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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 271. Köln, 13. April 1849.

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Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 271. Köln, Freitag, den 13. April 1849.

Vierteljähriger Abonnementspreis in Köln 1 Thlr. 7 1/2 Sgr., bei allen preußischen Postanstalten 1 Thlr. 17 Sgr. - Im Auslande wende man sich: in Belgien an die betreffenden Postanstalten; in London an W. Thomas, 21 Catherine-Street, Strand; in Paris an W. Thomas, 38 Rue Vivienne, und an A. Hovas, 3 Rue Jean Jacques Rousseau.

Insertionen werden mit 18 Pf. die Petitzeile oder deren Raum berechnet. - Auskunft, Annahme und Abgabe chiffrirter Briefe gratis. - Nur frankirte Briefe werden angenommen. - Expedition in Aachen bei Ernst ter Meer; in Düsseldorf bei F. W. Schmitz, Burgplatz; in Köln Unter Hutmacher Nro. 17.

Berliner Briefe und Zeitungen sind uns heute gänzlich ausgeblieben.

Uebersicht.

Deutschland. Köln. (Zur schlesischen Milliarde; Schutzgeld. [Schluß]). Schwelm. (Das schwarz-weiße Krähwinkel). Schleswig-Holstein. (Vom Kriegsschauplatz. - Die deutsche Flotte). Kassel. (Entschädigung eines politischen Gefangenen).

Großbritannien. London. (Englischer Handel und Industrie. - Erster Abschnitt der jetzigen Parlamentssession).

Ungarn. (Vom Kriegsschauplatz. - Windischgrätziger Kommentar zur octroyirten Verfassung).

Italiell. Turin. (Entwaffnung Novaras. - Die Scheußlichkeiten in Brescia. - Nachrichten aus Genua). Mailand. (Das Schicksal Brescias. - Neuer Orden an Radetzky).

Französische Republik. Paris. (Die alten Richter. - Propaganda auf dem Lande. - Vermischtes. - National-Versammlung).

Deutschland.
* Köln, 12. April.

(Schluß des Artikels in Nr. 270.) In Nr. 270 dieses Blattes ist eine der Annehmlichkeiten des schlesischen Raubritterthums - das Schutzgeld beleuchtet, aber noch nicht erschöpft worden. Es bedarf hierzu noch einiger Nachträge.

Wie wir gesehen, preßten die gottbegnadeten Ritter unter dem Vorwande, sich praenumerando Deckung für etwaige Kriminalkosten zu verschaffen, aus den Inliegern, dem ärmsten Theile der ländlichen Bevölkerung, eine Steuer aus, deren Höhe in Betracht des jährlichen Verdienstes des Inlieger als wahrhnft enorm und im Vergleich zu den Abgaben des gnädigen Herrn an den Staat als eine der schaamlosesten Plündereien, selbst unter den vielen ähnlichen Segnungen der christlich-germanischen Sonne bezeichnet werden muß.

Schutzgeld heißt diese Steuer, weil der Arme dafür eventuell den Schutz genießt, in's Zucht- oder Korrektionshaus aufgenommen zu werden, ohne dafür bezahlen zu dürfen. Schutz in einem andern Sinne gewährt dieses Blutgeld freilich den gutsherrlichen Geldbeuteln; es hilft sie in Verbindung mit allen übrigen Feudalabgaben und Leistungen des Landmannes vor Ebbe schützen oder die eingetretene wieder ausfüllen.

Mit Recht frägt sich der arme Inlieger, der mit seiner ganzen Familie von einem Jahresverdienst von 60-80 Thlr. leben und davon 1/2 Thlr. Klassensteuer an den Staat und 1-2 Thaler Schutzgeld in die Tasche des gnädigen Herrn entrichten muß: wie viel denn letzterer jährlich zu zahlen hätte, wenn auch von dessen Einkommen blos die gleichen Prozente erhoben würden? Der Herr Ritter würde dabei kaum einen merklichen Abbruch an seiner Mastung verspüren. Denn von 10,000, 50,000, 100,000 Thlr. etc. jährlichem Einkommen könnte er immerhin jährlich resp. 166 2/3, 831 1/3, 1666 2/3 Thlr. Schutzgeld seinerseits entrichten, ohne daß irgend eins seiner Dominialvergnügen merklich beeinträchtigt würde, während eine Familie bei 60-80 Thlr. jährlichem Einkommen schon die Abgabe eines Groschen empfindet und dafür Nothwendiges entbehrt.

Allein der Herr Ritter zahlt seinerseits nicht blos kein Schutzgeld, sonderm empfängt, vom Schutzgelde des Inliegers ganz abgesehen, noch aus den Staatskassan Schutz und Geld. Eine große Anzahl dieser gnädigen Herren zieren anfänglich "Mein herrliches Kriegsheer", nehmen dann in den besten Jahren Abschied mit anmuthiger Pension, schlagen diese zum Einkommen aus ihren Rittergütern, erhalten nebstdem zur Erziehung der gnädigen Fräulein Töchter, sofern diese nicht etwa in ein adliches Stift gethan werden, "Erziehungsgelder" aus den Steuern des armen Volkes und was den männlichen Nachwuchs betrifft, so wird er frühzeitig in die Kadettenanstalten gethan und ebenfalls auf Kosten des Volkes - und mit welchen Kosten! - erzogen. Ein andrer Theil der Patrimonialherrn steht im Civildienste des Staats oder hat sich ebenfalls mit Pension zurückgezogen und genießt im Uebrigen derselben Vorsorge von oben herab.

Naive Leute werden nach alle dem vielleicht glauben, daß die Herren Ritter nun auch wirklich etwa entstehende Kriminalkosten aus ihren pränumerando gefüllten Beuteln bezahlen? Solch' naiver Glaube wird an der ritterlichen Spekulation völlig zu Schanden. Es sind uns aus den zwanziger wie aus spätern Jahren her eine Menge Fälle bekannt, wo die ritterliche Unverschämtheit nicht bloß jährlich von den Inliegern das Schutzgeld erhob, sondern bei entstehenden Untersuchungs- und Gefängnißkosten, die geliebten Dorfinsassen zur Tragung theils von 1/8, theils von 1/4, ja, in mehrern Dörfern von 2/3 der Kosten zu zwingen wußte.

Konnten denn die Dorfinsassen nicht Einsprache thun? Gewiß. Nur Schade, daß ihnen dies nichts half. Hier Raubritter, dort Raubritter, oder Leute, die in ihrem Interesse wirkten: konnte da den Gemeinden etwas anderes passiren, als, nach dem beliebten Preußen-Ausdruck, ab- und zur Ruhe verwiesen zu werden?

Es blieb der Weg des Prozesses übrig. Aber beim Himmel! wer das altpreußische Rechtsverfahren, den altpreußischen Richterstand - diese ärgste aller jemals auf der Welt gewesenen Land- und Volksplagen - mit dem Landrecht und den hinter ihm aufgehäuften Hunderttausenden von Verordnungen, Deklarationen, Rescripten etc. auch nur einmal in der Nähe gesehen und beobachtet hat: der wird überzeugt sein, daß eine Gemeinde der Verzweiflung schon sehr nahe sein mußte, ehe sie zu solchem Wagstück sich entschloß.

Genug, die Spekulativsten unter der schlesischen Ritterschaft zwangen die Gemeinden zum Mittragen jener Kosten und so hatte der Inlieger außer dem Schutzgelde jetzt noch einmal unter der Rubrik "Gemeindeausgaben" für den raubritterlichen Herrn Schutz- oder Jurisdictionsgeld zu entrichten.

Bei der Frage, wie viel das schlesische Landvolk von seinen Raubrittern zurückzufordern, wieviel es an "Entschädigung" für erlittene Prellerei und Plünderung bloß in den letzten 30 Jahren zu beanspruchen hat, ist demnach, wie wir gesehen, jene zahlreiche Klasse des ländlichen Proletariats - die Klasse der Inlieger - sehr stark betheiligt. Das bloß in den letzten 30 Jahren an die Raubritter gezahlte Schutzgeld bildet in der schlesischen Milliarde ein Item von vielen Millionen.

Bisher war die ländliche Bevölkerung in ihren Interessen getrennt. Die Einen hatten sich abgelöst und kümmerten sich wenig um die, welche noch roboten mußten; der Hofegärtner des einen Dorfes frug wenig nach dem Schicksal des Hofegärtners in einem andern; der große und wohlhabende Bauer trug kein Mitleid mit dem Inlieger, der unter der Last des Schutzgeldes seufzte u. s. w. Die Trennung wurde von der Ritterschaft und der Beamtenwelt gern gesehen und befördert.

Die auf's Neu erwachte Beutegier der Raubritterschaft, die im Jahre 1849 nach "Entschädigung" für "wohlerworbene Rechte" umherbrüllt, als wenn's kein Jahr 1848 gegeben und als wenn auf den Augen des Landmannes noch die alten Schuppen lägen, die er doch bei der ersten Entfesselung seiner Hände wenigstens theilweise entfernte: dieses ritterliche Entschädigungsgebrüll hat der Trennung des Landvolks nach verschiedenen Intressen und Klassen gegenüber den gutsherrlichen Verhältnissen ein Ende gemacht.

Das Landvolk hat jetzt gemeinsames Interesse: Rückforderung des ritterlichen Raubes, Entschädigung für das, was aus dem bäuerlichen Beutel in den gutsherrlichen hinübergepreßt, wie für das, was von den Herren Rittern an Klassen-, Grund- und andern Steuern und Abgaben entweder gar nicht oder zu wenig entrichtet worden ist.

Künftighin wird das schlesische Landvolk durch das ganze Land nur Eine Fahne schwingen, und auf ihr wird stehen:

"Volle Entschädigung für die raubritterlichen Prellereien der letzten 30 Jahre;"

"Rückzahlung der 300 Millionen aus den gottbegnadeten Geldsäcken der hohen und niedern Ritterschaft!"

104 Schwelm, 10. April.

Wer das Preußenthum in seiner tragikomischen Gestalt schauen will, der muß nach Schwelm kommen, der "treuesten Stadt unter den treuen." Da ist alles durch und durch schwarzweiß bis zu den Pfählen auf Aeckern und Wiesen. Der naheliegende rothe Berg ist allen längst ein Greuel und Abscheu und wird mit Nächstem einen schwarzweißen Anstrich erhalten. Wer es wagt, hier öffentlich seine Meinung gegen die allein seligmachende preußische Politik zu äußern, wird sofort faust- und standrechtlich mißhandelt. Diese drollige schwarzweiße Schwelmer Berserkerwuth hat sich wieder recht glanzvoll gezeigt, als die Nachricht von der königlich preußischen Kaiserwahl hieher gelangte. Da waren die lang genährten Hoffnungen und Erwartungen aller erfüllt, der neue deutsche Messias war geboren! Noch des Nachts 12 Uhr poltert ein preußischer Heißsporn an Thüren und Fenstern des Redakteurs des Schwelmer Beobachters, der jetzt auch politisirt, die frohe Botschaft noch schnell über Nacht zu drucken. Am andern Morgen wird der neue Kaiser beläutet bis zum späten Abend; am Mittag rennt alles zum Bahnhofe, die Frankfurter Kaiserfabrikanten zu bewillkommen, welche hier durchreisen sollten, und zieht natürlich stumm und mit langer Nase wieder ab. Ueberall wurden jetzt deutsche Fahnen aufgesteckt, die vorher hier förmlich geächtet waren. Man sah aber nimmer nur eine deutsche neben zwei preußischen, um das Aufgehen Deutschlands in Preußen anzudeuten. Auf allen Straßen und Gassen hört man das Zauberlied: "Ich bin ein Preuße etc." Gasthöfe und Wirthshäuser tragen auf ihren Schildern die Inschrift: Friedrich Wilhelm I., Kaiser der Deutschen. War lieblich und rührend anzuschauen! Eine Petition aus der Umgegend an den König, die Wahl anzunehmen, trug schon die Aufschrift: Adresse an Se. Majestät Friedrich Wilhelm I., Kaiser der Deutschen. Als diese verballhornisirte Majestät im vorigen Jahre zum Kölner Dombaufeste durch Schwelm kam, war alles schwarzweiß gekleidet und geschmückt- Deutsche Kokarden wurden, wo man sie etwa erblickte, von der ehrsamen heldenmüthigen Bürgerwehr mit Bajonetten herabgestochen. Als dieselbe Preußische Majestät Kaiser der Deutschen werden sollte, figurirten die deutschen Kokarden an allen Mützen und Hüten. Wer wird nun die Schwelmer trösten, da das Elderaldo eines preußisch-deutschen Kaisers mit einem Male verschwunden, und der Hochbegnadete das Frankfurter Angebinde großmüthig abzulehnen geruht hat. Eine Thräne des Mitleids für dieses Krähwinkel des Schwarzweißthums.

* Schleswig-Holstein.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
V. Wie und in welch Manier der fromme König Friedericus Wilhelmus der viert in der hilligen Statt van Cöllen emppfangen und zum Keyser gekrönet werden müßt:

"Also steht aber geschrieben in der Cronica van der hilligen Stat van Coellen": In dem-selven Jair 1479 des eyrsten Dages nae sent Albains dach, dat is op sent Albinus dach der zu sent Panthaleon rest bynnen Coellen, quam den Rijn aff zo schiff konynck Maximilianus zo Coellen mit synre huysfrauwen des herzogen Doichter van Meylan ind mit anderen fursten ind heren. Ind waren sere cirlichen intfangen van den 4 orden mit cruyzen ind vanen. Ind quam an der Dranckgassen an dat lant. Ind ware sere cirlichen intfangen van den Bürgermeysteren ind dem Raede der Stat Coellen. Ind dan waren bereit zwey gehymmelz, ind under dem eyrsten ginck de koninck ind den leyten eyn Buschoff van Coellen ind eyn Buschoff von Mentz. Ind dat gehemlz droegen die zwene Burgermeister van Coellen mit etzlichen van Raede. Ind vur dem gehymmelz dae der konynck under ginck, ginck eyn grois schare van Grenen Ritteren ind anderen Edelingen. Ind vur den Pipffen ind mancherley spiell. Dessgelijchen gingen ouch vur nae furstlicher wijss dye trompetter. Hart nae dem konynge volgende die konyngynne underen yrem gehymmelz, ind der volgenden nae vill koestliger jonffrauwen. Ind gingen also zo samen die Dranckgass op durch sent Marien greden kyrchen in den Doym. Ind dae sanck men Te Deum laudamus. Ind van dan gingen Sy zo voiff ouer der Doymhoff ind vur der hogen smitten hyn ind vur den Mynre broderen hyn bis in syn herberge by sent Cololumben. Item quamen mit der konygyune in Coellen vill dye der Stat verwijst waren.

Item op den anderen Dach, as de konyuck komen was, do schenckde die Stat van Coellen dem konynge 7 wagen haueren. Item 7 wagen wijns. Item 6 Offen, dair zo mirkliche Visch ind anders. Ind der konynck mit den fursten laegen zo Coellen 6 Dage. Ind alle Dage wart der wijn geschenckt mit den kannen, dem konynck ind den fursten ouch ezligen Greuen des konyncks ind ander fursten. Item als men op brechen soulde, nemelich op unser lieuer vrauwen Dach Visitationis, dae schickte der Rait van Coellen den Burgermeister ind andere zo dem konynge ind schenckden eme 2 filueren kannen gantz ouergulde yecklich haldende 2 quart ind 1 pynt. Ind in den kannen eyn summe van gulden. Ind desseluen gelijchs der konynginnen 2 silueren ouergulden kannen ouch etzlige gelt dair in.

Und solches steht geschrieben in der Cronica van der hilligen Stat von Coellen.

Sintemalen und obschon dieser Einzug hochselichlichen Keysers Maximiliani nun zwaren nicht der Einzug zu dero Krönung war, so mögt jeder weisse Man doch leichtlich darauß ersehen und abstrahiren, in welch Manier unser König und zukünfftiger Keyser zu seyner Krönung in Coellen zierlich und pomphaft demnächst zu empfangen wär.

Um indeß den des Geists Schwachen und des Witz und Spiritus mangelnden die nothdürfftig Idee darüber zu ertheillen, lassen wir nunmehro folgen, was uns selbsten vom heiligen Geist darob ist offenbaret worden.

Wir sagen also erstlich, daß bei Ihrer Mayst. der Statt Coellen Annäherung: urplötzlich die Erd erdröhnen muß nicht nur von dem Gethön sämptlicher Glocken, sondern vornemblich von dem allmechtigen und erschröcklichen Gebrüll der Donnerbüchssen, als da seynd Feldschlangen, Karthaunen, und sonderlich Nachtigallen, so man ihr's lieblichen Gesangs wegen, schon zu Georg von Frundsbergs Zeitt die kleiner Stück Geschütz benennet.

Seynd aber Himmel und Erd von diesem Gethön und Gebrüll erzittert, da verffügen sich hinauß vor die Statt die 290 Churfürsten, alias Volcksvertretter, so in Franckfurt in ihrer 196sten Sitzung am 18 Märtii, des Jahrs 1849, den frommen König Friedericus Wilhelmus zu einem Keyser der Teutschen erwöhlet. Gemächlich folgen ihnen die Gesantten aller teutschen Lande, viel edle Herren Grawen, Rittern und Botschäffter der freyen Stätt. Item der hilligen Statt Coellen wohlehrbarer Magistratus, tragend auf rothsamptenen Kyssen die Schlüssel dieses hochrühmlichen Orts.

Den Strom Rein passirt und Cölln genüber in Deutz arrivirt an der Ambuschür des Spurwegs, so den König auß der fernen Statt Berlin auff Cölln einhergebracht, sehen sie alsbald, glantzend von Gold und Silber, den königlichen Zug und steigen von ihrer Pferd Rücken zur Erd und verrichten die gebührend Reverentz.

Wiederumb erschallt nun Gethön und Gebrüll von Glocken und Karthaunen und der Sohn Zews, der edel Churfürst Gaggern tritt in den Vordergrund um eine Red zu haltten; hat aber kaum den Mund eröffnet, als Ihre Mayst sagt, es wär schon gut und dem Roß die Sporrn in die Seitten rennend, sampt Gefolg, königlich lächelnd, hinweg sprengt - die 290 Churfürsten hinterdrein.

Bereit stehn aber alsbald die Dampfschiff der teutschen Flott, so Ihre Mayst. vom rechten auff das linke Ufer in die heilige Statt Cölln hinüberversetzen. Huldreich empfängt Ihre Mayst die Reverentz vieler Generäl und Haubtleut des heiligen römischen Reichs trefflichen Kriegsheers, darunder Sie vornemblich den Kommandant der heiligen Statt Cölln bewillkommt, groß und mechtiglich dastehend wie ein Gebirg auff zween dicken basaltenen Seulen.

Alldieweil hat aber das Schiff den Strom durchforcht und Ihre Mayst. steygen jezt am Drankgassenthor an dem selven Ort an's [Fortsetzung]

Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 271. Köln, Freitag, den 13. April 1849.

Vierteljähriger Abonnementspreis in Köln 1 Thlr. 7 1/2 Sgr., bei allen preußischen Postanstalten 1 Thlr. 17 Sgr. ‒ Im Auslande wende man sich: in Belgien an die betreffenden Postanstalten; in London an W. Thomas, 21 Catherine-Street, Strand; in Paris an W. Thomas, 38 Rue Vivienne, und an A. Hovas, 3 Rue Jean Jacques Rousseau.

Insertionen werden mit 18 Pf. die Petitzeile oder deren Raum berechnet. ‒ Auskunft, Annahme und Abgabe chiffrirter Briefe gratis. ‒ Nur frankirte Briefe werden angenommen. ‒ Expedition in Aachen bei Ernst ter Meer; in Düsseldorf bei F. W. Schmitz, Burgplatz; in Köln Unter Hutmacher Nro. 17.

Berliner Briefe und Zeitungen sind uns heute gänzlich ausgeblieben.

Uebersicht.

Deutschland. Köln. (Zur schlesischen Milliarde; Schutzgeld. [Schluß]). Schwelm. (Das schwarz-weiße Krähwinkel). Schleswig-Holstein. (Vom Kriegsschauplatz. ‒ Die deutsche Flotte). Kassel. (Entschädigung eines politischen Gefangenen).

Großbritannien. London. (Englischer Handel und Industrie. ‒ Erster Abschnitt der jetzigen Parlamentssession).

Ungarn. (Vom Kriegsschauplatz. ‒ Windischgrätziger Kommentar zur octroyirten Verfassung).

Italiell. Turin. (Entwaffnung Novaras. ‒ Die Scheußlichkeiten in Brescia. ‒ Nachrichten aus Genua). Mailand. (Das Schicksal Brescias. ‒ Neuer Orden an Radetzky).

Französische Republik. Paris. (Die alten Richter. ‒ Propaganda auf dem Lande. ‒ Vermischtes. ‒ National-Versammlung).

Deutschland.
* Köln, 12. April.

(Schluß des Artikels in Nr. 270.) In Nr. 270 dieses Blattes ist eine der Annehmlichkeiten des schlesischen Raubritterthums ‒ das Schutzgeld beleuchtet, aber noch nicht erschöpft worden. Es bedarf hierzu noch einiger Nachträge.

Wie wir gesehen, preßten die gottbegnadeten Ritter unter dem Vorwande, sich praenumerando Deckung für etwaige Kriminalkosten zu verschaffen, aus den Inliegern, dem ärmsten Theile der ländlichen Bevölkerung, eine Steuer aus, deren Höhe in Betracht des jährlichen Verdienstes des Inlieger als wahrhnft enorm und im Vergleich zu den Abgaben des gnädigen Herrn an den Staat als eine der schaamlosesten Plündereien, selbst unter den vielen ähnlichen Segnungen der christlich-germanischen Sonne bezeichnet werden muß.

Schutzgeld heißt diese Steuer, weil der Arme dafür eventuell den Schutz genießt, in's Zucht- oder Korrektionshaus aufgenommen zu werden, ohne dafür bezahlen zu dürfen. Schutz in einem andern Sinne gewährt dieses Blutgeld freilich den gutsherrlichen Geldbeuteln; es hilft sie in Verbindung mit allen übrigen Feudalabgaben und Leistungen des Landmannes vor Ebbe schützen oder die eingetretene wieder ausfüllen.

Mit Recht frägt sich der arme Inlieger, der mit seiner ganzen Familie von einem Jahresverdienst von 60-80 Thlr. leben und davon 1/2 Thlr. Klassensteuer an den Staat und 1-2 Thaler Schutzgeld in die Tasche des gnädigen Herrn entrichten muß: wie viel denn letzterer jährlich zu zahlen hätte, wenn auch von dessen Einkommen blos die gleichen Prozente erhoben würden? Der Herr Ritter würde dabei kaum einen merklichen Abbruch an seiner Mastung verspüren. Denn von 10,000, 50,000, 100,000 Thlr. etc. jährlichem Einkommen könnte er immerhin jährlich resp. 166 2/3, 831 1/3, 1666 2/3 Thlr. Schutzgeld seinerseits entrichten, ohne daß irgend eins seiner Dominialvergnügen merklich beeinträchtigt würde, während eine Familie bei 60-80 Thlr. jährlichem Einkommen schon die Abgabe eines Groschen empfindet und dafür Nothwendiges entbehrt.

Allein der Herr Ritter zahlt seinerseits nicht blos kein Schutzgeld, sonderm empfängt, vom Schutzgelde des Inliegers ganz abgesehen, noch aus den Staatskassan Schutz und Geld. Eine große Anzahl dieser gnädigen Herren zieren anfänglich „Mein herrliches Kriegsheer“, nehmen dann in den besten Jahren Abschied mit anmuthiger Pension, schlagen diese zum Einkommen aus ihren Rittergütern, erhalten nebstdem zur Erziehung der gnädigen Fräulein Töchter, sofern diese nicht etwa in ein adliches Stift gethan werden, „Erziehungsgelder“ aus den Steuern des armen Volkes und was den männlichen Nachwuchs betrifft, so wird er frühzeitig in die Kadettenanstalten gethan und ebenfalls auf Kosten des Volkes ‒ und mit welchen Kosten! ‒ erzogen. Ein andrer Theil der Patrimonialherrn steht im Civildienste des Staats oder hat sich ebenfalls mit Pension zurückgezogen und genießt im Uebrigen derselben Vorsorge von oben herab.

Naive Leute werden nach alle dem vielleicht glauben, daß die Herren Ritter nun auch wirklich etwa entstehende Kriminalkosten aus ihren pränumerando gefüllten Beuteln bezahlen? Solch' naiver Glaube wird an der ritterlichen Spekulation völlig zu Schanden. Es sind uns aus den zwanziger wie aus spätern Jahren her eine Menge Fälle bekannt, wo die ritterliche Unverschämtheit nicht bloß jährlich von den Inliegern das Schutzgeld erhob, sondern bei entstehenden Untersuchungs- und Gefängnißkosten, die geliebten Dorfinsassen zur Tragung theils von 1/8, theils von 1/4, ja, in mehrern Dörfern von 2/3 der Kosten zu zwingen wußte.

Konnten denn die Dorfinsassen nicht Einsprache thun? Gewiß. Nur Schade, daß ihnen dies nichts half. Hier Raubritter, dort Raubritter, oder Leute, die in ihrem Interesse wirkten: konnte da den Gemeinden etwas anderes passiren, als, nach dem beliebten Preußen-Ausdruck, ab- und zur Ruhe verwiesen zu werden?

Es blieb der Weg des Prozesses übrig. Aber beim Himmel! wer das altpreußische Rechtsverfahren, den altpreußischen Richterstand ‒ diese ärgste aller jemals auf der Welt gewesenen Land- und Volksplagen ‒ mit dem Landrecht und den hinter ihm aufgehäuften Hunderttausenden von Verordnungen, Deklarationen, Rescripten etc. auch nur einmal in der Nähe gesehen und beobachtet hat: der wird überzeugt sein, daß eine Gemeinde der Verzweiflung schon sehr nahe sein mußte, ehe sie zu solchem Wagstück sich entschloß.

Genug, die Spekulativsten unter der schlesischen Ritterschaft zwangen die Gemeinden zum Mittragen jener Kosten und so hatte der Inlieger außer dem Schutzgelde jetzt noch einmal unter der Rubrik „Gemeindeausgaben“ für den raubritterlichen Herrn Schutz- oder Jurisdictionsgeld zu entrichten.

Bei der Frage, wie viel das schlesische Landvolk von seinen Raubrittern zurückzufordern, wieviel es an „Entschädigung“ für erlittene Prellerei und Plünderung bloß in den letzten 30 Jahren zu beanspruchen hat, ist demnach, wie wir gesehen, jene zahlreiche Klasse des ländlichen Proletariats ‒ die Klasse der Inlieger ‒ sehr stark betheiligt. Das bloß in den letzten 30 Jahren an die Raubritter gezahlte Schutzgeld bildet in der schlesischen Milliarde ein Item von vielen Millionen.

Bisher war die ländliche Bevölkerung in ihren Interessen getrennt. Die Einen hatten sich abgelöst und kümmerten sich wenig um die, welche noch roboten mußten; der Hofegärtner des einen Dorfes frug wenig nach dem Schicksal des Hofegärtners in einem andern; der große und wohlhabende Bauer trug kein Mitleid mit dem Inlieger, der unter der Last des Schutzgeldes seufzte u. s. w. Die Trennung wurde von der Ritterschaft und der Beamtenwelt gern gesehen und befördert.

Die auf's Neu erwachte Beutegier der Raubritterschaft, die im Jahre 1849 nach „Entschädigung“ für „wohlerworbene Rechte“ umherbrüllt, als wenn's kein Jahr 1848 gegeben und als wenn auf den Augen des Landmannes noch die alten Schuppen lägen, die er doch bei der ersten Entfesselung seiner Hände wenigstens theilweise entfernte: dieses ritterliche Entschädigungsgebrüll hat der Trennung des Landvolks nach verschiedenen Intressen und Klassen gegenüber den gutsherrlichen Verhältnissen ein Ende gemacht.

Das Landvolk hat jetzt gemeinsames Interesse: Rückforderung des ritterlichen Raubes, Entschädigung für das, was aus dem bäuerlichen Beutel in den gutsherrlichen hinübergepreßt, wie für das, was von den Herren Rittern an Klassen-, Grund- und andern Steuern und Abgaben entweder gar nicht oder zu wenig entrichtet worden ist.

Künftighin wird das schlesische Landvolk durch das ganze Land nur Eine Fahne schwingen, und auf ihr wird stehen:

Volle Entschädigung für die raubritterlichen Prellereien der letzten 30 Jahre;

Rückzahlung der 300 Millionen aus den gottbegnadeten Geldsäcken der hohen und niedern Ritterschaft!

104 Schwelm, 10. April.

Wer das Preußenthum in seiner tragikomischen Gestalt schauen will, der muß nach Schwelm kommen, der „treuesten Stadt unter den treuen.“ Da ist alles durch und durch schwarzweiß bis zu den Pfählen auf Aeckern und Wiesen. Der naheliegende rothe Berg ist allen längst ein Greuel und Abscheu und wird mit Nächstem einen schwarzweißen Anstrich erhalten. Wer es wagt, hier öffentlich seine Meinung gegen die allein seligmachende preußische Politik zu äußern, wird sofort faust- und standrechtlich mißhandelt. Diese drollige schwarzweiße Schwelmer Berserkerwuth hat sich wieder recht glanzvoll gezeigt, als die Nachricht von der königlich preußischen Kaiserwahl hieher gelangte. Da waren die lang genährten Hoffnungen und Erwartungen aller erfüllt, der neue deutsche Messias war geboren! Noch des Nachts 12 Uhr poltert ein preußischer Heißsporn an Thüren und Fenstern des Redakteurs des Schwelmer Beobachters, der jetzt auch politisirt, die frohe Botschaft noch schnell über Nacht zu drucken. Am andern Morgen wird der neue Kaiser beläutet bis zum späten Abend; am Mittag rennt alles zum Bahnhofe, die Frankfurter Kaiserfabrikanten zu bewillkommen, welche hier durchreisen sollten, und zieht natürlich stumm und mit langer Nase wieder ab. Ueberall wurden jetzt deutsche Fahnen aufgesteckt, die vorher hier förmlich geächtet waren. Man sah aber nimmer nur eine deutsche neben zwei preußischen, um das Aufgehen Deutschlands in Preußen anzudeuten. Auf allen Straßen und Gassen hört man das Zauberlied: „Ich bin ein Preuße etc.“ Gasthöfe und Wirthshäuser tragen auf ihren Schildern die Inschrift: Friedrich Wilhelm I., Kaiser der Deutschen. War lieblich und rührend anzuschauen! Eine Petition aus der Umgegend an den König, die Wahl anzunehmen, trug schon die Aufschrift: Adresse an Se. Majestät Friedrich Wilhelm I., Kaiser der Deutschen. Als diese verballhornisirte Majestät im vorigen Jahre zum Kölner Dombaufeste durch Schwelm kam, war alles schwarzweiß gekleidet und geschmückt- Deutsche Kokarden wurden, wo man sie etwa erblickte, von der ehrsamen heldenmüthigen Bürgerwehr mit Bajonetten herabgestochen. Als dieselbe Preußische Majestät Kaiser der Deutschen werden sollte, figurirten die deutschen Kokarden an allen Mützen und Hüten. Wer wird nun die Schwelmer trösten, da das Elderaldo eines preußisch-deutschen Kaisers mit einem Male verschwunden, und der Hochbegnadete das Frankfurter Angebinde großmüthig abzulehnen geruht hat. Eine Thräne des Mitleids für dieses Krähwinkel des Schwarzweißthums.

* Schleswig-Holstein.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
V. Wie und in welch Manier der fromme König Friedericus Wilhelmus der viert in der hilligen Statt van Cöllen emppfangen und zum Keyser gekrönet werden müßt:

„Also steht aber geschrieben in der Cronica van der hilligen Stat van Coellen“: In dem-selven Jair 1479 des eyrsten Dages nae sent Albains dach, dat is op sent Albinus dach der zu sent Panthaleon rest bynnen Coellen, quam den Rijn aff zo schiff konynck Maximilianus zo Coellen mit synre huysfrauwen des herzogen Doichter van Meylan ind mit anderen fursten ind heren. Ind waren sere cirlichen intfangen van den 4 orden mit cruyzen ind vanen. Ind quam an der Dranckgassen an dat lant. Ind ware sere cirlichen intfangen van den Bürgermeysteren ind dem Raede der Stat Coellen. Ind dan waren bereit zwey gehymmelz, ind under dem eyrsten ginck de koninck ind den leyten eyn Buschoff van Coellen ind eyn Buschoff von Mentz. Ind dat gehemlz droegen die zwene Burgermeister van Coellen mit etzlichen van Raede. Ind vur dem gehymmelz dae der konynck under ginck, ginck eyn grois schare van Grenen Ritteren ind anderen Edelingen. Ind vur den Pipffen ind mancherley spiell. Dessgelijchen gingen ouch vur nae furstlicher wijss dye trompetter. Hart nae dem konynge volgende die konyngynne underen yrem gehymmelz, ind der volgenden nae vill koestliger jonffrauwen. Ind gingen also zo samen die Dranckgass op durch sent Marien greden kyrchen in den Doym. Ind dae sanck men Te Deum laudamus. Ind van dan gingen Sy zo voiff ouer der Doymhoff ind vur der hogen smitten hyn ind vur den Mynre broderen hyn bis in syn herberge by sent Cololumben. Item quamen mit der konygyune in Coellen vill dye der Stat verwijst waren.

Item op den anderen Dach, as de konyuck komen was, do schenckde die Stat van Coellen dem konynge 7 wagen haueren. Item 7 wagen wijns. Item 6 Offen, dair zo mirkliche Visch ind anders. Ind der konynck mit den fursten laegen zo Coellen 6 Dage. Ind alle Dage wart der wijn geschenckt mit den kannen, dem konynck ind den fursten ouch ezligen Greuen des konyncks ind ander fursten. Item als men op brechen soulde, nemelich op unser lieuer vrauwen Dach Visitationis, dae schickte der Rait van Coellen den Burgermeister ind andere zo dem konynge ind schenckden eme 2 filueren kannen gantz ouergulde yecklich haldende 2 quart ind 1 pynt. Ind in den kannen eyn summe van gulden. Ind desseluen gelijchs der konynginnen 2 silueren ouergulden kannen ouch etzlige gelt dair in.

Und solches steht geschrieben in der Cronica van der hilligen Stat von Coellen.

Sintemalen und obschon dieser Einzug hochselichlichen Keysers Maximiliani nun zwaren nicht der Einzug zu dero Krönung war, so mögt jeder weisse Man doch leichtlich darauß ersehen und abstrahiren, in welch Manier unser König und zukünfftiger Keyser zu seyner Krönung in Coellen zierlich und pomphaft demnächst zu empfangen wär.

Um indeß den des Geists Schwachen und des Witz und Spiritus mangelnden die nothdürfftig Idee darüber zu ertheillen, lassen wir nunmehro folgen, was uns selbsten vom heiligen Geist darob ist offenbaret worden.

Wir sagen also erstlich, daß bei Ihrer Mayst. der Statt Coellen Annäherung: urplötzlich die Erd erdröhnen muß nicht nur von dem Gethön sämptlicher Glocken, sondern vornemblich von dem allmechtigen und erschröcklichen Gebrüll der Donnerbüchssen, als da seynd Feldschlangen, Karthaunen, und sonderlich Nachtigallen, so man ihr's lieblichen Gesangs wegen, schon zu Georg von Frundsbergs Zeitt die kleiner Stück Geschütz benennet.

Seynd aber Himmel und Erd von diesem Gethön und Gebrüll erzittert, da verffügen sich hinauß vor die Statt die 290 Churfürsten, alias Volcksvertretter, so in Franckfurt in ihrer 196sten Sitzung am 18 Märtii, des Jahrs 1849, den frommen König Friedericus Wilhelmus zu einem Keyser der Teutschen erwöhlet. Gemächlich folgen ihnen die Gesantten aller teutschen Lande, viel edle Herren Grawen, Rittern und Botschäffter der freyen Stätt. Item der hilligen Statt Coellen wohlehrbarer Magistratus, tragend auf rothsamptenen Kyssen die Schlüssel dieses hochrühmlichen Orts.

Den Strom Rein passirt und Cölln genüber in Deutz arrivirt an der Ambuschür des Spurwegs, so den König auß der fernen Statt Berlin auff Cölln einhergebracht, sehen sie alsbald, glantzend von Gold und Silber, den königlichen Zug und steigen von ihrer Pferd Rücken zur Erd und verrichten die gebührend Reverentz.

Wiederumb erschallt nun Gethön und Gebrüll von Glocken und Karthaunen und der Sohn Zews, der edel Churfürst Gaggern tritt in den Vordergrund um eine Red zu haltten; hat aber kaum den Mund eröffnet, als Ihre Mayst sagt, es wär schon gut und dem Roß die Sporrn in die Seitten rennend, sampt Gefolg, königlich lächelnd, hinweg sprengt ‒ die 290 Churfürsten hinterdrein.

Bereit stehn aber alsbald die Dampfschiff der teutschen Flott, so Ihre Mayst. vom rechten auff das linke Ufer in die heilige Statt Cölln hinüberversetzen. Huldreich empfängt Ihre Mayst die Reverentz vieler Generäl und Haubtleut des heiligen römischen Reichs trefflichen Kriegsheers, darunder Sie vornemblich den Kommandant der heiligen Statt Cölln bewillkommt, groß und mechtiglich dastehend wie ein Gebirg auff zween dicken basaltenen Seulen.

Alldieweil hat aber das Schiff den Strom durchforcht und Ihre Mayst. steygen jezt am Drankgassenthor an dem selven Ort an's [Fortsetzung]

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        <titlePart type="main">Neue Rheinische Zeitung</titlePart>
        <titlePart type="sub">Organ der Demokratie.</titlePart>
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          <docDate>No 271. Köln, Freitag, den 13. April 1849.</docDate>
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        <p>Vierteljähriger Abonnementspreis in Köln 1 Thlr. 7 1/2 Sgr., bei allen preußischen Postanstalten 1 Thlr. 17 Sgr. &#x2012; Im Auslande wende man sich: in Belgien an die betreffenden Postanstalten; in London an W. Thomas, 21 Catherine-Street, Strand; in Paris an W. Thomas, 38 Rue Vivienne, und an A. Hovas, 3 Rue Jean Jacques Rousseau.</p>
        <p>Insertionen werden mit 18 Pf. die Petitzeile oder deren Raum berechnet. &#x2012; Auskunft, Annahme und Abgabe chiffrirter Briefe gratis. &#x2012; Nur frankirte Briefe werden angenommen. &#x2012; Expedition in Aachen bei <hi rendition="#g">Ernst ter Meer;</hi> in Düsseldorf bei F. W. <hi rendition="#g">Schmitz,</hi> Burgplatz; in Köln Unter Hutmacher Nro. 17.</p>
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        <p>Berliner Briefe und Zeitungen sind uns heute gänzlich ausgeblieben.</p>
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      <div type="contents" n="1">
        <head>Uebersicht.</head>
        <p><hi rendition="#g">Deutschland.</hi> Köln. (Zur schlesischen Milliarde; Schutzgeld. [Schluß]). Schwelm. (Das schwarz-weiße Krähwinkel). Schleswig-Holstein. (Vom Kriegsschauplatz. &#x2012; Die deutsche Flotte). Kassel. (Entschädigung eines politischen Gefangenen).</p>
        <p><hi rendition="#g">Großbritannien.</hi> London. (Englischer Handel und Industrie. &#x2012; Erster Abschnitt der jetzigen Parlamentssession).</p>
        <p><hi rendition="#g">Ungarn.</hi> (Vom Kriegsschauplatz. &#x2012; Windischgrätziger Kommentar zur octroyirten Verfassung).</p>
        <p><hi rendition="#g">Italiell.</hi> Turin. (Entwaffnung Novaras. &#x2012; Die Scheußlichkeiten in Brescia. &#x2012; Nachrichten aus Genua). Mailand. (Das Schicksal Brescias. &#x2012; Neuer Orden an Radetzky).</p>
        <p><hi rendition="#g">Französische Republik.</hi> Paris. (Die alten Richter. &#x2012; Propaganda auf dem Lande. &#x2012; Vermischtes. &#x2012; National-Versammlung).</p>
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        <head>Deutschland.</head>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Köln, 12. April.</head>
          <p>(Schluß des Artikels in Nr. 270.) In Nr. 270 dieses Blattes ist eine der Annehmlichkeiten des schlesischen Raubritterthums &#x2012; das <hi rendition="#g">Schutzgeld</hi> beleuchtet, aber noch nicht erschöpft worden. Es bedarf hierzu noch einiger Nachträge.</p>
          <p>Wie wir gesehen, preßten die gottbegnadeten Ritter unter dem Vorwande, sich praenumerando Deckung für etwaige Kriminalkosten zu verschaffen, aus den <hi rendition="#g">Inliegern,</hi> dem ärmsten Theile der ländlichen Bevölkerung, eine <hi rendition="#g">Steuer</hi> aus, deren Höhe in Betracht des jährlichen Verdienstes des Inlieger als wahrhnft enorm und im Vergleich zu den Abgaben des gnädigen Herrn an den Staat als eine der schaamlosesten Plündereien, selbst unter den vielen ähnlichen Segnungen der christlich-germanischen Sonne bezeichnet werden muß.</p>
          <p><hi rendition="#g">Schutzgeld</hi> heißt diese Steuer, weil der Arme dafür eventuell den <hi rendition="#g">Schutz</hi> genießt, in's Zucht- oder Korrektionshaus aufgenommen zu werden, ohne dafür bezahlen zu dürfen. <hi rendition="#g">Schutz</hi> in einem andern Sinne gewährt dieses Blutgeld freilich den gutsherrlichen Geldbeuteln; es hilft sie in Verbindung mit allen übrigen Feudalabgaben und Leistungen des Landmannes vor Ebbe schützen oder die eingetretene wieder ausfüllen.</p>
          <p>Mit Recht frägt sich der arme Inlieger, der mit seiner ganzen Familie von einem Jahresverdienst von 60-80 Thlr. leben und davon 1/2 Thlr. Klassensteuer an den Staat und 1-2 Thaler <hi rendition="#g">Schutzgeld</hi> in die Tasche des gnädigen Herrn entrichten muß: wie viel denn letzterer jährlich zu zahlen hätte, wenn auch von dessen Einkommen blos die gleichen Prozente erhoben würden? Der Herr Ritter würde dabei kaum einen merklichen Abbruch an seiner Mastung verspüren. Denn von 10,000, 50,000, 100,000 Thlr. etc. jährlichem Einkommen könnte er immerhin jährlich resp. 166 2/3, 831 1/3, 1666 2/3 Thlr. <hi rendition="#g">Schutzgeld</hi> seinerseits entrichten, ohne daß irgend eins seiner Dominialvergnügen merklich beeinträchtigt würde, während eine Familie bei 60-80 Thlr. jährlichem Einkommen schon die Abgabe eines Groschen empfindet und dafür Nothwendiges entbehrt.</p>
          <p>Allein der Herr Ritter zahlt seinerseits nicht blos <hi rendition="#g">kein</hi> Schutzgeld, sonderm empfängt, vom Schutzgelde des Inliegers ganz abgesehen, noch aus den Staatskassan Schutz und Geld. Eine große Anzahl dieser gnädigen Herren zieren anfänglich &#x201E;Mein herrliches Kriegsheer&#x201C;, nehmen dann in den besten Jahren Abschied mit anmuthiger Pension, schlagen diese zum Einkommen aus ihren Rittergütern, erhalten nebstdem zur Erziehung der gnädigen Fräulein Töchter, sofern diese nicht etwa in ein adliches Stift gethan werden, &#x201E;Erziehungsgelder&#x201C; aus den Steuern des armen Volkes und was den männlichen Nachwuchs betrifft, so wird er frühzeitig in die Kadettenanstalten gethan und ebenfalls auf Kosten des Volkes &#x2012; und mit welchen Kosten! &#x2012; erzogen. Ein andrer Theil der Patrimonialherrn steht im Civildienste des Staats oder hat sich ebenfalls mit Pension zurückgezogen und genießt im Uebrigen derselben Vorsorge von oben herab.</p>
          <p>Naive Leute werden nach alle dem vielleicht glauben, daß die Herren Ritter nun auch wirklich etwa entstehende Kriminalkosten aus ihren pränumerando gefüllten Beuteln bezahlen? Solch' naiver Glaube wird an der ritterlichen Spekulation völlig zu Schanden. Es sind uns aus den zwanziger wie aus spätern Jahren her eine Menge Fälle bekannt, wo die ritterliche Unverschämtheit nicht bloß jährlich von den <hi rendition="#g">Inliegern</hi> das Schutzgeld erhob, sondern bei entstehenden Untersuchungs- und Gefängnißkosten, die geliebten Dorfinsassen zur Tragung theils von 1/8, theils von 1/4, ja, in mehrern Dörfern von 2/3 der Kosten zu zwingen wußte.</p>
          <p>Konnten denn die Dorfinsassen nicht Einsprache thun? Gewiß. Nur Schade, daß ihnen dies nichts half. Hier Raubritter, dort Raubritter, oder Leute, die in ihrem Interesse wirkten: konnte da den Gemeinden etwas anderes passiren, als, nach dem beliebten Preußen-Ausdruck, ab- und zur Ruhe verwiesen zu werden?</p>
          <p>Es blieb der Weg des Prozesses übrig. Aber beim Himmel! wer das altpreußische Rechtsverfahren, den altpreußischen Richterstand &#x2012; diese ärgste aller jemals auf der Welt gewesenen Land- und Volksplagen &#x2012; mit dem Landrecht und den hinter ihm aufgehäuften Hunderttausenden von Verordnungen, Deklarationen, Rescripten etc. auch nur einmal in der Nähe gesehen und beobachtet hat: der wird überzeugt sein, daß eine Gemeinde der Verzweiflung schon sehr nahe sein mußte, ehe sie zu solchem Wagstück sich entschloß.</p>
          <p>Genug, die Spekulativsten unter der schlesischen Ritterschaft zwangen die Gemeinden zum Mittragen jener Kosten und so hatte der Inlieger außer dem Schutzgelde jetzt noch einmal unter der Rubrik &#x201E;Gemeindeausgaben&#x201C; für den raubritterlichen Herrn Schutz- oder Jurisdictionsgeld zu entrichten.</p>
          <p>Bei der Frage, wie viel das schlesische Landvolk von seinen Raubrittern zurückzufordern, wieviel es an &#x201E;Entschädigung&#x201C; für erlittene Prellerei und Plünderung bloß in den letzten 30 Jahren zu beanspruchen hat, ist demnach, wie wir gesehen, jene zahlreiche Klasse des ländlichen Proletariats &#x2012; die Klasse der Inlieger &#x2012; sehr stark betheiligt. Das bloß in den letzten 30 Jahren an die Raubritter gezahlte <hi rendition="#g">Schutzgeld</hi> bildet in der schlesischen Milliarde ein Item von <hi rendition="#g">vielen</hi> Millionen.</p>
          <p>Bisher war die ländliche Bevölkerung in ihren Interessen getrennt. Die Einen hatten sich abgelöst und kümmerten sich wenig um die, welche noch roboten mußten; der Hofegärtner des einen Dorfes frug wenig nach dem Schicksal des Hofegärtners in einem andern; der große und wohlhabende Bauer trug kein Mitleid mit dem <hi rendition="#g">Inlieger,</hi> der unter der Last des Schutzgeldes seufzte u. s. w. Die Trennung wurde von der Ritterschaft und der Beamtenwelt gern gesehen und befördert.</p>
          <p>Die auf's Neu erwachte Beutegier der Raubritterschaft, die im Jahre 1849 nach &#x201E;Entschädigung&#x201C; für &#x201E;wohlerworbene Rechte&#x201C; umherbrüllt, als wenn's kein Jahr 1848 gegeben und als wenn auf den Augen des Landmannes noch die alten Schuppen lägen, die er doch bei der ersten Entfesselung seiner Hände wenigstens theilweise entfernte: dieses ritterliche Entschädigungsgebrüll hat der Trennung des Landvolks nach verschiedenen Intressen und Klassen gegenüber den gutsherrlichen Verhältnissen ein Ende gemacht.</p>
          <p>Das Landvolk hat jetzt <hi rendition="#g">gemeinsames</hi> Interesse: Rückforderung des ritterlichen Raubes, Entschädigung für das, was aus dem bäuerlichen Beutel in den gutsherrlichen hinübergepreßt, wie für das, was von den Herren Rittern an Klassen-, Grund- und andern Steuern und Abgaben entweder gar nicht oder zu wenig entrichtet worden ist.</p>
          <p>Künftighin wird das schlesische Landvolk durch das ganze Land nur Eine Fahne schwingen, und auf ihr wird stehen:</p>
          <p>&#x201E;<hi rendition="#g">Volle Entschädigung für die raubritterlichen Prellereien der letzten 30 Jahre;</hi>&#x201C;</p>
          <p>&#x201E;<hi rendition="#g">Rückzahlung der 300 Millionen aus den gottbegnadeten Geldsäcken der hohen und niedern Ritterschaft!</hi>&#x201C;</p>
        </div>
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          <head><bibl><author>104</author></bibl> Schwelm, 10. April.</head>
          <p>Wer das Preußenthum in seiner tragikomischen Gestalt schauen will, der muß nach Schwelm kommen, der &#x201E;treuesten Stadt unter den treuen.&#x201C; Da ist alles durch und durch schwarzweiß bis zu den Pfählen auf Aeckern und Wiesen. Der naheliegende rothe Berg ist allen längst ein Greuel und Abscheu und wird mit Nächstem einen schwarzweißen Anstrich erhalten. Wer es wagt, hier öffentlich seine Meinung gegen die allein seligmachende preußische Politik zu äußern, wird sofort faust- und standrechtlich mißhandelt. Diese drollige schwarzweiße Schwelmer Berserkerwuth hat sich wieder recht glanzvoll gezeigt, als die Nachricht von der königlich preußischen Kaiserwahl hieher gelangte. Da waren die lang genährten Hoffnungen und Erwartungen aller erfüllt, der neue deutsche Messias war geboren! Noch des Nachts 12 Uhr poltert ein preußischer Heißsporn an Thüren und Fenstern des Redakteurs des Schwelmer Beobachters, der jetzt auch politisirt, die frohe Botschaft noch schnell über Nacht zu drucken. Am andern Morgen wird der neue Kaiser beläutet bis zum späten Abend; am Mittag rennt alles zum Bahnhofe, die Frankfurter Kaiserfabrikanten zu bewillkommen, welche hier durchreisen sollten, und zieht natürlich stumm und mit langer Nase wieder ab. Ueberall wurden jetzt deutsche Fahnen aufgesteckt, die vorher hier förmlich geächtet waren. Man sah aber nimmer nur eine deutsche neben zwei preußischen, um das Aufgehen Deutschlands in Preußen anzudeuten. Auf allen Straßen und Gassen hört man das Zauberlied: &#x201E;Ich bin ein Preuße etc.&#x201C; Gasthöfe und Wirthshäuser tragen auf ihren Schildern die Inschrift: Friedrich Wilhelm I., Kaiser der Deutschen. War lieblich und rührend anzuschauen! Eine Petition aus der Umgegend an den König, die Wahl anzunehmen, trug schon die Aufschrift: Adresse an Se. Majestät Friedrich Wilhelm I., Kaiser der Deutschen. Als diese verballhornisirte Majestät im vorigen Jahre zum Kölner Dombaufeste durch Schwelm kam, war alles schwarzweiß gekleidet und geschmückt- Deutsche Kokarden wurden, wo man sie etwa erblickte, von der ehrsamen heldenmüthigen Bürgerwehr mit Bajonetten herabgestochen. Als dieselbe Preußische Majestät Kaiser der Deutschen werden sollte, figurirten die deutschen Kokarden an allen Mützen und Hüten. Wer wird nun die Schwelmer trösten, da das Elderaldo eines preußisch-deutschen Kaisers mit einem Male verschwunden, und der Hochbegnadete das Frankfurter Angebinde großmüthig abzulehnen geruht hat. Eine Thräne des Mitleids für dieses Krähwinkel des Schwarzweißthums.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar271-1_003_c" type="jArticle">
          <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Vom Kriegsschauplatz &#x2013; Die deutsche Flotte, vorgesehen für: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi>, I/9.         </bibl>                </note>
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Schleswig-Holstein.</head>
          <gap reason="copyright"/>
        </div>
      </div>
      <div type="jFeuilleton" n="1">
        <div xml:id="ar271-1_004" type="jArticle">
          <head>V. Wie und in welch Manier der fromme König Friedericus Wilhelmus der viert in der hilligen Statt van Cöllen emppfangen und zum Keyser gekrönet werden müßt:</head>
          <p>&#x201E;Also steht aber geschrieben in der Cronica van der hilligen Stat van Coellen&#x201C;: In dem-selven Jair 1479 des eyrsten Dages nae sent Albains dach, dat is op sent Albinus dach der zu sent Panthaleon rest bynnen Coellen, quam den Rijn aff zo schiff konynck Maximilianus zo Coellen mit synre huysfrauwen des herzogen Doichter van Meylan ind mit anderen fursten ind heren. Ind waren sere cirlichen intfangen van den 4 orden mit cruyzen ind vanen. Ind quam an der Dranckgassen an dat lant. Ind ware sere cirlichen intfangen van den Bürgermeysteren ind dem Raede der Stat Coellen. Ind dan waren bereit zwey gehymmelz, ind under dem eyrsten ginck de koninck ind den leyten eyn Buschoff van Coellen ind eyn Buschoff von Mentz. Ind dat gehemlz droegen die zwene Burgermeister van Coellen mit etzlichen van Raede. Ind vur dem gehymmelz dae der konynck under ginck, ginck eyn grois schare van Grenen Ritteren ind anderen Edelingen. Ind vur den Pipffen ind mancherley spiell. Dessgelijchen gingen ouch vur nae furstlicher wijss dye trompetter. Hart nae dem konynge volgende die konyngynne underen yrem gehymmelz, ind der volgenden nae vill koestliger jonffrauwen. Ind gingen also zo samen die Dranckgass op durch sent Marien greden kyrchen in den Doym. Ind dae sanck men Te Deum laudamus. Ind van dan gingen Sy zo voiff ouer der Doymhoff ind vur der hogen smitten hyn ind vur den Mynre broderen hyn bis in syn herberge by sent Cololumben. Item quamen mit der konygyune in Coellen vill dye der Stat verwijst waren.</p>
          <p>Item op den anderen Dach, as de konyuck komen was, do schenckde die Stat van Coellen dem konynge 7 wagen haueren. Item 7 wagen wijns. Item 6 Offen, dair zo mirkliche Visch ind anders. Ind der konynck mit den fursten laegen zo Coellen 6 Dage. Ind alle Dage wart der wijn geschenckt mit den kannen, dem konynck ind den fursten ouch ezligen Greuen des konyncks ind ander fursten. Item als men op brechen soulde, nemelich op unser lieuer vrauwen Dach Visitationis, dae schickte der Rait van Coellen den Burgermeister ind andere zo dem konynge ind schenckden eme 2 filueren kannen gantz ouergulde yecklich haldende 2 quart ind 1 pynt. Ind in den kannen eyn summe van gulden. Ind desseluen gelijchs der konynginnen 2 silueren ouergulden kannen ouch etzlige gelt dair in.</p>
          <p>Und solches steht geschrieben in der Cronica van der hilligen Stat von Coellen.</p>
          <p>Sintemalen und obschon dieser Einzug hochselichlichen Keysers Maximiliani nun zwaren nicht der Einzug zu dero Krönung war, so mögt jeder weisse Man doch leichtlich darauß ersehen und abstrahiren, in welch Manier unser König und zukünfftiger Keyser zu seyner Krönung in Coellen zierlich und pomphaft demnächst zu empfangen wär.</p>
          <p>Um indeß den des Geists Schwachen und des Witz und Spiritus mangelnden die nothdürfftig Idee darüber zu ertheillen, lassen wir nunmehro folgen, was uns selbsten vom heiligen Geist darob ist offenbaret worden.</p>
          <p>Wir sagen also erstlich, daß bei Ihrer Mayst. der Statt Coellen Annäherung: urplötzlich die Erd erdröhnen muß nicht nur von dem Gethön sämptlicher Glocken, sondern vornemblich von dem allmechtigen und erschröcklichen Gebrüll der Donnerbüchssen, als da seynd Feldschlangen, Karthaunen, und sonderlich Nachtigallen, so man ihr's lieblichen Gesangs wegen, schon zu Georg von Frundsbergs Zeitt die kleiner Stück Geschütz benennet.</p>
          <p>Seynd aber Himmel und Erd von diesem Gethön und Gebrüll erzittert, da verffügen sich hinauß vor die Statt die 290 Churfürsten, alias Volcksvertretter, so in Franckfurt in ihrer 196sten Sitzung am 18 Märtii, des Jahrs 1849, den frommen König Friedericus Wilhelmus zu einem Keyser der Teutschen erwöhlet. Gemächlich folgen ihnen die Gesantten aller teutschen Lande, viel edle Herren Grawen, Rittern und Botschäffter der freyen Stätt. Item der hilligen Statt Coellen wohlehrbarer Magistratus, tragend auf rothsamptenen Kyssen die Schlüssel dieses hochrühmlichen Orts.</p>
          <p>Den Strom Rein passirt und Cölln genüber in Deutz arrivirt an der Ambuschür des Spurwegs, so den König auß der fernen Statt Berlin auff Cölln einhergebracht, sehen sie alsbald, glantzend von Gold und Silber, den königlichen Zug und steigen von ihrer Pferd Rücken zur Erd und verrichten die gebührend Reverentz.</p>
          <p>Wiederumb erschallt nun Gethön und Gebrüll von Glocken und Karthaunen und der Sohn Zews, der edel Churfürst Gaggern tritt in den Vordergrund um eine Red zu haltten; hat aber kaum den Mund eröffnet, als Ihre Mayst sagt, es wär schon gut und dem Roß die Sporrn in die Seitten rennend, sampt Gefolg, königlich lächelnd, hinweg sprengt &#x2012; die 290 Churfürsten hinterdrein.</p>
          <p>Bereit stehn aber alsbald die Dampfschiff der teutschen Flott, so Ihre Mayst. vom rechten auff das linke Ufer in die heilige Statt Cölln hinüberversetzen. Huldreich empfängt Ihre Mayst die Reverentz vieler Generäl und Haubtleut des heiligen römischen Reichs trefflichen Kriegsheers, darunder Sie vornemblich den Kommandant der heiligen Statt Cölln bewillkommt, groß und mechtiglich dastehend wie ein Gebirg auff zween dicken basaltenen Seulen.</p>
          <p>Alldieweil hat aber das Schiff den Strom durchforcht und Ihre Mayst. steygen jezt am Drankgassenthor an dem selven Ort an's <ref type="link_fsg">[Fortsetzung]</ref>                 </p>
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[1527/0001] Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. No 271. Köln, Freitag, den 13. April 1849. Vierteljähriger Abonnementspreis in Köln 1 Thlr. 7 1/2 Sgr., bei allen preußischen Postanstalten 1 Thlr. 17 Sgr. ‒ Im Auslande wende man sich: in Belgien an die betreffenden Postanstalten; in London an W. Thomas, 21 Catherine-Street, Strand; in Paris an W. Thomas, 38 Rue Vivienne, und an A. Hovas, 3 Rue Jean Jacques Rousseau. Insertionen werden mit 18 Pf. die Petitzeile oder deren Raum berechnet. ‒ Auskunft, Annahme und Abgabe chiffrirter Briefe gratis. ‒ Nur frankirte Briefe werden angenommen. ‒ Expedition in Aachen bei Ernst ter Meer; in Düsseldorf bei F. W. Schmitz, Burgplatz; in Köln Unter Hutmacher Nro. 17. Berliner Briefe und Zeitungen sind uns heute gänzlich ausgeblieben. Uebersicht. Deutschland. Köln. (Zur schlesischen Milliarde; Schutzgeld. [Schluß]). Schwelm. (Das schwarz-weiße Krähwinkel). Schleswig-Holstein. (Vom Kriegsschauplatz. ‒ Die deutsche Flotte). Kassel. (Entschädigung eines politischen Gefangenen). Großbritannien. London. (Englischer Handel und Industrie. ‒ Erster Abschnitt der jetzigen Parlamentssession). Ungarn. (Vom Kriegsschauplatz. ‒ Windischgrätziger Kommentar zur octroyirten Verfassung). Italiell. Turin. (Entwaffnung Novaras. ‒ Die Scheußlichkeiten in Brescia. ‒ Nachrichten aus Genua). Mailand. (Das Schicksal Brescias. ‒ Neuer Orden an Radetzky). Französische Republik. Paris. (Die alten Richter. ‒ Propaganda auf dem Lande. ‒ Vermischtes. ‒ National-Versammlung). Deutschland. * Köln, 12. April. (Schluß des Artikels in Nr. 270.) In Nr. 270 dieses Blattes ist eine der Annehmlichkeiten des schlesischen Raubritterthums ‒ das Schutzgeld beleuchtet, aber noch nicht erschöpft worden. Es bedarf hierzu noch einiger Nachträge. Wie wir gesehen, preßten die gottbegnadeten Ritter unter dem Vorwande, sich praenumerando Deckung für etwaige Kriminalkosten zu verschaffen, aus den Inliegern, dem ärmsten Theile der ländlichen Bevölkerung, eine Steuer aus, deren Höhe in Betracht des jährlichen Verdienstes des Inlieger als wahrhnft enorm und im Vergleich zu den Abgaben des gnädigen Herrn an den Staat als eine der schaamlosesten Plündereien, selbst unter den vielen ähnlichen Segnungen der christlich-germanischen Sonne bezeichnet werden muß. Schutzgeld heißt diese Steuer, weil der Arme dafür eventuell den Schutz genießt, in's Zucht- oder Korrektionshaus aufgenommen zu werden, ohne dafür bezahlen zu dürfen. Schutz in einem andern Sinne gewährt dieses Blutgeld freilich den gutsherrlichen Geldbeuteln; es hilft sie in Verbindung mit allen übrigen Feudalabgaben und Leistungen des Landmannes vor Ebbe schützen oder die eingetretene wieder ausfüllen. Mit Recht frägt sich der arme Inlieger, der mit seiner ganzen Familie von einem Jahresverdienst von 60-80 Thlr. leben und davon 1/2 Thlr. Klassensteuer an den Staat und 1-2 Thaler Schutzgeld in die Tasche des gnädigen Herrn entrichten muß: wie viel denn letzterer jährlich zu zahlen hätte, wenn auch von dessen Einkommen blos die gleichen Prozente erhoben würden? Der Herr Ritter würde dabei kaum einen merklichen Abbruch an seiner Mastung verspüren. Denn von 10,000, 50,000, 100,000 Thlr. etc. jährlichem Einkommen könnte er immerhin jährlich resp. 166 2/3, 831 1/3, 1666 2/3 Thlr. Schutzgeld seinerseits entrichten, ohne daß irgend eins seiner Dominialvergnügen merklich beeinträchtigt würde, während eine Familie bei 60-80 Thlr. jährlichem Einkommen schon die Abgabe eines Groschen empfindet und dafür Nothwendiges entbehrt. Allein der Herr Ritter zahlt seinerseits nicht blos kein Schutzgeld, sonderm empfängt, vom Schutzgelde des Inliegers ganz abgesehen, noch aus den Staatskassan Schutz und Geld. Eine große Anzahl dieser gnädigen Herren zieren anfänglich „Mein herrliches Kriegsheer“, nehmen dann in den besten Jahren Abschied mit anmuthiger Pension, schlagen diese zum Einkommen aus ihren Rittergütern, erhalten nebstdem zur Erziehung der gnädigen Fräulein Töchter, sofern diese nicht etwa in ein adliches Stift gethan werden, „Erziehungsgelder“ aus den Steuern des armen Volkes und was den männlichen Nachwuchs betrifft, so wird er frühzeitig in die Kadettenanstalten gethan und ebenfalls auf Kosten des Volkes ‒ und mit welchen Kosten! ‒ erzogen. Ein andrer Theil der Patrimonialherrn steht im Civildienste des Staats oder hat sich ebenfalls mit Pension zurückgezogen und genießt im Uebrigen derselben Vorsorge von oben herab. Naive Leute werden nach alle dem vielleicht glauben, daß die Herren Ritter nun auch wirklich etwa entstehende Kriminalkosten aus ihren pränumerando gefüllten Beuteln bezahlen? Solch' naiver Glaube wird an der ritterlichen Spekulation völlig zu Schanden. Es sind uns aus den zwanziger wie aus spätern Jahren her eine Menge Fälle bekannt, wo die ritterliche Unverschämtheit nicht bloß jährlich von den Inliegern das Schutzgeld erhob, sondern bei entstehenden Untersuchungs- und Gefängnißkosten, die geliebten Dorfinsassen zur Tragung theils von 1/8, theils von 1/4, ja, in mehrern Dörfern von 2/3 der Kosten zu zwingen wußte. Konnten denn die Dorfinsassen nicht Einsprache thun? Gewiß. Nur Schade, daß ihnen dies nichts half. Hier Raubritter, dort Raubritter, oder Leute, die in ihrem Interesse wirkten: konnte da den Gemeinden etwas anderes passiren, als, nach dem beliebten Preußen-Ausdruck, ab- und zur Ruhe verwiesen zu werden? Es blieb der Weg des Prozesses übrig. Aber beim Himmel! wer das altpreußische Rechtsverfahren, den altpreußischen Richterstand ‒ diese ärgste aller jemals auf der Welt gewesenen Land- und Volksplagen ‒ mit dem Landrecht und den hinter ihm aufgehäuften Hunderttausenden von Verordnungen, Deklarationen, Rescripten etc. auch nur einmal in der Nähe gesehen und beobachtet hat: der wird überzeugt sein, daß eine Gemeinde der Verzweiflung schon sehr nahe sein mußte, ehe sie zu solchem Wagstück sich entschloß. Genug, die Spekulativsten unter der schlesischen Ritterschaft zwangen die Gemeinden zum Mittragen jener Kosten und so hatte der Inlieger außer dem Schutzgelde jetzt noch einmal unter der Rubrik „Gemeindeausgaben“ für den raubritterlichen Herrn Schutz- oder Jurisdictionsgeld zu entrichten. Bei der Frage, wie viel das schlesische Landvolk von seinen Raubrittern zurückzufordern, wieviel es an „Entschädigung“ für erlittene Prellerei und Plünderung bloß in den letzten 30 Jahren zu beanspruchen hat, ist demnach, wie wir gesehen, jene zahlreiche Klasse des ländlichen Proletariats ‒ die Klasse der Inlieger ‒ sehr stark betheiligt. Das bloß in den letzten 30 Jahren an die Raubritter gezahlte Schutzgeld bildet in der schlesischen Milliarde ein Item von vielen Millionen. Bisher war die ländliche Bevölkerung in ihren Interessen getrennt. Die Einen hatten sich abgelöst und kümmerten sich wenig um die, welche noch roboten mußten; der Hofegärtner des einen Dorfes frug wenig nach dem Schicksal des Hofegärtners in einem andern; der große und wohlhabende Bauer trug kein Mitleid mit dem Inlieger, der unter der Last des Schutzgeldes seufzte u. s. w. Die Trennung wurde von der Ritterschaft und der Beamtenwelt gern gesehen und befördert. Die auf's Neu erwachte Beutegier der Raubritterschaft, die im Jahre 1849 nach „Entschädigung“ für „wohlerworbene Rechte“ umherbrüllt, als wenn's kein Jahr 1848 gegeben und als wenn auf den Augen des Landmannes noch die alten Schuppen lägen, die er doch bei der ersten Entfesselung seiner Hände wenigstens theilweise entfernte: dieses ritterliche Entschädigungsgebrüll hat der Trennung des Landvolks nach verschiedenen Intressen und Klassen gegenüber den gutsherrlichen Verhältnissen ein Ende gemacht. Das Landvolk hat jetzt gemeinsames Interesse: Rückforderung des ritterlichen Raubes, Entschädigung für das, was aus dem bäuerlichen Beutel in den gutsherrlichen hinübergepreßt, wie für das, was von den Herren Rittern an Klassen-, Grund- und andern Steuern und Abgaben entweder gar nicht oder zu wenig entrichtet worden ist. Künftighin wird das schlesische Landvolk durch das ganze Land nur Eine Fahne schwingen, und auf ihr wird stehen: „Volle Entschädigung für die raubritterlichen Prellereien der letzten 30 Jahre;“ „Rückzahlung der 300 Millionen aus den gottbegnadeten Geldsäcken der hohen und niedern Ritterschaft!“ 104 Schwelm, 10. April. Wer das Preußenthum in seiner tragikomischen Gestalt schauen will, der muß nach Schwelm kommen, der „treuesten Stadt unter den treuen.“ Da ist alles durch und durch schwarzweiß bis zu den Pfählen auf Aeckern und Wiesen. Der naheliegende rothe Berg ist allen längst ein Greuel und Abscheu und wird mit Nächstem einen schwarzweißen Anstrich erhalten. Wer es wagt, hier öffentlich seine Meinung gegen die allein seligmachende preußische Politik zu äußern, wird sofort faust- und standrechtlich mißhandelt. Diese drollige schwarzweiße Schwelmer Berserkerwuth hat sich wieder recht glanzvoll gezeigt, als die Nachricht von der königlich preußischen Kaiserwahl hieher gelangte. Da waren die lang genährten Hoffnungen und Erwartungen aller erfüllt, der neue deutsche Messias war geboren! Noch des Nachts 12 Uhr poltert ein preußischer Heißsporn an Thüren und Fenstern des Redakteurs des Schwelmer Beobachters, der jetzt auch politisirt, die frohe Botschaft noch schnell über Nacht zu drucken. Am andern Morgen wird der neue Kaiser beläutet bis zum späten Abend; am Mittag rennt alles zum Bahnhofe, die Frankfurter Kaiserfabrikanten zu bewillkommen, welche hier durchreisen sollten, und zieht natürlich stumm und mit langer Nase wieder ab. Ueberall wurden jetzt deutsche Fahnen aufgesteckt, die vorher hier förmlich geächtet waren. Man sah aber nimmer nur eine deutsche neben zwei preußischen, um das Aufgehen Deutschlands in Preußen anzudeuten. Auf allen Straßen und Gassen hört man das Zauberlied: „Ich bin ein Preuße etc.“ Gasthöfe und Wirthshäuser tragen auf ihren Schildern die Inschrift: Friedrich Wilhelm I., Kaiser der Deutschen. War lieblich und rührend anzuschauen! Eine Petition aus der Umgegend an den König, die Wahl anzunehmen, trug schon die Aufschrift: Adresse an Se. Majestät Friedrich Wilhelm I., Kaiser der Deutschen. Als diese verballhornisirte Majestät im vorigen Jahre zum Kölner Dombaufeste durch Schwelm kam, war alles schwarzweiß gekleidet und geschmückt- Deutsche Kokarden wurden, wo man sie etwa erblickte, von der ehrsamen heldenmüthigen Bürgerwehr mit Bajonetten herabgestochen. Als dieselbe Preußische Majestät Kaiser der Deutschen werden sollte, figurirten die deutschen Kokarden an allen Mützen und Hüten. Wer wird nun die Schwelmer trösten, da das Elderaldo eines preußisch-deutschen Kaisers mit einem Male verschwunden, und der Hochbegnadete das Frankfurter Angebinde großmüthig abzulehnen geruht hat. Eine Thräne des Mitleids für dieses Krähwinkel des Schwarzweißthums. * Schleswig-Holstein. _ V. Wie und in welch Manier der fromme König Friedericus Wilhelmus der viert in der hilligen Statt van Cöllen emppfangen und zum Keyser gekrönet werden müßt: „Also steht aber geschrieben in der Cronica van der hilligen Stat van Coellen“: In dem-selven Jair 1479 des eyrsten Dages nae sent Albains dach, dat is op sent Albinus dach der zu sent Panthaleon rest bynnen Coellen, quam den Rijn aff zo schiff konynck Maximilianus zo Coellen mit synre huysfrauwen des herzogen Doichter van Meylan ind mit anderen fursten ind heren. Ind waren sere cirlichen intfangen van den 4 orden mit cruyzen ind vanen. Ind quam an der Dranckgassen an dat lant. Ind ware sere cirlichen intfangen van den Bürgermeysteren ind dem Raede der Stat Coellen. Ind dan waren bereit zwey gehymmelz, ind under dem eyrsten ginck de koninck ind den leyten eyn Buschoff van Coellen ind eyn Buschoff von Mentz. Ind dat gehemlz droegen die zwene Burgermeister van Coellen mit etzlichen van Raede. Ind vur dem gehymmelz dae der konynck under ginck, ginck eyn grois schare van Grenen Ritteren ind anderen Edelingen. Ind vur den Pipffen ind mancherley spiell. Dessgelijchen gingen ouch vur nae furstlicher wijss dye trompetter. Hart nae dem konynge volgende die konyngynne underen yrem gehymmelz, ind der volgenden nae vill koestliger jonffrauwen. Ind gingen also zo samen die Dranckgass op durch sent Marien greden kyrchen in den Doym. Ind dae sanck men Te Deum laudamus. Ind van dan gingen Sy zo voiff ouer der Doymhoff ind vur der hogen smitten hyn ind vur den Mynre broderen hyn bis in syn herberge by sent Cololumben. Item quamen mit der konygyune in Coellen vill dye der Stat verwijst waren. Item op den anderen Dach, as de konyuck komen was, do schenckde die Stat van Coellen dem konynge 7 wagen haueren. Item 7 wagen wijns. Item 6 Offen, dair zo mirkliche Visch ind anders. Ind der konynck mit den fursten laegen zo Coellen 6 Dage. Ind alle Dage wart der wijn geschenckt mit den kannen, dem konynck ind den fursten ouch ezligen Greuen des konyncks ind ander fursten. Item als men op brechen soulde, nemelich op unser lieuer vrauwen Dach Visitationis, dae schickte der Rait van Coellen den Burgermeister ind andere zo dem konynge ind schenckden eme 2 filueren kannen gantz ouergulde yecklich haldende 2 quart ind 1 pynt. Ind in den kannen eyn summe van gulden. Ind desseluen gelijchs der konynginnen 2 silueren ouergulden kannen ouch etzlige gelt dair in. Und solches steht geschrieben in der Cronica van der hilligen Stat von Coellen. Sintemalen und obschon dieser Einzug hochselichlichen Keysers Maximiliani nun zwaren nicht der Einzug zu dero Krönung war, so mögt jeder weisse Man doch leichtlich darauß ersehen und abstrahiren, in welch Manier unser König und zukünfftiger Keyser zu seyner Krönung in Coellen zierlich und pomphaft demnächst zu empfangen wär. Um indeß den des Geists Schwachen und des Witz und Spiritus mangelnden die nothdürfftig Idee darüber zu ertheillen, lassen wir nunmehro folgen, was uns selbsten vom heiligen Geist darob ist offenbaret worden. Wir sagen also erstlich, daß bei Ihrer Mayst. der Statt Coellen Annäherung: urplötzlich die Erd erdröhnen muß nicht nur von dem Gethön sämptlicher Glocken, sondern vornemblich von dem allmechtigen und erschröcklichen Gebrüll der Donnerbüchssen, als da seynd Feldschlangen, Karthaunen, und sonderlich Nachtigallen, so man ihr's lieblichen Gesangs wegen, schon zu Georg von Frundsbergs Zeitt die kleiner Stück Geschütz benennet. Seynd aber Himmel und Erd von diesem Gethön und Gebrüll erzittert, da verffügen sich hinauß vor die Statt die 290 Churfürsten, alias Volcksvertretter, so in Franckfurt in ihrer 196sten Sitzung am 18 Märtii, des Jahrs 1849, den frommen König Friedericus Wilhelmus zu einem Keyser der Teutschen erwöhlet. Gemächlich folgen ihnen die Gesantten aller teutschen Lande, viel edle Herren Grawen, Rittern und Botschäffter der freyen Stätt. Item der hilligen Statt Coellen wohlehrbarer Magistratus, tragend auf rothsamptenen Kyssen die Schlüssel dieses hochrühmlichen Orts. Den Strom Rein passirt und Cölln genüber in Deutz arrivirt an der Ambuschür des Spurwegs, so den König auß der fernen Statt Berlin auff Cölln einhergebracht, sehen sie alsbald, glantzend von Gold und Silber, den königlichen Zug und steigen von ihrer Pferd Rücken zur Erd und verrichten die gebührend Reverentz. Wiederumb erschallt nun Gethön und Gebrüll von Glocken und Karthaunen und der Sohn Zews, der edel Churfürst Gaggern tritt in den Vordergrund um eine Red zu haltten; hat aber kaum den Mund eröffnet, als Ihre Mayst sagt, es wär schon gut und dem Roß die Sporrn in die Seitten rennend, sampt Gefolg, königlich lächelnd, hinweg sprengt ‒ die 290 Churfürsten hinterdrein. Bereit stehn aber alsbald die Dampfschiff der teutschen Flott, so Ihre Mayst. vom rechten auff das linke Ufer in die heilige Statt Cölln hinüberversetzen. Huldreich empfängt Ihre Mayst die Reverentz vieler Generäl und Haubtleut des heiligen römischen Reichs trefflichen Kriegsheers, darunder Sie vornemblich den Kommandant der heiligen Statt Cölln bewillkommt, groß und mechtiglich dastehend wie ein Gebirg auff zween dicken basaltenen Seulen. Alldieweil hat aber das Schiff den Strom durchforcht und Ihre Mayst. steygen jezt am Drankgassenthor an dem selven Ort an's [Fortsetzung]

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 271. Köln, 13. April 1849, S. 1527. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz271i_1849/1>, abgerufen am 28.03.2024.