Beschreibung der Verordnung /
Wie es mit Weilandt des Hoch- würdigen Durchleuchtigen Hochgebornen
Fürsten vnd
Herrn / Herrn Heinrich Julij / Postulirten
Bischoffen des Stiffts Halberstadt / vnd Hertzogen zu Braunschweigt
vnd Lüneburgk / etc. Hochlöblicher vnd Christmil
der Gedechtniß /
Fürstlichen Begrebniß / den 4. Octobris / Anno 1613 . zu
Wulffenbüttel gehalten worden / vntertheuigst
verfertigt .
So bin ich auch den gantzen Proceß des Weylandt
hochgemelten J. F. G. Begrebniß
Persönlich in Holtz
außfürlichen zuschneiden vorhabens / welcher dann bey
mir
Elias Holwein / Formschneider zu Wulffenbüttel /
auff der F. Damvestung
wonhafftig in der Löwenkulen /
auff die negst bevohrstehende Ostern oder
Pfing-
sten zubekommen sein sol .
Bildniß Henrici Julij p. m .
ERstlich sol man auff bemelten Tag / Morgens vmb sechs Vhr / das leuten zugleich
in der Schloß vnnd Heinrichstadt Kirchen / auch mit den newen auffgehangten
Glocken anfangen / vnd nicht ehe / biß der Hoffprediger Basilius Satler / der
heiligen Schrifft Doctor / in der Heinrichstedter Kirchen / dahin die Leiche
gebracht werden sol / zum predigen auffgestiegen / auffgehöret / vnd nach
gehaltener Leichpredigt vnd Gebet widerumb biß die Fürsten vnd Herrn / vnd
andere Personen ins Schloß kommen / gleutet werden / etc .
Ordnung an was Orten die Fürstliche vnd Gräffliche Personen / auch Chur vnd
Fürstliche Gesandten / Praelaten / vom Adel / Rähte / Professorn vnd andere
gemeine Diener zusammen kommen vnd auffwarten sollen . etc .
WAnn das leuten / wie gesetzt / angefangen / sollen die Fürstin / Gräfin /
Frewlein vnd Adeliche Frawen in der Fürstl. Witwen Gemach / vnd auff dem Gange
vor dem Frawenzimmer auffm Schloß zusammen kommen / Die Chur vnd Fürstl.
Gesandten aber sollen jre Versamlung auff der Bergkstuben auffm Schlosse haben /
etc .
Die Grafen vnd Herrn / so die Fürstl. Leiche tragen helffen / sollen im
Schloßplatz für der Kirchen auffwarten / er .
Die zwölff vom Adel / so neben den Grafen vnd Herrn die Fürl . Leiche wechsels
weiß tragen helffen / auch die andere zwölff vom Adel / so schwartze brennende
Fackeln neben der Leiche her tragen / sollen in der Schloß Capel zusammen kommen
/ er .
Die Fürstl. Cantzeley Rähte / so der Fürst . Leich folgen vorm Marstall / etc .
Der Frömbden Fürsten vnd Herrn / Graffen / auch die Braunschweigischen /
Wulffenbüttelschen vnd Calenbergischen / Theils Hoffjunckern vnd Landsassen / so
nicht zu dienst bestellet / sampt den andern Br. vnd frömder H. Rähten vnd
Dienern / so vor der Leich hergehen / sollen vff der Rennebahn hinter dem Schloß
jhre Versamlung haben / etc .
Die Rähte vnd Secretarien , auch andere Weiber sollen im
Schloß auff dem vntersten Gange auffwarten / etc .
Die Praelaten , Professorn , Superattendenten , Pastorn ,
Schulmeister / Stipendiaten vnd Schüler im Schloßplatz
zusammen kommen / etc .
Der Stedte Abgeordnete / auch Secretarien , Cammer /
Renterey vnd Cantzeley Verwandte / Auch andere Hoffgesinde / sollen auch im
Schloßplatz auffwarten .
Der Hoffschenck / Heinrich von Veltheimb / Hilmer von Münchhausen / vnd Herr
Christoff Dieterich Bock / sollen sich neben den Landsassen / vom Adel vnd
Hoffjunckern / auch Pauckenschleger vnd Trommeter / so zu dienst bestellet / vnd
Stäbe / Fackeln / Regalien / auch Fahnen vnd Pferde für der Fürstl. Leich
hertragen vnd begleiten / vorm Marstal versamlen / vnd in der Ordnung vorm
Mühlenthor durch auff die Rennebahn ziehen / vnd daselbst so lange / biß die
Fürstl. Leiche vor die Schloß Capel herauß gesetzet / verharren / etc .
Es sollen auch die Hauptleute der Vestung Ordnung machen / das die Bürger von der
Damvestung / vnd aus
Heinrich Stad
vnd Gotteslager / deßgleichen die von den stedten anhero geschickte / vñ andere Soldaten / so wesentlich allhie sein / vom Schloß an biß
vor der Heinrichstedter Kirchen vber / wenn die Fürstl. Leiche hinunter getragen
wird / in jren schwartzen Rüstungen vnd verkehrten wehren so lange stehen
bleiben / biß die Fürl . Graffen / Herrn / vom Adel / vnd andere Personen wider
im Schloß sein / Im wider herauff ziehen aber die Wehren wieder auffgerichtet /
wie denn auch die Wälle der Vestung gleichfals nach aller nothurfft mit Soldaten
besetzet / vnd so lange die eussersten Thor verschlossen halten / etc .
Die Schlüssel der Vestung sollen dem Commissario Sachsen
/ Heinrichen von Grane dem Eltern / vnd Otto Plato von Helffersen / vertrawet
vnd befohlen werden / etc .
Der Trabanten Hauptman sol beneben den Trabanten früe vmb 6. Vhr im Schloß vor
der Kirchthür / auff beydẽ seiten in der ordnung / auch mit
niedergesenckten spitzen der Hellebarten auffwarten / vnnd folgendes in der proceßion zu beyden seiten der Fürl . Leich hergehen /
Die Pragischen Trabanten aber sollen vorm Schloß die Brücke warten / vnd damit
die Fürstl. Gräffliche / Adeliche / vnd andere Personen / so die Fürstl. Leiche
zu jhrer Ruhstadt begleiten / vmb so viel bequemer gehen mügen / sol denselben
Morgen eine Sandbahne vom Schloßthor an biß vor die Heinrichstedter Kirchen
geschüttet werden .
Folgendes vngefehr vmb 8. Vhr / sollen die anwesende Fürl . vnd der anwesenden
Chur : vnd Fürsten Gesandten / sampt dem Fürstl. Frawenzimmer sich in die
Schloßkir -
chen verfügen /
Das Adeliche Frawenzimmer aber dafür auffwarten / vnnd sollen in der Kirchen
nachfolgende Gesenge gesungen werden /
Lumen ad revelationem gentium . Nunc dimittis servum tuum Domine . Media vita in
morte sumus pueri sancte DEUS , &c .
Vnd von D. Basilio Satlern Hoffpredigern Versiculus , Herr
nu lestu deinen Diener in friede fahren / darauff die Collecta vnd der Nahme des HERRN sey gebenedeyet .
Vnd darnach mit dem Gesang / mit friedt vnd freudt ich fahr dahin / in Gottes
willen / beschlossen werden / etc .
Wann solches geschehen / sollen nachfolgende zwölff vom Adel die Fürstl. Leiche
in der Kirchen auffheben / in den Schloßplatz tragen / vnd daselbst vor der
Kirchen niedersetzen / etc .
Nemblich .
1. Statius von Münch hausen .
2. Hüntzel von Veltheimb der Elter .
3. Otto Rabe von Landesbergk .
4. Crafft von Bodenhausen .
5. Julius von Marenholtz .
6. Bartelt von Rautenbergk .
7. Sivert von Heimb .
8. Barteldt Bock von Northoltzen .
9. Hans vom Dahl der Elter .
10. Wulff Brandt von Stockheimb .
11. Jobst von Weyhen .
12. Christoff Johan von der Asseburg / etc .
So bald die Fürstl. Leiche in den Platz gesetzet / sol dieselbe durch die vnten
benandten Grafen vnd Herrn auffgehoben / vnnd sollen nachfolgende Gesenge im
hingehen gesungen werden .
Si bona suscepimus .
Mitten wir im Leben sein .
Si credimus quod Iesus mortuus , &c .
Erbarm dich meiner OHERRE Gott .
Ecce quomodo moritur Justus .
Aus tieffer noth schrey ich zu dir .
Vater vnser im Himmelreich .
Credo quod redemtor meus vivit , pueri . Lauda anima mea dominum .
Nun folgen die Ordnung der Proceßion , darüber Georg von
Pritzke / vnd Jasper von Alten Generales directores sein
/ vnd schwartze Stäbe in den Henden tragen sollen / etc .
Erstlich / zwölff vom Adel sollen drey vnd drey zusammen in einem Gliedt gehen /
vnnd jeder einen schwartzen Stab mit dem Zeichen in den Henden tragen / etc .
Nemblich .
1. Heinrich von Rehden .
2. Tiele Borchhart von Walm :
3. Christoff Gebhart von Bordtfelt .
4. Heinrich von Veltheimb zu Adderstet .
5. Hans von Rehden Ernstens Sohn .
6. Eberdt von Alten zur Wilckenburgk .
7. Wolradt Prein .
8. Heinrich Julius von Kniestedt .
9. Christoff vom Dahl .
10. Heinrich Philip Cappaun .
11. Heinrich von Veltheimb zu Destedt .
12. Jobst Andreas von Wallhausen .
Vorgenandten zwölffen vom Adel / folget der Capelmeister Michaël Praetorius mit zweyen seiner Gesellen / mit dreyen langen
schwartzen Creutzen / mit Thuch vberzogen / welches das mittelste das lengste
sein muß / in schwartzen Trawerkleidern / Nach demselben folgen als dann 132 .
Par Schüler aus der Heinrich Stadt / je drey vnd drey in der Ordnung / nebenst
vier Schuldiener .
Darnach folgen vier vnd zwantzig Stipendiaten von
Helmstedt / vnd andern Clöstern / welche alle / so wol die Schulgesellen vnd
Schüler mit Binden vnd Trawerkleidern angethan sein müssen .
Denselben folgen zwölff Pastors mit weissen Chor-Röcken angethan .
Diesen folgen alle generales vnd speciales Superintendentes in weissen Chorröcken / vnd wird dem
Capelnmeister vnd seinen Gesellen / auch den andern Pastoribus vnd Superintendenten jedem einen
Thal . Den Schulgesellen vnd Stipendiaten jedem einen
Thal . Den Schülern ein Orts Thal . eines newen sonderlich dar zu gefertigten
gepregs / vnd dann eim jeden armen Menschen ein halben Orts Thal . gegeben vnd
außgetheilet werden .
Darauff folget die gantze Vniversitet Helmstedt / in
schwartzen trawr Kleidern .
Darnach die abgesanten / die Räthe .
Denselben müssen die Praelaten vnd Ebte / vnd Pröbste in
jhrem schwartzen Habiet vnd trawr Binden folgen .
Hierauff folgen die Canonici des Stiffts S. Cyriaci in Braunschweigk / etc .
Darnach des Stiffts S. Blasij in Braunschweig / etc .
Von anfang biß hie her soll der Ambt : vnd Kornschreiber / Jacob Brandes vnd
Melchior Bengehalß mit schwartzen Stäben bey hergehen / vnd die Ordnung dirigirn , &c .
Auff diese sollen folgen mit schwartzen langen Steben / mit dem Zeichen /
etc .
Alß .
1. Heinrich von Veltheimb Hoffschenck .
2. Hilmer von Münchhausen .
3. Herr Christoff Dieterich Bock / etc .
Nach diesen drey vom Adel in eim Gliedt / mit langen
schwartzen brennenden Fackeln / daran
das Braunschweigische Wapen / mit schwartzen Cartheken Binden / etc .
Alß :
1. Wilhelm von Oppershausen .
2. Güntzel von Bartemsleben der Elter .
3. Otto von Rehden .
Darauff alle Hoffjunckern / vnd Landtsassen / vnd die zu keinem Dienst
bestellet .
Nach denen aller Frembden Fürsten vnd Herrn / auch Chur : vnd Fürstinnen
Diener .
Item / Halberstedtische vnd Braunschweigische vom Adel .
Nach diesen sollen folgen alle Cantzley / ausser halb der Cammer / vnd darzu
gehörigen Räthen / Secretarien vnd frembde Diener / drey
vnd drey in einem Gliedt .
Darauff sollen folgen drey vom Adel / mit schwartzen langen Stäben / gleich den
vorigen .
Alß :
1. Burchardt von Saldern .
2. Statz von Woberßnauw .
3. Melchior von Steinbergk .
Nach denen Zwölff vom Adel / mit brennenden Fackeln / daran das Braunschweigische
Wapen / vnd Charteken Binden .
Alß .
1. Err Gebhardt von Honrodt .
2. Philip von Veltheimb .
3. Grathausen .
4. Busso von Veltheimb .
5. Joachim Friderich von Heimb .
6. Hans von Veltheimb .
7. Behrendt von Heiden .
8. Statz von Münchhausen Sohn .
9. Friderich von Bortfeldt zum Nienhagen .
10. Hilmer von Münchhausen Sohn .
11.12 . Burchardt vnd Ernst von Steinberg .
Darauff der Pauckenschleger mit der Paucke / welche mit schwartzem Tuch vberzogen
/ vnd das Fürstl. Brauns . Wapen daran hangenden Fahnen .
Darnach der ander Pauckenschleger / so die Paucken stöcke vberzogen / vmbgekehret
kreutzweis tragen sol .
Nach diesen Zwölff Trommeter / deren ein jeder eine Trommete / die Mundstücke
aber derselben nach der Erden gekehrt / auch mit anhangenden schwartzen Fahnen /
darauff gleichfalß das Fürstl. Braun . Wapen gemahlet .
Denen folgen drey vom Adel / mit schwartzen langen Stäben .
Alß .
1. Clamer von Mandelßloh / etc.
2. Joachim von der Streidthorst .
3. Tedel Friderich von Walm .
Darnach Neun vom Adel / mit schwartzen brennenden Fackeln / mit dem Braus . Wapen
/ vnd Chartheken Binden .
Alß .
1. Jochimb von Rehden /
2. Lövin Hake .
3. Sivert Schencke .
4. Heinrich Albrecht von Gadenstedt .
5. Ernst von Wrißbergk .
6. Hironymus Hake .
7. Jobst Knigge zu Leuessen .
8. 9. Wilhelm vnd Wulffhardt Stöppeler .
Denen sollen folgende Fahnen vnd Pferde nachgeführet werden .
1. Die Rothe Blutfahne sol führen Lippoldt von Mandelßloh / deme soll das erste
Pferdt / schwartz bekleidet biß auff die Erden auff beyden seiten / vnnd vor der
Brust mit einem Bluthfarben Schilde / durch Herman Versen / Bischofflich
Ossenbrüg : vnd Verdischen Cammer-Junckern / vnd Bruno Siegfriedt von
Oppershausen Cemmerling / nachgeführet werden .
2. Die ander Fahne mit dem Gräfflichen Regensteinischen Wapen / führet Busse von
der Asseburgk .
Deme soll das andere Pferdt / mit schwartzem Tuch biß auff die Erden bekleidet
auff beiden seiten / vnd vor der Brust mit dem Gräfflichen Regensteinischen
Wapen /
durch Heinrich Julium Edlen
Herrn von Warbergk vnd Friederich Ganß nachgeführet werden .
3. Die dritte Fahne mit dem Gräfflichen Honsteinischen Wapen / soll führen Hans
Christoff von Windelt .
Deme soll das dritte Pferdt auch schwartz bekleidet auff beiden seiten / vnd vor
der Brust mit dem Gräfflichen Honsteinischen Wapen nach geführet werden / durch
Hans von Westerhagen / vnd Philip von Bulschleben .
4. Die vierdte Fahne / mit dem Gräfflichen Braunheusischen Wapen / führet Johan
von Benigsen .
Deme soll das vierdte Pferdt mit dem Gräfflichen Braunheusischen Wapen vor der
Brust / vnd auff beiden seiten mit dem Gräfflichen Braunheusischen Wapen /
nachgeführet werden / durch Hans Schencken vnd Joachim von Gustedt Sohn .
5. Die fünffte Fahne / mit dem Gräfflichen Häyschen Wapen / soll führen Christoff
von Dorstadt .
Deme soll das fünffte Pferdt auch schwartz bekleidet auff beiden seiten / vnd vor
der Brust mit dem Gräfflichen Häyschen Wapen nachgeführet werden / durch Ernst
Schencken vnd Friederich von Wintzingeroda .
6. Die sechste Fahne / mit der Herrschafft Homburgk Wapen / führet
Sarchshausen .
Deme sol das sechste Pferdt / auch schwartz bekleidet auff beiden seiten / vnd
vor der Brust mit dem Hombürgischen Wapen nachgeführet werden / durch Christoff
vnd Tiele Borchardt von Adelebssen .
7. Die siebende Fahne / mit dem Gräfflichen Eber -
steinischen Wapen / führet
Heinrich von Gittelde .
Dem sol das siebende Pferdt auch schwartz bekleidet auff beiden seiten / vnd vor
der Brust mit dem Gräfflichen / Ebersteinischen Wapen / nach geführet werden /
durch Jürgen von Alten vnd Aßmus von Mandelsloh / etc .
8. Die Achte Fahne / mit dem Fürstlichen Lünebürgischen Wapen / führet Hartwig
von Garstenbüttel .
Deme sol das achte Pferd / auch schwartz bekleidet auff beiden seiten / vnd vor
der Brust mit dem Fürstlichen Lünebürgischen Wapen nachgeführet werden / durch
Heinrich vnd Frantz Jacob von Kramme .
9. Die neunde Fahne mit dem entzelen Fürstlichen Braunschweigischen Wapen führet
Augustus von Heim .
Deme soll das neundte Pferdt / auch schwartz bekleidet auff beiden seiten / vnd
vor der Brust mit dem entzelen Fürstlichen Braunschweigischen Wapen nachgeführet
werden / durch Julium von Heim / vnd Clawes Freytag .
10. Die zehende Fahne mit dem volkommen Fürstlichen Braunschweigischen Wapen /
sol führen Hans Christoff von Hartenbergk / etc .
Deme sol das zehende Pferdt / auch schwartz bekleidet / auff beiden seiten / vnd
vor der Brust mit dem gantzen Fürstlichen Braunschweigischen Wapen /
nachgeführet werden / durch Heinrich Christoff von Weferlingk / vnd Burchardt
von Veltheimb .
Die weisse kenne Fahn / führet Baltzer von Honstedt /
deme sol folgen Alexander von Heim /
in vollem Curiß / vnd geschmücktem Pferde / mit dem Busican in den Henden . Darauff sol der Stalmeister Georg Engelhart
Löeneisen / vnd Lippelt von Neindorff Erbschencke / das Leib vnd Trawr Pferd mit
schwartzem Tuch / vnd einem weissen Creutz darüber gehenckt / nachführen /
etc .
Folgents sol durch den Hoffmahrschalck / Heinrich Schencken das Fürstl. Schwert
vberzogen / mit nieder gekerter spitzen / nachgetragen werden .
Darnach das gantze Fürstliche Braunschweigische Wapen geschnitzet / mit Farben
vnnd Golde staffieret / sol tragen / Curt von Veltheimb zu Aderstedt / vnd
Heinrich Mauß .
Darauff der Trawrhuet mit einer schwartzen Binden vberzogen / sol tragen Gebhardt
von Marenholtz / deme sol folgen der Cantzler D. Werner König / so auff einem
schwartzen sam . Küssen auff beiden seiten mit Tafft behenckt / die Fürstliche
Braunschweigische Kirchen vnnd Hoffgerichts Ordnung / vnterschiedlich in
schwartz sam . gebunden / sampt dem Fürstlichen grossen Insiegel dar zwischen
geleget / treget / vnd auff der Kirchen Ordnung PIETAS ,
vnd auff der Hoffgerichts Ordnung JVSTICIA , mit Silbern
Buchstaben gedrücket .
Deme folgen drey vom Adel / Kriegs erfahrne / mit schwartzen langen Stäben .
Alß .
1. Jobst von Adelepsen .
2. Ernst Wrampe .
3. Arend von Woberßnauw .
Darauff die Fürstl. Leiche / so von den geschriebenen Graffen / vnd Zwölff vom
Adel / wechsels weise soll getragen werden .
Alß :
1. Statius von Münchhausen .
2. Guntzel von Veltheimb der Elter .
3. Otto Rabe von Landesbergk / etc.
4. Crafft von Bodenhausen .
5. Julius von Marenholtz .
6. Bartholt von Rauttenbergk. etc.
7. Sivert von Heimb .
8. Barthol Bock zu Northoltzen .
9. Hans vom Dahl der Elter .
10. Wulbrandt von Stöckheimb .
11. Jobst von Weyen .
12. Christoff Johan von der Asseburgk etc .
Diese Zwölffe vom Adell sollen die Fürstliche Leiche in der Kirchen auffheben /
vnd im Platz vor der Kirchen niedersetzen / vnd alß dann hinter Jobst von
Adelebssen / Ernst Wrampen vnd Arendt von Woberßnauw in die Ordnung treten .
Vnd sollen alß dann nachbeschriebene Zwölff Graffen /
Alß :
1. Graff Heinrich zu Stolbergk .
2. Graff Joachim Friderich zu Mansfeldt .
3. Graff Hans Georg von Manßfelt
4. Graff Herman zur Lippe .
5. Graff Georg Herman zu Holstein vnd Schaumburgk / etc.
6. Wulff Gebhart / Edler Herr zu Warbergk .
7. Graff Philip von Manßfeldt .
Nachfolgende vom Adel .
9. Jobst von Bergkefeldt .
10. Hans Christoff von Barleben .
11. Peter Lavesier .
12. Herr Aschen von Campen .
Was an Grafen mangelt / sol mit diesen gesetzten Junckern erfüllet werden .
Die Fürst . Leiche widerumb im platz aufsheben / vnd biß vor das Thamthor tragen /
vnd daselbst wider nieder setzen / An welchem orthe die vorgemelten zwölffe vom
Adel die Fürstl. Leiche wider auffnemen / vnd dieselbe biß vor die
Heinrichstädter Kirchen tragen / vnd daselbst nieder setzen sollen / inmittest
aber die Herrn Graffen an jrer statt in die ordnung treten sollen .
Wolgemelte Graffen die Fürstliche Leiche widerumb auffnehmen / vnd dieselbe in
die Heinrichstedter Kirchen biß auff den Chor tragen / vnd daselbst niedersetzen
sollen .
Vnd weil die Fürstliche Leiche etwas schwer / sollen die träger / derobehueff /
Zwölff schwartze Stäbe mit Trawrbinden / vnd dem Fürstl. Braunschweigischen
Wapen / oben mit eisen Gabeln vnd vnten mit Preckeln / darauff sie den Sarck mit
der Fürstlichen Leiche ruhen lassen können / in der Hand tragen .
Vber dem Fürstlichen Sarck ein schwartz englisch Tuch / vnd einem weissen seiden
Adlaß Creutz / vnd darauff ein fein weiß Leinlachen / dar vber eine schwartze
sammitten Decke / mit einem weissen silbern Stücke Creutz vnd vber dem Creutz
das gantze Fürstliche Braunschweigische vnd alle darzu gehörigen Wapen .
Das entzele Fürstliche Brauns . Wapen mit zweyen gelben Löwen zun Heubten .
Das ander Fürstl. Lünebürgische Wapen mit dem blawen Löwen vnd rothen Hertzen zun
Füssen .
Das Ebersteinische / Hombürgische vnd Häysche Wapen der Fürstlichen Leich an der
Rechten seiten .
Das Braucheusische / Honsteinische vnd Regensteinische Wapen der Fürstlichen
Leiche zur Lincken seiten .
Auch oben mitten auff der Fürstl. Leiche / sol ein vergüldet Rappier gelegt vnd
gehefftet werden .
Neben der Fürstl. Leiche sollen Zwölff vom Adel mit schwartzen brennenden Fackeln
/ daran das Fürstliche Braunschweigische Wapen gemalet vnd Trawr binden hengen
sollen / hergehen /
Alß .
1. Bartoldt von Wülffen .
2. Hans Ernst von Vßler .
3. Adrian von Wyßbergk .
4. Jasper Jobst von Schweicholdt .
5. Curt von Schweicholdt .
6. Ernst von Honrodt .
7. Jordan von Barnstedt .
8. Heinrich von Bülaw .
9. Curt von Marenholtz .
10. Schwerin .
11. Herman Christoff von der Streithorst .
12. Wilhelm von Alten .
Vnd vmb die selben der Trabanten Haubtman / sambt 16. Trabanten / mit schwartzen
vberzogenen vmbgekehrten Hellebarten .
Vnd sollen von des Hoffschencken Gliedt an biß hieher Directores seyn /
Err Wilhelm von Arnstedt .
Hans von Knesebegk / vehrdischer Mahrschalck / vnd neben der Proceßion hergehen .
Zu negst der Fürstlichen Leiche sollen gehen mit schwartzen langen Stäben .
Alß .
1. Michael Victor von Wustrow .
2. Caspar von der Wenge .
3. Hans Ernst von Heim .
4. Rabe Arendt von der Horst .
5. Virgilius Höfer .
6. Fritz Ludewich von Heim .
1. Darauff der Durchleuchtiger Hochgeborner Fürst vnd Herr / Herr Friederich
Vlrich / Hertzog zu Brauns . vnd Lüneburgk / etc . Meinen gnedigsten Fürsten vnd
Herrn / führen Königliche May : zu Dennenmarck Abgesandter / vnd Hertzog Philip
Sigißmundt / Bischoff zu Osnabrügk vnd Verden / Hertzogen zu Braunschweigk vnd
Lüneburgk / etc .
2. Hertzogen Christian zu Br. vnd L. führen Ch. Brandenburgische / vnnd Hertzogen
Augustus zu Sachsen Abgesandte .
3. Hertzogen Rudolph zu Br. vnd L. etc. füren der erste Ch. Sächsischer / vnd
erste Lüneburgischer Gesandte .
4. Hertzogen Julius Augustus zu Br. vnd Lün. etc. Abt zum Michelstein / füren der
C. Sächsischen Witwen Gesandte / vnd der Pommerschen Witwen Gesandte .
Darauff aber andere frembde Fürsten vnd Herrn Abgesandte / etc .
Abt zu Wehrden . Alle Cammerrähte . Land Rentmeister . Ober Bergverwalter . Cammer
Secretarien . Drey Leib Medici in einem Gliedt .
Von der Fürst . Leichebiß hieher sollen Directores sein /
vnd mit schwartzen Steben beyher gehen / als Dieterich vnd Curt von Leuthe .
Denen sollen folgen mit schwartzen langen Steben / drey Hauptleute / Joachim von
Veltheim / Heuptman auff Westerburgk / Christoff Mellin / General aller F.
heuser / Christoff Wedtbergk / Heuptman vff Nohrlberg .
1. Denn die Durchleuchtigste Hochgeborne Fürstin vnd Frawe / Fraw Elisabeth /
geborne aus Königlichem Stam̃ Dennemarck / vnd Hertzogin zu
Braunsch weig vud Lüneb. etc. Meine gnedigste Fürstinvnd Fraw / wird durch
Hertzogen Joachim Carlzu Br . vnd Lüneburgk / vnd Graff Ernst Casimier von Nassaw
geführet .
2. Frewlein Hedewig junior führet Hertzog Ernst Ludewig
zu Sachsen / vnnd der Ertzbischöffliche Magdeburgische Gesandte .
3. Frewlein Dorothea zu Br . vnd Lüneburgk / führet der ander Sächsischer vnnd
Lüneburgischer Gesandte .
4. Frewlein Dorothea Augusta / Hertzogin zu Br . vnd Lüneburg / Ebtistin zu
Gandersheimb / führen Für . Anhaldische vnd Fürstl. Holsteinische Gesandte .
5. Die Fürstin von Lüneburgk vnd Harburgk J. F. G. werden durch Ebtische
Corveijsche Gesandten / vnd Graff Anthon . Günter zu Oldenburgk geführet .
6. Frewlein Heidewig Senior durch Ebtissin zu
Quedlinburgk / vnd daselbst Pröbstin Abgesandte .
Von dem Fürstl. Frawenzimmer an biß hieher / sollen
Otto Schwetzin / vnd Friederich von
Bortfeldt zu Sohr Directores sein / vnd mit schwartzen
Stäben bey hergehen .
Darauff der Fürstl. Witwen zu Braunschweigk vnd Lüneburgk / Meiner gnedigsten
Fürstin vnd Frawen Hoffmeisterin vnd Frawen Zimmer .
Ebtissin zu Gandersheimb Hoffmeisterin vnd Frawen-Zimmer .
Der Hertzogin zu Lüneburgk / zur Haarburg Witwen Hoffmeisterin vnd Frawen
Zimmer .
Denen folgen des Stiffts Adeliche Weiber / sampt den Adelichen Jungfrawen / so
die Adelichen Weiber mit sich bringen / vnd verschrieben sein .
Nach denen der Fürstlichen Herrn Räthe / Secretarien vnd
anderer vornehmer Diener vnd Bürger Weiber / vnd deñ dar negst
der Churf . Fürstin vnd Gräffin / auch anderer Adelichen Weiber Cammer : Altfrawen
vnd Mägde / drey vnd drey in einem Glied .
Ferner sollen folgen des verstorbenen hochseligen Fürsten / Hertzogen
Friederichen Vlrichen zu Brauns . vnd Lüneburgk / des Herrn Bischoffen zu
Osenbrügk vnd Vehrden / auch der Jungen vnd anderer frömbden Herrn Secretarien , vber die oberwehnte Praeceptorn , Procuratorn Cantzeley verwanten / Bauwverwalter vnnd
andere vorneme alte Hoffdiener / auch drey vnd drey in eim Glied .
Darauff denn Illustrißimi Heinrich Julij hochseliger
Gedechtnis / Hertzogen Friederich Vlrichen zu Brauns . vnd Lüneburgk / vnd
Hertzogen Philippi Sigismundi / Bischoff zu Oßnabrügk vnd Vehrden / Reisige
Marstals
Knechte / vnd andere J. J.
J. Fürstl. F. F. G. G. G. Diener sampt frömbden Reisigen vnd dem algemeinen
Hoffgesinde / auch drey vnd drey in einem Gliedt .
Folget wie es in der Kirchen gehalten werden sol .
Wann die Fürstliche Leiche in die Heinrichstedter Kirchen gebracht / sol sie in
den Chor gesetzet werden / die Regalia von den Trägern fein ordentlich auff die
Leich / die Paucken aber vnnd Trommeten zun Füssen der Leich gelegt / vnd die
die Fahnentragen mit den Fahnen vmb die Leiche / alß die Fahne mit dem gantzen
volkommenen Fürstl. Brauns . Wapen / Die mit dem entzelen Fürstlichen Braunschw
eigischen Wapen / vnd die weisse kenne Fahn zum Heubt .
Die Fahne mit dem Braucheusischen / Honsteinischen vnd Regensteinischen Wapen zur
Lincken .
Die mit dem Ebersteinischen / Häyschen vnd Hombürgischen Wapen zur Rechten / Die
mit dem Fürstlichen Lünebür gischen Wapen vnnd rothe Blutfahn zun Füssen der
Fürstlichen Leich / Die mit den Fackeln aber alle ring vmb die Fahnen vnd Leich
herumb stehen .
Die Pferde so nach geführet werden sollen in der Proceßion mit durch die Kirchen geleitet / vnd alda bis nach
geschehener Leichpredigt / durch darzu sonderlich bestalte Reisige Knechte auff
dem Kirchhoff gehalten / vnd folgendes der Ordnung nach hinter den Herrn wider
herauff in den Fürstlichen Mahrstal wiederumb geführet werden / etc .
Vñ dieweil das trawer Pfert den Armen / dem gebrauch nach /
gehöret / als wird vom hochgedachten Fürsten vnd Herrn / Herrn Friederich
Vlrichen zu Br . vnd Lüneburgk / etc. den Kirchvättern dafür 100. Thaler bezalet
/ vnd damit das Pfertredemiret worden .
In der Kirchen für der Predigt sol man singen / Nun bitten wir den heiligen
Geist .
Folgendes der Hoffprediger D. Bastlius Satler die Leichpredigt darauff
verrichten .
Nach gehaltener Predigt sol man wider singen / Nu last vns den Leib begraben /
vnd
Jammoesta quiesce querela .
In mittelst sollen die jenigen / so die Regalia getragen / dieselbe von dem Sarck
nehmen / vnd ordentlich vor der Leich her ( welche wider von den Grafen wird
auffgehaben / sampt den Fackeln vnd Fanen in die Färstliche Capeln ) tragen / die
Regalia auff den Altar daselbst gelegt / die Fahnen auffgehenckt / die Fackeln
beseit gesetzt / vnd die Fürstl. Leiche / welche von den Tregern / den vom Adel
/ oberwehnt verrichtet / in jre ruhe Kämmerlein gebracht / vnd also Christlich
zur Erden bestattet werden .
Wann solches geschehen / sollen die Fürstl. Personen / vnd andere so der Fürstl.
Leich gefolget / in gebürlicher Ordenung wider herauff gehen / die Fürstl.
Widtwe vnd Fürstl. Frawen Personen auff Wagen führen / dafür die Pferde auch so
wol als die Fürst . Reisige Pferde mit schwartzem Tuch bekleidet / auffs Schloß
widerumb ziehen .
Vnd sollen vnter dem heraus ziehen aus der Kirchen die Gesenge / Gott der Vater
wohn vns bey / etc . Vnd erhalt vns HErr bey deinem wort gesungen / vnd also
damit dieser Actus beschlossen werden / etc .
Vnd weil vor diesem eine Schartecke außgangen / welches diesem zu wieder / Als
habe ich dieses menniglichen der Warheit zu stewer außgehen lassen sollen .
ENDE .