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Heymann, Lida Gustava: Frauenstimmrecht und Völkerverständigung. Leipzig, 1919 (= Nach dem Weltkrieg. Schriften zur Neuorientierung der auswärtigen Politik, Bd. 9).

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unterzog sie dort einer peinlichen körperlichen Untersuchung und
erlaubte ihnen nicht, die Grenze zu überschreiten, trotzdem man
nichts Verdächtiges bei ihnen gefunden hatte. Frauen wurden aus
einzelnen Staaten des Deutschen Reiches, z. B. aus Baden und
Bayern, wenn sie die Staatsangehörigkeit nicht besaßen, aus-
gewiesen, andere wurden lange in Schutzhaft gehalten. Man ver-
bot den Frauen in der Oeffentlichkeit zu sprechen. Frauen-
vereinen, deren Führerinnen verdächtig waren, verbot man, öffent-
liche oder geschlossene Versammlungen abzuhalten, man erstreckte
diese Verbote sogar auf Mitgliederversammlungen und Zusammen-
künfte in Privathäusern. Die Vervielfältigung von Anschreiben,
und zwar die Vervielfältigung jeder Art, wurde untersagt. Die so
Unterdrückten wurden bei allen Jnstanzen vorstellig, sie reichten Be-
schwerde über Beschwerde bei den Reichskanzlern ein, sie brachten
durch Abgeordnete ihre Sache im Reichstag und in den Landtagen
zur Sprache, sie ließen nichts unversucht, wurden aber bald inne,
daß zu Kriegszeiten Anarchie herrscht und kein Recht zu finden
ist; es blieb ihnen nichts übrig, als in der Stille weiterzuarbeiten,
und das taten sie unermüdlich. Vergleichen wir die militärischen
Maßnahmen gegenüber den von Männern und Frauen ver-
anstalteten Kundgebungen gegen den Krieg, so ergibt sich, daß man
die Frauen viel schärfer kontrollierte als die Männer, daß man ihre
schriftlichen Kundgebungen schärfer zensierte und viel häufiger
gänzlich unterdrückte als die von Männern ausgehenden. Ein
Beispiel für viele. Der deutsche Frauenausschuß für dauernden
Frieden sandte dem Reichskanzler im Mai 1917 folgende
Resolution:

"Jn Erinnerung an den Haager Jnternationalen Frauenkongreß 1915
tagen in 22 kriegführenden und neutralen Ländern, die dem Jnter-
nationalen Frauenkongreß für dauernden Frieden angeschlossen sind,
nämlich in Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland,
England, Finnland, Frankreich, Jrland, Jtalien, Holland, Norwegen,
Oesterreich, Neuseeland, Polen, Rumänien, Schweden, Schweiz,
Uruguay, Ungarn und den Vereinigten Staaten von Amerika,

unterzog sie dort einer peinlichen körperlichen Untersuchung und
erlaubte ihnen nicht, die Grenze zu überschreiten, trotzdem man
nichts Verdächtiges bei ihnen gefunden hatte. Frauen wurden aus
einzelnen Staaten des Deutschen Reiches, z. B. aus Baden und
Bayern, wenn sie die Staatsangehörigkeit nicht besaßen, aus-
gewiesen, andere wurden lange in Schutzhaft gehalten. Man ver-
bot den Frauen in der Oeffentlichkeit zu sprechen. Frauen-
vereinen, deren Führerinnen verdächtig waren, verbot man, öffent-
liche oder geschlossene Versammlungen abzuhalten, man erstreckte
diese Verbote sogar auf Mitgliederversammlungen und Zusammen-
künfte in Privathäusern. Die Vervielfältigung von Anschreiben,
und zwar die Vervielfältigung jeder Art, wurde untersagt. Die so
Unterdrückten wurden bei allen Jnstanzen vorstellig, sie reichten Be-
schwerde über Beschwerde bei den Reichskanzlern ein, sie brachten
durch Abgeordnete ihre Sache im Reichstag und in den Landtagen
zur Sprache, sie ließen nichts unversucht, wurden aber bald inne,
daß zu Kriegszeiten Anarchie herrscht und kein Recht zu finden
ist; es blieb ihnen nichts übrig, als in der Stille weiterzuarbeiten,
und das taten sie unermüdlich. Vergleichen wir die militärischen
Maßnahmen gegenüber den von Männern und Frauen ver-
anstalteten Kundgebungen gegen den Krieg, so ergibt sich, daß man
die Frauen viel schärfer kontrollierte als die Männer, daß man ihre
schriftlichen Kundgebungen schärfer zensierte und viel häufiger
gänzlich unterdrückte als die von Männern ausgehenden. Ein
Beispiel für viele. Der deutsche Frauenausschuß für dauernden
Frieden sandte dem Reichskanzler im Mai 1917 folgende
Resolution:

„Jn Erinnerung an den Haager Jnternationalen Frauenkongreß 1915
tagen in 22 kriegführenden und neutralen Ländern, die dem Jnter-
nationalen Frauenkongreß für dauernden Frieden angeschlossen sind,
nämlich in Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland,
England, Finnland, Frankreich, Jrland, Jtalien, Holland, Norwegen,
Oesterreich, Neuseeland, Polen, Rumänien, Schweden, Schweiz,
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[10/0009] unterzog sie dort einer peinlichen körperlichen Untersuchung und erlaubte ihnen nicht, die Grenze zu überschreiten, trotzdem man nichts Verdächtiges bei ihnen gefunden hatte. Frauen wurden aus einzelnen Staaten des Deutschen Reiches, z. B. aus Baden und Bayern, wenn sie die Staatsangehörigkeit nicht besaßen, aus- gewiesen, andere wurden lange in Schutzhaft gehalten. Man ver- bot den Frauen in der Oeffentlichkeit zu sprechen. Frauen- vereinen, deren Führerinnen verdächtig waren, verbot man, öffent- liche oder geschlossene Versammlungen abzuhalten, man erstreckte diese Verbote sogar auf Mitgliederversammlungen und Zusammen- künfte in Privathäusern. Die Vervielfältigung von Anschreiben, und zwar die Vervielfältigung jeder Art, wurde untersagt. Die so Unterdrückten wurden bei allen Jnstanzen vorstellig, sie reichten Be- schwerde über Beschwerde bei den Reichskanzlern ein, sie brachten durch Abgeordnete ihre Sache im Reichstag und in den Landtagen zur Sprache, sie ließen nichts unversucht, wurden aber bald inne, daß zu Kriegszeiten Anarchie herrscht und kein Recht zu finden ist; es blieb ihnen nichts übrig, als in der Stille weiterzuarbeiten, und das taten sie unermüdlich. Vergleichen wir die militärischen Maßnahmen gegenüber den von Männern und Frauen ver- anstalteten Kundgebungen gegen den Krieg, so ergibt sich, daß man die Frauen viel schärfer kontrollierte als die Männer, daß man ihre schriftlichen Kundgebungen schärfer zensierte und viel häufiger gänzlich unterdrückte als die von Männern ausgehenden. Ein Beispiel für viele. Der deutsche Frauenausschuß für dauernden Frieden sandte dem Reichskanzler im Mai 1917 folgende Resolution: „Jn Erinnerung an den Haager Jnternationalen Frauenkongreß 1915 tagen in 22 kriegführenden und neutralen Ländern, die dem Jnter- nationalen Frauenkongreß für dauernden Frieden angeschlossen sind, nämlich in Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, England, Finnland, Frankreich, Jrland, Jtalien, Holland, Norwegen, Oesterreich, Neuseeland, Polen, Rumänien, Schweden, Schweiz, Uruguay, Ungarn und den Vereinigten Staaten von Amerika,

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-10-19T08:47:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2017-10-19T08:47:15Z)

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Zitationshilfe: Heymann, Lida Gustava: Frauenstimmrecht und Völkerverständigung. Leipzig, 1919 (= Nach dem Weltkrieg. Schriften zur Neuorientierung der auswärtigen Politik, Bd. 9), S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heymann_voelkerverstaendigung_1919/9>, abgerufen am 29.03.2024.