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Zetkin, Clara: Das Frauenstimmrecht [Begründung zur Resolution: Das Frauenstimmrecht], in: Internationaler Sozialisten-Kongreß zu Stuttgart 18. bis 24. August 1907. Berlin, 1907, S. 40–48.

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Es folgt der zweite Punkt der Tagesordnung:

Das Frauenstimmrecht.

Dazu liegt folgende Resolution vor:

"Der Jnternationale Sozialistenkongreß begrüßt mit größter Freude,
daß zum ersten Male eine internationale sozialistische Frauenkonferenz in
Stuttgart zusammengetreten ist und erklärt sich mit den von ihr auf¬
gestellten Forderungen solidarisch. Die sozialistischen Parteien aller Länder
sind verpflichtet, für die Einführung des allgemeinen Frauenwahlrechts
energisch zu kämpfen. Daher sind insbesondere auch ihre Kämpfe für
Demokratisierung des Wahlrechtes zu den gesetzgebenden Körperschaften in
Staat und Gemeinde zugunsten des Proletariats als Kämpfe für das
Frauenwahlrecht zu führen, das energisch zu fordern und in der Agitation
wie im Parlament mit Nachdruck zu vertreten ist. Jn Ländern, wo die
Demokratisierung des Männerwahlrechts bereits weit vorgeschritten oder
vollständig erreicht ist, haben die sozialistischen Parteien den Kampf für
die Einführung des allgemeinen Frauenwahlrechts aufzunehmen und in
Verbindung mit ihm selbstverständlich alle die Forderungen zu verfechten,
die wir im Jnteresse vollen Bürgerrechts für das männliche Proletariat
etwa noch zu erheben haben. Pflicht der sozialistischen Frauenbewegung
in allen Ländern ist es, sich an allen Kämpfen, welche die sozialistischen
Parteien für die Demokratisierung des Wahlrechts führen, mit höchster
Kraftentfaltung zu beteiligen, aber auch mit der nämlichen Energie dafür
zu wirken, daß in diesen Kämpfen die Forderungen des allgemeinen Frauen¬
wahlrechts nach ihrer grundsätzlichen Wichtigkeit und praktischen Tragweite
ernstlich verfochten wird. Der Jnternationale Kongreß erkennt an, daß
es nicht angebracht ist, für jedes Land die genaue Zeit anzugeben, wo ein
Wahlrechtskampf anzufangen sei, erklärt jedoch, daß, wenn ein Kampf für
das Wahlrecht geführt wird, er nur nach den sozialistischen Prinzipien
geführt werden soll, also mit der Forderung des allgemeinen Wahlrechts
für Frauen und Männer."

Referentin ist
Klara Zetkin (die mit lebhaftem Beifall empfangen wird): Jch habe Jhnen
über die Verhandlungen der Frauenstimmrechtskommission zu berichten und
Jhnen den vorliegenden Antrag zu begründen, der auch von der ersten inter¬
nationalen sozialistischen Konferenz mit 47 gegen 11 Stimmen angenommen

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Es folgt der zweite Punkt der Tagesordnung:

Das Frauenstimmrecht.

Dazu liegt folgende Resolution vor:

„Der Jnternationale Sozialistenkongreß begrüßt mit größter Freude,
daß zum ersten Male eine internationale sozialistische Frauenkonferenz in
Stuttgart zusammengetreten ist und erklärt sich mit den von ihr auf¬
gestellten Forderungen solidarisch. Die sozialistischen Parteien aller Länder
sind verpflichtet, für die Einführung des allgemeinen Frauenwahlrechts
energisch zu kämpfen. Daher sind insbesondere auch ihre Kämpfe für
Demokratisierung des Wahlrechtes zu den gesetzgebenden Körperschaften in
Staat und Gemeinde zugunsten des Proletariats als Kämpfe für das
Frauenwahlrecht zu führen, das energisch zu fordern und in der Agitation
wie im Parlament mit Nachdruck zu vertreten ist. Jn Ländern, wo die
Demokratisierung des Männerwahlrechts bereits weit vorgeschritten oder
vollständig erreicht ist, haben die sozialistischen Parteien den Kampf für
die Einführung des allgemeinen Frauenwahlrechts aufzunehmen und in
Verbindung mit ihm selbstverständlich alle die Forderungen zu verfechten,
die wir im Jnteresse vollen Bürgerrechts für das männliche Proletariat
etwa noch zu erheben haben. Pflicht der sozialistischen Frauenbewegung
in allen Ländern ist es, sich an allen Kämpfen, welche die sozialistischen
Parteien für die Demokratisierung des Wahlrechts führen, mit höchster
Kraftentfaltung zu beteiligen, aber auch mit der nämlichen Energie dafür
zu wirken, daß in diesen Kämpfen die Forderungen des allgemeinen Frauen¬
wahlrechts nach ihrer grundsätzlichen Wichtigkeit und praktischen Tragweite
ernstlich verfochten wird. Der Jnternationale Kongreß erkennt an, daß
es nicht angebracht ist, für jedes Land die genaue Zeit anzugeben, wo ein
Wahlrechtskampf anzufangen sei, erklärt jedoch, daß, wenn ein Kampf für
das Wahlrecht geführt wird, er nur nach den sozialistischen Prinzipien
geführt werden soll, also mit der Forderung des allgemeinen Wahlrechts
für Frauen und Männer.“

Referentin ist
Klara Zetkin (die mit lebhaftem Beifall empfangen wird): Jch habe Jhnen
über die Verhandlungen der Frauenstimmrechtskommission zu berichten und
Jhnen den vorliegenden Antrag zu begründen, der auch von der ersten inter¬
nationalen sozialistischen Konferenz mit 47 gegen 11 Stimmen angenommen

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[40/0002] __________________ Es folgt der zweite Punkt der Tagesordnung: Das Frauenstimmrecht. Dazu liegt folgende Resolution vor: „Der Jnternationale Sozialistenkongreß begrüßt mit größter Freude, daß zum ersten Male eine internationale sozialistische Frauenkonferenz in Stuttgart zusammengetreten ist und erklärt sich mit den von ihr auf¬ gestellten Forderungen solidarisch. Die sozialistischen Parteien aller Länder sind verpflichtet, für die Einführung des allgemeinen Frauenwahlrechts energisch zu kämpfen. Daher sind insbesondere auch ihre Kämpfe für Demokratisierung des Wahlrechtes zu den gesetzgebenden Körperschaften in Staat und Gemeinde zugunsten des Proletariats als Kämpfe für das Frauenwahlrecht zu führen, das energisch zu fordern und in der Agitation wie im Parlament mit Nachdruck zu vertreten ist. Jn Ländern, wo die Demokratisierung des Männerwahlrechts bereits weit vorgeschritten oder vollständig erreicht ist, haben die sozialistischen Parteien den Kampf für die Einführung des allgemeinen Frauenwahlrechts aufzunehmen und in Verbindung mit ihm selbstverständlich alle die Forderungen zu verfechten, die wir im Jnteresse vollen Bürgerrechts für das männliche Proletariat etwa noch zu erheben haben. Pflicht der sozialistischen Frauenbewegung in allen Ländern ist es, sich an allen Kämpfen, welche die sozialistischen Parteien für die Demokratisierung des Wahlrechts führen, mit höchster Kraftentfaltung zu beteiligen, aber auch mit der nämlichen Energie dafür zu wirken, daß in diesen Kämpfen die Forderungen des allgemeinen Frauen¬ wahlrechts nach ihrer grundsätzlichen Wichtigkeit und praktischen Tragweite ernstlich verfochten wird. Der Jnternationale Kongreß erkennt an, daß es nicht angebracht ist, für jedes Land die genaue Zeit anzugeben, wo ein Wahlrechtskampf anzufangen sei, erklärt jedoch, daß, wenn ein Kampf für das Wahlrecht geführt wird, er nur nach den sozialistischen Prinzipien geführt werden soll, also mit der Forderung des allgemeinen Wahlrechts für Frauen und Männer.“ Referentin ist Klara Zetkin (die mit lebhaftem Beifall empfangen wird): Jch habe Jhnen über die Verhandlungen der Frauenstimmrechtskommission zu berichten und Jhnen den vorliegenden Antrag zu begründen, der auch von der ersten inter¬ nationalen sozialistischen Konferenz mit 47 gegen 11 Stimmen angenommen

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Zitationshilfe: Zetkin, Clara: Das Frauenstimmrecht [Begründung zur Resolution: Das Frauenstimmrecht], in: Internationaler Sozialisten-Kongreß zu Stuttgart 18. bis 24. August 1907. Berlin, 1907, S. 40–48, hier S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zetkin_frauenstimmrecht_1907/2>, abgerufen am 28.03.2024.