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Wortwolke – Lemmata

Klüber, Johann Ludwig: Europäisches Völkerrecht. Bd. 1. Stuttgart, 1821.

Diese Wortwolke basiert auf dem automatischen Lemmatisierungsverfahren historischer Texte (CAB), das im DTA für die Textsuche angewandt wird. Die Lemmatisierung fasst sowohl Transliterationen (also bspw. ſ → s) als auch grammatische Formen (Teil, Theil, Theile, Theiles, ...) zusammen. Die Wortidentifikation (Tokenisierung) erfolgt mittels DTA-Tokwrap. Die Fontgröße der einzelnen Lemmata in der Wortwolke ist proportional zu deren Frequenz im Dokument. Lemmata, die im Dokument weniger als dreimal vorkommen, werden nicht dargestellt.


1 1. 10 10. 12. 14 14. 15. 16 17 17. 1748 18. 1806 1807 1808 1809 1810 1812 1813 1814 1815 1817 1818 19. 2 2. 20. 22 3 3. 4 4. 5 5. 6 6. 7 7. 8 8. 9 9. A A. Absicht Akte Anerkennung Angef. Ansehung Art Art. Ausübung B. Bd. Befreiung Beispiel Beitrag Bestimmung Bielfeld Botschafter Bund Bynkershoek C. Cap. Ch. Cit. De Diss. Du Dänemark E Ebendas. Ebendess Ehre Eigenschaft Einwilligung England Erklärung Et Europ. Europa Exterritorialität F F. Fall Ff Ff. Form Fortsetzung Fr. Frankreich Freiheit Fremde Frieden Friedensschluß Fürst G G. Garantie Gebiet Gebrauch Gefolge Gegenstand Gerichtbarkeit Gesandte Gesandtschaft Geschichte Gesetz Großbritannien Grund Grundsatz Günther H. Handel Handlung Heft Hinsicht Hof I I. Ii Ii. Iii. Iv. J. Jahr Journal Jun. Jur. K. Kaiser Kamptz Klasse Klüber Kongreß Konsul Kontrahent Krieg Kurfürst König Königreich L. Land Lib. Lit. Liv. Macht Martens Merlin Moser März Note Num. O. Oberherrschaft Ompteda Ort P. Papst Paris Person Pflicht Pforte Preußen Pütter Rang Recht Rechte Rechtsverletzung Recueil Regel Regent Republik Rußland S. Sache Schiff Schmalz Schrift Schweden Sect. Seite Sept. Sinn Souveraine Souverän Souveränität Spanien Sprache Sq. Sqq. St. Staat Staatsgebiet Staatsr. Staatsrecht Staatsvertrag Steck Supplem. T. Teil Th. Titel Uhr Unabhängigkeit Unterhandlung Untertan V. VR. Vattel Vergl. Verhandlung Verhältnis Versuch Vertrag Vi. Vii. Viii. Volk Volkervertrag Völkerr. Völkerrecht W. Werk Wicquefort Wienern Zeit Zeremoniell a a. aber akkreditieren alle allgemein als alt am an ander andere anerkennen angef. annehmen auch auf aus ausdrücklich auswärtig b b. bald begehen behaupten bei beide berechtigen besondere besonders bestehen bestimmen bestimmt betrachten bewilligen bis bisweilen bloß c c. ch. d d. da dagegen daher dann daselbst dass de des desgleichen deutsch die diejenige diese dieselbe diplomatisch diss. doch drei dritt droit du durch dürfen eben ehemalig eigen eine einige einräumen einzeln entweder er erhalten erklären erst erteilen es et europ. europäisch f. fast fern festsetzen ff ff. finden fordern französisch frei fremd führen für g. ganz geben gebühren gegen gegenseitig gehören gehörig gelten genennt gentium gesandtschaftlich geschehen geschließen gewiß gewöhnlich gleich groß h. haben halten heißen hier hoch i i. ihr ii ii. iii im in inländisch insbesondere iv iv. j. jede jedoch jen jetzt jur. jure juris jus keine klein kommen königlich können l' l. la lassen le legatorum les letzte lib. lips. m. machen man manche mehr mehrere meist meiste mit müssen n n. nach namentlich natürlich nebst nehmen nennen neu nicht noch nur o. ob oben oder offen oft ohne p. par pflegen politisch positiv päpstlich rechtlich russisch s. schließen schon schriftlich sein seine seit selbst selten senden sich sie so solch sollen sondern souverän sowohl staats- statt stehen stillschweigend streitig sur t. teils th. u. um unabhängig und unmittelbar unten unter unterscheiden v v. vereinigt vermögen verpflichten verschieden versprechen vi viii vom von vor vorzüglich völkerrechtlich wechselseitig wegen weit welche welchen wenigstens wenn werden wider wie wienern wo wohl wollen z. zu zum zur zuweilen zwei zweit zwischen §. Öffentl. Österreich à öffentlich über überhaupt