Großbritannien.
Am 30 Mai Nachmittags hatte Nuri Effendi, türkischer Botschafter am Pariser Hofe, seine Abschieds-, und Schekib Effendi, Botschafter am englischen Hofe, seine Antrittsaudienz bei der Königin.
Die Regierung hat Befehl ertheilt, daß auf den verschiedenen königlichen Schiffswerften 15 neue Kriegsschiffe, nämlich 9 Kriegssegelschiffe, und 6 Kriegsdampfschiffe erbaut werden sollen. Unter den Kriegssegelschiffen sind vier von je 90 Kanonen, mit Namen Albert, Exmouth, Hannibal und der Unwiderstehliche; eines von 80 (der Löwe), und die übrigen vier von 10 bis 26 Kanonen. Das größte Dampfkriegsschiff ist von 800 Tonnen.
Der gestern von uns erwähnte Wortwechsel der HH. Hall und Hobler mit dem Advocaten Courvoisiers fand statt in der Gerichtssitzung vom 29, in welcher Hr. Hall dem Gefangenen anzeigte, daß, nachdem nun durch die Aussagen der Zeugen die Anklage gegen ihn hinlänglich bewährt und alle Verdachtsgründe gegen ihn hinlänglich erörtert seyen, er nicht länger in vorläufiger Bewahrung gehalten, sondern als angeklagter Mörder Lord William Russels zur weiteren Aburtheilung nach Newgate gebracht werden müsse. Er werde bei dem nun eintretenden persönlichen Verhör alle Gelegenheit finden, sich gegen jene Anklage zu vertheidigen; doch stehe es ihm auch vorläufig zu, sich über das oder jenes, was ihm nöthig scheine, zu erklären. Nur möge er dabei bedenken, daß jede seiner Aeußerungen niedergeschrieben werde, um davon nöthigenfalls gegen ihn selber Gebrauch zu machen. – Der Gefangene flüsterte ein wenig mit seinem Advocaten, worauf dieser erklärte, sein Client habe nichts zu bemerken, als daß er vollkommen unschuldig sey. Die
Weigerung der HH. Hall und Hobler, Hrn. Russell noch nachträglich in Verhör zu nehmen, gründete sich darauf, daß das Zeugenverhör jetzt bereits vorüber sey, und die Anforderung des Hrn. Flower deßhalb zu spät komme. – Die Fortführung des Gefangenen nach Newgate fand dann später unter großem Zudrang des Volkes wirklich statt.
Im Weichbilde des Dorfes Cuerdale (bei Preston, Lancashire) hat man kürzlich einen reichen Schatz an Silber gefunden, der wahrscheinlich von einem angelsächsischen König hier vergraben wurde. Er besteht erstens aus 10,000 Münzen, jede von 20 Gran durchschnittlich, zusammen 290 Unzen schwer; zweitens aus einer Anzahl Spangen, Zügelgebisse, Ringe u. dgl., zusammen 756 Unzen an Gewicht. Die Münzen sind meistens aus der Zeit Ethelreds, Alfreds und Edwards des Ersten, und der Schatz hat also wohl gegen tausend Jahre unter der Erde geruht.
Das vom Grafen de Lisle erfundene und von der Regierung patentirte Verfahren der Holzbepflasterung hat sich bei einem neuerlich gemachten Versuche in Whitehall als durchaus zweckmäßig bewährt und soll nun in allen übrigen unter der Commission der öffentlichen Arbeiten stehenden Straßen angewandt werden.
Für den Bau der neuen königlichen Börse in London waren zwei Plane eingereicht worden, einer von Hrn. Cockerell und einer von Hrn. Tite, Präsidenten der architektonischen Gesellschaft; jener – nach der Angabe im Spectator – im gesucht-griechischen Style, mit vielen korinthischen Säulen an den verschiedenen Eingängen, und einer Statuengruppe über dem Haupteingang, im Ganzen sehr schmuckreich, aber nicht recht gehalten und symmetrisch, und ohne Totaleindruck; dieser in Palladio's Styl, mit einem achtsäuligen Porticus am Haupteingang und einem hohen Glockenturm an dem andern Ende, im Ganzen einfacher und imposanter. Der Ausschuß entschied sich mit 13 gegen 7 Stimmen für Annahme des letzteren. Der Spectator beklagt noch die Verwerfung eines früher eingereichten Plans des Hrn. Donaldson, den man allgemein als den besten anerkannte, aber für die Anwendung zu theuer befand.
Frankreich.
Paris, 2 Jun.
Die Königin ist mit der Prinzessin Clementine am 31 Mai nach Brüssel gereist.
Dem Courrier und Siècle zufolge ist Admiral Baudin an den la Plata abgeschickt, und mit militärischen und diplomatischen Vollmachten zur Beendigung des Streits mit Buenos-Ayres versehen worden.
Der König hat den Doctor Delacroix in einer Privataudienz empfangen, der Sr. Maj. einen Hut des Kaisers Napoleon überreicht hat, der bisher in seinem Besitze gewesen und den er jetzt dem Staate geschenkt hat.
Das Commerce sagt aus Anlaß der von dem Courrier und dem Siecle erfolgten Suspension der Unterzeichnungen zu einem Denkmal für Napoleon: „Durch diese Unordnung der Ideen und diese Widersprüche im Betragen schimmert, trotz aller rednerischen Künste, eine Wahrheit durch, die sich kurz so zusammenfassen läßt: der Hof hat Furcht, Hr. Thiers zieht sich zurück, Hr. Barrot opfert sich auf.“ Das Commerce gibt fortwährend eine Liste von Subscribenten. Darunter ist ein Posten mit 15,000 Fr. von dem Divisionsgeneral Grobert, der dazu schreibt: „Ich habe ein Haus, das ich in Grosbois besaß, für 20,000 Fr. verkauft; ich weise 15,000 Fr. zum Denkmal Napoleons an. Mögen alle diejenigen, die wie ich durch unsern Kaiser und König bereichert worden, mein Beispiel nachahmen, dann werden wir die Million, die man von dem Volke verlangt, nicht brauchen. – Zur Zeit des Kaisers nannte man sich Divisions- oder Brigadegeneral, und nahm nicht die Titel der Truppen Ludwig XV an.“
(Courrier français.) Aus dem Schreiben des Hrn. Odilon-Barrot wird wenigstens Eine wichtige Folgerung hervorgehen, welche, wo möglich, den Irrthum seiner Partei vermindert. Er protestirt laut gegen den Gedanken, den großen Genugthungsact, wovon die Initiative der Regierung gebührt, den aber der öffentliche Wunsch hervorgerufen hat, zu verkleinern. Hr. Odilon-Barrot gehört nicht zu denen, welche den Ruhm herabzusetzen wagen. Dem Auslande gegenüber, das die Augen auf uns geheftet hat, will er nicht eine Huldigung der Dankbarkeit in ein Todtengericht umändern; er weist die schmählichen Commentarien von sich ab, welche das Journal des Débats über sein Votum gegeben hat; er erklärt sogar, daß wenn das Votum der Kammer den Charakter einer Insurrection gegen das Andenken Napoleons enthielte, „er keinen Anstand nehmen würde, sich unserer Subscription anzuschließen.“ Warum ist Hr. Odilon-Barrot nicht einen Schritt weiter gegangen? Sein an die Spitze der Subscription gestellter Name wäre dieser Seite der Geschichte schön angestanden. Marschall Gérard hat heute gezeigt, daß man eine zarte Lage mit einem gebieterischen Gefühle vereinigen könne. In der Liste des Constitutionnel steht nämlich Marschall Gérard und Graf Waleski, jeder mit 1000 Fr. unterzeichnet.
Diejenigen, welche ihre Pflichten nicht auf gleiche Art verstanden haben, leisten den Institutionen und der Dynastie einen sehr schlechten Dienst.
In der Sitzung der Deputirtenkammer am 1 Jun. hatte Hr. v. Rémusat nach Verhandlung des Entwurfs zu einem Credit von 450,000 Fr. für unvorhergesehene Ausgaben außerordentlicher Missionen und Annahme desselben den Gesetzesentwurf zur zehnten Jahresfeier der Juliusrevolution eingebracht. Die Kammer kam dann mit der allgemeinen Erörterung des Budgets von 1841 und mit der Erörterung des Budgets des Ministeriums der Justiz und der Culte zu Ende.
In der Sitzung der Deputirtenkammer am 2 Jun. wurden die von dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten verlangten Credite erörtert. Hr. Fulchiron spricht bei diesem Anlaß von den Berührungen Frankreichs mit der Schweiz und sagt, die Schweizer können in Frankreich verweilen, Handel treiben und viele machen dabei ihr Glück. Dieß sey aber mit den Franzosen nicht der Fall, die in vielen Städten der Schweiz weder domiciliren noch Handel treiben können; ihm scheine Reciprocität wünschenswerth. Hr. Thiers: „Unsere Berührungen mit der Schweiz sind vielfacher Art; man hat uns nicht sehr gegründete Reclamation zugehen lassen; sehr oft stellen die Eingebornen beider Nationen zu große Forderungen. Man wird aber einsehen, daß die Regierung nicht allen diesen Klagen Genüge leisten kann. Hier muß mit Vorsicht und Klugheit verfahren werden. Wahr ist, daß das Princip zwischen zwei verbündeten Nationen das der Reciprocität ist. Bei einigen Gelegenheiten, wo wir uns einer Sache annahmen, hat man uns geantwortet, daß solche Forderungen unsern eignen Landsleuten nicht zugestanden würden. Offenbar werden einige Modificationen in den Tractaten, wenn diese abgelaufen sind, nöthig seyn. Die französische Regierung wird gewiß zur gehörigen Zeit darauf antragen.“ Hr. v. la Grange interpellirt den Conseilpräsidenten über die Resultate der Vermittelung
zwischen den Regierungen von Neapel und England. Hr. Thiers: „Die Frage ist ernst, so ernst, daß ich in diesem Augenblick keine kenne, die von höherer Bedeutung wäre. Bei der mir in dieser Beziehung aufgelegten Zurückhaltung kann ich doch antworten, daß unsere Vermittelung in ihrem ganzen Umfang in Ausübung ist. Diese Vermittelung übt Frankreich gleichwohl nicht als Richter – denn unsere Vermittelung ist keine bewaffnete – sondern als intermediäre Macht aus. Ich kann der Kammer nur versichern, daß die Interessen Frankreichs nicht vernachlässigt werden sollen.“ Hr. Fould interpellirt das Ministerium wegen einer Frage der Flagge, daß nämlich die französischen Schiffe nicht in den Hafen von Neapel einlaufen können. Hr. Thiers: „Dieser Zustand der Dinge hat lange gedauert, wir haben aber dringend dagegen reclamirt und seit 14 Tagen können unsere Schiffe in den Hafen von Neapel einlaufen und darin verweilen.“ Hr. Mauguin fragt den Minister in Betreff der Verhältnisse mit England und Rußland. Die orientalische Frage scheine ihm einzuschlafen. Er hoffe, das Cabinet werde Frankreich die Rolle wieder geben, die ihm in diesen Unterhandlungen gebühre. In Erwartung, daß das Cabinet dieses Lob zu verdienen suchen werde, lenke er die Aufmerksamkeit der Kammer auf frühere Vorfälle, wo die Nationalehre compromittirt worden zu seyn scheine. Deren seyen drei, der Vorfall auf Mauritius, das was sich auf der afrikanischen Küste in Betreff des Gummihandels ergeben, endlich die Verhältnisse in Betreff des Schwefelmonopols. Er fragt auch, ob man sich mit der Räumung des Hafens von Passages beschäftige, und in Algier die Stellung des englischen Consuls zu regularisiren suche. Hr. Thiers: „Das Schwefelmonopol in Sicilien ist ungerecht. Seine Abschaffung ward von Frankreich verlangt, bevor noch die Schwierigkeiten zwischen dem König von Neapel und England eingetreten waren. Hr. Mauguin ward über die Vorfälle an den Küsten vom Senegal nicht gut unterrichtet. Passages in Spanien betreffend, so ist bereits das englische Material abgeführt und Passages selbst wird ebenfalls in kurzem geräumt seyn. Da der englische Consul zu Algier nicht gewechselt wurde, so war auch kein Anlaß vorhanden, von ihm das Erequatur zu verlangen. Wir bemerken, daß wir diese neueste Sitzung vorerst nur nach stenographischen Mittheilungen geben, daher das Bruchstückartige, Lückenhafte derselben.
Für die der französischen Flagge von einem Narren (fou) im Hafen von Mauritius zugefügten Insulte hat das Cabinet England in der versöhnlichsten Stimmung gefunden. Hr. Mauguin erklärt sich durch einige dieser Erläuterungen befriedigt, beharrt aber noch auf einigen Punkten. Hr. Thiers ist der festen Ueberzeugung, daß Frankreich gut daran gethan habe, in der neapolitanischen Sache zu vermitteln. Die Annahme dieser Vermittelung sey ein neuer Beweis des Vertrauens, das Frankreich den streitigen Parteien einflöße. Hr. Fould tadelt das Betragen des französischen Consuls in Damaskus. Dieser Agent sey es, welcher die Martern gegen die wegen Ermordung des Paters Thomas ungerechterweise angeklagten unglücklichen Juden provocirt habe. Der Redner geht hiebei in Details ein, welche seine Religionsgenossen in Syrien betreffen, und macht dem Conseilpräsidenten den Vorwurf, in dieser Sache nicht mit gehöriger Energie gehandelt zu haben. Hr. Thiers: „Man hat in Betreff dieser Sache viele falsche Gerüchte verbreitet. Ich für meinen Theil möchte mir nicht herausnehmen, eine Meinung über das Wesen der Anklage auszudrücken. Ich habe viele Urkunden, alle Verhöre gelesen, und ich gestehe, ich glaube noch nicht im Stande zu seyn, mich über die Schuld oder Unschuld der Angeklagten auszusprechen. Unser Consul hat sich in den Nachforschungen sehr eifrig gezeigt, und es ist durchaus nicht erwiesen, daß er auf die Martern angetragen habe. Mir ist noch nichts Tadelnswerthes über sein Betragen zugekommen; ich habe jedoch eine Untersuchung befohlen, und ein besonderer Agent ist, mit dieser Mission beauftragt, von Alexandria abgereist.“ Die HH. de la Borde und Isambert nehmen an der Debatte Theil. Hr. Thiers drückt wiederholt sein Erstaunen aus, daß man gegen den französischen Consul in Damaskus ohne Beweise Anklagen aufstelle. Man reclamire im Namen der Juden, der Minister reclamire aber im Namen eines französischen Consuls, der immer seine Pflichten treu erfüllt habe, er reclamire besonders deßwegen zu dessen Gunsten, weil er von Seite fremder Agenten unverdienten Anschuldigungen ausgesetzt gewesen sey. Niedere Leidenschaften hätten sich in eine Sache der Humanität gemischt; er wünsche, daß man die französischen Agenten billiger und gerechter beurtheile. Hr. Auguis spricht gegen Errichtung mehrerer Consulate im Auslande, besonders in Manilla. Damit war die Erörterung des Budgets der auswärtigen Angelegenheiten geschlossen, und die Kammer nahm die verschiedenen Capitel mit einem Abzug von 119,500 Fr. an. Hierauf ward zu den von dem Ministerium des öffentlichen Unterrichts verlangten Crediten übergegangen.
Auf den Bericht des Hrn. Garnier de Bourganeuf ward eine gerichtliche Ordonnanz in der Proceßsache des Mörders Elisabid erlassen, der nun entschieden nicht in Paris, sondern vor den Assisen in Bordeaux gerichtet werden soll. Der so lange auf der Morgue ausgestellte Leichnam des ermordeten Knaben, der von Hrn. Gannal so geschickt einbalsamirt war, und seine ganze Frische beibehalten hatte, ward in einer Kiste wohlverwahrt auf dem Postwagen nach Bordeaux abgeschickt.
Der National bemerkt zu der Rede des Herzogs von Orleans, die er bei seinem Eintritt in Algier gesprochen, und worin er die Gründung eines großen afrikanischen Reichs verkündigt: „Und um dieses große Volk und das große Reich zu gründen, kehrt der Marschall Valèe auf die Maierei Muzaia zurück, um von da aus Miliana zu besetzen, und dann das Thal des Chelif bis Mostaganem hinabzugehen. Dieser Plan scheint uns in den gegenwärtigen Verhältnissen ganz unsinnig; doch wird er vielleicht gerade deßhalb vom Marschall in Ausführung gebracht. Die Resultate können nur unglücklich seyn; daran zweifelt, mit Ausnahme des Constitutionnel, Niemand. Augenscheinlich werden die Araber die Entfernung aller unserer Streitkräfte benutzen und die Ebene in größerer Anzahl heimsuchen, Algier enger einschließen und alle Verbindungen zwischen unsern verschiedenen Posten abschneiden. Ein unglückliches Gefecht kann selbst die Existenz unserer im fernen Thale des Chelif verlornen Truppen gefährden. Wir sind gewißlich keine Unglückspropheten, besonders wenn es sich von unserer Armee handelt, aber wir wünschen sehr, daß diese beklagenswerthe Expedition nicht stattfände. In der That möchten wir zu unserer Regierung sagen, welche Vortheile erhält das Land von diesen zahlreichen militärischen Spaziergängen? Wir besitzen nicht einmal ein Terrain von drei Lieues, wo der Colonist in Frieden den Acker bestellen kann. Unsere Regimenter laßt ihr zum Scherz mit dem Feinde kämpfen; doch dauert das Spiel schon ziemlich lange. Wollt ihr an eure Siege Glauben erwecken, so setzt euch doch auf einem Punkte gehörig fest, gebt Ländereien zum Anbau, bevölkert eure Wüsten, begünstigt eine Auswanderung, die schon seit zehn Jahren darauf wartet! und statt die Truppen damit zu ermüden, ganz Afrika zu durchstreifen, ohne eine größere Spur ihrer Durchzüge zurückzulassen,
als ein Schiff das die Wogen durchschneidet, laßt sie die Ackerbauer beschützen, die nicht ermangeln werden, in großer Anzahl herbeizukommen. So haben die Engländer in Indien gehandelt, so handeln heutiges Tages die Russen im nördlichen Asien, wo sie es mit nomadischen Völkerschaften, ziemlich ähnlich den Beduinen in Afrika, zu thun haben. Die Engländer haben in Indien eines der größten Reiche der Welt gegründet, und Rußland vereinigt mit sich alle die so verschiedenen Völkerschaften, die vom Kaukasus bis zur chinesischen Gränze wohnen. Freilich haben wir selbst in Rußland, dem Lande des Despotismus, nicht gehört, daß man thöricht genug war, von einer Armee zu verlangen, daß sie Prinzen ins innere Land führe und wieder zurückgeleite, wenn sie den Einfall haben, den Krieg zu sehen und nach einigen Tagen wieder nach Haus zu kehren.
Der Toulonnais vom 29 Mai gibt neben den schon bekannten Berichten über die Gefechte am Teniah und bei Medeah etc. auch Berichte aus andern Punkten der französisch-afrikanischen Besitzungen, die ein trauriges Bild von der Verwirrung geben, in welche die Unfähigkeit des Gouverneurs diese französische Eroberung versetzt. Während er bei Medeah alle seine Streitkräfte zusammenzieht und, nach einem Bericht im Courrier, seiner Bequemlichkeit eine Menge Menschen opfert, indem er, um in Ruhe sein Frühstück zu genießen, die gehörigen Anordnungen der Armee zu geben vergißt, wird eine Abtheilung der schwachen Besatzung von Philippeville, und selbst mehrere Bewohner der Stadt von den Arabern gemordet, die Verbindung der Posten aufgehoben und dadurch das ohnedieß leicht reizbare Volk dieser Stadt (das meist aus Maltesern besteht) zu Gewaltthätigkeiten gegen befreundete Stämme der Kabylen gebracht, die nur die traurigsten Folgen haben können. Einige Kabylen aus dem Stamme der Boisias, die sich in der Umgegend von Philippeville aufhielten, wurden theils getödtet, theils mehr oder weniger schwer verwundet. – In Scherschel und gleichzeitig in Mostaganem fanden lebhafte Angriffe von Seite der Araber gegen Ende April statt und zwar so unvermuthet, daß ein Brief aus letzterer Stadt sagt, sie wären, wie aus dem Boden hervorgewachsen, plötzlich vor den Thoren erschienen. Wenn auch hier die französische Besatzung bald ihrer Meister wurde, oder die Araber selbst zu einem ernsten Angriff keine Lust bezeugten und sich schneller entfernten als sie gekommen, so dauerte der Angriff auf Scherschel desto länger, indem die Araber mit überlegener Macht sieben Tage und sieben Nächte die geringe Besatzung belagerten und ängstigten.
Paris, 2 Jun. Die sonderbare und beunruhigende Lage der Bewohner von Algier, der Stadt, und der um sie her liegenden Ansiedler, von welcher wir schon vor mehreren Tagen gesprochen haben, ist endlich von den ministeriellen Journalen selbst zur Sprache gebracht. Was nützen die Siege und Triumphe über Abd-El-Kader und seine Hauptleute, wenn unterdessen der Mittelpunkt der Niederlassung, die Hauptstadt, nicht sicher ist vor den räuberischen Einfällen der Araber. Ist es eine strategische Berechnung des kühnen Häuptlings, stets nach dem Haupte und dem Herzen zu zielen, selbst in den Augenblicken, wo er die vereinte Macht des französischen Oberbefehlshabers vor sich hat, oder ist es bloße Unfähigkeit und Fahrlässigkeit Valée's, der auf diese Weise die Stadt Algier einestheils ohne Kenntniß der Fortschritte der Armee und anderntheils unter den Bedrohungen und Räubereien der Feinde läßt? Gewiß ist jedenfalls, daß, so unvollständig unsere Nachrichten dahier über die Operationen der französischen Armee in Afrika sind, die Bewohner von Algier noch übler berichtet werden als wir, denn sie erfahren meistens erst aus den Pariser Journalen, was das Expeditionscorps thut und läßt. Unter diesen Umständen möchte am Ende zur Wahrheit werden, was bis jetzt nur als Vermuthung gegeben werden kann: die Zurückberufung Valée's, an dessen Stelle General Trezel kommen soll. Hoffentlich wird der langerwartete und ersehnte Armeebericht des Marschalls die glücklichen Nachrichten, die der Regierung in unvollständiger Form zugekommen sind, bestätigen und vervollständigen. – Die Subscription „zu Gunsten der Asche Napoleons“ wird ins Wasser fallen und eines frühen Todes erbleichen, noch ehe sie gelebt hat. Aufrichtig, dieser Ausgang ist vielleicht der glücklichste, den man ihr wünschen konnte, und in dieser Beziehung mögen alle ihre Anhänger dem Hrn. Odilon-Barrot die Hand drücken für den Brief, den er an die Zeitungen seiner Partei geschrieben hat. Unterschriften wie die folgende: „Dem großen, dem unerreichbaren Kaiser, dem mächtigen Feldherrn, dem weisen Gesetzgeber, dem Wiederhersteller der Kirche und der Religion, für mich und meine Familie .... zehn Sols, mit dem Erbieten, diese Summe zu verdoppeln, falls die Million nicht zusammen käme,“ mögen sehr wohl gefühlt und patriotisch seyn, allein sie würden die Thatsache, daß der Bonapartismus im Herzen des Volkes todt ist, nicht beseitigen, und selbst andere peinlichere Deutungen zulassen. Uebrigens hat man nur einen Blick auf die bisherigen Listen zu werfen, um zu sehen, daß die reiche und hochstehende Classe der Gesellschaft so zu sagen gar nicht beigetreten ist. – Ist es mir vergönnt, der Allgemeinen Zeitung eine Bemerkung in Betreff der zahlreichen und noch immer folgenden Widerlegungen des Marmier'schen Aufsatzes über Deutschland zu machen? Wir finden hier in Paris, daß Deutschland allzu gutmüthig ist, und seine Zeit zu leicht verschwendet, indem es die zahllosen Irrthümer, Versehen, die moralische und die litterarische Naseweisheit des Hrn. Marmier einer so gründlichen Ueberführung würdigt. Mein Gott! was Ihre Correspondenten hier ab ovo und des Breitern darthun wollen, lesen die Franzosen doch nicht, und sind schon im voraus davon überzeugt, denn Hr. Marmier hat eigentlich hier noch Niemanden gefunden, der an seine Wichtigkeit glaubte, und für Deutschland ist es doch wohl rein überflüssig, mit Vor- und Nachsatz zu beweisen, daß Hr. Marmier das Land nicht kennt, von dem er spricht, seine Sprache und Litteratur nur höchst oberflächlich versteht, und die Männer, mit denen er verkehrt, und gegen die er sich undankbar bewiesen, mit falschen Farben malt. Reicht es aber hin, um von so ernsten Gegnern und so gelehrten Widerlegungen beehrt zu werden, daß Jemand im süßen Taumel der Unkunde schwebe, und hier und da ein wenig Aberwitz, selbst viel, auskrame, so möchte ich, der Abwechslung halber, unsern deutschen Collegen den Hrn. Andreas Delrieu im Feuilleton des Siècle empfohlen haben. Jener Delrieu ist unstreitig eine der kolossalsten Notabilitäten, die über Deutschland geschrieben haben, im Gebiete der anmaßlichen Ignoranz und des vorlauten Absprechens nämlich. Er schreibt so eben seine Erinnerungen aus Deutschland, wie er es in einem Vogelfluge durch unsre Provinzen im Eilwagen erschaut und in Gesellschaft einiger Studenten zu Heidelberg, München und Prag ergründet hat. Sein neuester Aufsatz ist eine Skizze von Böhmen; sie besteht aus einem sogenannten homme à'esprit, dem Führer Delrieu's in Prag und der Folie seines Witzes, einem Leuchter, den Titus von Jerusalem zurückgebracht, einem bleichen Wolkenschein, der stets über dem Rathhause zu Prag schwebe, wo im Jahr 1618 die „hohen Herren“ von einer Höhe von 80 Fuß auf einen Misthaufen gestürzt wurden und der Geschichte der Libussa im romantischen Gewande
eines Pariser Feuilleton. Voilà, sagt Hr. Delrieu, nachdem er diese Mixtur gehörig geschüttelt und gerührt hat, voilà ce qui peint la Bohème etc. Ich hätte vorgezogen: Et voillà mit zwei ll, das hätte wenigstens an Odry und einen derben grotesken Spaß erinnert. Denn je mehr ich diese Elucubration ansehe, je mehr dünkt es mich, daß Hr. Delrieu nur schreibt, um seine Leser zu ergötzen und lachen zu machen, wäre es auch auf seine eigene Kosten. Dieser letztere Punkt freilich macht mich noch ungläubig, denn einer seiner Freunde, dem ich die Gewissensfrage gestellt: Glauben Sie, daß Hr. Delrieu Verstand genug habe, um sich albern zu stellen und Possen eines litterarischen Bajazzo zu reißen? antwortete mir mit vieler Ruhe: ich denke nicht.
Paris, 1 Jun. Heute kam die Reihe an das Budget. Ich habe aus dem Bericht der Commission einige ihrer Monita notirt. Die Regierung hatte Gehaltszulagen für mehrere Consularagenten verlangt; nur für einen wurde sie gebilligt, für den Bruder des Hrn. Barrot, der in Manilla residirt. Die Commission führt Beschwerde, daß die Präfecten durch die ihnen aufgetragenen politischen Arbeiten von ihren Verwaltungsarbeiten abgezogen werden. Der Entwurf des neuen Douanengesetzes untersagt den Transit der belgischen Nachdrücke französischer Werke; die Commission will außerdem eine genauere Aufmerksamkeit der Zollbeamten auf diese Nachdrücke eingeführt wissen. Bis jetzt ist diese Aufmerksamkeit weder streng, noch ist sie gleichförmig an allen Gränzorten, so daß man z.B. in Straßburg die belgischen Nachdrücke ungehindert hereinbringt. – Hr. Thiers und der Minister des Innern versichern den Deputirten, sie hätten eine Anzahl Präfecten und Unterpräfecten theils gänzlich entfernt, theils versetzt, und diese Veränderungen würden nächstens veröffentlicht werden.
Deutschland.
München, 5 Jun. Wie man vernimmt, ist heute ein Courier mit erfreulichen Nachrichten über das Befinden Sr. Maj. des Königs von Preußen hier eingetroffen; derselbe soll vom Großfürsten-Thronfolger, der seiner durchlauchtigsten Mutter entgegen gereist, von Küstrin aus an die hohe Braut, die sich jetzt in unserer Stadt befindet, abgesandt worden seyn. – Gestern wurden in der Kirche der barmherzigen Schwestern neuerdings zehn Jungfrauen, darunter mehrere von wohlhabenden Eltern, eingekleidet. Wer das wohlthätige Wirken des Ordens des heiligen Vincenz von Paula kennt, muß sich über die Zunahme seiner Mitglieder freuen, während die Wahl dieses strengen Berufs bei günstigen äußern Verhältnissen in unsern Tagen doppelte Beachtung verdient. – Zu den namhaften Fremden, die hier angekommen, gehört der k. k. österreichische Hofrath Hr. v. Huszar.
Darmstadt, 2 Jun. Die Berathung über die von der Regierung den Ständen angesonnene Summe von 800,000 fl. zu Deckung älterer und neuerer Passiven Sr. k. H. des Großherzogs ist in unsrer zweiten Kammer bereits erledigt. Der Ausschuß derselben hatte auf Genehmigung angetragen, und in diesem Ausschusse sitzen zwei Mitglieder, welche man sonst zur Opposition rechnet. Bei der Berathung wollten die Abg. Emmerling und Glaubrech vorerst nähere Nachweisung und Specification der Bedürfnisse und zu diesem Zwecke Rückweisung der Sache an den Ausschuß. Abg. Striegler aber bestritt die Proposition, weil darnach die 800,000 fl. aus denjenigen zwei Drittheilen der Domänen getilgt werden sollen, welche, nach der Verfassungsurkunde, unveräußerlich sind. Gegen beiderlei Bedenken sprachen hierauf der Finanzminister v. Hofmann und die Abg. Brunck, Hellmann, Knorr, der erste Präsident Schenck, Goldmann u. A. Besonders lebhaft gegen Emmerling und Glaubrech äußerte sich der Abg. v. Grolman. Bei der Abstimmung waren 41 gegen 2 Stimmen (Emmerling, Glaubrech) gegen eine Rückverweisung an den Ausschuß, und 40 gegen 3 Stimmen (Emmerling, Glaubrech und Striegler) für die Bewilligung der 800,000 fl. (Oeffentl. Mitth.)
Dresden, 29 Mai. Die heutige Verhandlung der ersten Kammer galt der Berathung des (gestern mitgetheilten) Berichts der dritten Deputation über den Eisenstuck'schen Antrag in Bezug auf die hannover'sche Verfassungsangelegenheit. Die Discussion darüber führten vorzüglich: Vicepräsident v. Carlowitz, Graf Hohenthal (Püchau), Kammerherr Ziegler und Klipphausen, Kammerherr v. Thielau, Klostervoigt v. Posern, Domherr Dr. Schilling, Superintendent Dr. Großmann, die Bürgermeister Wehner und Gottschald, und der Referent Amtshauptmann v. Welck; die Regierung war vertreten durch die Minister v. Zeschau und v. Könneritz. Der Vicepräsident v. Carlowitz bestritt vorzüglich die Competenz der Kammer, so wie der Ständeversammlungen überhaupt zu Behandlung der hannover'schen Verfassungsfrage; seine Beweisführung war jedoch schwächer als sonst und im Ganzen nur der Reflex der bekannten Ansichten des Ministers v. Blittersdorf in Baden. In gewisser Hinsicht zur Ordnung verwiesen wurden Ziegler und v. Posern, der letztere jedoch nur durch den Referenten, welcher darauf aufmerksam machte, daß die Deputation in ihrem Berichte sich aller Beurtheilung des Verfahrens des Königs von Hannover enthalten habe, daher v. Posern als Deputationsmitglied nun nicht davon abweichen dürfe. Der letztere hatte nämlich erklärt, auch die Aristokratie könne das, was in Hannover geschehen, nicht gutheißen, und da er und sie alle, die Mitglieder der ersten Kammer, zur Aristokratie gehörten, so folge daraus, daß auch sie ihr Votum abgeben müssen. Ziegler tadelte gleichfalls die geschehene Aufhebung der hannover'schen Verfassung, wurde aber vom Präsidenten darauf aufmerksam gemacht, daß sich die Art und Weise, wie er es gethan, nicht gezieme. Obgleich nun Ziegler auf das Beispiel der badischen Kammer hinwies und äußerte, daß Männer wie v. Itzstein, v. Rotteck, Welcker eine ganz andere Sprache geführt hätten, so entgegnete doch der Referent v. Welck, daß die erste Kammer in Sachen solcher Beispiele nicht bedürfe, sondern selbst
wisse, was sie zu thun habe. Die Bürgermeister Wehner und Gottschalk so wie Domherr Dr. Schilling verwendeten sich für den Beitritt zu den Beschlüssen der zweiten Kammer. Gottschald beklagte dabei, daß die Redefreiheit beeinträchtigt worden sey, und Wehner nannte den Bericht der dritten Deputation einen „zahmen“. Graf Hohenthal-Püchau vertheidigte die Deputation; der zweiten Kammer wollte er nicht beitreten, da es noch sehr zweifelhaft sey, wer in Hannover Recht habe; es ließen sich für die Rechtmäßigkeit der Aufhebung des Staatsgrundgesetzes in Hannover auch Gründe anführen, die er aber verschweigen wolle. Dr. Großmann trat im Wesentlichen zwar denen bei, welche die Einmischung in die hannover'sche Angelegenheit als nothwendig bevorworteten, trennte sich aber in Bezug auf die Form, indem er den Antrag stellte, die Regierung solle sich für die Aufrechthaltung des Art. 56 der Wiener Schlußacte verwenden (daß die in anerkannter Wirksamkeit bestehenden Verfassungen zu schützen), welcher Antrag zwar unterstützt, jedoch nicht angenommen wurde. Uebrigens zollte er dem hannover'schen Volke für seine loyale Haltung innige Hochachtung. Die Anträge der Deputation wurden am Schlusse der ziemlich umfänglichen Verhandlung mit 24 gegen 14 Stimmen angenommen, also die auf die Wiederherstellung der hannover'schen Verfassung von 1833 und Erläuterung des Ausdrucks „dermalige Stände“ in der Resolution des Bundestags gerichteten Beschlüsse der zweiten Kammer abgelehnt, der Bundesstaatsgerichtshof und die Veröffentlichung der Protokolle der Bundesversammlung aber empfohlen. Nach den Aeußerungen der Regierung dürfte diese Angelegenheit in öffentlicher Sitzung nun nicht wieder zur Sprache kommen. Die Tribunen waren ziemlich gefüllt, doch am meisten von Mitgliedern der Regierung und des diplomatischen Corps. (L. A. Z.)
Hannover. In der Sitzung der zweiten Kammer vom 29 Mai gelangte der Entwurf der Geschäftsordnung (Reglement) für die allgemeine Ständeversammlung zur erstmaligen Berathung. Das Cap. II. enthält im §. 7 folgende Bestimmung: „Zur Eröffnung des Landtags und zur Constituirung der Kammern ist erforderlich, daß wenigstens die Hälfte derjenigen legitimirten Mitglieder jeder Kammer, welche zum regelmäßigen Erscheinen in den Sitzungen verpflichtet sind, anwesend sey. Die Anzahl der in den Kammern anwesenden Mitglieder muß sich jedoch mindestens in erster Kammer auf 15, in zweiter Kammer auf 20 Mitglieder belaufen.“ Ein Mitglied hielt dafür, daß, wenn es auch nicht erforderlich scheine, bei dem bisherigen Grundsatze, nach welchem die Hälfte der bei vollständigem Erscheinen aller verfassungsmäßig berufenen Mitglieder gegenwärtig seyn müsse, stehen zu bleiben, und damit die Eröffnung des Landtags wie die Constituirung der Kammern unnöthigerweise zu erschweren, dennoch die Feststellung des Minimums auf nur 20 Mitglieder für die nach der Verfassungsurkunde zwischen 80 und 90 Mitglieder zählende zweite Kammer nicht angemessen seyn dürfte, und schlug daher vor, das Minimum auf 30 festzusetzen. Wiewohl nun ein zweites Mitglied vermeinte, daß zumal hier, wo lediglich von der Eröffnung des Landtags und von der Constituirung der Kammern die Rede, für das Erforderniß der Anwesenheit von 20 Mitgliedern eben so viel als für Feststellung des Ministeriums auf 30 sich sagen lasse, und daß beide Bestimmungen daher in gleichem Maaße willkürlich seyen, im Zweifel aber diejenige wohl den Vorzug verdienen möchte, durch welche die Eröffnung des Landtags zur festgesetzten Zeit am meisten erleichtert werde: so äußerten sich doch mehrere andere Mitglieder für Erhöhung des Minimums auf 30 Anwesende. Ein drittes Mitglied sah sich hiernächst veranlaßt, darauf aufmerksam zu machen, daß es anscheinend zweckmäßig seyn möchte, den Paragraph dahin zu vereinfachen, daß lediglich ein durch eine bestimmte Zahl ausgedrücktes Minimum (und zwar für die zweite Kammer 30) der Anwesenden als Bedingung der Eröffnung des Landtags und der Constituirung der Kammern vorgeschrieben, mithin der Satz „wenigstens die Hälfte derjenigen legitimirten Mitglieder jeder Kammer, welche zum regelmäßigen Erscheinen in den Sitzungen verpflichtet sind,“ weggelassen werde. Es scheine nämlich dieser Satz, welcher den in dem königlichen Schreiben vom 19 März d. J., die Auslegung des Reglements vom 14 Dec. 1819 betreffend, entwickelten Ansichten allerdings conform sey, durch die vielleicht erst späterhin hinzugefügte Feststellung eines Minimums durchaus überflüssig zu werden, und könne derselbe nur zu Zweifeln und Discussionen über die danach nicht immer gleich bleibende Zahl der Mitglieder, welche gegenwärtig seyn müssen, führen – ein Uebelstand, der um so mehr zu vermeiden sey, weil der Umstand, daß die Vollmachten zuerst dem königlichen Cabinet eingereicht, und von diesem dem Erblandmarschallamte übersandt werden, es gestatte, jeden Augenblick darüber Zweifel anzuregen, ob nicht noch mehrere Vollmachten als die mitgetheilten, eingegangen, und welche Zahl von Mitgliedern daher über das Minimum hinaus anwesend seyn müsse. Zwar sey es allerdings möglich, daß durch Beibehaltung des fraglichen Satzes die erforderliche Zahl der Anwesenden einmal über das Minimum hinausgehe, insofern nämlich mehr als die doppelte Zahl der Anwesenden als legitimirt vom königlichen Cabinet schon anerkannt worden, indessen sey der Eintritt des Falls, daß über die Hälfte derjenigen Mitglieder, welche durch Einsendung ihrer Vollmachten, die Absicht, zu erscheinen, zu erkennen gegeben haben, doch ausbleibe, so wenig je zu besorgen, daß es nicht anpassend erscheinen könne, allein aus Rücksicht für diese Möglichkeit von der durch Einfachheit und Verhütung jedweden Zweifels sich empfehlenden Feststellung des Minimums lediglich auf eine bestimmte Zahl abzuweichen. Diese Bemerkungen fanden Beifall, und wurde bei der Abstimmung von überwiegender Majorität ein darauf gebauter Verbesserungsantrag, wie auch der erste Antrag, das Minimum auf 30 für die zweite Kammer festzusetzen, angenommen, so daß der Paragraph salva redactione nun so lautet: Zur Eröffnung des Landtags und zur Constituirung der Kammern ist für erste Kammer die Anwesenheit von 15 derjenigen Mitglieder, welche zum regelmäßigen Erscheinen in den Sitzungen verpflichtet sind, für zweite Kammer die Anwesenheit von 30 Mitgliedern erforderlich.“ – Bei der zweiten Berathung den 30 Mai beantragte ein Mitglied den Paragraph salva re dactione so zu fassen: „Zur Eröffnung des Landtags und zur Constituirung der Kammern ist die Anwesenheit der Hälfte derjenigen Mitglieder in jeder Kammer erforderlich, welche zum regelmäßigen Erscheinen verpflichtet sind.“ Der Antrag wurde hauptsächlich dadurch motivirt, daß es bisher so gehalten worden, daß jede andere Bestimmung des Minimums willkürlich sey, und daß die Beschlüsse einer Ständeversammlung, von welcher mehr als die Hälfte der Berufenen sich zurückhalte, des nöthigen Vertrauens sich nicht erfreuen könne. Der Hr. Proponent nahm aber seinen Antrag für heute zurück, da derselbe wenig Unterstützung, und hauptsächlich in der Erwägung lebhaften Widerspruch fand, daß im §. 89 der Verfassungsurkunde die Wahl zur Ständeversammlung für eine Verpflichtung der Wahlberechtigten erklärt worden, und in Gemäßheit der Bundes- und Landesverfassung habe erklärt werden müssen, daß ein directes Zwangsmittel zur Vornehmung gültiger Wahlen aber kaum zu finden sey, und daß daher die Besorgniß, die Ständeversammlung werde doch eröffnet und beschlußfähig werden, mithin die Erleichterung der Beschlußfähigkeit, als das einzige wirksame Mittel, von Wahlverweigerungen zurückzuhalten, betrachtet werden müsse, daß den von dem Hrn. Proponenten hervorgehobenen Rücksichten durch Erhöhung der erforderlichen Zahl der Anwesenden in zweiter Kammer von 20 auf 30 vollkommen genügt sey, und daß endlich, wie bei einer andern Gelegenheit schon vorgekommen, die bisherige Annahme, daß die Hälfte aller Berufenen gegenwärtig seyn müsse, lediglich auf einer ihrer Richtigkeit nach sehr zweifelhaften Auslegung des Reglements von 1819 beruhe, ohne welche zuverlässig ein guter Theil aller derjenigen Ereignisse nicht eingetreten seyn würde, welche seit 1838 durch die Versuche, die zweite Kammer zu sprengen, herbeigeführt worden, und deren Wiederkehr thunlichst zu verhüten eine unabweisliche Pflicht gegen das Land sey. Der Paragraph wurde mit der bei der ersten Berathung beschlossenen Abänderung angenommen. (Hannov. Z.)
Hamburg, 29 Mai. Mit der neueingerichteten Staffetenpost von Paris über Düsseldorf erhalten wir jetzt Dienstags und Freitags Pariser Briefe in vier Tagen. (Hamb. C.)
Der Staub Napoleons.
Wir sagen Staub, weil Napoleon nicht verbrannt worden ist, also von seiner Asche nicht wohl die Rede seyn kann. – Der Staub Napoleons soll dem fernen romantischen Grabe der Insel St. Helena entrückt und an den Ufern der Seine in der Mitte des französischen Volkes, wie er selbst in seinem Testament verordnet, beigesetzt werden. Das ist etwas sehr Natürliches. Zwar hat man mit Recht bemerkt, daß die Ferne jenes Grab mit einem eigenen poetischen Zauber umkleidete; zwar fürchten einige von denen, die für Napoleons Andenken schwärmen, die Weihe der Verbannung und des Unglücks, welche sein Grab heiligte, werde verloren gehen, Nähe und Gewohnheit und Parteigezänk werden eine Profanation herbeiführen. Indeß ist in der Masse des Volks offenbar der Wunsch, den großen Kaiser wieder zu haben, den Verbannten zurückzurufen, den Gefangenen zu befreien und seinen eigenen letzten Befehl zu erfüllen, der natürlichste und stärkste. Wer sollte einem Nationalgefühl dieser Art nicht Gerechtigkeit widerfahren lassen!
Handelt es sich aber allein von der Befriedigung eines Nationalgefühls? Da Ludwig Philipp oder Thiers in dieser Angelegenheit die Initiative ergriffen, ist man bereits allgemein darüber einverstanden, daß die Uebersiedelung des Sarges von St. Helena nicht Zweck, sondern nur Mittel seyn soll. Es zweifelt Niemand, daß Napoleon noch lange ruhig auf seiner Insel gelegen haben würde, wenn er bloß um seinetwillen oder um Frankreichs willen hätte herüber geholt werden sollen. Man weiß, er kommt jetzt nur, um vor den Triumphwagen des Bürgerkönigs oder des Hrn. Thiers gespannt zu werden. Ihm selbst wird es ziemlich gleichgültig seyn, wem von beiden er diesen Dienst leisten soll, da er ihn in jedem Fall unfreiwillig leistet.
Wenn der Gedanke vom König ausgegangen ist, läßt er sich rechtfertigen: erstens als eine natürliche Consequenz des schon früher von ihm eingehaltenen, dem Nationalstolz schmeichelnden Systems, das mit der Adoption der dreifarbigen Fahne begann; zweitens als eine Demonstration gegen die Napoleoniden, denen er bei dieser Gelegenheit sehr augenfällig zeigt, daß er sie nicht mehr zu fürchten hat; drittens als eine Demonstration gegen das Ausland im Sinne der Politik,
die sich in Drohungen gefällt, gesetzt auch, es hieße bei ihm nur: si vis pacem, para bellum.
Wenn aber der Gedanke von Thiers ausgeht, vielleicht im Widerspruch mit den geheimen Sympathien des Königs, so erklärt er sich entweder als eine augenblickliche Improvisation, hervorgegangen aus dem Bedürfniß, sich großen Beifall bei der Nation zu gewinnen, oder als eine Handlung der politischen Voraussicht, hervorgegangen aus dem Gefühl, daß Wechselfälle eintreten könnten, bei welchen es räthlich scheinen dürfte, wie dem Nationalstolz überhaupt, so den kriegerischen Neigungen insbesondere geschmeichelt zu haben.
Auffallend ist die Bestimmung, daß Napoleon nicht in St. Denis, sondern bei den Invaliden beigesetzt werden soll. Im Interesse des Königs würde mehr jenes liegen als dieses. Das monarchische Princip würde dabei gewinnen, wenn Napoleon bei den alten Königen bestattet würde. Wohin will sich denn Ludwig Philipp selbst begraben lassen, wenn er einst und mit ihm die Bürgschaft des europäischen Friedens Abschied nimmt? Nur wenn Napoleon in St. Denis ruhte, könnte auch er dort ruhen. Denn wenn die jüngere Linie der Bourbone sich in jener Königsgruft der ältern beigesellte, mit Ausschluß Napoleons, würde der nationale Widerwille gegen die ältere Linie auch auf die jüngere übergehen. Wird Napoleon von St. Denis entfernt, so muß auch Ludwig Philipp ein besonderes Familiengrab für seine Dynastie gründen. Dieß heißt aber den historischen Faden ohne Noth abreißen. Die neue Dynastie würde mehr dabei gewinnen, wenn sie sich nicht absonderte, sondern die alte Reihe der Beherrscher Frankreichs, Napoleon mit eingeschlossen, nur fortsetzte.
Die Beisetzung Napoleons bei den Invaliden ist also keine dynastische Maaßregel, scheint ausschließlich dem Hrn. Thiers anzugehören und bezeichnet den ganzen Act der Uebersiedelung aus St. Helena als eine Demonstration im Sinn der kriegerischen Sympathien Frankreichs, und ist zugleich eine den Republicanern wenigstens indirect gemachte Concession. Napoleon soll bei den Invaliden bleiben, um ausschließlich militärische Erinnerungen zu wecken, alles Höfische soll an ihm abgestreift werden.
Das könnte nun ein bedenkliches Omen für Europa werden, wenn man nicht schon gewohnt wäre, in Paris Schauspiele wechseln zu sehen, in denen zwar wohlredende Helden drohende Reden halten, doch keiner in das friedliche deutsche Parterre herabsteigt, um unser unschuldiges Blut zu vergießen. Auch Napoleons zweite Bestattung wird nur ein solches Schauspiel seyn, und Thiers, der Director desselben, wird ihm an welthistorischer Würde weniger geben als nehmen.
Und dennoch hat die Sache etwas Unheimliches, und das Drohende liegt, wenn nicht in den Reden des Hrn. Thiers, doch in dem verhängnißvollen Sarge. Thiers glaubt mit einer Handvoll Staub spielen zu können, wie der Wind, dem das Umdrehen der französischen Wetterfahnen ohnehin längst geläufig ist. Aber er selbst kennt vielleicht nicht ganz die Macht, die er zu beschwören sich unterfangen. Wird der Kriegsdämon, der in Napoleons Leib wohnte und mit ihm so lange auf der fernen Insel unter dem schweren Steine lag, nicht mit ihm zurückkommen über das Weltmeer? Wird er nicht derer hohnlachen, die ihn riefen, und zu furchtbarem Ernst machen, was ihnen nur Spiel seyn sollte? Wird der große Napoleon nicht auf irgend eine Weise den kleinen desavouiren? Wird der Löwe dem in des Löwen Haut nicht unerwartet einen Schrecken bereiten? Wird diesem nicht begegnen, was dem Zauberlehrling in Goethe's Gedicht begegnete? Wir können uns der Vorstellung nicht erwehren, daß um das Grab des großen Welteroberers eine geisterhafte Bewegung herrscht, daß, wenn Napoleon wieder in Frankreich einzieht, die Schaaren der gefallenen Helden ihn umdrängen und wie die Todten auf Kaulbachs berühmtem Bilde sich über dem lebendigen Volke lagern und es mit sich hinreißen werden in den Sturm, der in ihnen braust, und der etwas rauher ist als der Wind, den Hr. Thiers auf der Tribune macht.
Doch haben wir nicht das mindeste dagegen, wenn man uns belehrt, daß diese dantesken Vorstellungen thörichte Träume sind. Mögen sie es seyn, möge der Held des Jahrhunderts in Frankreichs Erde ruhen und seine Ruhe dem Lande mittheilen. Wir wollen, wenn das Schauspiel friedlich abläuft, Hrn. Thiers darum loben und mit wahrem Vergnügen dabei denken: laßt die Todten ihre Todten begraben.
Die Juden in Damaskus.
Ueber die Judenverfolgung in Damaskus gibt das Journal des Débats folgende Mittheilungen des Advocaten Cremieur: „Die Briefe, die wir mit dem Paketboot aus der Levante erwarteten, sind angekommen, und haben uns Nachrichten aus Damaskus über Konstantinopel und Alexandria gebracht. Der Advocat Darmon, bei der französischen Gesandtschaft in Konstantinopel angestellt, hat, auf Ansuchen der israelitischen Gemeinden in Konstantinopel und Damaskus und der Abgesandten aus dem heiligen Lande, dem Hrn. v. Pontois eine Klage gegen das unregelmäßige Betragen des französischen Consuls in Damaskus, Grafen v. Ratti-Menton, übergeben. Hr. v. Pontois hat schon am 27 April dem Generalconconsul in Alexandria, Hrn. Cochelet, geschrieben, dem Hrn. v. Ratti-Menton den Befehl zugehen zu lassen, jedes weitere Verfahren einzustellen. (Einer der Berichte des Consuls Merlato sagt, daß die Tortur schon am 23 April aufhörte.) Von Alexandria kommen uns genauere Nachrichten. „Mehemed Ali (heißt es darin) hatte anfangs Befehl gegeben, den Proceß, aber ohne Tortur, zu beginnen. Dieser Befehl kam nicht an, oder blieb ohne Wirkung. Darauf vereinigten sich die europäischen und ägyptischen Hebräer. Wir richteten an Se. Hoheit Mehemed Ali eine ehrfurchtsvolle Bitte, ohne uns wegzuwerfen oder zu demüthigen. Wir sprachen als Menschen, die Gerechtigkeit, kein Mitleiden verlangen, als Männer, die Gott ihm gegeben hat, zu regieren, nicht zu erwürgen. Se. Hoheit war an eine solche Sprache nicht gewöhnt, doch ohne sie zu verachten oder sich beleidigt zu zeigen, nahm er sie gütig auf, gewährte uns Gerechtigkeit und Befehl, sofortige Einstellung der Tortur und Sammlung aller Acten des Processes, die ihm zugeschickt werden sollten. Dieser besondere und strenge Befehl hat sogleich eine heilsame Wirkung hervorgebracht. Man schreibt uns aus Damaskus, daß die Hebräer wieder aufleben. Am 1 d. M. verlangte ein Bericht des Consuls Merlato an den Generalconsul Laurin einen Befehl des Vicekönigs für Scheriff-Pascha, daß er der Verfolgung und den Angriffen, die gegen die unglücklichen Israeliten gerichtet waren, ein Ziel setze Vergl. weiter unten den Bericht vom 25 April. Die Juden von Alexandria und Konstantinopel klagen über den Einfluß des Hannà-Bahry-Bey, eines Christen, der eifersüchtig über die hohe Stellung der Familie Farhi sey, und ihr die Absetzung seines Bruders zuschreibe.
Am 2 gab Se. Hoheit den Befehl, wir selbst haben ihn durch einen Courier abgesendet. Mehemed sagt in dem Befehle: „Wir erfahren, daß gewisse mächtige Männer unter den Christen unsre hebräischen Unterthanen in Damaskus anfeinden, und daß man dir vergeblich Vorstellungen gemacht hat. Solche Angriffe mißfallen uns; sie sind gegen unsern Willen; ich befehle dir zu verhindern, daß sie sich erneuern.“ Ein Gerichtshof, von dem Vicekönig und den Consuln Englands, Rußlands, Preußens und Oesterreichs zusammengesetzt, wird das Urtheil sprechen. Man versichert, der französische hiesige Consul, Hr. Cochelet, habe versucht, sich diesem Plan zu widersetzen, der Vicekönig sey aber auf seinem Plane beharrt.“
Auszug aus einem Bericht des Hrn. Merlato, österreichischens Consul in Damaskus, an den Generalconsul Hrn. v. Laurici vom 17 April. Ew. Exc. hat aus meinen frühern Berichten erfahren, daß sieben der vornehmsten Israeliten in Damaskus, des Mordes angeklagt, den entsetzlichsten Martern übergeben worden sind; daß man, trotz der Betheuerung ihrer Unschuld, ihnen das Geständniß eines Verbrechens entreißen wollte, das sie läugneten, daß zwei dieser Unglücklichen endlich unter den fürchterlichsten Martern den Geist aufgaben. Die barbarischen Martern, welche die fünf andern erduldet haben, sind so entsetzlich, daß nur ein Wunder der Vorsehung ihnen das Leben erhalten konnte. Man hat sie mit Ruthen geschlagen, sie stundenlang in kaltes Wasser geworfen, die Zeugungsglieder grausam gedrückt und zerrieben. Von weitem hörte man das Schreien und die Seufzer der Dulder. Man hat ihnen die Ohren zerrissen, das Gesicht zersetzt, mit glühenden Eisen das Kinn, die Nase und den Bart verbrannt. Soldaten sind auf ihrem ausgestreckten Körper, nach erhaltenem Befehl, herumgetreten. Einem der Unglücklichen, Mussa Salonicli, hat man eine andere Marter bereitet, man hat ihm kleine Zangen in das Fleisch, zwischen die Nägel der Füße und Hände gesteckt... Diese Martern setzte man fort, bis wenigstens die Mehrzahl ihre Schuld eingestanden hatte. Nur Salonicli hat seine Unschuld unter den fürchterlichsten Schmerzen betheuert. In Bezug auf die sieben andern des Bedienten-Mordes Angeklagten, unter denen man auch Hrn. Isaak de Piccioto, einen österreichischen Unterthan, begreifen wollte, habe ich Ihnen schon geschrieben, wie man den Aslan Farhi verhaftet, und den schwachen jungen Menschen zu dem ungereimten Geständniß brachte. Auch Meyr Farhi wurde verhaftet, vertheidigte aber seine Unschuld so siegreich, daß man sich nur begnügte, ihn ohne ferneres Verhör 25 Tage lang einzusperren. Man sagt, daß der Gouverneur insgeheim Mohammed-Effendi (oder Mussa-Abuluffia) einen der sogenannten Schuldigen vor sich habe kommen lassen, der, als der Gouverneur ihm feierlich, die Rechte auf den Koran gelegt, seinen Schutz versprochen, sein ganzes Geständniß zurückgenommen, und es als Folge der entsetzlichen Martern erklärt haben soll. Er könne sogar ein Alibi in Bezug auf Stunde und Ort des begangenen Mordes beweisen. Indeß der Thatbestand des Processes ist aufgestellt und durchgesehen worden, der Hauptredacteur ist der berühmte Scibli Ayub, der unter dem Vorwande der Pest im französischen Consulat eingeschlossen
bleibt. Wahrscheinlich ist in diesem gewissenhaften Bericht kein Wort von den Martern zu lesen, die nur zu deutlich auf den entstellten Körpern der unglücklichen Schlachtopfer zu sehen sind. Der Vicekönig muß diesen Vorgängen ein Ende machen, an denen persönlicher Haß, blinde Leidenschaft, Eigennutz und Handelseifersucht einen nur zu großen Antheil gehabt haben.
Ein anderer Bericht vom 23 April. Die Martern haben aufgehört. Die Unglücklichen erwarten jetzt Hülfe von einem unparteiischen und gerechten Gerichtshofe; sonst möchten sie schwerlich aus dem Abgrunde errettet werden können, in den die Erbitterung ihrer Feinde sie gestürzt hat. Es vergeht fast kein Tag, daß die Juden von unwissenden Christen nicht beschimpft würden, da sie etwas zu sehr auf Hannà-Bahry-Bey Civil-Generalgouverneur, der in seinem Amte eine eben so große Vollmacht besitzt, wie Ibrahim Pascha in seinem Militärgouvernement. Hannà-Bahry-Bey ist Christ. (Anm. des Hrn. Crémieux.)
rechnen. – Am 24 d. M. haben der französische Consul und der Generalgouverneur von neuem die sogenannten Ueberreste des Pater Thomas verificiren wollen. Dazu wurden die drei ersten Aerzte, die im Anfange befragt worden, in das französische Consulat gerufen. Man will die ausgegrabenen Ueberreste in einen Kasten legen, der versiegelt an die medicinische Akademie nach Paris geschickt werden soll, um zu erfahren, ob es die Gebeine eines Menschen oder Thierknochen seyen.
Auszug aus einem Briefe von Hrn. v. Laurin. Alexandria, 26 April. Der Proceß nimmt für die Juden eine sehr günstige Wendung. Der Barbier erklärt, daß er durch Muhammed (el-Telli) zu seiner Anklage gegen die israelitischen Kaufleute verleitet worden sey. Dieser Mann sagte ihm, wenn er zu läugnen fortführe, so würde er zu Tode gemartert, doch wenn er nach seinem Willen aussagen wolle, soll er straflos bleiben, eine Belohnung und freies Geleit erhalten.
[2242]
Berichtigung.
An die Leser der medicinischen Annalen, herausgegeben von den Mitgliedern der großherzogl. badischen Sanitätscommission in Karlsruhe und den Vorstehern der medicinischen, chirurgischen und geburtshülflichen Anstalten in Heidelberg.
Im März d. J. war es mir geglückt, den seit Jahren in Deutschland vergeblich gesuchten Parasiten Trichina spiralis aufzufinden. Ich theilte diese Beobachtung meinem Collegen Hrn. Prof. Th. L. W. Bischoff dienstfreundlich mit, und veröffentlichte dieselbe noch im nämlichen Monat in Frorieps neuen Notizen aus dem Gebiete der Natur- und Heilkunde Nr. 284. Da nun Hr. Prof. Bischoff in dem eben ausgegebenen zweiten Hefte des sechsten Bandes obiger Annalen eben denselben Fall, als seine Beobachtung, dem Publicum vorlegt, und in der eigens beigefügten Tabelle der bisherigen Beobachtungen, mit Uebergehung meines Namens, sich als den ersten deutschen Beobachter dieser Erscheinung geltend macht, so bitte ich dieß hiernach zu berichtigen. Den weniger in die Sache Eingeweihten, so wie dem Hrn. Prof. B. selbst bemerke ich zugleich, daß das fragliche Thierchen Trichin – a heißt und nicht – ia, wie Hr. Professor B. auf jeder Seite seiner Abhandlung meint.
Heidelberg, den 31 Mai 1840.
Dr. G. L. Kobelt.
[2219-20]
Neufchateler Asphalt.
Die Neufchateler Gesellschaft sieht sich veranlaßt, das geehrte Publicum, hinsichtlich ihrer Asphalterzeugnisse, auf Folgendes aufmerksam zu machen.
Die Asphaltgrube aus dem Val de Travers im Kanton Neufchatel ist, nebst der von Seyssel, die bis jetzt einzig bekannte, welche den Bitumen haltenden Kalkstein liefert, woraus sich unzerstörbarer Mastix gewinnen läßt. Andere Gruben liefern nach den bisherigen Erfahrungen nur untergeordnete Qualitäten, welche in Beziehung auf die damit ausgeführten Arbeiten bei weitem kein befriedigendes Resultat erzielen lassen.
Die Eigenschaften des künstlichen Asphalts, welcher hie und da bereitet wird, näher auseinanderzusetzen, erscheint vollkommen überflüssig, da das geehrte Publicum darüber genügend belehrt seyn wird, daß jenes Product höchst vergängliche, unvollkommene Machwerke liefert und trotz seines anscheinend wohlfeilen Preises, von diesem Gesichtspunkte aus betrachtet, weit theurer zu stehen kommt als der ächte natürliche Asphalt. Indem nun die Neufchateler Gesellschaft ihren sich als vorzüglich bewährten Asphalt zu geneigter Abnahme bestens empfiehlt, bemerkt sie zugleich, daß man sich deßhalb für Augsburg und die Umgegend an das Handlungshaus Christoph Wilhelm Wagenseil in Augsburg wenden wolle, wo sich von diesem Producte stets ein ansehnliches Depot befindet, und welches zugleich über auszuführende Arbeiten jede erforderliche Auskunft zu geben bereit ist.
[2183-85]
Anzeige.
K. K. priv. österr. Lloyd in Triest.
Zweite Section. Dampfschifffahrts-Gesellschaft.
Die Dampfschifffahrt-Gesellschaft des k. k. privilegirten österreichischen Lloyd bringt hiermit zur Kenntniß, daß ihre vierte Generalversammlung am 21 Mai abgehalten worden ist.
Das betreffende Protokoll wurde bereits den HH. Mitgliedern zugesandt, auf deren Namen die Actien eingeschrieben sind; diejenigen Herren aber, deren Actien auf den Ueberbringer lauten, können ein Exemplar in Triest, im Bureau des Verwaltungsraths, und in Wien bei den Generalagenten der Gesellschaft, Hrn. M. H. Weikersheim & Comp. in Empfang nehmen, wenn sie ihren Anspruch darauf erweisen. – Triest, 27 Mai 1840.
[1969-71]
Sechste General-Versammlung der Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn-Gesellschaft.
Sämmtliche Actionnäre der Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn-Gesellschaft werden zu einer außerordentlichen General-Versammlung auf
Dienstag den 23 Junius l. J., Vormittags 10 Uhr,
bei dem Wirth Hrn. Kux am Bahnhof, eingeladen.
Hauptgegenstände der Berathung sind:
1) die Negociirung des Anlehens von 362,000 Thalern, welche die verehrliche General-Versammlung am 28 December v. J. beschlossen hat, durch Emittirung von Prioritäts-Actien;
2) eine in Antrag gebrachte Abänderung des §. 11 des Gesellschafts-Statuts, auf Beschränkung der Zahl der Vollmachten in derselben Hand.
Da diese beiden Propositionen eine Ergänzung und beziehungsweise eine Abänderung des Statuts vom 23 September 1837 betreffen, folglich darüber nach §. 32 c. des Statuts nur mit Zustimmung der Inhaber von wenigstens drei Viertel sämmtlicher Actien beschlossen werden kann, so werden sämmtliche HH. Actionnäre geziemend ersucht, an dieser General-Versammlung persönlich oder durch gehörig bevollmächtigte Actionnäre Theil nehmen zu wollen.
Die Eintritts-Karten können am Tage vor der General-Versammlung bei der Direction in Empfang genommen werden.
Düsseldorf, den 9 Mai 1840.
Der Verwaltungsrath:
Fasbender. Friderichs. Baum. v. Fuchsius. J. F. Wilhelmi. Schimmelbusch. v. Sybel. v. Voß. Lacomblet. Eller. Hoffmann. Schmitz. Rurmann. Aug. v. d. Heydt.
[2241]
Bekanntmachung.
Zufolge eines wohl motivirten Antrags des fürstlich von Wrede'schen Rentamts dahier geschieht die in Nr. 140 der Allg. Zeitung ausgeschriebene, und auf den 10, 11 und 12 dieses Monats anberaumte Versteigerung der fürstlich von Wrede'schen Allodial-Güter unter Leitung des unterzeichneten Herrschaftsgerichts.
Der fürstliche Herrschaftsrichter legal abwesend.
Ellingen, am 4 Junius 1840.
Abel, Assessor.
[2164]
Durch alle Buchhandlungen Deutschlands und der Schweiz ist zu haben:
Ideenmagazin für praktische Geistliche.
Ein Jahrbüchlein eines Predigervereins im Reg. Bez. Merseburg.
Herausgegeben von dem Ordner desselben Dr. Ferdinand Fiedler, evangel. Pfarrer zu Döbrichau und Löhsten, Ephorie Herzberg.
Preis geheftet 8 gr. sächs. – 36 kr. rhein. oder 30 kr. CM.
[2048]
Bei Adolph Krabbe in Stuttgart ist so eben erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:
Klinische TASCHEN-ENCYKLOPÄDIE,
enthaltend die Symptome, Diagnose und Therapie mit Receptformeln für sämmtliche innere Krankheiten alphabetisch geordnet, nebst einem Anhange als Recepttaschenbuch sämmtlicher Arzneimittel, für Aerzte und Studirende
von
Dr. Martell Frank,
prakt. Arzte in Stuttgart.
52 Bogen. In engl. Leinwand geb. 2 Rthlr. 4 gr. oder 4 fl. rhein.
[2169]
Scotts ausgewählte Romane.
So eben verließ die Presse und ist in allen guten Buchhandlungen Deutschlands, namentlich auch in denen der österreichischen Staaten, in Brünn bei Gastl und Seidel; in Clausenburg bei Tilsch und Sohn; in Grätz bei Damian und Sorge, Ferstl und Kienreich; in Innsbruck bei Wagner; in Lemberg bei Millikowski, Piller und Comp. und Wild und Sohn; in Linz bei Fink und Haslinger; in Mailand bei Tendler und Schäfer; in Olmütz bei Neugebauer; in Pesth bei Eggenberger und Sohn, Hartleben, Heckenast, Kilian sen. und Kilian und Comp.; in Prag bei Borrosch und André, Calve, Dirnböck, Haase Söhne, Kronberger und Rziwnatz und Scheib; in Preßburg bei Landes und Sohn und Wigand, und in Wien bei Beck, Gerold, Heubner, Mörschner, Mösle's Wittwe und Braumüller, Rohrmann und Schweigerd, Schaumburg und Comp., Tendler und Schäfer, Volke und Wallishausser zu haben:
Walter Scotts ausgewählte Romane,
übersetzt und herausgegeben von Karl Immer und Henry Clifford.
Erster Band. Enthaltend:
Waverley oder So war's vor sechzig Jahren.
Preis des vollständigen Romans auf feinstem Maschinenpapier mit neuer Schrift gedruckt, elegant geheftet in 8. nur 1 Rthlr.
Verlag von Georg Heubel in Hamburg.
Ungeachtet vieler Uebersetzungen und einzelner Ausgaben, die es von diesem größten Prosaiker des jetzigen Englands gibt, ist doch keine Gesammtausgabe vorhanden, die in Uebersetzung wie Ausstattung nur billigen Wünschen entspräche. Die Uebersetzer und Herausgeber, wie der Verleger dieser Sammlung haben es sich zur Aufgabe gemacht, nach und nach die unvergleichlichen Romane Walter Scotts in fließender Uebersetzung und in eleganter Ausstattung zu geben, und bei billigem Preise das Mögliche zu leisten. In wiefern es gelungen ist, mag der erste Band zeigen, der in jeder Buchhandlung anzusehen ist.
Vors erste wird eine Sammlung von zehn Bänden, oder vollständigen Romanen erscheinen, für die der Subscriptionspreis von 1 Rthlr. für den vollständigen Roman festgesetzt ist, jedoch mit Verbindlichkeit für die Annahme aller zehn Bände. Einzelne Romane oder Bände werden hievon nicht gegeben. Jedoch um auch den Wünschen derer zu entsprechen, die lieber einzelne Romane auswählen möchten, ist auch eine besondere Ausgabe erschienen, die 1 1/2 Rthlr. englisch cartonnirt kostet, was immerhin für einen dreibändigen Roman in der Ausstattung noch sehr billig zu nennen ist.
Sollte diese Sammlung von zehn Bänden Beifall finden (woran wohl nicht zu zweifeln ist), so werden wir nach und nach auch die noch übrigen Romane Walter Scotts folgen lassen, so daß das Publicum für eine mäßige Summe sämmtliche Romane in einer übereinstimmenden, jede Bibliothek zierenden Ausgabe besitzen wird.
Eine Sammlung Scenen aus diesen Romanen in Stahlstich bereiten wir vor, die als Titelkupfer eingeheftet werden können, worüber das Nähere seiner Zeit bekannt gemacht wird.
[1663]
En vente chez Firmin Didot fréres à Paris:
DICTIONNAIRE UNIVERSEL DE LA LANGUE FRANÇAISE
AVEC LE LATIN ET L'ÉTYMOLOGIE, EXTRAIT COMPARATIF, CONCORDANCE, CRITIQUE ET SUPPLÉMENT DE TOUS LES DICTIONNAIRES FRANÇAIS, MANUEL ENCYCLOPEDIQUE DE GRAMMAIRE, D'ORTHOGRAPHE, DE VIEUX LANGAGE ET DE NÉOLOGIE, CONTENANT:
1) L'Analyse, la Comparaison et la Critique des Dictionnaires de l'Académie, de Furetière, de Trévoux, de Ferraud, de Gattel, de Wailly etc.; les Nomenclatures, Définitions, Acceptions, Locutions nobles, familières ou proverbiales; les Proverbes; la Concordance grammaticale ou le régime des mots; leur usage et leur emploi, selon le style noble, poétique, figuré, familier, populaire, marotique ou épistolaire: la Prononciation figurée.
2) Les variantes de Définitions, Acceptions et Orthographe de ces Dictionnaires.
3) Les mots anciens ou nouveaux, les Définitions, Acceptions et Alliances de mots, omis par ces Dictionnaires, et recueillis dans les meilleurs Écrivains.
4) Les Termes propres aux Sciences, aux Arts, Manufactures, Metiers etc., et les Définitions extraites des Dictionnaires ou des Traites particuliers.
5) Les Mots du vieux langage, nécessaires pour l'intelligence des anciens Auteurs, depuis J. de Meun jusqu'à la Fontaine.
6) Les Mots créés par la Néologie et le Néologisme, pour l'intelligence des Auteurs nouveaux, des Journaux etc.
7) Les Etymologies grecques, latines, arabes, celtiques etc. etc.
8) L'Extrait et la Critique des nouveaux Dictionnaires.
9) De nouveaux exemples de Phrases formant une collection de Maximes et de Pensées des meilleurs auteurs.
10) Un Dictionnaire des Synonymes.
11) Un Dictionnaire des Difficultés de la langue, resolues par les bons grammairiens.
12) Un Dictionnaire des Rimes.
13) Un Dictionnaire des Homonymes.
14) Un Dictionnaire des Paronymes.
15) Un Traité de Versification.
16) Un Traité des Tropes.
17) Un Traité de Ponctuation.
18) Un Traité des Conjugaisons.
19) Un Traité de Prononciation.
20) Un Vocabulaire de Mythologie avec l'Etymologie grecque.
21) Un Vocabulaire des Personnages remarquables, revu et augmenté par M. Landois, Professeur au collége Bourbon.
22) Un Vocabulaire de Géographie ancienne et moderne, selon la nouvelle division, avec le latin.
23) Une Nomenclature complète d'Histoire Naturelle, suivant les dernières Classifications.
24) Un abrégé de Grammaire en Tableau.
25) Principes de Grammaire d'après l'Académie française, par M. Lorrain, Proviseur du collége Saint-Louis.
Ouvrage classique, adopté pour les Bibliothèques et prix des Colléges, et pouvant tenir lieu de tous les Dictionnaires.
PAR P. C. V. BOISTE,
NEUVIEME EDITION, Précédée des PRINCIPES DE GRAMMAIRE d'aprés l'Académie française, par M. Lorrain, Proviseur du collége Saint-Louis, et comparée avec le Dictionnaire de l'Académie.
Révue, corrigée, considérablement augmentée
PAR M. CHARLES NODIER,
DE L'ACADÉMIE FRANÇAISE.
PAR M. LOUIS RARRÉ,
PROFESSEUR DE PHILOSOPHIE.
Le Dictionnaire de Boiste forme un fort volume in 4. à trois et à six colonnes. II contient la matière de 25 volumes ordinaires.
SON PRIX N'EST QUE DE 20 FR.
(Ce Dictionnaire se trouve chez tous les Libraires en France, en Italie, en Allemagne, en Russie, en Angleterre etc.)
Paris, le 1 Mai 1840.
Firmin Didot frrèes.
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von Karl Faber,
Rector der Bürgerschule zu Apolda.
Abtheilung I: Kurzgefaßte Anleitung zum Singen in der Volksschule, nebst 40 Kinderliedern und Uebungsstücken. Pr. 4 gGr.
Abtheilung II: 73 zwei- und dreistimmige Kinder- und Jugendlieder. Preis 9 gGr.
Leipzig, im April 1840.
Breitkopf & Härtel.
[2055]
In unterzeichnetem Verlage erscheinen bis Michaelis d. J.:
Mozarts Ouverturen für das grosse Orchester in Partitur zu den Opern: Don Juan, Idomeneo, Figaro, Zauberflöte (Il flauto magico), Belmonte und Constanze (Il Seraglio), Cosi fan tutte, Titus. Subscriptions-Preis (ohne Vorausbezahlung) für jede Ouverture 1/2 Rthlr. – 54 kr. rhein. oder 42 kr. C. M. Ladenpreis à 1 Rthlr. Complet 7 Ouverturen nebst einem Facsimile der Handschrift Mozarts 3/2 Rthlr.
Die Ouverture zu Don Juan ist bereits erschienen.
Stabat Mater, componirt von Pergolese, instrumentirt für das grosse Orchester mit Chören von Alexis Luoff. Partitur. Subscriptions-Preis 5 2/3 Rthlr.
Alle Buch- und Musikhandlungen nehmen Subscriptionen an.
Berlin.
Schlesinger'sche Buch.- und Musikhandlung.
[2045]
In allen Buchhandlungen ist zu haben:
H. Königs litterarische Bilder aus Rußland in ihrem wahren Lichte dargestellt von N. Gretsch. Aus dem Russischen übersetzt von W. v. Oe. 8. Berlin, 1840, bei Herbig. 1/3 Rthlr.
[2052]
In allen Buchhandlungen findet man eine ausführliche Anzeige der eröffneten Subscription auf Hinterlassene Schriften von
Philipp Otto Runge, Maler.
Wenigen nur im Ganzen wird zwar der Name dieses vor dreißig Jahren verstorbenen Künstlers noch erinnerlich seyn; den meisten Jetztlebenden wohl nur aus Stellen in den Werken von Goethe, der an seinem Streben das lebhafteste Interesse nahm. Seine hier gesammelten Aufsätze, Dichtungen und Briefe werden zeigen, wie er in ernster Forschung und That eine durchaus neue Begründung seiner Kunst erstrebte, sich darin, befreundet mit Tieck, Steffens, Görres, Arnim u. s. w., der sogenannten romantischen Schule in der Litteratur anschließend, und zum Theil sich aus ihren Strebungen entwickelnd. Was ihn sehr auszeichnete, war die tief in seinem Gemüthe gegründete Religiosität, in der sich wie in einem Elemente die Hervorbringungen seines reichen und innigen Geistes bewegten, aus welchen dann seine Schriften, besonders in Entzifferung seines bekannten und geschätzten Cyklus der Tageszeiten in Radirungen, so wie die mitfolgenden Correspondenzen der obgenannten und anderer Männer jedem Sinn- und Gefühlvollen Schätze darbieten werden.
Friedrich Perthes.
[2200]
Subscriptions-Einladung.
Elegante und höchst wohlfeile JUBEL-AUSGABE.
Leben und Thaten Friedrichs des Großen, Königs von Preußen.
Ein vaterländisches Geschichtsbuch von
Dr. Fr. Förster.
Ist auch in älterer und neuerer Zeit vielfältig dafür gesorgt worden, die Geschichte Friedrichs zu schreiben, so fehlt es dennoch an einem Werke, durch welches das Leben und die Thaten des großen Königs ein Gemeingut der gesammten Nation, insbesondere der weniger Bemittelten, werden können. Ich habe es mir deßhalb zur Aufgabe gemacht, ein Werk zu liefern, welches an Vollständigkeit, unterhaltender Ausführlichkeit und Freimüthigkeit keinem andern nachstehen, mit vielen Bildern, nach den Zeichnungen berühmter Meister ausgestattet und dennoch von allen das wohlfeilste seyn soll.
Die Abfassung des Werkes hat der königl. preuß. Hofrath Hr. Dr. Fr. Förster in Berlin übernommen. Der Name des Verfassers der Jugendgeschichte Friedrichs des Großen, der Biographien Friedrich Wilhelms I von Preußen und Friedrich Augusts von Sachsen bürgt dafür, daß dieß Werk seinen Zweck, ein weitverbreitetes und willkommenes Volkslesebuch zu werden, gewiß erfüllen wird.
NACHRICHT.
Dieses deutsche Nationalwerk erscheint (als Seitenstück zu der im Verlage der HH. Goedsche & Comp. erschienenen Napoleons-Ausgabe) in Schillerformat auf Velinpapier in 15 bis 16 Heften mit vielen Bildern und Portraits in zweierlei Ausgaben zu dem höchst billigen Subscriptionspreise:
mit schwarzen Bildern das Heft zu 3 gr., 3 3/4 Sgr., 12 kr. Conv. Münze oder 14 kr. rhein., mit illuminirten Bildern das Heft zu 4 gr., 5 Sgr., 15 kr. Conv. Münze oder 18 kr. rhein.
Das erste Heft ist in Augsburg in der Matth. Rieger'schen, so wie in allen andern Buchhandlungen daselbst und des In- und Auslandes vorräthig, welche darauf Unterzeichnung und Bestellung annehmen.
Das zweite und die folgenden Hefte folgen pünktlich in Zwischenräumen von zwei bis drei Wochen, so daß das ganze Werk bis spätestens Ende d. J. vollständig geliefert wird. – Meißen.
F. W. Goedsche.
[2066-68]
Bei Leopold Voß in Leipzig erschien: Preis 18 gGr.
Ansichten über die Gräfenberger Wassercuren,
begründet auf einen längern Aufenthalt daselbst.
Von Dr. Heinrich Ehrenberg.
[2057]
Taglioni's mit allgemeinem Beifall aufgenommene komische Ballet:
Liebeshändel,
componirt von Herm. Schmidt,
erschien so eben im Clavierauszug, 1 1/4 Rthlr.; daraus einzeln: Ouverture, Champagner-Walzer, Cracovienne, Croatengalop, Czara-Walzer, Ballabile oder Ungarischer Galop, 5 Polkas oder schottische Tänze, ungarischer Marsch, Schlittagen-Marsch à 2-6 gr. oder 9-27 kr. rhein. Durch alle Buch- und Musikhandlungen zu beziehen.
Berlin.
Schlesinger'sche Buch- und Musikhandlung.
[2038]
In allen Buchhandlungen ist zu haben und den Freunden der Natur zu empfehlen:
Die Vier Jahreszeiten
oder (64) Frühlings-, Sommer-, Herbst- und Winter-Schilderungen, nebst (56) Betrachtungen über die Schönheiten und Reize der Natur in poetischem und prosaischem Gewande. Gesammelt von Morgenstern. Preis 25 Sgr. Quedlinburg, Ernst'sche Buchhandlung.
Zur Erhebung und Begeisterung in der Natur sind diese 120 von den vorzüglichsten Schriftstellern herausgegebenen Schilderungen jedem Naturfreunde zur Anschaffung zu empfehlen.
Augsburg bei Kollmann, Stuttgart bei Neff, München bei Palm, Prag bei Calve, Wien in der Gerold'schen Buchhandlung zu haben.
[2199]
Bei Gödsche in Meißen ist erschienen in Augsburg in der Matth. Rieger'schen Buchhandlung, so wie in allen übrigen Buchhandlungen Deutschlands und Oesterreichs zu haben:
Die Kunst wohlfeil zu reisen, für Reiselustige.
Preis 54 kr.
Reisen, sich in der Welt umsehen, möchten viele gerne, aber – das kostet gewöhnlich viel Geld, und dieses hat nicht ein Jeder. Aus diesem Werkchen kann man ersehen, wie einer auch mit wenigen Mitteln weit herumzureisen im Stande ist.
[2049]
Für Aerzte, Naturforscher und Freunde der Natur!
Bei Liebmann & Comp. in Berlin ist erschienen und durch alle soliden Buchhandlungen Deutschlands und der österreichischen Kaiserstaaten zu beziehen:
Anleitung zum Gebrauche des Mikroskops.
Nach den besten Quellen (de Fontenelle, Littrow, Weber, Meyen, Ehrenberg, E. Burdach, Joh. Müller, Valentin, Siebold, Gluge u. a.) bearbeitet von Dr. A. Moser in Berlin.
Mit lithographirten Abbildungen. In Umschlag geh. Preis 1 Rthlr. od. 1 1/2 fl. Conv. Münze.
[2107-9]
Verkaufs-Anzeige.
Die Unterzeichneten verkaufen billigst 5 Stück sogenannter Water-Feinspinn-Maschinen à 80 Spindeln jede, die zu Kammwoll-Garn gebaut aber auch für Baumwolle und namentlich als Zwirn-Maschinen anwendbar sind.
Augsburg, den 27 Mai 1840.
Friedrich Merz & Comp.