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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 153. Köln, 26. November 1848. Beilage.

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Beilage zu Nr. 153 der Neuen Rheinischen Zeitung.
Organ der Demokratie.
Sonntag 26. November 1848.
[Deutschland]

"Zurückverlegung", sondern von der "Zurücknahme der angeordneten Verlegung" die Rede ist, wie sich der Staatsanzeiger die Sache zu verdrehen erlaubt; wir müssen ferner an das merkwürdige Faktum erinnern, daß der in Rede stehende Artikel des Staatsanzeigers die "Entlassung des Ministeriums Brandenburg" gar nicht unter den in Frankfurt gestellten Anträgen aufführt und sich so die Mühe spart, über diesen allerdings häkligen Antrag und den darauf gefaßten Beschluß mit Anstand hinwegzukommen.

Die Steuerverweigerung ist natürlich für den Staatsanzeiger ungültig, der Beschluß ist rechtlos, entschieden aufrührerisch -- so entschieden, daß der Staatsanzeiger es nicht der Mühe werth hält, auch nur einen Grund dafür hinzuzusetzen. Wir bedauern, von diesen Gründen keine Kenntniß zu haben; nichts Besseres kann für die Beschlüsse der Nationalversammlung gesagt werden, als was ihre Gegner gegen dieselben ersinnen.

Wir müssen uns daher auch hier auf das unerquickliche Geschäft beschränken, einige Verdrehungen und Verdächtigungen des Staatsanzeigers bei dieser Frage zurückzuweisen.

Der Staatsanzeiger sagt (Nr. 197): Kirchmann habe sich am Mittwoch bemüht, die staatsrechtliche Kompetenz der Nationalversammlung zu der Steuerverweigerung zu behaupten, während sich noch vor einigen Tagen sein eigenes juristisches Gewissen dagegen aufgelehnt habe -- das ist eine grobe Unwahrheit; bereits am Sonntag den 12. Nov. hat Kirchmann die rechtliche Befugniß der Versammlung zu jenem Beschlusse anerkannt und nachgewiesen, nur aus politischen aus Zweckmäßigkeits-Gründen war er bei der ersten Debatte gegen den Beschluß.

Der Staatsanzeiger sagt ferner, die militärische Besetzung des Saales (am 15. Nov.) sei es gewesen, welche den Schluß der Debatte herbeigeführt habe -- auch das ist eine grobe Unwahrheit; als die militärischen Freunde des Staatsanzeigers den Saal besetzten, war bereits über den Schluß der Debatte debattirt, und gerade, als sie eintraten, sollte über den Schluß der Debatte abgestimmt werden; als die Soldaten den Saal verlassen hatten, fand diese Abstimmung wirklich statt und danach erst die Abstimmung über die Steuerverweigerung selbst.

Der eigentliche Kern der jetzigen Krisis ist natürlich die Entlassung des Ministeriums Brandenburg; sind erst diese Repräsentanten einer hochverrätherischen Partei, welche sich zwischen König und Volk eingedrängt haben, glücklich beseitigt, so ist die Klippe umschifft, an der Preußen jetzt zu scheitern droht.

Der Staatsanzeiger befindet sich in dieser Frage in einer sehr bedenklichen Lage. Ehe der Frankfurter Beschluß gefaßt war, ließ er sich nur herab, bisweilen von den edlen Absichten der Minister, ihrem reinen Herzen, ihren wahrhaftem Konstitutionalismus in beinahe mystischen Andeutungen zu sprechen, der Frankfurter Beschluß, so leicht zu drehen, wie wir oben gesehen haben, in seinem einen Theile, ist leider in diesem andern Theile zu unzweideutig -- er stieß die gute Presse sichtlich vor den Kopf. Erst jetzt hat sie Bestimmung und Muth gefunden, sich auch hierüber auszusprechen. Ein Artikel in Nr. 200 des Staatsanzeigers giebt uns darüber Aufschluß.

Wir müßten uns in Stylauschauung und Sinn von Heinrich Leo's politischen Raisonnemens gänzlich irren -- oder dieser Artikel stammt aus der Feder dieses Freundes von Hengstenberg. Wer aber auch der Verfasser gewesen sein mag -- er sitzt im Centrum der Reaktion, er ist einer ihrer größten Fanatiker. Einige Sätze mögen das beweisen!

"Wer sich eine Aufgabe vorgesetzt hat, über deren politische und sittliche Nothwendigkeit er nach Recht und Gewissen mit sich einig geworden, der wird nur dann von derselben zurücktreten, wenn sich gegen die Ausführbarkeit dieser Aufgabe die unabwendbare Gewalt der Umstände oder eine legale Ueberführung seines Irrthums erklärt hat."

Am wenigsten wird er (so lautet im Wesentlichen die Fortetzung) der Polemik gewisser Tagesstichwörter weichen; zu diesen gehören die die Ausdrücke "Vertrauen" und "Volksthümlichkeit;" was bedeuten diese Worte? Die legale Form des "Vertrauens" ist die Majorität der Volksvertretung; diese ist aber oft zweifelhaft und zufällig. "Wenn aber selbst -- man höre -- in jener immerhin legalen Form die Umstände prekär sein können, unter denen sich das Vertrauen des Landes für oder gegen eine Verwaltung ausspricht, so können wir uns auf der andern Seite auch einen Moment denken, in welchem patriotische Staatsmänner das irgend wie (!) erregte Mißtrauen gegen ihre Personen so lange nicht achten, bis es ihnen gelungen sein wird, dasselbe in ein Vertrauen gegen ihre Handlungen durch die ersichtlichen Folgen derselben umzuwandeln".

Das ist die Politik der Despotie! Das ist der faule Kern, der unter der grünen Schale steckt! Wem bei diesem letzten Satze nicht die Augen aufgehen, der muß blind sein für die Klarheit des Sonnenlichts.

Aber wir wollen den Eindruck nicht stören, den der Jesuitismus einer solchen Politik für die Sache des Volkes hervorbringen wird; eine Sache, die mit diesen Waffen vertheidigt wird, muß verworfen sein und gemein, wie diese Waffen selbst, eine Regierung, deren Freunde so zu sprechen gezwungen werden, weil sie nicht anders für sie sagen können, muß verloren sein -- oder aller Sinn für Ehre, Recht und Sittlichkeit ist aus dem preußischen Volke gewichen!

* Berlin, 23. Novbr.

Die Reichskommissäre Simson und Hergenhahn sind nach mehrern Besprechungen mit dem Ministerium des Hochverraths wieder nach Frankfurt abgereist.

!!! Frankfurt, 23. Nov.

Sitzung der Nationalversammlung in der reformirten Kirche. -- Präsident von Gagern.

Tagesordnung: Fortsetzung der Berathung des Entwurfs der Verfassung (Art. IX. ff.)

Beseler (der Präsident der provisorischen Regierung aus Schleswig-Holstein) ist als Deputirter hier angekommen. Man spricht davon, er solle Präsident der Nationalversammlung werden und Gagern ins Ministerium treten. -- Ich hore von mehreren Seiten, daß Bassermann confuß (d. h. wirklich confuß geworden sei) -- Seit mehreren Tagen ist das Militär wieder sehr lebendig, man soll nach einem preußischen Offizier gestochen und nach dem Kriegsminister mit Steinen geworfen haben. Die Soldaten sollen permanent geladen haben. Man sagt, daß Gagern ein Piquet Soldaten zum Schutz in seinem Hause habe, weil man sein Leben bedroht. Ich gebe alles wie ich es höre.

Vor der Tagesordnung theilt der Präsident der Versammlung einen Erlaß des Reichsverwesers Johann an das deutsche Volk mit. (Bravo, Zischen und Gelächter folgt darauf).

Schott(von der Linken verlangt das Wort zu einer Protestation gegen die Abstimmung in der Sitzung über die preuß. Angelegenheit. Er bekommt es vermittelst des Präsidenten nicht. Darauf erklärt er: "So bleibt mir nichts übrig, als diesen Protest durch die Presse in ganz Deutschland zu verbreiten." (Links Bravo!)

Präsident verliest Beiträge zur deutschen Flotte, u. A. 15,278 Gulden vom Ausschuß des Oberbaierischen Vereins für Gründung der deutschen Flotte. (Bravo!)

Derselbe theilt ein Schreiben aus Boston mit, begleitet von 240 Mark Banko, von einem Commis Namens Möhrung für die Familien der in Berlin gefallenen Freiheitshelden. (Man wird bald fragen müssen: Welchen?) Viele neue Abgeordnete, u. A. Wuttke aus Leipzig für Robert Blum, werden verlesen.

Mehreren aus Preußen in die Nationalversammlung eingetretenen Ersatzmännern wird ihr Recht, hier zu sitzen, bestritten. Es sollen neue Wahlen vorgenommen werden, nicht die Ersatzmänner eintreten.

Dringlicher Antrag von Franz Raveaux: "Die Nationalversammlung soll eine Todtenfeier für Robert Blum veranstalten, und dazu 5 Mitglieder ernennen."

Raveaux erhält das Wort zur Begründung der Dringligkeit mit genauer Noth. Er spricht ein paar gute Worte zur Begründurg.

Benedey empfiehlt den Antrag seines Landsmannes Raveaux, benutzt aber diese Gelegenheit, um gegen die Verdächtigungen der Demokratie zu protestiren, welche den Mord R. Blums nicht dem Windisch-Grätz, sondern einem andern Manne (!) aufbürden. (Bravo im Centrum.)

Die Versammlung beschließt mit geringer Majorität (Rechte und rechtes Centrum blieben sitzen) die Todtenfeier zu veranstalten und dem Bureau die Ernennung der Funfer-Kommission zu übertragen.

Zimmermannvon Spandau stellt die dringlichen Anträge: eine Kommission zu ernennen, welche

1. an Ort und Stelle den Thatbestand der in Folge der Wiener Ereignisse gemeldeten Greuelthaten, auf das Genaueste zu erheben, welche
2) darüber zu berichten hat, in wie weit das Gesetz gehandhabt ist, um die Urheber solcher Handlungen zur Strafe zu ziehen.

Die Anträge werden nicht als dringlich erkannt.

Berger und Wiesner richten mehrere Interpellationen an das Reichsministerium, wegen der unzähligen Gesetzwidrigkeiten, Uebergriffe, Greueln etc. in Wien und Oesterreich überhaupt.

Schmerling wird Morgen darauf (wie gewöhnlich) antworten.

Tagesordnung. (11 Uhr).

Artikel IX. (§. 44 bis 48) Münzwesen wird ohne Diskussion folgendermaßen angenommen.

§. 44. "Die Reichsgewalt hat die Gesetzgebung und Oberaufsicht über das Münzwesen. Es liegt ihr ob, für ganz Deutschland dasselbe Münzsystem einzufuhren. Sie hat das Recht, Reichsmunzen zu prägen."
§. 45. "Der Reichsgewalt liegt es ob, in ganz Deutschland dasselbe System für Maaß und Gewicht, so wie für den Feingehalt der Gold-und Silberwaaren zu begründen."

Ueber §. 46 (Zettelbanken) beschließt man die Diskussion.

Moritz Mohl empfiehlt den Minoritäts-Antrag des volkswirthschaftlichen Ausschusses, lautend:

1) Die Reichsgewalt ausschließlich hat die Gesetzgebung und Oberaufsicht über das Bankwesen und über die Ausgabe von Papiergeld in Deutschland.
2) Die Summe des umlaufenden Papiergeldes darf nicht vermehrt werden, vielmehr bleibt es der Reichsgesetzgebung vorbehalten, das seitherige Papiergeld außer Umlauf zu setzen.

(M. Mohl. Merk. Degenkolb. Schwarzenberg.)

Merk aus Hamburg empfiehlt zum Theil den Verfassungsausschuß zum Theil den volkswirtschaftlichen. Herr Merk (Banquier) ist bei dieser Bankfrage in seinem Bereich Er ergeht sich mit vieler Wohlgefälligkeit.

Nach ihm spricht auch noch der Banquier von Beckerath (Finanzminister), der also nicht in Berlin und nicht im preußischen Ministerium ist. Er empfiehlt den Punkt 1. des obigen Minoritäts-Erachtens, mit Ausschluß des Wortes ausschließlich.

Einen andern Antrag des volkswirthschaftlichen Ausschusses:

"Nur Gold und Silber soll gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland sein"

bekämpft er. -- Man ruft heftig Schluß. -- Der Präsident läßt Tellkampf noch sprechen, welcher sich für den Verfassungsausschuß mit einem Punkt des volkswirthschaftlichen erklärt.

Schulz aus Darmstadt. Statt vom Münzwesen zu sprechen, beginnt er das Lied von der verlorengegangenen Revolution. Eine Reihe von Majoritätsbeschlüssen (Centrum: Zur Sache!) hat uns statt des Zaunes den Schwanz in die Hand gegeben. (Zur Sache!) -- Meine Herren! wir werden einer zweiten Revolution bedurfen (zur Sache!) um in die rechte Position versetzt zu werden! (Zur Sache!) -- Herr Schulz geht hierauf zur Sache Schade! -- Plötzlich wie alles schon wieder schläft, ist Herr Schulz wieder bei den Camarillen von Ollmütz und Potsdam. (Wuthschrei: Zur Sache.) Schulz geht wieder zu den Münzen. Er spricht von dem Jammer und der Verwirrung des deutschen Papiergeldes. Die Regulirung dieser materiellen Fragen würde mehr zum Wohle Deutschlands beitragen, wie alle hohlen Phrasen von Einheit, Freiheit, Anarchie und Reaktion. (Im Centrum: Zur Sache, Zettelbanken!) -- Schulz empfieht die Anträge des volkswirthschaftlichen Ausschusses. (Zum Schluß Bravo!)

Es sprechen noch Eisenstuck, Berichterstatter des volkswirthschaftlichen Ausschusses, für denselben, unter anderm: "Unter Nationalbanken erwartet Deutschland ein volksthümliches Credit-Institut, von dem endlich auch wie in Schottland der Handwerker profitiren kann. -- Das haben wir gewollt, indem wir dem Artikel einen §. zufügen wollen, der der Reichsgewalt die Befugniß zur Errichtung einer deutschen Nationalbank einräumt."

Nach ihm Mittermeier, Berichterstatter des Verfassungsausschusses, empfiehlt die von Beckerath vorgeschlagene Fassung des §.

Bei der Abstimmung wird §. 46 angenommen nach dem Antrag des Finanzministers:

"Die Reichsgewalt hat das Recht der Gesetzgebung und Oberaufsicht über das Bankwesen, sowie über die Ausgabe von Papiergeld in Deutschland."
"Sie ist befugt, Banken anzulegen und ihre Anlage zu bewilligen. Andere Zahlungsmittel als Gold und Silber können nur mit Genehmigung der Reichsgewalt als gesetzlich erklärt werden."

Artikel X.

Ohne Diskussion wird angenommen:

§. 47. "Die Ausgaben fur alle Maßregeln und Einrichtungen, welche von Reichswegen ausgeführt werden, sind von der Reichsgewalt unmittelbar zu bestreiten.

§. 48 wird nach Antrag des Verfassungsausschusses weggelassen, weil er durch 49 unnöthig gemacht wird.

§. 49. Ohne Disku sion nach dem volkswirthschaftlichen Ausschuß:

"Die Reich-gewalt hat das Recht, insoweit die sonstigen Einkünfte nicht ausreichen, Reichssteuern aufzulegen und zu erheben oder erheben zu lassen, sowie Matrikularbeiträge aufzunehmen."

§. 50. Ohne Diskussion:

"Die Reichsgewalt ist befugt, in außerordentlichen Fällen Anleihen zu machen oder sonstige Schulden zu contrahiren."

Artikel XI.

§. 51. "Den Umfang der Gerichtsbarkeit des Reichs bestimmt der Abschnitt vom Reichsgericht".

Ohne Diskussion angenommen.

Artikel XII.

§. 52. "Der Reichsgewalt liegt es ob, die Kraft der Reichsverfassung allen Deutschen verbürgten Rechte oberaufsehend zu wahren, sowie die gesetzlichen Normen für den Erwerb und Verlust des Reichs- und Staatsburgerrechtes festzustellen." --

Ohne Diskussion angenommen.

Ebenso §. 53 ohne Diskussion wie folgt:

Der Reichsgewalt liegt die Wahrung des Reichsfriedens ob.

Sie hat die für die Aufrechterhaltung der inneren Sicherung erforderlichen Maaßregeln zu treffen:

1) wenn ein deutscher Staat von einem andern deutschen Staat in seinem Frieden gestört oder gefährdet wird;
2) wenn in einem deutschen Staate die Sicherheit und Ordnung durch Einheimische oder Fremde gestört oder gefährdet wird. Doch soll in diesem Falle von der Reichsgewalt nur dann eingeschritten werden, wenn die betreffende Regierung sie selbst dazu auffordert, es sey denn, daß dieselbe dazu notorisch außer Stande ist oder der gemeine Reichsfrieden bedroht erscheint;
3) wenn die Regierung eines deutschen Staates die Verfassung desselben eigenmächtig aufhebt oder verändert und durch das Anrufen des Reichsgerichtes unverzügliche Hülfe nicht zu erwirken ist

Ein Zusatz von (Blum, Schüler, Wigard.) "Für die Aufrechthaltung der innern Ordnung und Sicherheit verfugen jedoch zunächst die zuständigen Civilbehörden über die Anwendung der bewaffneten Macht.

Wird (!) verworfen. (!) Nur Linke und linkes Centrum stimmte dafür.

§. 54. "Die Maaßregeln, welche von der Reichsgewalt zur Wahrung des Reichsfriedens ergriffen werden können, sind: 1. Erlasse. 2. Absendung von Kommissaren. 3. Absendung bewaffneter Macht."

Ohne Diskussion angenommen.

§. 55. "Der Reichsgewalt steht es zu, allgemeine Gesetze über das Associationswesen zu erlassen."

Das Minoritäts-Erachten (Wigard, Schüler, Blum) beantragt den Wegfall des Paragraphen.

Dagegen beantragen die Herren Beseler, Crävell, Detmold, Radowitz, Kagerbauer und mehrere andre Ehrenmänner:

"Der Reichsgewalt steht es zu, allgemeine Gesetze über das Associationswesen und den Gebrauch der Preßfreiheit zu erlassen."

Links und linkes Centrum Pfui! Pfui!

Nach einer kurzen Diskussion, in der Hr. Crävell das ehrenwerthe Amendement empfiehlt, Beseler nicht pro noch contra spricht, und Berger Streichung des § beantragt, schämt sich Herr Crävell und nimmt sein Amendement zurück.

Schoder stellt das eventuelle Amendement bei Annahme des Paragraphen den Zusatz anzunehmen:

"Unbeschadet des in den Grundrechten verbürgten freien Vereinigungsrechts."

Diesen unglückseligen Vermittlungsvorschlag ergreift der Verfassungsausschuß mit Hast und macht ihn zu dem seinigen. (O Schoder!) Der Paragraph wird richtig mit dieser unglückseligen Schoderschen Vermittlung angenommen. (Der Beginn der Ausnahmsgesetze für das heilige römische Reich!)

§ 56"Die Reichsgewalt ist befugt, im Interesse des Gesammtwohles allgemeine Maßregeln für die Gesundheitspflege zu treffen."

Ohne Diskussion angenommen.

Hiermit ist Artikel 7 ebenfalls erledigt. Schluß der Sitzung 2 1/4 Uhr.Morgen auf die Tagesordnung: Schluß des vorliegenden Abschnitts der Verfassung und die Abschnitte vom Reichsgericht und Reichswechselordnung.

Schweiz.
** Bern, 21. Nov.
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Italien.
* Rom.

Rossi, der römische Konseilpräsident, ist todt. Er verschied unmittelbar nach dem erhaltenen Dolchstich. Der Mörder ist noch nicht ermittelt.

* Neapel.

Die Times hat Briefe aus Neapel v. 14. Nov. empfangen, wonach der englische Vermittler, M. Temple, noch nicht angekommen war. Statt seiner waren jedoch Privatdepeschen auf den beiden Legationen eingelaufen. Die sicilianische Angelegenheit, meint der Berichterstatter der Times, war auf dem besten Wege, ausgeglichen zu werden.

Wenigstens zweifele man nicht an der Willfährigkeit des Königs, sich den Bedingungen von Separat-Parlament und Separat-Administration (Separat-Heer war nur Wunsch, nicht Bedingung) zu fügen, und glaubte nur in Palermo noch auf einigen, durch die Androhung einer Blockade leicht zu besiegenden, Widerstand zu stoßen. Zu Neapel herrschte vollkommene Ruhe; der Fall Wien's hatte alle Aufregung gedämpft. (Die Nachricht, daß in Neapel der Belagerungszustand proklamirt worden sei, bestätigt sich demnach nicht.)

Großbritannien.
*

Das politische Leben England's beharrt in seiner Stagnation. Unamusanteres als die Lecture der Londoner Zeitungen läßt sich nicht denken. Sogar die große Seeschlange findet den Aufenthalt im Schlamme der Times, des Standard und wie diese contrerevolutionären Sümpfe sonst heißen mögen, zu unbehaglich. Sie ist untergetaucht, und erhebt nur noch zuweilen (aber sehr, sehr selten, und um sogleich wieder zu verschwinden) ihr schreckenerregendes Haupt. Statt ihrer muß die Riesenschlange der Revolution (S. Punch) sich von den Cockneys begaffen lassen, die sich um so mehr vor ihr entsetzen, als sie, durch das Prisma des englischen Nebels betrachtet, fast zu einem noch fabelhaftern Ungethüme wird als ihre Kollegin im atlantischen Meere. Nichts würde John Bull erwünschter kommen, als die Nachricht von einer recht gründlichen Abschlachtung der unheimlichen, seinen Schacher rücksichtslos ruinirenden Continentalbestie. Aber diese Nachricht kommt nicht. Die Revolution läßt sich nicht so leicht ersticken, wie das Feuer, welches vor einigen Tagen über der Londoner Börse in Lloyd's Kaffeehause (dem großartigen Etablissement der See-Versicherer) ausbrach; sie stirbt nicht an Windischgrätz und Wrangel, wie Ibrahim Pascha an der Cholera. In Ermangelung eines Besseren mußte das Gerücht von dem eben erwähnten Sterbefall am Dienstag Abend die City in Bewegung setzen. Der Standard theilte es in seiner zweiten Ausgabe vom 21. Nov. als eine dem Gouvernement zugekommene Nachricht mit.

Wir schließen mit einigen Notizen aus der Kunstwelt. Charles Heath, der berühmte, durch seine Thätigkeit für die von ihm erfundenen "Annuals" auch außer England weit und breit bekannte, Kupferstecher ist am 18. Novbr. zu London gestorben. -- Jenny Lind wird ihre Rundreise durch die Provinzen mit Ende d. M. beendigt haben, dann aber noch eine Zeitlang in England bleiben, um einige Concerte für wohlthätige Zwecke zu veranstalten. -- Von Thackeray, dem witzigen Mitarbeiter am Punch, erscheint ein neuer, vom Verfasser (der zugleich geistreicher Zeichner ist) selbst illustrirter Roman "Pendennis" in monatlichen Lieferungen, deren erste, eben ausgegebene, von verschiedenen Blättern günstig besprochen wird. Thackeray's voriger Roman "Vanity Fair" hat enormes Glück, und den Dichter zu einem gefährlichen Nebenbuhler von Dickens gemacht. -- Letzterer hat für Weihnachten wieder eine seiner beliebten "Christmas-Tales" angekündigt, nachdem er voriges Jahr, um sich in seinem Roman "Dombey und Sohn" nicht zu unterbrechen, keine geliefert hatte.

Belgien.
X Brüssel, 24. Novbr.

In einem Lande, wo der Hody'sche Polizeigeist und der berüchtigte Liberalismus des Hrn. Rogier mit so vieler Gefälligkeit gegen auswärtige Mächte politischen Flüchtlingen von demokratischer Gesinnung ihre Sbirren auf den Hals hetzen und nach der Gränze schleppen lassen: in einem solchen Lande kann es Leute von der "breitesten Grundlage" nicht Wunder nehmen, wenn Gerichtsbehörden willig die Gesetzesruthe in die Hand nehmen und auf politische Flüchtlinge zum Vergnügen Hody's, Rogier's und Consorten losschlagen. So stand z. B. heute ein politischer Flüchtling aus Paris, Namens Boileau, der bei der Juni-Revolution betheiligt war, vor dem Zuchtpolizeigericht, angeklagt, in Belgien einen falschen Namen gebraucht zu haben. Sein Vertheidiger, Adv. Faider, bemerkte ganz richtig, daß das Gesetz in diesem Falle nicht anwendbar sei, so wenig als bei Louis Philipp und Metternich, die auch unter fremden Namen gereist seien und jetzt noch fremde Namen führten. Zwar entschied das Tribunal, daß das Gesetz vom Jahre II hier nicht anwendbar sei, allein es wußte sich auf andere Weise schadlos zu halten. Es verurtheilte Boileau zum Gefängniß, weil er -- von einem fremdem Paß Gebrauch gemacht! Als ob Boileau nicht vor seinem Eintritt in Belgien gewußt hätte, daß er mit seinem wirklichen Namen die sichere Aussicht hatte, von Gensd'armen nach der Gränze geschleppt oder mindestens von Hody's Sbirren überall verfolgt und molestirt zu werden. Die Exminister Louis Philipp's ließ die belgische Polizei ruhig unter fremden Namen auf belgischem Boden; en revanche mußte Boileau wegen des fremden Namens verurtheilt werden.

Anzeigen.

Schifffahrts-Anzeige.

Köln, 25. November 1848.

Angekommen: Ant. Bender von Mainz.

In Ladung: Nach Antwerpen M. Lamers. Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe. Joh. Linkewitz. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr A. Meyer. Nach Andernach u. Neuwied A. Böcking. Cl. Nollbach Nach Koblenz, der Mosel und Saar Jos. Zeiler. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar J. M. Hain. Nach Mainz Ph. Kimpel. Nach dem Niedermain Seb. Schulz. Nach dem Mittel- und Obermain. M. Roth. Nach Worms und Mannheim Wwe. A. Dunk. Nach Heilbronn F. Müssig. Nach Bingen A. Hartmann. Nach Kannstadt und Stuttgart L. Hermann.

Nach Rotterdam Kapt. Wilson Köln Nr. 1
Nach Amsterdam Kapt. Linkewitz Köln Nr. 12.

Rheinhöhe am 25 Nov. 10' 11".

Zur Anfertigung der Auszüge liegt offen die Deklaration des Schiffers H. Jansen.

Versteigerung.

Am Montag den 27. November 1848, Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dem Markte zu Köln verschiedene Mobillar-Effekten, als: Schränke, Tische, Spiegel, Schildereien, Kommode, 1 Sekretair etc., gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.

Der Gerichtsvollzieher, Clören.

Gerichtlicher Verkauf.

Am Dienstag den 28. November 1848, Vormittags 10 Uhr. sollen durch den Unterzeichneten auf dem Marktplatze auf der Apostelnstraße in Köln ein Galla- und ein Stadt-Wagen öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung verkauft werden.

Der Gerichtsvollzieher, Fülles.

Große frische Seemuscheln, Bückinge, Sardellen, Neunaugen und schottische Häringe per Stück 6 Pf. bei Bröhl Judengasse Nr. 1.

Gerichtlicher Verkauf.

Am Montag den 27. November 1848, Nachmittags 2 Uhr, wird der Unterzeichnete einen oberhalb Badorf, an der Klüttenkaule des Bernard Monheim, in der Lenterbach stehenden Haferbarmen von 12 Fuß Höhe, 17 Fuß Breite und 21 Fuß Länge dem Meist- und Letztbietenden gegen gleich baare Zahlung öffentlich an Ort und Stelle verkaufen.

Der Gerichtsvollzieher, Gassen.

Für zwei junge Herren Kost und Logis, ganz billig, Judengasse Nr. 1.

In Deutz mehrere Etagen zu vermiethen. Näheres Hermannsstraße Nr. 18.

Herrenkleider werden gewaschen und reparirt, Herzogstraße Nr 11.

Mehrere Zimmer zu vermiethen. Schildergasse Nr. 4.

Vivat Trina unger Goldschmidt! Trippel ekeesch bei Zicke dä Knopp?

Ein schöner neuer Flügel aus der Fabrik von Boisselot in Marseille, der auf der Pariser Ausstellung die goldne Medaille sich errungen, steht billig zu verkaufen. Das Nähere ist bei Herrn Musiklehrer Anton Meyer in Mülheim a. Rhein zu erfahren.

Theater in Köln.

Sonntag am 26. November: "Fra-Diavolo."

Das Gasthaus in Terracina.

Komische Oper in 3 Akten von Scribe und Auber.

Lord Kokburn. Hr. Seebach als Gast.

Montag den 27. November: "Otto von Wittelsbach."

Schauspiel in 5 Akten von Babo.

Programm.

Zu dem am 26. November in Mülheim am Rhein im Saale des Hrn. Grün stattfindenden Konzerte, zum Besten des Kapellchens auf dem katholischen Friedhofe.

I. ABTHEILUNG.
1. Allgemeines Lied mit Orchester-Begleitung.
2. "Hymne" von Neidhardt, vorgetragen von sämmtlichen Mitwirkenden mit Orchesterbegleitung.
* 3. Die "Sultanin" von Elise Schmetzer.
"Der Krieger und sein Roß" von Hölzel.
4. "Das Kirchlein" von Becker, vorgetragen vom Männer-Gesang Verein.
* 5. "Wanderlust" von Esser.
"Das Lied von der Lanze" von Hölzel.
6. "Was bleibt und was schwindet", Ode von Romberg. Vorgetragen vom Sing-Verein.
7. Ouverture zu der Oper "Zampa."
II. ABTHEILUNG.
8. Ouverture zu der Oper "Abrahamsopfer."
9. "Meeresstille und glückliche Fahrt" von C. Fischer. Gesungen von sämmtlichen Mitwirkenden.
* 10. "Die drei Worte" von Kücken.
"Des Südländers Nachtlied" von Esser.
11. "An das Vaterland" von Conr. Kreutzer, vorgetragen vom allgemeinen Männer-Gesang-Verein.
* 12. "Das Glockengeläute" von Hölzel.
13. "Die jungen Musikanten" von Kücken, vorgetragen vom Männer-Gesang-Verein.

* Die mit einem Sternchen bezeichneten Nummern werden von Herrn Formes vorgetragen. Anfang punkt 1/2 7 Uhr Abends. Zum Schlusse Festball zur Feier der Anwesenheit des Herrn Formes.

Mülheim am Rhein im Nov. 1848.

Das Comite.

NB. Der in diesem Konzerte gespielte Flügel ist aus der Fabrik des Herrn Boisselot in Marseille.

KURFÜRSTLICH HESSISCHES STAATS-ANLEHEN von 6,725,000 THALER.

Auszug des Kurfürstlich Hessischen Verloosungs-Plans.

Dieses Staats-Anlehen von der Kurfüstlich-Hessischen Regierung mit Zustimmung, der Landstände, bei dem Bankhaus der Herren M. A. v. Rothschild et Söhne in Frankfurt a. M. kontrahirt, besteht aus 6725 Serien, und jede Serie aus 25 Prämienscheine, mithin zusammen aus 168,125 Prämienscheine.

Der Nominal-Betrag eines Prämienscheines ist 40 Thaler Preuss: Ct., und besteht solcher in zwei Theilen, jeder a 20 Thaler.

Die Inhaber der Prämienscheine erhalten die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals resp. Zinsen, durch die, die Einlage übersteigenden Gewinne, welche in 60 Ziehungen gezogen werden, der Art, dass das aufgenommene Kapital von Sechs Millionen 725,000 Thaler mit Sechszehn Millionen 588,610 Thaler durch Verloosung nachstehend verzeichneter 168,125 Gewinne zurückbezahlt wird.

Verzeichniss der 168,125 Gewinne:

14 Gew. a Th. 40,000 betr. Th. 560,000
22 Gew. a Th. 36,000 betr. Th. 792,000
24 Gew. a Th. 32,000 betr. Th. 768,000
60 Gew. a Th. 8,000 betr. Th. 480,000
60 Gew. a Th. 4,000 betr. Th. 240,000
60 Gew. a Th. 2,000 betr. Th. 120,000
120 Gew. a Th. 1,500 betr. Th. 180,000
180 Gew. a Th. 1,000 betr. Th. 180,000
300 Gew. a Th. 400 betr. Th. 120,000
600 Gew. a Th. 200 betr. Th. 120,000
100 Gew. a Th. 150 betr. Th. 15,000
200 Gew. a Th. 140 betr. Th. 28,000
100 Gew. a Th. 135 betr. Th. 13,000
1840 Gew. betragen Thlr. 3,616,500
1,840 Gewinne. betr. Thlr. 3,616,500
100 Gewinne a Th. 130 betr. 13,000
100 Gewinne a Th. 120 betr. 12,500
600 Gewinne a Th. 120 betr. 72,000
4,846 Gewinne a Th. 100 betr. 484,600
37,389 Gewinne a Th. 90 betr. 3,365,010
29,250 Gewinne a Th. 85 betr. 2,486,250
24,250 Gewinne a Th. 80 betr. 1,940,000
19,250 Gewinne a Th. 75 betr. 1,443,750
14,250 Gewinne a Th. 70 betr. 997,500
11,750 Gewinne a Th. 65 betr. 763,750
9,200 Gewinne a Th. 60 betr. 555,000
15,250 Gewinne a Th. 55 betr. 838,750
168,125 Gewinne betr. Th. 16,588,610

Die zwanzig ersten Ziehungen der Serien finden am 1. December und am 1. Juni, die Ziehungen der Gewinne der in den gezogenen Serien enthaltenen Nummern am 1. Januar und am 1. Juli jährlich statt. Die weiteren vierzig Gewinn-Ziehungen sind auf den 1. Juli jedes Jahr festgesetzt und endigen im Jahr 1895, bis zu welchem Zeitpunkte sämmtliche 168,125 Prämienscheine mit den obenstehend verzeichneten Gewinnen gezogen sind.

Die Gewinne werden bei der Kurfürstlich Hessischen Haupt-Staats-Kasse in Cassel, so wie bei dem Banquier-Hause der Herren M. A. v. Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M. ausbezahlt.

Nach jeder Ziehung erscheint die amtliche Ziehungsliste.

Am 1. December 1848 findet in Cassel die siebente Verloosung des obigen Anleihens statt, bei welcher zwanzig Serien (das sind 500 Loose) gezogen werden, die in der am nächsten 2. Januar 1848 darauf folgenden Gewinn-Ziehung nachstehende 500 Gewinne erhalten müssen, als:

1 Gewinn von Thlr. 36,000 Thlr. 36,000
1 Gewinn von Thlr. 8,000 Thlr. 8,000
1 Gewinn von Thlr. 4,000 Thlr. 4,000
1 Gewinn von Thlr. 2,000 Thlr. 2,000
2 Gewinn von Thlr. 1,000 Thlr. 3,000
3 Gewinn von Thlr. 1,000 Thlr. 3,000
5 Gewinn von Thlr. 400 Thlr. 2,000
10 Gewinn von Thlr. 200 Thlr. 2,000
20 Gewinn von Thlr. 120 Thlr. 2,400
31 Gewinn von Thlr. 100 Thlr. 3,100
425 Gewinn von Thlr. 55 Thlr. 23,375
500 Loose betragen Thlr. 88,875

Für diese Ziehung sind Aktien a fl 3. 30. kr. oder Thlr. 2. preuß. Court.
halbe a fl 1. 45. kr. oder Thlr. 1. preuß. Court. zu erhalten bei Moriz J. Stiebcl, Banquier in Frankfurt a. M.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des Reglements vom 5. November 1838 werden diejenigen hiesigen Gewerbesteuerzahlenden Feilbieter von Eß- und Kinderspielwaaren, welche den bevorstehenden Nikolai- und Weihnachts-Markt zu beziehen, be absichtigen, andurch eingeladen, sich am k. Dienstag den 28., Morgens 10 Uhr, in dem Markt-Büreau auf'm Altenmarkte hierselbst zur Verloosung der von ihnen einzunehmenden Budenplätze einzufinden.

Köln, den 22. November 1848.

Das Ober-Bürgermeister-Amt.

Ich wohne von heute ab Wolfsstraße Nr. 12. Wallraf, Ad.-Anw.

Gasthof zum deutschen Hause in der Nähe der Post in WESEL.

Die Eröffnung desselben zeige ich einem geehrten reisenden Publikum unter Zusicherung prompter und billiger Bedienung ergebenst an.

H. Hennigs.

Der Gerant Korff.
Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher 17.

Beilage zu Nr. 153 der Neuen Rheinischen Zeitung.
Organ der Demokratie.
Sonntag 26. November 1848.
[Deutschland]

„Zurückverlegung“, sondern von der „Zurücknahme der angeordneten Verlegung“ die Rede ist, wie sich der Staatsanzeiger die Sache zu verdrehen erlaubt; wir müssen ferner an das merkwürdige Faktum erinnern, daß der in Rede stehende Artikel des Staatsanzeigers die „Entlassung des Ministeriums Brandenburg“ gar nicht unter den in Frankfurt gestellten Anträgen aufführt und sich so die Mühe spart, über diesen allerdings häkligen Antrag und den darauf gefaßten Beschluß mit Anstand hinwegzukommen.

Die Steuerverweigerung ist natürlich für den Staatsanzeiger ungültig, der Beschluß ist rechtlos, entschieden aufrührerisch — so entschieden, daß der Staatsanzeiger es nicht der Mühe werth hält, auch nur einen Grund dafür hinzuzusetzen. Wir bedauern, von diesen Gründen keine Kenntniß zu haben; nichts Besseres kann für die Beschlüsse der Nationalversammlung gesagt werden, als was ihre Gegner gegen dieselben ersinnen.

Wir müssen uns daher auch hier auf das unerquickliche Geschäft beschränken, einige Verdrehungen und Verdächtigungen des Staatsanzeigers bei dieser Frage zurückzuweisen.

Der Staatsanzeiger sagt (Nr. 197): Kirchmann habe sich am Mittwoch bemüht, die staatsrechtliche Kompetenz der Nationalversammlung zu der Steuerverweigerung zu behaupten, während sich noch vor einigen Tagen sein eigenes juristisches Gewissen dagegen aufgelehnt habe — das ist eine grobe Unwahrheit; bereits am Sonntag den 12. Nov. hat Kirchmann die rechtliche Befugniß der Versammlung zu jenem Beschlusse anerkannt und nachgewiesen, nur aus politischen aus Zweckmäßigkeits-Gründen war er bei der ersten Debatte gegen den Beschluß.

Der Staatsanzeiger sagt ferner, die militärische Besetzung des Saales (am 15. Nov.) sei es gewesen, welche den Schluß der Debatte herbeigeführt habe — auch das ist eine grobe Unwahrheit; als die militärischen Freunde des Staatsanzeigers den Saal besetzten, war bereits über den Schluß der Debatte debattirt, und gerade, als sie eintraten, sollte über den Schluß der Debatte abgestimmt werden; als die Soldaten den Saal verlassen hatten, fand diese Abstimmung wirklich statt und danach erst die Abstimmung über die Steuerverweigerung selbst.

Der eigentliche Kern der jetzigen Krisis ist natürlich die Entlassung des Ministeriums Brandenburg; sind erst diese Repräsentanten einer hochverrätherischen Partei, welche sich zwischen König und Volk eingedrängt haben, glücklich beseitigt, so ist die Klippe umschifft, an der Preußen jetzt zu scheitern droht.

Der Staatsanzeiger befindet sich in dieser Frage in einer sehr bedenklichen Lage. Ehe der Frankfurter Beschluß gefaßt war, ließ er sich nur herab, bisweilen von den edlen Absichten der Minister, ihrem reinen Herzen, ihren wahrhaftem Konstitutionalismus in beinahe mystischen Andeutungen zu sprechen, der Frankfurter Beschluß, so leicht zu drehen, wie wir oben gesehen haben, in seinem einen Theile, ist leider in diesem andern Theile zu unzweideutig — er stieß die gute Presse sichtlich vor den Kopf. Erst jetzt hat sie Bestimmung und Muth gefunden, sich auch hierüber auszusprechen. Ein Artikel in Nr. 200 des Staatsanzeigers giebt uns darüber Aufschluß.

Wir müßten uns in Stylauschauung und Sinn von Heinrich Leo's politischen Raisonnemens gänzlich irren — oder dieser Artikel stammt aus der Feder dieses Freundes von Hengstenberg. Wer aber auch der Verfasser gewesen sein mag — er sitzt im Centrum der Reaktion, er ist einer ihrer größten Fanatiker. Einige Sätze mögen das beweisen!

„Wer sich eine Aufgabe vorgesetzt hat, über deren politische und sittliche Nothwendigkeit er nach Recht und Gewissen mit sich einig geworden, der wird nur dann von derselben zurücktreten, wenn sich gegen die Ausführbarkeit dieser Aufgabe die unabwendbare Gewalt der Umstände oder eine legale Ueberführung seines Irrthums erklärt hat.“

Am wenigsten wird er (so lautet im Wesentlichen die Fortetzung) der Polemik gewisser Tagesstichwörter weichen; zu diesen gehören die die Ausdrücke „Vertrauen“ und „Volksthümlichkeit;“ was bedeuten diese Worte? Die legale Form des „Vertrauens“ ist die Majorität der Volksvertretung; diese ist aber oft zweifelhaft und zufällig. „Wenn aber selbst — man höre — in jener immerhin legalen Form die Umstände prekär sein können, unter denen sich das Vertrauen des Landes für oder gegen eine Verwaltung ausspricht, so können wir uns auf der andern Seite auch einen Moment denken, in welchem patriotische Staatsmänner das irgend wie (!) erregte Mißtrauen gegen ihre Personen so lange nicht achten, bis es ihnen gelungen sein wird, dasselbe in ein Vertrauen gegen ihre Handlungen durch die ersichtlichen Folgen derselben umzuwandeln“.

Das ist die Politik der Despotie! Das ist der faule Kern, der unter der grünen Schale steckt! Wem bei diesem letzten Satze nicht die Augen aufgehen, der muß blind sein für die Klarheit des Sonnenlichts.

Aber wir wollen den Eindruck nicht stören, den der Jesuitismus einer solchen Politik für die Sache des Volkes hervorbringen wird; eine Sache, die mit diesen Waffen vertheidigt wird, muß verworfen sein und gemein, wie diese Waffen selbst, eine Regierung, deren Freunde so zu sprechen gezwungen werden, weil sie nicht anders für sie sagen können, muß verloren sein — oder aller Sinn für Ehre, Recht und Sittlichkeit ist aus dem preußischen Volke gewichen!

* Berlin, 23. Novbr.

Die Reichskommissäre Simson und Hergenhahn sind nach mehrern Besprechungen mit dem Ministerium des Hochverraths wieder nach Frankfurt abgereist.

!!! Frankfurt, 23. Nov.

Sitzung der Nationalversammlung in der reformirten Kirche. — Präsident von Gagern.

Tagesordnung: Fortsetzung der Berathung des Entwurfs der Verfassung (Art. IX. ff.)

Beseler (der Präsident der provisorischen Regierung aus Schleswig-Holstein) ist als Deputirter hier angekommen. Man spricht davon, er solle Präsident der Nationalversammlung werden und Gagern ins Ministerium treten. — Ich hore von mehreren Seiten, daß Bassermann confuß (d. h. wirklich confuß geworden sei) — Seit mehreren Tagen ist das Militär wieder sehr lebendig, man soll nach einem preußischen Offizier gestochen und nach dem Kriegsminister mit Steinen geworfen haben. Die Soldaten sollen permanent geladen haben. Man sagt, daß Gagern ein Piquet Soldaten zum Schutz in seinem Hause habe, weil man sein Leben bedroht. Ich gebe alles wie ich es höre.

Vor der Tagesordnung theilt der Präsident der Versammlung einen Erlaß des Reichsverwesers Johann an das deutsche Volk mit. (Bravo, Zischen und Gelächter folgt darauf).

Schott(von der Linken verlangt das Wort zu einer Protestation gegen die Abstimmung in der Sitzung über die preuß. Angelegenheit. Er bekommt es vermittelst des Präsidenten nicht. Darauf erklärt er: „So bleibt mir nichts übrig, als diesen Protest durch die Presse in ganz Deutschland zu verbreiten.“ (Links Bravo!)

Präsident verliest Beiträge zur deutschen Flotte, u. A. 15,278 Gulden vom Ausschuß des Oberbaierischen Vereins für Gründung der deutschen Flotte. (Bravo!)

Derselbe theilt ein Schreiben aus Boston mit, begleitet von 240 Mark Banko, von einem Commis Namens Möhrung für die Familien der in Berlin gefallenen Freiheitshelden. (Man wird bald fragen müssen: Welchen?) Viele neue Abgeordnete, u. A. Wuttke aus Leipzig für Robert Blum, werden verlesen.

Mehreren aus Preußen in die Nationalversammlung eingetretenen Ersatzmännern wird ihr Recht, hier zu sitzen, bestritten. Es sollen neue Wahlen vorgenommen werden, nicht die Ersatzmänner eintreten.

Dringlicher Antrag von Franz Raveaux: „Die Nationalversammlung soll eine Todtenfeier für Robert Blum veranstalten, und dazu 5 Mitglieder ernennen.“

Raveaux erhält das Wort zur Begründung der Dringligkeit mit genauer Noth. Er spricht ein paar gute Worte zur Begründurg.

Benedey empfiehlt den Antrag seines Landsmannes Raveaux, benutzt aber diese Gelegenheit, um gegen die Verdächtigungen der Demokratie zu protestiren, welche den Mord R. Blums nicht dem Windisch-Grätz, sondern einem andern Manne (!) aufbürden. (Bravo im Centrum.)

Die Versammlung beschließt mit geringer Majorität (Rechte und rechtes Centrum blieben sitzen) die Todtenfeier zu veranstalten und dem Bureau die Ernennung der Funfer-Kommission zu übertragen.

Zimmermannvon Spandau stellt die dringlichen Anträge: eine Kommission zu ernennen, welche

1. an Ort und Stelle den Thatbestand der in Folge der Wiener Ereignisse gemeldeten Greuelthaten, auf das Genaueste zu erheben, welche
2) darüber zu berichten hat, in wie weit das Gesetz gehandhabt ist, um die Urheber solcher Handlungen zur Strafe zu ziehen.

Die Anträge werden nicht als dringlich erkannt.

Berger und Wiesner richten mehrere Interpellationen an das Reichsministerium, wegen der unzähligen Gesetzwidrigkeiten, Uebergriffe, Greueln etc. in Wien und Oesterreich überhaupt.

Schmerling wird Morgen darauf (wie gewöhnlich) antworten.

Tagesordnung. (11 Uhr).

Artikel IX. (§. 44 bis 48) Münzwesen wird ohne Diskussion folgendermaßen angenommen.

§. 44. „Die Reichsgewalt hat die Gesetzgebung und Oberaufsicht über das Münzwesen. Es liegt ihr ob, für ganz Deutschland dasselbe Münzsystem einzufuhren. Sie hat das Recht, Reichsmunzen zu prägen.“
§. 45. „Der Reichsgewalt liegt es ob, in ganz Deutschland dasselbe System für Maaß und Gewicht, so wie für den Feingehalt der Gold-und Silberwaaren zu begründen.“

Ueber §. 46 (Zettelbanken) beschließt man die Diskussion.

Moritz Mohl empfiehlt den Minoritäts-Antrag des volkswirthschaftlichen Ausschusses, lautend:

1) Die Reichsgewalt ausschließlich hat die Gesetzgebung und Oberaufsicht über das Bankwesen und über die Ausgabe von Papiergeld in Deutschland.
2) Die Summe des umlaufenden Papiergeldes darf nicht vermehrt werden, vielmehr bleibt es der Reichsgesetzgebung vorbehalten, das seitherige Papiergeld außer Umlauf zu setzen.

(M. Mohl. Merk. Degenkolb. Schwarzenberg.)

Merk aus Hamburg empfiehlt zum Theil den Verfassungsausschuß zum Theil den volkswirtschaftlichen. Herr Merk (Banquier) ist bei dieser Bankfrage in seinem Bereich Er ergeht sich mit vieler Wohlgefälligkeit.

Nach ihm spricht auch noch der Banquier von Beckerath (Finanzminister), der also nicht in Berlin und nicht im preußischen Ministerium ist. Er empfiehlt den Punkt 1. des obigen Minoritäts-Erachtens, mit Ausschluß des Wortes ausschließlich.

Einen andern Antrag des volkswirthschaftlichen Ausschusses:

„Nur Gold und Silber soll gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland sein“

bekämpft er. — Man ruft heftig Schluß. — Der Präsident läßt Tellkampf noch sprechen, welcher sich für den Verfassungsausschuß mit einem Punkt des volkswirthschaftlichen erklärt.

Schulz aus Darmstadt. Statt vom Münzwesen zu sprechen, beginnt er das Lied von der verlorengegangenen Revolution. Eine Reihe von Majoritätsbeschlüssen (Centrum: Zur Sache!) hat uns statt des Zaunes den Schwanz in die Hand gegeben. (Zur Sache!) — Meine Herren! wir werden einer zweiten Revolution bedurfen (zur Sache!) um in die rechte Position versetzt zu werden! (Zur Sache!) — Herr Schulz geht hierauf zur Sache Schade! — Plötzlich wie alles schon wieder schläft, ist Herr Schulz wieder bei den Camarillen von Ollmütz und Potsdam. (Wuthschrei: Zur Sache.) Schulz geht wieder zu den Münzen. Er spricht von dem Jammer und der Verwirrung des deutschen Papiergeldes. Die Regulirung dieser materiellen Fragen würde mehr zum Wohle Deutschlands beitragen, wie alle hohlen Phrasen von Einheit, Freiheit, Anarchie und Reaktion. (Im Centrum: Zur Sache, Zettelbanken!) — Schulz empfieht die Anträge des volkswirthschaftlichen Ausschusses. (Zum Schluß Bravo!)

Es sprechen noch Eisenstuck, Berichterstatter des volkswirthschaftlichen Ausschusses, für denselben, unter anderm: „Unter Nationalbanken erwartet Deutschland ein volksthümliches Credit-Institut, von dem endlich auch wie in Schottland der Handwerker profitiren kann. — Das haben wir gewollt, indem wir dem Artikel einen §. zufügen wollen, der der Reichsgewalt die Befugniß zur Errichtung einer deutschen Nationalbank einräumt.“

Nach ihm Mittermeier, Berichterstatter des Verfassungsausschusses, empfiehlt die von Beckerath vorgeschlagene Fassung des §.

Bei der Abstimmung wird §. 46 angenommen nach dem Antrag des Finanzministers:

„Die Reichsgewalt hat das Recht der Gesetzgebung und Oberaufsicht über das Bankwesen, sowie über die Ausgabe von Papiergeld in Deutschland.“
„Sie ist befugt, Banken anzulegen und ihre Anlage zu bewilligen. Andere Zahlungsmittel als Gold und Silber können nur mit Genehmigung der Reichsgewalt als gesetzlich erklärt werden.“

Artikel X.

Ohne Diskussion wird angenommen:

§. 47. „Die Ausgaben fur alle Maßregeln und Einrichtungen, welche von Reichswegen ausgeführt werden, sind von der Reichsgewalt unmittelbar zu bestreiten.

§. 48 wird nach Antrag des Verfassungsausschusses weggelassen, weil er durch 49 unnöthig gemacht wird.

§. 49. Ohne Disku sion nach dem volkswirthschaftlichen Ausschuß:

„Die Reich-gewalt hat das Recht, insoweit die sonstigen Einkünfte nicht ausreichen, Reichssteuern aufzulegen und zu erheben oder erheben zu lassen, sowie Matrikularbeiträge aufzunehmen.“

§. 50. Ohne Diskussion:

„Die Reichsgewalt ist befugt, in außerordentlichen Fällen Anleihen zu machen oder sonstige Schulden zu contrahiren.“

Artikel XI.

§. 51. „Den Umfang der Gerichtsbarkeit des Reichs bestimmt der Abschnitt vom Reichsgericht“.

Ohne Diskussion angenommen.

Artikel XII.

§. 52. „Der Reichsgewalt liegt es ob, die Kraft der Reichsverfassung allen Deutschen verbürgten Rechte oberaufsehend zu wahren, sowie die gesetzlichen Normen für den Erwerb und Verlust des Reichs- und Staatsburgerrechtes festzustellen.“ —

Ohne Diskussion angenommen.

Ebenso §. 53 ohne Diskussion wie folgt:

Der Reichsgewalt liegt die Wahrung des Reichsfriedens ob.

Sie hat die für die Aufrechterhaltung der inneren Sicherung erforderlichen Maaßregeln zu treffen:

1) wenn ein deutscher Staat von einem andern deutschen Staat in seinem Frieden gestört oder gefährdet wird;
2) wenn in einem deutschen Staate die Sicherheit und Ordnung durch Einheimische oder Fremde gestört oder gefährdet wird. Doch soll in diesem Falle von der Reichsgewalt nur dann eingeschritten werden, wenn die betreffende Regierung sie selbst dazu auffordert, es sey denn, daß dieselbe dazu notorisch außer Stande ist oder der gemeine Reichsfrieden bedroht erscheint;
3) wenn die Regierung eines deutschen Staates die Verfassung desselben eigenmächtig aufhebt oder verändert und durch das Anrufen des Reichsgerichtes unverzügliche Hülfe nicht zu erwirken ist

Ein Zusatz von (Blum, Schüler, Wigard.) „Für die Aufrechthaltung der innern Ordnung und Sicherheit verfugen jedoch zunächst die zuständigen Civilbehörden über die Anwendung der bewaffneten Macht.

Wird (!) verworfen. (!) Nur Linke und linkes Centrum stimmte dafür.

§. 54. „Die Maaßregeln, welche von der Reichsgewalt zur Wahrung des Reichsfriedens ergriffen werden können, sind: 1. Erlasse. 2. Absendung von Kommissaren. 3. Absendung bewaffneter Macht.“

Ohne Diskussion angenommen.

§. 55. „Der Reichsgewalt steht es zu, allgemeine Gesetze über das Associationswesen zu erlassen.“

Das Minoritäts-Erachten (Wigard, Schüler, Blum) beantragt den Wegfall des Paragraphen.

Dagegen beantragen die Herren Beseler, Crävell, Detmold, Radowitz, Kagerbauer und mehrere andre Ehrenmänner:

„Der Reichsgewalt steht es zu, allgemeine Gesetze über das Associationswesen und den Gebrauch der Preßfreiheit zu erlassen.“

Links und linkes Centrum Pfui! Pfui!

Nach einer kurzen Diskussion, in der Hr. Crävell das ehrenwerthe Amendement empfiehlt, Beseler nicht pro noch contra spricht, und Berger Streichung des § beantragt, schämt sich Herr Crävell und nimmt sein Amendement zurück.

Schoder stellt das eventuelle Amendement bei Annahme des Paragraphen den Zusatz anzunehmen:

„Unbeschadet des in den Grundrechten verbürgten freien Vereinigungsrechts.“

Diesen unglückseligen Vermittlungsvorschlag ergreift der Verfassungsausschuß mit Hast und macht ihn zu dem seinigen. (O Schoder!) Der Paragraph wird richtig mit dieser unglückseligen Schoderschen Vermittlung angenommen. (Der Beginn der Ausnahmsgesetze für das heilige römische Reich!)

§ 56„Die Reichsgewalt ist befugt, im Interesse des Gesammtwohles allgemeine Maßregeln für die Gesundheitspflege zu treffen.“

Ohne Diskussion angenommen.

Hiermit ist Artikel 7 ebenfalls erledigt. Schluß der Sitzung 2 1/4 Uhr.Morgen auf die Tagesordnung: Schluß des vorliegenden Abschnitts der Verfassung und die Abschnitte vom Reichsgericht und Reichswechselordnung.

Schweiz.
** Bern, 21. Nov.
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Italien.
* Rom.

Rossi, der römische Konseilpräsident, ist todt. Er verschied unmittelbar nach dem erhaltenen Dolchstich. Der Mörder ist noch nicht ermittelt.

* Neapel.

Die Times hat Briefe aus Neapel v. 14. Nov. empfangen, wonach der englische Vermittler, M. Temple, noch nicht angekommen war. Statt seiner waren jedoch Privatdepeschen auf den beiden Legationen eingelaufen. Die sicilianische Angelegenheit, meint der Berichterstatter der Times, war auf dem besten Wege, ausgeglichen zu werden.

Wenigstens zweifele man nicht an der Willfährigkeit des Königs, sich den Bedingungen von Separat-Parlament und Separat-Administration (Separat-Heer war nur Wunsch, nicht Bedingung) zu fügen, und glaubte nur in Palermo noch auf einigen, durch die Androhung einer Blockade leicht zu besiegenden, Widerstand zu stoßen. Zu Neapel herrschte vollkommene Ruhe; der Fall Wien's hatte alle Aufregung gedämpft. (Die Nachricht, daß in Neapel der Belagerungszustand proklamirt worden sei, bestätigt sich demnach nicht.)

Großbritannien.
*

Das politische Leben England's beharrt in seiner Stagnation. Unamusanteres als die Lecture der Londoner Zeitungen läßt sich nicht denken. Sogar die große Seeschlange findet den Aufenthalt im Schlamme der Times, des Standard und wie diese contrerevolutionären Sümpfe sonst heißen mögen, zu unbehaglich. Sie ist untergetaucht, und erhebt nur noch zuweilen (aber sehr, sehr selten, und um sogleich wieder zu verschwinden) ihr schreckenerregendes Haupt. Statt ihrer muß die Riesenschlange der Revolution (S. Punch) sich von den Cockneys begaffen lassen, die sich um so mehr vor ihr entsetzen, als sie, durch das Prisma des englischen Nebels betrachtet, fast zu einem noch fabelhaftern Ungethüme wird als ihre Kollegin im atlantischen Meere. Nichts würde John Bull erwünschter kommen, als die Nachricht von einer recht gründlichen Abschlachtung der unheimlichen, seinen Schacher rücksichtslos ruinirenden Continentalbestie. Aber diese Nachricht kommt nicht. Die Revolution läßt sich nicht so leicht ersticken, wie das Feuer, welches vor einigen Tagen über der Londoner Börse in Lloyd's Kaffeehause (dem großartigen Etablissement der See-Versicherer) ausbrach; sie stirbt nicht an Windischgrätz und Wrangel, wie Ibrahim Pascha an der Cholera. In Ermangelung eines Besseren mußte das Gerücht von dem eben erwähnten Sterbefall am Dienstag Abend die City in Bewegung setzen. Der Standard theilte es in seiner zweiten Ausgabe vom 21. Nov. als eine dem Gouvernement zugekommene Nachricht mit.

Wir schließen mit einigen Notizen aus der Kunstwelt. Charles Heath, der berühmte, durch seine Thätigkeit für die von ihm erfundenen „Annuals“ auch außer England weit und breit bekannte, Kupferstecher ist am 18. Novbr. zu London gestorben. — Jenny Lind wird ihre Rundreise durch die Provinzen mit Ende d. M. beendigt haben, dann aber noch eine Zeitlang in England bleiben, um einige Concerte für wohlthätige Zwecke zu veranstalten. — Von Thackeray, dem witzigen Mitarbeiter am Punch, erscheint ein neuer, vom Verfasser (der zugleich geistreicher Zeichner ist) selbst illustrirter Roman „Pendennis“ in monatlichen Lieferungen, deren erste, eben ausgegebene, von verschiedenen Blättern günstig besprochen wird. Thackeray's voriger Roman „Vanity Fair“ hat enormes Glück, und den Dichter zu einem gefährlichen Nebenbuhler von Dickens gemacht. — Letzterer hat für Weihnachten wieder eine seiner beliebten „Christmas-Tales“ angekündigt, nachdem er voriges Jahr, um sich in seinem Roman „Dombey und Sohn“ nicht zu unterbrechen, keine geliefert hatte.

Belgien.
X Brüssel, 24. Novbr.

In einem Lande, wo der Hody'sche Polizeigeist und der berüchtigte Liberalismus des Hrn. Rogier mit so vieler Gefälligkeit gegen auswärtige Mächte politischen Flüchtlingen von demokratischer Gesinnung ihre Sbirren auf den Hals hetzen und nach der Gränze schleppen lassen: in einem solchen Lande kann es Leute von der „breitesten Grundlage“ nicht Wunder nehmen, wenn Gerichtsbehörden willig die Gesetzesruthe in die Hand nehmen und auf politische Flüchtlinge zum Vergnügen Hody's, Rogier's und Consorten losschlagen. So stand z. B. heute ein politischer Flüchtling aus Paris, Namens Boileau, der bei der Juni-Revolution betheiligt war, vor dem Zuchtpolizeigericht, angeklagt, in Belgien einen falschen Namen gebraucht zu haben. Sein Vertheidiger, Adv. Faider, bemerkte ganz richtig, daß das Gesetz in diesem Falle nicht anwendbar sei, so wenig als bei Louis Philipp und Metternich, die auch unter fremden Namen gereist seien und jetzt noch fremde Namen führten. Zwar entschied das Tribunal, daß das Gesetz vom Jahre II hier nicht anwendbar sei, allein es wußte sich auf andere Weise schadlos zu halten. Es verurtheilte Boileau zum Gefängniß, weil er — von einem fremdem Paß Gebrauch gemacht! Als ob Boileau nicht vor seinem Eintritt in Belgien gewußt hätte, daß er mit seinem wirklichen Namen die sichere Aussicht hatte, von Gensd'armen nach der Gränze geschleppt oder mindestens von Hody's Sbirren überall verfolgt und molestirt zu werden. Die Exminister Louis Philipp's ließ die belgische Polizei ruhig unter fremden Namen auf belgischem Boden; en revanche mußte Boileau wegen des fremden Namens verurtheilt werden.

Anzeigen.

Schifffahrts-Anzeige.

Köln, 25. November 1848.

Angekommen: Ant. Bender von Mainz.

In Ladung: Nach Antwerpen M. Lamers. Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe. Joh. Linkewitz. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr A. Meyer. Nach Andernach u. Neuwied A. Böcking. Cl. Nollbach Nach Koblenz, der Mosel und Saar Jos. Zeiler. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar J. M. Hain. Nach Mainz Ph. Kimpel. Nach dem Niedermain Seb. Schulz. Nach dem Mittel- und Obermain. M. Roth. Nach Worms und Mannheim Wwe. A. Dunk. Nach Heilbronn F. Müssig. Nach Bingen A. Hartmann. Nach Kannstadt und Stuttgart L. Hermann.

Nach Rotterdam Kapt. Wilson Köln Nr. 1
Nach Amsterdam Kapt. Linkewitz Köln Nr. 12.

Rheinhöhe am 25 Nov. 10′ 11″.

Zur Anfertigung der Auszüge liegt offen die Deklaration des Schiffers H. Jansen.

Versteigerung.

Am Montag den 27. November 1848, Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dem Markte zu Köln verschiedene Mobillar-Effekten, als: Schränke, Tische, Spiegel, Schildereien, Kommode, 1 Sekretair etc., gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.

Der Gerichtsvollzieher, Clören.

Gerichtlicher Verkauf.

Am Dienstag den 28. November 1848, Vormittags 10 Uhr. sollen durch den Unterzeichneten auf dem Marktplatze auf der Apostelnstraße in Köln ein Galla- und ein Stadt-Wagen öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung verkauft werden.

Der Gerichtsvollzieher, Fülles.

Große frische Seemuscheln, Bückinge, Sardellen, Neunaugen und schottische Häringe per Stück 6 Pf. bei Bröhl Judengasse Nr. 1.

Gerichtlicher Verkauf.

Am Montag den 27. November 1848, Nachmittags 2 Uhr, wird der Unterzeichnete einen oberhalb Badorf, an der Klüttenkaule des Bernard Monheim, in der Lenterbach stehenden Haferbarmen von 12 Fuß Höhe, 17 Fuß Breite und 21 Fuß Länge dem Meist- und Letztbietenden gegen gleich baare Zahlung öffentlich an Ort und Stelle verkaufen.

Der Gerichtsvollzieher, Gassen.

Für zwei junge Herren Kost und Logis, ganz billig, Judengasse Nr. 1.

In Deutz mehrere Etagen zu vermiethen. Näheres Hermannsstraße Nr. 18.

Herrenkleider werden gewaschen und reparirt, Herzogstraße Nr 11.

Mehrere Zimmer zu vermiethen. Schildergasse Nr. 4.

Vivat Trina unger Goldschmidt! Trippel ekeesch bei Zicke dä Knopp?

Ein schöner neuer Flügel aus der Fabrik von Boisselot in Marseille, der auf der Pariser Ausstellung die goldne Medaille sich errungen, steht billig zu verkaufen. Das Nähere ist bei Herrn Musiklehrer Anton Meyer in Mülheim a. Rhein zu erfahren.

Theater in Köln.

Sonntag am 26. November: „Fra-Diavolo.“

Das Gasthaus in Terracina.

Komische Oper in 3 Akten von Scribe und Auber.

Lord Kokburn. Hr. Seebach als Gast.

Montag den 27. November: „Otto von Wittelsbach.“

Schauspiel in 5 Akten von Babo.

Programm.

Zu dem am 26. November in Mülheim am Rhein im Saale des Hrn. Grün stattfindenden Konzerte, zum Besten des Kapellchens auf dem katholischen Friedhofe.

I. ABTHEILUNG.
1. Allgemeines Lied mit Orchester-Begleitung.
2. „Hymne“ von Neidhardt, vorgetragen von sämmtlichen Mitwirkenden mit Orchesterbegleitung.
* 3. Die „Sultanin“ von Elise Schmetzer.
„Der Krieger und sein Roß“ von Hölzel.
4. „Das Kirchlein“ von Becker, vorgetragen vom Männer-Gesang Verein.
* 5. „Wanderlust“ von Esser.
„Das Lied von der Lanze“ von Hölzel.
6. „Was bleibt und was schwindet“, Ode von Romberg. Vorgetragen vom Sing-Verein.
7. Ouverture zu der Oper „Zampa.“
II. ABTHEILUNG.
8. Ouverture zu der Oper „Abrahamsopfer.“
9. „Meeresstille und glückliche Fahrt“ von C. Fischer. Gesungen von sämmtlichen Mitwirkenden.
* 10. „Die drei Worte“ von Kücken.
„Des Südländers Nachtlied“ von Esser.
11. „An das Vaterland“ von Conr. Kreutzer, vorgetragen vom allgemeinen Männer-Gesang-Verein.
* 12. „Das Glockengeläute“ von Hölzel.
13. „Die jungen Musikanten“ von Kücken, vorgetragen vom Männer-Gesang-Verein.

* Die mit einem Sternchen bezeichneten Nummern werden von Herrn Formes vorgetragen. Anfang punkt 1/2 7 Uhr Abends. Zum Schlusse Festball zur Feier der Anwesenheit des Herrn Formes.

Mülheim am Rhein im Nov. 1848.

Das Comite.

NB. Der in diesem Konzerte gespielte Flügel ist aus der Fabrik des Herrn Boisselot in Marseille.

KURFÜRSTLICH HESSISCHES STAATS-ANLEHEN von 6,725,000 THALER.

Auszug des Kurfürstlich Hessischen Verloosungs-Plans.

Dieses Staats-Anlehen von der Kurfüstlich-Hessischen Regierung mit Zustimmung, der Landstände, bei dem Bankhaus der Herren M. A. v. Rothschild et Söhne in Frankfurt a. M. kontrahirt, besteht aus 6725 Serien, und jede Serie aus 25 Prämienscheine, mithin zusammen aus 168,125 Prämienscheine.

Der Nominal-Betrag eines Prämienscheines ist 40 Thaler Preuss: Ct., und besteht solcher in zwei Theilen, jeder à 20 Thaler.

Die Inhaber der Prämienscheine erhalten die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals resp. Zinsen, durch die, die Einlage übersteigenden Gewinne, welche in 60 Ziehungen gezogen werden, der Art, dass das aufgenommene Kapital von Sechs Millionen 725,000 Thaler mit Sechszehn Millionen 588,610 Thaler durch Verloosung nachstehend verzeichneter 168,125 Gewinne zurückbezahlt wird.

Verzeichniss der 168,125 Gewinne:

14 Gew. à Th. 40,000 betr. Th. 560,000
22 Gew. à Th. 36,000 betr. Th. 792,000
24 Gew. à Th. 32,000 betr. Th. 768,000
60 Gew. à Th. 8,000 betr. Th. 480,000
60 Gew. à Th. 4,000 betr. Th. 240,000
60 Gew. à Th. 2,000 betr. Th. 120,000
120 Gew. à Th. 1,500 betr. Th. 180,000
180 Gew. à Th. 1,000 betr. Th. 180,000
300 Gew. à Th. 400 betr. Th. 120,000
600 Gew. à Th. 200 betr. Th. 120,000
100 Gew. à Th. 150 betr. Th. 15,000
200 Gew. à Th. 140 betr. Th. 28,000
100 Gew. à Th. 135 betr. Th. 13,000
1840 Gew. betragen Thlr. 3,616,500
1,840 Gewinne. betr. Thlr. 3,616,500
100 Gewinne à Th. 130 betr. 13,000
100 Gewinne à Th. 120 betr. 12,500
600 Gewinne à Th. 120 betr. 72,000
4,846 Gewinne à Th. 100 betr. 484,600
37,389 Gewinne à Th. 90 betr. 3,365,010
29,250 Gewinne à Th. 85 betr. 2,486,250
24,250 Gewinne à Th. 80 betr. 1,940,000
19,250 Gewinne à Th. 75 betr. 1,443,750
14,250 Gewinne à Th. 70 betr. 997,500
11,750 Gewinne à Th. 65 betr. 763,750
9,200 Gewinne à Th. 60 betr. 555,000
15,250 Gewinne à Th. 55 betr. 838,750
168,125 Gewinne betr. Th. 16,588,610

Die zwanzig ersten Ziehungen der Serien finden am 1. December und am 1. Juni, die Ziehungen der Gewinne der in den gezogenen Serien enthaltenen Nummern am 1. Januar und am 1. Juli jährlich statt. Die weiteren vierzig Gewinn-Ziehungen sind auf den 1. Juli jedes Jahr festgesetzt und endigen im Jahr 1895, bis zu welchem Zeitpunkte sämmtliche 168,125 Prämienscheine mit den obenstehend verzeichneten Gewinnen gezogen sind.

Die Gewinne werden bei der Kurfürstlich Hessischen Haupt-Staats-Kasse in Cassel, so wie bei dem Banquier-Hause der Herren M. A. v. Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M. ausbezahlt.

Nach jeder Ziehung erscheint die amtliche Ziehungsliste.

Am 1. December 1848 findet in Cassel die siebente Verloosung des obigen Anleihens statt, bei welcher zwanzig Serien (das sind 500 Loose) gezogen werden, die in der am nächsten 2. Januar 1848 darauf folgenden Gewinn-Ziehung nachstehende 500 Gewinne erhalten müssen, als:

1 Gewinn von Thlr. 36,000 Thlr. 36,000
1 Gewinn von Thlr. 8,000 Thlr. 8,000
1 Gewinn von Thlr. 4,000 Thlr. 4,000
1 Gewinn von Thlr. 2,000 Thlr. 2,000
2 Gewinn von Thlr. 1,000 Thlr. 3,000
3 Gewinn von Thlr. 1,000 Thlr. 3,000
5 Gewinn von Thlr. 400 Thlr. 2,000
10 Gewinn von Thlr. 200 Thlr. 2,000
20 Gewinn von Thlr. 120 Thlr. 2,400
31 Gewinn von Thlr. 100 Thlr. 3,100
425 Gewinn von Thlr. 55 Thlr. 23,375
500 Loose betragen Thlr. 88,875

Für diese Ziehung sind Aktien à fl 3. 30. kr. oder Thlr. 2. preuß. Court.
halbe à fl 1. 45. kr. oder Thlr. 1. preuß. Court. zu erhalten bei Moriz J. Stiebcl, Banquier in Frankfurt a. M.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des Reglements vom 5. November 1838 werden diejenigen hiesigen Gewerbesteuerzahlenden Feilbieter von Eß- und Kinderspielwaaren, welche den bevorstehenden Nikolai- und Weihnachts-Markt zu beziehen, be absichtigen, andurch eingeladen, sich am k. Dienstag den 28., Morgens 10 Uhr, in dem Markt-Büreau auf'm Altenmarkte hierselbst zur Verloosung der von ihnen einzunehmenden Budenplätze einzufinden.

Köln, den 22. November 1848.

Das Ober-Bürgermeister-Amt.

Ich wohne von heute ab Wolfsstraße Nr. 12. Wallraf, Ad.-Anw.

Gasthof zum deutschen Hause in der Nähe der Post in WESEL.

Die Eröffnung desselben zeige ich einem geehrten reisenden Publikum unter Zusicherung prompter und billiger Bedienung ergebenst an.

H. Hennigs.

Der Gerant Korff.
Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher 17.

<TEI>
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      <titlePage type="heading">
        <titlePart type="main">Beilage zu Nr. 153 der Neuen Rheinischen Zeitung.</titlePart>
        <titlePart type="sub">Organ der Demokratie.</titlePart>
        <docImprint>
          <docDate>Sonntag 26. November 1848.</docDate>
        </docImprint>
      </titlePage>
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        <head>[Deutschland]</head>
        <div xml:id="ar153-1b_001" type="jArticle">
          <p>&#x201E;Zurückverlegung&#x201C;, sondern von der &#x201E;Zurücknahme der angeordneten Verlegung&#x201C; die Rede ist, wie sich der Staatsanzeiger die Sache zu verdrehen erlaubt; wir müssen ferner an das merkwürdige Faktum erinnern, daß der in Rede stehende Artikel des Staatsanzeigers die &#x201E;Entlassung des Ministeriums Brandenburg&#x201C; gar nicht unter den in Frankfurt gestellten Anträgen aufführt und sich so die Mühe spart, über diesen allerdings häkligen Antrag und den darauf gefaßten Beschluß mit Anstand hinwegzukommen.</p>
          <p>Die <hi rendition="#g">Steuerverweigerung</hi> ist natürlich für den Staatsanzeiger ungültig, der Beschluß ist rechtlos, entschieden aufrührerisch &#x2014; so entschieden, daß der Staatsanzeiger es nicht der Mühe werth hält, auch nur einen Grund dafür hinzuzusetzen. Wir bedauern, von diesen Gründen keine Kenntniß zu haben; nichts Besseres kann <hi rendition="#g">für</hi> die Beschlüsse der Nationalversammlung gesagt werden, als was ihre Gegner <hi rendition="#g">gegen</hi> dieselben ersinnen.</p>
          <p>Wir müssen uns daher auch hier auf das unerquickliche Geschäft beschränken, einige Verdrehungen und Verdächtigungen des Staatsanzeigers bei dieser Frage zurückzuweisen.</p>
          <p>Der Staatsanzeiger sagt (Nr. 197): Kirchmann habe sich am Mittwoch bemüht, die staatsrechtliche Kompetenz der Nationalversammlung zu der Steuerverweigerung zu behaupten, während sich noch vor einigen Tagen sein eigenes juristisches Gewissen dagegen aufgelehnt habe &#x2014; das ist eine grobe Unwahrheit; bereits am Sonntag den 12. Nov. hat Kirchmann die <hi rendition="#g">rechtliche</hi> Befugniß der Versammlung zu jenem Beschlusse anerkannt und nachgewiesen, nur aus politischen aus Zweckmäßigkeits-Gründen war er bei der ersten Debatte gegen den Beschluß.</p>
          <p>Der Staatsanzeiger sagt ferner, die militärische Besetzung des Saales (am 15. Nov.) sei es gewesen, welche den Schluß der Debatte herbeigeführt habe &#x2014; auch das ist eine grobe Unwahrheit; als die militärischen Freunde des Staatsanzeigers den Saal besetzten, war bereits über den Schluß der Debatte debattirt, und gerade, als sie eintraten, sollte über den Schluß der Debatte abgestimmt werden; als die Soldaten den Saal verlassen hatten, fand diese Abstimmung wirklich statt und danach erst die Abstimmung über die Steuerverweigerung selbst.</p>
          <p>Der eigentliche Kern der jetzigen Krisis ist natürlich die Entlassung des Ministeriums Brandenburg; sind erst diese Repräsentanten einer hochverrätherischen Partei, welche sich zwischen König und Volk eingedrängt haben, glücklich beseitigt, so ist die Klippe umschifft, an der Preußen jetzt zu scheitern droht.</p>
          <p>Der Staatsanzeiger befindet sich in dieser Frage in einer sehr bedenklichen Lage. Ehe der Frankfurter Beschluß gefaßt war, ließ er sich nur herab, bisweilen von den edlen Absichten der Minister, ihrem reinen Herzen, ihren wahrhaftem Konstitutionalismus in beinahe mystischen Andeutungen zu sprechen, der Frankfurter Beschluß, so leicht zu drehen, wie wir oben gesehen haben, in seinem einen Theile, ist leider in diesem andern Theile zu unzweideutig &#x2014; er stieß die gute Presse sichtlich vor den Kopf. Erst jetzt hat sie Bestimmung und Muth gefunden, sich auch hierüber auszusprechen. Ein Artikel in Nr. 200 des Staatsanzeigers giebt uns darüber Aufschluß.</p>
          <p>Wir müßten uns in Stylauschauung und Sinn von Heinrich Leo's politischen Raisonnemens gänzlich irren &#x2014; oder dieser Artikel stammt aus der Feder dieses Freundes von Hengstenberg. Wer aber auch der Verfasser gewesen sein mag &#x2014; er sitzt im Centrum der Reaktion, er ist einer ihrer größten Fanatiker. Einige Sätze mögen das beweisen!</p>
          <p>&#x201E;Wer sich eine Aufgabe vorgesetzt hat, über deren politische und sittliche Nothwendigkeit er nach Recht und Gewissen mit sich einig geworden, der wird nur dann von derselben zurücktreten, wenn sich gegen die Ausführbarkeit dieser Aufgabe die unabwendbare Gewalt der Umstände oder eine legale Ueberführung seines Irrthums erklärt hat.&#x201C;</p>
          <p>Am wenigsten wird er (so lautet im Wesentlichen die Fortetzung) der Polemik gewisser Tagesstichwörter weichen; zu diesen gehören die die Ausdrücke &#x201E;Vertrauen&#x201C; und &#x201E;Volksthümlichkeit;&#x201C; was bedeuten diese Worte? Die legale Form des &#x201E;Vertrauens&#x201C; ist die Majorität der Volksvertretung; diese ist aber oft zweifelhaft und zufällig. &#x201E;Wenn aber selbst &#x2014; man höre &#x2014; in jener immerhin legalen Form die Umstände prekär sein können, unter denen sich das Vertrauen des Landes für oder gegen eine Verwaltung ausspricht, so können wir uns auf der andern Seite auch einen Moment denken, in welchem patriotische Staatsmänner das irgend wie (!) erregte Mißtrauen gegen ihre Personen so lange nicht achten, bis es ihnen gelungen sein wird, dasselbe in ein Vertrauen gegen ihre Handlungen durch die ersichtlichen Folgen derselben umzuwandeln&#x201C;.</p>
          <p>Das ist die Politik der Despotie! Das ist der faule Kern, der unter der grünen Schale steckt! Wem bei diesem letzten Satze nicht die Augen aufgehen, der muß blind sein für die Klarheit des Sonnenlichts.</p>
          <p>Aber wir wollen den Eindruck nicht stören, den der Jesuitismus einer solchen Politik für die Sache des Volkes hervorbringen wird; eine Sache, die mit diesen Waffen vertheidigt wird, muß verworfen sein und gemein, wie diese Waffen selbst, eine Regierung, deren Freunde so zu sprechen gezwungen werden, weil sie nicht anders für sie sagen können, muß verloren sein &#x2014; oder aller Sinn für Ehre, Recht und Sittlichkeit ist aus dem preußischen Volke gewichen!</p>
        </div>
        <div xml:id="ar153-1b_002" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl>Berlin, 23. Novbr.</head>
          <p>Die Reichskommissäre Simson und Hergenhahn sind nach mehrern Besprechungen mit dem Ministerium des Hochverraths wieder nach Frankfurt abgereist.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar153-1b_003" type="jArticle">
          <head><bibl><author>!!!</author></bibl>Frankfurt, 23. Nov.</head>
          <p>Sitzung der Nationalversammlung in der reformirten Kirche. &#x2014; Präsident von Gagern.</p>
          <p>Tagesordnung: Fortsetzung der Berathung des Entwurfs der Verfassung (Art. IX. ff.)</p>
          <p><hi rendition="#g">Beseler</hi> (der Präsident der provisorischen Regierung aus Schleswig-Holstein) ist als Deputirter hier angekommen. Man spricht davon, er solle Präsident der Nationalversammlung werden und Gagern ins Ministerium treten. &#x2014; Ich hore von mehreren Seiten, daß Bassermann confuß (d. h. wirklich confuß geworden sei) &#x2014; Seit mehreren Tagen ist das Militär wieder sehr lebendig, man soll nach einem preußischen Offizier gestochen und nach dem Kriegsminister mit Steinen geworfen haben. Die Soldaten sollen permanent geladen haben. Man sagt, daß Gagern ein Piquet Soldaten zum Schutz in seinem Hause habe, weil man sein Leben bedroht. Ich gebe alles wie ich es höre.</p>
          <p>Vor der Tagesordnung theilt der Präsident der Versammlung einen Erlaß des Reichsverwesers Johann an das deutsche Volk mit. (Bravo, Zischen und Gelächter folgt darauf).</p>
          <p><hi rendition="#g">Schott</hi>(von der Linken verlangt das Wort zu einer Protestation gegen die Abstimmung in der Sitzung über die preuß. Angelegenheit. Er bekommt es vermittelst des Präsidenten <hi rendition="#g">nicht</hi>. Darauf erklärt er: &#x201E;So bleibt mir nichts übrig, als diesen Protest durch die Presse in ganz Deutschland zu verbreiten.&#x201C; (Links Bravo!)</p>
          <p><hi rendition="#g">Präsident</hi> verliest Beiträge zur deutschen Flotte, u. A. 15,278 Gulden vom Ausschuß des Oberbaierischen Vereins für Gründung der deutschen Flotte. (Bravo!)</p>
          <p>Derselbe theilt ein Schreiben aus Boston mit, begleitet von 240 Mark Banko, von einem Commis Namens Möhrung für die Familien der in Berlin gefallenen Freiheitshelden. (Man wird bald fragen müssen: Welchen?) Viele neue Abgeordnete, u. A. Wuttke aus Leipzig für Robert Blum, werden verlesen.</p>
          <p>Mehreren aus Preußen in die Nationalversammlung eingetretenen Ersatzmännern wird ihr Recht, hier zu sitzen, bestritten. Es sollen neue Wahlen vorgenommen werden, nicht die Ersatzmänner eintreten.</p>
          <p>Dringlicher Antrag von <hi rendition="#g">Franz Raveaux:</hi> &#x201E;Die Nationalversammlung soll eine Todtenfeier für Robert Blum veranstalten, und dazu 5 Mitglieder ernennen.&#x201C;</p>
          <p><hi rendition="#g">Raveaux</hi> erhält das Wort zur Begründung der Dringligkeit mit genauer Noth. Er spricht ein paar gute Worte zur Begründurg.</p>
          <p><hi rendition="#g">Benedey</hi> empfiehlt den Antrag seines Landsmannes Raveaux, benutzt aber diese Gelegenheit, um gegen die Verdächtigungen der Demokratie zu protestiren, welche den Mord R. Blums nicht dem Windisch-Grätz, sondern einem andern Manne (!) aufbürden. (Bravo im Centrum.)</p>
          <p>Die Versammlung beschließt mit geringer Majorität (Rechte und rechtes Centrum blieben sitzen) die Todtenfeier zu veranstalten und dem Bureau die Ernennung der Funfer-Kommission zu übertragen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Zimmermann</hi>von Spandau stellt die dringlichen Anträge: eine Kommission zu ernennen, welche</p>
          <p rendition="#et">1. an Ort und Stelle den Thatbestand der in Folge der Wiener Ereignisse gemeldeten Greuelthaten, auf das Genaueste zu erheben, welche<lb/>
2) darüber zu berichten hat, in wie weit das Gesetz gehandhabt ist, um die Urheber solcher Handlungen zur Strafe zu ziehen.</p>
          <p>Die Anträge werden nicht als dringlich erkannt.</p>
          <p><hi rendition="#g">Berger</hi> und <hi rendition="#g">Wiesner</hi> richten mehrere Interpellationen an das Reichsministerium, wegen der unzähligen Gesetzwidrigkeiten, Uebergriffe, Greueln etc. in Wien und Oesterreich überhaupt.</p>
          <p>Schmerling wird Morgen darauf (wie gewöhnlich) antworten.</p>
          <p rendition="#et">Tagesordnung. (11 Uhr).</p>
          <p>Artikel IX. (§. 44 bis 48) Münzwesen wird ohne Diskussion folgendermaßen angenommen.</p>
          <p rendition="#et">§. 44. &#x201E;Die Reichsgewalt hat die Gesetzgebung und Oberaufsicht über das Münzwesen. Es liegt ihr ob, für ganz Deutschland dasselbe Münzsystem einzufuhren. Sie hat das Recht, Reichsmunzen zu prägen.&#x201C;<lb/>
§. 45. &#x201E;Der Reichsgewalt liegt es ob, in ganz Deutschland dasselbe System für Maaß und Gewicht, so wie für den Feingehalt der Gold-und Silberwaaren zu begründen.&#x201C;</p>
          <p>Ueber §. 46 (Zettelbanken) beschließt man die Diskussion.</p>
          <p><hi rendition="#g">Moritz Mohl</hi> empfiehlt den Minoritäts-Antrag des volkswirthschaftlichen Ausschusses, lautend:</p>
          <p rendition="#et">1) Die Reichsgewalt ausschließlich hat die Gesetzgebung und Oberaufsicht über das Bankwesen und über die Ausgabe von Papiergeld in Deutschland.<lb/>
2) Die Summe des umlaufenden Papiergeldes darf nicht vermehrt werden, vielmehr bleibt es der Reichsgesetzgebung vorbehalten, das seitherige Papiergeld außer Umlauf zu setzen.</p>
          <p>(M. Mohl. Merk. Degenkolb. Schwarzenberg.)</p>
          <p><hi rendition="#g">Merk</hi> aus Hamburg empfiehlt zum Theil den Verfassungsausschuß zum Theil den volkswirtschaftlichen. Herr Merk (Banquier) ist bei dieser Bankfrage in seinem Bereich Er ergeht sich mit vieler Wohlgefälligkeit.</p>
          <p>Nach ihm spricht auch noch der Banquier von Beckerath (Finanzminister), der also nicht in Berlin und nicht im preußischen Ministerium ist. Er empfiehlt den Punkt 1. des obigen Minoritäts-Erachtens, mit Ausschluß des Wortes ausschließlich.</p>
          <p>Einen andern Antrag des volkswirthschaftlichen Ausschusses:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Nur Gold und Silber soll gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland sein&#x201C;</p>
          <p>bekämpft er. &#x2014; Man ruft heftig Schluß. &#x2014; Der Präsident läßt Tellkampf noch sprechen, welcher sich für den Verfassungsausschuß mit einem Punkt des volkswirthschaftlichen erklärt.</p>
          <p><hi rendition="#g">Schulz</hi> aus Darmstadt. Statt vom Münzwesen zu sprechen, beginnt er das Lied von der verlorengegangenen Revolution. Eine Reihe von Majoritätsbeschlüssen (Centrum: Zur Sache!) hat uns statt des Zaunes den Schwanz in die Hand gegeben. (Zur Sache!) &#x2014; Meine Herren! wir werden einer zweiten Revolution bedurfen (zur Sache!) um in die rechte Position versetzt zu werden! (Zur Sache!) &#x2014; Herr Schulz geht hierauf zur Sache Schade! &#x2014; Plötzlich wie alles schon wieder schläft, ist Herr Schulz wieder bei den Camarillen von Ollmütz und Potsdam. (Wuthschrei: Zur Sache.) Schulz geht wieder zu den Münzen. Er spricht von dem Jammer und der Verwirrung des deutschen Papiergeldes. Die Regulirung dieser materiellen Fragen würde mehr zum Wohle Deutschlands beitragen, wie alle hohlen Phrasen von Einheit, Freiheit, Anarchie und Reaktion. (Im Centrum: Zur Sache, Zettelbanken!) &#x2014; Schulz empfieht die Anträge des volkswirthschaftlichen Ausschusses. (Zum Schluß Bravo!)</p>
          <p>Es sprechen noch <hi rendition="#g">Eisenstuck</hi>, Berichterstatter des volkswirthschaftlichen Ausschusses, für denselben, unter anderm: &#x201E;Unter Nationalbanken erwartet Deutschland ein volksthümliches Credit-Institut, von dem endlich auch wie in Schottland der Handwerker profitiren kann. &#x2014; Das haben wir gewollt, indem wir dem Artikel einen §. zufügen wollen, der der Reichsgewalt die Befugniß zur Errichtung einer deutschen Nationalbank einräumt.&#x201C;</p>
          <p>Nach ihm <hi rendition="#g">Mittermeier</hi>, Berichterstatter des Verfassungsausschusses, empfiehlt die von Beckerath vorgeschlagene Fassung des §.</p>
          <p>Bei der Abstimmung wird §. 46 angenommen nach dem Antrag des Finanzministers:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Reichsgewalt hat das Recht der Gesetzgebung und Oberaufsicht über das Bankwesen, sowie über die Ausgabe von Papiergeld in Deutschland.&#x201C;<lb/>
&#x201E;Sie ist befugt, Banken anzulegen und ihre Anlage zu bewilligen. Andere Zahlungsmittel als Gold und Silber können nur mit Genehmigung der Reichsgewalt als gesetzlich erklärt werden.&#x201C;</p>
          <p>Artikel X.</p>
          <p>Ohne Diskussion wird angenommen:</p>
          <p rendition="#et">§. 47. &#x201E;Die Ausgaben fur alle Maßregeln und Einrichtungen, welche von Reichswegen ausgeführt werden, sind von der Reichsgewalt unmittelbar zu bestreiten.</p>
          <p>§. 48 wird nach Antrag des Verfassungsausschusses weggelassen, weil er durch 49 unnöthig gemacht wird.</p>
          <p>§. 49. Ohne Disku sion nach dem volkswirthschaftlichen Ausschuß:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Reich-gewalt hat das Recht, insoweit die sonstigen Einkünfte nicht ausreichen, Reichssteuern aufzulegen und zu erheben oder erheben zu lassen, sowie Matrikularbeiträge aufzunehmen.&#x201C;</p>
          <p>§. 50. Ohne Diskussion:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Reichsgewalt ist befugt, in außerordentlichen Fällen Anleihen zu machen oder sonstige Schulden zu contrahiren.&#x201C;</p>
          <p>Artikel XI.</p>
          <p rendition="#et">§. 51. &#x201E;Den Umfang der Gerichtsbarkeit des Reichs bestimmt der Abschnitt vom Reichsgericht&#x201C;.</p>
          <p>Ohne Diskussion angenommen.</p>
          <p>Artikel XII.</p>
          <p rendition="#et">§. 52. &#x201E;Der Reichsgewalt liegt es ob, die Kraft der Reichsverfassung allen Deutschen verbürgten Rechte oberaufsehend zu wahren, sowie die gesetzlichen Normen für den Erwerb und Verlust des Reichs- und Staatsburgerrechtes festzustellen.&#x201C; &#x2014;</p>
          <p>Ohne Diskussion angenommen.</p>
          <p>Ebenso §. 53 ohne Diskussion wie folgt:</p>
          <p>Der Reichsgewalt liegt die Wahrung des Reichsfriedens ob.</p>
          <p>Sie hat die für die Aufrechterhaltung der inneren Sicherung erforderlichen Maaßregeln zu treffen:</p>
          <p rendition="#et">1) wenn ein deutscher Staat von einem andern deutschen Staat in seinem Frieden gestört oder gefährdet wird;<lb/>
2) wenn in einem deutschen Staate die Sicherheit und Ordnung durch Einheimische oder Fremde gestört oder gefährdet wird. Doch soll in diesem Falle von der Reichsgewalt nur dann eingeschritten werden, wenn die betreffende Regierung sie selbst dazu auffordert, es sey denn, daß dieselbe dazu notorisch außer Stande ist oder der gemeine Reichsfrieden bedroht erscheint;<lb/>
3) wenn die Regierung eines deutschen Staates die Verfassung desselben eigenmächtig aufhebt oder verändert und durch das Anrufen des Reichsgerichtes unverzügliche Hülfe nicht zu erwirken ist</p>
          <p>Ein Zusatz von (Blum, Schüler, Wigard.) &#x201E;Für die Aufrechthaltung der innern Ordnung und Sicherheit verfugen jedoch zunächst die zuständigen Civilbehörden über die Anwendung der bewaffneten Macht.</p>
          <p>Wird (!) verworfen. (!) Nur Linke und linkes Centrum stimmte dafür.</p>
          <p rendition="#et">§. 54. &#x201E;Die Maaßregeln, welche von der Reichsgewalt zur Wahrung des Reichsfriedens ergriffen werden können, sind: 1. Erlasse. 2. Absendung von Kommissaren. 3. Absendung bewaffneter Macht.&#x201C;</p>
          <p>Ohne Diskussion angenommen.</p>
          <p rendition="#et">§. 55. &#x201E;Der Reichsgewalt steht es zu, allgemeine Gesetze über das Associationswesen zu erlassen.&#x201C;</p>
          <p>Das Minoritäts-Erachten (Wigard, Schüler, Blum) beantragt den Wegfall des Paragraphen.</p>
          <p>Dagegen beantragen die Herren Beseler, Crävell, Detmold, Radowitz, Kagerbauer und mehrere andre Ehrenmänner:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Der Reichsgewalt steht es zu, allgemeine Gesetze über das Associationswesen und den Gebrauch der Preßfreiheit zu erlassen.&#x201C;</p>
          <p>Links und linkes Centrum Pfui! Pfui!</p>
          <p>Nach einer kurzen Diskussion, in der Hr. Crävell das ehrenwerthe Amendement empfiehlt, Beseler nicht pro noch contra spricht, und Berger Streichung des § beantragt, schämt sich Herr Crävell und nimmt sein Amendement zurück.</p>
          <p><hi rendition="#g">Schoder</hi> stellt das eventuelle Amendement bei Annahme des Paragraphen den Zusatz anzunehmen:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Unbeschadet des in den Grundrechten verbürgten freien Vereinigungsrechts.&#x201C;</p>
          <p>Diesen unglückseligen Vermittlungsvorschlag ergreift der Verfassungsausschuß mit Hast und macht ihn zu dem seinigen. (O Schoder!) Der Paragraph wird richtig mit dieser unglückseligen Schoderschen Vermittlung angenommen. (Der Beginn der Ausnahmsgesetze für das heilige römische Reich!)</p>
          <p>§ 56&#x201E;Die Reichsgewalt ist befugt, im Interesse des Gesammtwohles allgemeine Maßregeln für die Gesundheitspflege zu treffen.&#x201C;</p>
          <p>Ohne Diskussion angenommen.</p>
          <p>Hiermit ist Artikel 7 ebenfalls erledigt. Schluß der Sitzung 2 1/4 Uhr.Morgen auf die Tagesordnung: Schluß des vorliegenden Abschnitts der Verfassung und die Abschnitte vom Reichsgericht und Reichswechselordnung.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Schweiz.</head>
        <div xml:id="ar153-1b_004_c" type="jArticle">
          <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Die Wahlen &#x2013; Sydow, vorgesehen für: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi>, I/8.         </bibl>                </note>
          <head><bibl><author>**</author></bibl>Bern, 21. Nov.</head>
          <gap reason="copyright"/>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Italien.</head>
        <div xml:id="ar153-1b_005" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Rom.</head>
          <p>Rossi, der römische Konseilpräsident, ist todt. Er verschied unmittelbar nach dem erhaltenen Dolchstich. Der Mörder ist noch nicht ermittelt.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar153-1b_006" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Neapel.</head>
          <p>Die Times hat Briefe aus Neapel v. 14. Nov. empfangen, wonach der englische Vermittler, M. Temple, noch nicht angekommen war. Statt seiner waren jedoch Privatdepeschen auf den beiden Legationen eingelaufen. Die sicilianische Angelegenheit, meint der Berichterstatter der Times, war auf dem besten Wege, ausgeglichen zu werden.</p>
          <p>Wenigstens zweifele man nicht an der Willfährigkeit des Königs, sich den Bedingungen von Separat-Parlament und Separat-Administration (Separat-Heer war nur Wunsch, nicht Bedingung) zu fügen, und glaubte nur in Palermo noch auf einigen, durch die Androhung einer Blockade leicht zu besiegenden, Widerstand zu stoßen. Zu Neapel herrschte vollkommene Ruhe; der Fall Wien's hatte alle Aufregung gedämpft. (Die Nachricht, daß in Neapel der Belagerungszustand proklamirt worden sei, bestätigt sich demnach nicht.)</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Großbritannien.</head>
        <div xml:id="ar153-1b_007" type="jArticle">
          <head>
            <bibl>
              <author>*</author>
            </bibl>
          </head>
          <p>Das politische Leben England's beharrt in seiner Stagnation. Unamusanteres als die Lecture der Londoner Zeitungen läßt sich nicht denken. Sogar die große Seeschlange findet den Aufenthalt im Schlamme der Times, des Standard und wie diese contrerevolutionären Sümpfe sonst heißen mögen, zu unbehaglich. Sie ist untergetaucht, und erhebt nur noch zuweilen (aber sehr, sehr selten, und um sogleich wieder zu verschwinden) ihr schreckenerregendes Haupt. Statt ihrer muß die Riesenschlange der Revolution (S. Punch) sich von den Cockneys begaffen lassen, die sich um so mehr vor ihr entsetzen, als sie, durch das Prisma des englischen Nebels betrachtet, fast zu einem noch fabelhaftern Ungethüme wird als ihre Kollegin im atlantischen Meere. Nichts würde John Bull erwünschter kommen, als die Nachricht von einer recht gründlichen Abschlachtung der unheimlichen, seinen Schacher rücksichtslos ruinirenden Continentalbestie. Aber diese Nachricht kommt nicht. Die Revolution läßt sich nicht so leicht ersticken, wie das Feuer, welches vor einigen Tagen über der Londoner Börse in Lloyd's Kaffeehause (dem großartigen Etablissement der See-Versicherer) ausbrach; sie stirbt nicht an Windischgrätz und Wrangel, wie Ibrahim Pascha an der Cholera. In Ermangelung eines Besseren mußte das Gerücht von dem eben erwähnten Sterbefall am Dienstag Abend die City in Bewegung setzen. Der Standard theilte es in seiner zweiten Ausgabe vom 21. Nov. als eine dem Gouvernement zugekommene Nachricht mit.</p>
          <p>Wir schließen mit einigen Notizen aus der Kunstwelt. Charles Heath, der berühmte, durch seine Thätigkeit für die von ihm erfundenen &#x201E;Annuals&#x201C; auch außer England weit und breit bekannte, Kupferstecher ist am 18. Novbr. zu London gestorben. &#x2014; Jenny Lind wird ihre Rundreise durch die Provinzen mit Ende d. M. beendigt haben, dann aber noch eine Zeitlang in England bleiben, um einige Concerte für wohlthätige Zwecke zu veranstalten. &#x2014; Von Thackeray, dem witzigen Mitarbeiter am Punch, erscheint ein neuer, vom Verfasser (der zugleich geistreicher Zeichner ist) selbst illustrirter Roman &#x201E;Pendennis&#x201C; in monatlichen Lieferungen, deren erste, eben ausgegebene, von verschiedenen Blättern günstig besprochen wird. Thackeray's voriger Roman &#x201E;Vanity Fair&#x201C; hat enormes Glück, und den Dichter zu einem gefährlichen Nebenbuhler von Dickens gemacht. &#x2014; Letzterer hat für Weihnachten wieder eine seiner beliebten &#x201E;Christmas-Tales&#x201C; angekündigt, nachdem er voriges Jahr, um sich in seinem Roman &#x201E;Dombey und Sohn&#x201C; nicht zu unterbrechen, keine geliefert hatte.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Belgien.</head>
        <div xml:id="ar153-1b_008" type="jArticle">
          <head><bibl><author>X</author></bibl> Brüssel, 24. Novbr.</head>
          <p>In einem Lande, wo der <hi rendition="#g">Hody</hi>'sche Polizeigeist und der berüchtigte Liberalismus des Hrn. Rogier mit so vieler Gefälligkeit gegen auswärtige Mächte politischen Flüchtlingen von demokratischer Gesinnung ihre Sbirren auf den Hals hetzen und nach der Gränze schleppen lassen: in einem solchen Lande kann es Leute von der &#x201E;breitesten Grundlage&#x201C; nicht Wunder nehmen, wenn Gerichtsbehörden willig die Gesetzesruthe in die Hand nehmen und auf politische Flüchtlinge zum Vergnügen Hody's, Rogier's und Consorten losschlagen. So stand z. B. heute ein politischer Flüchtling aus Paris, Namens Boileau, der bei der Juni-Revolution betheiligt war, vor dem Zuchtpolizeigericht, angeklagt, in Belgien einen falschen Namen gebraucht zu haben. Sein Vertheidiger, Adv. Faider, bemerkte ganz richtig, daß das Gesetz in diesem Falle nicht anwendbar sei, so wenig als bei Louis Philipp und Metternich, die auch unter fremden Namen gereist seien und jetzt noch fremde Namen führten. Zwar entschied das Tribunal, daß das Gesetz vom Jahre II hier nicht anwendbar sei, allein es wußte sich auf andere Weise schadlos zu halten. Es verurtheilte Boileau zum Gefängniß, weil er &#x2014; von einem fremdem Paß Gebrauch gemacht! Als ob Boileau nicht vor seinem Eintritt in Belgien gewußt hätte, daß er mit seinem wirklichen Namen die sichere Aussicht hatte, von Gensd'armen nach der Gränze geschleppt oder mindestens von Hody's Sbirren überall verfolgt und molestirt zu werden. Die Exminister Louis Philipp's ließ die belgische Polizei ruhig unter fremden Namen auf belgischem Boden; en revanche mußte Boileau wegen des fremden Namens verurtheilt werden.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Anzeigen.</head>
        <div type="jAn">
          <p>Schifffahrts-Anzeige.</p>
          <p><hi rendition="#g">Köln,</hi> 25. November 1848.</p>
          <p><hi rendition="#g">Angekommen</hi>: Ant. Bender von Mainz.</p>
          <p><hi rendition="#g">In Ladung</hi>: Nach Antwerpen M. Lamers. Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe. Joh. Linkewitz. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr A. Meyer. Nach Andernach u. Neuwied A. Böcking. Cl. Nollbach Nach Koblenz, der Mosel und Saar Jos. Zeiler. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar J. M. Hain. Nach Mainz Ph. Kimpel. Nach dem Niedermain Seb. Schulz. Nach dem Mittel- und Obermain. M. Roth. Nach Worms und Mannheim Wwe. A. Dunk. Nach Heilbronn F. Müssig. Nach Bingen A. Hartmann. Nach Kannstadt und Stuttgart L. Hermann.</p>
          <p>Nach Rotterdam Kapt. Wilson Köln Nr. 1<lb/>
Nach Amsterdam Kapt. Linkewitz Köln Nr. 12.</p>
          <p>Rheinhöhe am 25 Nov. 10&#x2032; 11&#x2033;.</p>
          <p>Zur Anfertigung der Auszüge liegt offen die Deklaration des Schiffers H. Jansen.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Versteigerung.</p>
          <p>Am Montag den 27. November 1848, Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dem Markte zu Köln verschiedene Mobillar-Effekten, als: Schränke, Tische, Spiegel, Schildereien, Kommode, 1 Sekretair etc., gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.</p>
          <p>Der Gerichtsvollzieher, <hi rendition="#g">Clören</hi>.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Gerichtlicher Verkauf.</p>
          <p>Am Dienstag den 28. November 1848, Vormittags 10 Uhr. sollen durch den Unterzeichneten auf dem Marktplatze auf der Apostelnstraße in Köln <hi rendition="#b">ein Galla- und ein Stadt-Wagen</hi> öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung verkauft werden.</p>
          <p>Der Gerichtsvollzieher, <hi rendition="#g">Fülles</hi>.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Große frische Seemuscheln, Bückinge, Sardellen, Neunaugen und schottische Häringe per Stück 6 Pf. bei Bröhl Judengasse Nr. 1.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Gerichtlicher Verkauf.</p>
          <p>Am Montag den 27. November 1848, Nachmittags 2 Uhr, wird der Unterzeichnete einen oberhalb Badorf, an der Klüttenkaule des Bernard Monheim, in der Lenterbach stehenden Haferbarmen von 12 Fuß Höhe, 17 Fuß Breite und 21 Fuß Länge dem Meist- und Letztbietenden gegen gleich baare Zahlung öffentlich an Ort und Stelle verkaufen.</p>
          <p>Der Gerichtsvollzieher, <hi rendition="#g">Gassen</hi>.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Für zwei junge Herren Kost und Logis, ganz billig, Judengasse Nr. 1.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>In Deutz mehrere Etagen zu vermiethen. Näheres Hermannsstraße Nr. 18.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Herrenkleider werden gewaschen und reparirt, Herzogstraße Nr 11.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Mehrere Zimmer zu vermiethen. Schildergasse Nr. 4.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Vivat Trina unger Goldschmidt! Trippel ekeesch bei Zicke dä Knopp?</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Ein schöner neuer Flügel aus der Fabrik von <hi rendition="#g">Boisselot</hi> in Marseille, der auf der Pariser Ausstellung die goldne Medaille sich errungen, steht billig zu verkaufen. Das Nähere ist bei Herrn Musiklehrer <hi rendition="#g">Anton Meyer</hi> in Mülheim a. Rhein zu erfahren.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Theater in Köln.</p>
          <p>Sonntag am 26. November: <hi rendition="#b">&#x201E;Fra-Diavolo.&#x201C;</hi> </p>
          <p>Das Gasthaus in Terracina.</p>
          <p>Komische Oper in 3 Akten von Scribe und Auber.</p>
          <p>Lord Kokburn. Hr. Seebach als Gast.</p>
          <p>Montag den 27. November: <hi rendition="#b">&#x201E;Otto von Wittelsbach.&#x201C;</hi> </p>
          <p>Schauspiel in 5 Akten von Babo.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p> <hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Programm</hi>.</hi> </p>
          <p>Zu dem am 26. November in <hi rendition="#g">Mülheim am Rhein</hi> im Saale des Hrn. <hi rendition="#g">Grün</hi> stattfindenden Konzerte, zum Besten des Kapellchens auf dem katholischen Friedhofe.</p>
          <list>
            <item>
              <list>
                <head> <hi rendition="#b">I. ABTHEILUNG.</hi> </head>
                <item>1. Allgemeines Lied mit Orchester-Begleitung.</item>
                <item>2. &#x201E;Hymne&#x201C; von <hi rendition="#g">Neidhardt,</hi> vorgetragen von sämmtlichen Mitwirkenden mit Orchesterbegleitung.</item>
                <item>* 3. Die &#x201E;Sultanin&#x201C; von <hi rendition="#g">Elise Schmetzer</hi>.<lb/>
&#x201E;Der Krieger und sein Roß&#x201C; von <hi rendition="#g">Hölzel</hi>.</item>
                <item>4. &#x201E;Das Kirchlein&#x201C; von <hi rendition="#g">Becker,</hi> vorgetragen vom Männer-Gesang Verein.</item>
                <item>* 5. &#x201E;Wanderlust&#x201C; von <hi rendition="#g">Esser</hi>.<lb/>
&#x201E;Das Lied von der Lanze&#x201C; von <hi rendition="#g">Hölzel</hi>.</item>
                <item>6. &#x201E;Was bleibt und was schwindet&#x201C;, Ode von <hi rendition="#g">Romberg</hi>. Vorgetragen vom Sing-Verein.</item>
                <item>7. Ouverture zu der Oper &#x201E;Zampa.&#x201C;</item>
              </list>
            </item>
            <item>
              <list>
                <head> <hi rendition="#b">II. ABTHEILUNG.</hi> </head>
                <item>8. Ouverture zu der Oper &#x201E;Abrahamsopfer.&#x201C;</item>
                <item>9. &#x201E;Meeresstille und glückliche Fahrt&#x201C; von C. <hi rendition="#g">Fischer</hi>. Gesungen von sämmtlichen Mitwirkenden.</item>
                <item>* 10. &#x201E;Die drei Worte&#x201C; von <hi rendition="#g">Kücken</hi>.<lb/>
&#x201E;Des Südländers Nachtlied&#x201C; von Esser.</item>
                <item>11. &#x201E;An das Vaterland&#x201C; von <hi rendition="#g">Conr. Kreutzer,</hi> vorgetragen vom allgemeinen Männer-Gesang-Verein.</item>
                <item>* 12. &#x201E;Das Glockengeläute&#x201C; von <hi rendition="#g">Hölzel</hi>.</item>
                <item>13. &#x201E;Die jungen Musikanten&#x201C; von <hi rendition="#g">Kücken,</hi> vorgetragen vom Männer-Gesang-Verein.</item>
              </list>
            </item>
          </list>
          <p>* Die mit einem Sternchen bezeichneten Nummern werden von Herrn <hi rendition="#g">Formes</hi> vorgetragen. Anfang punkt 1/2 7 Uhr Abends. Zum Schlusse <hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Festball</hi></hi> zur Feier der Anwesenheit des Herrn <hi rendition="#g">Formes</hi>.</p>
          <p>Mülheim am Rhein im Nov. 1848.</p>
          <p> <hi rendition="#b">Das Comite.</hi> </p>
          <p><hi rendition="#b">NB.</hi> Der in diesem Konzerte gespielte Flügel ist aus der Fabrik des Herrn <hi rendition="#g">Boisselot</hi> in Marseille.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p><hi rendition="#b">KURFÜRSTLICH HESSISCHES STAATS-ANLEHEN</hi> von <hi rendition="#b">6,725,000 THALER.</hi> </p>
          <p>Auszug des Kurfürstlich Hessischen Verloosungs-Plans.</p>
          <p>Dieses Staats-Anlehen von der Kurfüstlich-Hessischen Regierung mit Zustimmung, der Landstände, bei dem Bankhaus der Herren M. A. v. <hi rendition="#g">Rothschild</hi> et <hi rendition="#g">Söhne</hi> in Frankfurt a. M. kontrahirt, besteht aus 6725 Serien, und jede Serie aus 25 Prämienscheine, mithin zusammen aus 168,125 Prämienscheine.</p>
          <p>Der Nominal-Betrag eines Prämienscheines ist 40 Thaler Preuss: Ct., und besteht solcher in zwei Theilen, jeder à 20 Thaler.</p>
          <p>Die Inhaber der Prämienscheine erhalten die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals resp. Zinsen, durch die, die Einlage übersteigenden Gewinne, welche in 60 Ziehungen gezogen werden, der Art, dass das aufgenommene Kapital von <hi rendition="#g">Sechs Millionen 725,000 Thaler</hi> mit <hi rendition="#g">Sechszehn Millionen 588,610 Thaler</hi> durch Verloosung nachstehend verzeichneter 168,125 Gewinne zurückbezahlt wird.</p>
          <p> <hi rendition="#b">Verzeichniss der 168,125 Gewinne:</hi> </p>
          <table>
            <row>
              <cell> 14 Gew. à Th. 40,000 betr. Th. <hi rendition="#b">560,000</hi> </cell>
            </row>
            <row>
              <cell>22 Gew. à Th. 36,000 betr. Th. <hi rendition="#b">792,000</hi> </cell>
            </row>
            <row>
              <cell>24 Gew. à Th. 32,000 betr. Th. <hi rendition="#b">768,000</hi> </cell>
            </row>
            <row>
              <cell>60 Gew. à Th. 8,000 betr. Th. <hi rendition="#b">480,000</hi> </cell>
            </row>
            <row>
              <cell>60 Gew. à Th. 4,000 betr. Th. <hi rendition="#b">240,000</hi> </cell>
            </row>
            <row>
              <cell>60 Gew. à Th. 2,000 betr. Th. <hi rendition="#b">120,000</hi> </cell>
            </row>
            <row>
              <cell>120 Gew. à Th. 1,500 betr. Th. <hi rendition="#b">180,000</hi> </cell>
            </row>
            <row>
              <cell>180 Gew. à Th. 1,000 betr. Th. <hi rendition="#b">180,000</hi> </cell>
            </row>
            <row>
              <cell>300 Gew. à Th. 400 betr. Th. <hi rendition="#b">120,000</hi> </cell>
            </row>
            <row>
              <cell>600 Gew. à Th. 200 betr. Th. <hi rendition="#b">120,000</hi> </cell>
            </row>
            <row>
              <cell>100 Gew. à Th. 150 betr. Th. <hi rendition="#b">15,000</hi> </cell>
            </row>
            <row>
              <cell>200 Gew. à Th. 140 betr. Th. <hi rendition="#b">28,000</hi> </cell>
            </row>
            <row>
              <cell>100 Gew. à Th. 135 betr. Th. <hi rendition="#b">13,000</hi> </cell>
            </row>
            <row>
              <cell>1840 Gew. betragen Thlr. <hi rendition="#b">3,616,500</hi> </cell>
            </row>
          </table>
          <table>
            <row>
              <cell>1,840 Gewinne. betr. Thlr. <hi rendition="#b">3,616,500</hi> </cell>
            </row>
            <row>
              <cell>100 Gewinne à Th. 130 betr. <hi rendition="#b">13,000</hi> </cell>
            </row>
            <row>
              <cell>100 Gewinne à Th. 120 betr. <hi rendition="#b">12,500</hi> </cell>
            </row>
            <row>
              <cell>600 Gewinne à Th. 120 betr. <hi rendition="#b">72,000</hi> </cell>
            </row>
            <row>
              <cell>4,846 Gewinne à Th. 100 betr. <hi rendition="#b">484,600</hi> </cell>
            </row>
            <row>
              <cell>37,389 Gewinne à Th. 90 betr. <hi rendition="#b">3,365,010</hi> </cell>
            </row>
            <row>
              <cell>29,250 Gewinne à Th. 85 betr. <hi rendition="#b">2,486,250</hi> </cell>
            </row>
            <row>
              <cell>24,250 Gewinne à Th. 80 betr. <hi rendition="#b">1,940,000</hi> </cell>
            </row>
            <row>
              <cell>19,250 Gewinne à Th. 75 betr. <hi rendition="#b">1,443,750</hi> </cell>
            </row>
            <row>
              <cell>14,250 Gewinne à Th. 70 betr. <hi rendition="#b">997,500</hi> </cell>
            </row>
            <row>
              <cell>11,750 Gewinne à Th. 65 betr. <hi rendition="#b">763,750</hi> </cell>
            </row>
            <row>
              <cell>9,200 Gewinne à Th. 60 betr. <hi rendition="#b">555,000</hi> </cell>
            </row>
            <row>
              <cell>15,250 Gewinne à Th. 55 betr. <hi rendition="#b">838,750</hi> </cell>
            </row>
            <row>
              <cell>168,125 Gewinne betr. Th. <hi rendition="#b">16,588,610</hi> </cell>
            </row>
          </table>
          <p>Die zwanzig ersten Ziehungen der Serien finden am <hi rendition="#b">1</hi>. <hi rendition="#g">December</hi> und am <hi rendition="#b">1</hi>. <hi rendition="#g">Juni</hi>, die Ziehungen der Gewinne der in den gezogenen Serien enthaltenen Nummern am <hi rendition="#b">1</hi>. <hi rendition="#g">Januar</hi> und am <hi rendition="#b">1</hi>. <hi rendition="#g">Juli</hi> jährlich statt. Die weiteren vierzig Gewinn-Ziehungen sind auf den <hi rendition="#b">1.</hi> Juli jedes Jahr festgesetzt und endigen im Jahr 1895, bis zu welchem Zeitpunkte sämmtliche 168,125 Prämienscheine mit den obenstehend verzeichneten Gewinnen gezogen sind.</p>
          <p>Die Gewinne werden bei der <hi rendition="#b">Kurfürstlich Hessischen Haupt-Staats-Kasse in Cassel,</hi> so wie bei dem Banquier-Hause der Herren <hi rendition="#b">M. A. v. Rothschild &amp; Söhne in Frankfurt a. M.</hi> ausbezahlt.</p>
          <p>Nach jeder Ziehung erscheint die amtliche Ziehungsliste.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p><hi rendition="#b">Am 1. December 1848</hi> findet in <hi rendition="#g">Cassel</hi> die siebente Verloosung des obigen Anleihens statt, bei welcher zwanzig Serien (das sind 500 Loose) gezogen werden, die in der am nächsten 2. Januar 1848 darauf folgenden Gewinn-Ziehung nachstehende 500 Gewinne erhalten müssen, als:</p>
          <table>
            <row>
              <cell><hi rendition="#b">1</hi> Gewinn von Thlr. 36,000 Thlr. <hi rendition="#b">36,000</hi> </cell>
            </row>
            <row>
              <cell><hi rendition="#b">1</hi> Gewinn von Thlr. 8,000 Thlr. <hi rendition="#b">8,000</hi> </cell>
            </row>
            <row>
              <cell><hi rendition="#b">1</hi> Gewinn von Thlr. 4,000 Thlr. <hi rendition="#b">4,000</hi> </cell>
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          </table>
          <p>Für diese Ziehung sind <hi rendition="#b">Aktien</hi> à <hi rendition="#b">fl 3. 30. kr.</hi> oder <hi rendition="#b">Thlr. 2.</hi> preuß. Court.<lb/><hi rendition="#b">halbe</hi> à <hi rendition="#b">fl 1. 45. kr.</hi> oder <hi rendition="#b">Thlr. 1.</hi> preuß. Court. zu erhalten bei <hi rendition="#b">Moriz J. Stiebcl,</hi> Banquier in Frankfurt a. M.</p>
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          <p>Bekanntmachung.</p>
          <p>In Gemäßheit des Reglements vom 5. November 1838 werden diejenigen hiesigen Gewerbesteuerzahlenden Feilbieter von Eß- und Kinderspielwaaren, welche den bevorstehenden Nikolai- und Weihnachts-Markt zu beziehen, be absichtigen, andurch eingeladen, sich am k. Dienstag den 28., Morgens 10 Uhr, in dem Markt-Büreau auf'm Altenmarkte hierselbst zur Verloosung der von ihnen einzunehmenden Budenplätze einzufinden.</p>
          <p>Köln, den 22. November 1848.</p>
          <p><hi rendition="#g">Das Ober-Bürgermeister-Amt</hi>.</p>
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          <p>Ich wohne von heute ab <hi rendition="#g">Wolfsstraße Nr. 12. Wallraf,</hi> Ad.-Anw.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p><hi rendition="#b">Gasthof zum deutschen Hause</hi> in der Nähe der Post in <hi rendition="#b">WESEL.</hi> </p>
          <p>Die Eröffnung desselben zeige ich einem geehrten reisenden Publikum unter Zusicherung prompter und billiger Bedienung ergebenst an.</p>
          <p> <hi rendition="#b">H. <hi rendition="#g">Hennigs</hi>.</hi> </p>
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        <p>Der Gerant <hi rendition="#g">Korff</hi>.<lb/>
Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher 17.</p>
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</TEI>
[0805/0001] Beilage zu Nr. 153 der Neuen Rheinischen Zeitung. Organ der Demokratie. Sonntag 26. November 1848. [Deutschland] „Zurückverlegung“, sondern von der „Zurücknahme der angeordneten Verlegung“ die Rede ist, wie sich der Staatsanzeiger die Sache zu verdrehen erlaubt; wir müssen ferner an das merkwürdige Faktum erinnern, daß der in Rede stehende Artikel des Staatsanzeigers die „Entlassung des Ministeriums Brandenburg“ gar nicht unter den in Frankfurt gestellten Anträgen aufführt und sich so die Mühe spart, über diesen allerdings häkligen Antrag und den darauf gefaßten Beschluß mit Anstand hinwegzukommen. Die Steuerverweigerung ist natürlich für den Staatsanzeiger ungültig, der Beschluß ist rechtlos, entschieden aufrührerisch — so entschieden, daß der Staatsanzeiger es nicht der Mühe werth hält, auch nur einen Grund dafür hinzuzusetzen. Wir bedauern, von diesen Gründen keine Kenntniß zu haben; nichts Besseres kann für die Beschlüsse der Nationalversammlung gesagt werden, als was ihre Gegner gegen dieselben ersinnen. Wir müssen uns daher auch hier auf das unerquickliche Geschäft beschränken, einige Verdrehungen und Verdächtigungen des Staatsanzeigers bei dieser Frage zurückzuweisen. Der Staatsanzeiger sagt (Nr. 197): Kirchmann habe sich am Mittwoch bemüht, die staatsrechtliche Kompetenz der Nationalversammlung zu der Steuerverweigerung zu behaupten, während sich noch vor einigen Tagen sein eigenes juristisches Gewissen dagegen aufgelehnt habe — das ist eine grobe Unwahrheit; bereits am Sonntag den 12. Nov. hat Kirchmann die rechtliche Befugniß der Versammlung zu jenem Beschlusse anerkannt und nachgewiesen, nur aus politischen aus Zweckmäßigkeits-Gründen war er bei der ersten Debatte gegen den Beschluß. Der Staatsanzeiger sagt ferner, die militärische Besetzung des Saales (am 15. Nov.) sei es gewesen, welche den Schluß der Debatte herbeigeführt habe — auch das ist eine grobe Unwahrheit; als die militärischen Freunde des Staatsanzeigers den Saal besetzten, war bereits über den Schluß der Debatte debattirt, und gerade, als sie eintraten, sollte über den Schluß der Debatte abgestimmt werden; als die Soldaten den Saal verlassen hatten, fand diese Abstimmung wirklich statt und danach erst die Abstimmung über die Steuerverweigerung selbst. Der eigentliche Kern der jetzigen Krisis ist natürlich die Entlassung des Ministeriums Brandenburg; sind erst diese Repräsentanten einer hochverrätherischen Partei, welche sich zwischen König und Volk eingedrängt haben, glücklich beseitigt, so ist die Klippe umschifft, an der Preußen jetzt zu scheitern droht. Der Staatsanzeiger befindet sich in dieser Frage in einer sehr bedenklichen Lage. Ehe der Frankfurter Beschluß gefaßt war, ließ er sich nur herab, bisweilen von den edlen Absichten der Minister, ihrem reinen Herzen, ihren wahrhaftem Konstitutionalismus in beinahe mystischen Andeutungen zu sprechen, der Frankfurter Beschluß, so leicht zu drehen, wie wir oben gesehen haben, in seinem einen Theile, ist leider in diesem andern Theile zu unzweideutig — er stieß die gute Presse sichtlich vor den Kopf. Erst jetzt hat sie Bestimmung und Muth gefunden, sich auch hierüber auszusprechen. Ein Artikel in Nr. 200 des Staatsanzeigers giebt uns darüber Aufschluß. Wir müßten uns in Stylauschauung und Sinn von Heinrich Leo's politischen Raisonnemens gänzlich irren — oder dieser Artikel stammt aus der Feder dieses Freundes von Hengstenberg. Wer aber auch der Verfasser gewesen sein mag — er sitzt im Centrum der Reaktion, er ist einer ihrer größten Fanatiker. Einige Sätze mögen das beweisen! „Wer sich eine Aufgabe vorgesetzt hat, über deren politische und sittliche Nothwendigkeit er nach Recht und Gewissen mit sich einig geworden, der wird nur dann von derselben zurücktreten, wenn sich gegen die Ausführbarkeit dieser Aufgabe die unabwendbare Gewalt der Umstände oder eine legale Ueberführung seines Irrthums erklärt hat.“ Am wenigsten wird er (so lautet im Wesentlichen die Fortetzung) der Polemik gewisser Tagesstichwörter weichen; zu diesen gehören die die Ausdrücke „Vertrauen“ und „Volksthümlichkeit;“ was bedeuten diese Worte? Die legale Form des „Vertrauens“ ist die Majorität der Volksvertretung; diese ist aber oft zweifelhaft und zufällig. „Wenn aber selbst — man höre — in jener immerhin legalen Form die Umstände prekär sein können, unter denen sich das Vertrauen des Landes für oder gegen eine Verwaltung ausspricht, so können wir uns auf der andern Seite auch einen Moment denken, in welchem patriotische Staatsmänner das irgend wie (!) erregte Mißtrauen gegen ihre Personen so lange nicht achten, bis es ihnen gelungen sein wird, dasselbe in ein Vertrauen gegen ihre Handlungen durch die ersichtlichen Folgen derselben umzuwandeln“. Das ist die Politik der Despotie! Das ist der faule Kern, der unter der grünen Schale steckt! Wem bei diesem letzten Satze nicht die Augen aufgehen, der muß blind sein für die Klarheit des Sonnenlichts. Aber wir wollen den Eindruck nicht stören, den der Jesuitismus einer solchen Politik für die Sache des Volkes hervorbringen wird; eine Sache, die mit diesen Waffen vertheidigt wird, muß verworfen sein und gemein, wie diese Waffen selbst, eine Regierung, deren Freunde so zu sprechen gezwungen werden, weil sie nicht anders für sie sagen können, muß verloren sein — oder aller Sinn für Ehre, Recht und Sittlichkeit ist aus dem preußischen Volke gewichen! * Berlin, 23. Novbr. Die Reichskommissäre Simson und Hergenhahn sind nach mehrern Besprechungen mit dem Ministerium des Hochverraths wieder nach Frankfurt abgereist. !!! Frankfurt, 23. Nov. Sitzung der Nationalversammlung in der reformirten Kirche. — Präsident von Gagern. Tagesordnung: Fortsetzung der Berathung des Entwurfs der Verfassung (Art. IX. ff.) Beseler (der Präsident der provisorischen Regierung aus Schleswig-Holstein) ist als Deputirter hier angekommen. Man spricht davon, er solle Präsident der Nationalversammlung werden und Gagern ins Ministerium treten. — Ich hore von mehreren Seiten, daß Bassermann confuß (d. h. wirklich confuß geworden sei) — Seit mehreren Tagen ist das Militär wieder sehr lebendig, man soll nach einem preußischen Offizier gestochen und nach dem Kriegsminister mit Steinen geworfen haben. Die Soldaten sollen permanent geladen haben. Man sagt, daß Gagern ein Piquet Soldaten zum Schutz in seinem Hause habe, weil man sein Leben bedroht. Ich gebe alles wie ich es höre. Vor der Tagesordnung theilt der Präsident der Versammlung einen Erlaß des Reichsverwesers Johann an das deutsche Volk mit. (Bravo, Zischen und Gelächter folgt darauf). Schott(von der Linken verlangt das Wort zu einer Protestation gegen die Abstimmung in der Sitzung über die preuß. Angelegenheit. Er bekommt es vermittelst des Präsidenten nicht. Darauf erklärt er: „So bleibt mir nichts übrig, als diesen Protest durch die Presse in ganz Deutschland zu verbreiten.“ (Links Bravo!) Präsident verliest Beiträge zur deutschen Flotte, u. A. 15,278 Gulden vom Ausschuß des Oberbaierischen Vereins für Gründung der deutschen Flotte. (Bravo!) Derselbe theilt ein Schreiben aus Boston mit, begleitet von 240 Mark Banko, von einem Commis Namens Möhrung für die Familien der in Berlin gefallenen Freiheitshelden. (Man wird bald fragen müssen: Welchen?) Viele neue Abgeordnete, u. A. Wuttke aus Leipzig für Robert Blum, werden verlesen. Mehreren aus Preußen in die Nationalversammlung eingetretenen Ersatzmännern wird ihr Recht, hier zu sitzen, bestritten. Es sollen neue Wahlen vorgenommen werden, nicht die Ersatzmänner eintreten. Dringlicher Antrag von Franz Raveaux: „Die Nationalversammlung soll eine Todtenfeier für Robert Blum veranstalten, und dazu 5 Mitglieder ernennen.“ Raveaux erhält das Wort zur Begründung der Dringligkeit mit genauer Noth. Er spricht ein paar gute Worte zur Begründurg. Benedey empfiehlt den Antrag seines Landsmannes Raveaux, benutzt aber diese Gelegenheit, um gegen die Verdächtigungen der Demokratie zu protestiren, welche den Mord R. Blums nicht dem Windisch-Grätz, sondern einem andern Manne (!) aufbürden. (Bravo im Centrum.) Die Versammlung beschließt mit geringer Majorität (Rechte und rechtes Centrum blieben sitzen) die Todtenfeier zu veranstalten und dem Bureau die Ernennung der Funfer-Kommission zu übertragen. Zimmermannvon Spandau stellt die dringlichen Anträge: eine Kommission zu ernennen, welche 1. an Ort und Stelle den Thatbestand der in Folge der Wiener Ereignisse gemeldeten Greuelthaten, auf das Genaueste zu erheben, welche 2) darüber zu berichten hat, in wie weit das Gesetz gehandhabt ist, um die Urheber solcher Handlungen zur Strafe zu ziehen. Die Anträge werden nicht als dringlich erkannt. Berger und Wiesner richten mehrere Interpellationen an das Reichsministerium, wegen der unzähligen Gesetzwidrigkeiten, Uebergriffe, Greueln etc. in Wien und Oesterreich überhaupt. Schmerling wird Morgen darauf (wie gewöhnlich) antworten. Tagesordnung. (11 Uhr). Artikel IX. (§. 44 bis 48) Münzwesen wird ohne Diskussion folgendermaßen angenommen. §. 44. „Die Reichsgewalt hat die Gesetzgebung und Oberaufsicht über das Münzwesen. Es liegt ihr ob, für ganz Deutschland dasselbe Münzsystem einzufuhren. Sie hat das Recht, Reichsmunzen zu prägen.“ §. 45. „Der Reichsgewalt liegt es ob, in ganz Deutschland dasselbe System für Maaß und Gewicht, so wie für den Feingehalt der Gold-und Silberwaaren zu begründen.“ Ueber §. 46 (Zettelbanken) beschließt man die Diskussion. Moritz Mohl empfiehlt den Minoritäts-Antrag des volkswirthschaftlichen Ausschusses, lautend: 1) Die Reichsgewalt ausschließlich hat die Gesetzgebung und Oberaufsicht über das Bankwesen und über die Ausgabe von Papiergeld in Deutschland. 2) Die Summe des umlaufenden Papiergeldes darf nicht vermehrt werden, vielmehr bleibt es der Reichsgesetzgebung vorbehalten, das seitherige Papiergeld außer Umlauf zu setzen. (M. Mohl. Merk. Degenkolb. Schwarzenberg.) Merk aus Hamburg empfiehlt zum Theil den Verfassungsausschuß zum Theil den volkswirtschaftlichen. Herr Merk (Banquier) ist bei dieser Bankfrage in seinem Bereich Er ergeht sich mit vieler Wohlgefälligkeit. Nach ihm spricht auch noch der Banquier von Beckerath (Finanzminister), der also nicht in Berlin und nicht im preußischen Ministerium ist. Er empfiehlt den Punkt 1. des obigen Minoritäts-Erachtens, mit Ausschluß des Wortes ausschließlich. Einen andern Antrag des volkswirthschaftlichen Ausschusses: „Nur Gold und Silber soll gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland sein“ bekämpft er. — Man ruft heftig Schluß. — Der Präsident läßt Tellkampf noch sprechen, welcher sich für den Verfassungsausschuß mit einem Punkt des volkswirthschaftlichen erklärt. Schulz aus Darmstadt. Statt vom Münzwesen zu sprechen, beginnt er das Lied von der verlorengegangenen Revolution. Eine Reihe von Majoritätsbeschlüssen (Centrum: Zur Sache!) hat uns statt des Zaunes den Schwanz in die Hand gegeben. (Zur Sache!) — Meine Herren! wir werden einer zweiten Revolution bedurfen (zur Sache!) um in die rechte Position versetzt zu werden! (Zur Sache!) — Herr Schulz geht hierauf zur Sache Schade! — Plötzlich wie alles schon wieder schläft, ist Herr Schulz wieder bei den Camarillen von Ollmütz und Potsdam. (Wuthschrei: Zur Sache.) Schulz geht wieder zu den Münzen. Er spricht von dem Jammer und der Verwirrung des deutschen Papiergeldes. Die Regulirung dieser materiellen Fragen würde mehr zum Wohle Deutschlands beitragen, wie alle hohlen Phrasen von Einheit, Freiheit, Anarchie und Reaktion. (Im Centrum: Zur Sache, Zettelbanken!) — Schulz empfieht die Anträge des volkswirthschaftlichen Ausschusses. (Zum Schluß Bravo!) Es sprechen noch Eisenstuck, Berichterstatter des volkswirthschaftlichen Ausschusses, für denselben, unter anderm: „Unter Nationalbanken erwartet Deutschland ein volksthümliches Credit-Institut, von dem endlich auch wie in Schottland der Handwerker profitiren kann. — Das haben wir gewollt, indem wir dem Artikel einen §. zufügen wollen, der der Reichsgewalt die Befugniß zur Errichtung einer deutschen Nationalbank einräumt.“ Nach ihm Mittermeier, Berichterstatter des Verfassungsausschusses, empfiehlt die von Beckerath vorgeschlagene Fassung des §. Bei der Abstimmung wird §. 46 angenommen nach dem Antrag des Finanzministers: „Die Reichsgewalt hat das Recht der Gesetzgebung und Oberaufsicht über das Bankwesen, sowie über die Ausgabe von Papiergeld in Deutschland.“ „Sie ist befugt, Banken anzulegen und ihre Anlage zu bewilligen. Andere Zahlungsmittel als Gold und Silber können nur mit Genehmigung der Reichsgewalt als gesetzlich erklärt werden.“ Artikel X. Ohne Diskussion wird angenommen: §. 47. „Die Ausgaben fur alle Maßregeln und Einrichtungen, welche von Reichswegen ausgeführt werden, sind von der Reichsgewalt unmittelbar zu bestreiten. §. 48 wird nach Antrag des Verfassungsausschusses weggelassen, weil er durch 49 unnöthig gemacht wird. §. 49. Ohne Disku sion nach dem volkswirthschaftlichen Ausschuß: „Die Reich-gewalt hat das Recht, insoweit die sonstigen Einkünfte nicht ausreichen, Reichssteuern aufzulegen und zu erheben oder erheben zu lassen, sowie Matrikularbeiträge aufzunehmen.“ §. 50. Ohne Diskussion: „Die Reichsgewalt ist befugt, in außerordentlichen Fällen Anleihen zu machen oder sonstige Schulden zu contrahiren.“ Artikel XI. §. 51. „Den Umfang der Gerichtsbarkeit des Reichs bestimmt der Abschnitt vom Reichsgericht“. Ohne Diskussion angenommen. Artikel XII. §. 52. „Der Reichsgewalt liegt es ob, die Kraft der Reichsverfassung allen Deutschen verbürgten Rechte oberaufsehend zu wahren, sowie die gesetzlichen Normen für den Erwerb und Verlust des Reichs- und Staatsburgerrechtes festzustellen.“ — Ohne Diskussion angenommen. Ebenso §. 53 ohne Diskussion wie folgt: Der Reichsgewalt liegt die Wahrung des Reichsfriedens ob. Sie hat die für die Aufrechterhaltung der inneren Sicherung erforderlichen Maaßregeln zu treffen: 1) wenn ein deutscher Staat von einem andern deutschen Staat in seinem Frieden gestört oder gefährdet wird; 2) wenn in einem deutschen Staate die Sicherheit und Ordnung durch Einheimische oder Fremde gestört oder gefährdet wird. Doch soll in diesem Falle von der Reichsgewalt nur dann eingeschritten werden, wenn die betreffende Regierung sie selbst dazu auffordert, es sey denn, daß dieselbe dazu notorisch außer Stande ist oder der gemeine Reichsfrieden bedroht erscheint; 3) wenn die Regierung eines deutschen Staates die Verfassung desselben eigenmächtig aufhebt oder verändert und durch das Anrufen des Reichsgerichtes unverzügliche Hülfe nicht zu erwirken ist Ein Zusatz von (Blum, Schüler, Wigard.) „Für die Aufrechthaltung der innern Ordnung und Sicherheit verfugen jedoch zunächst die zuständigen Civilbehörden über die Anwendung der bewaffneten Macht. Wird (!) verworfen. (!) Nur Linke und linkes Centrum stimmte dafür. §. 54. „Die Maaßregeln, welche von der Reichsgewalt zur Wahrung des Reichsfriedens ergriffen werden können, sind: 1. Erlasse. 2. Absendung von Kommissaren. 3. Absendung bewaffneter Macht.“ Ohne Diskussion angenommen. §. 55. „Der Reichsgewalt steht es zu, allgemeine Gesetze über das Associationswesen zu erlassen.“ Das Minoritäts-Erachten (Wigard, Schüler, Blum) beantragt den Wegfall des Paragraphen. Dagegen beantragen die Herren Beseler, Crävell, Detmold, Radowitz, Kagerbauer und mehrere andre Ehrenmänner: „Der Reichsgewalt steht es zu, allgemeine Gesetze über das Associationswesen und den Gebrauch der Preßfreiheit zu erlassen.“ Links und linkes Centrum Pfui! Pfui! Nach einer kurzen Diskussion, in der Hr. Crävell das ehrenwerthe Amendement empfiehlt, Beseler nicht pro noch contra spricht, und Berger Streichung des § beantragt, schämt sich Herr Crävell und nimmt sein Amendement zurück. Schoder stellt das eventuelle Amendement bei Annahme des Paragraphen den Zusatz anzunehmen: „Unbeschadet des in den Grundrechten verbürgten freien Vereinigungsrechts.“ Diesen unglückseligen Vermittlungsvorschlag ergreift der Verfassungsausschuß mit Hast und macht ihn zu dem seinigen. (O Schoder!) Der Paragraph wird richtig mit dieser unglückseligen Schoderschen Vermittlung angenommen. (Der Beginn der Ausnahmsgesetze für das heilige römische Reich!) § 56„Die Reichsgewalt ist befugt, im Interesse des Gesammtwohles allgemeine Maßregeln für die Gesundheitspflege zu treffen.“ Ohne Diskussion angenommen. Hiermit ist Artikel 7 ebenfalls erledigt. Schluß der Sitzung 2 1/4 Uhr.Morgen auf die Tagesordnung: Schluß des vorliegenden Abschnitts der Verfassung und die Abschnitte vom Reichsgericht und Reichswechselordnung. Schweiz. ** Bern, 21. Nov. _ Italien. * Rom. Rossi, der römische Konseilpräsident, ist todt. Er verschied unmittelbar nach dem erhaltenen Dolchstich. Der Mörder ist noch nicht ermittelt. * Neapel. Die Times hat Briefe aus Neapel v. 14. Nov. empfangen, wonach der englische Vermittler, M. Temple, noch nicht angekommen war. Statt seiner waren jedoch Privatdepeschen auf den beiden Legationen eingelaufen. Die sicilianische Angelegenheit, meint der Berichterstatter der Times, war auf dem besten Wege, ausgeglichen zu werden. Wenigstens zweifele man nicht an der Willfährigkeit des Königs, sich den Bedingungen von Separat-Parlament und Separat-Administration (Separat-Heer war nur Wunsch, nicht Bedingung) zu fügen, und glaubte nur in Palermo noch auf einigen, durch die Androhung einer Blockade leicht zu besiegenden, Widerstand zu stoßen. Zu Neapel herrschte vollkommene Ruhe; der Fall Wien's hatte alle Aufregung gedämpft. (Die Nachricht, daß in Neapel der Belagerungszustand proklamirt worden sei, bestätigt sich demnach nicht.) Großbritannien. * Das politische Leben England's beharrt in seiner Stagnation. Unamusanteres als die Lecture der Londoner Zeitungen läßt sich nicht denken. Sogar die große Seeschlange findet den Aufenthalt im Schlamme der Times, des Standard und wie diese contrerevolutionären Sümpfe sonst heißen mögen, zu unbehaglich. Sie ist untergetaucht, und erhebt nur noch zuweilen (aber sehr, sehr selten, und um sogleich wieder zu verschwinden) ihr schreckenerregendes Haupt. Statt ihrer muß die Riesenschlange der Revolution (S. Punch) sich von den Cockneys begaffen lassen, die sich um so mehr vor ihr entsetzen, als sie, durch das Prisma des englischen Nebels betrachtet, fast zu einem noch fabelhaftern Ungethüme wird als ihre Kollegin im atlantischen Meere. Nichts würde John Bull erwünschter kommen, als die Nachricht von einer recht gründlichen Abschlachtung der unheimlichen, seinen Schacher rücksichtslos ruinirenden Continentalbestie. Aber diese Nachricht kommt nicht. Die Revolution läßt sich nicht so leicht ersticken, wie das Feuer, welches vor einigen Tagen über der Londoner Börse in Lloyd's Kaffeehause (dem großartigen Etablissement der See-Versicherer) ausbrach; sie stirbt nicht an Windischgrätz und Wrangel, wie Ibrahim Pascha an der Cholera. In Ermangelung eines Besseren mußte das Gerücht von dem eben erwähnten Sterbefall am Dienstag Abend die City in Bewegung setzen. Der Standard theilte es in seiner zweiten Ausgabe vom 21. Nov. als eine dem Gouvernement zugekommene Nachricht mit. Wir schließen mit einigen Notizen aus der Kunstwelt. Charles Heath, der berühmte, durch seine Thätigkeit für die von ihm erfundenen „Annuals“ auch außer England weit und breit bekannte, Kupferstecher ist am 18. Novbr. zu London gestorben. — Jenny Lind wird ihre Rundreise durch die Provinzen mit Ende d. M. beendigt haben, dann aber noch eine Zeitlang in England bleiben, um einige Concerte für wohlthätige Zwecke zu veranstalten. — Von Thackeray, dem witzigen Mitarbeiter am Punch, erscheint ein neuer, vom Verfasser (der zugleich geistreicher Zeichner ist) selbst illustrirter Roman „Pendennis“ in monatlichen Lieferungen, deren erste, eben ausgegebene, von verschiedenen Blättern günstig besprochen wird. Thackeray's voriger Roman „Vanity Fair“ hat enormes Glück, und den Dichter zu einem gefährlichen Nebenbuhler von Dickens gemacht. — Letzterer hat für Weihnachten wieder eine seiner beliebten „Christmas-Tales“ angekündigt, nachdem er voriges Jahr, um sich in seinem Roman „Dombey und Sohn“ nicht zu unterbrechen, keine geliefert hatte. Belgien. X Brüssel, 24. Novbr. In einem Lande, wo der Hody'sche Polizeigeist und der berüchtigte Liberalismus des Hrn. Rogier mit so vieler Gefälligkeit gegen auswärtige Mächte politischen Flüchtlingen von demokratischer Gesinnung ihre Sbirren auf den Hals hetzen und nach der Gränze schleppen lassen: in einem solchen Lande kann es Leute von der „breitesten Grundlage“ nicht Wunder nehmen, wenn Gerichtsbehörden willig die Gesetzesruthe in die Hand nehmen und auf politische Flüchtlinge zum Vergnügen Hody's, Rogier's und Consorten losschlagen. So stand z. B. heute ein politischer Flüchtling aus Paris, Namens Boileau, der bei der Juni-Revolution betheiligt war, vor dem Zuchtpolizeigericht, angeklagt, in Belgien einen falschen Namen gebraucht zu haben. Sein Vertheidiger, Adv. Faider, bemerkte ganz richtig, daß das Gesetz in diesem Falle nicht anwendbar sei, so wenig als bei Louis Philipp und Metternich, die auch unter fremden Namen gereist seien und jetzt noch fremde Namen führten. Zwar entschied das Tribunal, daß das Gesetz vom Jahre II hier nicht anwendbar sei, allein es wußte sich auf andere Weise schadlos zu halten. Es verurtheilte Boileau zum Gefängniß, weil er — von einem fremdem Paß Gebrauch gemacht! Als ob Boileau nicht vor seinem Eintritt in Belgien gewußt hätte, daß er mit seinem wirklichen Namen die sichere Aussicht hatte, von Gensd'armen nach der Gränze geschleppt oder mindestens von Hody's Sbirren überall verfolgt und molestirt zu werden. Die Exminister Louis Philipp's ließ die belgische Polizei ruhig unter fremden Namen auf belgischem Boden; en revanche mußte Boileau wegen des fremden Namens verurtheilt werden. Anzeigen. Schifffahrts-Anzeige. Köln, 25. November 1848. Angekommen: Ant. Bender von Mainz. In Ladung: Nach Antwerpen M. Lamers. Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe. Joh. Linkewitz. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr A. Meyer. Nach Andernach u. Neuwied A. Böcking. Cl. Nollbach Nach Koblenz, der Mosel und Saar Jos. Zeiler. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar J. M. Hain. Nach Mainz Ph. Kimpel. Nach dem Niedermain Seb. Schulz. Nach dem Mittel- und Obermain. M. Roth. Nach Worms und Mannheim Wwe. A. Dunk. Nach Heilbronn F. Müssig. Nach Bingen A. Hartmann. Nach Kannstadt und Stuttgart L. Hermann. Nach Rotterdam Kapt. Wilson Köln Nr. 1 Nach Amsterdam Kapt. Linkewitz Köln Nr. 12. Rheinhöhe am 25 Nov. 10′ 11″. Zur Anfertigung der Auszüge liegt offen die Deklaration des Schiffers H. Jansen. Versteigerung. Am Montag den 27. November 1848, Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dem Markte zu Köln verschiedene Mobillar-Effekten, als: Schränke, Tische, Spiegel, Schildereien, Kommode, 1 Sekretair etc., gegen gleich baare Zahlung versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher, Clören. Gerichtlicher Verkauf. Am Dienstag den 28. November 1848, Vormittags 10 Uhr. sollen durch den Unterzeichneten auf dem Marktplatze auf der Apostelnstraße in Köln ein Galla- und ein Stadt-Wagen öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung verkauft werden. Der Gerichtsvollzieher, Fülles. Große frische Seemuscheln, Bückinge, Sardellen, Neunaugen und schottische Häringe per Stück 6 Pf. bei Bröhl Judengasse Nr. 1. Gerichtlicher Verkauf. Am Montag den 27. November 1848, Nachmittags 2 Uhr, wird der Unterzeichnete einen oberhalb Badorf, an der Klüttenkaule des Bernard Monheim, in der Lenterbach stehenden Haferbarmen von 12 Fuß Höhe, 17 Fuß Breite und 21 Fuß Länge dem Meist- und Letztbietenden gegen gleich baare Zahlung öffentlich an Ort und Stelle verkaufen. Der Gerichtsvollzieher, Gassen. Für zwei junge Herren Kost und Logis, ganz billig, Judengasse Nr. 1. In Deutz mehrere Etagen zu vermiethen. Näheres Hermannsstraße Nr. 18. Herrenkleider werden gewaschen und reparirt, Herzogstraße Nr 11. Mehrere Zimmer zu vermiethen. Schildergasse Nr. 4. Vivat Trina unger Goldschmidt! Trippel ekeesch bei Zicke dä Knopp? Ein schöner neuer Flügel aus der Fabrik von Boisselot in Marseille, der auf der Pariser Ausstellung die goldne Medaille sich errungen, steht billig zu verkaufen. Das Nähere ist bei Herrn Musiklehrer Anton Meyer in Mülheim a. Rhein zu erfahren. Theater in Köln. Sonntag am 26. November: „Fra-Diavolo.“ Das Gasthaus in Terracina. Komische Oper in 3 Akten von Scribe und Auber. Lord Kokburn. Hr. Seebach als Gast. Montag den 27. November: „Otto von Wittelsbach.“ Schauspiel in 5 Akten von Babo. Programm. Zu dem am 26. November in Mülheim am Rhein im Saale des Hrn. Grün stattfindenden Konzerte, zum Besten des Kapellchens auf dem katholischen Friedhofe. I. ABTHEILUNG. 1. Allgemeines Lied mit Orchester-Begleitung. 2. „Hymne“ von Neidhardt, vorgetragen von sämmtlichen Mitwirkenden mit Orchesterbegleitung. * 3. Die „Sultanin“ von Elise Schmetzer. „Der Krieger und sein Roß“ von Hölzel. 4. „Das Kirchlein“ von Becker, vorgetragen vom Männer-Gesang Verein. * 5. „Wanderlust“ von Esser. „Das Lied von der Lanze“ von Hölzel. 6. „Was bleibt und was schwindet“, Ode von Romberg. Vorgetragen vom Sing-Verein. 7. Ouverture zu der Oper „Zampa.“ II. ABTHEILUNG. 8. Ouverture zu der Oper „Abrahamsopfer.“ 9. „Meeresstille und glückliche Fahrt“ von C. Fischer. Gesungen von sämmtlichen Mitwirkenden. * 10. „Die drei Worte“ von Kücken. „Des Südländers Nachtlied“ von Esser. 11. „An das Vaterland“ von Conr. Kreutzer, vorgetragen vom allgemeinen Männer-Gesang-Verein. * 12. „Das Glockengeläute“ von Hölzel. 13. „Die jungen Musikanten“ von Kücken, vorgetragen vom Männer-Gesang-Verein. * Die mit einem Sternchen bezeichneten Nummern werden von Herrn Formes vorgetragen. Anfang punkt 1/2 7 Uhr Abends. Zum Schlusse Festball zur Feier der Anwesenheit des Herrn Formes. Mülheim am Rhein im Nov. 1848. Das Comite. NB. Der in diesem Konzerte gespielte Flügel ist aus der Fabrik des Herrn Boisselot in Marseille. KURFÜRSTLICH HESSISCHES STAATS-ANLEHEN von 6,725,000 THALER. Auszug des Kurfürstlich Hessischen Verloosungs-Plans. Dieses Staats-Anlehen von der Kurfüstlich-Hessischen Regierung mit Zustimmung, der Landstände, bei dem Bankhaus der Herren M. A. v. Rothschild et Söhne in Frankfurt a. M. kontrahirt, besteht aus 6725 Serien, und jede Serie aus 25 Prämienscheine, mithin zusammen aus 168,125 Prämienscheine. Der Nominal-Betrag eines Prämienscheines ist 40 Thaler Preuss: Ct., und besteht solcher in zwei Theilen, jeder à 20 Thaler. Die Inhaber der Prämienscheine erhalten die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals resp. Zinsen, durch die, die Einlage übersteigenden Gewinne, welche in 60 Ziehungen gezogen werden, der Art, dass das aufgenommene Kapital von Sechs Millionen 725,000 Thaler mit Sechszehn Millionen 588,610 Thaler durch Verloosung nachstehend verzeichneter 168,125 Gewinne zurückbezahlt wird. Verzeichniss der 168,125 Gewinne: 14 Gew. à Th. 40,000 betr. Th. 560,000 22 Gew. à Th. 36,000 betr. Th. 792,000 24 Gew. à Th. 32,000 betr. Th. 768,000 60 Gew. à Th. 8,000 betr. Th. 480,000 60 Gew. à Th. 4,000 betr. Th. 240,000 60 Gew. à Th. 2,000 betr. Th. 120,000 120 Gew. à Th. 1,500 betr. Th. 180,000 180 Gew. à Th. 1,000 betr. Th. 180,000 300 Gew. à Th. 400 betr. Th. 120,000 600 Gew. à Th. 200 betr. Th. 120,000 100 Gew. à Th. 150 betr. Th. 15,000 200 Gew. à Th. 140 betr. Th. 28,000 100 Gew. à Th. 135 betr. Th. 13,000 1840 Gew. betragen Thlr. 3,616,500 1,840 Gewinne. betr. Thlr. 3,616,500 100 Gewinne à Th. 130 betr. 13,000 100 Gewinne à Th. 120 betr. 12,500 600 Gewinne à Th. 120 betr. 72,000 4,846 Gewinne à Th. 100 betr. 484,600 37,389 Gewinne à Th. 90 betr. 3,365,010 29,250 Gewinne à Th. 85 betr. 2,486,250 24,250 Gewinne à Th. 80 betr. 1,940,000 19,250 Gewinne à Th. 75 betr. 1,443,750 14,250 Gewinne à Th. 70 betr. 997,500 11,750 Gewinne à Th. 65 betr. 763,750 9,200 Gewinne à Th. 60 betr. 555,000 15,250 Gewinne à Th. 55 betr. 838,750 168,125 Gewinne betr. Th. 16,588,610 Die zwanzig ersten Ziehungen der Serien finden am 1. December und am 1. Juni, die Ziehungen der Gewinne der in den gezogenen Serien enthaltenen Nummern am 1. Januar und am 1. Juli jährlich statt. Die weiteren vierzig Gewinn-Ziehungen sind auf den 1. Juli jedes Jahr festgesetzt und endigen im Jahr 1895, bis zu welchem Zeitpunkte sämmtliche 168,125 Prämienscheine mit den obenstehend verzeichneten Gewinnen gezogen sind. Die Gewinne werden bei der Kurfürstlich Hessischen Haupt-Staats-Kasse in Cassel, so wie bei dem Banquier-Hause der Herren M. A. v. Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M. ausbezahlt. Nach jeder Ziehung erscheint die amtliche Ziehungsliste. Am 1. December 1848 findet in Cassel die siebente Verloosung des obigen Anleihens statt, bei welcher zwanzig Serien (das sind 500 Loose) gezogen werden, die in der am nächsten 2. Januar 1848 darauf folgenden Gewinn-Ziehung nachstehende 500 Gewinne erhalten müssen, als: 1 Gewinn von Thlr. 36,000 Thlr. 36,000 1 Gewinn von Thlr. 8,000 Thlr. 8,000 1 Gewinn von Thlr. 4,000 Thlr. 4,000 1 Gewinn von Thlr. 2,000 Thlr. 2,000 2 Gewinn von Thlr. 1,000 Thlr. 3,000 3 Gewinn von Thlr. 1,000 Thlr. 3,000 5 Gewinn von Thlr. 400 Thlr. 2,000 10 Gewinn von Thlr. 200 Thlr. 2,000 20 Gewinn von Thlr. 120 Thlr. 2,400 31 Gewinn von Thlr. 100 Thlr. 3,100 425 Gewinn von Thlr. 55 Thlr. 23,375 500 Loose betragen Thlr. 88,875 Für diese Ziehung sind Aktien à fl 3. 30. kr. oder Thlr. 2. preuß. Court. halbe à fl 1. 45. kr. oder Thlr. 1. preuß. Court. zu erhalten bei Moriz J. Stiebcl, Banquier in Frankfurt a. M. Bekanntmachung. In Gemäßheit des Reglements vom 5. November 1838 werden diejenigen hiesigen Gewerbesteuerzahlenden Feilbieter von Eß- und Kinderspielwaaren, welche den bevorstehenden Nikolai- und Weihnachts-Markt zu beziehen, be absichtigen, andurch eingeladen, sich am k. Dienstag den 28., Morgens 10 Uhr, in dem Markt-Büreau auf'm Altenmarkte hierselbst zur Verloosung der von ihnen einzunehmenden Budenplätze einzufinden. Köln, den 22. November 1848. Das Ober-Bürgermeister-Amt. Ich wohne von heute ab Wolfsstraße Nr. 12. Wallraf, Ad.-Anw. Gasthof zum deutschen Hause in der Nähe der Post in WESEL. Die Eröffnung desselben zeige ich einem geehrten reisenden Publikum unter Zusicherung prompter und billiger Bedienung ergebenst an. H. Hennigs. Der Gerant Korff. Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher 17.

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 153. Köln, 26. November 1848. Beilage, S. 0805. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz153b_1848/1>, abgerufen am 16.04.2024.