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Langemann, Ludwig: Das Frauenstimmrecht und seine Bekämpfung. Berlin, [1913] (= Schriften des Deutschen Bundes zur Bekämpfung der Frauenemanzipation, Bd. 4).

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würdiger und entgegenkommender. Sehr bezeichnend ist in dieser
Beziehung die Rede des Bischofs Faulhaber in Straßburg bei
Gelegenheit der Tagung des Katholischen Frauenbundes. Der
geistliche Herr hob hier mit Nachdruck hervor, daß vom Stand-
punkte der katholischen Dogmatik eine Ablehnung des Frauen-
stimmrechts nicht begründet werden könne. - Die "Kölnische
Volkszeitung" besprach am 21. August 1912 den Deutschen Bund
zur Bekämpfung der Frauenemanzipation, den sie als katholische
Zeitung nach Kräften unterstützen sollte, in wenig freundlicher
Weise. Das Schlußwort des Artikels lautet: "Also schulen wir
unsere Frauen und Töchter, denn die objektive Wahrscheinlichkeit
ist vorhanden, daß früher oder später das Frauenstimmrecht
kommt, unbekümmert um unsere Zu- oder Abneigung!" - Zwar
hat der Abgeordnete Trimborn bei der Debatte im Abgeordneten-
hause über das kommunale Wahlrecht sich ziemlich kühl ausge-
sprochen mit dem Hinweis darauf, daß die Frauen selbst das
Stimmrecht nicht haben wollten. Jndessen hört man auch hier
nicht ein entschiedenes "Niemals!" sondern das ominöse "Noch
nicht" herausklingen, das die Brücken nicht abbricht. Das Zen¬
trum und die katholischen Vereine stehen also in der Frauen-
frage im ganzen auf dem abwartenden Standpunkte, den zur
Zeit die nationalliberale Partei einnimmt, der aber bei Bedarf
jederzeit bereit ist, sich in einen direkt stimmrechtlerischen zu ver-
wandeln. Die einzige Partei, welche heute noch mit prinzipieller
Entschiedenheit die Politisierung der Frau ablehnt, ist die konser-
vative. Der Abgeordnete Stroßer erklärte im Landtage in der
Debatte zum kommunalen Frauenstimmrecht, daß seine politischen
Freunde das politische Wahlrecht der Frau unter keinen Um-
ständen wünschten; die jetzigen Forderungen seien nur eine Vor-
stufe dazu. Und doch gibt es auch unter den Konservativen weite
Kreise, welche so lange mit der sogenannten gemäßigten Frauen-
bewegung, insbesondere dem Deutsch-evangelischen Frauenbunde
zusammengearbeitet haben, daß sie jetzt, wo die gesamte Frauen-
bewegung unter Führung der Radikalen die große Schwenkung
zum Frauenstimmrecht ausführt, zunächst noch nicht imstande
sind, sich energisch aus der Umklammerung des Bundes deutscher
Frauenvereine loszureißen. - Die der Frauenbewegung
auch im jetzigen Stadium noch immer bewiesene
Sympathie fürstlicher Damen erschwert diese
durchaus notwendige reinliche Scheidung der
Geister in allerstärkstem Maße.
- Die Hillebrand'sche
Verteidigung des Deutsch-evangelischen Frauenbundes in der
Kreuzzeitung beweist, daß es leider auch auf konservativer Seite

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würdiger und entgegenkommender. Sehr bezeichnend ist in dieser
Beziehung die Rede des Bischofs Faulhaber in Straßburg bei
Gelegenheit der Tagung des Katholischen Frauenbundes. Der
geistliche Herr hob hier mit Nachdruck hervor, daß vom Stand-
punkte der katholischen Dogmatik eine Ablehnung des Frauen-
stimmrechts nicht begründet werden könne. – Die „Kölnische
Volkszeitung“ besprach am 21. August 1912 den Deutschen Bund
zur Bekämpfung der Frauenemanzipation, den sie als katholische
Zeitung nach Kräften unterstützen sollte, in wenig freundlicher
Weise. Das Schlußwort des Artikels lautet: „Also schulen wir
unsere Frauen und Töchter, denn die objektive Wahrscheinlichkeit
ist vorhanden, daß früher oder später das Frauenstimmrecht
kommt, unbekümmert um unsere Zu- oder Abneigung!“ – Zwar
hat der Abgeordnete Trimborn bei der Debatte im Abgeordneten-
hause über das kommunale Wahlrecht sich ziemlich kühl ausge-
sprochen mit dem Hinweis darauf, daß die Frauen selbst das
Stimmrecht nicht haben wollten. Jndessen hört man auch hier
nicht ein entschiedenes „Niemals!“ sondern das ominöse „Noch
nicht“ herausklingen, das die Brücken nicht abbricht. Das Zen¬
trum und die katholischen Vereine stehen also in der Frauen-
frage im ganzen auf dem abwartenden Standpunkte, den zur
Zeit die nationalliberale Partei einnimmt, der aber bei Bedarf
jederzeit bereit ist, sich in einen direkt stimmrechtlerischen zu ver-
wandeln. Die einzige Partei, welche heute noch mit prinzipieller
Entschiedenheit die Politisierung der Frau ablehnt, ist die konser-
vative. Der Abgeordnete Stroßer erklärte im Landtage in der
Debatte zum kommunalen Frauenstimmrecht, daß seine politischen
Freunde das politische Wahlrecht der Frau unter keinen Um-
ständen wünschten; die jetzigen Forderungen seien nur eine Vor-
stufe dazu. Und doch gibt es auch unter den Konservativen weite
Kreise, welche so lange mit der sogenannten gemäßigten Frauen-
bewegung, insbesondere dem Deutsch-evangelischen Frauenbunde
zusammengearbeitet haben, daß sie jetzt, wo die gesamte Frauen-
bewegung unter Führung der Radikalen die große Schwenkung
zum Frauenstimmrecht ausführt, zunächst noch nicht imstande
sind, sich energisch aus der Umklammerung des Bundes deutscher
Frauenvereine loszureißen. – Die der Frauenbewegung
auch im jetzigen Stadium noch immer bewiesene
Sympathie fürstlicher Damen erschwert diese
durchaus notwendige reinliche Scheidung der
Geister in allerstärkstem Maße.
– Die Hillebrand'sche
Verteidigung des Deutsch-evangelischen Frauenbundes in der
Kreuzzeitung beweist, daß es leider auch auf konservativer Seite

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[9/0009] würdiger und entgegenkommender. Sehr bezeichnend ist in dieser Beziehung die Rede des Bischofs Faulhaber in Straßburg bei Gelegenheit der Tagung des Katholischen Frauenbundes. Der geistliche Herr hob hier mit Nachdruck hervor, daß vom Stand- punkte der katholischen Dogmatik eine Ablehnung des Frauen- stimmrechts nicht begründet werden könne. – Die „Kölnische Volkszeitung“ besprach am 21. August 1912 den Deutschen Bund zur Bekämpfung der Frauenemanzipation, den sie als katholische Zeitung nach Kräften unterstützen sollte, in wenig freundlicher Weise. Das Schlußwort des Artikels lautet: „Also schulen wir unsere Frauen und Töchter, denn die objektive Wahrscheinlichkeit ist vorhanden, daß früher oder später das Frauenstimmrecht kommt, unbekümmert um unsere Zu- oder Abneigung!“ – Zwar hat der Abgeordnete Trimborn bei der Debatte im Abgeordneten- hause über das kommunale Wahlrecht sich ziemlich kühl ausge- sprochen mit dem Hinweis darauf, daß die Frauen selbst das Stimmrecht nicht haben wollten. Jndessen hört man auch hier nicht ein entschiedenes „Niemals!“ sondern das ominöse „Noch nicht“ herausklingen, das die Brücken nicht abbricht. Das Zen¬ trum und die katholischen Vereine stehen also in der Frauen- frage im ganzen auf dem abwartenden Standpunkte, den zur Zeit die nationalliberale Partei einnimmt, der aber bei Bedarf jederzeit bereit ist, sich in einen direkt stimmrechtlerischen zu ver- wandeln. Die einzige Partei, welche heute noch mit prinzipieller Entschiedenheit die Politisierung der Frau ablehnt, ist die konser- vative. Der Abgeordnete Stroßer erklärte im Landtage in der Debatte zum kommunalen Frauenstimmrecht, daß seine politischen Freunde das politische Wahlrecht der Frau unter keinen Um- ständen wünschten; die jetzigen Forderungen seien nur eine Vor- stufe dazu. Und doch gibt es auch unter den Konservativen weite Kreise, welche so lange mit der sogenannten gemäßigten Frauen- bewegung, insbesondere dem Deutsch-evangelischen Frauenbunde zusammengearbeitet haben, daß sie jetzt, wo die gesamte Frauen- bewegung unter Führung der Radikalen die große Schwenkung zum Frauenstimmrecht ausführt, zunächst noch nicht imstande sind, sich energisch aus der Umklammerung des Bundes deutscher Frauenvereine loszureißen. – Die der Frauenbewegung auch im jetzigen Stadium noch immer bewiesene Sympathie fürstlicher Damen erschwert diese durchaus notwendige reinliche Scheidung der Geister in allerstärkstem Maße. – Die Hillebrand'sche Verteidigung des Deutsch-evangelischen Frauenbundes in der Kreuzzeitung beweist, daß es leider auch auf konservativer Seite   3*

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Zitationshilfe: Langemann, Ludwig: Das Frauenstimmrecht und seine Bekämpfung. Berlin, [1913] (= Schriften des Deutschen Bundes zur Bekämpfung der Frauenemanzipation, Bd. 4), S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1913/9>, abgerufen am 23.04.2024.