Augsburgerallgemeine Zeitung.
Mit allerhöchsten Privilegien.
Dienstag
Nr. 28.
28 Januar 1840.
Spanien.
(Moniteur.) Bayonne, 20 Jan. Die Nachricht von dem Tode Cabrera's wird allgemein in Saragossa und im Hauptquartier geglaubt. Man schreibt aus dem Hauptquartier vom 16, daß Cabrera bei seinem Transport nach Morella einen Rückfall erlitten habe, und am 13 gestorben sey; daß Llangostera sich eilig nach Morella begeben habe; daß die Carlisten bestürzt scheinen, übrigens das größte Geheimniß über dieses Ereigniß beobachten, und daß man es noch nicht fest behaupten könne.
Großbritannien.
London, 21 Jan.
Die St. James-Capelle, in welcher am 19 (Sonntag) die Königin, die Königin-Wittwe und die Herzogin von Kent dem Gottesdienst beiwohnten, war wegen des Ablebens der verwittibten Landgräfin von Hessen-Homburg mit schwarzem Tuch ausgeschlagen. In derselben Capelle wurden heute (21), behufs der bevorstehenden Trauung, die Tapezierarbeiten begonnen. Bei der Trauungsfeier wird man sich so nahe als möglich an das Vorbild Georgs III und und der Königin Charlotte halten. Gleich nach derselben werden die hohen Neuvermählten sich nach Windsorschloß verfügen, wo für den höchsten Adel und die fremden Gesandten ein Bankett von 700 Gedecken gegeben werden soll. Abends wird ganz London beleuchtet seyn. Mittlerweile finden die Porträts des königlichen Bräutigams, gute und schlechte, Kupferstiche, Holzschnitte, Steindrucke u. s. w. einen ungeheuern Absatz, besonders beim schönen Geschlecht. Der Spectator bemerkt: „Das beste, wenn nicht das einzige authentische Bildniß Sr. Hoh. ist Lane's Lithographie nach dem Gemälde von Roß. Auf letzterm erscheint der Prinz als ein auffallend hübscher Mann von frischer Gesichtsfarbe, dunkelblauen Augen und braunem Haar, einer schön gewölbten, breiten, offenen Stirn, Adlernase, wohlgebildetem, von einem starken Schnurrbart überschattetem Mund. Ein etwas ernster und nachdenklicher Gesichtsausdruck läßt den Prinzen älter aussehen, als er wirklich ist; aber der ruhige verstandesklare Blick ist gemildert durch einen sanften, liebenswürdigen Zug, der auf Gefühl, Freimuth und heitere Laune deutet. Wenn auf Physiognomik etwas zu geben ist, so darf man der hohen Braut zu ihrer Wahl Glück wünschen.“ – Die M. Post sagt, der 13 Februar sey zur Hochzeitsfeier der Königin anberaumt, aber es dürften sich jetzt in der eilsten Stunde leicht noch einige Umstände ergeben, die eine Vertagung der Feier unvermeidlich machten; namentlich heißt es, die Pairs beständen auf ihrem Privilegium, derselben beizuwohnen, während die St. Jamescapelle doch nur ungefähr 350 Personen faßt. – Das englische Publicum wird seine Theilnahme an der Feier unter Anderm auch durch viele gleichzeitige Heirathen an den Tag legen, die am nämlichen Tage mit der der Königin eingesegnet werden sollen.
Der dießmalige Aufzug der Deputation des Unterhauses zur Ueberreichung der Adresse am 20 Jan. war besonders glänzend. Der Sprecher in Perrücke und Staatsrobe fuhr, von seinem Caplan, Hrn. Andrews, und seinem Secretär, Hrn. Romilly, begleitet, in seinem Staatswagen am Palaste vor, und viele Mitglieder folgten. Die Königin hielt zum Empfang derselben eine Hofversammlung. Später hatte Graf Pollon, Botschafter des Königs von Sardinien, Audienz nach seiner Rückkehr von einer Urlaubsreise.
(Courier.) Am letzten Sonnabend wurden die Gemälde und übrigen Effecten des Grafen Pozzo di Borgo aus Ashburnham-House zur Einschiffung fortgeschafft, indem der ehrwürdige Graf von seinem Posten als russischer Gesandter beim Londoner Hof zurückgetreten ist. Baron v. Brunnow wird bei der Vermählung der Königin als Repräsentant des Kaisers von Rußland erscheinen,
(Fortsetzung der Rede Lord Broughams in der Oberhaussitzung vom 16 Jan.)
„Dieß, fuhr der Redner fort, ist meine Ansicht über die dermalige Lage des Landes. Ich werde Ihnen sagen, Mylords! was ich für die Ursache davon halte, und dann angeben, was mir das geeignete Heilmittel scheint. Zuerst aber will ich eine Beschreibung des Unheils selbst versuchen. Nicht eine plötzliche, wohl aber eine allmählige, große und weitumfassende Veränderung ist vor sich gegangen; – ich will nicht sagen gestern oder in den letzten Jahren, sie hat Jahre gebraucht, jetzt aber hat sie ihre Höhe erreicht: eine Veränderung der Sitten und Gewohnheiten des Volks dieses Landes. Der ist
kein weiser, kein denkender Staatsmann, wenn er den Namen überhaupt verdient, der nicht klar einsieht und innigst fühlt, daß es seine höchste und unzweifelhafteste Pflicht ist, diese Aenderung sich scharf ins Auge zu fassen und mit ihr den Ringkampf zu beginnen. Vormals war das englische Volk gewohnt, gewissen Führern zu vertrauen, sich willig und mit Freuden unter die Leitung bekannter Männer zu schaaren. Mittelst ihres Ranges, ihres Vermögens, ihrer erblichen Ansprüche, ihrer Talente, Bildung, Stellung in der Gesellschaft geboten sonst die ausgezeichneteren Männer des Landes über die Hochachtung ihrer Mitbürger, besaßen deren Vertrauen und hatten sie zu ihren Anhängern. Das hat sich jetzt großentheils geändert. Der eine oder andere Parlamentsmann, Beamte u. dergl. mag sich immerhin des Ansehens und Einflusses berühmen, den er in diesem oder jenem Wahlflecken, in dieser oder jener neugeschaffenen städtischen Corporation besitzt; das Land könnte, dieser kleinen Ausnahmen ungeachtet, doch in einem an Rebellion gränzenden Zustande seyn; denn leider stehen Tausende und aber Tausende da, die mit den alten politischen Parteinamen keinerlei Zusammenhang verknüpft, denen wenig daran gelegen ist, ob ein Whigministerium fällt und ein Toryministerium emporkommt, oder umgekehrt, sondern die durch eine Feindschaft, durch ein tiefgewurzeltes Mißtrauen gegen alle Parteien, Politiker, Minister und Machthaber überhaupt unter sich verbündet und verbrüdert sind. Ich bin weit entfernt, die Lehre aufzustellen, daß da ein gesunder Zustand der Dinge bestehe, wo das Volk nicht für sich selbst denkt, sondern in geistiger Passivität Andere für sich denken läßt; im Gegentheil, meines Erachtens ist es die Pflicht jedes Vernünftigen, nach dem Maaß seiner Geisteskraft und Bildung für sich selbst zu denken und zu forschen, sich über Dinge, die ihn angehen, seine eigenen Ansichten zu bilden; und gerade das schlimmste Verbrechen, das einer Faction oder Partei zur Last fällt, ist, daß sie die Menschen zwingen will, unter Aufgebung alles eigenen Denkens sich blind der Leitung eines Parteimanns – gleichviel, ob er Fürst, Priester oder Journalist heiße – zu unterwerfen. So lange dem also ist, hat Dechant Swift nicht übertrieben, wenn er das Wort Partei dahin definirte, „es sey die Thorheit der Vielen zum Vortheil der Wenigen.“ Glaube daher niemand, ich beklage mich darüber, daß das Volk jetzt mehr denkt, als vormals; aber mit diesem Denken wäre es höchst verträglich, ja die Frucht vernünftigen und ruhigen eigenen Denkens sollte es seyn, daß das Volk unter seinen natürlichen Leitern handelte, die seines Vertrauens Würdigen kennte und nur diesen vertraute. Außerdem zerfährt alle Volkskraft, ohne bestimmte Richtung auf ein gutes Ziel, wild ins Blaue, und selbst die auf ein Gutes abgesehenen Anstrengungen gehen verloren. Aber wenn die Volkskraft auf solche Weise nichts Gutes erreicht und schafft, so kann sie, als das Werkzeug selbstsüchtiger Schurken, gewissenloser Demagogen, desto mehr Böses stiften, wie wir denn die traurigen Ergebnisse davon eben erst in Nordengland und in Wales gesehen haben. Doch man schwatzt von den dort begangenen Verbrechen als rein politischen Vergehen, die darum nicht Gegenstand des Fluchs und Abscheus seyn könnten. Ich glaube, der Hochverrath ist nicht nur im juristischen Sinne das größte Verbrechen, welches das Gesetz kennt, sondern auch in moralischer Hinsicht das allerschlimmste, weil es kaum irgend ein anderes Verbrechen gibt, zu dem jenes nicht führt, es nicht in seinem fluchbeladenen Schooße trägt. (Hört!) Unsicherheit des Lebens und Eigenthums, Plünderung und Mord – Mord in Masse, ohne Ansehen des Alters und Geschlechts: das liegt alles in dem Begriff Hochverrath. Um Alles in Einem Wort zusammenzufassen, Bürgerkrieg, die fürchterlichste Geißel der Menschen, geht im Gefolge des Hochverraths, und derselbe ist um so verabscheuungswürdiger, um so strafbarer, weil, während alle übrigen Verbrechen schwerer werden, wenn sie gelingen, und leichter wenn sie fehlschlagen, dieses das charakteristische Merkmal an sich trägt, daß es vollkommen straflos ausgeht, ja sogenannten Ruhm für sich in Anspruch nimmt, wenn es von Erfolg begleitet war. Doch nicht nur der Hochverrath selbst verdient die strengste Ahndung des Gesetzes, auch was ihn vorbereitet, ist ein schweres Vergehen. Wer also, z. B. in Yorkshire und Wales oder anderwärts, so zahlreiche Meetings beruft, daß keine Discussion stattfinden kann – dichtgedrängte Massen, deren numerische Stärke schon beweist, daß sie nicht zum Zwecke der Berathung, sondern zur Verletzung des Landfriedens zusammen gebracht worden (hört!) – wer dann unter solchen Brennstoff die Feuerflocken aufrührerischer und hochverrätherischer Standreden schleudert; wer, sey es in Yorkshire, Wales oder anderwärts, vor solchen Volkshaufen die revolutionäre Lehre verkündet, wenn die Souveränin ihr Ministerium zu wechseln wage, so sey es mit dem Frieden des Landes und der Lehenstreue der Standredner zu Ende (hört, hört!), und man müsse dann zu andern Mitteln greifen: wer solche Versammlungen beruft, solche Haranguen an sie richtet, der ist die nächste, nicht die entfernte Ursache des etwa darauf erfolgenden Friedensbruchs (hört!). Und wenn dann ein Solcher, sey es in Yorkshire oder Wales oder anderswo, dem Kampfe, den er hervorgerufen, selbst sich abseits hält, in sicherer Ferne die Gefahren meidet, in die er seine Dupes verlockt oder seine Anhänger gejagt hat, so hat dieser Mann das Blut, das vergossen wird, auf seinem Haupt, sollte er auch, aus irgend einem unerklärlichen Grunde, den Strafen des Gesetzes entrinnen (Zuruf von den Torybänken. Ich wünsche und hoffe allerdings, daß, wie wir so eben in Monmouth ein erhebendes Beispiel gesehen haben, Gerechtigkeit gegen die beleidigte Staatsgesellschaft und ein mildes, menschliches Verfahren gegen die Schuldigen in England immer Hand in Hand gehen werden; aber ich gestehe, wenn etwa in der Königin Reichen sich ein Mann findet, der das von mir eben beschriebene Verfahren befolgt hat und der nächste Veranlasser einer Empörung geworden ist, obgleich die Empörung vielleicht nicht auf dem Punkte, wo derselbe gerade seine Standreden gehalten, sondern anderswo zum Ausbruch kam, so würde es ein sonderbarer Anblick seyn, wenn die nämliche Schuld, welche den Einen an den Galgen brächte, einem Andern nicht den Zornblick, sondern die Gönnerschaft der Krone verschaffte (hört, hört!). Der Grund einer solchen unterscheidenden Behandlung würde mir auch dann nicht einleuchten, wenn man mir etwa sagte, gewisse Dinge seyen von der einen Classe von Leuten gethan, von der andern unterlassen worden. Ich habe z. B. nicht gehört, daß einer von den Insurgenten in Wales gewohnt war, abwechselnd die Rolle des Verleumders und des Sykophanten zu spielen – den einen Tag das Gift schnöder Verunglimpfung um sich her zu spritzen, und am nächsten Tage mit ekelerregenden, gemeinen, überladenen, jedes gesunde Gefühl verletzenden Speichelleckereien um sich zu werfen. (Großer Beifall der Opposition.) Noch ein anderer Unterschied läßt sich zwischen den beiden Menschensorten nachweisen. Ich habe nicht gefunden, daß bei den Chartisten in Wales solche Aufrufe zur Erhebung, solche flammende Angriffe auf alle geachteten Männer und ehrwürdige Institutionen, solche in eine leichtentzündliche Masse geschleuderte Brandfackeln wilder Demagogenworte – ich habe nicht gefunden, sag' ich, daß sie unmittelbar gefolgt waren von sanften Redensarten, wie z. B.: „Ich bitte euch, haltet euch ruhig; thut nichts gegen den Landfrieden! – ebenso wenig als ich je gehört habe, daß ein ehrlicher Walliser
Oel ins Feuer goß, und dieses dann ersuchte, doch ja nicht zu brennen, oder Funken ins Schießpulver warf, und dieses bat, doch ja keine Explosion zu machen. (Zuruf.) Und so sehr auch das Benehmen jener Walliser auf hochverrätherische Handlungen abgezweckt haben mag, und so strafbar es an und für sich war, Eines wenigstens haben sie für sich: sie scheinen dabei keinen schmutzigen Privatzweck im Auge gehabt zu haben; die Urheber des Aufruhrs hatten nicht die Absicht, durch Griffe in die erschöpften Taschen ihrer Anhänger sich selbst Subsistenzmittel und Atzung zu verschaffen. (Stürmischer Beifall.) Unter so gemeinen, so niederträchtigen, so schmutzigen Motiven handelten die Walliser Aufrührer nicht, und das ist Alles, was ich zu ihren Gunsten sagen kann. Das ist allerdings ein Unterschied, der zwischen den beiden Fällen obwaltet; inwiefern er aber die ganz verschiedene Behandlungsart gegen die eine und die andere Demagogenclasse rechtfertigen kann, das zu entscheiden überlass' ich dem Scharfsinn, dem ruhigen Nachdenken Ew. Lordschaften. (Hört!)
(Beschluß folgt.)
Das Haus der Gemeinen beschäftigte sich in seiner Sitzung vom 20 Jan. mit der in dem Falle Stockdale gegen Hansard begriffenen Privilegiumsfrage bis Morgens 3 Uhr. Folgende von Lord J. Russell vorgeschlagene Resolutionen wurden durchgesetzt: „Daß die an dem Eigenthum des Hrn. Hansard vorgenommene Pfändung auf 640 Pf. St. eine Verletzung des parlamentarischen Privilegiums war“ – mit 205 gegen 90 Stimmen; „daß die Sheriffs zum alsbaldigen Ersatz besagter 640 Pf. an Hrn. Hansard anzuhalten seyen“ – mit 197 gegen 85 Stimmen.“ Lord J. Russell beantragte darauf die weitere Resolution, „daß die Sheriffs dem Gewahrsam des Stabträgers des Hauses zu überantworten seyen;“ doch wurde nach langen Debatten dieser Punkt auf den folgenden Tag ausgesetzt. Lord J. Russell kündigte den Betrag der Summe an – 50,000 Pf. St. – welche die Regierung als Apanage für Prinz Albert verlangen werde.
In der Unterhaussitzung am 21 Jan. ward eine Bill zur Naturalisirung des Prinzen Albert in England eingebracht, und rückte um ein Stadium vor. Dann wurden die Debatten über die Privilegiumsfrage wieder vorgenommen.
London, 18 Jan. Die zur Lösung der orientalischen Frage von Rußland ausgegangenen Vorschläge sind im Ganzen nicht angenommen, sondern in ihrer gegenwärtigen Gestalt für unzulässig erklärt worden. Lord Palmerston scheint es auf sich genommen zu haben, einen neuen Plan zur Ausgleichung der bestehenden Differenzen zu entwerfen. Das englische Cabinet beabsichtigt dann diesen Plan, sobald er die Billigung des brittischen Conseils erhalten, den übrigen Mächten zur Prüfung und Annahme vorzulegen. Von einer andern Seite soll der Vorschlag gemacht worden seyn, man solle in Konstantinopel selbst über diesen leidigen Gegenstand Berathungen eröffnen, und an Ort und Stelle das Zweckmäßige einleiten, zu diesem Behufe solle man die Gesandten der fünf Mächte in Konstantinopel mit unbeschränkten Vollmachten versehen. So durchkreuzt sich wieder Alles, und was einer endlichen Lösung so nahe war, ist wieder ziemlich weit vom Ziele abgeführt. Hrn. v. Brunnows Mi hat daher den Erfolg nicht gehabt, den man ziemlich allgemein erwartet hatte. Die Gründe des Mißlingens sind theilweise noch in Dunkel gehüllt, theilweise aber auch, insofern sie nämlich in den Bestimmungen des von Rußland vorgeschlagenen Plans selbst liegen, nicht unbekannt. So divergirt Rußland hinsichtlich der gegen den Vicekönig zu ergreifenden Coërcitivmaaßregeln von den Ansichten Englands. Letzteres will eine an der ägyptischen und der syrischen Küste anzuordnende Blokade, während Rußland die Meinung geltend zu machen sucht, daß es dem Zwecke entsprechender wäre, einen directen Angriff gegen Alexandrette und Candia zu richten, weil dadurch die Operationen, zu denen Ibrahim Pascha sich entschließen möchte, gehemmt, ja gänzlich paralysirt werden müßten. Auch glaubt Rußland, daß eine Zurückberufung der Consuln von Alexandria aus Rücksichten des Handels und des Verkehrs als unrathsam anzusehen sey. Großbritannien weicht ferner in Hinsicht des Maaßes der dem Vicekönig zuzugestehenden Besitzungen und der Abgränzung der letzteren ab, ja es scheint eine Incorporation des Paschaliks von Acre mit Aegypten nicht mehr als zulässig anzusehen. Endlich scheint die in Hinsicht der Dardanellenfrage von Rußland aufgestellte Bedingung, daß die im Meer von Marmora zuzulassenden europäischen Kriegsschiffe darauf beschränkt seyn sollen, zwischen Gallipoli und dem cyanischen Meerbusen (Golf von Brussa oder Modania) zu kreuzen, von mehr als einer Seite verworfen worden zu seyn.
London, 21 Jan. Das Oberhaus hat seit seiner ersten Sitzung nichts gethan, und das Unterhaus hat sich nur mit der Vertheidigung seiner angegriffenen Gerechtsame beschäftigt. Es geschah dieß mit desto größerer Schwierigkeit und Zeitverlust, als ein Theil der eigenen Mitglieder fortfährt, jeden Schritt, den es dafür thut, zu bestreiten. Doch ist die Zeit darum nicht ganz verloren, weil die fortgesetzten Debatten dazu dienen, das Publicum über den Grund des Streites aufzuklären. Das Haus ist nun so weit gegangen, daß es die Pfändung seines Druckers für eine gewaltsame Verletzung seiner Gerechtsame erklärt, und den Sheriffs befohlen hat, die demselben erpreßten 640 Pf. an das Haus zu bezahlen. Da aber diesen angekündigt war, daß Stockdale heute das königliche Gericht angehen würde, sie zur Zahlung dieser Summe an ihn anzuhalten, so baten dieselben natürlich um Bedenkzeit, und diese wurde ihnen auch thatsächlich gewährt, indem die Opposition sich dem Vorschlage Lord John Russells, sie als Autoritätsverächter in Verhaft zu nehmen, so lange widersetzten, bis man sich damit begnügte, sie auf diesen Abend aufs neue vorzuladen. Inzwischen muß es sich zeigen, wie das Gericht die Eingriffe des Hauses in seine Gerechtsame aufgenommen hat. Dann erst läßt sich der weitere Verlauf des Kampfes bestimmen. Sehr bald werden wichtigere Debatten die öffentliche Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen. Morgen Abend wird Lord John Russell das Haus auffordern dem Prinzen Albert ein Jahrgeld von 50,000 Pf. zu bewilligen, wogegen die Tories wahrscheinlich nichts einwenden werden. Daß es ihnen mit der auf den 28 angekündigten Motion des Hrn. Buller Ernst ist, daß das Haus kein Vertrauen in das Ministerium setze, hat Peel gestern Abend selbst erklärt. Doch wird es bei den dabei zu erwartenden heftigen Reden sein Verbleiben haben, indem Peel gewiß nicht seine Gegner vom Ruder zu treiben gedenkt, während diese um so mehr auf die Unterstützung aller Liberalen rechnen können, als man weiß, daß sie auf keinen Fall austreten würden, ohne vorher eine neue Wahl versucht zu haben, deren Kosten ein jeder sich gern ersparen möchte, der dabei nichts zu gewinnen hoffen kann. – Gestern machten ministerielle Mitglieder den Tories Vorwürfe, daß nicht mehr als vier Mitglieder von ihrer Seite mit der Adresse an die Königin am Hofe erschienen wären, und diese entschuldigten sich damit, daß sie nicht genau gewußt, wann die Adresse überreicht werden würde. Dabei bemerkte einer von jenen vier Getreuen, daß trotz der angekündigten Hoftrauer einer der Herren Liberalen vor der Monarchin im grünen Frack mit gelben Metallknöpfen erschienen sey, und zwar ein Bruder eines Ministers.
Wichtige Erörterungen, wann der Feind an den Thoren stürmt!
Frankreich.
Paris, 23 Jan.
(Moniteur.) Ein Individuum in Blouse und Casket hat in der vorigen Nacht auf eine Schildwache des 4ten Linienregiments von der Caserne Oursine mit einer Pistole ganz nahe gefeuert und sie an der linken Hand verwundet. Der Mörder hat die Flucht ergriffen, und ward noch nicht zur Haft gebracht.
In der Sitzung der Deputirtenkammer am 14 Jan. verbreitete sich der Marineminister in einer Rede über den ganzen Stand der französischen Seemacht. In Buenos-Ayres habe man 400 französische Marinesoldaten ausgeschifft; die Blokade sey dort das beste Mittel. Auf den kantabrischen Küsten hätten die Streitkräfte eine Vermehrung erhalten. Im Orient würden beim Beginne des Frühlings 15 Linienschiffe, zwei große Fregatten und mehrere leichte Fahrzeuge versammelt seyn. *)Nach den neuesten Touloner Berichten wurde die französische Flotte in Burla auf wenige Linienschiffe reducirt. „Nicht in diesem Saale (fügte er bei) kann man den lügenhaften Berichten Glauben schenken, die in der Allgemeinen Zeitung von Augsburg
gestanden. **)Wenn hier Admiral Duperrey die Angaben gegen Admiral Lalande allein der Allg. Zeitung in die Schuhe schieben will, so ignorirt er, daß bald nach der Allgemeinen Zeitung die ersten Londoner Blätter ganz dieselben Angaben brachten; er ignorirt, daß die Pforte selbst die Aussagen ihres Dragomans den meisten fremden Gesandten in Konstantinopel schriftlich mittheilte; er ignorirt, daß Hr. v. Pontois darüber einen eigenen Notenwechsel mit dem türkischen Minister des Auswärtigen anknüpfte – einen Notenwechsel, dessen wesentlichen Inhalt unsre heutige Correspondenz aus Konstantinopel ziemlich ausführlich mittheilt. Die Allgemeine Zeitung hatte bei allem diesem kein anderes Verdienst, oder keine andere Schuld, als daß ihre Correspondenten etwas früher als die Correspondenten anderer Journale davon unterrichtet waren. Aber für draußen ist es nöthig, daß die Wahrheit der Thatsachen von dieser Rednerbühne ausgehe. Man wisse daher, daß der Dragoman des Kapudan Pascha, der wahre oder untergeschobene Urheber der gemachten Berichte, auf dem türkischen Admiralschiffe geblieben war, als der Contreadmiral Lalande und Osman Bey auf dem französischen Admiralschiffe sich zum erstenmal sahen. Jener war also gar nicht zugegen. Bei der Zusammenkunft mit dem Kapudan Pascha auf dessen Schiffe, wo übrigens andere Zeugen, Franzosen und Türken, zugegen waren, ist durchaus nicht die Rede gewesen von den Planen des Kapudan Pascha. Alles beschränkte sich auf einen Austausch von Höflichkeiten, und was in einem andern Sinne gesagt und geschrieben worden, ist durchaus falsch!“
*Die Deputirtenkammer setzte am 23 Jan. die Erörterung über den Gesetzesentwurf, die Handelstribunale betreffend, fort.
(Commerce.) Die zur Prüfung des Rentenconversionsgesetzes ernannte Commission hat Hrn. Gouin zum Präsidenten, Hrn. Vuitry zum Secretär erwählt. Sie wird sich zuerst mit dem Grundsatze, d. h. mit dem Recht der Conversion oder der Heimzahlung beschäftigen, sodann wird sie die Frage der Zeitgemäßheit untersuchen, und erst dann die Mittel der Vollziehung discutiren.
Paris, 23 Jan. Sie werden in dem großen politischen Processe vor der Pairskammer die auffallende Thatsache bemerkt haben, daß nicht nur der Angeklagte Blanqni selbst, sondern auch sein Vertheidiger, Advocat Dupont, verweigert haben, das Wort zu nehmen. Wir begreifen ein solches System von Seite des Angeklagten: es möchte bei ihm Folge einer Ueberzeugung seyn, es konnte auch Klugheit seyn; allein das Benehmen des Vertheidigers scheint uns weder im Allgemeinen noch im Besondern zu billigen. Selbst wo der Angeklagte persönlich die Competenz des Gerichts läugnet, bleibt dem Vertheidiger der subsidiarische Gesichtspunkt der unterstellten Competenz zu erörtern; ja er muß seinem Clienten den Dienst einer allgemeinen Vertheidigung selbst gegen dessen Willen leihen. Blanqui's Verwahrung war zudem keine absolute; seine vereinzelten Ausdrücke mochten sogar die Stellung mancher seiner Mitangeklagten erschwert haben, Grund mehr für seinen Vertheidiger, auf den die Blicke gerichtet waren, sich nicht in ein zweideutiges Stillschweigen zu hüllen. – Die Verhandlungen der Kammer über die Modificationen der Handelsgerichte sind darum wichtig, weil sie von dem Bestreben zeugen, das im Gesetz vom Jahr 1791 vorherrschende Princip einer directen Wahl der Richter anzuwenden, was den Administrativbeamten, namentlich den Präfecten, alle politische Einwirkung auf diese Ernennungen entziehen würde.
Deutschland.
München. Der den Ständen vorgelegte Gesetzesentwurf, den Schutz des Eigenthums an Werken der Litteratur und Kunst betreffend, enthält 13 Artikel. Nach demselben dürfen Werke der Litteratur und Kunst, ohne die (zu jeder neuen Auflage erforderliche) Einwilligung des Urhebers, seiner Erben oder Rechtsnachfolger weder veröffentlicht noch nachgebildet oder auf mechanischem Wege vervielfältigt werden. Ausgenommen sind Werke der Baukunst in ihren äußern Umrissen, öffentliche Denkmale, Druckschriften ohne Namen des Urhebers oder Verlegers, und die Aufnahme einzelner schon früher gedruckter Aufsätze, Gedichte etc. in litterarischen Zeitschriften, Sammlungen, Chrestomathien und Almanachen. Jenes ausschließliche Recht erlischt, wenn der Urheber eine physische Person ist, 30 Jahre nach seinem Tode, wenn es aber eine juristische Person ist, oder das Werk erst nach seinem Tode erscheint, oder auf demselben nur der Verleger genannt ist, 30 Jahre nach Erscheinen des Werkes. Wenn das Werk aus mehreren zusammenhängenden Bänden besteht, fängt der 30jährige Termin erst vom Erscheinen des letzten Bandes an, sofern nicht zwischen dem Erscheinen der einzelnen Bände mehr als drei Jahre verflossen sind. Der König kann für einzelne Werke Privilegien auf einen bestimmten Zeitraum ertheilen. Jeder Bayer, der ein eigenes oder fremdes Werk herausgibt, muß zwei Exemplare von der besten Sorte an das Ministerium des Innern abliefern, wovon eines an die Hof- und Staatsbibliothek oder die betreffende Kunstsammlung abgegeben, das andere ebenfalls als Staatseigenthum aufbewahrt wird. Die Bescheinigung der Ueberlieferung ist bei Anrufung der polizeirichterlichen Hülfe gegen Nachdruck unter dem Präjudiz der Abweisung beizulegen. Wer ein Werk rechtswidrig veröffentlicht, nachbildet oder vervielfältigt, hat den Beeinträchtigten volle Entschädigung zu leisten, und wird nebstdem an Geld von 50 bis 1000 fl. bestraft; die vorräthigen Exemplare und bei Kunstwerken auch die Formen, Platten, Steine etc. werden confiscirt und vernichtet. Die Entschädigung soll auf eine, dem Verkaufspreise von 50 bis 1000 Exemplaren der rechtmäßigen Ausgabe gleichkommende Summe bestimmt werden, sofern der Berechtigte nicht höhern Schaden nachweist. Der Verkäufer des Nachdrucks wird gleich dem Urheber bestraft, und hat mit demselben solidarisch für die Entschädigung zu haften. Die Untersuchung wird bei den Districtspolizeibehörden in erster, den Kreisregierungen in zweiter und dem Staatsrathsausschuß in letzter Instanz geführt. Die Geldbußen werden nach Abzug der Untersuchungskosten der Armencasse des Polizeidistricts,
wo der Verurtheilte wohnt, oder bei Ausländern der Armencasse des Polizeidistricts, wo die Uebertretung begangen wurde, zufallen. Ausländer, die nicht dem deutschen Bundesgebiete angehören, haben auf den Schutz dieses Gesetzes nur in so weit Anspruch, als dieser Schutz in ihrem Vaterlande den bayerischen Unterthanen gewährt wird.
München. Die Beschlagnahme der Druckschriften: 1) Gedichte aus dem ungedruckten Nachlasse des Grafen August von Platen-Hallermünde, 1839 (sie haben den letzten russisch-polnischen Kampf zum Gegenstand); 2) der deutsche Bundestag gegen das Ende des Jahres 1832, politische Skizze von Gustav Kombst, Straßburg 1836; 3) Manifest der polnisch-demokratischen Verbindung (ohne Druckort) 1838; 4) die Geißel, von Hartwich Hundt-Radovsky (erstes und zweites Heft), Straßburg 1832; 5) la Telin (Harpe) d'un Scandinave, – Furien von Harro-Harring, Straßburg 1839; 6) Predigt am Reformationsfeste 1838 in der Haupt- und Stadtkirche zu Weimar, gehalten von Dr. Johann Friedrich Röhr, ist vom königlichen Ministerium des Innern bestätigt worden.
(Bayer. Bl.)
Darmstadt, 23 Jan. Unsere zweite Kammer der Stände hat sich heute auf vierzehn Tage vertagt. Es fehlt ihr an Stoff zur Arbeit, und sie wird ihn erst erhalten, wenn ihr Finanzausschuß den Bericht über die definitive Ausscheidung der Domänen in die Kammer gebracht hat. Indessen hat die Kammer heute noch die Wahl von fünf neuen Mitgliedern für gültig erklärt, so daß also dieselbe, nach mehrfacher Einbuße durch den Tod oder durch Auswanderung, wieder vollzählig ist. (Schwäb. M.)
Coburg, 16 Jan. Unsere Landstände wurden so, wie sie jetzt in Folge der Ersetzungen und theilweise neuen Wahlen formirt sind, zu Anfang dieses Monats eröffnet, und beschäftigen sich nun mit ihren Aufgaben. Zum Landschaftsdirector wurde der Forstmeister außer Dienst, Frhr. von Wasmer, Besitzer des schönen Rittergutes Hassenberg dicht an der bayerischen Gränze, ernannt; zum Landschaftssyndicus oder Secretär Hofadvocat Pertsch, beide vielseitig gebildete, rechtliche Männer von jugendlich kräftigem Alter. Baron Stockmar, Rittergutsbesitzer von Oberfeinau, lehnte die Stelle als Landschaftsdirector ab, da seine Geschäfte ihn zu oft in Brüssel und London abhalten. Auch Frhr. v. Wangenheim, unter König Friedrich während der ersten Verhandlungen in Würtemberg über einen Verfassungsvertrag mit den alten Landständen Minister, dann Bundestagsgesandter, der bekanntlich seit Jahren hier wohnt, war als coburg. Rittergutsbesitzer gewählt, wurde aber nicht einberufen. – Der Herzog Ernst gab vor der Abreise unserer regierenden Herrschaften und der Prinzen nach Gotha ein prachtvolles Fest in seinem neuen Palais auf der Höhe vor der Stadt, zugleich zur Einweihung desselben. Der Herzog ging dann mit nach Gotha, und wird daselbst bis zur Abreise der Herrschaften nach London verweilen. Der Herzog Alexander bleibt noch längere Zeit bei den königlichen Schwiegereltern in Paris. (Fränk. M.)
Gotha, 21 Jan. Gestern Nachmittag langte hier die englische Gesandtschaft an, welche Sr. Durchl. dem Prinzen Albert die Insignien des Hosenbandordens, den Titel „königliche Hoheit“ und gewiß noch viel Schöneres überbringt. Die feierliche Auffahrt soll nächsten Donnerstag stattfinden. – In der verwichenen Nacht starb unser Staatsminister Hr. v. Carlowitz am Schlagflusse in der vollen Kraft des höheren Mannesalters. In ihm betrauert der Herzog nicht nur seinen Geheimen-Rath, sondern auch seinen Freund. Für den Herzog ist dieß ein großer Verlust; ob auch für das Land, muß die Folge lehren. (Würzb. Z.)
Preußen.
In einem Schreiben aus Berlin vom 17 Jan. heißt es: „Fürst Pückler-Muskau hatte auf seiner Reise durch das gelobte Land acht Tage lang bei „der Königin der Wüste,“ Lady Esther Stanhope, verweilt. Sie hat dem Fürsten in ihrem Tode vom Libanon her noch ihren letzten Gruß nachgerufen und ihm ein großes Vermächtniß von außerordentlichen Kunstschätzen, Alterthümern und Merkwürdigkeiten im Testament ausgesetzt. Selbst die berühmten Messiaspferde werden nach Muskau wandern.“ (Nordd. Bl.)
Berlin, 22 Jan. Die Schwierigkeiten, welche noch immer der Berlin-Sächsischen Eisenbahn durch die verzögerte Abtretung eines dicht bei Berlin gelegenen Grundstückes, das bisher zu einem Exercierplatze benutzt ward, entgegenstanden, sind nunmehr durch die Entscheidung des Königs beseitigt worden. Se. Maj. haben verfügt, daß den Eisenbahnunternehmern so viel Grund und Boden, als sie von jenem Exercierplatze bedürfen, überlassen werden soll, und daß sie dafür entweder eine Entschädigung an Terrain auf der andern Seite jenes Platzes, oder eine mäßige Geldvergütung zu leisten haben. Nicht minder, als durch diese königliche Anordnung, ist das industrielle Publicum durch eine Bekanntmachung erfreut, die in der letzten Nummer des hiesigen „Centralblattes der Gewerbe- und Handelsstatistik“ in Bezug auf die projectirte Berlin-Breslauer Eisenbahn erschienen, welche großartige Unternehmung, allem Anschein nach, zu Stande kommen wird. Es hat sich hier bereits mit Genehmigung des Finanzministeriums ein Vorstand gebildet, der die Sache betreibt und fernere Actienunterzeichnungen aufnimmt. Dieser hat an alle Capitalisten eine Aufforderung erlassen, „den Beweis zu führen, daß auch bei uns noch Männer leben, welche nicht alle gigantischen Speculationen auf heimischem Boden nur fremder Industrie überlassen, sondern dem Beispiele nacheifern, das Se. kais. Hoh. der Erzherzog Johann von Oesterreich durch Förderung der Triester Bahn so glänzend gegeben hat.“ Dem Plane nach soll die Bahn nach 25 Jahren ihres Bestehens dem Staate als alleiniges Eigenthum zufallen, und derselbe noch während dieser Zeit für das Postregal durch eine auf Reisende und Transportgüter zu legende kleine Abgabe entschädigt werden. Dagegen soll der Staat den Beitretenden nicht nur 4 Proc. Zinsen und die Rückzahlung des Capitals binnen 25 Jahren, so wie die Erhebung der etwanigen Dividende zusichern, sondern es sollen den Actionnären auch noch besondere Prämien in Form von Loosrenten gewährt werden. Die Kosten der Bahn, welche man „große preußische Friedrich-Wilhelms-Bahn“ nennen zu dürfen hofft, werden auf 9 bis 10 Millionen Thaler angeschlagen, die man unter obigen Gewährleistungen leicht zusammen zu bringen denkt. Kommt das Unternehmen zu Stande, so ist wohl auch nicht zu zweifeln, daß alsdann bald die Linie von Breslau bis zur Wien-Bochnia-Bahn (an der schlesischen Gränze) verlängert und so eine Eisenbahn von Berlin bis Wien hergestellt wird. Ostsee und adriatisches Meer könnten dann in der That nahe an einander rücken. Dagegen hofft man, daß sich unsere Capitalisten nicht dazu hergeben werden, das Geld zu der auf den Ruin der preußischen Ostseeprovinzen berechneten Eisenbahn vom Niemen nach Libau darzuleihen. Zwar wird versichert, daß zu diesem Behufe zwei hiesige Bankiers, der eine nach Warschau und der andere nach St. Petersburg gereist seyen, doch zweifelt man nicht, daß die Aeltesten der Kaufmannschaft an der hiesigen Börse kein neues Staatspapier dulden werden, welches direct oder indirect jenen Zweck hätte.
Griechenland.
Triest, 22 Jan. Die zur österreichischen Division in der Levante gehörige Corvette „Adria“, Capitän Morari, lief heute in unserm Hafen ein. Sie legte die Fahrt von Smyrna hieher in 27 Tagen zurück; schon vor 17 Tagen hatte sie die Rhede von Zante verlassen. Ich zeige Ihnen dieß absichtlich an, um so einem falschen Gerüchte in Betreff eines angeblich an König Otto begangenen Mordes zu begegnen, das sich heute nach Ankunft der Corvette hier allgemein verbreitete, und leicht auch zu Ihnen dringen könnte. Da das vorgestern eingelaufene Dampfboot Conte Kolowrat erst am 13 Jan. gegen Mittag den Piräus verlassen hatte, und damals die Ruhe in Athen hergestellt war, die Adria aber bereits am 5 Jan. Zante im Rücken hatte, so geht aus der einfachen Vergleichung der Daten das Lügenhafte der erwähnten, vielleicht von Böswilligen ausgestreuten Sage hervor. Ich kann noch beifügen, daß am griechischen Neujahrsfeste (13 neuen St.) der feierliche Gottesdienst in der Irenenkirche mit größter Ordnung statthatte, in Anwesenheit beider Majestäten. Am Neujahrsabend wurde ein glänzender Ball bei Hofe abgehalten. – Die Regierung hat in ihrem Blatte und in einem Circular versprochen, die Ergebnisse der eingeleiteten Untersuchung bald bekannt zu machen. Ein Privatbrief nennt unter den Verhafteten auch den alten Kolokotroni.
Türkei.
Konstantinopel, 8 Jan. Auf die von Hrn. v. Pontois an die Pforte abgegebene Note, von der ich in meinem letzten Schreiben sprach, hat Reschid Pascha geantwortet, und auf ziemlich geschickte Weise die Vorwürfe zurückgewiesen, welche der französische Botschafter ihm wegen der gegen Admiral Lalande erhobenen Anschuldigungen, besonders wegen des deßhalb an das diplomatische Corps gerichteten Circulars gemacht hatte. Hr. v. Pontois war sehr stark in seiner Note aufgetreten, und hatte das Betragen Reschid Pascha's wenig freundschaftlich, ja fast gehässig gegen Frankreich genannt, da er auf die Aussage eines Dolmetschers so großen Werth lege, und sie gegen einen französischen Admiral zu benützen suche, um diesen in ein falsches Licht zu stellen. Hr. v. Pontois findet dieß unstatthaft, besonders deßhalb, weil der osmanische Minister eine Art von Anklagsacte gegen den Admiral vor ganz Europa gebracht habe, wofür er Frankreich verantwortlich sey. Hr. v. Pontois enthielt sich übrigens, die Genugthuung zu bezeichnen, die er nur im Allgemeinen verlangt; er erwarte dießfalls von seinem Gouvernement weitere Instructionen. Sein ganzes Verfahren scheint darauf abzuzielen, die Pforte einzuschüchtern, was bis jetzt nicht gelungen, und was ihn, wenn man in Paris über den ganzen Vorfall weggehen sollte, nur compromittiren kann. Hr. v. Pontois hat die Maxime aus den Augen verloren: wenn man kann, unduldsam, mit einiger Großmuth vermengt, sich zu zeigen, um dem Gegner zu imponiren; wenn man nicht kann, den Großmüthigen à toute outrance zu spielen. Er ist nun in Verlegenheit, und wird es bald noch mehr seyn. Die Feder, deren sich Reschid Pascha bedient hat, um die Note des französischen Botschafters zu beantworten, ist eine sehr gewandte, denn sie weiß mit Anstand zu entschuldigen, und dabei die nöthige Würde zu behaupten. Mit Bedauern läßt sie sich über das Geschehene vernehmen und beklagt, daß ein Ankläger gegen den Admiral Lalande habe auftreten müssen, dem Hr. v. Pontois keinen Glauben beimessen wolle, weil Hr. Lalande französischer Admiral sey; den Dragoman aber müsse die Pforte aus dem gleichen Grunde, d. h. weil er in ihren Diensten stehe, geachtet wissen. Mit Bedauern, versichert sie, habe die Pforte vernehmen müssen, daß Hr. v. Pontois sie unfreundlicher Intentionen gegen die Regierung Frankreichs für fähig halte, nachdem man von jeher in Konstantinopel bemüht gewesen, sich der Freundschaft Frankreichs würdig zu zeigen, nachdem man mit Bereitwilligkeit, wo irgend möglich, Allem zu entsprechen gesucht habe, was die Vertreter Frankreichs von der Pforte zu begehren sich veranlaßt fühlen mochten, so daß man ihnen mit gleicher Zuvorkommenheit wie allen andern Repräsentanten entgegengekommen sey. Wenn mehrere dieser Repräsentanten Abschriften von den Aussagen des Dolmetschers erhalten hätten, so sey dieß nicht geschehen, um etwas der französischen Regierung Unangenehmes zu thun, sondern um den Wünschen zu entsprechen, die an die Pforte gestellt worden. Diese Antwort soll Hrn. v. Pontois sehr verdrossen haben, der wahrscheinlich erwartet hatte, daß Reschid Pascha sich beeilen würde, den Dolmetscher preiszugeben und demüthige Entschuldigungen zu machen. Er hat die Piece nach Paris geschickt, um zu erfahren, wie man darüber denkt, und was man ihm nun zu thun räth. Im gegenwärtigen Augenblick ist ein solcher Zwischenfall äußerst unangenehm und nur geeignet, die Verlegenheiten zu vermehren, in denen sich Alle befinden. Hr. v. Pontois würde vielleicht besser gethan haben, sich ruhig zu verhalten und abzuwarten, wie die Dinge sich gestalten werden. – Hier ist man sehr gespannt, was in London zu Stande kommen wird. Man wünscht sehnlichst, daß etwas Entscheidendes geschehe, denn je länger trainirt wird, desto ängstlicher wird die Stellung der Pforte. Wie wahr dieß ist, mögen Sie aus folgendem Umstand entnehmen. Kurz nach Abgang der letzten Post traf hier ein Eilbote aus Smyrna an Lord Ponsonby ein, der ihm die Nachricht brachte, daß im Lager von Ibrahim Pascha ungewöhnliche Thätigkeit herrsche, und daß man jeden Augenblick darauf gefaßt seyn könne, Ibrahim Pascha gegen Konstantinopel vorrücken zu sehen. So unwahrscheinlich dieß auch im gegenwärtigen Augenblick und bei der schlechten Jahreszeit schien, so waren doch alle Lord Ponsonby zugekommenen Details zu genau und von einem Mann angegeben, in den er das größte Vertrauen setzt. Lord Ponsonby glaubte fast an eine neue Schilderhebung Ibrahims, fürchtete aber die Pforte zu erschrecken, wenn er seine Besorgnisse ihr kund gebe. Er begnügte sich daher mit Lord Stopford Verabredungen zu treffen, und eiligst nach London zu melden, was ihm von Smyrna zugekommen war, und seine Regierung anzufeuern, damit sie Alles aufbiete, um Ibrahim Pascha von einem Vorhaben zurückzuhalten, das einen Aufstand in Konstantinopel herbeiführen müßte, abgesehen davon daß es störend auf die Berathungen einwirken würde, welche die Mächte zur Beilegung der orientalischen Streitsache jetzt unterhalten. Lord Ponsonby war über die ihm gemachten Eröffnungen in sichtbarer Besorgniß. Er suchte sich durch seine Vertrauten genaue Auskunft über die Anzahl der Truppen, die in der Hauptstadt sich befinden, oder über welche die osmanische Regierung im eintretenden Falle schnell verfügen könnte, so wie über den Geist derselben zu verschaffen, und soll zu seinem größten Bedauern erkennen, daß Alles aufs Spiel gesetzt seyn würde, falls Ibrahim Pascha wirklich sich entschließen sollte, mit seiner Armee vorzurücken. Es fand sich nämlich, daß kaum 6000 Mann brauchbarer Truppen hier vorhanden sind, und daß über 14 Tage erforderlich wären, um andere Streitkräfte herbeizuziehen. Es fand sich ferner, daß der Geist der Truppen keine große Sicherheit darbiete und daß ihre Chefs wenig oder gar kein Vertrauen verdienen. Unter solchen Umständen ist es gewiß wünschenswerth, daß bald etwas von den Mächten beschlossen werde, damit die Weltfrage nicht ferner in ihrem Hauptpunkte gefährdet bleibe.
Aegypten.
Folgendes ist die in unsern gestrigen Correspondenzen erwähnte Note Mehemed Ali'san Hrn. Cochelet, französischen Generalconsul in Alexandria (16 Dec. 1839). „Jedermann weiß, daß die Pforte unter den drei letzten Regierungen sich in der Nothwendigkeit sah, die Wechabiten aus dem Hedschas, welches sie überzogen hatten, zu vertreiben, und daß sie die Ausführung dieses Unternehmens den Statthaltern von Bagdad, Damaskus und Aegypten übertrug; letzterer namentlich wurde dazu ermuntert durch die schmeichelhaftesten Gunstbezeugungen. Ich hatte der Armee angehört, und wünschte eifrig, mit unter die Vertheidiger des Staats gezählt zu werden; daher nahm ich allein die Leitung der Expedition auf mich. Durch Anstrengungen und Opfer gelang es mir, die heiligen Städte aus den Händen des Feindes zu befreien; es war dieß ein Dienst, der eben so der mohammedanischen Religion wie dem osmanischen Reich erwiesen ward, daher wurde auch nichts unterlassen, das wieder eroberte Land in Vertheidigungsstand zu setzen. Da jedoch die Bewachung der heiligen Städte viel kostete, und eine bedeutende Armee erforderte, dachte ich, das wirksamste Mittel, die Ausgaben zu vermindern und künftighin die Ruhe zu sichern, wäre die Unterjochung der Bewohner von Assir auf ihrem eigenen Boden. Ich erfuhr, daß sie nach dem Beispiel ihrer Vorfahren in feindlicher Absicht sich verschiedener Punkte auf der Küste von Yemen bemächtigen wollten. Ueberzeugt, daß sie, wenn man ihnen hierin nicht zuvorkäme, den Frieden des Reichs wieder stören würden, dachte ich darauf, die zu ihrer vollständigen Unterwerfung nöthigen Maaßregeln zu ergreifen. Zur Vertreibung der Wechabiten aus dem Yemen mußte man eine Armee dorthin schicken. Die Entfernung von Assir, seine Lage in der Wüste machten große Transportmittel für eine Armee mit Munition und Gepäck erforderlich. Da das Redschd allein die nöthige Zahl Kamele liefern konnte, mußte man, um sich dieselben zu verschaffen, Truppen auch in diese Provinz schicken. Das Redschd wurde offenbar nur besetzt, um die Unterwerfung von Assir zu erlangen, und so die Religion und den Staat vor den sie bedrohenden Gefahren zu bewahren. Ich wiederhole es, meine Kriege im Hedschas, alle Opfer, die ich dort gebracht, hatten durchaus keinen andern Zweck, als meinem Volke und meinem Herrn zu dienen. – Als zu Ende der letzten Regierung Edhem Effendi, Würdeträger der Pforte, nach Aegypten in einer Mission kam, sprachen wir mit einander über den Rebellen Turko-Bilmez. „An was dachtet ihr, sagte ich zu ihm, als ihr ihn zum Statthalter von Dschidda ernanntet? Ihr habt dadurch meinem Interesse mehr, als dem eurigen genützt. Die Pforte würde mir, wenn sie die Regierung Arabiens selbst übernähme, eine jährliche Ausgabe von 130-140,000 Beuteln (18-20 Millionen Franken) ersparen, die mir dienen könnten, meine Stellung in Aegypten und Syrien zu befestigen.“ – „Es ist dieß nicht der einzige Fehler, den wir begangen haben,“ erwiederte Edhem-Effendi. In Folge meiner Hingebung für mein Volk und meinen Herrn wurde mir Arabien für jetzt überlassen, und ich werde mich fortwährend bemühen, es zu vertheidigen. Ich liebe mein Land und meine Regierung zu sehr, um von selbst den Vorschlag zu machen, Arabien zu räumen. Wenn man aber wünscht, daß Arabien von der Pforte regiert werde, so möge diese mir die Räumung befehlen, und ich werde auf der Stelle, ohne die mindeste Schwierigkeit zu machen, meine Truppen zurückrufen.“
Alexandria, 6 Jan. Am 28 Dec. gab der Kapudan Pascha an Bord des türkischen Dreideckers Mahmudieh dem Vicekönig ein brillantes Festmahl, zu welchem alle Officiere der beiden Flotten eingeladen wurden. Acht Tafeln waren auf europäische Weise gedeckt und bedient; an der ersten, von 18 Gedecken, nahm Mehemed Ali mit den übrigen Paschas und Beys Platz; an der zweiten, von 36 Gedecken, sämmtliche Commandanten der Kriegsschiffe, an den andern die übrigen Officiere. Nur die Gesundheit des Pascha's wurde ausgebracht. Alle, bis auf wenige bigotte Türken, tranken Bordeaux und Champagner; der Pascha hielt sich an erstern. Man ging um 3 Uhr zu Tische, und als um halb 7 Uhr der Pascha die Cajüte verließ, waren die türkischen Admiralsschiffe bis zur Spitze der Masten aufs herrlichste mit blauem Feuer illuminirt, und Raketen stiegen von allen Seiten auf. Dieses Fest wurde zur Feier der Vereinigung der beiden Flotten gegeben, die von diesem Tage an nur Eine ausmachen. Die Schiffe werden von nun an ohne Unterschied von türkischen oder ägyptischen Officieren befehligt. Sobald fünfzehntausend ägyptische Uniformen, die man für die türkischen Matrosen verfertigen läßt, bereit sind, wird die Mannschaft der Flotte ebenfalls gemischt, so daß zwischen Türken und Arabern durchaus kein Unterschied auf der Flotte mehr stattfinden wird. – Man glaubt allgemein, der Pascha, ungeduldig, wolle in den orientalischen Angelegenheiten durch dergleichen Demonstrationen eine schnellere Entscheidung herbeiführen. So läßt er seit einiger Zeit die Mannschaft der Kriegsschiffe täglich im Feuer exerciren; jeden Tag besucht er ein anderes Schiff. Dennoch ist durchaus nicht wahrscheinlich, daß er ernstlich im Sinn habe, seine Flotte je gegen europäische Kriegsschiffe aus dem Hafen laufen zu lassen. Man könnte eher seinen Worten trauen, wenn er sagt, daß wenn man ihn angreife, er im Stande wäre, sämmtliche Schiffe zu versenken, und den Krieg landwärts fortzusetzen, dann werde die Furcht vor den Russen und ihrem Bleiben in der Türkei die übrigen Mächte schon günstiger für ihn stimmen. Die Umgebungen des Pascha's, die bis jetzt, dem Beispiele ihres Herrn folgend, voller Zuversicht waren, fangen an ängstlich zu werden; sie unterlassen alle weitaussehenden Unternehmungen und suchen sich für ihre bei der Regierung noch ausstehenden Gelder durch Uebernahme von Reis und Korn zu erhöhten Preisen zu decken. Alles läßt vermuthen, daß wir uns einer Krisis nähern! – Am 1 d. erließ Boghos Bey ein Schreiben an den Commissär der consularischen Sanitätscommission, worin er im Namen Mehemed Ali's den sämmtlichen Consuln für ihre bisherigen Bemühungen dankt und ihnen anzeigt, daß er jetzt mit der Direction der Quarantäneanstalt beauftragt sey, und daher acht Kaufleute zu seinen Delegirten erwählt habe, welchen er die Archive zu übergeben bitte. Dieses Schreiben hatte nicht den Beifall der vereinigten Consuln, die denn auch gestern Boghos Bey geantwortet haben, daß die von ihm ernannte Commission ihnen keine hinlänglichen Garantien darbiete; sie könnten ihre Administrirten nicht ihrem Ausspruche unterwerfen, seyen indessen bereit, sich weiter mit ihm in dieser Sache zu berathschlagen. Für den Augenblick haben wir daher zwei Sanitätsverwaltungen, die der Consuln und die Boghos Bey's. Ich bin begierig, was der Pascha zu der ganzen Sache sagen wird. Leider haben die Consuln die in Hinsicht der Quarantäneanstalt ergriffenen Maaßregeln sich selbst zuzuschreiben, da in verschiedenen Fällen einige derselben ihr eigenes Interesse dem allgemeinen Besten vorzogen. – Der durch Kiamil Pascha hieher gebrachte Hattischerif ist in Kairo auf der Festung mit großem Pomp verlesen worden. Alles, was sich von Angestellten in Kairo befand, war gegenwärtig, der Gouverneur Abbas Pascha war abwesend, in Oberägypten. Kein Consul war zu dieser Feierlichkeit eingeladen worden. Hier ist keine Rede vom Verlesen dieses Hattischerifs. Bei
dessen Empfang versicherte der Pascha seine Umgebungen, daß dessen Verfügungen schon längst durch ihn eingeführt wären, daß jeder Herr seines Eigenthums sey, und daß Alle vor dem Gesetze gleich wären! Niemand aber besitzt Eigenthum, und der Türke erdrückt den Araber. – Graf Medem soll gestern dem Pascha erklärt haben, daß Rußland die von England gemachten Vorschläge hinsichtlich Aegyptens angenommen habe, das heißt, ihm Aegypten und das Littoral von Syrien bis nach Acre zuzugestehen, ersteres erblich in seiner Familie. – Beim Schluß dieses Briefs kommt mir noch die Antwort Boghos Bey's auf das Schreiben der Generalconsuln zu; sie enthält eine Note des Pascha's an Boghos Bey, worin er ihn beauftragt, den Consuln wissen zu lassen, „daß er fürs erste alle Quarantäneanstalten in Aegypten aufhebe, da die Generalconsuln, zu seinem großen Erstaunen, es verschmähen, den von ihm vorgeschlagenen guten Anordnungen ihre Zustimmung zu geben.“ So sind wir jetzt ohne alle Quarantäne! Gott allein ist es jetzt überlassen, uns vor der Pest zu schützen.
Ostindien.
(Neval and Military Gazette.) Nachrichten aus Herat zufolge ist die Mission unter Major Todd dort angelangt; diese einst prächtige Stadt war in Folge der Verheerung der Umgegend durch die Perser halb verlassen. Major Todd ist jetzt englischer Gesandter am Hofe von Herat an der Stelle Capitän Pottingers, der voll Unwillen über die unwürdige Behandlung, die er erfahren, sich zurückzieht. – Es sind Briefe von dem nach Bamian gesandten Truppencorps bis zum 10 Oct. eingetroffen, woraus hervorgeht, daß dasselbe gegenwärtig wegen zu weit vorgerückter Jahreszeit nicht weiter gehen soll. Die Abtheilung soll demnach in Bamian überwintern, und sobald der Schnee weg seyn wird, Dost Mohammed verfolgen, der sich in jenem Lande zum Kriege rüstet. – Nach Briefen aus Birma ist der König sehr beunruhigt durch das umlaufende Gerücht, daß die Engländer die Sache des von ihm entthronten Königs, seines Bruders, zu der ihrigen machen, und denselben wieder auf den Thron setzen würden. Auch will man wissen, es seyen mehrere französische Spione im Land, um mit dem König in geheime Unterhandlungen zu treten, wie Capitän Witkewitsch in Afghanistan.
Westindien und die emancipirten Neger.
London, 15 Jan. Die Regierung, die Pflanzer und die Anti-Sklaverei-Gesellschaften haben seit kurzem eine Masse von Documenten über den Zustand von Westindien drucken lassen, aus denen man sieht, daß in der Mitte zahlloser Reibungen und der verschiedensten Umstände in den verschiedenen Inseln, die neuen Verhältnisse sich auf die Art ausbilden, wie an sich zu erwarten war, und ruhiger als man bei einer andern Menschenrace als den geduldigen und leicht zu leitenden Negern hoffen konnte. Das große Zwangsmittel, welches den Pflanzern nach der Emancipation übrig blieb, bestand in dem Besitz der Hütten und Küchengärten der Neger, welche man diesen zur Zeit der Sklaverei angewiesen hatte, um die Kosten ihrer Ernährung zu vermindern, und welche jetzt der Pflanzer natürlich an die Neger vermiethen konnte und wollte. Die Pflanzer verlangten dafür wöchentliche Zinse, welche in einigen Inseln sich auf drei und sogar auf vier Tage des wöchentlichen Arbeitslohnes erhoben, und die außer allem Verhältniß zum Werth der Hütten und des Landes waren. Weigerte sich der Neger, so verfuhr man durch summarisches Herauswerfen, Abheben des Daches, Verwüsten der Gärten, oder durch Citationen vor die (aus Pflanzern zusammengesetzte) Jury, welche Geld- und Gefängnißstrafen zuerkannte. Verließ der Neger die Pflanzung, so verweigerten ihm, nach einer unter sich gemachten Verabredung, die benachbarten Pflanzer Wohnung und Arbeit. Ich will ein Beispiel geben. Einige Neger auf der Pflanzung la Penitence in Demarara widersetzten sich der offenbaren Uebertreibung der Haus- und Gartenzinse, die man von ihnen verlangte, und wurden herausgeworfen; sie suchten und erhielten Arbeit auf der Pflanzung Ruimveld, allein am vierten Tage gab ihnen der Curator der Pflanzung ihren Abschied, weil dieß ein schlechter Vorgang sey, und verderbliche Folgen für die Pflanzer habe. Dieß geschah nicht allgemein, aber in zahlreichen Fällen. Es ist daher kein Wunder, daß die Neger in allen Inseln von Westindien vor Allem suchen Land zu kaufen, um Haus und Garten selbst zu besitzen, und dazu waren ihnen hauptsächlich die Missionen der Secte der Baptisten behülflich. Die engliche Kirche hat die Neger lange vernachlässigt, und war mit einzelnen ehrenvollen Ausnahmen zu vornehm für sie, dagegen haben die methodistischen Prediger in den Städten und die baptistischen auf dem Lande sich immer mehr, mit der schwarzen Bevölkerung beschäftigt, und namentlich der Einfluß der letztern ist fast ohne Ausnahme sehr günstig gewesen. Sie haben zur Sklavenzeit immer gegen die Verbote der Pflanzer, den Sklaven Unterricht zu geben, gekämpft, sie öffentlich und im geheimen und in Mitte großer Verfolgungen belehrt, und haben dadurch einen fast unbeschränkten Einfluß über sie erhalten. Als die Sklaverei abgeschafft wurde, waren es vor Allem die Baptisten, welche den Frieden zwischen den Weißen und Schwarzen erhielten, indem sie diesen einerseits die Nothwendigkeit der Arbeit predigten, und ihnen andrerseits ihre neuen Rechte erklärten. Viele Pflanzer, welche ihren Einfluß über die Neger kannten, haben sich an sie gewendet, um die Bedingungen, unter denen diese fortfahren sollten auf den Pflanzungen zu arbeiten, zu vermitteln, und es ist ihnen in vielen Orten geglückt. Die Pflanzer haben sie freilich des unberufenen Einmischens in ihre Angelegenheiten angeklagt, namentlich in Jamaica; allein der letzte Gouverneur der Insel, Sir Lionel Smith, der vor einigen Wochen hierher zurückkam, hat sie in einem Brief an Lord John Russell völlig gerechtfertigt. Er sagt: „Die baptistischen Missionäre haben sich nur ungern und, so viel ich weiß, nur wenn sie dazu aufgefordert wurden, in die Frage über Arbeitslohn gemischt. Daß sie oft von den Pflanzern darum gebeten worden, kann nicht geläugnet werden, da sie die Briefe besitzen, und daß durch ihre Vermittlung die Streitigkeiten der Parteien geschlichtet und Uebereinkünfte für die Zukunft getroffen worden sind, kann gleichfalls nicht geläugnet werden.“ Wo der Bruch zwischen den Negern und Weißen unheilbar war, haben sie den erstern dazu verholfen, auf eigenem Grund und Boden Dörfer zu bauen, und die Pflanzer, welche wohl fühlen, daß ihnen dadurch die letzten Reste ihrer ehemaligen Herrschaft entgehen, und sie von dem Augenblick an, wo der Neger seine eigene Wohnung besitzt, mit ihm, als mit einem völlig freien Mann, unterhandeln müssen, wenn sie seiner Dienste bedürfen, lehnen sich in allen Inseln mit der äußersten Wuth gegen die Einrichtung dieser Dörfer auf, und sie machen in Petitionen das abschreckendste Bild von dem Elend, der Trägheit, der Unreinlichkeit und den Diebsgewohnheiten der Einwohner. Aus Gelegenheit einer dieser Petitionen antwortete der Gouverneur von Antigua in einem Schreiben an den Colonialminister vom 21 Mai letzten Jahres: „Was die unabhängigen Dörfer betrifft, welche sich gebildet haben, so habe ich sie mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet, und kann nach eigener Erfahrung und nach den Zeugnissen des Clerus und der Magistrate bezeugen, daß ihre Bewohner sich durch ihre moralischen und arbeitsamen Gewohnheiten auszeichnen, und ein kürzlich gelieferter Bericht des Chefs der Polizei beweist, daß keine Klage gegen sie eingekommen ist. Es ist vollkommen bekannt, daß sie auf den Pflanzungen arbeiten, und daß ihre Wohnungen die Aufmerksamkeit der Fremden durch ihre Reinlichkeit und die fleißige Bearbeitung ihrer Ländereien anziehen, was der Sicherheit zuzuschreiben ist, welche aus dem freien Besitz entspringt. Sie haben Gesellschaften gebildet, welche ihren Mitgliedern in Krankheitsfällen medicinische Hülfe sichern, und die Polizei hat von keinem Fall gehört, daß sie, wie die Pflanzer versichern, oft ohne ärztliche Hülfe sterben.“ Daß die Disciplin, welche der Sectengeist mit sich bringt, halbcivilisirten Menschen, wie die Neger, mannichfache Vortheile geben müsse, ist an sich klar; ihre Arbeiten werden mit mehr Einheit betrieben, und die Congregationen halten ihre Mitglieder durch die Bildung einer Art von öffentlicher Meinung in Ordnung. Der Magistrat von Tortola schreibt: „Die Neger zeigen überall die entschiedenste Neigung für Ankauf von Land, da die Furcht aus ihren Gärten geworfen zu werden, sie abhält, den ihnen von den Pflanzern vermietheten Grund und Boden zu bebauen, wie sie könnten.“ Die Folge dieser Verhältnisse ist, daß die Pflanzer in Einführung neuer Arbeiter einen Ausweg suchen, um durch die Concurrenz derselben den Preis der Arbeit zu reduciren. Daher hat man indische Culis, Malteser, Portugiesen und Deutsche in Guiana eingeführt, daher hat die legislative Kammer in Demerara die Erlaubniß verlangt, Agenten zur Beförderung derselben in Afrika und im Orient aufzustellen; daher unterhandeln die Pflanzer in Jamaica gegenwärtig mit den freien Negern und Mulatten in Nordamerika; daher bietet Trinidad allen Negern, welche aus den andern Inseln einwandern, große Prämien u. s. w. Dieß sind lauter Zeichen, daß es den Negern täglich mehr gelingt, sich der unbedingten Herrschaft der Länderbesitzer zu entziehen; da aber alle diese Plane bis jetzt nur ein unbedeutendes Resultat geliefert haben, so
sind sie jetzt auf den Gedanken verfallen, eine sogenannte freie Negereinfuhr aus Afrika zu bewirken; sie schlagen vor, daß dazu Abkünfte mit den Negerfürsten der Küste abgeschlossen werden und das Ganze unter Aufsicht und Leitung der englischen Regierung geschehe. Dieß wäre natürlich nichts als ein erneuerter Sklavenhandel; denn wer hat je von einem afrikanischen Neger gehört, der freiwillig ausgewandert wäre? Die Regierung kann sich natürlich nicht darauf einlassen. Der einzige Plan, der eine bedeutende Einführung von Arbeitern verspricht, ist die Unterhandlung mit den freien Negern in Nordamerika, da man diesen das Leben in den Freistaaten zu sauer macht, und sie wäre allerdings ein Gewinn für Westindien und die freien Neger selbst, wie diese wohl fühlen, denn sie haben Deputirte nach Jamaica und Trinidad geschickt, um die Verhältnisse dort kennen zu lernen und einen Bericht zu erstatten. Aber wenn auch diese Auswanderung in dem größten Maaßstab, der zu erwarten seyn kann, vor sich ginge, so würde sie doch den natürlichen Lauf der Dinge nicht hindern, der ist, daß die Neger nach und nach zu eigentlichen Bauern und Landbesitzern, und die Pflanzer zu Fabricanten und Großhändlern werden. Zur Zeit der Sklaverei konnte die Pflanzer die ganze Arbeit der Bevölkerung auf die fast ausschließliche Cultur einiger großen Handelsartikel richten, aber der freie Neger verwendet natürlich einen großen Theil seiner Zeit auf seine eigene Cultur im Kleinen, deren Producte er theils selbst consumirt, theils verkauft. Man kann daher mit Gewißheit voraussehen, daß die Zahl der Ausfuhrproducte aus den Inseln zunehmen, aber die Hauptstapelartikel an Wichtigkeit abnehmen werden, namentlich Zucker. Der Hafen von London hat im Jahr 1839 aus Westindien etwa 22,000 Tonnen Zucker weniger erhalten als im Jahr 1838 – eine Lücke, welche zum Theil durch eine Zunahme von 6000 Tonnen ostindischen Zuckers ausgefüllt wurde. Diese Abnahme des westindischen Products und die Zunahme des bengalischen wird wahrscheinlich von Jahr zu Jahr bedeutender werden, aber der englische Handel leidet nicht darunter, denn die Ausfuhr nach Westindien hat seit der Emancipation beträchtlich zugenommen, weil die Neger sich nicht mehr mit der Kleidung und den Wohnungen begnügen, die ihnen die Pflanzer gaben, und sie finden die Mittel, ihre neuen Bedürfnisse zu bezahlen, leicht in der Cultur einer Menge tropischer Producte, welche die Pflanzer vernachlässigten, weil sie weniger für Anbau im Großen paßten als Zucker.
Botschaft des Präsidenten der Vereinigten Staaten.
III. Finanzen.
Die Finanzoperationen der Regierung im Laufe des gegenwärtigen Jahres sind glücklicherweise sehr erfolgreich gewesen. Die Schwierigkeiten, mit denen das Schatzdepartement wegen bekannter Mängel in den bestehenden Gesetzen in Betreff sicherer Aufbewahrung öffentlicher Gelder zu kämpfen gehabt, und die noch vergrößert wurden durch die Einstellung der Baarzahlungen von Seite mehrerer der Banken, die Staatsdepositen besaßen oder an Staatsbeamte für Wechsel schuldeten, die sie zur Zahlung von Staatsabgaben erhalten, sind in sehr befriedigendem Maaße überwunden. Die großen laufenden Ausgaben sind pünktlich bezahlt und Treu' und Glauben der Regierung in allen ihren Geldangelegenheiten gewissenhaft gewahrt worden. Die 19,000,000 Dollars Schatzscheine, autorisirt durch die Congreßacte von 1838 und deren Modificationen zu Gunsten von Kaufleuten hinsichtlich ihrer Zollscheine und zu Gunsten der Depositenbanken, sind so pünktlich eingelöst worden, daß jederzeit weniger als die ursprünglichen 10,000,000 ausstanden, und die gesammte uneingelöste Summe jetzt nicht 3,000,000 beträgt. Hievon wird der größere Theil erst nächstes Jahr fällig, und das Ganze würde bereits getilgt seyn, hätte der Schatz die ihm von Seite der Banken schuldigen Zahlungen realisiren können. Wenn diejenigen, welche sie ihm im nächsten Jahr schulden, pünktlich entrichtet werden, und wenn der Congreß bei der Verwendung die Anschläge nicht überschreitet, so ist aller Grund vorhanden zu glauben, daß sämmtliche ausstehende Schatznoten eingelöst und die ordentlichen Ausgaben bestritten werden können, ohne dem Volk eine weitere Last, sey es in Anleihen oder erhöhten Abgaben, aufzulegen. Dieß ist zu vermeiden, und die Ausgaben innerhalb vernünftiger Gränzen zu halten, ist eine Pflicht, die an Wichtigkeit nur der Bewahrung unsers Nationalcharakters und der Schützung unserer Bürger in ihren bürgerlichen und politischen Rechten nachsteht. Die Schaffung einer möglicher Weise ständig werdenden Schuld zu Friedenszeiten ist ein Uebel, wofür es keinen Ersatz gibt. Die Schnelligkeit, mit der viele der Staaten sich anscheinend dieser Lage nähern, mahnt uns zu dringend an unsere Pflichten, als daß sie mißachtet werden könnte. Eine, nicht die mindest wichtige, besteht darin, die Föderalregierung stets in einer Lage zu erhalten, daß sie mit Ruhe und Kraft ihre höchsten Functionen, falls die öffentlichen Angelegenheiten deren Ausübung plötzlich erheischen sollten, zu erfüllen im Stand ist – eine Lage, der wir stets ausgesetzt sind und die eintreten kann, wenn man es am wenigsten erwartet. Zu diesem Ende ist es unumgänglich, daß ihre Finanzen ungefesselt, und ihre Hülfsquellen, so weit als thunlich, unbelastet seyen. Kein Umstand könnte der Erreichung dieser hochwichtigen Zwecke größere Hindernisse in Weg legen, als die Schaffung einer lästigen Nationalschuld. Unsere eigene Erfahrung, so wie diejenige anderer Nationen haben uns die unvermeidliche und furchtbare Schnelligkeit gezeigt, mit der eine Staatsschuld anwächst, wenn die Regierung einmal der verderblichen Praxis sich ergeben hat, ihre vorgeblichen Bedürfnisse durch Anleihen zu bestreiten. Unser Kampf dagegen muß daher, um siegreich zu seyn, schon an der Schwelle bestanden werden. Das beste Mittel ist strenge Sparsamkeit; Einfachheit und Sparsamkeit im Staatshaushalt haben nie verfehlt republicanische Principien zu läutern und zu kräftigen, während diese eben so sicher durch Nationalverschwendung, unter welch' scheinbaren Vorwänden man sie auch eingeführt haben mag, untergraben wurden. – Diese Betrachtungen können bei einem Volke nicht verloren seyn, das die Wirkung, welche seine Politik auf die Institutionen übte, die es sich geschaffen, nie außer Acht gelassen; im gegenwärtigen Augenblick aber wird ihre Kraft erhöht durch die Nothwendigkeit, die ein abnehmendes Einkommen auflegt. Der Stoß, den die verzollbaren Einfuhrartikel erlitten, die Verwirrung im innern Handel, und besonders die allmählich eintretenden Ermäßigungen in unserm Zolltarif – all dieß trägt zur Verminderung unserer Einnahmen bei. Aller Wahrscheinlichkeit nach dürfte die Verminderung, die aus der letzten Ursache allein entspringt, im Jahr 1842, wo die endliche Herabsetzung aller Zölle auf 20 Procent ins Leben tritt, nicht weniger als 5,000,000 Dollars betragen. Das dann aus den Zöllen und den Verkäufen öffentlicher Ländereien erwachsende Gesammteinkommen, wo nicht mehr, wird unzweifelhaft zur Bestreitung der nothwendigen Ausgaben der Regierung bei der umsichtigsten Verwaltung ihrer Angelegenheiten in Anspruch genommen werden. Dieß sind Umstände, welche gebieterisch strenge Sparsamkeit empfehlen, und deren treue und beständige Ausübung
erheischen. Die Legislatur hat die Macht und die Pflicht, die öffentlichen Ausgaben so zu ordnen, daß dieses Ziel erreicht werden kann. Executive und legislative Gewalt müssen dahin nach Kräften zusammenwirken. Zur Zeit, als ich meine gegenwärtigen Functionen antrat, hatten sich unsere Ausgaben – diejenigen zur Deckung der öffentlichen Schuld und die Kosten des Postamts ungerechnet – durch die Geldanweisungen für die Entfernung der Indianer, für die Abwehr indianischer Feindseligkeiten und für andere minder dringende Ausgaben, die aus einem überfüllten Schatz entspringen, um ein Bedeutendes vermehrt. Unabhängig von der Einlösung der öffentlichen Schuld und der Pflegschaftsgelder, war die Gesammtausgabe, die in den Jahren 1834 und 1835 17,000,000 und 18,000,000 Dollars betragen, im Jahr 1836 auf 29,000,000 Dollars angeschwollen, und die bis zum 4 März 1837 gemachten Appopriationen erhöhten die Ausgabe auf die ungeheure Summe von 33,000,000 Dollars. Wir waren im Jahr 1838, trotz der Fortdauer unserer indianischen Verlegenheiten, im Stande, diese Summe einigermaßen zu vermindern, und die für das Jahr 1839 wird aller Wahrscheinlichkeit nach 26,000,000 Dollars nicht überschreiten, oder 6,000,000 weniger betragen als im letzten Jahr. Mit dem Entschluß, diese Reduction, so viel von mir abhängt, fortzusetzen, habe ich befohlen, die Voranschläge für 1840 der strengsten Prüfung zu unterwerfen und sie auf die unbedingten Erfordernisse des öffentlichen Dienstes zu beschränken. Man wird finden, daß sie um mehr als 5,000,000 D. weniger betragen, als die Ausgaben für 1839. Die Vorsichtsmaaßregeln, welche der Staatssecretär des Schatzes vorschlagen wird, um den öffentlichen Credit bei den Schwankungen und Zufällen, denen unsere Einnahmen und Ausgaben ausgesetzt sind, und besonders in einer Handelskrisis, wie die jetzige, zu sichern, werden Ihrer baldigen Aufmerksamkeit empfohlen. Bei einer frühern Gelegenheit lenkte ich Ihre Aufmerksamkeit auf verschiedene Betrachtungen über ein Vorkaufgesetz zu Gunsten der Ansiedler auf öffentlichen Ländereien; deßgleichen auf ein die Preise derjenigen Ländereien, welche in Folge ihrer geringern Beschaffenheit lange unverkauft ausgesetzt gewesen, bestimmendes Gesetz. Die Vollziehung der Acte, die über erstern Gegenstand erlassen worden, hat die glücklichsten Folgen gehabt, indem sie namentlich die Betrügereien, die unter den frühern Vorkaufsgesetzen im Schwange waren, großentheils beseitigte. Gleichzeitig trug sie reichlich zur Vermehrung der Einnahmen des Schatzes im Laufe des gegenwärtigen Jahres bei, wird sie mehrere Jahre lang beträchtlich vermehren und auch in andern Beziehungen gerecht und wohlthätig sich erweisen. Ich empfehle daher diesen Gegenstand noch einmal ernstich Ihrer Erwägung.
(Fortsetzung folgt.)
Die Schweiz zu Ende des Jahrs 1839.
(Zweiter Artikel.)
Bern, 17 Jan. Meinem Versprechen gemäß lasse ich hier eine gedrängte Darstellung der politischen Zustände derjenigen eilf Cantone folgen, welche in meinem letzten Schreiben nicht als solche bezeichnet worden, in welchen wichtige Krisen bevorstehen oder erst durchgemacht worden sind.
Die alten Urstände, Uri und Unterwalden, und ihr alter Bundesbruder Zug, haben ihre frühere Bedeutung verloren durch das Aufhören der gemeinsamen Landvogteien. Ihre gleiche Stimmberechtigung an eidgenössischen Tagen ist seither unnatürlich, und gründet sich nur auf eine gewisse Pietät, auf deren Dauer man aber im Staatsleben leider nicht zu sehr zählen darf. – So lange der fremde Kriegsdienst bestand, widmeten sich die Geschlechter dieser Cantone hauptsächlich der militärischen Laufbahn, und gewannen im Ausland weitere Lebensansichten, die Befähigung zum Regieren und Geld. Wie es in Zukunft werden soll, ist Gott bekannt; statt in die weite Welt als Soldaten, gehen die jungen Leute dieser Cantone nunmehr in die engen Klosterschulen zu Engelberg oder zu den Jesuiten nach Schwyz, und erhalten dort eben keine andern Lebensansichten, als wie sie in jenen engen Thälern gäng und gäbe sind. – Binnen wenigen Jahren werden die Deputirten jener Cantone mit denjenigen der übrigen eidgenössischen Stände auf sehr ungleicher Bildungsstufe stehen, und ihre Stellung dadurch noch unhaltbarer werden. In Uri wurde in neuester Zeit, sehr unüberlegt, das einzige Bollwerk gegen wilde Demagogie – die Lebenslänglichkeit der Rathsstellen – abgeschafft, und dadurch der Aemtergier und Intrigue Thür und Thor geöffnet. – In Zug stehen die Sachen jämmerlich; kaum daß man dort tüchtige Leute für eine Stadtadministration findet; und doch soll die Stimme von Zug so viel entscheiden als die von Bern! Dieß ist unnatürlich und wird darum nicht halten.
Der Canton Solothurn sollte in Canton Olten umgetauft werden, denn von dorther empfängt derselbe Regenten, Militär- und Civilbeamte und Kalendermacher. Die Stadt Solothurn, welche noch ein Drittel der Repräsentation im großen Rath besitzt, wird dieß Vorrecht, das sich auf keinen vernünftigen Grund mehr stützt, wahrscheinlich bald verlieren.
In Schaffhausen hat man sich im Verlauf der letzten zehn Jahre drei neue Verfassungen gegeben, dadurch aber der Verarmung von Stadt und Canton nicht vorgebeugt. Die Stellung dieses vom deutschen Zollverein gänzlich umschlossenen Cantons ist auf die Dauer nicht haltbar.
Von Appenzell Außer-Rhoden erwartete man einen Abfall von der reinen Demokratie zu dem Repräsentativsystem; das Volk hängt aber noch zu sehr an den althergebrachten Formen, obschon dieselben zu der jetzigen Culturstufe nicht mehr passen.
Appenzell Inner-Rhoden ist vielleicht der ungebildetste, ärmste, am schlechtesten administrirte Fleck der Schweiz; seine Bevölkerung aber eine der lebensfrohesten und geistesfrischesten, die sich nur irgend finden läßt.
Graubündten, seit dem Verlust des Veltlins verarmt, kann vermöge seiner schwerfälligen Verfassungsformen in der Eidgenossenschaft keine active Rolle spielen; dort liegen am meisten edle Kräfte brach: der bündtnerische Volkscharakter ist männlich, edel und einfach.
Thurgau und Waadt werden von Advocaten administrirt; denn vom Regieren ist in diesen beiden Cantonen längst keine Rede mehr. Im Thurgau stehen Triumvirn in einer Justizcommission vereinigt an der Spitze des Staats, drei junge Männer, nicht ohne Talent, aber kaum hinlänglich beschäftigt. Diese Justiztriumvirn nullificiren die thurgauische Regierung, deren Mitglieder, wie in der Waadt, nur consultative Stimme im großen Rath besitzen, gänzlich. Vortrefflich administrirt ist der Canton Waadt, welcher vielleicht über die meisten materiellen und intellectuellen Kräfte in der Schweiz zu gebieten hat. Republicanisch sind hier aber nur noch die Milizeinrichtungen, die übrige bureaukratische Administration hat einen durchaus monarchischen Zuschnitt.
In Neuenburg schließen sich allmählich unter einer weisen Landesverwaltung alte Wunden. Gewerbs- und Niederlassungsfreiheit besteht nirgends vollständiger als in diesem Canton.
In den Räthen der Stadt und Republik Genf wird wenigstens
eben so viel gesprochen als in den französischen Kammern. Dem kleinsten Ereigniß, das auf dem Genferischen Nußschalen-Territorium vorfällt, wird große Bedeutung gegeben, Alles bietet Stoff zu Broschüren, welche in die übrige Schweiz versandt, aber dort gewöhnlich nicht gelesen werden. Den Umgestaltungen in allen andern Cantonen lächelt man von Genf aus beifällig zu, aber an den eigenen Institutionen, so lächerlich dieselben auch theilweise sind, soll ja nicht gerüttelt werden. – Dieß die gedrängte Uebersicht der politischen Stellung der sämmtlichen zweiundzwanzig schweizerischen Cantone beim Beginn des Jahrs 1840.
Italien.
Rom, 14 Jan. Die Allg. Zeitung Nr. 361 vom 27 Dec. theilt ein Schreiben aus Rom aus der Münchener politischen Zeitung mit, welches die Angabe eines Besuchs enthält, den der kaiserl. österreichische Botschafter Graf v. Lützow dem Herzog von Bordeaux gemacht haben soll. Dieß ist unrichtig; ein solcher Besuch hat nicht stattgefunden, und daher konnte Se. Heil. auch nicht durch denselben mitbewogen werden, dem Herzog die Audienz zu ertheilen. Gleich nach diesem Schreiben folgt ein anderes, das „von der Langenweile einer strengen Etikette“ spricht, welche „den römischen Adel und die vornehmen fremden Reisenden abschreckte,“ den Palast Conti zu besuchen. Es bestand aber dort gar keine Etikette. Jeder, der seinen Wunsch durch einige Zeilen dem Duc de Levis kundgegeben, erschien wie bei einer Abendunterhaltung eines Privatmannes, und nachdem er mit dem zuvorkommenden und liebenswürdigen jungen Prinzen einige Worte gewechselt, trieb sich Jeder unter der Menge herum, Bekannte aufsuchend, ohne von dem Herrn vom Hause weiter Notiz zu nehmen. So frei und zwanglos bewegten sich Damen und Männer, daß an Etikette gar nicht gedacht ward. Von dem römischen Adel waren stets Alle erschienen, die überhaupt in die Welt gehen; ohne Anstand wären sie von da bei dem französischen Botschafter eingetreten, wenn wegen der Entbindung der Frau v. Latour-Maubourg dessen Haus nicht geschlossen gewesen wäre. So wenig dachte der römische Adel daran Partei zu nehmen. Die vornehmen Fremden, deren es übrigens vorzüglich Russen dießmal hier nicht viele gibt, waren fast alle da, mit Ausnahme der offen erklärten Anhänger Ludwig Philipps, welche auch die Salons der hiesigen Colonie des Faubourg St. Germain nicht betreten. Jedoch die Mehrzahl der Besuchenden, welche die kleinen Gemächer des Palastes Conti füllten, waren Franzosen, die wochentlich zu zwanzig, dreißig und mehr mit den Dampfschiffen von Marseille über Civita vecchia auf einige Tage hieher eilten, um den Herzog zu sehen. Sie waren aus den verschiedensten Classen der Gesellschaft, meist ganz junge Leute, die ihre Anhänglichkeit an das unglückliche Königshaus durch Ablehnen aller Anstellungen in Frankreich zu beweisen geglaubt, und die es zu schmerzen schien, daß Franzosen, welche Tafelgäste des französischen Botschafters waren, gleich ihnen freundlich von dem Prinzen und dessen Umgebung aufgenommen wurden. Sie hätten darin vielleicht ein vorsichtiges Entfernthalten von aller Parteiung erkennen können; aber von dem Charakter und manchen Aeußerungen einiger Begleiter des Herzogs schließend, glaubten sie eine ihnen abnorm erscheinende Neigung zu constitutionellen Ideen wahrzunehmen. – Der Prinz wird Ende Januar von Neapel zurückerwartet, um nach kurzem Aufenthalt seinen frühern Wohnsitz wieder zu beziehen.
Oesterreich.
Wien, 20 Jan. Reisende, welche aus Oberitalien eben zurückgekehrt sind, schildern den Anblick des von den Fluthen tief aufgewühlten Bodens mit düstern Farben. Das verödete Land ist theilweise von der Bevölkerung verlassen; die Häuser stehen als Trümmer da, die nach und nach zusammenstürzen. – Die Preßburger Zeitung gibt nun die Berathungen der Magnatentafel über das ständische Nuncium in Betreff der Religionsangelegenheit vollständig mit der Bemerkung, daß das darüber abgefaßte Renuncium der Ständetafel bei der nächsten Reichstagssitzung werde mitgetheilt werden. Es finden sich in diesem Berichte die Ihnen gemachten Privatmittheilungen im Wesentlichen bestätigt, und nur Einiges dürfte noch beizufügen seyn. Namentlich äußerte sich die Magnatentafel beistimmend, daß kraft der Reversalen keine Religionsfrage weiter stattfinden solle, wenn Jünglinge das 18te Lebensjahr erreicht, und Mädchen wenn sie vor dem 18ten Jahre sich verheirathet haben. Dagegen konnte sie dem schon beim vorigen Landtage gestellten Antrage, daß bei gemischten Ehen volljähriger Kinder insbesondere noch die Einwilligung der Eltern erforderlich sey, nicht beitreten, und in Betreff der Kindererziehung aus gemischten Ehen äußerte sie den Wunsch, es möge damit aus den schon im vorigen Landtage mitgetheilten Gründen beim gesetzlich Bestehenden verbleiben. Weil jedoch auch in Betreff solcher Ehen, bei denen nach der Zeit eine Religionsveränderung eintritt, der Kinder wegen ein Gesetz erforderlich ist, so möge die Ständetafel darüber ein Gutachten vorlegen. Bei dem Punkte über den Besuch der protestantischen Schulen und wegen der Aufnahme protestantischer Erzieher für die katholische Jugend sey klar anzudeuten, daß, da die katholische Jugend an dem protestantischen Religionsunterrichte nicht Theil nehmen kann, sowohl in der Schule als bei der Privaterziehung, der katholische Religionsunterricht immer sichergestellt bleiben müsse. Was den Punkt wegen Recopulation (der unter Religionsfrage stehenden Ehegatten) betrifft, so ist die Magnatentafel einerseits einverstanden, daß sie bei jenen Individuen aufhöre, die schon von Kindheit an evangelisch waren, und durch ihre Seelsorger gewissenhaft und ohne Betrug copulirt wurden, wie auch hinsichtlich jener Verfügung, daß der die Copulation gegen den 15ten Abschnitt des 26sten Art. 1790/91 wissentlich vollziehende Seelsorger zur Verantwortung gezogen werden soll; anderntheils aber wünscht die Magnatentafel, daß die Recopulation der noch unter einer Religionsfrage stehenden Personen nie früher geschehe, als bis sie durch Entscheidung dieser Frage wird nöthig befunden werden. Mit dem 7ten Punkte (Beschränkung in der freien Errichtung von protestantischen Elementar- und Grammatikalschulen) und mit dem 8ten Punkte (rücksichtlich der Anordnung von Consistorien und Bestätigung der Synodalbeschlüsse) erklärte sich die Magnatentafel für einverstanden. In Betreff des 9ten Punktes stimmt sie bei, daß die Anordnung des 26ten Artikels 1790/91 anbelangend die Gerichtsbarkeit der katholischen Consistorien in Scheidungsprocessen gemischter Ehen nicht dahin ausgedehnt werden, wenn beide Eheleute evangelisch waren, und eins derselben im Laufe oder nach Beendigung des Processes katholisch wird; doch kann die Magnatentafel nicht einwilligen, daß, im Fall bei gemischten Ehen Scheidung von Tisch und Bett erfolgt, der evangelische Theil die Ehe als völlig aufgelöst erachten und zur neuen Ehe schreiten solle, denn außerdem, daß man dem katholischen Consistorium einen seinen Principien entgegengesetzten Urtheilsspruch nicht abzwingen, auch diesen Spruch nicht über den wahren Sinn ausdehnen dürfe, hindere die Annahme dieser von der Ständetafel vorgelegten Meinung auch noch der gewichtige Grund, daß das Ehebündniß, welches seiner Natur und Bestimmung nach gleichgestellt seyn muß, dieser Meinung gemäß ganz ungleich und für den katholischen Theil drückender wäre, woraus nur Gefährdung der ehelichen Ruhe und Eintracht entstehen müßte; überdieß wäre darin hinsichtlich der gemischten Ehe gerade ein essentielles Hinderniß enthalten: es beharre deßhalb die Magnatentafel bei ihrer im vorigen Landtage ausgesprochenen Meinung, hoffend, die Ständetafel werde diese Gründe beherzigen und von ihrem Vorschlage abgehen. Zum 10ten Punkte bemerkt die Magnatentafel: da die Erwähnung der Patronatspflichten keine Besorgniß erwecken könne, diese Erwähnung aber zur Sicherung
solcher Vorrechte erforderlich sey, beharre sie ferner darauf; im Uebrigen einwilligend wie ferner zum 11ten Punkte, daß die Aemter ohne Religionsunterschied auch in den Städten verliehen werden sollen. Sie wünscht zum 12ten und 13ten Punkt auch dießmal, daß der Reciprocität und des Zehentrechtes erwähnt werde, da diese Rechte gar nicht außer dem Bereiche der gegenwärtigen Berathungen liegen; im Uebrigen dem Vertrage beitretend. Der 14te Punkt: daß ein Gesetz den gemeinschaftlichen Friedhofsgebrauch (wo keine abgesonderten Friedhöfe bestehen) anordne, wird nicht beanständigt; auch genehmigt die Magnatentafel, daß in der unterzubreitenden Repräsentation um Anstellung evangelischer Seelsorger gebeten werde. – Am Schlusse ist bemerkt: was die Abweisung der Protestanten aus Croatien anbelangt, wiederhole die Magnatentafel ihre Ansichten vom letzten Landtage; es wird demnach kraft derselben die Ständetafel ersucht, diesen Antrag dahingestellt zu lassen, indem zu hoffen ist, es werde das Schwesterland bald selbst die Aufhebung dieser auf alten Gesetzen beruhenden Maaßregel verlangen. Uebrigens beziehen sich diese Ergebnisse bloß auf das Nuncium der Ständetafel. Die Bemerkungen über die Repräsentation und den Gesetzesentwurf wird die Magnatentafel alsdann mittheilen, wenn eine gänzliche Uebereinstimmung der beiden Tafeln über diesen Gegenstand erzielt seyn wird.
[242]
Bekanntmachung,
die Prämien-Einrichtungen bei der öffentlichen Kunstausstellung zu Dresden
betreffend.
Vermöge allerhöchster Genehmigung des vom akademischen Rathe gemachten Antrags sollen künftig unter nachbemerkten Bestimmungen diejenigen Künstler Prämien erhalten, welche durch die vorzüglichsten zur jährlichen Kunstausstellung eingesendeten Werke, wozu sie sich die Aufgaben frei erwählen können, ihre Fähigkeiten und deren Entwickelung dargethan haben: so daß die Ausstellung selbst als eine freie, allgemeine große Concurrenz betrachtet und selbiger dadurch eine erhöhte Wirksamkeit gegeben werden soll.
In dieser Beziehung wird unter Aufhebung der zeitherigen Bestimmungen für die bei der Kunstakademie stattfindenden Preisvertheilungen Folgendes festgestellt und zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
I. Die Prämien bestehen wie bisher in einem Reise-Stipendium auf zwei und nach Befinden drei Jahre und in einigen größern und kleinern Medaillen.
II. Um das Reise-Stipendium erhalten zu können, ist Folgendes erforderlich:
a) der Künstler muß in Sachsen geboren seyn;
b) er muß wenigstens ein Jahr lang die dritte Classe der Kunstakademie besucht und sich entweder noch daselbst befinden, oder seit nicht länger als vier Jahren die Kunstakademie verlassen haben;
c) auch wenn der Künstler nicht mehr im Besitze seines Werkes ist, und dieses von dem Eigenthümer zur Ausstellung eingesendet wird, kann ersterer bei befundener Würdigkeit diese Prämie erhalten; nur muß diese Arbeit seine gegenwärtige Bildungsstufe beurkunden und im Laufe des letztverflossenen Jahres verfertigt seyn;
d) der Künstler muß auf sein Ehrenwort versichern können, daß im Wesentlichen der Gedanke und dessen Darstellung sein eigen sey, und daß bei der technischen Ausführung ihm keines Andern Hand geholfen habe.
Von dem Architekten wird noch insbesondere verlangt, daß er schriftlich oder mündlich die Motive angebe, welche dem Organismus seines Werkes zu Grunde liegen;
e) Ausländer können nur Medaillen, und die große goldene nur unter den bei IV. festgesetzten Bestimmungen erhalten.
III. Unter die Kunstgattungen, welche bei der Prämienvertheilung berücksichtigt werden, gehört die Architektur, die Malerei, die Bildnerei und die Kupferstecherei.
A. Architektur.
Die große Prämie kann durch den Plan zu einem Gebäude, welches einen höhern Zweck hat, als die alltäglichen Bedürfnisse zu befriedigen, erworben werden.
Zu einem solchen Plane sind folgende Zeichnungen erforderlich:
a) Grundrisse und nöthigenfalls Situationsplan;
b) Aufrisse der hauptsächlichsten Façaden;
c) die zur Erläuterung nothwendigen Durchschnitte;
d) Details in angemessenem Maaßstabe;
e) perspectivische Ansicht.
B. Gemälde.
Unter den Gemälden werden als des großen Preises würdig historische und mythische Darstellungen, Genrebilder und Landschaften anerkannt.
Dagegen bleiben von diesem Preis ausgeschlossen: Portraits, Blumenstücke und Stillleben.
Von den historischen und Genrebildern wird erfordert:
α) daß es keine bloße Untermalung oder Skizze sey;
β) die Figuren wenigstens halbe Lebensgröße haben;
γ) die Landschaften können erdichtete oder geistreiche und gefühlvolle Auffassungen wirklicher Gegenden seyn.
Seestücke werden den Landschaften gleichgestellt, Städteprospecte aber von der großen Preisbewerbung ausgeschlossen;
δ) hinsichtlich der technischen Ausführung finden bei den Landschaften dieselben Bestimmungen wie bei den historischen Bildern statt, und die Landschaften müssen wenigstens eine Größe von 12 Quadratfuß haben.
C. Bildnerei.
Von den Bildnern wird zur Erlangung des großen Preises erfordert:
a) eine nackte Figur oder ein Relief;
b) die nackte Figur muß wenigstens 4 Fuß Höhe haben;
c) es ist nicht erforderlich, daß eine solche Figur in Stein ausgeführt sey; Gypsabgüsse sind hinreichend;
d) unter Relief wird eine Composition von mehreren Figuren verstanden, welche wenigstens um zwei Drittheile vom Grunde sich abheben;
e) die Größe der Gestalten dabei darf nicht unter 3 Fuß Höhe seyn;
f) bei dem Relief gilt dasselbe wie bei den Figuren unter c.
D. Kupferstecherei.
Auf Prämien haben Anspruch:
a) historische Blätter, die in Linien-Manier und mindestens in der Größe von 60 Quadratzoll nach Originalien gestochen sind, die früher nie von Andern genügend in Kupfer übertragen wurden;
b) radirte und mit dem Grabstichel völlig beendete Landschaften, die zu historischen Bildern gerechnet werden können, und deren Figuren auf dem Stiche wenigstens 4 Zoll groß sind.
Kupferstiche aus der Verfallzeit der Kunst haben keinen Anspruch auf Prämien.
IV. a) Werke aller hier vorerwähnten Künste haben gleiche Rechte auf die Prämien;
b) es soll jedoch, um so weit als möglich eine gleichmäßige Vertheilung zu erreichen, und insofern die sich darbietenden Kunstwerke durch gleiche Trefflichkeit dazu Gelegenheit geben, eine Reihenfolge beobachtet werden. Bei nächster Ausstellung 1840 würden daher zuerst die architektonischen Plane, 1841 die Werke der Malerei, 1842 die der Bildnerei und 1843 die der Kupferstecherei in Ansehung des Reise-Stipendiums zu berücksichtigen seyn. Wenn nun in einem Jahre Kunstwerke von verschiedener Gattung sich darböten, wovon jedes in seiner Art einen Beweis abgäbe, daß der Künstler eine Entwickelung seiner Fähigkeiten erreicht hätte, die ihn in den Stand setzte, eine Kunstreise zu weiterer Ausbildung mit Nutzen unternehmen zu können, so würde derjenige Künstler die große Prämie erhalten, aus dessen Kunstfache bei der vorhergegangenen Preisvertheilung kein Kunstwerk mit der großen Prämie belohnt worden wäre. So z. B. wenn 1840 ein Architekt die große Prämie erhielt und 1841 böte sich wieder ein des großen Preises würdiger architektonischer Plan, zugleich aber auch ein dieses Preises würdiges Gemälde dar, so würde der Maler den großen Preis, der Architekt die Medaille als Accessit erhalten.
Nicht die Reihenfolge soll jedoch die Preisertheilung entscheiden, sondern nur die Trefflichkeit des Werkes, so daß der große Preis mehrere Jahre nach einander für Kunstwerke derselben Gattung ertheilt werden kann;
c) bei Ertheilung des großen Preises soll besonders auf den Umstand Rücksicht genommen werden, ob eine Reise zu des Künstlers weiterer Ausbildung nützlich seyn kann.
d) sollte der Fall eingetreten seyn, daß in einem Jahre zwei Künstler gleiche des Preises würdige Werke geliefert hätten, wovon der eine nach Cap. IV b. das Reise-Stipendium, der andere aber nur die große goldene Medaille als Zeichen der Anwartschaft erhielt, und in einem der folgenden drei Jahre fände sich kein des großen Preises würdiges Werk, so würde demjenigen, welcher früher darauf die Anwartschaft sich erworben und als Zeichen derselben die große goldene Medaille erhalten hat, der Preis des Stipendiums zuzutheilen seyn, vorausgesetzt daß er durch seine Arbeiten auf den alljährlichen Ausstellungen Zeugnisse seiner fortwährenden Befähigung beigebracht hat;
e) in dem Falle, daß mehrere Jahre sich keine Gelegenheit darböte, für preiswürdige Werke Reise-Stipendien zu ertheilen, so bleiben solche baar in der Casse der Akademie in Verwahrung, bis in einem andern günstigern Jahre mehrere Künstler des großen Preises würdige Werke ausstellen, und es können sodann die aufbewahrten Reise-Stipendien in einem Jahr an mehrere Künstler vertheilt werden;
f) jeder Medaille wird ein Diplom beigefügt und in dem Diplome, welches eine goldene Medaille begleitet, ausdrücklich gesagt, ob solche als Belohnung überhaupt oder insbesondere noch als Zeichen der Anwartschaft auf das Reise-Stipendium ertheilt worden ist;
g) die Preise werden hinfort mit denjenigen Feierlichkeiten den damit Belohnten übergeben, wie solches bereits eingeführt und herkömmlich ist.
Dresden, am 1 Januar 1840.
Der akademische Rath.
[196-98]
Bekanntmachung.
Um die Anschaffung der Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten den Privaten so viel möglich zu erleichtern und jedes Hinderniß der Verbreitung zu beseitigen, hat das unterfertigte Secretariat veranlaßt, daß man sich für 1840 bei jedem königlichen Postamte mit drei Gulden auf 100 Bogen, jedoch ohne Einrechnung der unbedeutenden Speditionsgebühren, abonniren könne. – München, den 15 Januar 1840.
Das Secretariat der Kammer der Abgeordneten.
Windwart.
coll. Weisbacher.
[242]
Bei G. A. Kummer in Zerbst ist erschienen und in allen Buch- und Musikalienhandlungen zu erhalten:
Gethsemane und Golgatha.
Charfreitags-Oratorium
von Wilhelm Schubert,
in Musik gesetzt von
Dr. Friedrich Schneider,
Herzogl. Anhalt-Dessauischem Hofcapellmeister.
Partitur 8 Rthlr. oder 14 fl. 24 kr. rhn.
Clavierauszug 2 1/2 Rthlr. oder 4 fl. 30 kr. rhn.
Die 4 Chorstimmen in besonderm Abdruck 1 Rthlr. oder 1 fl. 48 kr. rhn.
jede einzelne Stimme 1/4 Rthlr. oder – fl. 27 kr. rhn.
Die neueste, in den Jahrbüchern des deutschen National-Vereins für Musik und ihre Wissenschaft (Jahrg. 1839 Nr. 21, 22) enthaltene, von Hrn. Hofrath Dr. Schilling in Stuttgart verfaßte Recension dieses Werkes füllt weit über einen halben Bogen im größten Format; nur einige kurze Stellen daraus mögen hier Platz finden:
– – Ich weiß kaum, was ich mehr loben soll: daß sie (die Verfasser) den Muth hatten, sich damit über ein Althergebrachtes der Form hinwegzusetzen und so gleichsam eine ganz neue Gattung von Oratorien-Composition zu realisiren, wenigstens einzuleiten, oder die Art und Weise selbst, wie sie diese neue Schöpfung ins Leben riefen und als ein musterhaftes Bild solch neuer Gattung hinzustellen wußten.
– – Es ist ein durch und durch vortreffliches, ein classisches Werk, die Fortschritte der Kunst in Verwendung ihrer mancherlei Hülfsmittel reichlich benützend, und doch auch festhaltend immerhin an der alten und ewig wahr und kräftig bleibenden Solidität. Eine Welt voll Lieblichkeit geht da vor uns auf, und doch ist es nur das rein Edle und Erhabene, auf welchem unsere Sinne, das Herz zum Mitgefühl stimmend, so wohlgefällig ruhen, daß wir nur im Kampf uns davon loszureißen vermögen.
– – Und alle diese Forderungen und Bedingungen, die aus der Natur der Sache selbst für das Oratorium als ordnende Regel hervorgehen, zum Maaßstab erhoben, nach welchem der mehr oder mindere Werth der vorliegenden Dichtung abgewogen und abgemessen
werden soll, müssen wir sie unbedingt und in jeder Beziehung für ein Oratorium im vollsten und ganzen Sinne des Worts, für ein wahrhaft vollendetes Werk seiner Gattung erklären.
– – So viel meine Ueberzeugung in der Sache zuläßt, von Durchsicht und Spiel am Clavier auf die wirkliche und allgemeine Vergegenwärtigung zu schließen, halte ich mich gewiß, daß ein Charfreitag, mit Aufführung dieses Oratoriums in seinem ganzen Umfang und seiner ganzen Idee begangen, ungleich tiefere und seligere Spuren in den Herzen der Hörer und Kirchengänger zurückläßt, als je einer andern Feier möglich war, und ich möchte den Wunsch wohl hier öffentlich aussprechen, daß wenigstens zu einer Art von kirchlicher Nachfeier, nach dem gewöhnlichen Gottesdienste, in recht vielen Gemeinden der Versuch damit gemacht würde. Es würde sich daraus der gehaltvollste Beleg für jene meine Behauptung ergeben. – Mit dieser rein kirchlichen Bestimmung ist das Oratorium jedoch keineswegs von der Aufführung in einem Concertsaal oder außerhalb des öffentlichen Gottesdienstes ausgeschlossen, sondern kann auch eine solche recht wohl damit statthaben, nur daß alsdann der vorgeschriebene Gemeindegesang, die eingemischten Choräle, von einem besonderen oder dem gesammten Gesangspersonale vorgetragen werden müssen etc.“ – –
[25]
Morgenblatt
für gebildete Leser.
Viertes Vierteljahr 1839.
Das Morgenblatt hat im Verlauf des verflossenen Vierteljahrs (October – December 1839) neben kleineren litterarischen und wissenschaftlichen Notizen folgende Artikel gegeben:
Gedichte von Freiligrath, J. Krais, L. v. Bornstedt, W. Wöhler, Franz Freiherrn Gaudy, F. v. Frankenberg, A. Peters, Fr. Förster, A. Palmer, Fr. Hebbel, Fr. Notter, Ph. H. Welcker. – Die Jahreszeiten von Kalidäsa, aus dem Sanskrit übersetzt von P. v. Bohlen.
Erzählungen und verwandte Stoffe. Lübeck'sche Sagen, v. J. Röse. – Die Calvi, von Franz Freiherrn Gaudy. – Der Findling. – Der Gang um Mitternacht, vom Freiherrn v. Sternberg. – Aus dem Tagebuch eines Verrückten (nach dem Russischen). – Die schwarzen Fiedler, von W. v. Chézy. – Die vier thörichten Braminen (nach dem Hindostanischen).
Reisen und Länderbeschreibungen. Reise- und Lebensbilder von Franz Freiherrn von Gaudy. – Bilder aus Savoyen. – Ein Ausflug in die Eugaueen, von Heinrich Stieglitz. – Bilder aus Ungarn und Polen, von Elsner. – Damaskus, von G. H. v. Schubert.
Naturwissenschaftliches. Aetzung und Vervielfältigung der Lichtbilder. – Die neuesten Entdeckungen am Fixsternhimmel, von Nürnberger. – Bilder des Unsichtbaren in den Gesetzen der sichtbaren Welt. – Project einer Luftschifffahrt von Amerika nach Europa. – Allerlei über Thiersprache und musikalische Thiere, von G. Zimmermann.
Aufsätze gemischten Inhalts. Artikel über Trachten und Moden, von H. Hauff. – Blätter der Erinnerung, von L. Rellstab. – Der Concordeplatz und die elysäischen Felder zu Paris, von C. C. – Briefreliquien, herausgegeben von Z. Funck. – Seltsamkeiten ungewöhnlicher Menschen, vom Pariser Horizont aus beobachtet, von C. C. – Voltaire's letzte Tage. – Scenen aus dem Leben: Der deutsche Knabe in der französischen Schreckenszeit. Das Lager von Boulogne. – Ueber das Poetische in der Geschichte, von G. Zimmermann. – Etwas vom deutschen Schauspiel, von F. v. S. – Jugurtha und Abd-El-Kader. – Erinnerungen, von Helmine v. Chézy. – Geheime Memoiren über den Grafen von Paris.
Fortlaufende Berichte über Litteratur und Kunst, Volks- und Gesellschaftsleben aus folgenden Orten: Amsterdam, Baden-Baden, Berlin, Breslau, Dresden, Florenz, Frankfurt, Genf, Leipzig, Leuck, Lyon, Madrid, Mainz, Paris, Prag, Schwerin, Stuttgart, Triest, Weimar, Wien.
Das Litteraturblatt
enthielt in den drei letzten Monaten des Jahrs die Anzeigen von 110 neuen Werken, eine allgemeine Betrachtung über die Leipziger Büchermesse im Herbst 1839, die Beurtheilung der berühmten „europäischen Pentarchie“ und der russischen Geschichte von Bulgarin; ferner zur Geschichte: Gevay Actenstücke zur Geschichte der Verhältnisse Oesterreichs zur Pforte, Idelers Karl der Große etc., Taschenbuch der neuesten Geschichte von Thiersch, historisches von Raumer und andere belletristische. Dichtkunst: Ulrici über Shakspeare dramatische Kunst, zwei neue Uebersetzungen des Beranger, Knapps Hohenstaufenlieder, zwölf Romane, zehn dramatische Werke, darunter der Faust von Marlow. Humoristische Litteratur: Webers Demokrit. Naturkunde: Argelander über die eigene Bewegung des Sonnensystems, sieben Schriften über Pferdezucht. Staatswissenschaften: Perthes über den Staatsdienst in Preußen, Streckfuß über die Garantien der preußischen Zustände, Rotteck Staatsrecht der constitutionellen Monarchie, Laverçne-Peguilhen Bewegungs- und Productionsgesetze, v. Kapff über Rentenanstalten, Remacle über Findelhäuser, Diez über den Selbstmord. Länder- und Völkerkunde: Werke über Tyrol von Weber und Staffler, Grund Sittenbuch der englischen Gesellschaft, Tietz brasilianische Zustände, italienische Reisen von Klemm und Baumann, Berliner Spaziergänge. Biographien von Sinclair und Passow. Siebzehn neue pädagogische Schriften von Thiersch, Diesterweg, Roth, Dilthey etc. Philosophie: Kants Werke, die Freiheit des Menschen von Frauenstedt, Baaders Revision der Hegel'schen Philosophie, v. Ammons Sittenlehre etc. Kirchensache: Entwurf eines neuen württembergischen Gesangbuchs.
Das Kunstblatt
hat in der Periode vom October bis December 1839 gegeben: Beurtheilungen neuerschienener Kunstwerke und artistischer Schriften: Die heil. Genoveva, gemalt von Steinbeck, gest. von I. Felsing. – Blicke in das Düsseldorfer Kunst- und Künstlerleben, von Fr. v. Uechtritz. – Musée des armes rares anciennes et orientales de S. Maj. l'Empereur de toutes les Russies. – Bilder und Randzeichnungen zu deutschen Dichtungen, erfunden und radirt von Sonderland. – Neueste Werke der bildenden Kunst in München. – Anzeige neuerschienener Kunstwerke und Berichte über Kunstausstellungen und Verkäufe von Kunstgegenständen aus Stuttgart, Rom, Weimar (über den Liepmann'schen Gemäldedruck), Leipzig, aus Holland, Paris (das Daguerréotype), Halberstadt. – Selbstständige Aufsätze: Der Bäcker Eurysaces und sein Monument, von Forchhammer (mit einer Abbildung). – Gelegentliches über alte und neue Glasmalerei in Bayern, von Gessert. – Kunstgespräch. – Simons Arabesken zum Oberon, von A. v. Sternberg. – Was ist Schönheit? – Ueber das Tullianum und den Carcer Mamertinus, nebst einigen Thesen über Roms älteste Geschichte und Topographie, von Forchhammer. – Scenen aus Schillers Braut von Messina, von Neher zu Weimar ausgeführt (mit einem Kupferstich). – Eine Steinschrift in Brambanon auf Java, von E. Selberg (mit einer Abbildung). – Die gegenwärtige Malerei in den Niederlanden. – Bemerkungen. – Orientalische Kunstwerke des herzoglichen Museums zu Gotha. – Fortlaufende Notizen aus dem ganzen Gebiet der Kunst über neue Bauten und Kunstunternehmungen aller Art, archäologische Entdeckungen, Versteigerungen, Preisbewerbungen; Biographien verstorbener Künstler, Personalveränderungen. – Stuttgart und Tübingen, Januar 1840.
J. G. Gotta'sche Buchhandlung.
[167]
Für Juristen
ist so eben in der Arnold'schen Buchhandlung erschienen und in allen Buchhandlungen, in Augsburg in der K. Kollmann'schen Buchhandlung zu haben:
Dr. L. F. O. Schwarze, de crimine rapinae ex principiis juris communis. Commentatio juridica etc. gr. 8. 16 gr. oder 1 fl. 12 kr. rhn.
[168]
Durch alle Buchhandlungen, in Augsburg durch die K. Kollmann'sche
Buchhandlung, ist zu erhalten:
The death of an Angel and other pieces, translated from the works of Jean Paul Fr. Richter. With sketch of his life and Character by Kenney. gr. 8. cart. 2 Thlr. oder 3 fl. 36 kr. rhein. London, Black and Armstrong.
Arnold'sche Buchhandlung in Dresden und Leipzig.
[162]
So eben ist bei P. Reclam jun. erschienen:
J. Janin's
Reise in Italien.
Preis 1 Rthlr.
Leonore Pacheco
und
Philipp von Orleans
oder die
Giftmischer im Palais-Royal.
Romantisches Gemälde aus der Geschichte des französ. Hofes
unter Louis XIV.
2 Bände, 2 Rthlr.
[225-26]
So eben ist das erste Heft folgenden Werkes erschienen und in allen Buchhandlungen zu finden:
Das malerische und romantische
Westphalen.
Von
Ferdinand Freiligrath.
Mit 30 englischen Stahlstichen (von H. Winkles etc.)
In 10 Lieferungen, jede zu 10 Sgr. oder 8 g Gr.
Format und Ausstattung wie beim „maler. und romant. Deutschland.“
Was von Seiten der Kunst geleistet wird und geleistet werden soll, davon mögen die Bilder, welche das erste Heft schmücken, Zeugniß geben. Freiligrath selbst singt in dem, das Werk einleitendem Gedichte:
„Ans Herz der Heimath wirft sich der Poet,
„Ein anderer und doch derselbe“
und indem er also auch auf seinem heimathlichen Boden derselbe Poet seyn wird, als wie wir ihm auf fremdem begegnen, so ist den vielen Freunden seiner Muse zugleich die Bürgschaft gegeben, daß sie das Trefflichste finden werden. Westphalen trat nie geräuschvoll in den Vordergrund, aber nicht minder romantisch schön als historisch groß, verdient es gleich den schönsten Ländern Deutschlands, daß es sein Poet besinge, und daß die Kunst es ziere.
Dreißig der schönsten und bedeutsamsten Landschaften, Städte, Bergschlösser, Kirchen u. s. w. Westphalens, treu nach der Natur gezeichnet, meisterhaft in Stahlstich ausgeführt, schmücken unser Buch. – Von jetzt an erscheint alle Monate eine Lieferung.
Barmen und Leipzig, im Januar 1840.
W. Langewiesche & F. Volckmar.
[216-17]
Empfehlung von Gold- und Holzspiegeln.
Der Unterzeichnete empfiehlt hiermit seine selbst fabricirten Gold- u. Holzspiegel in allen Sorten zur gefälligen Abnahme, sichert die solideste Waare nebst den billigsten Preisen zu und empfiehlt sich bestens
Johann Dietz, Spiegel-Fabricant in Fürth,
nebst der Eisenbahn Nr. 301.