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Wortwolke – Wortformen (Types)

Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790.

Diese Wortwolke listet alle Types der Textgrundlage des Werkes auf. Die Tokenisierung erfolgte automatisch mittels DTA-Tokwrap. Dargestellt werden die transliterierten (also bspw. ſ → s) Wortformen. Types unter einer absoluten Frequenz von 3 werden nicht dargestellt.


1. 12 2. 3 3. 4. 5 5. Aber Absicht Als Anfang Ansehen Ansehung Art Auch August Auguste Augusts Aus B. Beweis Bey Bücher Bürger Censoren Classiker Codex Consul Consuln Corps Corpus Cujas Das Daß Der Deutschland Die Diese Edict Edicte Ehe Eigenthum Ein Eine Einfluß Ende Er Es Fall Folge Fragmente Frau Gegner Geschichte Gesetz Gesetze Gewalt Glück Grundsätze Hadrian Herrn I. II. Im In Institutionen Jahr Jahre Jahren Jahrhundert Jahrhunderts Jurisprudenz Juristen Justinian Justinians Kaiser Kinder Kriege Lehre Litteratur Man Mann Menge Menschen Meynung Monarchen Nachfolger Nahmen Novellen Ordnung Pandecten Papinian Patricier Patron Periode Personen Plebejer Privatrecht Proceß Provinzen Prätor Quellen Recht Rechte Rechts Rechtsgelehrten Rechtsgeschichte Regel Regenten Regierung Religion Richter Rom Römer Römische Römischen Rücksicht Sache Sachen Sammlung Schriften Schriftsteller Schüler Senat Senate Senatoren Senats Sie Sklave Sklaven So Sohn Sprache Staat Staate Staats Stadt Stelle Strafe Studium System Tafeln Testament Testamente Theil Theile Tode Tribonian Tribunen Tutel Universitäten Unter Unterschied Untersuchung Vater Verfasser Verfassung Vermögen Verordnung Verordnungen Veränderung Volk Volke Volks Von Wer Werk Werke Wissenschaft Zahl Zeit Zeiten a ab aber actio ad alle allein allen aller alles allgemeine als also alte alten am an andere anderer andern anders auch auf aus ausgenommen bald bekannt besonders besser bestimmen bestimmt bestimmte beweisen bey beyden beynahe bis blieb blos bloße bonorum d. da dadurch damahls dann daran darauf darf darin darüber das davon dazu daß de dem den denn der deren des dessen deswegen die diejenigen dies diese diesem diesen dieser dieses dieß doch drey durch eben ehe eigene eigenen eigentlich ein einander eine einem einen einer eines einmahl einzele einzelen endlich enthalten entstanden entweder er erhalten erhielt erst erste ersten es est et etwa etwas ex fast fr. frey freylich für gab ganz ganze ganzen gar geben gegen gehabt gehört gehörte gemacht genug gerade geschrieben gewesen gewiß geworden ging gleich großen gut h. habe haben halten hat hatte hatten hielt hier hätte hätten ich ihm ihn ihnen ihr ihre ihren ihrer im immer in irgend ist ja je jede jedem jeden jeder jedes jeher jetzt juris jurisdictio juristischen jus kam kann kein keine keinen kommen kommt konnte konnten können lange lassen leges letzte letzten lex ließ läßt machen macht machte machten man manche mancher mehr mehrere meist meisten mit muß mußte mußten müssen nach nachher natürlich neue neuen nicht nichts nie niemand noch non nun nur nöthig ob obgleich obligatio oder oft ohne quod recht rem res s. sagt scheint schon schrieb sehr sein seine seinem seinen seiner seines selbst selten sey seyen seyn sich sie sind so sobald sogar solche soll sollen sollte sollten sondern sonst theils thun u. um und uns unter vergessen viel viele vielen vielleicht vom von vor vorher vt völlig w. wahrscheinlich war ward waren warum was weder wegen weil weit welche welchem welchen welcher welches wenig weniger wenigstens wenn wer werden wichtig wichtigsten wie wieder will wir wird wissen wo wohl wollte worden worin wurden während wäre würde z. zu zum zur zwar zwey zwischen zwölf §. über überhaupt übrigen