Großbritannien.
London,12 Febr.
Im Hause der Lords am 11 Febr. zeigte Lord Melbourne an, daß er am nächsten Freitag eine Glückwunschadresse an Ihre Maj. in Betreff ihrer Vermählung beantragen werde. Der Herzog v. Richmond übergab Beschwerdeschriften mehrerer schottischen Pfarrgemeinden gegen die von der Generalversammlung der presbyterischen Kirche arrogirte Gewalt, den Gemeinden Geistliche aufzudringen. Lord Mounteagle (Spring-Rice) überreichte Petitionen aus den Londoner Stadtbezirken Lambeth und Southwark, worin um Untersuchung des Socialismus gebeten wurde. Dazu bemerkt derselbe, der sehr hochwürdige Bischof von Exeter habe, als er neulich seine Motion gegen den Socialismus stellte, die Meinung geäußert, da die Socialistenzeitung, genannt „die neue moralische Welt,“ regelmäßig ins Stempelamt gesendet werde, so lasse sich ja dessen Circulation leicht verhindern; dieß sey jedoch insofern ein Irrthum, als das Stempelamt nicht befugt sey, irgend ein Journal zu controliren. Lord Mounteagle begegnete zugleich der von den Tories oft erhobenen Beschuldigung, daß die Regierung in der Unterdrückung ungestempelter Zeitungen saumselig sey; während der Zeit seiner Verbindung mit dem Cabinet seyen nicht weniger als 800 Personen wegen der Herausgabe ungestempelter Zeitungen gerichtlich verfolgt und bestraft worden. Der Bischof von
Exeter entgegnete, er habe bloß gesagt, da regelmäßig ein Exemplar des Socialistenblattes im Stempelamt deponirt bleibe, so habe die Regierung die beste Gelegenheit, mit dem staats- und sittengefährlichen Inhalt desselben sich bekannt zu machen. Der Bischof fragte dann den Staatssecretär des Innern, ob Hr. Pare, der Registrar in Birmingham, wegen seiner eifrigen Theilnahme an dem Socialismus seines Amtes entlassen worden sey. Lord Normanby antwortete, der Mann habe freiwillig abgedankt. Das Haus vertagte sich, und hielt am 12 keine Sitzung
In der Sitzung des Hauses der Gemeinen am 11 Febr. ward eine große Anzahl Petitionen über verschiedenartige Gegenstände eingereicht: um Abschaffung der Korngesetze, um Freilassung des wegen rückständiger Kirchenabgaben seit Jahr und Tag im Gefängniß sitzenden Dissenters Thorogood, um Ausdehnung der Staatskirche u. s. w. Hr. Sergeant Talfourd brachte seine Bill zum besseren Schutze des litterarischen Eigenthums ein, die ohne Bemerkung zum erstenmal gelesen wurde. Lord J. Russell kündigte, wie Lord Melbourne im andern Hause, den Vorschlag einer Gratulationsadresse an Ihre Maj. an. Hr. Alderman Thompson wünschte zu wissen, ob die Regierung Nachricht von großen Kriegsrüstungen des Pascha's von Aegypten habe, und ob sie deren Zweck kenne. Lord Palmerston antwortete, er könne unmöglich angeben, was Mehemed Ali's Absichten seyen, glaube jedoch, daß der Pascha 4000 Mann, die er für sein syrisches Heer hatte ausheben lassen, nach Alexandria zurückbeordert habe. Auf eine Frage von Sir E. Sugden entgegnete Lord J. Russell, er sey fürs erste nicht im Stand, einer Motion auf Freilassung der Sheriffs seine Zustimmung zu geben. (Einer derselben, Hr. Wheelton, ist indeß wegen angegriffener Gesundheit seiner Haft temporär entlassen worden. Toryblätter ermangeln nicht, in sentimentalen Worten ihn als einen Märtyrer der brittischen Freiheit darzustellen.) Hr. J. Duncombe entwickelte sofort seine angekündigte Motion auf Abschaffung der bis jetzt von den protestantischen Dissentern zu entrichtenden Steuern für die Staatskirche (church-rates), deren Bezug er als einen empörenden Mißbrauch darstellte. Lord J. Russell antwortete wie vor zwei Jahren, die Regierung sey nicht darauf vorbereitet, auf eine Maaßregel einzugehen, welche die Staatskirche schwächen könnte; zudem möchte die Aufhebung dieser von je zu Recht bestehenden Abgabe manchem weniger eifrigen Mitglied der Staatskirche eine Lockung werden, sich irgend einer Dissentergemeinde anzuschließen. Alles, was das Ministerium thun könne, sey: es wolle eine Bill einbringen, um die Wiederkehr solcher Fälle, wie der mit Thorogood, zu verhüten. Ueber diese Erklärung las Hr. Hume der Regierung scharf den Text, und rügte es als höchst inconsequent, daß man in Irland die Kirchensteuer abgeschafft habe, in England aber sie fortbestehen lassen wolle. Nachdem mehrere Redner für und wider gesprochen, wurde Hrn. Duncombe's Motion mit 117 gegen 62 Stimmen verworfen.
„Gestern,“ schreibt der Windsor Expreß, „spazierte die Königin Arm in Arm mit ihrem königlichen Gemahl auf der Terrasse des Schloßgartens. Ihre Maj. sah äußerst gesund und heiter aus. Se. k. Hoh. hat sich von den Strapazen seiner langen Reise vollkommen erholt.“ – Das hohe Paar wird am 14 Febr. von Windsor wieder nach dem Buckinghampalast herein kommen. Die Herzogin von Kent hat, der M. Post zufolge, das Haus Lord Ingestrie's auf dem Belgrave-Square, das in voriger Saison der Prinz von Capua bewohnte, auf einige Zeit gemiethet, und wird binnen drei Wochen vom Buckinghampalast ausziehen. – Die sauersüßen Hochzeitartikel der Toryblätter und die Antworten der ministeriellen Journale darauf enthalten manche pikante Stellen; da jedoch die anständige deutsche Presse verbunden ist, die inneren Angelegenheiten auswärtiger Staaten delicater zu behandeln, als die Unterthanen dieser Staaten selbst, so müssen wir auf eine Mittheilung derselben verzichten. „Mum is the word.“ Hingegen steht nichts im Weg, noch einmal auf den bräutlichen Anzug der Königin Victoria zurückzukommen. „Der Schleier Ihrer Maj. allein, sagt die M. Post, kostete 1000 Pf. St. Der Atlaß vom reinsten Weiß war ein Fabricat von Spitalfields. Ihre Maj. trug ein Bracelet mit dem Motto des Hosenbandordens: „Honni soit qui mal y pense!“ so wie auch den Stern dieses Ordens. Im Atlaßkleide waren Orangeblüthen eingewebt, und einen Kranz natürlicher Orangeblüthen (in England die Stellvertreterinnen der Myrte) trug die Königin im Haar. – Der Hosenbandorden, welchen Prinz Albert am linken Knie trug, war von köstlichster Arbeit und mit Diamanten vom reinsten Wasser buchstäblich übersäet – ein Geschenk seiner hohen Braut.“ Die Blätter berichten ferner mit modejournalistischer Genauigkeit über die Kleidung der Königin-Wittwe, der Herzogin von Kent und sämmtlicher Hofdamen – der jungen sowohl, wie jener von gewissen Jahren, bei welchen dann das Interesse an der Toilette an und für sich um so reiner hervortritt – und der Refrain ist jedesmal: „der Anzug bestand ganz aus Artikeln von brittischer Manufactur.“ – Die Times bemerkt: „Der Herzog von Wellington wurde zwar zu der Trauungsfeier eingeladen, blieb aber sowohl von dem Hochzeitfrühstück im Buckinghampalast wie von dem Banket in St. James ausgeschlossen, obgleich alle übrigen Personen, die der Trauung beigewohnt, zu dem einen oder dem andern eingeladen wurden, nur der Herzog nicht! So viel wir wissen, waren vier conservative Pairs bei der Cerimonie anwesend, davon einer (Lord Cholmondeley) nicht durch Vergünstigung, sondern vermöge seines Rechts als erblicher Großkämmerer. Die Herzogin v. Northumberland, der Königin vormalige Hofmeisterin, ward am 7 eingeladen; da sie sich aber zu Almwick in Northumberland befand, so konnte sie – und das hatten Lord Melbourne und Comp. schlau berechnet – erst am Tage nach der Hochzeit in London eintreffen.“
Frankreich.
Paris, 14 Febr.
(Moniteur.) Mehrere Journale bemühen sich seit einiger Zeit die öffentliche Meinung in Betreff vorgeblicher Nachsuchungen der Justiz nach Schriften, die sich auf die Didier'sche Angelegenheit beziehen, irre zu leiten. Wir sind ermächtigt, diesen Einflüsterungen aufs förmlichste zu widersprechen und zu erklären, daß alle sowohl in Paris, als zu Grenoble stattgefundenen Nachforschungen auf Dinge bezüglich sind, deren die HH. Crouy-Chanel, Barginet und andere, gegenwärtig wegen Complots vor dem Tribunal der Seine in Untersuchung stehende Individuen bezichtigt sind.
(Moniteur.) Marschall Maison ist heute (13) Mittag nach einer nur zehntägigen Krankheit gestorben. Dieser unerwartete Verlust wird von dem König und dem Lande tief gefühlt werden, die seine langen und ehrenvollen Dienste geschätzt hatten.
Marschall Maison war geboren zu Epinay am 19. Dec. 1770. Er trat am 22 Jul. 1792 in eines der Bataillone, die man in Paris organisirte und hatte fast alle Feldzüge der Revolution und des Kaiserreichs mitgemacht. Unter der Restauration ward ihm das Commando der Expedition von Griechenland übertragen, und er erhielt nach seiner Rückkehr den Marschallsstab. Er war seit der Juliusrevolution Botschafter in Rußland und in Wien, und Kriegsminister gewesen.
(La Presse.) Der unerwartete Tod des Marschalls Maison setzt den Conseilpräsidenten in die größte Verlegenheit, da dieser weit entfernt war, ihn vorauszusehen, als er vor einigen Tagen dem General Sebastiani schrieb und ihm versprach, ihn bei einer eintretenden Erledigung zum französischen Marschall zu befördern.
(Courrier français.) Hr. Teste hat das Gesetzgebungscomité im Staatsrath hergestellt. Dieß ist die einzige Schöpfung von einiger Wichtigkeit, welche sein Gesetzesentwurf
enthält, und schon wird diese Neuerung eine Verlegenheit für ihn. Bekanntlich ließ der Siegelbewahrer durch Specialcommissionen einen Gesetzesentwurf über individuelle Freiheit und einen über Rehabilitation Verurtheilter vorbereiten. Diese legislativen Maaßregeln, die dem öffentlichen Wunsche entsprechen, sollen das, gegenwärtig so seltene Verdienst gehabt haben, wirkliche und ausführbare Verbesserungen, ohne Geräusch und ohne Schwierigkeit, an die Hand zu geben. Die beschlossenen und abgefaßten Entwürfe wurden einem Gesetzgebungscomité übergeben, das sie allzu revolutionär findet, und sicher auf Verwerfung antragen wird. Dieß ist ein neuer Beweis von der vollkommenen Nutzlosigkeit der von Hrn. Teste aufgehäuften Ernennungen. Was nützt ein Gesetzgebungscomité, wenn man keine Gesetzgeber dafür hat! Das Gesetzgebungscomité war im Staatsrathe des Kaiserreichs gut an seiner Stelle, da dieses die Elemente des Gesetzes zusammenstellte und erwog, und überdieß aus den ausgezeichnetsten Köpfen des Vaterlandes bestand. Ein bloß administrativer Staatsrath aber, wie der des gegenwärtigen Regime's, und zu dem nur untergeordnete Fähigkeiten berufen sind, läßt sich nicht als ein Körper betrachten, der gleichsam ein zweites Parlament darstellte. Man setze entweder die ausgezeichnetsten Männer der Kammer und der Verwaltung in den Staatsrath, oder man verzichte darauf, diesen Körper mit einer Autorität auszustatten, welche die Kammern sonst mit keiner andern Versammlung mehr theilen können.
Der König hat am 12 Febr. die Ordonnanz unterzeichnet, welche Madame Thiers ermächtigt, den ihr von der Königin von Spanien zugeschickten Marie Louise-Orden zu tragen.
Toulon, 12 Febr. An die Linienschiffe Montebello, Jupiter und Trident, welche sich zur Rückkehr nach Frankreich bereit machten, scheint der Befehl abgegangen zu seyn, in der Levante zu bleiben; die diesen Schiffen nothwendigen Gegenstände werden ihnen von den Linienschiffen Algier, Suffren und Neptun gebracht werden. Letzteres Schiff ist bereits nach der Levante abgegangen mit 168 Matrosen für die Division Lalande am Bord. Die beiden andern Linienschiffe werden am 14 abgehen. Der Telegraph ist fortwährend in Bewegung, um die Reparaturen des Triton, Hercules und Généreur, welche baldmöglichst nach der Levante zurückkehren sollen, so wie die Ausrüstung der Linienschiffe Scipio, Souverain und Stadt Marseille zu beschleunigen. Auch die Linienschiffe Nestor und Couronne sollen später in segelfertigen Stand gesetzt werden, und man erwartet den Befehl zur Ausrüstung einiger großen Fregatten; aber es fehlt an Matrosen.
Italien.
Rom, 4 Febr. In der Leipziger Allgemeinen Zeitung erwähnte man des Hrn. Grafen von Broglia, außerordentlichen Gesandten Sr. Maj. des Königs von Sardinien auf eine Weise, die, wenn es anders möglich wäre, dem so unbefleckten Rufe dieses in jeder Beziehung so würdigen und vortrefflichen Mannes nachtheilig seyn könnte, der durch seinen ehrenhaften Charakter, durch seine tiefe Religiosität, durch sein erprobtes Zartgefühl und durch andere ausgezeichnete Eigenschaften mit vollem Rechte das ganze Vertrauen, sowohl seines Hofes, als auch des heiligen Stuhles genießt. – Man wollte nämlich glauben machen, daß Graf v. Broglia die Freiheiten des diplomatischen Corps dazu mißbraucht habe, ein Fahrzeug mit Colonialwaaren kommen zu lassen, um damit Handel zu treiben. Wir sind in den Stand gesetzt worden, auf die entschiedenste Weise eine Behauptung zu widerlegen, die für den edlen Charakter des sardinischen Ministers bei dem heiligen Stuhle so beleidigend ist, und können versichern, daß der Hr. Graf v. Broglia, weit entfernt auf irgend eine Weise die diplomatischen Freiheiten zu überschreiten, im Gegentheil nur höchst selten und auch dann nur mit einer Delicatesse, die seinem Charakter eigen ist, davon Gebrauch gemacht hat. – All das Uebrige, was das genannte Blatt über die Beweggründe gemeldet hat, welche die päpstliche Regierung veranlaßt hätten einige billige Beschränkungen in die diplomatischen Freiheiten einzuführen, hat nicht mehr Grund, als was eben über den sardinischen Gesandten behauptet worden ist. Es ist auch ganz falsch, daß die obenerwähnten Freiheiten nur in Rücksicht auf die Gesandten und Geschäftsträger beschränkt worden seyen, indem die Botschafter Frankreichs und Oesterreichs davon ausgenommen wären, da es durch das Reglement vom 18 Dec. 1839, welches von Sr. Eminenz dem Cardinal Lambruschini unterzeichnet und den verschiedenen auswärtigen Gesandtschaften mitgetheilt worden, festgestellt sey, daß auch die Botschafter ihrerseits im Verhältnisse zu ihrem Range stehende Beschränkungen erfahren hätten.
Deutschland.
München, 17. Febr. Die Consecration des neuernannten Bischofs von Passau, Hrn. Dr. Hofstätter, der gestern beeidigt wurde, findet am 25 Febr. in hiesiger Kathedrale statt. – Gestern wurde, wie jedes Jahr am 16 Febr., im Kunstverein die Verloosung der angekauften Kunstgegenstände vorgenommen; dieser Vorgang, der sonst einen Abschnitt in unserer Conversation bildet, ging dießmal wenig beachtet vorüber, da der heute stattfindende große Künstlermaskenzug fast ausschließend die Theilnahme des Publicums beschäftigt, und selbst die ernsteren Interessen der Gegenwart verdrängt. Viele Gewinnste fielen auf auswärtige Mitglieder, darunter auch auf den Kunstverein Ihrer Stadt. – Die Spazierfahrten auf der Eisenbahn nach Maisach sind fortdauernd unter allen Ständen sehr beliebt, und das Directorium macht gute Geschäfte. Morgen wird eine Anzahl Mitglieder der zweiten Kammer und mehrere der ersten gemeinsam eine Excursion dahin unternehmen.
Frankfurt a. M., 15 Febr. Das hier allgemein verbreitet gewesene Gerücht, der Herzog von Nassau sey nach Wien gereist, ist falsch. Se. Durchl. reiste vorgestern nach Wiesbaden von hier zurück, nachdem Abends zuvor eine Estafette abgesendet worden, um die bereits auf der Route nach Würzburg bestellt gewesenen Relais wieder abzubestellen. – Gestern entfaltete ein vor kurzem aus Paris zurückgekehrter, junger fremder Mann, ein Uhrmacher, in dem Römer hier eine dreifarbige (schwarz-roth-goldene) Fahne, schwang sie in der Luft und nannte sich den Kaiser Karl V. Aus diesem und anderm, was der junge Mensch gesprochen, war abzunehmen, daß er geistesschwach ist. Es soll indessen Mühe gekostet haben, ihn zu überwältigen, da er sich stark zur Wehre setzte. Wir erwähnen nun dieser Sache, um allenfallsigen falschen Gerüchten, welche der immerhin unangenehme Vorfall erzeugen kann, vorzubeugen.
Coburg, 10 Febr. Der heutige Tag wurde hier allenthalben festlich begangen. In den ersten Gasthöfen, welche außen, so wie die Speisesäle, mit grünen Guirlanden geschmückt waren, hatte man große Diners veranstaltet. Die zahlreiche Theilnahme und die herzlichen Toaste, welche ausgebracht wurden, sprachen auf eine sehr unzweideutige Weise die Gesinnungen der Theilnehmer gegen das Fürstenhaus und insbesondere gegen den Prinzen Albert bei seiner Vermählung mit der Königin Victoria von England aus, Gesinnungen, die jeder gute Coburger aufrichtig theilt.
Dresden, 12 Febr. Die außerordentliche Deputation der zweiten Kammer, welche zur Begutachtung des Antrags des Abgeordneten Eisenstuck in Bezug auf die hannover'sche Verfassungsangelegenheit gewählt worden war, hat in diesen Tagen ihren Bericht eingereicht, und die Berathung darüber soll nächstens beginnen. Bekanntlich war jener Antrag (am 11 Nov. 1839) darauf gerichtet, die hohe Staatsregierung im Vereine mit der ersten Kammer zu ersuchen, über die in der hannover'schen Verfassungssache bei der hohen Bundesversammlung stattgehabten Verhandlungen und die Theilnahme der diesseitigen Staatsregierung an denselben und deren Ergebnisse der Ständeversammlung geeignete und beruhigende Mittheilung zu machen. Die mit der Begutachtung dieses Antrags beauftragte außerordentliche Deputation besteht aus den HH. Abg. V. Watzdorf (Referent), Eisenstuck, v. Thielau, Todt, Reiche-Eisenstuck, v. Mayer und Georgi. In dem sehr gründlich abgefaßten, tief in das alte und neue deutsche Staatsrecht eingehenden Berichte derselben ist, nach vorausgeschickter Darstellung der Sachlage, gezeigt, daß das Vertrauen, welches die Stände in die Haltung der Regierung am Bundestage gesetzt haben, kein unbegründetes gewesen, sondern gerechtfertigt dastehe; es sey zwar abzuwarten, welchen Erfolg das Bemühen und die im Gange befindlichen Versuche, die hannover'schen Irrungen durch Verständigung im Innern des Landes auszugleichen, haben würden, und dieß um so mehr, als man diese Angelegenheit von Seite des Bundes keineswegs für so definitiv abgemacht anzusehen vermöge, daß nicht in gewissen Fällen das Einschreiten desselben gerechtfertigt werden könnte; indeß sey nicht in Abrede zu stellen, daß bei allen constitutionellen Staaten Deutschlands nach dem Vorgange der Entscheidung des Bundestags in der hannover'schen Sache eine Lücke für den Fall bleibe, wenn mit der Verfassung eines Landes auch die Ständeversammlung aufgehoben und auf diese Weise der Kläger beseitigt würde. Nächstdem werden die Gründe gegen und für die Gültigkeit des hannover'schen Staatsgrundgesetzes von 1833 erörtert und die verschiedenen Auslegungen der durch die k. hannover'sche Proclamation vom 10 Sept. veröffentlichten Entscheidung des Bundestages geprüft, wobei die Bemerkung vorkommt, daß weder jene Veröffentlichung des Bundesbeschlusses durch die k. hannover'sche Proclamation überhaupt, noch die darin dem letztern gegebene Auslegung in der Absicht der diesseitigen Regierung gelegen habe. Hierauf macht der Bericht auf die Folgen der bisherigen Behandlung der hannover'schen Verfassungsangelegenheit aufmerksam, es sey nämlich dadurch der Grund des Bestehens aller Verfassungen Deutschlands erschüttert und selbst das monarchische Princip gefährdet worden; daher dürfte die Errichtung eines ständigen, unabhängigen und unabsetzbaren höchsten Gerichts zur Sicherung des Rechtszustandes in Deutschland wohl dem politischen Zwecke des hohen Bundes entsprechen. Auf die Entwickelung dieser Gründe und Ansichten hat nun die Deputation folgendes einstimmige Votum gegründet: Es möge die Kammer gemeinschaftlich mit der ersten Kammer bei der hohen Staatsregierung darauf antragen, daß dieselbe den ihr zu Gebote stehenden Einfluß zur Wiederherstellung des durch die einseitige Aufhebung des Staatsgrundgesetzes vom 26 Sept. 1833 gestörten Rechtszustandes des Königreichs Hannover auch fernerhin kräftigst verwende, und bei der hohen Bundesversammlung Folgendes beantrage: 1) eine authentische Erklärung der durch Proclamation vom 10 Sept. v. J. von der hannover'schen Regierung bekannt gemachten Entscheidung des Bundestages, namentlich des darin gebrauchten Ausdrucks „dermalige Stände“; 2) die Bekanntmachung der Bundestagsverhandlungen durch den Druck, wie solche am 14 Nov. 1816 als Regel angenommen gewesen; 3) die Einsetzung eines die Stelle der ehemaligen deutschen Reichsgerichte vertretenden Bundesstaatsgerichtshofs, der nicht allein von Ständeversammlungen, sondern auch von Corporationen und selbst von einzelnen Unterthanen Beschwerden über Aufhebung der Landesverfassung und über Justizverweigerung anzunehmen und rechtskräftig darüber zu entscheiden befugt sey. – Am Schlusse hat die Deputation hinsichtlich der an die zweite Kammer gerichteten Petitionen, daß unsere Verfassung unter die politisch rechtliche Garantie des deutschen Bundes gestellt werden möge, angerathen, denselben keine Folge zu geben, indem sie, die Deputation, offen und klar ihre Ueberzeugung dahin ausspreche, daß ihr die anerkannte und makellose Gewissenhaftigkeit, Gerechtigkeit und Worttreue Sr. Maj. des Königs und seines Hauses höher stehe, als jede andere auswärts zu suchende Garantie. (Leipziger Z.)
Leipzig 14 Febr. Wenn es in Preußen noch bei dem Verbote der öffentlichen Feier des Jubelfestes der Buchdruckerkunst bleiben sollte, wird das hier vorbereitete Fest dadurch eine noch höhere und nationalere Bedeutung erhalten, indem bereits Anfragen wegen der Theilnahme aus namhaften preußischen Städten erfolgt sind. – Der Gesetzesentwurf, die Angelegenheiten der Presse und des Buchhandels betreffend, welcher unsern jetzt versammelten Ständen vorgelegt worden ist, wird jedenfalls zu sehr vielen Einwendungen Veranlassung geben. Eben jetzt wird auch eine dagegen gerichtete Petition der hiesigen Buchhändler zum Absenden vorbereitet, welche nicht die einzige bleiben dürfte. Ueberhaupt wird der Landtag jedenfalls die erste Jahreshälfte überdauern, wozu auch der laut den jüngsten Mittheilungen gestellte Antrag an die Regierung, demselben ein Gesetz über das Armenwesen während der jetzigen Sitzung noch vorzulegen, sehr beitragen dürfte. Ein darauf absehender Wunsch ward übrigens schon 1837 ausgesprochen. – Am 18 wird in der zweiten Kammer wahrscheinlich die Verhandlung über den vom Abgeordneten Eisenstuck wegen der hannover'schen Frage am 11 November vorigen Jahrs gestellte Antrag vorgenommen werden: die Regierung gemeinschaftlich mit der ersten Kammer nun geeignete und beruhigende Mittheilungen wegen der in der hannover'schen Verfassungssache bei der deutschen Bundesversammlung stattgehabten Verhandlungen und wegen der betreffenden Theilnahme der sächsischen Regierung, so wie über die Ergebnisse derselben zu ersuchen.
Hannover, 12 Febr. Die Zeitungen haben des Rescriptes erwähnt, durch welches dem Magistrate jede Verbindung mit Stadtdirector Rumann untersagt worden ist. Ebenso erschien ein Landdrostei-Rescript, durch welches dem Magistrat befohlen wird, den bisher als Ordonnanz im Hause des Stadtdirectors befindlichen Stadtsoldaten zu entfernen. Der Magistrat soll sehr energisch geantwortet haben. Diese beiden Rescripte lauten folgendermaßen! 1) „Da Sr. Maj. dem Könige zur Anzeige gekommen, daß fortwährend eine Einmischung des suspendirten Stadtdirectors Rumann in die städtischen Geschäftsangelegenheiten stattfinde, so haben Allerhöchstdieselben befohlen, daß Maaßregeln getroffen werden, um jede directe oder indirecte Einmischung des Stadtdirectors in jene Angelegenheiten streng zu verhindern. Diesem allerhöchsten Befehle zufolge machen wir dem löblichen Magistrate zur Pflicht, nicht nur selbst sich jeder Geschäftsverbindung mit dem Stadtdirector Rumann während seiner Suspension bei eigener Verantwortlichkeit gänzlich zu enthalten, sondern auch den dem löblichen Magistrate untergeordneten städtischen Officianten und den Rechnungsführern
städtischer Cassen und Stiftungen solches streng zu untersagen. Hannover, den 27 Jan. 1840. Königl. Hannover'sche Landdrostei. v. Dachenhausen. “ – 2) „Wir haben glaubhaft vernommen, daß sich fortwährend ein Stadtsoldat als Ordonnanz des suspendirten Stadtdirectors in dessen Behausung aufhalte, und magistratsseitig zu dessen Verfügung gestellt sey. Da solches unter den obwaltenden Verhältnissen und bei dem, unterm 27 v. M. dem löblichen Magistrate zur Nachachtung mitgetheilten allerhöchsten Befehle, jede dienstliche Beziehung zu dem Stadtdirector während seiner Dienstsuspension streng zu verhindern, nicht würde geduldet werden können, so wollen wir vernehmen, ob jene Anzeige gegründet sey, eventualiter aber dem löblichen Magistrat zur Pflicht machen, die Ordonnanz sofort zurückzuziehen und den Aufenthalt einer solchen in der Stadtdirector-Wohnung außer den Stunden, in welchen der Hr. Stadtsyndicus daselbst Audienz ertheilt, nicht zu dulden. Hannover, den 4 Febr. 1840. Königl. Hannover'sche Landdrostei. v. Dachenhausen.“
Hamburg, 8 Febr. Die Unterhandlungen über die Concession der Bergedorfer Eisenbahn dauern noch immer fort, und dürften nicht vor Ablauf dieses Monats beendigt werden. Endlich scheint man sich über den Platz, wohin der Bahnhof kommen soll, geeinigt zu haben. Die Direction machte auf den Bauhof Anspruch, dieß wäre allerdings das passendste Local, von wo aus man leicht durch einen Tunnel unter dem Walle den Stadtgraben hätte erreichen können. Die von den Behörden zu dieser Unterhandlung niedergesetzte Commission wollte, obschon der Bauhof nicht mehr für die Stadtbauten gebraucht wird, da solche schon seit vielen Jahren den Mindestfordernden überlassen werden, denselben der Gesellschaft unter keiner Bedingung abtreten, weil er zur Unterbringung der Garnison während des bevorstehenden so nöthigen Baues der Caserne unentbehrlich und eventuell zu einem Markte erforderlich ist. Den außerhalb des Steinthors angewiesenen Platz am Hammerbrook nahm die Direction nicht an, weil er zu entfernt von der Stadt ist; so verglich man sich denn um den Mühlenberg, der auf dem Walle nahe beim Deichthor belegen, aber weder so geräumig, noch für Fuhrwerk so zugänglich ist als der Bauhof; auch muß diese Anhöhe gänzlich abgetragen und Gebäude aufgeführt werden, die dort schon stehen. Da nach beendigter Unterhandlung der Senat erst über sämmtliche Punkte einzeln deliberirt, und dieses auch von den bürgerlichen Collegien geschieht, ehe der Vorschlag der erbgesessenen Bürgerschaft vorgelegt wird, so dürfte das Ende des künftigen Monats heran nahen, ehe die Frage erledigt ist. Die Commission soll den Directoren eine Bedingung gestellt haben, welche die Gränzen der Vollmacht der letztern übersteigt, und welche, wenn man darauf bestanden hätte, die Auflösung der Gesellschaft zur Folge gehabt haben würde.
Preußen.
Vom Niederrhein, 13. Febr. Einem Schreiben aus Aachen zufolge herrscht dort eine große Bewegung in Folge der Ausweisung des Hrn. Bischofs Laurent. Man ist nicht über die Maaßregel an sich erstaunt, weil Niemand der Regierung das Recht zu einem solchen Schritte streitig macht, und ähnliche ohne alles Aufsehen früher gegen belgische Geistliche ausgeführt worden. Aber Hr. Laurent ist ein geborner Aachener, und was noch mehr ist, der erste Aachener, der zu einer so hohen geistlichen Würde gelangt ist, und es konnte daher nicht fehlen, daß seine Erscheinung eine große Sympathie erregte, die immer mehr von den niederen Ständen zu den höheren aufstieg. Die Angabe eines unserer Blätter, daß er in Folge der Reclamationen der holländischen Regierung Aachen verlassen mußte, ist nicht wahrscheinlich, kaum erklärlich. Eher scheint es, daß unsere Regierung selbst, vielleicht noch von der frühern, aber factisch schwerlich begründeten Ansicht ausgehend, als habe Hr. Laurent an den religiösen Differenzen thätigen Antheil genommen, und aus Besorgniß, dieß möchte zu weiteren Umtrieben führen, die Anwesenheit des Bischofs im Lande selbst für bedenklich gehalten. Wir wissen von Hrn. Laurent nur, daß er sich schon während seiner Studienzeit als eifriger Gegner des Hermesianismus gezeigt hat, ob die Regierung sonst von Gründen unterrichtet ist, welche die schnelle Beförderung desselben in Verbindung mit unsern Zuständen bringen, ist uns unbekannt. Jedenfalls hatte Hr. Laurent Unrecht, in Aachen bloß als Particulier zu erscheinen, und dann doch eine Rolle spielen zu wollen, die an und für sich allerdings nichts Tadelnswerthes hat. Hätte er diesen Widerspruch auf eine oder die andere Art vermieden, so dürfte eine solche Ausweisung weniger zu rechtfertigen gewesen und vielleicht nicht erfolgt seyn. Trat er als Bischof auf, setzte er sich mit dem Capitel in Verbindung, so war seine Stellung gleich anfangs eine andere, festere; als bloßer Particulier erhielt er, ohne es sich selbst zu denken und zu wollen, einen falschen Schein, wenn er in allen Kirchen fungirte, sich gegen die Vorschrift der Diöcese von einer großen Anzahl Geistlicher bedienen ließ u. a. m. Daß das Volk auf seinem Wege zusammenlief, sich zu ihm drängte, um seinen Segen zu erhalten, ist natürlich und kann nicht ihm zur Last gelegt werden. Auch hat dieß nirgends zu einer Störung der öffentlichen Ordnung Anlaß gegeben. Im Ganzen scheint man sein Wirken in Aachen für sehr gefahrlos zu halten und die Unparteiischen hätten es vorgezogen, wenn man die Erlaubniß seiner Anwesenheit limitirt hätte, statt ihn Knall und Fall fortzuschicken, was zu einer Menge Ausschmückungen, resp. Verleumdungen Anlaß gegeben hat, die auch ihren Weg schon in die Journale gefunden haben. Ueber die Gründe der Ausweisung läßt sich alles Mögliche sagen, weil Niemand etwas Sicheres davon weiß, aber die Art der Ausführung dieser Maaßregel ist bekannt. Von äußerer Gewalt, wie hie und da berichtet worden, ist nirgends eine Spur gewesen. Der Polizeidirector begab sich mit einem seiner Beamten am Morgen in das Haus des Hrn. Bischofs und notificirte ihm den Befehl des Königs. Auf den Wunsch des Prälaten wurde ihm die Frist zur Abreise bis auf den Abend 10 Uhr bereitwillig verlängert. Mehr konnte der königl. Beamte dem Befehl seines Gouvernements gegenüber nicht thun, mehr Hr. Laurent, wie er als ehemaliger preußischer Unterthan sehr wohl wußte, nicht verlangen. Er erklärte selbst, daß er später mit einem Gesuch sich an des Königs Majestät wenden werde, um ihn zu bitten, die Strenge dieses Befehls zu mildern, damit er wenigstens die preußischen Staaten durchreisen könne. Eine Discussion konnte weiter nicht stattfinden, da ein Beamter nicht befugt ist, die Vorschriften des Monarchen zu motiviren, und Hr. Laurent mußte dieß zu gut fühlen, um in diese Unterhaltung irgend etwas Verletzendes oder etwas zu mischen, was seiner eigenen Loyalität zuwider gelaufen hätte. Obgleich übrigens der Vorfall, wie natürlich, schnell bekannt wurde, so blieb doch Alles ruhig in der Stadt, und die getroffenen Vorsichtsmaaßregeln waren unnöthig. Hr. Laurent reiste am Abend mit der gewöhnlichen Post nach Lüttich ab, ohne daß ein Gendarme oder Polizeiagent ihn begleitet hätte. Ein Mißtrauen in ihn setzen, hätte seine Ehre und seine Klugheit verkennen heißen. Hr. Laurent wird in dieser Woche in Maestricht pontificiren, und sich dann nach Löwen begeben, wo er abwarten will, bis das Weitere über seinen künftigen Bestimmungsort entschieden ist.
Dänemark.
Die dänische Marine besteht derzeit aus 6 Linienschiffen mit 486 Kanonen, 7 Fregatten mit 312 K., 4 Corvetten mit 86 K., 5 Briggs mit 64 K. und 3 Schoonern mit 20 K., im Ganzen 25 Schiffen mit 968 Kanonen. Von diesen Schiffen liegt noch das Linienschiff Christian VIII von 84 K. und die Fregatte Thetis von 48 K. auf dem Stapel. Außerdem besitzt die Marine 3 Kutter und 79 Kanonenschaluppen und Jollen.
Nach dem in diesen Tagen erschienenen Archiv fürs Seewesen, redigirt vom Capitän Dahlerup, sind im vorigen Jahre zu der hiesigen Kriegsflotte keine größern Schiffe hinzugekommen, auf dem Stapel befindet sich aber ein Linienschiff, das den Namen „Christian VIII“ erhält; es ist schon so weit fertig, daß es zu Anfang Sommers ablaufen kann, und soll vollständiger in Stand gesetzt werden als früher gebräuchlich war. Auch die Fregatte „Thetis“ wird in diesem Jahr fertig. Ferner ist eine neue Fregatte, welche 24 pfündige Kanonen führen soll, unter Arbeit, ingleichen eine Brigg von 16 Kanonen. Von Bombenkanonen-Schaluppen sind zwei fertig geworden, drei andere bedeutend avancirt. Von Bombenkanonen-Jollen sind fünf völlig, fünf beinahe fertig geworden.
Man schreibt aus Kiel vom 6 Febr.: „Immer mehr Glauben gewinnt hier das Gerücht, daß die Collegialverwaltung in unserm Land aufgehoben und dagegen die Departementalverwaltung eingeführt werden solle. Es wird nicht an Stimmen fehlen, welche diese Abänderung mit Jubel begrüßen; nur ist noch die Frage, ob diese Stimmen nicht zum Theil von solchen herrühren, welche den wesentlichen Unterschied eines constitutionellen und eines absolut regierten Staates nicht vollständig aufgefaßt haben. Nur in einem constitutionellen Staate kann von wirklicher Verantwortlichkeit der Minister die Rede seyn, und nur wo diese stattfindet, scheint mir die Departementaleinrichtung ganz unbedenklich, ja unbedingt nothwendig: denn ohne dieselbe können die Volksvertreter gar nicht einmal wissen, an wen sie sich eigentlich wegen der Verantwortlichkeit zu halten haben. In einem absolut regierten Staate hingegen scheint mir eben die Collegialverwaltung gewissermaßen ein Unterpfand beschränkter
Willkürherrschaft. Gehen wir nun aber besonders in die nähern Verhältnisse, welche bei uns vorliegen, ein, so finden wir in den Herzogthümern und namentlich in Holstein, in staatlicher und industrieller Beziehung ganz andere Interessen als in Dänemark. Wie sollen diese bei einer Departementalverwaltung beiderseits gewahrt werden? Man nennt vorläufig den Grafen v. Reventlow-Criminil als designirten Justizminister; das wäre allerdings im holsteinischen – aber auch im dänischen Interesse? Und wenn nun die Holsteiner für diesesmal den Vorzug behaupten, kann sich dieß nicht bald genug, bei dem fortwirkenden Einflusse der dänischen Umgebung auf die Regierung, ganz zu ihrem Nachtheil ändern?“
Oesterreich.
Wien, 14 Febr. Die letzte Post aus Dalmatien bringt die Nachricht von dem am 6 d. M. erfolgten jähen Tod des Civil- und Militärgouverneurs dieser Provinz, Se. Exc. des k. k. Kämmerers, Geheimenraths und Feldzeugmeisters, Grafen Vetters v. Lilienberg. Noch vor kurzem hatte der Verstorbene sein 50jähriges Dienstjubiläum gefeiert. Man vermuthet, der dem Hofkriegsrathe zugetheilte k. k. Generalmajor Zanini werde den erledigten Posten des Vicepräsidenten dieses Dikasteriums einnehmen. Se. Maj. der Kaiser haben dem türkischen Botschaftsrath und Geschäftsträger, Hrn. v. Mavrojeny, den Orden der eisernen Krone 2ter Classe verliehen. Künftige Woche wird noch ein großer Hofball gegeben werden, und, wie verlautet, damit der Schluß der Carnevalsfeste bei Hof gemacht seyn. Auch in den beiden Societäten des Adels und Mittelstandes geht der dießjährige lange Fasching in einer Stille vorüber, deren man sich seit Jahren nicht erinnert. Der Krankenstand des Wiener allgemeinen Krankenhauses betrug am 11 Febr. 2644 und am 12 2645 Individuen. Es ist jedoch zu bemerken, daß ungeachtet des Höhenstandes der Erkrankungsfälle die Intensität der schon endemisch zu nennenden Krankheiten nicht sehr erheblich ist, da bei dem Ihnen bisher mitgetheilten Krankenstand des Universalspitals vom 1 bis 12 Febr. die schwächste Ziffer der Sterblichkeit auf 5, die stärkste, bisher nur einmal vorgekommene, auf 14 Verstorbene sich stellt. Aus Preßburg bringen so eben erhaltene Privatmittheilungen die Anzeige, daß in ständischen Circularsitzungen die Mehrheit der Stimmen die Stellung der in der königl. Proposition verlangten Recruten vollzählig, nach mehreren lebhaften Debatten und mit Anknüpfung einiger Bedingnisse, worunter auch die Anstellung ungarischer Officiere bei ungarischen Regimentern, entschieden hat. Zunächst kömmt nun dieser Gegenstand bei der Ständetafel zur Verhandlung. – Man will wissen, daß die Ernennung des Ferik Pascha Mustapha zum Kaimakam (etwa Viceadmiral) der türkischen Flotte in Alexandrien, geschehen sey, um wo möglich die Vermischung der Türken mit den Aegyptiern zu hindern, und die erstern von den letztern abgesondert zu erhalten. Unsere Dampfschifffahrt auf der untern Donau von Preßburg nach Pesth, Semlin und Drenkova beginnt schon am 17 und 18 d. M., da die Donau völlig vom Eis frei ist. – Noch vor fünf bis sechs Jahren besorgte die türkische Regierung die Offenhaltung der Sulinamündungen dadurch, daß sie die Landleute jener Gegenden zur Wegschaffung des sich anhäufenden Sandes anhielt, und ihnen dafür die Abgaben erließ. Seitdem sie von Handhabung dieser Maaßregel abgegangen, haben die Versandungen so sehr zugenommen, daß jetzt ein Italiener in Galacz mit dem Plan aufgetreten ist, diese Schifffahrtshemmung auf Kosten einer zu gründenden Actiengesellschaft zu beseitigen. Er hat diesen Plan, der eine ausführliche Auseinandersetzung der anzuwendenden Operationen, so wie ihrer Kosten und jener für fortdauernde Offenhaltung dieser Mündungen enthält, einigen der hiesigen fremden Gesandtschaften und andern Autoritäten bereits mitgetheilt.
Aegypten.
Alexandrien, 25 Jan. Der Vicekönig hat eine neue Conferenz mit dem englischen Generalconsul gehabt. Dieser suchte durch Vorstellungen den alten Mehemed zur Nachgiebigkeit zu stimmen, und obwohl er hierin von den Agenten Rußlands, Oesterreichs und Preußens mit großer Energie unterstützt wird, so scheint der Vicekönig doch die gemachten Vorstellungen zu verachten und kein Gewicht auf Drohungen zu legen, die nach seiner Meinung nie in Erfüllung gehen können. Die Kriegsrüstungen haben bereits einen Umfang genommen, daß Niemand hier über die Geldquellen, die sich ihm in letzter Zeit geöffnet haben, mehr in Zweifel ist. Ein ungeheures Material ist nach S. Jean d'Acre und nach dem Taurus von hier abgegangen, und Viele glauben wirklich, daß es Mehemed Ali dießmal Ernst sey, kein Haar breit nachzugeben. Auch waren die an die Consuln gerichteten Erklärungen des Pascha's wirklich der Art, daß man versucht seyn könnte, jener Meinung beizupflichten. Diese Erklärungen sind nun folgende: Er lege keinen Werth mehr auf die Verleihung der Erblichkeitsrechte, sey es auf Aegypten allein oder auch auf andere Länder zugleich. Er werde behalten, was er besitze und auch
keine Handbreit des occupirten Territoriums mehr räumen. Sollten die Engländer es sich einfallen lassen, Gewaltmaaßregeln gegen ihn anzuwenden, so werde er diese Insulaner bis zu ihren Inseln zurückzutreiben wissen (!!). Napoleon sey der größte Beweis, wie wenig die Europäer gegen Aegypten vermögen, wie die Resultate, wenn deren errungen werden sollten, nur von geringer Dauer seyn könnten, und doch seyen die Franzosen die einzige Nation, vor der er, der Vicekönig, in dieser Hinsicht Respect habe. Er begreife überhaupt nicht, was die ägyptischen Angelegenheiten die Europäer interessiren können! Nur in Konstantinopel glaube man einigermaßen ihren Versicherungen, weil man dort verblendet sey, und nicht sehe, daß sie nur ihren eigenen und nicht den Vortheil des osmanischen Reichs im Auge haben. Wie kann sich die Pforte einbilden, daß Europa aus Zärtlichkeit für dieselbe sich ihrer Angelegenheiten annehme? Der Padischah möge seinen Blick auf die Moldau, Wallachei und Serbien richten, er möge die Verhältnisse in Griechenland gehörig beherzigen, und er werde sich überzeugen, daß nimmermehr Christen und Moslims friedlich neben einander gehen können. Nur eine Zerstückelung des Reichs bezwecken die christlichen Mächte; hinsichtlich der Vertheilung der Beute seyen sie unter sich uneinig. Sollten sie einmal diesen Punkt aufs Reine gebracht haben, so werde man sich überzeugen, daß die letzte Stunde des Islams geschlagen habe. Er allein, Mehemed, sey die letzte Stütze des Reichs; dieß werde er zu beweisen wissen, sobald er, aufgefordert von seinem Herrn, in der Hauptstadt der Osmanen Gelegenheit habe, die einzigen Mittel in Ausführung zu bringen, die das Reich vom gänzlichen Untergang noch retten können. Der gegenwärtige Zustand sey ihm bereits unerträglich und er wolle selbst im Frühjahr versuchen, die orientalischen Wirren zu lösen, damit die Europäer nicht mehr darüber die Köpfe sich zu zerbrechen brauchen. In ähnlichem Sinne soll der Vicekönig zu Kiamil Pascha gesprochen und ihm besonders anempfohlen haben, die Minister Sr. Hoh. des Sultans auf die eigennützigen Plane der Mächte aufmerksam zu machen, ihnen darüber die Augen zu öffnen. Wenn man nun diese wüthenden Aeußerungen des Pascha's überlegt, so kann man nicht umhin, diese affectirte Wuth für berechnet zu erklären. Wahr ist es allerdings, daß der Pascha auf Frankreichs Beistand pocht, daß er der Ueberzeugung lebt, England und Rußland würden sich nie mit einander vereinigen, und daß er selbst in einem solchen Falle im Verein mit Frankreich einige Chancen für sich hätte; doch weiß Mehemed Ali nur zu gut, daß seine junge Herrschaft einer reellen Basis entbehrt, und daß er am Ende den Spaß theuer bezahlen müßte, wenn doch endlich ernste Maaßregeln gegen ihn ergriffen werden sollten. Es wird auch wirklich versichert, daß dem Vicekönig neuerdings zwar nicht durch Hr. Hodges, sondern durch französische Vermittlung Anträge an England habe machen lassen, die auf des letztern Verkehr mit Ostindien Bezug haben, um die Insulaner, wie Mehemed Ali sie nennt, zu beruhigen und für sich bessere Bedingungen zu erschleichen. Um die Komödie vollständig zu machen, würde sich dann der Vicekönig sträuben, die durch Frankreich vorgeschlagene Räumung einiger Districte am Euphrat zu Gunsten der Pforte zuzugeben, doch endlich, um den Frieden zu bewahren, darein willigen. Gewiß ist, daß die Anstrengungen des Vicekönigs, seine Armee am Taurus, die übrigens in diesem Augenblick auf einen sehr geringen Stand herabgesunken ist, wieder zu completiren, ein Reservecorps regulärer Truppen im Delta zusammenzubringen, nebstdem eine Art von Landsturm, der Aegyptens Gränzen nicht zu überschreiten hätte, zu organisiren, dann die Küsten überall zu
befestigen, und in gehörigen Vertheidigungsstand zu setzen, sehr leicht ohne wesentlichen Erfolg bleiben könnten, nicht so sehr wegen Mangels an Geldmitteln, die ihm jetzt von auswärts zufließen, als vielmehr wegen Mangels an waffenfähigen Menschen, an denen das Land erschöpft ist, aus Mangel an Vertrauen, das der Pascha bei seinen Unterthanen durch Despotismus verscherzt, endlich aus Widerwillen gegen Krieg und alles Militärwesen, das den letzten Ruin über das Land zu bringen droht. Die Saumseligkeit der Mächte hat es noch zu keiner Blokade gebracht; man versuche sie und man wird bald sehen, daß Mehemed Ali andere Saiten aufziehen und die Ausbrüche seines Eigendünkels mäßigen wird.
Alexandrien, 26 Jan. Obgleich ich Ihnen den 24 über Malta und Marseille geschrieben, um Ihnen die ostindischen Nachrichten bis zum 1 Jan. von Bombay mitzutheilen, so will ich doch dieses Dampfboot nicht abgehen lassen, ohne noch einige Worte zuzufügen. Keine neuen Mittheilungen sind dem Pascha von den Consuln gemacht worden, sie lassen ihn augenblicklich in Ruhe; er schläft indessen nicht ein, täglich fährt er fort, die verschiedenen Schiffe der Flotte zu besuchen, während drei Stunden wohnt er dem Exercitium bei; man zwingt die Araber und Türken sich als Nationalgarden einschreiben zu lassen, neue Batterien werden längs der Küste errichtet, alte ausgebessert; unterdessen ist der Pascha doch seit Ankunft des Paketboots etwas besser gestimmt; das, was im Project der Adresse der französischen Deputirtenkammer der orientalischen Frage wegen gesagt, läßt ihn hoffen, daß Frankreich ihn nicht verlassen werde. Auch aus England sind die Nachrichten nicht mehr so ungünstig für ihn, er hofft auf fernern Zwiespalt, der ihn alsdann schon zu seinem Zwecke führen werde; denn wenn nicht alle fünf Mächte, streng vereinigt, Aufopferungen von ihm fordern, so wird er sich gewiß hartnäckig widersetzen, er sagt es frei heraus, auch verbirgt er nicht, daß, sollte Uebermacht ihn jetzt bezwingen, er schon mit Geduld einen günstigen Augenblick abwarten werde, um seine Revanche zu nehmen. – Dieser Tage ist die Dampffregatte des Pascha's, der Nil, auf den Stapel gezogen worden; da sein Bassin zum Ausbessern der Schiffe noch nicht fertig ist, so bleibt ihm nur dieses Mittel, um seine Flotte vom Verderben zu retten. Der Bau des Bassins geht langsam vorwärts; der französische geschickte Ingenieur, Hr. Mougel, dem der Bau übertragen, hat mit tausend Hindernissen zu kämpfen, nicht von Seite des Pascha's, der dieses Werk gerne vollendet zu sehen wünschte, sondern von Seite des Seeministers, des Chefs des Arsenals und der übrigen Angestellten, die meistens Feinde der Europäer sind, und ihnen, wo sie nur immer können, zu schaden suchen. Obiger Ingenieur baut diesen Augenblick eine Eisenbahn, worauf in Waggons Korn und Gerste aus den Magazinen des Gouvernements bis in die Schiffe gebracht wird, sie ist schon ziemlich vorgerückt; wenn sie einmal fertig, wird man Schiffe in ein oder zwei Tagen laden können, wozu man jetzt zehn bis zwölfe braucht. – Im Handel geht wenig um, Korn wird noch hier und da gekauft, jedoch unbedeutend, zu 70 Piaster pr. Ardeb. Die letzte Baumwollernte kommt nach und nach hier aus dem Innern an; der Pascha scheint indessen entschlossen, vor nächstem Monat Junius nichts davon zu verkaufen, da er noch ein bedeutendes Lager in Triest und Liverpool für seine Rechnung hat. – Gestern hatten wir wieder vier Pestfälle, zwei an Bord der Kriegsschiffe und zwei am Lande in den Hütten der Araber; sie ist bösartiger Natur dieses Jahr, noch ist kein Angesteckter davon gekommen; dieß ist ein schlimmes Zeichen.
Ostindien.
Ueber die vor einigen Tagen (s. Nr. 45 der Allg. Zeitung) berichtete Erstürmung von Kelat enthält die Bombay Times
vom 4 Dec. folgende Details: „Sie erfolgte am 13 November. Mehrab Khan, der feindliche Anführer, blieb im Gefecht, und die besten seiner Sirdars mit ihm; Hunderte seiner Truppen wurden gefangen genommen. Eine schwache Infanteriebrigade, aus Ihrer Maj. 2ten und 7ten und dem bengalischen 31sten Regiment bestehend, erstürmte, von sechs leichten Feldgeschützen unterstützt, die Festung, welche von 2000 Belutschen, der Elite ihrer Nation, vertheidigt wurde. Vorher hatten unsere Soldaten mehrere vom Feind besetzte Höhen mit stürmender Hand zu nehmen. Unser Verlust war schwer: 140 Mann, ungefähr ein Fünftel der wirklich ins Handgemeng gekommenen Leute, wurden getödtet oder verwundet; unter den Getödteten ist ein Officier, Lieutenant Gravatt; sechs Officiere wurden leicht verwundet.“
Reisen und Reiselitteratur.
Dumont d'Urville's Expedition.
(Moniteur.) Der Marineminister hat aus Batavia vom 4 October 1839 Nachrichten über die vom Capitän Dumont d'Urville befehligte Expedition erhalten. Der Astrolabe und die Zelée hatten Sambuangam am 6 August Morgens verlassen, um nach Australien zurückzukehren. Capitän d'Urville wollte die Südspitze der Insel Mindanao umschiffen, aber statt der Winde und Strömungen von Westen nach Osten, auf welche Hr. d'Urville gerechnet hatte, traf er nur Gegenwinde und Strömungen aus Osten, so daß die Corvetten bald sehr weit nach Westen verschlagen waren. Hr. d'Urville fand nicht für gut, die Mannschaften dem heißen Klima jener Gegenden noch länger auszusetzen, und er ließ daher die Expedition die Richtung nach der Meerenge von Makassar einschlagen. Nach einer langen und schwierigen Schifffahrt in diesem Canal umschifften die Corvetten am 18 September die Südostspitze von Borneo; am folgenden Tage schifften sie vom Cap Salatan nach den Küsten von Java ab, berührten Samarang am 24 September und kamen am 4 October auf der Rhede von Batavia an. Capitän d'Urville wollte Tags darauf seine Reise fortsetzen. Der Gesundheitszustand am Bord beider Corvetten war vortrefflich.
Der Dom zu Köln.
Alles, was in Deutschland das Interesse für dieses Monument zu erwecken vermag, verdient eine vorzugsweise Erwähnung, denn mehr als irgend ein anderes bezeichnet dieses den deutschen Charakter, seine Begeisterung wie seine Geduld, die ein solches Werk begonnen, und nach einem Jahrtausend noch die Hoffnung nicht aufgeben, einmal diesen Riesentorso vollendet zu sehen. Wir empfehlen daher eine kürzlich erschienene Monographie: „Der Kölner Dom, ein Denkmal deutscher Baukunst,“ von A. v. Binzer, der Aufmerksamkeit des Publicums. Diese kleine Schrift enthält alle wissenswerthen Daten vom Beginn des Baues bis zum gegenwärtigen Augenblick. Nicht ohne Theilnahme wird man sehen, wie die Gaben frommerglühter Herzen nie aufgehört, und andächtige Begeisterung Stein um Stein zu diesem Wunderbau herbeitrug. Wir erfahren, wie das Werk in frühester Zeit, namentlich durch zwei hervorragende Spenden gefördert worden. Richard v. Cornwall opferte 1200 Mark und Albrecht von Oesterreich 8000 Mark, wichtige Summen für jene Zeit. Nehmen wir hiezu, was in neuerer Zeit von dem jetzigen Herrn des Landes zur Erhaltung und zu hoffender Vervollständigung dieses Gotteshauses gethan wird, so finden wir hier gleichsam ein symbolisches Wahrzeichen für den festen Verband dieser drei mächtigen Reiche deutschen Blutes und Stammes. Wie der erste Abschnitt den historischen Theil, so enthält der zweite den descriptiven des Doms, und diesem sind drei sehr schön und rein gearbeitete Stahlstiche beigegeben. Die ganze kleine Schrift ist zugleich mit so viel Geschmack in Styl und Darstellung ausgestattet, dabei so bündig und von keinem unnützen Ballast beladen, daß sie auf alle Weise aus dem Schwall der Erscheinungen herausgehoben und der Bekanntschaft der Leser empfohlen zu werden verdient.
Die Handwerker in Frankreich, England und Belgien.
Paris, 7 Febr. Die Handwerker in Frankreich und England scheinen unter sich eine enggeschlossene Kette zu bilden, ein System handwerksmäßiger Freimaurerei, verwickelt durch die Handwerker Belgiens, in denen sich die englischen und französischen Einflüsse concentriren. Sie haben das allergrößeste Mißtrauen gegen alle nur möglichen Organe der liberalen Partei, ja sogar aller Demagogen, welche ein vornehmes Leben führen, und nicht an ihren Leiden und Freuden mit Theil nehmen. Das allerletzte Wort aller dieser Verbündungen ist die loi agraire. Dieses System, welches sie unter einander verbündet, hat sich erst mit und durch die Juliusrevolution ausgebildet, und in demselben haben sie, wie natürlich, alle besitzenden Classen gegen sich, Bauern wie Bürger, insofern diese von dieser geschlossenen politischen Innung des Handwerkstandes ein klares Bewußtseyn haben sollten. Durch die riesenhafte Entwickelung der Industrie in den großen Städten wird dieser Stand immer bedeutender, und, wie natürlich, wächst überall das große Mißverhältniß zwischen der Menschenzahl und ihren Bedürfnissen. Die großen periodischen und, so weit man voraussehen kann, unfehlbaren Krisen der industriellen Welt stürzen den Handwerksstand insbesondere aus dem sorglosen Leben des Momentes herab in die gräuelvolle Verzweiflung der Noth und des Elendes. Die tiefe Immoralität und Irreligiosität in diesem Stande, seine unbändige Rohheit, Folgen der Agglomeration eines Menschenhaufens in diesen Bienenkörben der Industrie, machten den Handwerker lange zu nichts Anderm als zu einer Art europäischer Parias; aber seitdem die Zeitungslecture überhand genommen hat in seinen Reihen, seitdem man versucht hat, ihm einen politischen Geist der Volkssouveränetät einzuhauchen und der Stolz sich in seinen Gliedern niedergelassen hat, ist er überall in Frankreich, England und Belgien aus seiner Dumpfheit erwacht, ohne daß der Immoralität, Impietät und Verwilderung Schranken gesetzt worden; und diese Combination eben der Rohheit mit dem Bewußtseyn der Menschenwürde oder des persönlichen Stolzes ist es, welche den Charakter aller Handwerksvereine in den drei genannten Reichen so bedenklich macht.
Gegen diesen Zustand der Dinge gibt es im Grunde keine Vorsichtsmaaßregeln, keine Prohibitionen, keine gerichtlichen und polizeilichen Verfolgungen, welche Stand halten könnten; das Uebel liegt nicht in den Menschen, sondern in der Lage der Dinge, und dieß ist das Resultat der Gesammtordnung aller englisch-französisch-belgischen Industrie. Sie bezweckt nämlich gar nichts Gemeinschaftliches und in diesem Gemeinschaftlichen nichts Moralisches, sondern die puren Privatinteressen der Fabricanten, welche ihr Vermögen ausbilden wollen auf welche Weise es auch immer sey, und denen die Menschen geradezu, in dieser Hinsicht, als Arme und Beine erscheinen, oder als Maschinen, höchstens als essende Mäuler, die in ihnen aber durchaus keinen moralischen Gehalt und Menschengeist erkennen. In seiner Blüthe schon wird der Handwerker als Kind geknickt; bleibt diese junge Menschenblüthe nicht auf dem Stroh liegen und schließt sie sich auf, so wird es ein verkrüppeltes Geschlecht, Saufen und Liederlichkeit aller Art sind seine Initiation ins Leben, Familien bilden sich keine, die wilden Ehen nehmen überhand, die jungen Mädchen werden für die Lüste der Reichen ausersehen und ihren Eltern entfremdet; bei dieser Lage
der Dinge ist es etwas ganz Außerordentliches, daß so viele Tugenden sich noch erhalten können, wozu ganz besonders gerechnet werden muß die Caritas und die Bereitwilligkeit zur Opferung seines Lebens, denn wenn nichts roher ist als der Handwerker, so gibt es auch kaum einen Stand, welcher so viele Beispiele der Großmuth aufzuweisen hätte, im gewaltigen Contraste gegen den habsüchtigen Egoismus der Bauern. Was aber den Stand der Dinge selber anbetrifft, ist so darüber in England, Frankreich und Belgien ein allgemeines Bewußtseyn, aber über welches man einzuschlafen anfängt, wie über etwas stets Gefühltem und Wiederholtem. Aus diesem Bewußtseyn hervor treten die Versuche so vieler Philanthropen, eben so gut wie die abgeschmackten Lucubrationen der Saint-Simonisten und Fourrieristen; sollte durch religiöse Verbindung und Verzweigung der Religion mit der Organisation der Industrie nicht etwas Besseres und Ersprießlicheres bewirkt werden können? Herrenhuter wie Trappisten enthalten dazu die Keime.
Griechenland.
Athen, 20 Jan. Der königl. Münzgraveur K. Lange hat die glückliche Idee gefaßt, in einer Folge von 12 Medaillen die Wiedergeburt Griechenlands zu verherrlichen. Er hat zur Lösung dieser schönen Aufgabe folgende Regeln sich vorgeschrieben, die für seinen ächten Tact und Sinn Zeugenschaft ablegen. Die Vorderseite jeder Medaille soll einen oder zwei Porträtköpfe enthalten, und zwar in den ersten zehn von solchen Männern, ohne welche Griechenland nicht zur Unabhängigkeit und heutigen Gestaltung gelangt seyn würde, in den zwei letzten aber von dem Könige als bayrischem Prinzen und von JJ. Maj. dem König und Königin. Auf der Rückseite ist jedesmal die That bildlich dargestellt, wodurch, in den ersten zehn, der Mann das Vaterland rettete, und in den beiden letzten das Ereigniß, welches sich gleichfalls auf den Kopf oder die Köpfe der Vorderseite bezieht, die Uebergabe der Krone nämlich und die Heirath. Eine Bibelstelle dient der Rückseite als Umschrift, in den ersten zehn aus dem alten Testamente, in den beiden letzten aus dem neuen. In der Erergue ist Ort, Tag und Jahr der That oder des Ereignisses angegeben. Der sehr vorzügliche Künstler, dessen Ruf schon durch seine Medaille auf Miaulis festgestellt ist, hat die zwölfte Medaille der eben erwähnten Sammlung so eben erscheinen lassen und zwar als die erste, was durch das nahe Interesse des Gegenstandes begreiflich und gerechtfertigt ist. Die Vorderseite zeigt die sehr ähnlichen Porträte der beiden Majestäten, sammt der einfachen Umschrift (im Griechischen) „Otto König und Amalie Königin“ – die Rückseite auf sehr sinnige Weise ihre Vermählung. Es sind nämlich die beiden Wappenschilde von Bayern und Oldenburg auf einem Königsmantel, in den die Atheniensische Minerva, wie sie auf den antiken Münzen erscheint, gewoben ist, unter der Königskrone vereinigt. Unten aber ruht der bayrische Löwe. Auch ohne Umschrift würde diese Zusammenstellung sich aussprechen. Die Umschrift sagt: „Und zum Frieden hat uns Gott vereinigt.“ – In der Exergue „Oldenburg 10 November 1836.“ Die Weichheit und Kraft der Arbeit verdienen das größte Lob. Mit wahrem Vergnügen sehen wir der nächsten Medaille entgegen, welche die erste der Folge seyn und den Erzbischof v. Patras, Germanos, darstellen wird, der das Kreuz zur Losreißung des Landes als Fahne der Freiheit erhöhte. Die Medaillen werden nur in Erz geschlagen und der Preis ist verhältnißmäßig sehr gering.
Türkei.
Konstantinopel, 29 Jan. Die neueste Nummer der türkischen Zeitung enthält einige interessante Artikel, die ich hier kurz erwähnen will. So heißt es in einem längern Artikel über die Abschaffung des Iltizam und Mukataa (Verkauf und Verpachtung der Staatsämter): „Aus den Erörterungen, welche gemäß dem Hattischerif veranlaßt wurden, habe sich ergeben, daß der Grund der Unordnung in der Besteurung und des Druckes, der auf den Unterthanen laste, hauptsächlich in dem bisher befolgten System des Verkaufes und der Verpachtung der Aemter liege, wodurch jährlich große, den Staatsbedarf weit übersteigende Summen eingetrieben werden, welcher Ueberschuß aber weder in den Staatsschatz fließe, noch sonst auf irgend eine dem Lande ersprießliche Weise verwendet werde, sondern in den Händen der Amtspächter und Käufer bleibe, und daß dieses Unwesen von Jahr zu Jahr ärger geworden sey. Demzufolge habe Se. Hoh. die Abschaffung des bisherigen Systems genehmigt, und eine Repartition der zur Deckung des Staatsbudgets nothwendigen Steuern mit billiger Rücksichtnahme auf Ergiebigkeit des Bodens, Zustand des Handels und besondere Verhältnisse eines jeden Ortes anbefohlen etc.“ Ueber Kiamil Pascha's Sendung nach Alexandria heißt es in einem weitern Artikel genannten Blattes: „Daß der Statthalter von Aegypten den großherrlichen Ferman mit der gebührenden Ehrfurcht empfangen und dessen Ueberbringer nach Kairo gesandt habe, wo in Gegenwart sämmtlicher Ulemas, Civil- und Militärobrigkeiten und in Beiseyn der dortigen Consularagenten der Ferman zur lebendigsten Freude der ganzen Bevölkerung öffentlich gelesen worden sey. Zugleich mit Kiamil Pascha seyen Briefe des Statthalters angelangt, worin er melde, daß er den Ferman auch seinem Sohne Ibrahim Pascha habe zukommen lassen, und für dessen Proclamirung Sorge tragen werde.“ In einem dritten Artikel wird die Ernennung des Ferik Mustafa Pascha zum Kaimakam der in Alexandria befindlichen großherrlichen Flotte mit folgender Begleitung gemeldet: „Da durch die vor kurzem in dieser Zeitung angekündigte Uebertragung der Würde eines Kapudan Pascha's die in Alexandria befindliche großherrliche Flotte ohne Aufsicht ist, haben sich Se. Hoh. bewogen gefunden, den Ferik Mustafa Pascha zum Kaimakam der Flotte zu ernennen, damit er für die Erhaltung der Schiffe und für die Officiere und Matrosen gehörig sorge, ein Amt, wozu ihn seine Kenntnisse und gesammelten Erfahrungen besonders befähigen. Um dieß zur Kenntniß aller Officiere und Matrosen zu bringen, wird ihnen der hierauf bezügliche Ferman des Sultans öffentlich vorgelesen werden, zur Vollstreckung welcher Maaßregel der Statthalter von Aegypten von Seite des Großwessiers schriftlich aufgefordert worden ist.“ – In den Statthalterschaften haben sich folgende wichtige Veränderungen zugetragen: der bekannte ehemalige Minister des Innern, Akif Pascha, ist zum Muschir der Districte Kodscha-Ili, Chodavendkiar, Boli und Wiranschehir ernannt, und das Sandschakat von Tschorum mit Einverleibung des Muschirliks von Siwas dem Esad Pascha verliehen worden. Jussuf Pascha wurde zum Ferik (Divisionsgeneral) und Gouverneur der Districte Itschil und Alania, Ismet Pascha hingegen zum Ferik von Chodavendkiar ernannt. Die Sandschakate von Bosuk und Kaisarieh wurden dem frühern Divisionär von Angora und Kangeri, Osman Pascha, verliehen, und Daud Pascha zum Muschir der Provinzen Angora, Kangeri, Kaiserieh, Bosuk und Kastambol, hingegen der Statthalter von Adrianopel, Nafiz Pascha, zugleich zum Gouverneur von Gallipoli ernannt. Das Sandschakat von Tricala, welches bis jetzt dem Mustapha Pascha anvertraut war, ist dem
ehemaligen Statthalter von Adrianopel, Emin Pascha, verliehen worden. – In dem Reichsconseil, worin die in Folge des Hattischerifs von Gulhane vorzunehmenden administrativen Reformen in Berathung gezogen werden, werden die Sitzungen mit großem Eifer fortgesetzt.
Tscherkessien.
(Correspondenz der Times.) Privatbriefen von der tscherkessischen Küste bis zum 5 October zufolge bestanden die Operationen der Russen damals in der Erbauung zweier Erdforts zu Subesch und Waia, in der (damals noch nicht zu Stande gebrachten) Vollendung eines andern, im Jahr 1838 begonnenen, in der Nähe von Lord Durhams „mit Besatzung versehener Ruine“ (garrisoned ruin) Sudschuk Kaleh und in der Gefangennehmung von 37 Eingebornen an der Ostgränze von Schapsuk. Wie es scheint, segelte das Geschwader nach theilweiser Erbauung des Forts Waia mit der Armee nach Anapa ab, wohin sich vermuthlich alle Blokadeschiffe, nachdem sie einen beträchtlichen Theil sämmtlicher Garnisonen der Forts an der Küste aufgenommen, begaben. Jedenfalls hatte man seit einiger Zeit keine Kreuzer gesehen, und die Besatzungen waren so vermindert, daß sich die Tscherkessen wohl zu einem Versuch entschließen dürften, das Fort Scotscha zu stürmen. Während das Geschwader, 25 Segel und zwei Dampfboote stark, auf der Höhe von Waia lag, sah man von den Hügeln herab auf hoher See eine mindestens viermal so starke Flotte nordwärts segeln, die wahrscheinlich von Sudschuk Kaleh Truppen überführte. Die Nachricht, daß England zur Ergreifung feindlicher Maaßregeln zum Schutze Indiens genöthigt worden, hatte die Tscherkessen sehr ermuthigt. Schon vor dieser Nachricht hatte man indessen eine wirksamere Maaßregel zur Kräftigung des Widerstandsgeistes ergriffen: die Einsetzung einer Corporation von 40 Magistraten an jedem der Hauptströme, um die Verbrecher leichter entdecken und wirksamer bestrafen zu können, als es bei der frühern
Methode großer besonderer Congresse möglich war. Erforderlichenfalls würden sich drei dieser Corporationen vereinigen. In den Monaten Junius und Julius versammelte sich der große Congreß, um unter Mitwirkung der leitenden Einwohner jedes Bezirks, die den Uebrigen das vorher in Abschriften den Hauptortschaften zugesandte neue Gesetzbuch erklärten, die Ernennung vorzunehmen. In diesem Gesetzbuch werden die fremden Kaufleute auf gleichen Fuß mit den Einheimischen gestellt. Der Congreß entwickelte große Kraft und Schnelligkeit in seinem Verfahren, setzte die 40 Magistrate ein, und ließ alle Verdächtigen in drei der verdächtigsten Bezirke an der Küste den Nationaleid leisten. Die Russen versuchten der Unternehmung dadurch entgegen zu wirken, daß sie gerade am ersten Tage des Congresses, um so die Verhandlungen zu unterbrechen, eine Unterredung mit den vornehmsten Chefs anordneten, dann Jedem, der zur Vereitelung des Unternehmens beitragen würde, 500 Silberrubel boten, und Jedem 2000 Silberrubel versprachen, der den Kopf Hadschi Barzek Datschumotschu's, eines mächtigen Häuptlings, in einem der russischen Forts einlieferte. Wie es scheint, trug dieses Schreiben das Siegel des Generals Rajewski. An demselben Tage erhielt der Hadschi einen Expressen, der ihn benachrichtigte, daß General Saß der Provinz Abazak wegen Einstellung der Feindseligkeiten günstige Vorschläge gemacht habe, die, wie man fürchtete, das Volk annehmen möchte. Das Anerbieten ward jedoch verworfen, und die Provinz antwortete, die einzige Friedensbedingung sey die Zurückziehung der sämmtlichen russischen Truppen und die Schleifung der Befestigungen von Karatschai bis Anapa, und von Anapa bis Sukkum-Kaleh. Der Hadschi begab sich mit einem Corps der Küstenhäuptlinge und andern nach Abazak, in der Absicht, einen Monat lang zur Unterstützung des Congresses daselbst zu verbleiben. – Aus weitern Nachrichten bis zum 3 November geht hervor, daß das von Waia abgesegelte Geschwader im October zurückkehrte und ein etwa 25,000 Mann starkes Heer ans Land setzte, das vermuthlich ein zweites großes befestigtes Lager anlegen wird, wo dann nothwendig die Bebauung dieses reichen Landes von den Tscherkessen aufgegeben werden und wichtige Verbindungsstraßen abgeschnitten würden. Dieß setzte das Volk in diesem Theile des Landes in Schrecken, und Einige fingen an, die Zweckdienlichkeit des Friedens oder eines Waffenstillstandes in Berathung zu ziehen, worauf ihnen ihre Nachbarn von Schapsuk riethen, aller solcher Gedanken sich zu entschlagen, oder sie würden an ihnen schlimmere Feinde finden als an den Russen. Dieses Benehmen war um so muthiger, als zur Zeit der Invasion von Notwatsch auch Schapsuk von einem beträchtlichen Corps angegriffen war, und Getreide, Futter und einige Dörfer zerstört wurden. Die Nachrichten aus dem Süden lauten für die tscherkessische Sache günstiger, da es scheint, daß eine kleine Abtheilung junger Leute von Suschi das dortige Fort überfiel und es, nachdem sie die Artilleristen und sämmtliche Officiere, bis auf einen, niedergemetzelt und die übrige Besatzung in ihre Casernen verjagt hatten, eine Zeitlang besetzt hielten. Diese That ward von 50 oder 60 Mann ausgeführt, indem sie die Erdmauern nächst dem Meer ohne Leitern erstiegen. Sie stießen auf so geringen Widerstand, daß nur fünf getödtet oder verwundet wurden. Indeß erwies sich das Ereigniß im Ganzen als fruchtlos, da sie, von ihren Freunden ohne Verstärkung gelassen, ihre Eroberung wieder aufgaben. Die Hauptursache des Mißlingens war, daß fünf Mann an den Mündungen der Kanonen, welche den Graben beherrschten, unterließen, die Kanoniere, wenn sie sich zeigen sollten, zu erschießen, und sich den Uebrigen anschlossen, worauf die unbewacht gelassenen Kanoniere mit Kartätschen die von den Tscherkessen angefüllten Graben beschossen und sie in panischen Schrecken setzten: 23 Tscherkessen sollen getödtet worden seyn. Dieses Unternehmen, das, wäre es gelungen, wichtige Resultate hätte herbeiführen können, hat auf Seite des Feindes, um die Forts vor ähnlichen Angriffen zu sichern, große Wachsamkeit veranlaßt. Indessen wurden die Tscherkessen nicht eingeschüchtert, und bei Abgang dieser Briefe erwartete man einen zweiten Angriff dieser Art. Dieß sind die Hauptthatsachen der letzten Briefe aus Tscherkessien; sie können als authentisch gelten. Sie sind auch beinahe ganz neu. Das alte Datum rührt von den Anstrengungen der Russen zur Verhinderung aller Communication mit diesem Lande her.
Ostindien.
Opium. Das neue Steuersystem der nordwestlichen Provinzen.
Calcutta, 13 Nov. Das Laden von Opium geht trotz der chinesischen Streitigkeiten fort; ein Theil ist für die Molukken und Borneo bestimmt, wo der niedrige Preis ihm einen größern Absatz als bisher verschafft; ein Theil wird nach Manilla geschickt, wo das große Depot zum Schmuggeln an der chinesischen Küste errichtet wird, und ein Theil geht nach England, wo die Opiumconsumtion unter den Fabrikarbeitern schon seit einer Reihe von Jahren sehr zunimmt, wo aber bisher kein oder wenig indisches Opium verbraucht wurde, weil es theurer war als das türkische. Aber der große Fall des Preises wird es jetzt in Menge auf den englischen Markt bringen, und kann furchtbare Folgen für die ärmeren Classen in England haben, welche den Geschmack daran längst gelernt haben, und nur
durch seinen hohen Preis verhindert wurden, es in größeren Quantitäten zu nehmen. Es ist daher nicht unwahrscheinlich, daß England genöthigt seyn wird, zu Hause dieselben Verbote und Maaßregeln zu treffen, wegen deren es mit China Krieg führt.
Die wichtigsten Nachrichten, die ich Ihnen aus Indien geben kann, beziehen sich auf das Reglement der Landsteuer in der Präsidentschaft von Agra. Es ist zwar kaum möglich, daß man in Europa das große Interesse fühlen könne, daß sich in der That daran knüpft, weil dazu die Kenntniß der höchst verwickelten Verhältnisse des Landbesitzes und der verschiedenen Steuersysteme von Indien gehört – eine Kenntniß, welche selbst hier selten genug ist, obgleich die Zukunft von Indien mehr davon abhängt, als von Feldzügen jenseits des Indus; aber ich will doch versuchen, wenigstens im Allgemeinen verständlich zu machen, um was es sich handelt. Unter den indischen Fürsten bildete ursprünglich jede Gemeinde eine vollständige Republik, welche alle ihre Beamten selbst ernannte oder erblich besaß, und deren Markung den ursprünglich angesiedelten Familien gehörte. Der Staat mischte sich weder in locale Polizei, wofür durch Communalanstalten gesorgt war, noch in die Steuererhebung. Er hatte ein Recht auf 10 und in Kriegszeit auf 16 Procent des Bruttoertrags der Markung, und dieser wurde ihm von den Dorfbehörden abgeliefert. Wo die Markung zu groß war, als daß die Bürgerfamilien sie hätten ganz bebauen können, stand jedem frei, Pächter oder Hinterfassen auf einem Theil seiner Güter anzunehmen, welche aber keine Steuer bezahlten, sondern diese wurde von dem Landbesitzer aus dem Pachtgeld entrichtet, gerade als ob er das Land selbst bebaute. Die mohammedanischen Eroberer machten keine directe Aenderung in einem System, welches ihre Regierung aller kleinen Polizei- und Steuersachen enthob; allein sie erhöhten die Landsteuer auf 50 Procent des Bruttoertrags, was sich in der Praxis gewöhnlich auf 35-40 Procent reducirte. Diese Steuern verpachteten sie, und der Steuerpächter, Zemindar, erhielt 10 Procent des Ertrags, den er an die Staatscasse bezahlte, als Entschädigung. Die Folge dieser hohen Steuer war, daß in den meisten Fällen das ganze Pachtgeld der an Hintersassen verliehenen Güter von der Steuer aufgezehrt und auf diese Art der Grundbesitz so gut als unverkäuflich wurde. Das Capital der Gemeindemitglieder verminderte sich natürlich sehr beträchtlich, so daß sie oft nicht mehr im Stande waren, die Bewässerungsanstalten in gutem Zustande zu erhalten, und ein Theil jeder Markung wüst liegen blieb. Da aber der Zemindar ein Interesse hatte, daß der Steuerertrag nicht zu tief sank, so nahm er bis auf einen gewissen Ertrag die öffentlichen Arbeiten auf sich, und setzte, wo möglich, Hintersassen auf die zwar Bürgern gehörigen, aber wüst liegenden Ländereien. Dieses letztere hatte jedoch große Schwierigkeiten, indem der Hindu außerordentlich an dem Familiengut hängt, selbst wo er nicht im Stande ist, es zu betreiben oder zu verpachten.
In diesem Zustand fanden die Engländer Bengalen, und bei ihrer gänzlichen Unwissenheit der Finanzgeschichte und der wahren Verhältnisse des Landes glaubten sie, daß der Grund und Boden der Regierung gehöre, und Lord Cornwallis beschloß im Jahr 1790, dem elenden Zustande des Landes aufzuhelfen, indem er den vermeintlichen Grundbesitz des Staats jedem Zemindar in seinem District abtrat, und ihm dafür eine unveränderliche Landsteuer auferlegte. Alle Inhaber des Landes wurden daher für seine Pächter erklärt, und das wüste Land ihm unbeschränkt übergeben; doch wurde ein Vorbehalt für die alten Rechte der Inhaber des Landes gemacht, ohne daß der Gesetzgeber selbst wußte, in was sie beständen. Ich kann die Geschichte dieser Gesetzgebung nicht verfolgen – genug, das Resultat war, daß der Zemindar dadurch ein Interesse erhielt, die bisher wüst gelegenen Ländereien zu bebauen, indem er dadurch seine Einkünfte vermehrte, ohne daß die von ihm zu entrichtende Steuer erhöht worden wäre. Daher ist auch in Bengalen seit dieser Zeit alles wüste Land umgebrochen, großes Capital auf Wässerungsanstalten verwendet worden, der Ertrag des Landes hat überaus zugenommen und die Landsteuer ist im Allgemeinen mit großer Regelmäßigkeit bezahlt worden. Aber die Rückseite der Medaille ist, daß die Rechte der eigentlichen Grundbesitzer verkannt, der Gemeindeverband wenigstens scheinbar aufgelöst wurde und die ganze Bevölkerung, mit Ausnahme der Zemindars, gänzlich verarmt ist, während der Widerstand der alten Grundbesitzer gegen diese Spoliation zu vielfachem Blutvergießen und zu endlosen Processen geführt hat. Als man diese schlimmen Folgen des Systems anfing einzusehen, wurde in Madras, auf dieselbe falsche Basis eines vermeintlichen Besitzes des Staats von allem Grund und Boden, von den Obersten Reid und Munro ein entgegengesetztes System eingeführt, welches das Ryotwarsystem genannt wird. Nach diesem wird jedes Stück Landes direct besteuert, zu einem Maximum von 45 Procent des Bruttoertrags. Die Folge war, daß ebenfalls jeder Unterschied zwischen dem alten Grundbesitzer und dem Hintersassen aufhörte, und man somit die ganze Ungerechtigkeit des Zemindarsystems hatte, aber ohne seine Vortheile; denn da bei diesem System Niemand ein Interesse hat, die wüsten Ländereien urbar zu machen, weil diese direct besteuert worden wären, und die viel zu hohe Steuer kaum genug übrig ließ, um das Leben des Bauern zu fristen, so beschränkte sich die Cultur mehr und mehr, und es entstand ein unermeßlicher Pauperismus, so daß der Ertrag der Landsteuer regelmäßig abnimmt.
In den nordwestlichen Provinzen und in der Präsidentschaft Bombay wurde keines dieser beiden Systeme angenommen, und man fuhr fort, mit den im Besitz sich befindenden Familien oder Gemeinden die Landsteuer jährlich oder von drei zu drei Jahren zu reguliren. Dieses System, oder vielmehr diese Abwesenheit von System hatte zur Folge, daß der Landbau keine Fortschritte machen konnte, denn Niemand konnte Capital auf Verbesserungen, auf Graben von Brunnen und Teichen, auf Ausrotten von Waldungen, auf Bau von Dörfern und Straßen und auf Einführung neuer Methoden oder Werkzeuge verwenden, weil der Steuereinnehmer fast unmittelbar darauf kam, die Steuer verhältnißmäßig erhöhte und den ganzen Profit für den Staat confiscirte. Daher hat man z. B. gesehen, daß, als die Compagnie den Canal von Dehli graben ließ und den anliegenden Besitzern die Erlaubniß gab, Wasser daraus abzuleiten, in der ganzen Provinz Hissar Niemand einen Abzugsgraben eröffnete, als die Städte Hissar und Hansi für Trinkwasser und der Oberst Skinner für seine Ländereien. Dagegen hatte dieser Zustand wenigstens den Vortheil, daß er die Constitution der Gemeinden bestehen ließ und die alten Rechte nicht angriff. Sie waren wie ein Samen, der unter den unvortheilhaften Umständen freilich nicht keimen konnte, aber doch nicht zerstört war und seiner Zeit noch reife Früchte tragen konnte. Die Compagnie hatte allen ihren Provinzen die Fixirung einer unveränderlichen Landrente versprochen, und sie ist seit 20 Jahren umsonst daran erinnert worden, ihr Versprechen in den nordwestlichen Provinzen zu halten. In diesem Fall war die Indolenz der Direction ein Glück, denn hätte sie ihr Versprechen früher gehalten, so wäre ohne Zweifel das Zemindarsystem auf sie ausgedehnt worden, da die alte bengalische Finanzschule
damals noch unumschränkt hier herrschte und von nichts Anderm hören wollte. Seit dieser Zeit hat sich aber eine neue Schule gebildet, an deren Spitze der General Briggs steht, dessen Werk über die Landsteuer in Indien das Resultat des ersten gründlichen Studiums der alten Geschichte der Finanzen, der Organisation der Gemeinden und der Rechte der verschiedenen Classen von Landbesitzern ist. Er beweist, daß es das größte Interesse der Regierung ist, den Rechtszustand des Landbesitzes anzuerkennen und festzustellen, die alte Communalverfassung aufrecht zu erhalten, die Dörfer sich so viel möglich polizeilich und financiell selbst regieren zu lassen, keine künstliche Aristokratie zwischen die Regierung und die Communen einzuschieben, anstatt eine auf Confiscation der Rechte der Majorität gegründete Aristokratie, wie die bengalischen Zemindare, zu erschaffen, der ganzen Classe der Landbesitzer zu möglichst großem Wohlstand zu verhelfen, und dieß hauptsächlich durch die Fixirung einer unveränderlichen Landsteuer zu bewirken, mit Einem Wort, in allen nordwestlichen Provinzen zu thun, was Duncan in Benares gethan hat, als er zur Zeit von Lord Cornwallis durchsetzte, daß das Zemindarsystem nicht auf diese Provinz angewendet werden solle, welche sich auch seitdem durch ihre reiche Cultur und den Wohlstand der Masse der Grundbesitzer vor ganz Indien ausgezeichnet hat. Das Aufgeben der monströsen Theorie, daß die Regierung der einzige Landbesitzer und alle Landinhaber bloß ihre Pächter und Hintersassen seyen – eine Theorie aus welcher direct die Consequenz des Rechts einer illimitirten Besteuerung bis zum Belauf der ganzen Rente des Landes floß, kam die hiesigen Finanzmänner hart an, und ein Theil von ihnen, mit dem gegenwärtigen Staatssecretär der Finanzen, R. Mangles, an ihrer Spitze, behalten sie noch immer bei. Aber die offenbare Wahrheit und Humanität der neuen Theorie, verbunden mit der unbestreitbaren Nothwendigkeit die Production von Indien zu befördern, haben ihr nach und nach eine mächtige Partei verschafft. Man sieht ein, daß ohne Stätigkeit im Landbesitz kein Fortschritt im Wohlstand der Nation gemacht werden kann, und daß der Besitz nicht stätig seyn kann, so lange der Staat nicht als rechtlichen Besitz anerkennt, was das Volk dafür anerkennt, und so kam es, daß im Jahre 1833 zuerst die neuen Reglements für die Steueranlage der nordwestlichen Provinzen verfaßt wurden, welche gegenwärtig in Ausführung kommen, und deren erste Früchte sich schon zeigen.
(Beschluß folgt.)
Die königlichen Freistädte auf dem ungarischen Landtage.
Preßburg. (Fortsetzung.) Nicht minder geschichtlich unrichtig ist es: daß das Gesetz von 1608 darum auf die jetzige Stellung des Landtags nicht anwendbar wäre, weil damals Stände und Magnaten noch vereint in einem Saale saßen, nun aber getrennt seyen. Wie? erinnert sich denn der Redner nicht, daß selbst das nämliche Gesetz schon den Unterschied der beiden Tafeln anzeigt, indem es die zum 1sten und 2ten Stand Gehörigen von jenen des 3ten und 4ten Standes absondert; ersteren §. 8 ihre Sitze und Stimmen „in coetu Praelatorum et Magnatum,“ den „nunciis absentium, Comitatuum et Civivatum aber §. 9 inter regnicolas bei der zweiten Tafel anweiset. – Erinnert er sich nicht, daß schon unter Ferdinand dem Ersten, sechzig Jahre früher, Stände und Magnaten in abgesonderten Sälen nicht nur deliberirten, sondern sogar abgesondert dem König repräsentirten; wie der 36: 1542 erweiset. – Der 17te Art. 1687 aber ist eben darum nichts weniger als unstatthaft, weil er der Vermehrung der Städte vorzubeugen gesucht, damit diese durch ihre Stimmen die Deputirten des Adels nicht überwiegen, vielmehr hat dadurch der Redner selbst den sichersten Beweis hergestellt, daß der Einfluß der Städte auf die Landtagsangelegenheiten nicht wie er zugleich behauptete gering, sondern allerdings einwirkend und bedeutend gewesen.
Die Wahrheit dieser Gründe, so wie, daß er mit sich selbst in Widerspruch gerathen, mag dem Redner auch dunkel vorgeschwebt haben, darum behauptet er gleichsam einlenkend: „wollten wir dieses Gesetz buchstäblich zum Vortheil der Städte erklären, so wäre es kaum begreiflich, wie ein stürmisches halbes Jahrhundert, und ein darauf folgendes ganzes friedliches sie eines so großen Einflusses berauben konnte.“ Da ist ja eben die Frage, welche der Redner hätte beweisen, nicht aber bloß nur hinstellen sollen. – In den oberwähnten Vorträgen der städtischen Deputirten sind mehrere der wichtigsten speciellen Fälle namentlich angegeben, bei welchen die Deputirten des 4ten Standes ganz gleich mit denen des Adels, welche den 3ten Stand bilden, einzeln und jeder für sich ihre Stimmen abgegeben haben. So z. B. 1609, 1647, 1649, bei der Wahl der Palatine Georg Thurzo, Johann Draskowitsch, Graf Paul Pálffy; 1618 wo die Stände selbst es als das vorzüglichste Gravamen herausgezogen haben, daß die vereinten sieben Bergstädte nicht für sieben abgeforderte Stimmen gezählt wurden – ferner 1715 bei dem wichtigen Gesetze von dem Majestätsverbrechen; 1723 über die Annahme der pragmatischen Sanction; 1741 über mehrere wichtige Angelegenheiten. Der Redner möge nur ein Gesetz vorweisen, welches einem Deputirten des 3ten Standes mehr Stimme gibt, als dem des 4ten, oder nach dem 1, 1608 einem Stande mehr Recht einräumt als dem andern. – Die Geschichte der Landtage zeigt, daß überhaupt es nur selten zur einzelnen Stimmenabgabe gekommen, in zweifelhaften Fällen durch Aufstehen oder Sitzenbleiben der Deputirten Mehr- oder Minderzahl entnommen wurde. So war es noch 1811 und erst 1825, wo die Cirkeln eine andere, früher nie gehabte Form erhielten, fingen die Comitatsdeputirten an in diesen einzeln zu stimmen, die Städte aber nur im Allgemeinen aufzurufen, wogegen diese alsogleich protestirend erklärt haben: daß sie in der Cirkelsitzung, welchen ohnedieß keine diplomatische Wirksamkeit zusteht, gar nicht stimmen werden, dagegen immer in der Reichtagssitzung ihre Stimmen abgeben. – Sollte sich der Fall wieder ereignen, daß, wie es in der 170sten Sitzung des letzten Landtags 1832/36 geschah, der Präsident diese Stimmen nicht in gesetzlichen Anschlag brächte, ist vorauszusehen: daß die Städte ihre Rechte auf jede gesetzliche Art geltend zu machen suchen werden. – Die Stimmen der Deputirten der 49 Städte sind eben so unzweifelhaft und gewiß, als jene der Comitatsdeputirten. – Was die Stimmen der sogenannten absentium betrifft, so hebt selbst der 1ste Artikel 1608 jede Schwierigkeit auf, da der §. 9 ausdrücklich sagt, daß dieselbe more antiquitus consueto, das heißt, wie sich diplomatisch und geschichtlich nachweisen läßt, in Angelegenheiten ihrer Principalen gehört werden sollen, da solche damals, wo der Reichstag in vielen Fällen auch Gerichtshof war, oft vorkamen. Zwischen den Stimmen der Deputirten der Comitate und Städte macht weder dieses noch ein anderes Gesetz irgend einen Unterschied oder Beschränkung, im Gegentheil verordnet der Artikel, daß dieselben inter regnicolas gerechnet werden müssen.
Nach dieser kurzen Auseinandersetzung der historischen Unrichtigkeiten der genannten Rede sey es erlaubt, auch über die nachgeholten Raisonnements einige Bemerkungen zu machen. Hr. v. P-y meint, „die Ansprüche der Städte stünden weder mit ihrer Größe und Einwohnerzahl noch mit ihrem moralischen Gewichte im richtigen Verhältnisse. Unter den 49 Stadten seyen 19, deren Porten (eine Porte macht ein Steuerquantum von 688 fl. 29 kr.) die Zahl von zehn, deren Einwohner jene von 10,000 nicht überschreiten – die Zahl der Porten aller Städte beträgt nur 623 kaum etwas mehr als das Zehntheil der Gesammtzahl aller Porten. – Es gibt Comitate, die allein gegen dritthalbhundert Porten tragen; nur in 10 Städten zählt man über 20 Porten, und über 20,000 Einwohner.“
Diese Daten über Steuerquantum und Einwohnerzahl der Städte sind allerdings wahr, allein, wie der Redner daraus eine Folgerung gegen Ansprüche auf die gesetzliche Stimme ziehen könne, minder abzusehen. – Was das Gesetz erkannt, was das Gesetz gegeben, darf nicht factisch entzogen werden; hat das Gesetz eine Stadt, die auch weniger als zehn Porten trägt, weniger als 10,000 Einwohner zählt, dennoch mit Sitz und Stimme begabt, ist Niemand berechtigt, so lange das Gesetz besteht, ihr dieses Recht abzusprechen. – Das landtägliche
Recht der Städte beruht auf ihrem öffentlichen Rechtsverhältnisse, diesem kann willkürlich, durch den Willen des 3ten Standes (der erste und zweite Stand hat sich ohnedieß oft und deutlich erklärt: daß nur allen vier Ständen zusammengenommen der gesetzliche Antheil des Landes an der Gesetzgebung gebührt), nicht präjudicirt werden. Auch können die Rechte der Stände, wie der Landtag oft selbst ausgesprochen, weder durch Nichtgebrauch noch durch Verjährung aufgehoben werden. Das Recht der Repräsentation auf dem Landtage gründet sich ferner weder auf die Zahl der Porten, noch auf die Zahl der Einwohner; würde dieses der Fall seyn, müßte der Adel oder der 3te Stand entweder gar keine oder eine viel geringere Anzahl von Stimmen haben, als der 4te Stand der Städte, denn diese zahlen doch, wie der Redner es selbst gesteht, 623 Porten, der ganze Adel aber gar keine. Ebenso verhält es sich mit der Zahl der Mitglieder dieser Stände; denn die k. Freistädte zählen für den Bürgerstand 600,000 Individuen, während der Adel kaum 300,000 zusammen bringen dürfte. In das Verhältniß der Intelligenz des Besitzthums und Vermögens näher einzugehen, dürfte unnöthig und genug seyn zu erwähnen, daß unter den adeligen Familien (nach Abzug der beiden ersten Stände) kaum 3000 einigermaßen begüterte zu zählen seyen, und im Ganzen und im Allgemeinen dieser Rücksichten der Bürgerstand gewiß nicht unter dem Adelstand stehe.
Wollten wir, wie der Redner gethan, in einiges Detail eingehen, dürfte nur erwähnt werden: daß z. B. Pesth mehr Porten trägt als jedes der folgenden Comitate. Wieselburg, Raab, Arva, Lipta, Thurocz, Zolyom, Honth, Gran, Csongrad, Csanád, Abauj, Sàros, Ungh, Marmaros, Szathmàr, Szabolcs, Beregh, Posega; – so viel oder mehr, als wenn manche zwei von diesen zusammengezogen werden, ja so viel als fünf Comitate zusammengenommen: nämlich Torna, Zaránd, Kövár, Kraszna, Ugotsch; – Theresiopel, Szegedin, Preßburg, Ofen und Debreczin tragen einzeln mehr Porten als die Comitate Lipto, Thurocz, Csongrád, Ungb, Bereg, Szolnok; die Städte Zombor, Oedenburg, Temeswár einzeln mehr, oder wenigstens so viel als die Comitate Torna und Ugotsch zusammengenommen; die Städte Neusatz, Raab, Stuhlweißenburg, Kaschau, Tyrnau mehr als die einzelnen Comitate Kraszna, Zaránd, Ugotsch, Torna; von den übrigen Lasten des Staates will Referent nichts erwähnen, aber wahr ist es, daß in älteren Zeiten der Adel die große Last der Landesvertheidigung ganz, beinahe allein getragen, und dieß ist auch die Basis jener großen Freiheiten und Vorzüge, daß aber in der neueren Zeit diese Last größtentheils auf die Städte und den Bauernstand übergegangen sey. – Beruht daher nach Vernunft und positiven Gesetzen, namentlich des heiligen Stephans I. B. 4. C. Verböczy I. tit. 2. §. 3. Sigismund II Decr. der Grund und der Maaßstab aller politischen Rechte in diesem Lande lediglich auf der Vertheidigung und Mehrung des Reichs: so können eben diese politischen Rechte dem Bürgerstande, der daran so großen Theil trägt, nicht entzogen, oder in geringeren Maaße, als er vor dem 8 Artikel 1715 besaß, eingeräumt werden.
(Beschluß folgt.)
[528]
Gegen-Erklärung.
Stuttgart. In Nr. 42 der Allg. Zeitung wird von den Erben des auf Ceylon verstorbenen Obersten v. Hügel eine von mir kürzlich herausgegebene Druckschrift, welche die Gold-Ansprüche des im Jahr 1787 nach dem Cap der guten Hoffnung abgegangenen, und von da in der Folge nach Ceylon und Java versendeten Regiments nach den Acten darstellt – für befangen erklärt, meine Ansicht als von drei Gerichts-Instanzen widerlegt hingestellt, und, damit ja das Publicum nicht „irregeleitet werde,“ wird auf eine Beilage des schwäb. Merkurs verwiesen.
Obgleich jeder Leser selbst zu ermessen weiß, was er von einem, dem Vertheidiger einer Rechtssache durch den Gegner gemachten, Vorwurf der Befangenheit zu halten hat, so finde ich mich doch im Interesse der Wahrheit zu der Berichtigung veranlaßt, daß der von mir für Mitglieder jenes Regiments und deren Erben gegen die königl. würtembergische Staatscasse und beziehungsweise gegen Kriegs-Minister v. Hügel und Genossen geführte, jene Soldansprüche betreffende Rechtsstreit noch in Verhandlung der ersten Instanz begriffen ist und daß die in der Merkurs-Beilage abgedruckten Entscheidungs-Gründe einen sowohl hinsichtlich des Gegenstandes als der Partie verschiedenen Proceß des gedachten Kriegsministers v. Hügel und Consorten betreffen.
In der festen Ueberzeugung, durch Veröffentlichung der Acten jenes Streits der Sache der Wahrheit und des Rechts gedient zu haben, kann ich ruhig dem Urtheil des unbefangenen Publicums entgegensehen.
Den 12 Februar 1840.
G. Tafel, Rechts-Consulent.
[529]
Oeffentlicher Dank.
Bei dem am 23 December v. J. zu Meran erfolgten Tode unseres innigst geliebten Gatten, Vaters, Sohnes und Bruders, des Dr. med. Ernst Fedor Platner, aus Leipzig, so wie bei dessen Beerdigung, haben die verehrte katholische Geistlichkeit und die biedern Bewohner Merans eine so theilnehmende Liebe bewiesen, daß wir unsern innigsten Dank öffentlich auszusprechen uns verpflichtet fühlen. Dieses ausgezeichnete Wohlwollen war unserm tiefverwundeten Herzen sehr wohlthuend, und wir werden, auch in der Entfernung, nie aufhören, dieser Stadt und ihren edlen großherzigen Bewohnern das dankbarste Andenken zu widmen.
Meran, Jena und Leipzig, Februar 1840.
Die Hinterlassenen.
[512-15]
Gesellschaft zur Erbauung von Eisendrathbrücken in Deutschland und den angränzenden Ländern.
Eine Gesellschaft, welche schon lange in Paris besteht, und sich bisher ausschließlich mit Errichtung von Eisendrathbrücken in Frankreich beschäftigte, so daß sie darin einen hohen Grad von Vollkommenheit erreicht hat, ist willens, ihre Industrie auch in das Ausland auszudehenen.
Sie ersucht daher diejenigen Behörden oder Personen, welche willens seyn sollten Eisendrathbrücken zu errichten, sie sofort davon in Kenntniß zu setzen. Sobald eine solche Anzeige hieher gelangt seyn wird, werden von hieraus sogleich die nöthigen Fragen aufgegeben, nach deren Beantwortung die Gesellschaft den Plan zur Brücke in kurzer Zeit einsenden und zugleich die Summe und deren Zahlungstermine bestimmen wird, um welche sie die Brücke mit allen nöthigen und gewünschten Erfordernissen der Stärke, Dauer, Zweckmäßigkeit, Bequemlichkeit und Schönheit, fix und fertig hinstellt, so wie sie dem Gebrauche des Publicums zu übergeben ist.
Es wird überflüssig seyn, darauf aufmerksam zu machen, welche ungemein großen Vortheile durch die Benutzung dieses Anerbietens erreicht werden. Allen unrichtigen Kosten-Anschlägen und sonstigen Fehlschritten wird vorgebeugt,
und die Brücke wird zu einem vorher genau gekannten billigen Preise in ganzer Vollkommenheit hingestellt, welche beiden Eigenschaften möglicher Weise nur da mit vollständigem Erfolg zu erreichen sind, wo jahrelange eigene Ausübung und Erfahrung die Benützung jedes Vortheils und die Anwendung jeder zweckmäßigen und wünschenswerthen Verbesserung gelehrt haben.
Da für die pünktlichste Erfüllung dieser Verbindlichkeiten die nöthigen Garantien geleistet werden, so ist dadurch jedem Zweifel und allen Bedenklichkeiten vorgebeugt, und die Gesellschaft kann mit Recht das unumschränkte Zutrauen ansprechen, welches sie stets zu rechtfertigen wissen wird.
Briefe, die jederzeit in deutscher Sprache beantwortet werden, erbittet man sich unter nachstehend bemerkter französischer Adresse:
Paris, im Februar 1840.
Die Eisendrathbrücken-Gesellschaft fürs Ausland.
La Société des ponts de fil de fer pour l'Etranger. Nro. 1 rue St. Hyacinthe St. Honoré.
[576-77]
Einzahlung zum Hüttensteinacher Eisenwerk.
Der unterzeichnete Verwaltungs-Ausschuß macht hiemit unter Bezugnahme auf die in letzter Generalversammlung gefaßten Beschlüsse, worüber ein demnächst erscheinender sechster Bericht das Nähere enthalten wird, bekannt, daß die erste Nachzahlung auf die emittirten Hauptactien mit 50 fl. pr. Actie,
spätestens bis 29 dieses Monats,
unter dem im §. X der Statuten enthaltenen Präjudiz, stattzufinden habe, welchen Betrag die verehrlichen Besitzer jener Actien, unter Angabe der Nummern derselben, gegen eine Interimsquittung an Hrn. Bankier Leonh. Kalb dahier portofrei einsenden wollen. – Nürnberg, den 8 Februar 1840.
Der Verwaltungs-Ausschuß der Hüttensteinacher Eisenwerks-Gesellschaft.
J. Schnerr. C. Zinn. E. Schmidmer. G. Oye. S. Frhr. v. Tucher.
[500]
Heimleuchten
für Hrn. Ritter v. Dorner in Preßburg.
Hr. v. Dorner! Sie sind übel daran. Sie haben die Mission übernommen, unser Haus mit Koth zu bewerfen. Gut! Um die Ehre und Ritterlichkeit solcher Mission wird Sie Niemand beneiden. Wenn Sie jedoch dabei den Helden von La Mancha spielen wollen, tappisch aber für den Helm die Schellenkappe fassen und statt als nobler Ritter von der traurigen Gestalt sich vor dem Publicum als gemeiner Clown produciren, so sind sie wahrhaftig zu beklagen.
Wir hatten Sie wegen Ihres ruden Angriffs auf unsere Donau-Ansichten glimpflich zurechtgewiesen, und ein Gegner mit einer ehr kleinen Dosis Klugheit und Humanität hätte nun geschwiegen. Sie konnten's nicht, armer Mann!
Denn daß Du schrei'st, die Katzen überschrei'st, von Dorner!
Das thu'st Du
Umsonst nicht; Lohn wird Dir, reichlicher Lohn – damit Du
Nur schrei'st.
Unter solchen Verhältnissen hat man freilich keine Wahl, und ist's auch kein Wunder, daß wieder eine Hand voll Koth und wieder ein Maul voll Schimpf als zweite Ritterthat der ersten folgte. Dießmal galt's nicht einem einzelnen Unternehmen, sondern unserer gesammten Wirksamkeit. – Tapferer Herr! Ihrem Muthe alle Anerkennung; doch Weisheit gibt's nicht viel zu bewundern, wenn ein Blinder von der Farbe spricht. Wie in aller Welt kommen Sie denn dazu, über die gesammte Wirksamkeit unsers Instituts zu urtheilen? Kennen Sie denn solche? Sind Sie denn im Stande, sie zu überschauen? Wir wollen nicht fragen, ob Sie im Stande sind, sie zu begreifen; denn hätten Sie nur eine Ahnung von derselben, so würden Sie eingesehen haben, daß sie doch etwas höher steht, als Ihre Schmähungen reichen. – Sie haben gehört, daß ein Real-Wörterbuch in 21 Bänden (Meyers Conversations-Lexikon) in unserm Verlage erscheinen werde. Höchstens haben Sie eine Anzeige von diesem großen Werke gelesen, noch kann Ihnen kein Blatt vom Buche selbst vor Augen gekommen seyn, und frischweg denunciren Sie es der Welt als ein Ding ohne Werth, als eine Ausgeburt von Abschreiberei und Nachdruck. So, Herr Ritter! urtheilen Sie über ein Monument des Wissens und der Gelehrsamkeit ab, zu dessen Aufrichtung sich bedeutende und berühmte Männer viele vereinigt haben; über ein Werk, dessen Textbearbeitung wir vertraggemäß mit siebenzehn tausend Gulden honoriren, und dessen Herstellung einen Gesammtaufwand von mehr als einer halben Million Gulden von uns fordert.
Sie haben auch gehört, daß wir Kunstverleger sind; und sogleich, Sie ehrlicher und gescheidter Ritter der Wahrheit! fällen Sie den Ausspruch: unser Wirken für die Kunst drehe sich lediglich im Kreise des Nachstichs. War es denn so schwer zu erfahren, daß unser Haus, welches seit einer Reihe von Jahren im Kupfer- und Stahlstich fast alle bedeutenden deutschen Künstler beschäftigt, in dem letzten Jahrzehnt für genannte Kunstzweige im Vaterlande mehr gethan hat, als alle übrigen Verleger zusammengenommen? Ist's nicht öffentlich besprochen worden, daß unser Institut, welches das erlaubte und rechtmäßige, zur Bildung talentvoller Künstler nothwendige Copiren von ältern classischen Blättern gar nicht in Abrede stellt, seit fünf Jahren über 100,000 Gulden auf das Hervorbringen von Original-Stichen verwendete? Ist's nicht notorisch und offenkundig genug, daß die anerkannt bedeutendsten Original-Erscheinungen der neuesten Zeit im Kupfer- und Stahlstich unser Verlag sind, und daß unser Institut es ist, welches durch umfassende Geschäftsthätigkeit den Erzeugnissen deutscher Kunst in die entferntesten Länder Eingang und Würdigung verschafft hat? Was Jedermann weiß, bedarf einzelner Belege nicht, und wenn Sie noch roth werden könnten, würden Sie es werden, wenn wir Ihnen unter den neuesten Erscheinungen unseres Kunstverlags nur zwei: Overbecks heil. Familie, für 6500 Gulden Honorar vom Professor Felsing in Darmstadt gestochen; Schwanthalers berühmte Künstler-Statuen, mit einem Aufwande von etwa 10,000 Gulden für uns von Stiglmayer in Erz gegossen, vom Professor Amsler in Kupfer gravirt; und unter vielen der Vollendung nahen Unternehmungen „den Schwur der schweizerischen Männer im Rütli“ von Rahl dem Vater
(dem Kammer-Kupferstecher Ihres Kaisers), die Cornelius'schen Fresken im Götter- und Heldensaale der Glyptothek und die Cena des Leonardo (im Format des Blattes von Morghen, aber nach Originalstudien von Wagner gestochen) citirten. Für letztgenanntes Werk erhält der Künstler 12,000 Gulden Honorar.
Werden Sie nun schweigen, Hr. v. Dorner? Aber nein; das sollen Sie nicht und damit Sie sicher sind, daß wir Ihnen die Lust am ritterlichen Handwerk nicht zum zweitenmale verleiden, so ertheilen wir Ihnen und zugleich mit Ihnen allen denen, die Sie als fahrenden Ritter gegen uns in die Welt schickten, kraft dieses, ein förmliches und unbeschränktes Privilegium, uns und unser Wirken fortan und überall ungestraft und ungezüchtigt schmähen und schimpfen zu dürfen. Die Ehre unserer Antwort aber wird Ihnen im Leben nicht wieder. – Hildburghausen, Januar 1840.
Das Bibliographische Institut.
[525]
An Geognosten, Techniker und Lehrer.
Seit längerer Zeit hier mit Anlegung eines artesischen Brunnens beschäftigt, wobei ich im Oxfordthon-Gebilde bereits eine Tiefe von 468' erreicht habe, mache ich bekannt, daß ich aus den interessanten Juraformationen des Breisgaues, worüber der sehr verdiente Hr. Hofrath Professor Dr. Fromherz eine höchst lehrreiche Dissertation herausgegeben hat, viele geognostische Handstücke und Petrefacten in instructiven Exemplaren gesammelt habe, und bereit bin, einzelne Suiten oder auch größere Partien derselben abzutreten.
Ich kann liefern: 1) Mergelsandstein (Marly sandstone); 2) Eisenrogenstein; 3) Walkerde (Fullers earth); 4) Hauptrogenstein (Great colite); 5) Bradforthon (Bradford-Oolith und Kalk); 6) Oxfordkalk; 7) Korallenkalk (Coral rag); dann vorzugsweise Petrefakten aus Bradfordthon, z. B. Serpula vertebralis; Terebratula varians, concinna, spinosa, ornithocephala, biplicata; Ostrea costata; Modiola bipartita, pulchra; Unio concinnus, abductus; Trigonia costata; Astarte pulla; Donacites Alduini; Pholadomya Murchisoni; Belemnites canaliculatus; Ammonites Herveyi, polygiratus und vielleicht noch einige andere Petrefacten. Aus Oxfordthon hauptsächlich: Terebratula Thurmanni.
Eine Suite von 16 elegant zugerichteten geognostischen Handstücken und circa 20 Species, übrigens wenigstens 60 Exemplare Petrefacten wird zu 10 fl. rheinisch abgetreten. Größere Partien müßten besonders bestellt werden, wornach sich der Preis bestimmen wird, und auf Verlangen können auch von den schönen Kugeljaspisen des Breisgaues Exemplare beigelegt werden.
Diejenigen nun, welche von diesem Anerbieten Gebrauch machen wollen, mögen sich in Bälde in portofreien Briefen an mich wenden. – Müllheim im Breisgau, im Februar 1840.
Dr. Bruckmann, Architekt und Geognost.
[46]
In Commission der Litterar. artist. Anstalt in München erscheint:
Historisch-politische Blätter
für das
katholische Deutschland.
Herausgegeben
von G. Phillips und G. Görres.
Jahrgang 1840,
oder V. und VI. Band, jeder a 12 Hefte.
Preis des Jahrgangs 12 fl. rhu. oder 7 Rthlr. 4 gr.
Die bereits erschienenen Hefte 1 bis 3 des V. Bandes enthalten:
I. Brief an die Wächter des heil. Grabes. II. Blicke auf die russische Geschichte. (Erster Artikel.) III. Zum Abschiede. Schlußwort an den Hrn. Verfasser der in der Hahn'schen Hofbuchhandlung zu Hannover erschienenen Broschüre: die Allocution des Papstes Gregor XVI; kleiner Beitrag zur Berichtigung eines großen Mißverständnisses; und: letzte Antwort an die HH. Verfasser der historisch-politischen Blätter. IV. Zeitläufte. Spanien. (Zweiter Artikel.) (Schluß.) V. Der Liberalismus der Irländer. VI. Erklärung. VII. Glosse für Zeitungsleser. VIII. Zeitläufte. Die europäische Pentarchie. (Erster Artikel.) IX. Betrachtungen über die Revolution (Eingesandt.) 3. Wodurch kann denn der revolutionäre Geist, der über das christlich-europäische Leben gekommen, überwunden und versöhnt werden. (Fortsetzung.) X. Der Caplan Michaelis. XI. Blicke auf die russische Geschichte. (Zweiter Artikel.) XII. Briefliche Mittheilungen, aus dem Großherzogthum Posen und Würtemberg. XIII. Blicke auf die russische Geschichte. (Dritter Artikel.) XIV. Die gute und die schlechte Presse. XV. Zeitläufte. Die revolutionären Complotte der neuern Zeit, und die darüber in Deutschland gepflogenen Untersuchungen.
[455]
Im Verlage von T. Trautwein in Berlin erschien so eben:
Eine kurze Comedien
von der
Geburt des Herren Christi.
Von den
Prinzen und Prinzessinnen des kurf. Hofes im Jahre 1589 in Berlin aufgeführt.
Nach der auf der k. Bibliothek in Berlin befindlichen Handschrift getreu nebst geschichtlicher Einleitung herausgegeben von Dr. G. Friedländer, Custos der k. Bibliothek in Berlin. In gr. Octav auf Velinpapier.
Elegant cartonnirt. Preis 16 gGr.
(Auch ist eine kleine Anzahl von Exemplaren in größerem Format auf Kupferdruck-Velinpapier gedruckt worden und in schönem Einbande a 1 Rthlr. 16 gr. zu haben.)
Ueber das mehrseitige Interesse, welches diese Publication erregt, haben sich die Berliner öffentlichen Blätter mit großer Anerkennung ausgesprochen.
[225-26]
So eben ist das erste Heft folgenden Werkes erschienen und in allen Buchhandlungen zu finden:
Das malerische und romantische
WESTPHALEN.
Von Ferdinand Freiligrath.
Mit 30 englischen Stahlstichen (von H. Winkles etc.)
In 10 Lieferungen, jede zu 10 Sgr. oder 8 gGr.
Format und Ausstattung wie beim „maler. und romant. Deutschland.“
Was von Seiten der Kunst geleistet wird und geleistet werden soll, davon mögen die Bilder, welche das erste Heft schmücken, Zeugniß geben. Freiligrath selbst singt in dem das Werk einleitenden Gedichte:
„Ans Herz der Heimath wirft sich der Poet,
„Ein anderer und doch derselbe“
und indem er also auch auf seinem heimathlichen Boden derselbe Poet seyn wird, als wie wir ihm auf fremdem begegnen, so ist den vielen Freunden seiner Muse zugleich die Bürgschaft gegeben, daß sie das Trefflichste finden werden. Westphalen trat nie geräuschvoll in den Vordergrund, aber nicht minder romantisch schön als historisch groß, verdient es gleich den schönsten Ländern Deutschlands, daß es sein Poet besinge, und daß die Kunst es ziere.
Dreißig der schönsten und bedeutsamsten Landschaften, Städte, Bergschlösser, Kirchen u. s. w. Westphalens, treu nach der Natur gezeichnet, meisterhaft in Stahlstich ausgeführt, schmücken unser Buch. – Von jetzt an erscheint alle Monate eine Lieferung.
Barmen und Leipzig, im Januar 1840.
W. Langewiesche & F. Volckmar.