Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Heymann, Lida Gustava: Frauenstimmrecht und Völkerverständigung. Leipzig, 1919 (= Nach dem Weltkrieg. Schriften zur Neuorientierung der auswärtigen Politik, Bd. 9).

Bild:
<< vorherige Seite

durch die ganze Union zu bewirken, eine dahingehende Verfassungs-
änderung beantragt, und das Repräsentantenhaus hat diese Ge-
setzesvorlage zur Einführung des Frauenstimmrechts in der Union
mit 272 gegen 136 Stimmen angenommen.

Jn Kanada ist das Frauenstimmrecht in den letzten Jahren in
Britisch-Kolumbia, Alberta, Saskatschewan, Manitoba, Nova
Scotia und Ontario eingeführt, und die Einführung des Frauen-
stimmrechts für das Dominium steht bevor.

Jn Bukatan haben die Frauen gleiche politische Rechte mit
den Männern. Nicht nur in Australien und Amerika, auch in der
Alten Welt sind wesentliche Fortschritte zu verzeichnen.

Die Frauen in Böhmen besitzen seit 1861 das aktive und
passive Wahlrecht zum Landtage, es wird ihnen neuerdings streitig
gemacht, deshalb dringen sie auf nochmalige gesetzliche Festsetzung.

Auf der Jsle of Man, welche ein eigenes Parlament besitzt,
haben die weiblichen Steuerzahler, gewohnheitsmäßig von jeher
gesetzlich festgelegt, seit 1892 das Stimmrecht.

Finnland befreite seine Frauen im Jahre 1906, Norwegen
folgte 1907. Während dieser Kriegsjahre haben die Frauen dreier
europäischer Staaten das politische Wahlrecht erhalten, nämlich:
in Dänemark, Rußland und England. 1915 erfolgte die Ein-
führung in Dänemark und Jsland, 1917 nach langem, hartnäckigen
Kampfe mit der Regierung in England, und im selben Jahre brachte
die russische Revolution im ganzen Reiche den Frauen die gleichen
politischen Rechte wie den Männern.

Jn Holland erfolgte 1917 die Einführung des passiven Wahl-
rechtes. Der Wahlrechtsentwurf der ungarischen und schwedischen
Regierung fordert das aktive und passive Wahlrecht der Frauen. Jn
der Schweiz hat ein Regierungsantrag, ob eine Revision der Kanton-
verfassung im Sinne des gleichen Stimmrechts und der gleichen
Wählbarkeit für Schweizer Bürgerinnen als auch für Schweizer
Bürger in allen Angelegenheiten und für alle Aemter der Kantone,
der Bezirke und Gemeinden vorzunehmen sei, bei der Abstimmung

durch die ganze Union zu bewirken, eine dahingehende Verfassungs-
änderung beantragt, und das Repräsentantenhaus hat diese Ge-
setzesvorlage zur Einführung des Frauenstimmrechts in der Union
mit 272 gegen 136 Stimmen angenommen.

Jn Kanada ist das Frauenstimmrecht in den letzten Jahren in
Britisch-Kolumbia, Alberta, Saskatschewan, Manitoba, Nova
Scotia und Ontario eingeführt, und die Einführung des Frauen-
stimmrechts für das Dominium steht bevor.

Jn Bukatan haben die Frauen gleiche politische Rechte mit
den Männern. Nicht nur in Australien und Amerika, auch in der
Alten Welt sind wesentliche Fortschritte zu verzeichnen.

Die Frauen in Böhmen besitzen seit 1861 das aktive und
passive Wahlrecht zum Landtage, es wird ihnen neuerdings streitig
gemacht, deshalb dringen sie auf nochmalige gesetzliche Festsetzung.

Auf der Jsle of Man, welche ein eigenes Parlament besitzt,
haben die weiblichen Steuerzahler, gewohnheitsmäßig von jeher
gesetzlich festgelegt, seit 1892 das Stimmrecht.

Finnland befreite seine Frauen im Jahre 1906, Norwegen
folgte 1907. Während dieser Kriegsjahre haben die Frauen dreier
europäischer Staaten das politische Wahlrecht erhalten, nämlich:
in Dänemark, Rußland und England. 1915 erfolgte die Ein-
führung in Dänemark und Jsland, 1917 nach langem, hartnäckigen
Kampfe mit der Regierung in England, und im selben Jahre brachte
die russische Revolution im ganzen Reiche den Frauen die gleichen
politischen Rechte wie den Männern.

Jn Holland erfolgte 1917 die Einführung des passiven Wahl-
rechtes. Der Wahlrechtsentwurf der ungarischen und schwedischen
Regierung fordert das aktive und passive Wahlrecht der Frauen. Jn
der Schweiz hat ein Regierungsantrag, ob eine Revision der Kanton-
verfassung im Sinne des gleichen Stimmrechts und der gleichen
Wählbarkeit für Schweizer Bürgerinnen als auch für Schweizer
Bürger in allen Angelegenheiten und für alle Aemter der Kantone,
der Bezirke und Gemeinden vorzunehmen sei, bei der Abstimmung

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0025" n="26"/>
durch die ganze Union zu bewirken, eine dahingehende Verfassungs-<lb/>
änderung beantragt, und das Repräsentantenhaus hat diese Ge-<lb/>
setzesvorlage zur Einführung des Frauenstimmrechts in der Union<lb/>
mit 272 gegen 136 Stimmen angenommen.</p><lb/>
        <p>Jn Kanada ist das Frauenstimmrecht in den letzten Jahren in<lb/>
Britisch-Kolumbia, Alberta, Saskatschewan, Manitoba, Nova<lb/>
Scotia und Ontario eingeführt, und die Einführung des Frauen-<lb/>
stimmrechts für das Dominium steht bevor.</p><lb/>
        <p>Jn Bukatan haben die Frauen gleiche politische Rechte mit<lb/>
den Männern. Nicht nur in Australien und Amerika, auch in der<lb/>
Alten Welt sind wesentliche Fortschritte zu verzeichnen.</p><lb/>
        <p>Die Frauen in Böhmen besitzen seit 1861 das aktive und<lb/>
passive Wahlrecht zum Landtage, es wird ihnen neuerdings streitig<lb/>
gemacht, deshalb dringen sie auf nochmalige gesetzliche Festsetzung.</p><lb/>
        <p>Auf der Jsle of Man, welche ein eigenes Parlament besitzt,<lb/>
haben die weiblichen Steuerzahler, gewohnheitsmäßig von jeher<lb/>
gesetzlich festgelegt, seit 1892 das Stimmrecht.</p><lb/>
        <p>Finnland befreite seine Frauen im Jahre 1906, Norwegen<lb/>
folgte 1907. Während dieser Kriegsjahre haben die Frauen dreier<lb/>
europäischer Staaten das politische Wahlrecht erhalten, nämlich:<lb/>
in Dänemark, Rußland und England. 1915 erfolgte die Ein-<lb/>
führung in Dänemark und Jsland, 1917 nach langem, hartnäckigen<lb/>
Kampfe mit der Regierung in England, und im selben Jahre brachte<lb/>
die russische Revolution im ganzen Reiche den Frauen die gleichen<lb/>
politischen Rechte wie den Männern.</p><lb/>
        <p>Jn Holland erfolgte 1917 die Einführung des passiven Wahl-<lb/>
rechtes. Der Wahlrechtsentwurf der ungarischen und schwedischen<lb/>
Regierung fordert das aktive und passive Wahlrecht der Frauen. Jn<lb/>
der Schweiz hat ein Regierungsantrag, ob eine Revision der Kanton-<lb/>
verfassung im Sinne des gleichen Stimmrechts und der gleichen<lb/>
Wählbarkeit für Schweizer Bürgerinnen als auch für Schweizer<lb/>
Bürger in allen Angelegenheiten und für alle Aemter der Kantone,<lb/>
der Bezirke und Gemeinden vorzunehmen sei, bei der Abstimmung<lb/></p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[26/0025] durch die ganze Union zu bewirken, eine dahingehende Verfassungs- änderung beantragt, und das Repräsentantenhaus hat diese Ge- setzesvorlage zur Einführung des Frauenstimmrechts in der Union mit 272 gegen 136 Stimmen angenommen. Jn Kanada ist das Frauenstimmrecht in den letzten Jahren in Britisch-Kolumbia, Alberta, Saskatschewan, Manitoba, Nova Scotia und Ontario eingeführt, und die Einführung des Frauen- stimmrechts für das Dominium steht bevor. Jn Bukatan haben die Frauen gleiche politische Rechte mit den Männern. Nicht nur in Australien und Amerika, auch in der Alten Welt sind wesentliche Fortschritte zu verzeichnen. Die Frauen in Böhmen besitzen seit 1861 das aktive und passive Wahlrecht zum Landtage, es wird ihnen neuerdings streitig gemacht, deshalb dringen sie auf nochmalige gesetzliche Festsetzung. Auf der Jsle of Man, welche ein eigenes Parlament besitzt, haben die weiblichen Steuerzahler, gewohnheitsmäßig von jeher gesetzlich festgelegt, seit 1892 das Stimmrecht. Finnland befreite seine Frauen im Jahre 1906, Norwegen folgte 1907. Während dieser Kriegsjahre haben die Frauen dreier europäischer Staaten das politische Wahlrecht erhalten, nämlich: in Dänemark, Rußland und England. 1915 erfolgte die Ein- führung in Dänemark und Jsland, 1917 nach langem, hartnäckigen Kampfe mit der Regierung in England, und im selben Jahre brachte die russische Revolution im ganzen Reiche den Frauen die gleichen politischen Rechte wie den Männern. Jn Holland erfolgte 1917 die Einführung des passiven Wahl- rechtes. Der Wahlrechtsentwurf der ungarischen und schwedischen Regierung fordert das aktive und passive Wahlrecht der Frauen. Jn der Schweiz hat ein Regierungsantrag, ob eine Revision der Kanton- verfassung im Sinne des gleichen Stimmrechts und der gleichen Wählbarkeit für Schweizer Bürgerinnen als auch für Schweizer Bürger in allen Angelegenheiten und für alle Aemter der Kantone, der Bezirke und Gemeinden vorzunehmen sei, bei der Abstimmung

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-10-19T08:47:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2017-10-19T08:47:15Z)

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: gekennzeichnet; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/heymann_voelkerverstaendigung_1919
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/heymann_voelkerverstaendigung_1919/25
Zitationshilfe: Heymann, Lida Gustava: Frauenstimmrecht und Völkerverständigung. Leipzig, 1919 (= Nach dem Weltkrieg. Schriften zur Neuorientierung der auswärtigen Politik, Bd. 9), S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heymann_voelkerverstaendigung_1919/25>, abgerufen am 19.04.2024.