Ich will gleich einer der ersten
sein, der Ihnen, lieber Professor
Sanders, einen Beitrag für Ihre
ErgänzungenSanders, Daniel: Ergänzungs-Wörterbuch der deutschen Sprache. Eine Vervollständigung und Erweiterung aller bisher erschienen deutsch-sprachlichen Wörterbücher (einschließlich des Grimm'schen). Mit Belegen von Luther bis auf die neueste Gegenwart. Berlin 1885. [Online verfügbar: Internet Archive, abgerufen am 11.03.2019.](https://archive.org/details/bub_gb_mBQ9AAAAYAAJ_2) wenn auch nicht giebt
doch anreicht.
Ich habe viele technische Aus-
drücke von schöner Ursprünglichkeit
aus dem Flätzerleben gesam̃elt
u.und auch Uhland half mir noch
dabei. Ich finde aber die Blätter
zur Zeit nicht mehr.
Ich rathe Ihnen nun, sich
behufs der Erlangung des Bezeichneten
mit Berufung auf mich
an: Oberamtsrichter Koklert
in Wolfach (Baden) mit Dank
dortigen Reallehrer u.und dem Forst-
meister gemeinschaftlich das Be-
treffende Ihnen zu sam̃eln.
Ich hoffe auf Erfolg u.und
würde mich dessen sehr
freuen als Ihr treu theilnehmender
Berthold Auerbach.
Berlin, 5. Jan.Januar 78.
Hochverehrter Herr Professor,
Gestatten Sie auch mir Ihrem Anrufe
in der National-Zeitung folgend Sie auf
2 Werke aufmerksam zu machen, welche
sich in dem bisherigen HandwörterbuchSanders, Daniel: Handwörterbuch der deutschen Sprache. Leipzig 1869. [Online verfügbar: GoogleBooks, abgerufen am 11.03.2019.](https://books.google.de/books?id=avE8AAAAcAAJ)
nicht finden, aber gleichwohl, sogar in
der officiellen juristischen Sprache des
deutschen Reiches vorkommen.
Es ist dies erstens das Wort „Bracker“
offenbar von „Brack“ abgeleitet und
Ausscheiden bedeutend, welcher sich
in §266 ad 3 des Reichsstrafgesetzbuchs
findet und zweitens das in §370 ad 2
desselben Gesetzes vorkommende Wort
„Bülten“ sing.singular Bülte, über dessen Be-
deutung ich mir indessen vollkommen
unklar bin. Vielleicht ist es ein Synonym
zu dem unmittelbar vorhergehenden „Plaggen“.
Mit verzüglicher Hochachtung
ergebener
Eugen B.Berthold Auerbach 5.1.78.