Großbritannien.
London, 28 Febr.
Im Verfolg der Unterhaussitzung vom 27 Febr. trug Hr. Langdale darauf an, die Einrichtungen der Asyl-Schulen in Chelsea, Southampton und Greenwich so zu modificiren, daß den Kindern katholischer und protestantisch-dissentirender Soldaten die Wohlthat des Unterrichts in diesen Instituten zu Theil werden könne, ohne daß ihrem Gewissen religiöser Zwang angethan werde. Der Kriegsminister, Hr. Macaulay, antwortete, der Resolution in dieser Form müsse er sich zwar widersetzen, doch werde wohl jedes Mitglied auf beiden Seiten des Hauses mit ihm die Meinung theilen, daß es eine grobe Ungerechtigkeit seyn würde, den vielen in der Armee dienenden Katholiken und Dissentern, ihres von dem der Hochkirche abweichenden Katechismus wegen, den Antheil an einer für die Armee im Allgemeinen bestimmten Wohlthat zu entziehen. Indeß habe die Sache ihre Schwierigkeiten, deren vorbereitende Lösung er der Regierung zu überlassen bitte. Hr. Langdale nahm auf diese, wie er sie nannte, sehr befriedigende Erklärung des Ministers seine Motion zurück. Hinsichtlich der langen Debatte, die sich hierauf über die Pension Sir John Newports, des vormaligen Controleurs des Schatzamtes, entspann, und in welcher die Minister abermals eine Niederlage erlitten, verweisen wir auf den unten folgenden Brief.
In der Oberhaussitzung am 28 Febr. übergab Viscount Strangford eine Petition der bei dem Gummihandel mit Portendic (Westafrika) betheiligten Londoner Kaufleute, worin sie sich über die fortwährenden Beeinträchtigungen ihres Handels durch die französischen Behörden von St. Louis im Senegal und die an der Küste stationirten französischen Schiffe beschweren, und dringend um Abhülfe bitten. Der edle Lord sprach, von Lord Aberdeen unterstützt, mit Nachdruck für die Sache der Bittsteller und gegen die Uebergriffe, welche Frankreich sich an so vielen Punkten der alten und neuen Welt gegen den brittischen Handel erlaube. Lord Melbourne räumte ein, daß die französischen Behörden in Westafrika ihre Vollmachten mißbraucht hätten, rieth aber, indem er den gereizten Ton gegen Frankreich tadelte, der bei der Opposition der beiden Parlamentshäuser mehr und mehr die Tagsordnung zu werden scheine, eine Sache nicht zu urgiren, über welche eben Verhandlungen im Gange seyen, indem in Paris eine Commission niedergesetzt sey, welche die Angelegenheiten wegen Portendics zu regeln habe. Die Torypairs waren mit dieser Erklärung sehr wenig zufrieden.
Die Subscriptionen für ein Wellington-Monument in Schottland nehmen einen glänzenden Fortgang; in Glasgow allein sind bereits 5000 Pf. unterzeichnet.
Der berühmte Schauspieler Charles Kemble hat seine Stelle als ein Censor der Theaterstücke (die Censur steht unter der Oberleitung des Lordkämmerers, dem die Aufsicht über die
Theater zusteht) zu Gunsten seines Sohnes, J. M. Kemble Esq., niedergelegt. Aus diesem Anlaß wurde dem ältern Kemble von seinen Bewunderern ein prachtvoller Becher im Werth von 450 Pfd. St. überreicht. – Die früher erwähnte deutsche Oper, ein Unternehmen Hrn. Schumanns aus Mainz, soll im April auf dem St. James-Theater eröffnet werden.
Zur Ausbeutung der Goldbergwerke in Irland, welche zu verschiedenen Zeiten die Aufmerksamkeit von Abenteurern auf sich zogen, hat jetzt die Regierung Erlaubniß ertheilt. Der Goldbezirk umfaßt zehn engl. Quadratmeilen und dehnt sich in einem Halbkreis um den Chroghanberg aus. In den Flüssen, die aus diesem Bezirk entspringen, findet sich Goldsand. Ob die Unternehmung durch einzelne Speculanten oder durch eine Actiengesellschaft wird begonnen werden, ist noch unbekannt.
Der Themse-Tunnel schreitet jetzt, wo man uferwärts unter dem seichten Wasser arbeitet, rasch seiner Vollendung entgegen. Die ganze Länge des Schachtes beträgt 1320 Fuß, von welcher nur noch 220 fehlen, und wöchentlich rückt das Werk um 10 Fuß vor.
London, 28 Febr. Die Minister haben abermals eine financielle Schlappe im Unterhaus erlitten, und zwar eine, die sie reichlich verdienten. Zuerst gaben sie dem Sir John Newport, einem achtzigjährigen Greise, schon seit mehrern Jahren zu alt, um auch nur im Parlament zu sitzen, die wichtige Stelle des Controleurs der Schatzkammer. Dann, als Spring-Rice sein Amt als Minister des Schatzes zu überwältigend fand, und, obgleich noch in den besten Jahren, sich nach Ruhe sehnte, entdeckten sie auf einmal, daß Newport zu alt für sein Amt war. Man ließ ihn um seine Entlassung einkommen, übergab seine jährlich 2000 Pf. St. abwerfende Stelle an den nun zum Lord Mounteagle umgeschaffenen Rice, und sicherte ihm einen Gnadengehalt von 1000 Pf., und zwar aus dem unbedeutenden Fonds von 1200 Pf., welcher der Krone zu Gebote steht, um außerordentliche Verdienste zu belohnen und zu ermuntern – besonders im Fache der Litteratur, der Wissenschaften u. dgl. Wer die Sache auch nur mit einem halben Auge ansieht, muß bekennen, daß das Ganze nur die Absicht hatte, begünstigte Freunde zu versorgen; das Schändlichste aber ist, daß man die für diesen großen Staat so elende Summe, welche allein zur Belohnung und Beförderung verdienter Gelehrten ausgesetzt ist, fast gänzlich einem politischen Anhänger in den Schooß warf, welcher – wenn er ja besondere Verdienste hatte, das Parlament um deren Belohnung hätte angehen sollen. Die Tories verdienen daher unsern wärmsten Dank, daß sie diese Sünde auf eine auffallende Weise vors Publicum gebracht haben, und man muß bedauern, daß so viele unabhängige Volksvertreter, aus bloßer Abneigung gegen diese Partei, sich haben bewegen lassen, nicht in eine Erklärung mit einzustimmen, welche das ministerielle Verfahren noch in viel zu gelinden Ausdrücken mißbilligte. Indessen fanden sich doch auch viele Radicale, welche pflichtgemäß entweder gegen die Minister stimmten, oder sich des Stimmens enthielten; und so geschah es denn, daß diese in einer Versammlung von beinahe zwei Dritteln aller Mitglieder, in einer Minorität von 28 (240 gegen 212) verblieben. Es ist demnach offenbar, daß, wenn sie bei der Frage, ob sie das Zutrauen des Hauses besäßen oder nicht, eine Mehrheit fanden, dieß nur so viel hieß, daß man lieber sie als die Tories am Ruder sehen wolle. So oft eine Frage mittelbar oder unmittelbar sich um diesen Punkt dreht, oder die Minister irgend etwas vorschlagen oder unterstützen, was den Forderungen des Zeitalters gemäß ist – Vermehrung der Verantwortlichkeit des Parlaments oder der Regierung, Erziehung des Volks ohne Bevorrechtung der Kirche, Abschaffung von Monopolien in Sachen der Religion oder des Handels, Abstellung von Mißbräuchen jeder Art, Ausdehnung des Princips verantwortlicher Regierung im Ausland u. dgl. – können sie einer Mehrheit gewiß seyn. Treten aber die Tories als bessere Financiers auf, bestreiten sie Verschwendungen und politische Begünstigungen im Staatshaushalte, so haben diese die Mehrheit für sich. Ja dieß wird um so öfter der Fall seyn, wenn man findet, daß die Minister darum nicht ans Austreten denken, sondern ihre Schläge geduldig einstecken, und sich nur bemühen, ihren Gegnern für die Zukunft weniger Blößen zu geben. Dabei kann die Nation nur gewinnen; und die Radicalen befriedigen sowohl ihre Committenten als das eigene Gewissen, rächen sich auch mitunter für die Verachtung, womit die Minister oft ihre ernsthaftesten Vorschläge behandeln, wie neulich Duncombe's Motion wegen der Abschaffung der Kirchensteuer und der Freilassung Thorogoods. Auch erhält dieß die Tories bei guter Laune, und indem die Masse derselben dabei immer die Hoffnung hegen darf, ein oder das anderemal die Gegner zum Abdanken gezwungen zu sehen, wird sie wohl mäßiger, und läßt vielleicht nach und nach die Gewohnheit, die Königin zu verleumden und zu verspotten, fahren, wie sie schon größtentheils die Verleumdung und Verlästerung der Papisten, und namentlich der Irländer, aus gleicher Hoffnung, aufgeben. Freilich hat das Verfahren auch das Unbequeme für die Tories, daß sie sich selbst für die Zukunft für die Belohnung ihrer Freunde mittelst der Staatscasse das Feld verengen, indem sie gewiß seyn dürfen, daß ihnen die Whigs in der Opposition alle Finanzfragen, womit sie diese jetzt plagen, mit Wucher zurückgeben werden, so wie gerade jetzt die Tories den Whigs nur den Spiegel vorhalten, den dieselben ihnen einst so oft vorgehalten haben, wodurch sie oft Hume und andere Oekonomisten zwingen, nolens volens mit ihnen zu stimmen. Aber dieß ist nun einmal nicht zu ändern, da offenbar eine Opposition wenig Einfluß beim Publicum zu erlangen vermag, wenn sie sich nicht als wachsame Hüterin des öffentlichen Säckels erweist. – Vorgestern fand eine interessante Debatte im Unterhause über den Handel mit Ostindien statt, welche mit der Ernennung eines Ausschusses endigte, dem die Aufgabe gestellt ist, die Mittel zu entdecken, wie die Beförderung des Anbaues von Colonialwaaren in Ostindien mit dem Interesse der westindischen Pflanzer zu vereinbaren seyn möchte. Bei dieser Gelegenheit erhielten die Whigs vom Präsidenten der ostindischen Compagnie das Zeugniß, daß die Veränderungen, welche sie unter dem Grafen Grey mit so vieler Mühe in der Verfassung dieser Gesellschaft durchgesetzt und die Handelsfreiheiten, die sie darauf gegründet, bereits für Indien sowohl als Großbritannien die heilsamsten Früchte getragen. Dieß muß allen Parteien zum Sporn dienen, bei diesem liberalen Verfahren zu beharren, und es kann gar nicht fehlen, daß wenn wir auch alle Märkte der Welt verlören, wir in dem Austausch von Erzeugnissen mit jener ungeheuern Länderkette mit ihren 100 Millionen Bewohnern eine unerschöpfliche Quelle des Reichthums behalten. Schon ist unsere Ausfuhr dahin binnen 25 Jahren von etwa 125,000 auf mehr als 2 1/4 Mill. Pf. St. gestiegen! – Ein Vorschlag des Lords Stanley, das irische Parlamentsregistrations-System auf einen festeren Fuß zu setzen, ist (obgleich das Fehlerhafte desselben, welches so häufig zu Bestreitung der Wahlen durch Bittschriften Anlaß gegeben, von allen Seiten anerkannt ist) aus Mißtrauen gegen die Gesinnungen des edlen Lords von den Ministern sowohl als O'Connelln mit bitterer Ironie aufgenommen worden. Die Sache ist aber in so weit merkwürdig, als
es der erste Versuch der Tories als Opposition ist, selbst gesetzgebend aufzutreten, während sie sich bisher bloß damit begnügt, die ministerielle Seite in ihren Vorschlägen zu beschränken, und nur dann und wann ihr zu helfen.
Frankreich.
Paris, 1 März. (Sonntag.)
(Journal des Débats.) Die ministerielle Krise ist geendigt. Der Messager kündigt diesen Abend fast officiell an, daß das Cabinet definitiv constituirt sey. Heute (29 Febr.) um 1 Uhr begab sich Hr. Thiers in die Tuilerien, wo er eine lange Conferenz mit dem König hatte. In Folge dieser Unterredung sprach man von der definitiven Ernennung von sechs Ministern. Die Ministerien des öffentlichen Unterrichts, des Handels und der Finanzen blieben noch vacant. Um 5 Uhr kam Hr. Thiers zu Sr. Maj. zurück. In der Zwischenzeit hatte der Präsident des künftigen Cabinets dem Hrn. Lacave Laplagne das Portefeuille der Finanzen antragen lassen, der es ablehnte. In Folge dieser zweiten Unterredung zwischen Hrn. Thiers und dem König versicherte man, daß Hr. Gouin zum Finanzminister ernannt worden sey; Hr. Pelet de la Lozère hatte das Ministerium des Handels und Hr. Cousin das des öffentlichen Unterrichts. Alle neuen Minister sollten morgen dem König vorgestellt werden, und die Ordonnanzen am Montag im Moniteur erscheinen. Das Ministerium wäre sonach, nach den Angaben des Messager und den von uns eingezogenen Erkundigungen, folgendermaßen zusammengesetzt: Präsidentschaft des Conseils und auswärtige Angelegenheiten, Hr. Thiers; Justiz und Culte, Hr. Vivien; Inneres, Hr. v. Remusat; Unterstaatssecretär Hr. v. Malleville; Krieg, General Cubières; Handel, Hr. Pelet de la Lozère; öffentliche Arbeiten, Graf Jaubert; öffentlicher Unterricht, Hr. Cousin; Finanzen, Hr. Gouin.
(Constitutionnel.) Die Ernennungsordonnanzen des neuen Cabinets sollten heute (29) unterzeichnet werden; man fand aber nöthig, sie wegen der großen Zahl von rückständigen Unterzeichnungen, welche die Minister des 12 Mai noch bei dem König zu besorgen hatten, bis Morgen zu verschieben. Das neue Ministerium wird sich sonach nicht das Ministerium vom 29 Febr., sondern das vom 1 März nennen. Die ministerielle Krise wird alsdann 10 Tage gedauert haben. Man versichert, Hr. Quenault, Director des Personals auf dem Ministerium des Innern, und Hr. Dejean, Director der Generalpolizei, haben sich entschlossen, gleich nach Einsetzung des neuen Ministeriums ihre Entlassung einzureichen. Gabriel Delessert wird bei der Polizeipräfectur bleiben.
(Revue des deux Mondes.) Da Hr. v. Broglie die Staatsgewalt ablehnte und Hr. Guizot seine Botschaft behält, so konnten die Doctrinäre die Präsidentschaft des Conseils nicht gewinnen und nahmen die Präsidentschaft des Hrn. Thiers an, wie Hr. Thiers geneigt gewesen war, die des Hrn. v. Broglie anzunehmen. Hr. v. Rémusat hat eines von den großen Ministerien, Hr. Jaubert ein heutzutage sehr wichtiges Departement, das Ministerium der öffentlichen Arbeiten: so lauten wenigstens die Nachrichten des Tages. Die Krise würde sonach nur eine Woche dauern. Dieß ist in gegenwärtiger Zeit ein Wunder. Kündigt wohl eine so kurze Geburtszeit dem Neugebornen ein langes Leben an? Wir wollen unsere Ansicht unverhohlen sagen. Jeder aufrichtige Freund seines Landes muß eine starke und dauerhafte Verwaltung wünschen. Dieß ist ein allgemeiner Wunsch. Man ist jener zwecklosen Gährungen, jener Krisen, jener ministeriellen Interregnen, welche die Würde der Staatsgewalt wie den Frieden des Landes compromittiren, nicht nur müde, sondern auch davon erschreckt. Das uns angekündigte Ministerium, aus fähigen Männern, parlamentarischen Notabilitäten zusammengesetzt, wäre unter den Bedingungen der Repräsentativregierung gewählt. Wie man auch in politischer oder moralischer Hinsicht über das gegen das Ministerium des 12 Mai angewandte Mittel denken mag, so bleibt so viel gewiß, daß sich die Verwaltung in den Händen befände, die sie gestürzt haben. Dießmal könnte man nicht sagen, daß man gesucht habe, die Resultate der regelmäßigen Action unserer politischen Maschine zu umgehen. In dieser Hinsicht wäre kein Stoff zur Verleumdung vorhanden. Wird aber das neue Ministerium die Lage der Kammer ändern? Werden die 221, welche der Verein Jacqueminot neuerdings zu organisiren sucht, sich die neue Verwaltung gefallen lassen? Vermag Hr. Thiers wenigstens einen so beträchtlichen Theil davon abzulösen, daß endlich eine starke, compacte Majorität zu Stande kommen und uns wieder unter die regelmäßigen Bedindungen unserer Regierung versetzen könnte? Offenbar ist, daß, wenn das ganze Lager der 221 das Ministerium zurückstieße, die Dauer desselben bloßgestellt wäre, da sich dieser furchtbaren Opposition natürlich die Freunde des letzten Cabinets beigesellen würden. Das Problem kann sich erst lösen, die zu wünschende Majorität sich erst dann bilden, wenn man den Männern des Centrums Garantien der Mäßigung und Beweise der Unparteilichkeit gibt, welche ihre Aufreizung mildern, ihre Zweifel zerstreuen, und ihre Abneigungen beschwichtigen.
Die meisten Pariser Blätter enthalten sich noch ihres Urtheils über das neue Cabinet. Das Siècle, das Organ des Hr. Odilon Barrot, tritt entschieden zu Gunsten der neuen Ministercombination auf. „Wenn man auch bedauern muß – sagt es – keine größere Zahl bedeutender parlamentarischer Notabilitäten auf dieser Liste zu sehen, so hat das Ministerium doch den Vortheil, unter der Leitung des ausgezeichnetsten Mannes der Partei zu stehen, welche Besitz von der Verwaltung nimmt. Hr. Thiers, dessen Charakter seit drei oder vier Jahren sich eben so groß, wie sein bewunderungswürdiges Talent gezeigt hat, übernimmt die Angelegenheiten, umgeben von Collegen, die meist jung, streng redlich sind, Eifer und anerkanntes Talent besitzen. Zwar saßen dieselben nicht immer auf den Bänken, die sie in letzter Zeit eingenommen, und einige haben Fehlschritte, deren einige in jüngster Zeit geschahen, vergessen zu machen, aber alle vereinigten sich mit uns ohne Zaudern bei der letzten Coalition, und bereuten nie, die Rechte des Parlaments und die Ehre des Landes mit Wort und Votum vertheidigt zu haben.“ Der National gibt eine kurze Charakteristik der neuen Minister, aus welcher ein leichter Groll und der stets gleiche Oppositionsgeist hervorsieht. „Hr. v. Remusat ist ein Doctrinär, der aus Ehrgeiz sich jeder Combination anschließt. Obwohl ein Mann von Talent und angenehmen Formen, kennt doch Niemand sein Geschick als Verwalter und Geschäftsmann. Ist das Vertrauen des Hr. Thiers in ihn nicht etwas kühn? Hr. Vivien ist ein Redner dritten Rangs und wird wenig Einfluß gewinnen. Hr. Cousin ist dem Lehrkörper von allen möglichen Ministern des öffentlichen Unterrichts der widerwärtigste. Der Kriegsminister Cubières ist ein General des Hofs und hat auf das Vertrauen des Landes und der Armee keine andern Ansprüche, als seine kleinmüthigen Unterhandlungen mit dem Papst hinsichtlich Ancona's, die Verfolgung gegen die italienischen Patrioten, die schmähliche Räumung dieses Platzes, den der Admiral Gallois und Obrist Combes genommen, seinen servilen Sinn und die Vergeudung der Ehrenlegionkreuze, während seiner letzten interimistischen Verwaltung des Kriegsdepartements. Admiral Roussin ist ein unterrichteter und tapferer Seemann; aber er hat das Unglück, antiägyptisch aus System zu seyn, und seine gezwungene
Zurückberufung von Konstantinopel ist von schlimmer Vorbedeutung für die Rolle, welche er die französische Marine in der großen und wichtigen Frage des Orients spielen lassen wird. Hr. v. Jaubert ist ein pikanter Redner; er beschäftigt sich viel mit den materiellen Interessen seines Departements und ein wenig mit den allgemeinen Interessen Frankreichs. Hr. v. Jaubert verlangte kürzlich die Vollendung des Louvre auf Kosten der Nation. Dieser Vorschlag gewinnt ihm unfehlbar die Gunst der Civilliste, welche früher, wie es vor einigen Jahren hieß, die Kosten des Baues tragen wollte. Auf Hrn. Thiers lastet eine um so größere Verantwortlichkeit, je unbedeutender die Collegen sind, die er gewählt oder angenommen hat. Seine Aufgabe ist ungeheuer. Im Innern: die Frage der Rentenreduction, der Bank, des Zuckers, der Eisenbahnen, der Wahlreform; in unsern auswärtigen Angelegenheiten: der Streit mit Buenos-Ayres, die orientalische Frage, die Wiedererhebung unsers moralischen und politischen Einflusses – Dinge genug, einem Minister ewigen Ruhm oder ewige Schande zu bringen.“ – Das Journal des Débats schweigt noch. Das Commerce sagt: „Diese ministerielle Combination wurde von den Deputirten sehr kalt aufgenommen. Man gab ihm den Namen: „Ministère des doublures.“ Man setzte hinzu, die Zwischenpartei dürfte noch einmal den Namen ändern. Man schlug vor, sie die „Opposition des dupes“ zu nennen.“ – Der Courrier français bemerkt, er wolle über die Combination noch kein Urtheil fällen, bevor sie officiell sey. „Es wurden – fügt dieses Blatt bei – während dieser Krise die seltsamsten Rathschläge gegeben und empfangen. Sollte man es glauben, daß Hr. Dupin dem König ernstlich gerathen, Hrn. v. Portalis die Bildung des Cabinets zu übertragen, ihm, der wie Jedermann weiß, die Ernennung des Ministeriums Polignac vorbereitet hat?“
Paris, 1 März. Gestern erzählte Hr. Thiers in der Kammer, er sey vom König mit der Bildung des Cabinets beauftragt worden, und die Ernennungsordonnanzen seyen auf dem Punkte unterzeichnet zu werden. Diese Nachricht wurde gestern Abend und diesen Morgen von den mit Hrn. Thiers befreundeten Blättern wiederholt, welche zugleich die Liste der Mitglieder gaben – vier Pairs und vier Deputirte. Der heutige Moniteur enthält die Ernennungen noch nicht: es heißt aber, die neuen Minister würden bereits diesen Nachmittag ihre Eide in die Hände des Königs ablegen. Indessen finden diese Gerüchte noch keinen vollen Glauben. Bis zum letzten Augenblick herrscht Mißtrauen. Hr. Thiers brennt vor Begierde, die Gewalt wieder in seine Hände zu bekommen. Die HH. Remusat, Cousin, Vivien und Cubieres wollen auch einmal davon genießen. Daher ihre Bereitwilligkeit zum Eintritt. Hr. Pelet hat sich noch nicht entschieden; sicher ist, daß man vor ihm den Hrn. Lacave Laplagne (Finanzminister unter Molé) ersucht hatte, diese Stelle zu übernehmen, der aber sich weigerte; Hr. Pelet soll das Nämliche gethan haben, und es sollen jetzt Unterhandlungen mit Hrn. Humann angeknüpft seyn, der nicht in Paris anwesend ist. Die bezeichneten Mitglieder gehören übrigens alle dem linken Centrum an, außer Hrn. Remusat, der noch immer unter die Doctrinäre zählt, während Graf Jaubert als denselben abtrünnig und dem linken Centrum angehörig betrachtet wird. Die Opposition und ein großer Theil der ehemaligen 221 sind mit diesem Cabinet nicht einverstanden. Sie gestehen den Mitgliedern desselben weder das Vertrauen Frankreichs noch das des Auslandes zu. Dieses Cabinet wird daher große Noth haben sich zu halten, wenn auch Hr. Remusat die Doctrinärs mit sich ziehen sollte. Daher heißt es auch, Hr. Thiers beabsichtige, wenn nicht unmittelbar, doch in kurzem, die Kammer aufzulösen – ein sehr gewagter Schritt.
Paris, 1 März. Thiers steht heute im vollen Lichte seines Tages. Ich sage heute, ich verbürge mich nicht für morgen. – Daß Thiers jetzt Minister ist, alleiniger, wahrhaftiger Gewaltminister, unterliegt keinem Zweifel, obgleich viele Personen, mehr aus Schelmerei denn aus Ueberzeugung, daran nicht glauben wollen, ehe sie die Ordonnanzen unterzeichnet sähen, schwarz auf weiß im Moniteur. Sie sagen bei der zögernden Weise des Fabius cunctator des Königthums sey Alles möglich; vorigen Mai habe sich der Handel zerschlagen, als Thiers bereits zur Unterzeichnung die Feder in die Hand genommen. Aber dießmal bin ich überzeugt, ist Thiers Minister – „schwören will ich darauf, aber nicht wetten“ sagte einst Fox bei einer ähnlichen Gelegenheit. Ich bin nun neugierig, in wie viel Zeit seine Popularität wieder demolirt seyn wird. Die Republicaner sehen jetzt in ihm ein neues Bollwerk des Königthums, und sie werden ihn gewiß nicht schonen. Großmuth ist nicht ihre Art, und die republicanische Tugend verschmäht nicht die Allianz mit der Lüge. Morgen schon werden die alten Verleumdungen aus den modrigsten Schlupfwinkeln ihre Schlangenköpfchen hervorrecken und freundlich züngeln. Die armen Collegen werden ebenfalls stark herhalten. „Ein Carnevalsministerium,“ rief man schon gestern Abend, als der Name Cousin als Minister des Unterrichts genannt wurde. Das Wort hat dennoch eine gewisse Wahrheit. Ohne die Besorgniß vor den drei Carnevalstagen hätte man sich mit der Bildung des Ministeriums vielleicht nicht so sehr geeilt. Aber heute ist schon Faschingsonntag, in diesem Augenblick wälzt sich bereits der Zug des boeuf gras durch die Straßen von Paris, und morgen und übermorgen sind die gefährlichsten Tage für die öffentliche Ruhe. Das Volk überläßt sich dann einer wahnsinnigen, fast verzweiflungsvollen Lust, alle Tollheit ist grauenhaft entzügelt, und der Freiheitsrausch trinkt dann leicht Brüderschaft mit der Trunkenheit des gewöhnlichen Weins. – Mummerei gegen Mummerei, und das neue Ministerium ist vielleicht eine Maske des „Systems“ für den Carneval.
Paris, 1 März. Der letzte Februar des Schaltjahrs 1840 hat ein neues Ministerium zur Welt gebracht, und der nämliche Courier, der die Beschreibung des Faschingsonntags und des lustigen Gedränges auf den Boulevards in die Provinzen trägt, bringt ihnen auch die Nachricht des neuen Collegiums, dessen Anker, dessen beinahe absolutes Haupt Thiers ist. Näheres mögen Sie aus der Ministerliste selbst entnehmen und dabei zugleich beurkunden, daß die HH. Dupin und Odilon-Barrot nicht Minister sind. Der ministerielle Glanz dieser beiden Koryphäen der politischen Unschlüssigkeit ist wesentlich negativ; ich fürchte sehr für die Befriedigung ihrer persönlichen Eitelkeit, daß es noch oft und lange so seyn wird. Die kleine und geheime Chronik der vorläufigen Verhandlungen und der Wehen der Ministergeburt ist sehr lustig und boshaft, ich will aber nicht seyn wie sie, und nur zwei kleine Thatsachen hervorheben, die Personen und Sachen treffend schildern: ein kleines Blatt erzählte, vor einigen Tagen, beim Ausbruch der neuen Krisis habe Louis Philipp wie gewöhnlich seinen Hausfreund Dupin in die Tuilerien bescheiden lassen, der skoptische Expräsident der Kammer habe aber die ungeheure Freiheit sich genommen zu antworten: er sey müde der Verhandlungen, die stets bei ihm begönnen, um bei Andern zu endigen. Ich weiß nicht ob das Blatt im Stande wäre, den Beweis seiner Behauptung zu führen, als gewiß aber wird berichtet, daß Dupin, dem man vom Justizministerium gesprochen, dem König für das Ministerium der Marine seinen Bruder den „Baron Karl Dupin“ vorgeschlagen, und daß der König hierauf erwiedert habe: „keinen schlechten Witz, Hr. Dupin“ (pas de mauvaise
plaisanterie, Mr. Dupin). So verfolgt unverdientes ministerielles Mißgeschick die ruhmreiche Familie der Dupin, wiewohl Karl Dupin sich alle Mühe gibt die Erinnerung an sein dreitägiges Ministerium, vor mehreren Jahren, nicht erlöschen zu lassen, indem er in jede Unterhaltung, welcher Art sie auch sey, mit stets gleicher Selbstzufriedenheit die Worte einschaltet „in der Zeit, als ich Minister der Marine war u. s. w.,“ was nicht übel an die „große Retirade“ erinnert. Eine andere Folge der ministeriellen Krisis ist die verschobene Eröffnung der Gemäldeausstellung im Louvre. Die Zeitungen haben zwar sehr ernsthaft andere Gründe dieser Verspätung aufgezählt, aber mit Unrecht, wie die Vertrauten der Tuilerien genau wissen. Jedes Jahr, am Vorabend der Eröffnung, besucht der König die völlig geordnete Ausstellung bei Fackelschein, und nur von wenigen Getreuen begleitet, und gibt Befehle der Abänderung und Verbesserung in den getroffenen Anstalten, wie ein oberster Richter, der über der gewöhnlichen Zulassungsjury steht. Dießmal aber fiel der fragliche Vorabend in das ministerielle Interregnum, und Louis Philipp, der sich mit der Bildung eines neuen Ministeriums beschäftigte, hatte nicht Muße, seinem Kunstprotectorate nachzugehen, der Salon mußte also einige Tage länger uneröffnet bleiben. – Man erzählt sich viel von der herzlichen Freude, die der König wegen der Bildung des neuen Ministeriums gegen Thiers geäußert habe, namentlich soll er ihn im Ueberflusse seines Vergnügens umarmt haben. Sie erinnern sich wohl noch, was man Alles von der unversöhnlichen Abneigung Louis Philipps gegen den neuen Ministerpräsidenten erzählt hat....
Deutschland.
Kassel, 28 Febr. In der heutigen Sitzung der Ständeversammlung erfolgte die Berathung des Berichts des zur Prüfung des Rechenschaftsberichts bestellten Ausschusses, die Verordnung vom 2 März v. J. über die ständischen Diäten betreffend. (Der Ausschuß ist der Ansicht, daß eine solche Verordnung nicht einseitig von Seite der Regierung habe erlassen werden können, sondern daß diese Frage als eine, zur Gesetzgebung gehörende, durch Verabschiedung mit den Ständen hätte erledigt werden sollen.) Die Stände faßten mit 28 gegen 20 Stimmen die Beschlüsse: daß die Verfassung durch diese Verordnung verletzt und deßhalb eine Anklage gegen den contrasignirenden Minister des Innern (v. Hanstein) bei dem Appellationsgerichte einzureichen sey, mit deren Abfassung der Rechtspflege-Ausschuß, resp. der bleibende ständische Ausschuß beauftragt wurde. Viele Mitglieder erklärten ihre abweichende Ansicht. (Kassel. A. Z.)
Dresden, 24 Febr. Die eben hier im Druck erschienenen „Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags“ enthalten das Ausführliche über die in der Sitzung vom 20 Febr. in der zweiten Kammer gepflogenen Verhandlungen hinsichtlich der hannover'schen Frage. Sie sind so umfangreich, daß wir uns auf einen gedrängten Auszug beschränken müssen. Leipziger, Kasseler und andere Blätter theilen dieselben beinahe vollständig mit. Nachdem der Referent v. Watzdorf den Antrag des Abg. Eisenstuck, der zu diesem Berichte Veranlassung gegeben hat, wörtlich vorgelesen, ging derselbe auf den Vortrag des Berichts der außerordentlichen Deputation über. Der Bericht beginnt mit Darlegung der verschiedenen Beschlüsse, welche die zweite Kammer des Königreichs Sachsen in ihren frühern Sessionen zu Gunsten des hannover'schen Staatsgrundgesetzes gethan hatte, ferner der Schritte, die zu gleichem Zweck in andern deutschen Staaten, so wie in Hannover selbst geschahen, der Beschwerden beim Bundestage, zuletzt der von letzterm gefaßten Entscheidung, so weit sie aus der dießfälligen Bekanntmachung der hannover'schen Regierung vom
10 Sept. 1839 ersichtlich ist. Dann fährt der Bericht im Wesentlichen also fort: Treffend sprach die sächsische Regierung am 8 Nov. 1837: „es sey nicht zu verkennen, daß ein Ereigniß von so wichtiger Art die Aufmerksamkeit aller Ständeversammlungen und nicht weniger die aller Regierungen auf sich ziehen müsse.“ Dieser Gesichtspunkt hat der Deputation bei ihren Berathungen vorgeschwebt. Zunächst scheint es nothwendig, die Gründe, aus welchen das Ministerium eine weitere und ausführlichere Mittheilung über den Gegenstand ablehnte, einer nähern Prüfung zu unterwerfen. Bekanntlich äußerte dasselbe in der Sitzung der zweiten Kammer vom 11 Nov. 1839, daß die Sitzungen der Bundesversammlung geheim wären, und daß deren Resultate nicht zur Oeffentlichkeit gelangten, wenn diese nicht ausdrücklich bei bestimmten Gegenständen ausgesprochen werde, so wie, daß der Gang der fraglichen Angelegenheit durch alle öffentlichen Blätter und aus den Erlassen der hannover'schen Regierung so bekannt sey, daß die Regierung diesem allem nichts hinzuzufügen wisse. Was nun diese letztere Aeußerung anlangt, so hat die Deputation es aufrichtig zu bedauern, daß dieselbe bereits eine Deutung erhalten hat, von welcher sie glaubt, daß dieselbe nicht im Sinne des Ministeriums gelegen habe – die Deutung nämlich, welche ihr in der Preußischen Staatszeitung vom 23 Nov. v. J. wiederholter Artikel der Hannover'schen Zeitung gibt, daß dadurch den Erlassen der hannover'schen Regierung über den Stand der hannover'schen Angelegenheit beim Bundestag ein Zeugniß der Wahrheit ertheilt worden sey. Das Mißverständniß ist klar; denn aus der gedachten Aeußerung würde außerdem folgen, daß die Auslegung, welche die Proclamation der hannover'schen Regierung vom 10 Sept. v. J. der mittelst derselben bekannt gemachten Entscheidung des Bundestags gegeben hat, richtig wäre, und letzterer die im Widerspruche mit dem Staatsgrundgesetz vom 26 Sept. 1833 von der hannover'schen Regierung factisch zusammenberufene Ständeversammlung als gesetzmäßig und als berechtigt anerkannt hätte, über das Verfassungswerk einen gültigen Beschluß zu fassen. In Bezug auf die Protokolle der hohen Bundesversammlung findet aber folgendes Sachverhältniß statt. Durch den die vorläufige Geschäftsordnung genehmigenden Beschluß der Bundesversammlung vom 14 Nov. 1816 war die Bekanntmachung der Bundestagsverhandlungen durch den Druck als Regel festgesetzt worden. Dagegen wurde durch einen spätern Beschluß vom 1 Jul. 1824 der Bundeskanzleidirection aufgegeben, künftighin nach Maaßgabe der verhandelten Gegenstände zweierlei Protokolle für jede Sitzung aufzunehmen, und zwar öffentliche und separate, bloß loco dictaturae zu druckende Protokolle. Seit dem 1 Jul. 1824 gilt nun die Bekanntmachung der Bundestagsverhandlungen durch den Druck als fast seltene Ausnahme von der Regel, und namentlich werden seit dieser Zeit in der öffentlichen Ausgabe der gedruckten Protokolle die Verhandlungen über Beschwerden von Landständen, Corporationen und Privatpersonen mit wenigen Ausnahmen vermißt. Cf. J. L. Klübers „Oeffentliches Recht des deutschen Bundes“, 3te Auflage, §. 158. Unter diesen Umständen ist es zwar sehr zu beklagen, daß die Bundesversammlung von ihrer ursprünglichen Geschäftsordnung abgegangen ist; es kann aber hieraus nicht die Folgerung gezogen werden, daß nun auch jede Staatsregierung behindert sey, ihren Ständen auf deren Wunsch und Ersuchen aus den Verhandlungen bei der hohen Bundesversammlung über Ereignisse von so wichtiger Art, welche die Aufmerksamkeit aller Ständeversammlungen auf sich ziehen müssen und ihre theuersten Interessen berühren, Mittheilungen zu machen, wie sie zu deren und des von ihnen vertretenen Volks Beruhigung erforderlich sind. Diese Berechtigung ist in keinem Grundgesetze des hohen Bundes den Regierungen der Bundesstaaten genommen worden. Nur zu leicht würde es dazu führen können, das Vertrauen zwischen Regierung und Ständen in seinen Grundfesten zu erschüttern, zugleich aber auch, und dieß vielleicht in noch höherem Grade, das Vertrauen der Völker des deutschen Bundes zu selbigem zu untergraben, wenn jemals der Grundsatz Geltung und Anerkennung finden sollte, daß die deutschen Regierungen ihren Ständen alles verheimlichen müßten, was bei der Bundesversammlung verhandelt würde, auch dann, wenn die Regierung selbst nicht in Abrede stellen kann, daß die Stände und das von ihnen vertretene Volk ein begründetes Interesse an dem haben, worüber sie die Mittheilung sich erbitten. – Auf den Grund dieser Ansichten hat die Deputation mit dem zugezogenen königlichen Hrn. Commissär den gerechten Wunsch der Stände auf geeignete Mittheilungen in der hannover'schen Angelegenheit nochmals erörtert; sie hat sich jedoch überzeugen müssen, daß man die Bedenken der hohen Staatsregierung, welche sich durch ihre Bundespflicht daran verhindert hält, zu ehren habe. Wenn sie daher allerdings ihr Bedauern darüber nicht zurückhalten mag, daß ihr von der hohen Staatsregierung nicht ausführlichere Mittheilungen über ihren Antheil an den beim hohen Bundestage stattgefundenen Verhandlungen wegen der hannover'schen Verfassungsfrage gemacht worden sind, so hat sie dennoch aus dem, was ihr von Seite des hohen Ministeriums im Allgemeinen über die Ansichten und das Verfahren der Regierung in Bezug auf diese Angelegenheit geäußert worden ist, so viel entnehmen können, daß das Vertrauen, welches die Stände in die Haltung der Regierung am Bundestage gesetzt haben, kein unbegründetes war, sondern gerechtfertigt dasteht. Uebergehend demnächst auf diejenigen Wünsche und Anträge, welche die verehrte Kammer durch ihren in der vorhergegangenen Debatte motivirten Beschluß ebenfalls in den Bereich des gegenwärtigen Gutachtens gestellt hat, und welche sich theils aus der vorliegenden Petition, theils aus den derselben zu Grunde liegenden historischen Thatsachen von selbst entwickeln, so hat deren Wichtigkeit und Dringlichkeit selbst in der Conferenz mit dem Hrn. Regierungscommissär nur Bestätigung finden können. Denn wenn derselbe auch erklärt hat, „daß die Regierung anderweite Anträge der Stände nicht für zeitgemäß halten könnte, indem vielmehr abzuwarten seyn möchte, welchen Erfolg das Bemühen und die im Gange befindlichen Versuche, die hannover'schen Irrungen durch Verständigung im Innern des Landes auszugleichen, haben würden, um so mehr, als auch die Regierung diese Angelegenheit von Seite des Bundes keineswegs für so definitiv abgemacht anzusehen vermöchte, daß nicht in gewissen Fällen das Einschreiten desselben gerechtfertigt erscheinen könnte“, so hat doch auch von dem hohen Ministerium nicht in Abrede gestellt wrrden können: „daß bei allen constitutionellen Staaten Deutschlands nach dem Vorgange der Entscheidung des Bundestags in der hannover'schen Sache eine Lücke für den Fall bleibe, wenn mit der Verfassung eines Landes auch die Ständeversammlung aufgehoben und auf diese Weise der Kläger beseitigt würde.“ Wenn die Deputation zu Begründung fernerer ständischer Anträge nothwendig auf die hannover'sche Verfassungsfrage selbst zurückkommen muß, so wird sie sich zwar einer ausführlichen Beleuchtung derselben hier enthalten können, da diese in mehreren Druckschriften bereits vollständig stattgefunden hat; indeß muß sie es doch für ihre Pflicht erachten, in möglichster Kürze ihre rechtliche Ansicht über jene Frage der Kammer insoweit mitzutheilen, als sie aus deren factischer Lösung dringende Besorgnisse für den künftigen Rechtszustand in den deutschen Bundesstaaten
schöpfen zu müssen geglaubt hat. Sie vermag um so mehr sich dieser Pflicht mit vollster Offenheit und Unparteilichkeit zu unterziehen, als sie eine Mißdeutung ihrer Ansichten nicht befürchten darf, da es sich dabei nicht um Abwehrung einer auch nur in fernster Zukunft dem Königreich Sachsen von innen heraus drohenden Gefahr handelt. Allein das Königreich Sachsen ist ein Bestandtheil des deutschen Bundes, und aus diesem Grunde dürfen die Stände Sachsens nicht verschweigen, was sie für das Gesammtwohl des deutschen Vaterlandes nützlich halten; dürfen auch nicht Grundsätze, welche ihnen gefährlich scheinen, stillschweigend billigen. Muß also die Deputation die in dem Patente Sr. Maj. des gegenwärtigen Königs von Hannover vom 1 Nov. 1837 enthaltenen Thatsachen und Rechtsgründe einer unbefangenen Prüfung unterwerfen, so wird sich aus dem Folgenden ergeben, daß jene, zum großen Theile wenigstens, und so weit sie auf den ersten Blick erheblich zu seyn scheinen, auf einem Irrthum beruhen, und diese einer staatsrechtlichen Begründung gänzlich ermangeln. Der vorgebliche, von der constituirenden Ständeversammlung des Königreichs Hannover ausgesprochene Grundsatz, daß die Errichtung eines neuen Staatsgrundgesetzes nur durch einhelliges Zusammenwirken des Königs und der Stände zu Stande gebracht werden könne, stützt sich nämlich auf keinen ständischen Antrag, sondern ist nur in den demselben vorangeschickten Motiven beiläufig erwähnt, nicht aber als eine Bedingung aufgestellt worden, unter welcher und sonst nicht das Staatsgrundgesetz erzielt werden könne und solle... Noch weniger war der Grundsatz, daß die Errichtung eines neuen Staatsgrundgesetzes nur durch einhelliges Zusammenwirken des Königs und der Stände zu Stande gebracht werden könne, von der hannover'schen Regierung anerkannt und angenommen worden. Dieselbe hatte vielmehr erklärt, daß sie sich ihre Entschließung über den Entwurf der Verfassung im Allgemeinen so wie über einzelne Theile desselben ausdrücklich vorbehielte – ein Recht, welches ihr nach der damals bestehenden Verfassung nicht streitig gemacht werden konnte. Eben so wenig läßt sich im Allgemeinen behaupten, daß Verfassungen deutscher Länder ungültig seyn müßten, wenn sie nicht durch Vertrag begründet, sondern octroyirt wären. Die Erfahrung ist dem ganz entgegen; denn die Verfassungen Nassau's vom Jahr 1814, Bayerns und Badens vom Jahr 1818 sind octroyirt, und Niemandem ist beigegangen, sie deßhalb für unwirksam und unverbindlich anzusehen. Bei Hannover kommt aber noch hinzu, daß die ständische Adresse vom 11 Dec. 1833 mit klaren Worten sagt: „die Stände nehmen dieses Staatsgrundgesetz an, wie solches von Sr. Majestät publicirt worden, als Grundlage des Staates.“ Wären aber auch die im Patente vom 1 Nov. 1837 enthaltenen thatsächlichen Angaben ohne Ausnahme gegründet, was nach dem Vorhergehenden keineswegs der Fall ist, so würden die daran geknüpften staatsrechtlichen Folgerungen dennoch falsch seyn, weil unter jener Voraussetzung nicht das ganze Staatsgrundgesetz, sondern nur einzelne, im Widerspruche mit dem getroffenen Uebereinkommen demselben einverleibte Bestimmungen als ungültig betrachtet werden könnten. Auch dazu würden höchstens nur die Stände, nicht aber der Regent berechtigt gewesen seyn, dem jedenfalls die Pflicht oblag, die Handlungen seines Vorgängers anzuerkennen. Der zweite Grund, welchen das mehrerwähnte Patent für die Aufhebung des Staatsgrundgesetzes anführt, besteht darin, daß dasselbe die agnatischen Rechte des Königs tief kränke und dessen Regierungsrechte wesentlich verletze. Da nicht gesagt wird, worin die angebliche Kränkung der agnatischen und die Verletzung der Regierungsrechte bestehe, so ist allerdings schwer zu errathen, was damit eigentlich gemeint sey. Es kann dieß höchstens nur vermuthet werden. Will man damit behaupten, daß ein deutscher Regent der Zustimmung seiner Agnaten bedürfe, um Regierungshandlungen gültigerweise vornehmen zu können, so würde ein solcher Grundsatz eben so unausführbar seyn, als er den positiven Bestimmungen des deutschen Staatsrechts widerspricht. Er würde unausführbar seyn, weil bei Lebzeiten eines Regenten gar nicht voraus zu wissen ist, welcher Agnat dessen Nachfolger seyn wird und daher bei dessen Regierungshandlungen seine Zustimmung zu ertheilen hat. Bei mehreren Agnaten könnte aber wiederum der Fall eintreten, daß sie verschiedener Meinung wären. Sollten nun diese alle gefragt werden müssen, so könnte es leicht dahin kommen, daß wegen mangelnder Uebereinstimmung überhaupt gar keine Regierungshandlungen möglich wären. Er widerspricht aber auch den positiven Bestimmungen des deutschen Staatsrechts, indem der Art. 57 der Wiener Schlußacte ausdrücklich festsetzt, daß die gesammte Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben soll. Sollten unter den agnatischen Rechten des Königs Rechte auf die Krongüter verstanden worden seyn, welche durch das Staatsgrundgesetz von 1833, gegen Aussetzung einer angemessenen Civilliste, für Staatsgut erklärt worden sind, so ließe sich hieraus höchstens ein privatrechtlicher Anspruch folgern, welcher aber zum Umsturz einer ganzen Verfassung keineswegs berechtigen würde. Will man endlich dem Staatsgrundgesetze von 1833 eine Verletzung der Regierungsrechte durch Beeinträchtigung des monarchischen Princips zur Last legen, so würde ein solcher Vorwurf um so ungegründeter seyn, als nach jenem Grundgesetz in Hannover die königlichen Vorrechte erwiesenermaßen mindestens eben so umfänglich sind als die der meisten andern constitutionellen Regenten Deutschlands. Schon nach dem ältern deutschen Staatsrechte fand man den Grundsatz, daß der Agnat nicht halten dürfe, was der Vorgänger in der Regierung dem Lande und dessen Ständen zugesichert, gefährlich, und verwarf ihn. Merkwürdig wird für alle Zeiten bleiben, was König Georg I von Großbritannien und Kurfürst von Hannover 1718 gegen einen deutschen Fürsten erklärte, der mit seinen Ständen in Streit begriffen war: „Wir wollen Ew. Liebden zu erwägen anheim geben, ob es möglich, daß ein unpräoccupirtes, Recht liebendes und christlich gesinntes Gemüth dem Beifall geben und es für wohlgethan erachten könne, daß ein Reichsstand seiner Vorfahren Hand und Siegel und bestätigte pacta, Recesse und Abschiede auf einmal umstoßen, sich deren Verbindlichkeit eigenmächtig entreißen, sie für null und nichtig erklären, und um sich davon vermeintlich loszumachen, die Reichsconstitutionen zum Behelfe nehmen und allegiren wollen.“ Cf. J. J. Moser von der Reichsstände Landen, S. 1093. Auch Pütter, der berühmteste Lehrer des deutschen Staatsrechts, als noch Kaiser und Reich bestand, erklärt sich auf das bestimmteste: „Jeder Regierungsnachfolger, wer es auch sey, muß ohne Unterschied dasjenige halten, was der Regierungsvorfahr als Landesherr auf immer verbindlich verhandelt hat, und kann daher die mit den Landständen eingegangenen Verträge eben so wenig widerrufen als sein Vorgänger selbst.“ Das neuere deutsche Staatsrecht hat dieß nicht abgeändert. Seit Auflösung des deutschen Reiches sind Agnaten bei Einführung neuer Verfassungen und Abänderung der ältern nicht zugezogen worden, und als 1815 der König Friedrich von Würtemberg die Stände nach der neuen Verfassung einberief, die Agnaten aber ihre Rechte verwahren wollten, wurden sie von Sr. Maj. dem König abfällig beschieden, weil die Constitution eines unabhängigen Staates nirgend unter Mitwirkung der Agnaten entworfen oder abgeändert werde, da diese an der Staatsgewalt keinen Antheil nehmen könnten, noch dürften.
(Beschluß folgt.)
Osnabrück, 28 Febr. Das aus 27 Mitgliedern (9 Rathsmitgliedern, 4 Alterleuten und 14 Wahlmännern) bestehende Wahlcollegium der Stadt Osnabrück hat heute einstimmig beschlossen: einen Deputirten zu der auf den 19 März einberufenen Ständeversammlung nicht zu wählen – vielmehr falls diese Versammlung zusammenträte, derselben einen Protest gegen alle ihre Beschlüsse einzureichen – deßgleichen auch dem durchl. deutschen Bunde einen Protest gegen die Beschlüsse dieser Versammlung zukommen zu lassen.
Schreiben des Herzogs Paul Wilhelm von Würtemberg aus Nubien.
Nachdem schon mehrfach in der Allg. Zeitung von der Reise Sr. Hoheit des Herzogs Paul Wilhelm von Würtemberg in den Orient, welche der Herzog seit dem Herbst vorigen Jahres angetreten, und namentlich von dessen Aufenthalt in Aegypten, kurze Notizen gegeben worden, sind wir nun im Stande, genauere Nachrichten über die weitere Absicht des Herzogs, den Sennaar zu bereisen, und über den Antritt dieser Reise selbst zu geben. Bekanntlich hat der Herzog schon früher zweimal Amerika, und zwar Westindien, die Ländergebiete des Mississippi und des Missouri bis zu den Felsengebirgen und die Vereinigten Staaten bereist. Der Bericht, welchen derselbe im Jahr 1835 von seiner ersten Reise erstattete, Erste Reise nach dem nördlichen Amerika in den Jahren 1822 bis 1824 von Paul Wilhelm, Herzog von Würtemberg. Stuttgart und Tübingen, J. G. Cotta'sche Buchhandlung 1838. 8. ist seitdem rühmlich bekannt geworden. Das naturhistorische und ethnographische Cabinet des Herzogs zu Mergentheim, von seinem hohen Besitzer mit der gründlichen und ausgebreiteten Sachkenntniß des Mannes der Wissenschaft angelegt und geordnet, und mit dem Nachdruck, womit der Fürst sein edles Lieblingsstudium zu verfolgen im Stande ist, fortwährend vermehrt und vervollständigt, steht bereits auf erster Linie unter den Privatcabinetten Europa's, und hat zahlreiche und seltene Ausbeuten von dessen frühern Reisen aufzuweisen. Ein reicher Zuwachs steht ihm von der nunmehrigen bevor. Wir theilen hier einen Auszug aus einem Schreiben des Herzogs aus Nubien mit, dem ersten, welches seit dem Antritt der Weiterreise von Alexandria aus am 18 Febr. in Stuttgart eingelaufen ist.
Derr in Nubien (22° 44' 21'' nördl. Br. Rüpp.), 7 Jan. 1840.
.... „Sie werden mir zürnen, daß ich mein Versprechen, Ihnen von Alexandria aus zu schreiben, nicht hielt. Wenn ich aber überdachte, wie das ewige Einerlei aller Seereisen Sie nur ermüdet hätte, wollte ich Sie mit keinem kahlen Bericht über meine Persönlichkeit und minder interessante Gegenstände gleich nach meiner Ankunft in dem classischen Lande, das der Nil durchströmt, behelligen. Nun, da die Gränzen des eigentlichen Aegyptens schon hinter mir liegen, aus dem entfernten Nubien, welches schon unter dem Einfluß der tropischen Sonne steht, kann ich vielleicht über manches Interessantere ein gediegeneres Urtheil fällen und diese Zeilen mit einigen guten Beobachtungen ergänzen. Der erste Gegenstand, der Ihre Neugierde fesseln kann, ist vielleicht ein gedrängter Bericht über die meteorologischen Erscheinungen, welche das Gebiet des Nils von den ersten Katarakten an abwärts schon seit längerer Zeit den Physikern merkwürdig und rätselhaft erscheinen ließen. Es ist dieß der vielleicht einzige Einfluß eines ganz gleichförmigen Witterungs- und Temperaturverhältnisses durch eine Strecke von acht Breitegraden hindurch, in einem Landstrich, dessen Klima zunächst an das der Tropenzone gränzt, und welcher die organischen Producte der letzteren theilt. Bekanntlich regnet es von hier, dem Anfang der nubischen Wüste an, bis Kairo beinahe niemals, und die im Delta während der Wintermonate beobachteten kurzen Regenschauer sind erst Erscheinungen einer neuern Zeitperiode und von den Physikern noch lange nicht gehörig ergründet. Die Meinung, einige unbedeutende Baumpflanzungen des Vicekönigs in Schubra und anderswo als Ursache annehmen zu können, ist zu oberflächlich, um Eingang zu finden; auch die unter diesem großen Mann eingeführte bessere Bewirthschaftung des Bodens will nichts sagen, denn es gab Perioden in der Geschichte, wo das Nilthal viel bewohnter und angebauter war. Berechnen wir von Assuan, der Gränze Aegyptens an, bis nach den Nilmündungen die Fläche des angebauten Landes auf 10 bis 11 Millionen Morgen tragbaren Landes, welches den periodischen Ueberschwemmungen unterworfen ist, so ist dieß ein Nichts gegen die unermeßlichen Strecken wüsten Landes, welches den großen nordafrikanischen Continent charakteristisch bezeichnen.
Zwischen Assuan (24° 5' 23'' nördl. Br.) und Alexandria (31° 12') findet kein bemerkbarer Unterschied der klimatischen Beschaffenheit statt, denn die Producte von Assuan gedeihen in der Nähe der Nilmündungen gleich gut, und das Erscheinen der Doum (Cucifera thebaica) und des Krokodils geben keinen Beweis für ein milderes Klima, denn letzteres lebte sonst häufig in Unter-Aegypten, und erstere fand v. Schubert in der arabisch-peträischen Halbinsel des sinaitischen Gebirges, viel nördlicher, als wo sie jetzt, am Fuße des Dschebel-Abufoddéh unter 27° 25'' nördl. Br. (bei Scheich-Atieh) zuerst in Aegypten erscheint. Hier war übrigens von jeher die Gränze dieser merkwürdigen Fächerpalme.
Man kann annehmen, daß sowohl in Assuan als in Kairo ein ganz gleicher Mittelstand des Thermometers das ganze Jahr hindurch beobachtet werde. In Kairo (30° 4' oder Thurm der Janitscharen 30° 2' 4'' nördl. Br.) ist die Vegetation ganz die der Tropen, und alle in Schubra und Roda eingeführten Pflanzen von Ost- und Westindien gedeihen vollkommen, obgleich das Thermometer schon bis auf 2° + R. fiel. Assuan wird nicht 350' höher als Kairo liegen, wo die Spitzen des Mokatan sich 350 bis 450 Fuß über das Bett des Nils bei Kairo erheben, und im Gegentheil ist es auf diesen Spitzen Nachts nicht so kalt, als im Nilthal selbst. In Assuan nun fällt, wie zu Kairo, das Thermometer bis 1 1/2° und 2° + R., besonders bei Südostwind, welches merkwürdigerweise der kalteste Wind Ostafrika's ist, und selbst in der nubischen Wüste die nämlichen Erscheinungen verursacht. Ich habe nun die Monate November und December zwischen Alexandria und Assuan zugebracht und folgende Erscheinungen am Thermometer beobachtet, welche mit den jährlichen Beobachtungen aller Beobachter oder Reisenden übereinstimmen. Höchster Stand 26° + im Schatten den 13 und 25 December bei Deir-Adra und Esnéh; niedrigster 5° + an mehreren Morgen zu Benisuef, Miméh, Metagarráh.
Dieß gäbe den Beweis, daß die Entfernung nach Norden keinen Einfluß gewähren kann, denn beim Nordwind hebt sich die nächtliche Temperatur oft um 4 bis 5° gegen die der Nächte, wo der Südost weht. Für die Monate März, April, September und October nimmt man als den höchsten Wärmegrad 28° + R., den niedrigsten 7 bis 8° + an, die mittlere Temperatur ist daher 18° +. Für die Monate Mai bis August höchster Stand 32° + (bei Chamsin), niedrigster 12° + bei Ostwind mittlerer Stand 22° + R.; höchster Stand des ganzen Jahres 32° +, niedrigster 3° +, als Mittelzahlen von zehn Jahren; mittlerer Stand daher durch das ganze Jahr 15° + R. Dieß gilt nun durch ganz Aegypten vom Wendekreis bis zum 31° nördl. Br. nach den Ergebnissen 10jähriger Beobachtungen.
Mit dem Deluc'schen Hygrometer machte ich tägliche Beobachtungen, die recht genügend ausfielen, denn ich fand für die
Monate November und December ein Medium von 43 Strichen, als Maximum 52, als Minimum 34. Das Instrument richtete sich dabei durchaus nicht nach der großen Tageshitze, eher nach dem herrschenden Winde; bei Süd- und Südostwind niedriger, bei West und Nord höherer Stand. Das Psychrometer leistete mir keine Dienste und scheint nur für solche Gegenden von Werth, wo starke und regelmäßige Nebel herrschen, wie z. B. Lima und das Cap der guten Hoffnung, Cap Horn u. s. w. Ich will nun verschiedene Versuche im tropischen Afrika anstellen.
Eine merkwürdige Erscheinung in Aegypten ist der beinahe immer gleiche Stand des Barometers, selbst bei heftigen Winden; der höchste Barometerstand vom 4 Nov. bis 1 Jan. war 28''4, 10''', der niedrigste 27''11, 4'''. Vom 4 Nov. bis 5 Dec. (Alexandrien und Kairo 28''4, 8''' und 28''1, 9''') bis Assuan 28''4, 3''' höchster, und 27''11, 4''' niedrigster Stand. Da nun Assuan 350' höher als Kairo liegen mag, so wäre der Barometerstand immer als sehr hoch zu erachten.
Von nun an gedenke ich auch die von Arago vorgeschlagenen Beobachtungen über die Intensität der Sonnenstrahlen und die Temperatur der Erde in einer gewissen Tiefe anzustellen. Daß die Sonnenstrahlen einen großen Einfluß in Aegypten haben, ist ausgemacht, denn wenn vor Sonnenaufgang das Thermometer (im Schatten) 6° + zeigte, so zeigte es 10 Minuten nach Sonnenaufgang schon 12 bis 14° + R.; wenn das Thermometer im Schatten 17° + zeigte, hob es sich in 4 bis 5 Minuten in den Strahlen der Sonne auf 29 und 30° +. Die Temperatur des Nilwassers ist Tag und Nacht beinahe gleich; im November und December von Assuan bis Kairo von 13 bis 20° +, im Mittel 18,6° +. Die Mirage beobachtete ich in Alexandrien und bei Abukir, sonst nicht.
Ein Kalkgebirg, welches das Nilthal bildet, und von Kairo ununterbrochen in zwei parallel laufenden Ketten westlich und östlich den Strom begränzt, das fruchtbare, bewässerungsfähige Land einschließend, erstreckt sich bis Edfou, wo es unter dem 25° nördl. Br. in harten Sandstein übergeht, welcher in soliden Massen erscheint, so daß aus ihm, namentlich in den Brüchen von Hadschar Silsilis (24° 37' nördl. Br.) jene kolossalen Blöcke gehauen wurden, aus denen die herrlichen Tempel Tentyra's, Karnacks, Thebens, Luxors, Edfou's und Koum Ombo's, nebst den bewunderungswürdigen Kolossen des Memuons, namentlich jene weltberühmte, 60 Fuß hohe tönende Statue geformt wurden. Das vorbenannte, an Versteinerungen reiche, in die östliche und westliche Wüste mit Seitenzweigen auslaufende, durch 6 Breitengrade nach Süden streichende Kalkgebirge wird durch die Bezeichnung: das arabische und das libysche, unterschieden. Etwas südlich von Kairo gaben diese Felsmassen das Material zum Aufbau jener riesenhaften Pyramiden von Ghizeh, Sakarah und Daschur, welche die Welt schon durch so viele Jahrhunderte hindurch mit Recht in Erstaunen setzen. Wie alle Gebirgsarten Aegyptens, vom härtesten Granit bis zum lockern Kalkstein, widerstehen sie dem Einfluß der zerstörenden Zeit, geschützt durch eine ewig heitere und trockene Atmosphäre. Die arabische Gebirgskette wird Gebel Mokatam genannt, bildet die merkwürdigsten Formen: zackige Felskuppen, abgerissene Blöcke, schroffe Abgründe und lange Wandungen, die sich steil in den Strom senken, oder wiederum allmählich und sanft abdachen. Es zerfallen beide Gebirgsreihen in eine Menge einzelner oder zusammenhängender Gruppen, welche besondere Namen führen, und deren Lage ich in meinem Tagebuche mit möglichster Treue aufgezeichnet und beschrieben habe.
Vor Assuan (Es-suan) 24° 7' nördl. Br. erhebt sich eines jener berühmten Granitgebirge, dessen Gestein nach dem alten Syene seinen Namen erhielt und, mit seinen Urgebirgsmassen nach Süd und Südwesten fortstreichend und den Lauf des Nils oft hemmend, die Katarakten bildet, welche diesen Strom durch 4-5 Breitengrade mehr oder weniger für die Schifffahrt unsicher machen. Die ersten Katarakten, welche keinen so bedeutenden Fall haben, können Barken mit einigem Kraftaufwand bei mittlerem Wasserstande wohl überwinden; die Fälle oder Stromschnellen von Wadi Halfa sind aber schon schwieriger.
(Beschluß folgt.)
Großbritannien.
London, 27 Febr. Am 26 Abends besuchten die Königin und Prinz Albert das Drurylane-Theater, wo die, übrigens nicht sehr bedeutende Oper „the Mountain Sylph – die Bergsylphe“ gegeben wurde. Bei dem königlichen Paar im Wagen saßen die Herzogin von Sutherland, als erste Palastdame, und der Oberstallmeister Graf v. Albemarle; das Hofgefolge füllte acht Wagen. Da der Besuch mehrere Tage zuvor angekündigt worden, so war der Zudrang außerordentlich; obschon die Oper erst um 7 Uhr begann, drängte man sich schon um halb 3 Uhr Nachmittags an der Casse. Die Theaterunternehmer wollten, auf den Umstand speculirend, die Preise bedeutend erhöhen, was aber die Königin, welche durch die Journale davon erfahren, ausdrücklich verbat; dennoch soll für eine der königlichen gegenüber gelegene Loge gegen 15 Guineen geboten worden seyn. Als gegen 7 Uhr eine Abtheilung Hartschiere vor der Fronte der königlichen Loge aufzog, war das Haus bis in die entferntesten Winkel zum Ersticken gefüllt; Neugierige waren an Pfeilern und Vorsprüngen hinaufgeklettert. Das Erscheinen des hohen Paars in der eigens neudecorirten königlichen Loge war das Zeichen zu einem donnernden Applaus, für welchen die erlauchten Personen mit wiederholten Verneigungen dankten. Sofort wurde von den Schauspielern und dem Publicum, unter voller Orchesterbegleitung, das „God save the Queen“ angestimmt, welchem, dem Prinzen zu Ehren, folgende Strophen angehängt waren:
„Welcome to Albion's isle,
Prince, whom Victoria's smile
Lit o'er the wave;
Writ in the scroll of fame,
Albert, long shall thy name
Kindred and country claim
With England's brave.
Oh Lord! her consort bless,
Grant him, in happiness,
With her to reign;
In virtues great and strong,
May Albert's name be long
The theme of Britain's song,
God save the Queen!“
Die Königin, die sehr blaß aussah, war wegen des Ablebens ihrer erlauchten Tante, der verwittweten Landgräfin von Hessen-Homburg, in tiefe Trauer gekleidet, dabei aber im reichsten Diamantenschmuck, dessen Beschreibung in den Londoner Zeitungen ausführlich zu lesen ist. „Auf dem Haupte“, sagt der Standard, „trug Ihre Maj. das vielbewunderte Diamantendiadem von Rose, Klee und Distel, dazu große Brillant-Ohrenringe. Ihr Haar fiel in langen Flechten auf die Wangen, und schlang sich unter den Ohren hin. Da das Schauspielhaus an dem kalten Abend schlecht geheizt war, so hüllte sich Ihre Maj. klüglich in einen comfortablen Shawl und weiße Hermelinboa. Ihre Maj. schien an dem Stück großes Interesse zu nehmen, und wendete sich sehr oft, wie um dasselbe zu commentiren, an Prinz Albert, der in der Marschalluniform, mit Band und
Stern des Hosenbandordens in Diamanten und eine Trauerschleife um den Arm, Ihrer Maj. zur Linken saß. Allgemeines Wohlgefallen erregte die schöne, hohe, männliche Gestalt des Prinzen, der sich im Original noch viel vortheilhafter präsentirte, als auf allen seinen Porträts.“ Die Aufmerksamkeit der Zuschauer war weit mehr auf die königliche Loge, als auf die Bühne gerichtet. Am Schlusse derselben verlangte das Publicum das Nationallied „Rule Britannia“; während des Gesangs standen die Königin und der Prinz. Nun folgte als Nachspiel Kenny's lustige Posse: „Raising the Wind (die Windmacherei)“, welche sehr gut gespielt wurde. Die Königin lachte herzlich mit; auch der Prinz unterhielt sich gut, „obgleich, sagt der Standard, wohl zu bemerken war, daß er den englischen Humor nicht so vollkommen auffaßte, wie seine hohe Gemahlin.“ Einen drolligen Gegensatz zu der Buffonnerie des Stücks und der Lustigkeit des Publicums bildeten die Hartschiere, die, ohne eine Miene zu verziehen, mit ihren Hellebarden unter der königlichen Loge ernst gravitätisch dastanden „wie Senfbüchsen.“ Am Schlusse der Vorstellung, ein Viertel nach 11 Uhr, wurde noch einmal das „National anthem“ gesungen, und unter einem enthusiastischen Lebehochruf der ganzen Versammlung verließ das königliche Paar die Loge. Der Herzog und der Erbprinz von Sachsen-Coburg hatten der Vorstellung ebenfalls beigewohnt.
Auch die kleine Universität Durham hat, nach dem Vorgang der alma mater Cambridge, eine Glückwunschadresse an die Königin wegen ihrer Vermählung votirt, und zwar ohne daß Dr. Gilly, Präbendar von Durham, mit seinem Amendement auf Einrückung der Worte: „ein protestantischer Prinz aus dem protestantischen Hause Sachsen-Coburg“ durchdrang. Dafür wurde die Majorität der Universitätsbehörden von den hochkirchlichen Studenten, die sich auch hierin die Autonomie ihrer Commilitonen an den älteren Musensitzen Oxford und Cambridge zum Muster nehmen, weidlich ausgezischt. Doch liegt einige Linderung für die Tories in den Worten, welche Ihre Maj. zu der Deputation von Cambridge sprach, nämlich: „Ich fühle den Werth der historischen Erinnerungen, welche das erlauchte sächsische Fürstenhaus mit der großen Sache der Reformation verknüpfen.“ – Das Hochzeitgeschenk der (noch fortwährend unpäßlichen) Herzogin von Kent an ihre königliche Tochter war ein prachtvolles Armband in Gestalt einer Schlange, die ganz aus Türkisen besteht, mit Ausnahme eines Diamantenrings um den Hals und des Kopfs, der ebenfalls mit Brillanten und Rubinen geschmückt ist. Ein ähnliches Geschenk erhielt die Königin von ihren Tanten.
Folgendes ist ein größerer Auszug aus den in Nr. 63 kurz erwähnten Oberhausdebatten vom 25 Febr. über Spanien. Marquis v. Londonderry: „Obschon die parlamentarischen Discussionen seit einiger Zeit eine Wendung genommen haben, welche eine besondere Tendenz anzudeuten scheint, sich mit innern Fragen, sey's der Parlamentsgerechtsame, sey's des Socialismus, zu beschäftigen, so halte ich doch diese Tendenz nicht für eine ganz ausschließliche. Nicht ohne Interesse wird das Parlament in seiner Mitte eine Frage anregen sehen, die mehr als Einmal seine ganze Aufmerksamkeit in Anspruch genommen – die Frage der Angelegenheiten Spaniens. Zuvörderst bedaure ich die Abwesenheit des edlen Herzogs (Wellington), der mit Englands auswärtiger Politik und der Lage Europa's besser bekannt ist, als selbst der edle Viscount (Melbourne) und der edle Staatssecretär der auswärtigen Angelegenheiten, und ich glaube, Ew. Lordschaften insgesammt werden, wie ich, diese Zierde des Hauses wieder unter uns mitgemacht zu sehen wünschen. Wenn ich ein ganz besonderes Interesse an der spanischen Frage an Tag lege, so geschieht es, weil ich den ganzen Feldzug unter den Befehlen des Herzogs von Wellington in jenem Lande, und kurzlich wiederum, bei einem Besuche dieses Landes, überall sowohl von Seite der Carlisten als der Christinos Zeichen der Achtung und Aufmerksamkeit erhalten habe, die meine Liebe zu diesem interessanten Land und diesem herrlichen (most magnificent) Volke noch erhöhten. Unglücklicherweise hat die Politik unserer Regierung seit sechs Jahren viel zum Unglück des spanischen Volkes beigetragen. Dem Bürgerkrieg ist endlich Einhalt gethan, aber wie? Das Heer, das sechs ganze Jahre hindurch den Angriffen der Hülfslegion des edlen Viscount und der die Küsten blokirenden englischen Escadre Widerstand geleistet hat, während auf einer andern Seite die Pyrenäen blokirt waren – dieses Heer besteht nicht mehr. Hat der Herzog „de la Victoria“ es vernichtet? Hat er auf den eroberten Linien der Carlisten seine siegreiche Fahne aufgepflanzt? Der Herzog de la Victoria mag ein großer Mann seyn ... vielleicht, aber sicherlich nicht auf dem Schlachtfelde. Ihm ist Ruhe lieber als Thätigkeit. Welches Erfolges kann er sich rühmen? Alles ist durch eine abscheuliche und verrätherische Transaction beendigt worden. Wenn ich heute die Regierung um Mittheilung der auf die Uebereinkunft von Bergara bezüglichen Papiere ersuche, so geschieht es, um darthun zu können, daß weder die englischen Officiere noch die englische Regierung Theil an einem Handel genommen haben, der von ganz Europa gebrandmarkt ist. Möchte dieß das Ergebniß den auf dem Tische des Hauses niederzulegenden Papiere seyn! Als ich neulich von Maroto sprach und sein Benehmen als Verrath bezeichnete, haben ministerielle Redner ihm eine Lobrede gehalten und geäußert, Maroto sey nur zu seiner Pflicht zurückgekehrt. Hätte der edle Viscount (Melbourne) wirklich diese Ueberzeugung, so wäre in meinen Augen seine Politik, die mir schon so schlecht erscheint, noch verdammenswerther.“ Der edle Lord führt hierauf zum Beleg seiner Behauptungen und seines Systems mehrere Bruchstücke aus einem von G. Mitchell herausgegebenen Werke und verschiedene Proclamationen Maroto's an; er liest mehrere in französischer Sprache geschriebene, auf die Uebereinkunft von Bergara bezügliche Briefe, und zieht dann hieraus den Schluß, die englische Regierung sey diesen Combinationen fremd geblieben. „Wenn ein Mann einmal Verrath geübt, kann man dann auf seine Redlichkeit zählen? Wird Maroto, der die Sache des Don Carlos verrathen hat, nicht ebenfalls die Königin verrathen können? Und dennoch glänzen auf des Verräthers Brust zahlreiche Decorationen! (Hört!) Wenn es Maroto eingefallen wäre nach England zu kommen, so würde ihn der edle Viscount zweifelsohne an seine Tafel gezogen oder mit dem Patriarchen des Socialismus, Hrn. Owen, bei Hofe eingeführt haben. (Heiterkeit.) Ich gestehe, daß ich nicht begreife, wie man in der Thronrede das Uebereinkommen, das dem Bürgerkrieg in den Nordprovinzen ein Ende machte, als ein befriedigendes bezeichnen konnte. (Hört!) Die Pacification der baskischen Provinzen betreffend, so wird sie erst nach Zugestehung ihrer Privilegien vollständig seyn. Espartero hatte ihnen hierüber keine Bürgschaft gegeben.“ Nachdem der Marquis die spanische Frage aufs umständliche erörtert hatte, lenkte er die Aufmerksamkeit der Regierung auf die Einführung französischer Waaren nach Catalonien. Diese Provinz sey buchstäblich damit überschwemmt. Hoffnungen zu Abschließung eines Handelsvertrags dürfe man sich nicht hingeben, wenn man erwäge, daß trotz der Anstrengungen der Regierung Ihrer brittischen Maj. der Negerhandel noch nicht habe unterdrückt werden
können. Der edle Lord citirte schließlich, in doppelter Hinsicht wohl etwas unpassend, Lucans berühmten Vers: „Victrix causa Diis placuit, sed victa Catoni,“ und verlangte die Vorlegung aller auf die Uebereinkunft von Bergara bezüglichen Actenstücke. Graf Clarendon: „Ich habe nicht im Sinn auf alle Punkte in der Rede des edlen Marquis zu antworten; sie war so ausführlich, daß er sie eben so gut und besser noch in den Cortes als im brittischen Parlament hätte halten können. Dennoch kann ich dem Hause die Versicherung geben, daß die Ereignisse in Spanien einen schnellern und befriedigendern Verlauf genommen haben, als es je zu hoffen war. Der Vertrag von Bergara ist mit dem Gedanken und in der Ueberzeugung abgeschlossen worden, alle militärischen Operationen sollten aufhören. Kaum war diese Uebereinkunft unterzeichnet, so legten 21 Carlistische Bataillone gleichzeitig die Waffen nieder, und die ganze Bevölkerung sprach laut ihre Wünsche aus für Aufrechthaltung des Friedens. Der Enthusiasmus war groß und allgemein, als man den Frieden verkündete. Nicht dem magischen Einfluß des Namens Maroto muß man dieses Ergebniß zuschreiben, sondern vielmehr der äußersten Abmattung des durch den Krieg erschöpften Volkes, und solche Erfolge hatten keinen Schilling gekostet. Dem allgemeinen Tone der Rede des edlen Marquis zufolge scheint es mir, unsere Regierung hätte, seiner Meinung nach, sich ins Mittel schlagen sollen, um die Spanier zu hindern, daß sie unter einander fraternisirten. Ich bin weit entfernt diese Meinung zu theilen. Meiner Ansicht nach wären die Minister Ihrer Maj. strafbar gewesen, wenn sie nicht alles was in ihrer Macht stand, gethan hätten, um zur Pacification Spaniens beizutragen. Der edle Marquis hat den Herzog de la Victoria, dessen Benehmen im Gegentheil die größten Lobsprüche verdient hätte, mit Bitterkeit angegriffen. Der Herzog de la Victoria hat den Provinzen gegenüber Verpflichtungen eingegangen unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Regierung. Es heißt in der That das wahre Interesse Englands wenig kennen, wenn man durch Argumente voll Parteilichkeit die Uebereinkunft von Bergara angreift. Man müßte blind seyn, um nicht einzusehen, wie England das größte Interesse dabei hat, daß das unabhängige Spanien ehrenwerthe und freisinnige Institutionen genieße. (Hört.) Ich möchte den edlen Marquis bitten zu sagen, ob er an die Loyalität des Don Carlos glaubt: glaubt er, der Prinz würde, wenn seine Unternehmungen gelungen wären, alle seine Versprechen gewissenhaft erfüllt und einen Schleier über die Vergangenheit geworfen haben? würde er nicht vielmehr Ferdinand VII nachgeahmt haben, der im Jahr 1823 den schnödesten Meineid beging, und trotz der Vorstellungen des Herzogs von Angouleme die ausgezeichnetsten Männer seines Landes, seine früheren Retter in der Noth, hängen und niederhauen ließ? Er hat ohne Zweifel schon viel für Spanien gethan, allein der Bürgerkrieg ist noch nicht ganz zu Ende, und es wird Zeit brauchen, bis Spanien wieder zu tiefem Frieden gelangen kann. Uebrigens steht, so schließt der edle Lord, der Vorlegung der von dem edlen Marquis verlangten Documente nichts entgegen.“ Graf Aberdeen bezeichnet das Benehmen beider kriegführenden Theile in Spanien als anekelnd, und macht dann einige Bemerkungen über die Quadrupelallianz. „Ist dieser Vertrag, fragt er, temporär oder nicht? zieht er für uns andere Verpflichtungen nach sich, als diejenigen, der Königin von Spanien Waffen zu liefern? und für den König der Franzosen andere, als die Lieferung der Kriegsmunition über die Gränzen nach Spanien zu verhindern? Wenn wir außerdem die Verpflichtung eingegangen haben, den innern Frieden in Spanien wieder herzustellen, so ist unsere Aufgabe unermeßlich und hart. Die Quadrupelallianz ist die erste Ursache der Entfremdung gewesen, die zwischen Frankreich und England eintrat; nie haben die beiden Cabinette kraft dieses Vertrags mit Herzlichkeit zusammengewirkt.“ Der edle Lord lenkt schließlich die Aufmerksamkeit des Hauses auf den Vertrag von 1829, wonach englische Unterthanen, welche in Spanien Verlust erlitten, Entschädigungen erhalten sollen. Die Minister hätten, bemerkt er, die 30,000 Pf. St. jährlicher Zinsen von den damals emittirten Bons nie erlangen können. Lord Melbourne: „Ich denke, die Discussion über die Uebereinkunft von Bergara sollte bis nach erfolgter Vorlegung der von dem edlen Marquis verlangten Actenstücke vertagt werden. Uebrigens muß man gestehen, die Minister Ihrer Maj. wären wahre Idioten gewesen, wenn sie die günstige Gelegenheit zur Anwendung ihres politischen Systems hätten entschlüpfen lassen. Der Quadrupelallianzvertrag, von dem man so eben gesprochen, legt uns die Verbindlichkeit auf, Spanien zu pacificiren, und so viel als möglich zu diesem Resultat beizutragen. Allein wir haben die Mission, in den Parteikämpfen in Spanien zu interveniren, nie gehabt und haben sie auch jetzt nicht. Das Aufhören der Feindseligkeiten, welche die Rückkehr des Don Carlos daselbst hervorgerufen hatte, zu bewirken, das war der Zweck des Vertrags der Quadrupelallianz – wir werden seinem Geiste treu bleiben. (Hört!) Ich weiß, daß bisher die Reclamationen der spanischen Hülfslegion bei der Regierung von Madrid erfolglos geblieben sind; allein die Lage Spaniens verlangt Nachsicht.“ Der edle Viscount schließt mit der Erklärung, daß er sich der Vorlegung der verlangten Papiere nicht widersetze.
[772]
Todes-Anzeige.
Mein lieber Gatte,
Anton v. Sicherer, k. Studienlehrer dahier,
starb am 27 d. M., Abends 8 Uhr, nach einem kurzen Krankenlager an der Gesichtsrose in einem Alter von nicht vollen 33 Jahren und nach einer glücklichen 1 1/2jährigen Ehe.
Diese betrübende Nachricht theile ich meinen verehrten Verwandten und den Freunden meines sel. Gatten mit, mich und meinen 5 Monate alten Sohn ihrer Freundschaft und stillen Theilnahme empfehlend.
Eichstädt, den 28 Februar 1840.
Antoinette v. Sicherer, geb. Wild.
[746]
Liquidation von John Cockerill in Lüttich.
Es wird hiemit zur Kenntniß des Publicums gebracht, daß, auf Antrag der General-Bevollmächtigten des Hrn. John Cockerill, der öffentliche Verkauf des Etablissements von Seraing, welcher früher auf den 1 März dieses Jahres festgesetzt war,
am 30 kommenden Monats April
stattfinden wird.
Die Namen der Depositarien, bei denen das Bedingnißheft einzusehen ist, werden nächstens angezeigt werden.
In Auftrag: L. Tremplier.
[573-75]
Bekanntmachung.
Der pensionirte k. Pfarrer, Philipp Karl Manger, früher in Arnshausen, Sohn der Philipp Manger'schen Eheleute, angeblich zu Schwemmelsbach, ist am 28 Julius v. J. zu Kissingen im Kreise Unterfranken und Aschaffenburg ohne Hinterlassung eines Testaments verstorben.
Es werden sonach alle diejenigen, welche an den Nachlaß des Verlebten als Erben oder aus irgend einem andern Rechtstitel Ansprüche zu machen gedenken, hiemit aufgefordert, solche
binnen drei Monaten
von heute an im dießgerichtlichen Geschäftszimmer Nr. 27 um so gewisser anzumelden und nachzuweisen, als sie sonst bei Auseinandersetzung des Nachlasses nicht berücksichtigt werden sollen.
Decr. Schweinfurt, den 11 Februar 1840.
Königliches Kreis- und Stadtgericht.
Dr. Seuffert, Director.
Stolle.
[677-79]
Bekanntmachung.
Johann Ratschmaier, Söldnerssohn von Weichshofen, welcher im Jahre 1813 als Gemeiner in dem vormaligen 5ten Linien-Infanterie-Regiment zu Nürnberg mit ausmarschirt ist, hat bisher über sein Leben und Aufenthalt keine Nachricht gegeben. Auf Antrag der nächsten Anverwandten wird derselbe aufgefordert, sich
innerhalb 3 Monaten
bei dem unterfertigten Gerichte zu melden, und sein in 110 fl. bestehendes elterliches Vermögen in Empfang zu nehmen, widrigenfalls solches nach Ablauf dieser Zeit an seine nächsten Anverwandten gegen Caution ausgeantwortet werden wird.
Mallersdorf, am 19 Februar 1840.
Königliches Landgericht Pfaffenberg.
Yberle, Landrichter.
[588-90]
Edictal-Ladung,
das Schuldenwesen des Jos. Zitter von Großenbrach betreffend.
Joseph Zitter, Bauer von Großenbrach d. G., ist seit einem halben Jahr abwesend, ohne Nachricht von seinem Aufenthalte zu geben.
Auf Antrag seiner Ehefrau Apollonia, geb. Hain, soll gegen den Abwesenden das Prodigalitätsverfahren eingeleitet, und zugleich ein Theil von seinem und der Ehefrau Grundvermögen zu Tilgung der vorhandenen Schulden veräußert werden.
Der Genannte hat sich
binnen drei Monaten
von heute an vor unterzeichnetem Amte über obige Anträge zu erklären, widrigenfalls man denselben mit seinen Einwendungen ausschließen und unter Aufstellung eines Curators in Sachen weiter fortfahren wird.
Kissingen, am 8 Februar 1840.
Königlich bayer. Landgericht.
Frhr. v. Rotenhan.
Müllmerstadt..
[547]
An alle guten Buchhandlungen ist versendet:
Naturgeschichte für Gymnasien, Real-, Handels- und Gewerbschulen, so wie für andere höhere Lehranstalten und zum Selbstunterrichte. Von Dr. A. B. Reichenbach und Dr. Ferd. Reuter. 1ster Theil: Thierreich von Dr. A. B. Reichenbach. Leipzig, Ch. E. Kollmann. (17 Bogen gr. 8.) 16 gr. (Partiepreis für Schulen 12 gr.)
Dieses Werk, zunächst für die hiesige Realschule und die obern Classen der Bürgerschule bestimmt und in ersterer bereits eingeführt, soll dem gefühlten Bedürfnisse eines dem jetzigen Standpunkte der Wissenschaft angepaßten und solchen Anstalten genügenden Handbuchs abhelfen. Der zweite Theil: Pflanzenreich von Dr. Reichenbach, und der dritte: Mineralreich von Dr. Reuter, werden zu Ostern im Druck vollendet seyn, und da sie, jeder für sich, nicht ganz die Stärke des ersten Theils haben werden, so hoffe ich, den Partiepreis des Ganzen nicht höher als 1 Rthlr. 4-6 gr. stellen zu können, und ersuche hiermit die HH. Schuldirectoren, auf dieses Werk gefälligst Rücksicht zu nehmen.
[663]
In der Pustet'schen Buchhandlung in Passau ist erschienen und durch alle Buchhandlungen des In- und Auslands zu beziehen (Augsburg durch die Kollmann'sche):
Meine Wanderung
nach Palästina.
In Briefen
an einen Geistlichen der Diöcese Passau.
Von J. N. Visino,
damaligem k. griech. Feldcaplan und Garnisons-Prediger in Athen.
Mit Planen und Zeichnungen.
Gr. 8. brosch. 3 fl. 12 kr. oder 2 Thlr.
(Der Subscriptionspreis ist erloschen.)
[657]
Bei C. Dingeldey in Darmstadt ist so eben erschienen und in allen Buchhandlungen (in Augsburg in der K. Kollmann'schen Buchhandlung) zu haben:
Neue Jahrbücher der Forstkunde. Herausgegeben von G. W. Frhrn. v. Wedekind. 17tes Heft. Gr. 8. Preis 1 Rthlr. od. 1 fl. 48 kr.
[698]
Folgende gut erhaltene Bücher und Landkarten
sind um die beigesetzten Preise bei F. H. Stöger in München, Sendlingerstraße Nr. 13, zu verkaufen:
In Folio. 1) Wagner, Hochzeitsfeier des Herzogs Wilhelm mit der Renata, München 1568, mit 15 illuminirten Abbildungen der gehaltenen Turniere. Pgmtbd. sehr selten. 16 fl. 50 kr. – 2) Carpentier, P. Alphabetum Tironianum. Paris 1747. cart. unbeschnitten. 8 fl – 3) Bessel, G. Chronicon Gotwicense. Typis monasterii Tegernseensis, 1732. 2 vol. c. fig. 10 fl. – 4) Oratio dominica in 155 linguas versa. Parmae, Bodoni, 1806. Wie neu und selten. 22 fl. – 5) Historiae Romanae scriptores latini et graeci minores. Op. Sylburgii Francof., 1588. 3 vol. Sehr selten, 12 fl. – 6) Alexander, Natalis. Historia ecclesiastica. Venetiis, 1776, 10 Tom. in 5 vol. 18 fl. – 7) Wegelini, R. Thesaurus rerum Suevicarum. Lindaugiac, 1756. 4 vol. 6 fl. – 8) Georgisch, P. Regesta chronologico-diplomatica. Ff. et Lipsiae, 1740. 4 Tom. in 2 vol. 10 fl. – 9) Birgitte. Offenbarungen. Nürnberg, 1502. Mit Holzschnitten. 8 fl. – 10) Valvasor. Die Ehre des Herzogthums Crain Laybach, 1689. 4 Bde. Mit Kupf. 10 fl. – 11) Bayle, P. Dictionnaire historique et critique. Amst, 1740. 4 vol. Schöner Lederband. 24 fl. – 12) Die fünfte deutsche Bibel. Augsburg. (Gth. Zainer um 1473) Höchst selten. 35 fl. – 13) Die neunte deutsche Bibel. Nürnberg, Ant. Roburger, 1483. Mit 109 großen Holzschnitten, 2 Bände. 18 fl. – 14) Dufresne, Glossarium ad scriptores mediae et infimae latinitatis. Francof., 1681. 3 Tom in 2 vol. 12 fl. – 15) Stephanus, H. Thesaurus linguae lat. Basil. 1740. 4 vol. 12 fl. – In Quarto: 16) Monumenta boica. Monaci, 1769-1837. 32 Tom. in 36 vol. c fig. Wie neu. 36 fl. – 17) Denkschriften der königl. Akademie der Wissenschaften zu München. Für die Jahre 1808-1838 inclusiv. 16 Bde. Mit Kupf. complet. 27 fl. – 18) Müller, J. E. Promptuarium juris novum. Lipsiae, 1792. 7 vol. 9 fl. – 19) Die bayerischen Regierungsblätter von 1799-1836 inclusiv. 55 fl. – 20) Lang und Freyberg Regesta. Monaci, 1822-1837. 6 Tom in 7 vol. * Die Titel sind mit der Feder ergänzt. 12 fl. – 21) Adelung, J. Ch. Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart. Wien, 1811. 4 Bde. 18 fl. – 22) Historische Abhandlungen der königl. bayerischen Akademie der Wissenschaften. München, 1807. 5 Bde. 8 fl. – In Octavo: 23) Schmidts, M. J Geschichte der Deutschen. Ulm, 1789-1807. 22 Bände. complet. 8 fl. – 24) Demosthenis et Aeschinis opera gr. et lat. cum scholiis etc. illustr. Dobson Lond. 1828. 10 vol. 22 fl. – 25) Winckelmanns sämmtliche Werke. Donauöschingen, 1825. 12 Bde. Mit 1 Band Atlas in Groß-Folio. 12 fl. – 26) Wielands Werke. Leipzig, 1794. 38 Bde. in sehr schönem Lederband. 18 fl. – 27) Shakspeare, W. Dramatische Werke, übersetzt und erläutert von Benda. Leipzig, 1825. 19 Bde. in albis. 6 fl. – 28) Würdtwein, St. Subsidia diplomatica. Francof., 1772. 13 vol. Nova subsidia diplomatica. Heidelb. 1781. 14 vol. zusammen 27 vol. 22 fl. – 29) Murr, Chr. Journal zur Kunstgeschichte und zur allgemeinen Litteratur. Nürnberg, 1784. 17 Bde. 11 fl. – In Duodecimo: 30) Westenrieders, L. Historische Kalender von 1790-1815. 20 Jahrgänge mit Kupfern. complet. 18 fl. – 31) Bibliothèque de Classiques français. Paris, 1837. 76 vol. br. Wie neu. 18 fl. – 32) Shakspeare, W. Works. Lond. 1826. 20 vol. 6 fl. – Landkarten: 33) Coulon, A. v. Militärkarte von Süd-Deutschland. In 20 Sectionen. 6 fl. 30 kr.
Briefe und Gelder werden franco erbeten.
[696]
Bei J. J. Weber in Leipzig ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:
BIBLIOTHECONOMIE
oder
Lehre von der Anordnung, Bewahrung u. Verwaltung der Bibliotheken.
Aus dem Französischen des L. A. CONSTANTIN.
Mit 6 lithographirten Tafeln. Preis elegant gebunden 1 Rthlr 8 gr.
[53]
In der litterar. artist. Anstalt der J. G. Cotta'schen Buchhandlung in München ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:
Erzählungen am Kamine
von
Albert Grafen von Pappenheim.
Drittes Bändchen.
8. geb. 2 fl. rhn. od. 1 Rthlr. 8 gr.
Der Verfasser hat bereits schon in den erschienenen ersten beiden Bänden das Talent einer geistreichen und heiteren litterarischen Unterhaltungsgabe hinreichend dargethan. Wir können daher mit Recht auf den Erfolg dieser bereits in den Händen des Publicums sich befindenden Bände hinweisen, um auch dem vorliegenden neuen Band eine freundliche Aufnahme zu sichern.
[710]
Es ist nun vollständig in zwei Theilen nebst Inhalt und Sachregister erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:
Mittermaier, geh. Rathe und Professor, das deutsche Strafverfahren in der Fortbildung durch Gerichtsgebrauch und Particular-Gesetzbücher, und in genauer Vergleichung mit dem englischen und französischen Straf-Processe. Dritte gänzlich umgearbeitete und viel vermehrte Auflage. gr. 8. Heidelberg bei J. C. B. Mohr. Preis beider Bände 4 Rthlr. 12 gr. oder 8 fl.
[635]
So eben ist erschienen das 2te Heft von
KONSTANTINOPEL
und seine Umgebungen
malerisch und geschichtlich dargestellt.
Nach dem Englischen des
ROBERT WALSH,
Caplan der brittischen Gesandtschaft in Konstantinopel,
frei bearbeitet von Dr. A. Kaiser.
Mit 30 Stahlstichen nach Originalzeichnungen von Thomas Allom und einer Karte vom Bosporus und der Umgegend von Konstantinopel.
Das 3te Heft folgt in 5 Wochen.
Dieses Prachtwerk erscheint in 10 monatlichen Lieferungen, auf feinstem Velinpapier elegant gedruckt. Jedes Heft in farbigem Umschlag enthält 3 schöne Stahlstiche. Dem Ganzen ist eine ganz specielle und deutliche Karte vom Bosporus und von Konstantinopel beigegeben. Jede Lieferung kostet zum Subscriptionspreis nur 8 gr. Auf 10 Ex. 1 Freiex., auf 25 3 Freiexemplare.
Leipzig, 31 Jan. 1840.
Jul. Wunder.
[701]
Im Verlage von Fried. Schulthess in Zürich ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:
Schweizerische Zeitschrift
für
Natur- und Heilkunde.
Herausgegeben von
Prof. C. F. v. Pommer.
V. Bd. Neue Folge. Hr. Bd. Is Heft. 1840. Preis für 3 Hefte, 28 Bogen. 8. 2 Rthlr. 8 gr. oder 3 fl. 20 kr.
Inhalt: I. Auszug aus dem Berichte über die Verhandlungen der naturforschenden Gesellschaft zu Basel vom August 1834 bis Julius 1838. S. 1-60. II. Protokollauszüge aus den Verhandlungen der medicinisch-chirurgischen Gesellschaft des Kantons Bern von den Jahren 1829 bis 1837. III. Anzeige der an der Hochschule in Zürich im Jahre 1835 erschienenen medicinischen Dissertationen. S. 138-148.
[750-72]
ABONNEMENTS-EINLADUNG
auf das
schönste und vollständigste
aller
Conversations-Lexiken.
In Liefer. à 24 kr. rhn.
Die gebildete Welt der Gegenwart trägt einen andern Stempel, als die des vergangenen Jahrhunderts. War sonst neben Gewandtheit in der Unterhaltung, Feinheit im Umgange, und Zartheit der gegenseitigen Berührung das Hauptmerkmal des Weltmannes' das ausschließliche der gebildeten Dame; so wird jetzt die Bildung mehr nach dem Grade bestimmt, in welchem einer das wissenschaftliche, künstlerische, schöngeistige und politische Leben der Gegenwart in sich aufgenommen hat, und fähig ist, es zum Gegenstande der allgemeinen Conversation zu machen. Der Gebildete unserer Tage muß mit allen Haupterscheinungen der Philosophie, Theologie und Litteratur, mit den riesenhaften Fortschritten in der Industrie, mit den Entdeckungen in der Natur- und Völkerkunde, mit der Politik, mit dem großen Schatze der Geschichte und mit hundert andern Dingen wohl bekannt, oder doch im Stande seyn, sich das Wissenswertheste in jedem Augenblicke zu vergegenwärtigen, sonst versteht er nicht einmal die für ihn hauptsächlich berechneten Journale und Zeitungen. Absolut unentbehrlich ist ihm daher ein stets bereiter Rathgeber und Helfer geworden, der ihm bei seiner Lecture, bei den behufs der geistigen Fortbildung angestellten Studien zur Hand sey, ja selbst bisweilen in den Kreis der mündlichen Unterhaltung gezogen werde, wenn über einzelne Gegenstände sofortige bestimmte Auskunft gewünscht wird. Je größer nun in unsern Tagen die Anzahl derer ist, welche sich zu den Gebildeten zählen mögen, desto allseitiger muß auch das Bedürfniß nach tüchtigen Encyklopädien hervortreten, und leicht ist es zu erklären, wie sie Käufer zu Hunderttausenden finden.
Es vereinigt sich aber in dem Bedürfnisse nach encyklopädischen Wörterbüchern mit den angeführten zwei Classen noch eine dritte, nicht minder zahlreiche. Zu dem Gelehrten vom Fach und dem Manne von allgemeiner Bildung gesellt sich der Praktiker, der dem Staate als Civil- und Militärbeamter dient, oder seinem eigenen Geschäfte als Handels- und Fabrikherr, als Oekonom und Techniker vorsteht. Zu keiner Zeit haben die Wissenschaften dem praktischen Leben so nahe gestanden, zu keiner Zeit waren sie ihm so unentbehrlich, als jetzt. Niemals forderte der Staatsdienst mannichfaltigere Kenntnisse über geschichtliche Zustände und Personen, über statistische Verhältnisse der Gegenwart und Vergangenheit; niemals wurde von einem tüchtigen Officier eine umfassendere Bekanntschaft mit den Lehren der Mathematik, der Geographie, der Staaten- und Völkerkunde verlangt; niemals bedurfte der Kaufmann nothwendiger die ausgebreitetsten Kenntnisse in allen Zweigen der Handelswissenschaft; und in dem Geschäfte des Technikers, des Oekonomen, des Fabrikherrn haben sich die eigentlichen Naturwissenschaften, Physik, Chemie und Naturgeschichte etc., ganz unentbehrlich gemacht. Sie, deren Studium in einem von uns nicht weit entfernten Zeitraume nichts war, als eine angenehme Beschäftigung von Personen, denen es nicht an Muße gebrach, haben in unsern Tagen einen solchen Einfluß auf die industrielle Wohlfahrt im Allgemeinen gewonnen, daß sie zu ignoriren für die meisten Gewerbleute nichts Anderes hieße, als den directen Weg zum Ruin einschlagen. Ein systematisches Studium dieser Wissenschaft erfordert jedoch weit mehr Zeit, als das bewegte Geschäftsleben übrig hat, in welchem nicht sowohl nach umfassenden, consequent durchgeführten Theorien, als nach Thatsachen und Erfahrungen gefragt wird. Diese muß ihm sein Reallexicon nachweisen.
Als ein solches in jeder Hinsicht befriedigendes Werk, und zugleich als größte litterarische Unternehmung, die bis jetzt gemacht wurde, ist mit Recht zu betrachten:
Meyers Conversations-Lexikon.
Nach den bis jetzt erschienenen ersten 5 Heften ist dieses Buch mit einer Gründlichkeit bearbeitet, wie solche bei keinem Werke der Art in der deutschen Litteratur gefunden wird. Es wird enthalten: zweimal so viel als das Pierer'sche Universallexikon, dreißigmal so viel als das Leipziger Conversations-Lexikon (also über 1,000,000 Artikel). Litteratur, Mathematik, Philosophie, Theologie, Astronomie, Geographie, Physik, Chemie, Naturgeschichte, Heilkunde, Kriegswissenschaften, Oekonomie, Technologie, Handelswissenschaften, Rhetorik, Politik, Pädagogik, Geschichte, Biographie, Jurisprudenz, Künste, Berg- und Hüttenkunde, Gymnastik etc., kurz alle Fächer sind hier mit einer Kenntniß behandelt, die bis ins kleinste Detail geht; sämmtliche neue Erfindungen und Entdeckungen sind kritisch beschrieben, mit Einem Worte die Summe des menschlichen Wissens ist so klar und übersichtlich dargestellt, und dabei gehen Tendenz und Richtung des Werkes so durchaus auf das Praktische hin, daß es recht eigentlich ein Buch fürs Leben genannt werden darf.
Meyers Lexikon erscheint in 21 Bänden, Royal-Octav, jeder Band von 700 bis 800 Seiten engen, aber vortrefflichen und klaren Druckes auf extrafeinem Velinpapier. – Jeder solcher Bände enthält, der Zahl der Artikel nach, so viel als 10 Bände des Leipziger Conversationslexikons. Das Werk wird eben so prächtig als zeitgemäß ausgestattet mit 500 erklärenden Stahlstichen, einem historischen und geographischen Atlas, den Bildnissen der größten Menschen aller Zeiten und Völker, und den Ansichten und Planen aller Hauptstädte der Erde. Außerdem werden dem Texte über 5000 erklärende Holzschnitte, Abbildungen aller Werkzeuge, neuer Maschinen etc. eingedruckt.
Was die Behandlung des Textes anbetrifft, so kann man auf Meyers Universum hindeuten. Die nämliche schöne und gebildete Sprache, welche an diesem Werke so geschätzt wird, ziert auch alle Hauptartikel in Meyers Conversationslexikon. – Zur materiellen Ausführung des Werkes ist das bibliographische Institut so gerüstet, daß sie vollkommen gesichert erscheint. Drei große Schnellpressen, von denen eine das Format von drei gewöhnlichen Medianbogen druckt (Formen von 24 Royal-Octav-Columnen), sind ausschließlich für die Herstellung des Lexikons bestimmt, und mit Hülfe von 60 Stahldruckpressen ist das Verlags-Institut vollkommen im Stande, jährlich 4 Bände des Lexikons in einer Auflage von 30,000 Exemplaren zu fördern. ☞ Die ersten drei Lieferungen haben, um alle Bestellungen zu befriedigen, zweimal gedruckt werden müssen und die Gesammt-Auflage ist um 5000 Exemplare bereits verstärkt worden.
Um das Werk den ökonomischen Verhältnissen aller Classen anzupassen, erscheint es anfänglich in vierzehntägigen, später in achttägigen Lieferungen, deren 12 einen Band ausmachen. Binnen fünf Jahren wird folglich das Werk, für welches mehr als 50 bedeutende Fachgelehrte und über 100 Künstler beschäftigt sind, beendigt seyn.
Der Preis einer jeden Lieferung von 60 bis 80 Seiten Text in Royal-Octav mit mehreren Stahlstichen ist nur 24 kr. rhn., macht also für die Abonnenten nur eine monatliche Ausgabe von etwa einen Gulden rhn. nöthig, für die sie das beste und unstreitig nützlichste Werk der gesammten Litteratur erhalten – ein Opfer, das gewiß im Verhältniß zur Großartigkeit des Unternehmens, und für einen solchen ganz zuverlässigen Rathgeber in allen Zweigen der Wissenschaften und Künste, der Erfahrung und des Lebens sehr gering ist.
Hildburghausen, Paris, Amsterdam und Philadelphia, Februar 1840.
Das bibliographische Institut.
[533-34]
Stuttgart.
Verkauf des Kaufmann Mohr'schen Gartens.
Die Wittwe des im vorigen Jahre verstorbenen Kaufmanns J. G. Mohr dahier hat ihren außer dem Calwer- und Büchsenthor an der Militärstraße, auf der Sommerseite in einem der reizendsten Theile des Stuttgarter Thals gelegenen Garten für 32,000 fl. verkauft, unter Vorbehalt einmaligen öffentlichen Aufstreichs, bei dessen Ergebniß es jedenfalls sein unabänderliches Verbleiben hat. Dieses Gut, welches schon wegen seines arrondirten Meßgehalts von ungefähr 11 Morgen zu einer Seltenheit Stuttgarts gehört, ist zum Betrieb irgend eines ökonomischen, gewerblichen, wirthschaftlichen Unternehmens ebensowohl geeignet, als zu einem Lustsitze. Dasselbe enthält 1) als Hauptgebäude das Wohnhaus, bestehend in zwei abgesonderten gewölbten Kellern; zu ebener Erde: in sechs gegen Mittag gelegenen Zimmern, wovon fünf heizbar sind, und einer kleinen Kammer, zwei Küchen, Speisekammer, Stallung für 4 Stücke Rindvieh und 2 Pferde. Das ganze Gebäude theilt längs ein geschlossener Oehre, an dessen hintere Seite sich zwei große ebenfalls geschlossene Räume anreihen. Im obern Stock: in 4 unheizbaren Zimmern, einer Kammer, einem sehr großen Trockenboden. Vor dem Hause ist ein mit Platten belegter Rebgang. 2) Hinter dem Hause: eine steinerne Waschküche und eine steinerne Obstdörre. 3) Neben dem Hause: einen großen Schopf, in welchem sich eine Mosttrotte mit Kelterbaum, Futterkammer und mehrere Holzställe befinden. 4) Zwei Nebengebäude, wovon eines bis unter das Dach massiv erbaut ist, und welche zu ebener Erde eine große vollständige Einrichtung zur Essigbereitung, nebst Essigkeller und Stube und kleine Küferwerkstätte, und in den obern Stockwerken zwei Zimmer, wovon eines heizbar ist, Küche und große Bühne enthalten. 5) Ein steinernes heizbares Gewächshaus. 6) Auf der südwestlichen Seite: einen Pavillon mit Saal und fünf Zimmern, wovon drei heizbar sind, nebst Küche und Speisekammer; unter dem Dach: einen großen Boden, und vor dem Gebäude eine steinerne Terrasse mit eisernem Geländer. 7) Zwei Pumpbrunnen. 8) Wirthschafts- und Billardgerechtigkeit. 9) Der die Gebäude umgebende Raum ist ringsum theilweise mit hoher Mauer eingezäunt, und als Gras-, Küchen-, Baum- und Lustgarten mit allen Gattungen von Obstbäumen und Zierpflanzen gut angelegt, und gleich wie alle Gebäude in gutem baulichem Stand.
Zum Aufstreich auf hiesigem Rathhaus ist
Donnerstag der 5 März,
Mittags 12 Uhr,
bestimmt, und werden etwaige Kaufsliebhaber hiezu mit dem Bemerken eingeladen, daß ihnen bis dahin die Einsichtnahme nicht nur des ganzen Guts, sondern auch der darin schriftlich aufgelegten näheren Kaufsbedingungen offen steht.
[593-95]
Zum Verkauf angeboten
9 Gemälde von verschiedenen berühmten Meistern aus der altdeutschen Schule, vorstellend:
1) Der Tod der Maria. – 2) Johannes in der Wüste. – 3) Die heil. Magdalena, idem. – 4) Die Dreifaltigkeit. – 5) Die Anbetung der Weisen. – 6) Der Eingang der Maria in den Tempel. – 7) Mariä Opferung. – 8) Christus im Tempel. – 9) Das heil. Abendmahl; – alle mit Figuren, nämlich von den drei ersten in 1/2 und von den 6 andern in 1/3 Naturgestalt.
Diese Gemälde empfehlen sich durch Ausführung und guten Zustand; der Besitzer würde auch etliche Stücke aus andern Schulen in Tausch annehmen.
Liebhaber melden sich portofrei bei L. Reiber, Schiffleutstaden Nr. 44, in Straßburg.
[667-68]
Anzeige.
Die Unterzeichneten beehren sich hierdurch anzuzeigen, daß sie ihr bisheriges Geschäfts-Local verlassen und ein anderes
auf dem Liebfrauenberge
im ersten Stock des Hauses des Hrn. C. Ph. Sues, Lit. K. Nr. 43 u. 44 bezogen haben.
Benedict Lotmar ç Söhne
in Frankfurt a. M.
[651]
Subscriptions-Anzeige.
Malerische Reise durch Griechenland,
nach der Natur gezeichnet und in lithographirten Bildern herausgegeben von
G. Mayerhofer,
k. griech. Major à la suite zu Triest.
Dieses Werk erscheint in zwei Lieferungen, deren jede 24 Ansichten in sechs Heften à 4 Blätter enthält, mit beschreibendem Text in deutscher und französischer Sprache. Der Subscriptionspreis pr. Heft ist 6 fl. C. M., mit Farben colorirt 10 fl. C. M.; der künftige Ladenpreis pr. Heft ist 9 fl. C. M., mit Farben colorirt 14 fl. C. M.
Zur Subscription wird ein Zeitraum von 6 Monaten festgesetzt. – Das Werk enthält die Ansichten der merkwürdigsten Alterthümer, der wichtigsten Schlachtfelder und Städte. Das erste Heft, welches folgende Ansichten enthält, ist bereits erschienen.
Oestliche Seite des Tempels der Minerva oder Parthenon.
Westliche Seite desselben Tempels.
Westliche Ansicht der Akropolis.
Das Theater des Herodes.
Wer sich mit Sammlung von Subscribenten befaßt, erhält gegen Baarzahlung des Subscriptionsbetrags zu sechs Exemplaren ein Freiexemplar. – Wegen Bestellungen wolle man sich direct an den Herausgeber oder an solide Kunst- und Buchhandlungen wenden.
Triest, im Februar 1840.
[687]
Bei uns ist so eben erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:
LA CAMARADERIE
OU LA
COURTE-ECHELLE.
COMÉDIE EN CINQ ACTES ET EN PROSE
PAR
M. EUGÈNE SCRIBE,
DE L'ACADÉMIE FRANçAISE.
oder:
Die Cameradschaft,
oder
das Mittel, sich schnell emporzuschwingen.
Lustspiel in fünf Aufzügen und in Prosa
von Eugen Scribe,
Mitglied der französischen Akademie;
herausgegeben
von Gérard, Professor;
mit erläuternden Noten versehen
von Hochstetter, Sprachlehrer.
8. brosch. 15 gr. oder 1 fl.
Scribe's, unstreitig einer der ersten Lustspieldichter unserer Zeit, Cameradschaft hat sich mit Recht einen ungemeinen Beifall erworben. Die sittliche Tendenz dieses Lustspiels macht es vor allen andern für die Jugend geeignet, und wir glauben derselben, so wie Eltern und Erziehern, einen Dienst mit der erläuternden Herausgabe zu erweisen, da eben solche französische Lustspiele selten sind, und das Lesen und Studiren dramatischer Schriftsteller das sicherste und schnellste Mittel zur Erlernung einer Sprache ist.
Stuttgart.
Hallberger'sche Verlagshandlung.
[773]
Lichtbilder.
Für Künstler, Naturforscher und Freunde der Natur und Kunst.
Von der Unterzeichneten ist zu beziehen und durch alle soliden Kunst- und Buchhandlungen des In- und Aulandes zu erhalten:
Photogenisches Papier
von Anton Schober,
zu Verfertigung von Lichtbildern ohne oder mit Camera obscura und anwendbar zu Fixirung der durch das Sonnenmikroskop hervorgebrachten Bilder; nebst genauer Anweisung zu Anwendung dieses Papiers, um Lichtbilder auf verschiedene Weise und in verschiedenen Farben zu erzeugen.
1 Mappe von 10 Blättern und einem Probeblatt mit mehrern Bildern, Preis 3 fl. rhn. oder 1 Rthlr. 20 gGr.
1 Mappe von 20 Blättern und zwei Probeblättern mit Bildern 5 fl. 24 kr. rhn. oder 3 Rthlr. 4 gGr.
1 Duzend Mappen mit je 10 Blättern und 1 Probeblatt 30 fl. rhn. oder 17 Rthlr. 16 gGr.
1 Duzend Mappen mit je 20 Blättern und zwei Probeblättern 55 fl. rhn. oder 32 Rthlr.
Ulm, im März 1840.
Stettin'sche Buchhandlung.