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Heymann, Lida Gustava: Frauenstimmrecht und Völkerverständigung. Leipzig, 1919 (= Nach dem Weltkrieg. Schriften zur Neuorientierung der auswärtigen Politik, Bd. 9).

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die sich tatsächlich bewährt hat. Der beste Fürsprecher für das
Frauenstimmrecht ist wohl seine ungeheure Ausdehnung in den
letzten Jahrzehnten. Es ist nicht anzunehmen, daß ein australischer
und amerikanischer Staat nach dem andern das Frauenstimmrecht
einführen würde, wenn in seinem Nachbarstaate schlechte Er-
fahrungen mit demselben gemacht worden wären.

Jm Jahre 1893 wurde das aktive Stimmrecht in Neuseeland
eingeführt, 1894 folgte der erste Staat des australischen Festlandes,
Süd-Australien, 1899 West-Australien, 1902 Neu-Süd-Wales,
1905 Queensland, 1908 Victoria, 1903 war man auf der Jnsel
Tasmania dem Beispiel des Festlandes gefolgt. 1902 erhielten
alle australischen Frauen das aktive und passive Wahlrecht für
beide Häuser des Bundesparlamentes. Letzteres hat wiederholt
Resolutionen angenommen, welche sich außerordentlich günstig über
die politische Betätigung der Frauen aussprachen.

Waren es in Amerika 1910 nur 4 Staaten, nämlich:
Wyoming (1869), Colorado (1893), Utah und Jdaho (1896,
die ihren Frauen die politischen Rechte zuerkannten, so er-
höhte sich diese Zahl 1914 bereits auf 11 Staaten: Washing-
ton 1910, Kalifornien 1911, Arizona und Oregon 1912,
Nevada und Montana 1914 und das Territorium Alaska.
Jm Januar 1917 wurden in Arkansas, Minnesota Connecticut,
Jllinois, Jndiana, Massachusetts, Nord- und Süd-Dakota
New York und Süd-Carolina Abänderungsvorschläge zur
Verfassung eingebracht, um den dortigen Frauen das Wahlrecht
zu geben, in New York erfolgte die Einführung desselben im
November 1917. Jn Nord-Dakota, Jllinois, Jndiana und Ohio
haben die Frauen das Recht, sich an der Präsidentenwahl zu
beteiligen; Gesetzentwürfe, welche die Ausdehnung dieses Rechtes
auf die Frauen von Connecticut, Minnesota, Rhode Jsland, New
Hampshire, Tennessee, New Jersey bezwecken, liegen zur Beratung
vor. Die amerikanische Regierung hat, auf Veranlassung der
Frauen, um die Entscheidung über das Frauenstimmrecht den ein-
zelnen Staaten aus der Hand zu nehmen und seine Einführung

die sich tatsächlich bewährt hat. Der beste Fürsprecher für das
Frauenstimmrecht ist wohl seine ungeheure Ausdehnung in den
letzten Jahrzehnten. Es ist nicht anzunehmen, daß ein australischer
und amerikanischer Staat nach dem andern das Frauenstimmrecht
einführen würde, wenn in seinem Nachbarstaate schlechte Er-
fahrungen mit demselben gemacht worden wären.

Jm Jahre 1893 wurde das aktive Stimmrecht in Neuseeland
eingeführt, 1894 folgte der erste Staat des australischen Festlandes,
Süd-Australien, 1899 West-Australien, 1902 Neu-Süd-Wales,
1905 Queensland, 1908 Victoria, 1903 war man auf der Jnsel
Tasmania dem Beispiel des Festlandes gefolgt. 1902 erhielten
alle australischen Frauen das aktive und passive Wahlrecht für
beide Häuser des Bundesparlamentes. Letzteres hat wiederholt
Resolutionen angenommen, welche sich außerordentlich günstig über
die politische Betätigung der Frauen aussprachen.

Waren es in Amerika 1910 nur 4 Staaten, nämlich:
Wyoming (1869), Colorado (1893), Utah und Jdaho (1896,
die ihren Frauen die politischen Rechte zuerkannten, so er-
höhte sich diese Zahl 1914 bereits auf 11 Staaten: Washing-
ton 1910, Kalifornien 1911, Arizona und Oregon 1912,
Nevada und Montana 1914 und das Territorium Alaska.
Jm Januar 1917 wurden in Arkansas, Minnesota Connecticut,
Jllinois, Jndiana, Massachusetts, Nord- und Süd-Dakota
New York und Süd-Carolina Abänderungsvorschläge zur
Verfassung eingebracht, um den dortigen Frauen das Wahlrecht
zu geben, in New York erfolgte die Einführung desselben im
November 1917. Jn Nord-Dakota, Jllinois, Jndiana und Ohio
haben die Frauen das Recht, sich an der Präsidentenwahl zu
beteiligen; Gesetzentwürfe, welche die Ausdehnung dieses Rechtes
auf die Frauen von Connecticut, Minnesota, Rhode Jsland, New
Hampshire, Tennessee, New Jersey bezwecken, liegen zur Beratung
vor. Die amerikanische Regierung hat, auf Veranlassung der
Frauen, um die Entscheidung über das Frauenstimmrecht den ein-
zelnen Staaten aus der Hand zu nehmen und seine Einführung

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[25/0024] die sich tatsächlich bewährt hat. Der beste Fürsprecher für das Frauenstimmrecht ist wohl seine ungeheure Ausdehnung in den letzten Jahrzehnten. Es ist nicht anzunehmen, daß ein australischer und amerikanischer Staat nach dem andern das Frauenstimmrecht einführen würde, wenn in seinem Nachbarstaate schlechte Er- fahrungen mit demselben gemacht worden wären. Jm Jahre 1893 wurde das aktive Stimmrecht in Neuseeland eingeführt, 1894 folgte der erste Staat des australischen Festlandes, Süd-Australien, 1899 West-Australien, 1902 Neu-Süd-Wales, 1905 Queensland, 1908 Victoria, 1903 war man auf der Jnsel Tasmania dem Beispiel des Festlandes gefolgt. 1902 erhielten alle australischen Frauen das aktive und passive Wahlrecht für beide Häuser des Bundesparlamentes. Letzteres hat wiederholt Resolutionen angenommen, welche sich außerordentlich günstig über die politische Betätigung der Frauen aussprachen. Waren es in Amerika 1910 nur 4 Staaten, nämlich: Wyoming (1869), Colorado (1893), Utah und Jdaho (1896, die ihren Frauen die politischen Rechte zuerkannten, so er- höhte sich diese Zahl 1914 bereits auf 11 Staaten: Washing- ton 1910, Kalifornien 1911, Arizona und Oregon 1912, Nevada und Montana 1914 und das Territorium Alaska. Jm Januar 1917 wurden in Arkansas, Minnesota Connecticut, Jllinois, Jndiana, Massachusetts, Nord- und Süd-Dakota New York und Süd-Carolina Abänderungsvorschläge zur Verfassung eingebracht, um den dortigen Frauen das Wahlrecht zu geben, in New York erfolgte die Einführung desselben im November 1917. Jn Nord-Dakota, Jllinois, Jndiana und Ohio haben die Frauen das Recht, sich an der Präsidentenwahl zu beteiligen; Gesetzentwürfe, welche die Ausdehnung dieses Rechtes auf die Frauen von Connecticut, Minnesota, Rhode Jsland, New Hampshire, Tennessee, New Jersey bezwecken, liegen zur Beratung vor. Die amerikanische Regierung hat, auf Veranlassung der Frauen, um die Entscheidung über das Frauenstimmrecht den ein- zelnen Staaten aus der Hand zu nehmen und seine Einführung

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-10-19T08:47:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
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Zitationshilfe: Heymann, Lida Gustava: Frauenstimmrecht und Völkerverständigung. Leipzig, 1919 (= Nach dem Weltkrieg. Schriften zur Neuorientierung der auswärtigen Politik, Bd. 9), S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heymann_voelkerverstaendigung_1919/24>, abgerufen am 23.04.2024.