12 Paris, 25. Juli. Ob der Belagerungszustand bald aufhören wird? davon kann vorläufig keine Rede sein. Jetzt erst fängt er an, seine Früchte zu tragen! das herrliche Anleihen, zu 75 fr. 25. Nein, noch besser zu 65 fr. 25. denn die Republik ist ehrlich und läßt dem Herrn Rothschild und Genossen die früher geleistete Kaution für nicht erfüllte Verpflichtungen zu Gute kommen. Man muß aber auch sehn, wie die Rothschildschen Papiere floriren, alle ohne Unterschied, 3 procentige, 5 procentige und das beste aller Papiere, das Journal des Debats. Ja, das Journal des Debats namentlich, das sich in alle Details dieser Regociation weidlich ergeht, und heute weiter nichts enthält als
Besprechung dieses Anleihens! Was Garnier-Pages nicht gekonnt, was Duclerc nie vermocht, Goudchaur hat es fertig gebracht. Und der arme Mann, der es noch so ehrlich meinte, daß daß er die Taxe von 75 fr. 25. so lange als möglich geheim hielt, um ja nicht der Agiotage Spielraum zu geben. Als wenn die ganze Geschichte nicht schon vorher zwischen ihm und Rothschild abgesprochen gewesen wäre! Als wenn die Equipagen, Courire, Schnellläufer und organisirten Telegraphen vor der Deputirten-Kammer auf etwas Anderes warteten, als auf die Bestätigung durch die Kammer! Welch neues Leben jetzt in die Börse fließen wird! Wie alle Papiere nun steigen werden, und wie bald Rothschild ein Handgeld von 10 Millionen realisirt haben wird! Man braucht nur an das frühere Anleihen zu denken, wo 10 Millionen wie nichts gewonnen wurden! Da der Staat die Kaution wiederersetzt, warum läßt er sich nicht diese gewonnenen Millionen wiederersetzen? Und Proudhon, der pfiffiger sein will als Herr Rothschild! der durch seine Formel, durch das, was er Arrêt de la valeur nennt, dem Herrn Rothschild auf ganz friedliche Weise, und durch seine alleinige Combinationen Alles wieder entreißen will! Nein, da lobe ich mir die Arbeiter die offen gestehn, daß man dem Herrn Rothschild nur dadurch einen Strich durch die Rechnung machen könne, daß man einen Strich durch das Staatsschuldbuch macht!
Sonderbar! In der Provinz klagt man allenthalben, daß man gar nicht mehr weiß, was das heiße, einen Wechsel eskomptiren, und die Pariser Börse florirt. Geduld, das wird wieder kommen, meinen die Debats, wenn wieder Geld unter die Leuten kommen wird. Nur muß man nicht chicaner sur le chiffre, d. h. nicht knickerich sein mit den Prozenten! das ist einmal eine Nothwendigkeit, wenn man Geld haben will, muß man es theuer bezahlen, und das hat die Kammer trefflich verstanden. Die Kapitalisten, sagen die Debats, thun nichts als gegen gute sichere Prozenten! Der Segen ist ja im Lande, und die Wein- und Korn-Aerndte übersteigen Alles, was man bisher gesehen. Die Waizen-Aerndte ist nunmehr vollendet, und die Bauern beklagen sich allenthalben, zu viel und zu schönen Waizen zu haben. Die Wein-Aerndte verspricht ein wo möglich noch glänzenderes Ergebniß. Und inmitten dieses allgemeinen Ueberflusses allgemeine Armuth! Die Bauern können die 45 Cent. Steuer nicht auftreiben! Der Zustand in Paris ist bekannt.
Eine Patrouille von 30 Mann aus der 6. Legion kehrte gegen Mitternacht durch die Templestraße nach ihrem Posten zurück. Im Augenblick, wo sie sich des Postens vom Temple näherte und derselbe sein: Qui-vive! ertönen ließ, fiel plötzlich ein ungeheuer heftiger Donnerschlag, und schlug in das Haus 69 ein. Es war, als wenn plötzlich eine ganze Batterie Geschütze losgegangen wäre.
Die Patrouille, vom Blitze verblendet, und über die Ursache des Feuers in Irrthum gerathen, senkte ihre Gewehre und setzte sich in Vertheidigungszustand. Glücklicherweise waren ihre Gewehre nicht geladen und hatten sie keine Patronen. Aber sie glaubten sicher, man schösse auf sie vom Posten des Temple's, der seinerseits glaubte, daß die Patrouille auf ihn Feuer gegeben. Das Haus 69 ist sehr beschädigt; 6 bis 7 Männer der Patrouille hinken; und in der Stadt hieß es wiederum, die „Räuber“ haben auf die Nationalgarde gefeuert.
Paris, 25. Juli. Amtliche Verordnungen aus dem Moniteur: 1. Dekret rücksichlich der Errichtung eines marmornen Denkmals für den Erzbischof Affre in der Notredame Kirche in Paris.
2. Bewilligung von 300,000 Frs. für hungernde Künstler und Schriftsteller, deren Elend fürchterlich.
3. Bewilligung von 680,000 Frs. für die Pariser Theater, zahlbar in monatlichen Raten.
4. Dekret, das vom 1. Oktober 1850 an, allen Befähigten den unentgeldlichen Besuch der Kriegsschulen (Ecole polytechnique und Ecoles militaires) gestattet. Von diesem Tage an werden alle Zöglinge auf Staatskosten genährt, gekleidet, beherbergt u. s. w. Ueber die bis zu jener Epoche unter den heutigen Bedingungen noch aufzunehmenden Freischülern (Boursiers) hat der Moniteur öffentlich Rechenschaft abzulegen, um jeder Gunst vorzubeugen.
5. Bewilligt dem Chef der Regierung 15,000 Frs. für Anlage eines Publizitätsbureau's zur Beurtheilung des öffentlichen Geistes.
6. Gestattet dem Finanzminister die neuen Staatsanleihen abzuschließen und eröffnet ihm zu diesem Zweck einen Kredit von 13,131.500 Frs. Zinsen à 5$%$ im Staatsschuldbuche seit dem 22. März 1848 zum Kourse von 75 Frs. 25 Cent.
7. Fordert die ehemaligen Beamten der Nationalwerkstätten auf, der am 1. Juni niedergesetzten Liquidations-Kommission jede nöthige Auskunft über etwaige Rückstände zu geben, und ertheilt zu diesem Behuf jener Kommission die gehörige Vollmacht.
8. Schafft die Julifeier ab. Der Justizminister Marie befiehlt allen Gerichtshäfen am 27., 28. und 29. Juli wie gewöhnlich zu sitzen. Die Einführung der Republik allein soll in Zukunft am 24. Februar gefeiert werden.
‒ Der Effektivbestand der Mobilgarde ist im Ausschusse der Nationalversammlung auf 25 Bataillone à 650 Mann festgestellt worden. Die Unterhaltungskosten sind auf 5,500,000 Franken jährlich veranschlagt. Hieraus geht hervor, daß der Ausschuß die Beibehaltung dieses wichtigen Korps beschlossen. Ohne Zweifel wird die Nationalversammlung diese Vorbeschlüsse genehmigen.
‒ Unsere Sparkasse wird förmlich gestürmt. Seit drei Tagen ziehen sich lange Reihen der Rue Coq Heron entlang, um sich für ihre Pfänder die neuen Renten zu holen.
‒ Die politischen Verhaftungen nehmen kein Ende! In voriger Nacht wurden in Clichy und den Faubourgs St. Antoine und Marcel neue zahlreiche Verhaftungen vorgenommen.
‒ 8000 ehemalige Glieder der Nationalwerkstätten arbeiten an der Entsumpfung der Sologne. Sie erhalten freie Wohnung und täglich 11/2 Franken. 2000 Arbeiter aus Elbeuf haben bei der Nationalversammlung gegen jeden Versuch, die alte Arbeitsdauer wieder einzuführen, protestirt.
‒ Am 1. Januar lagerten im Staatsschatze für Zeitungs- und Beamtenkaution nicht weniger als 235,685,632 Franken, die laut des Artikels 7 des Gesetzes vom 4. August 1844 drei Prozent Zinsen tragen. Diese enorme Summe gehört 56,387 Personen, und zwar 45 Millionen wurden von Provinzialsteuereinnehmern; 341/2 Million von Notaren; 271/2 Million von Generalsteuereinnehmern; 17 Million. von Steuer-Aspiranten; 14 Million. von Wechslern; 101/2 Million. von Avoués; 8 Million. von Huissiers und 41/2 Million von Auktionskommissarien deponirt. 339 Zeitungen etc. legten 6,590,000 Franken nieder.
‒ Pascal Duprat hat der Nationalversammlung einen Preßgesetzentwurf im Gegensatz zu dem ministeriellen vorgelegt. Dieser Entwurf lautet:
Art. 3. Die Originale der von ihren Verfassern eigenhändig zu unterzeichnenden Aufsätze sind dem Drucker einzuhändigen, der sie bei gerichtlicher Verfolgung vorzuweisen hat.
Art. 4. Die gerichtlichen Verfolgungen können auf den Hauptredakteur und Drucker ausgedehnt werden, wenn es sich um Artikel handelt, deren Original mit der Unterschrift des Verfassers nicht vorhanden. Ihre Bestrafung ist dem Maaße gleichzustellen, das den Artikelsverfasser selbst treffen würde.
Art. 5. Jeder Verfasser, der sich des Namens eines Drittmanns bedient, um der gerichtlichen Verantwortlichkeit zu entgehen, ist in seinen bürgerlichen Rechten während 1 bis 5 Jahren einzustellen, ohne die andern Strafen zu rechnen. Dasselbe gilt von dem Drittmann (son Complice).
Art. 6. Ist ein Journal drei Male solcher Namensvorschiebung (supposition) bezüchtigt, so kann es von Gerichtswegen unterdrückt werden.
Art. 7. In allen Preßprozessen hat die Jury, ehe sie über Schuld oder Unschuld entscheidet, vorher zu bestimmen, ob das vor ihren Schranken erscheinende Individuum wirklich der ächte Verfasser des inkriminirten Aufsatzes ist.
Art. 8. Der Hauptredakteur ist jedenfalls mit zur Untersuchung zu ziehen; er müßte denn nachweisen, daß er von der Insertion des Artikels und seines Mitarbeiters gar keine Kenntniß hat.
Art. 9. Alle früheren Gesetze rücksichtlich der Kaution und der Verantwortlichkeit des Geranten sind abgeschafft.
‒ Die Nationalversammlung hat sich vorgenommen, auch nicht einen Stein der Februararbeiten übrig zu lassen. Goudchaux, Finanzminister, beabsichtigt den Duclerc'schen Entwurf einer Progressivsteuer für Erbschaften und Schenkungen von der Tagesordnung zurückzuziehen. Ebenso hieß es, in der gestrigen Sitzung, werde der Personalarrest, diese Beißzange des Kredits, wieder hergestellt.
‒ Der Verfassungsausschuß war in jüngster Zeit fast gänzlich zersprengt. Dornés ist todt; Martin (der Straßburger) auf Urlaub, Lamennais hat abgedankt und die Herren Tourret und Vaulabelle wurden zu Ministern ernannt. Auf diese Weise gerieth das große Verfassungswerk ins Stocken. Gestern indessen hat sein Berichterstatter, Hr. Marrast, die Mehrzahl der Mitglieder wieder zusammengerufen und der Ausschuß hielt seit mehreren Tagen wieder seine erste Sitzung. Hoffentlich wird er das Ergebniß seiner Arbeiten der Versammlung bald vorlegen.
‒ Dem Contre-Admiral Trehouart ist der Befehl zugegangen, im adriatischen Meere zu kreuzen!
Die Exekutivgewalt hat in Erfahrung gebracht, daß Karl Albert dem sizilischen Abgeordneten, v. Villafranca, der ihn von dem Beschluß des sizilischen Parlaments in Kenntniß setzte, erklärt habe: er nehme im Namen seines Sohnes die Krone Siziliens an.
‒ Nationalversammlung.Sitzung vom 25. Juli. Präsident Marrast eröffnet dieselbe um 2 1/2 Uhr. General Dudinot, Befehlshaber der Alpenarmee, erklärt der Versammlung schriftlich, daß er abreisen müsse und bittet um Urlaub. Bewilligt. Dann schreitet die Versammlung zur Diskussion des Gesetzes gegen die Klubs,dessen Berichterstatter der protestantische Pfarrer Cocquerel ist. Eine allgemeine Diskussion fand nicht statt. Man ging daher zur Berathung der einzelnen Artikel über.
Art. 1. Die Bürger haben das Recht, sich zu versammeln, doch müssen sie sich den nachstehenden Bestimmungen fügen. (Angenommen.)
Art. 2 schreibt 1) die polizeiliche Anmeldung vierundzwanzig Stunden vor Eröffnung des Klubs vor, 2) dringt auf Zulassung von Polizeibeamten und untersagt endlich 3) den Frauen und Minorennen den Besuch der Klubs.
Flocon trägt auf Weglassung dieses Verbots für letztere an. Das Wort femmessolle gestrichen werden.
Ein Mitglied unterstützt ihn darin, indem er zwar die Theilnahme der Frauen als ordentliche Klubglieder verweigert, aber ihnen den Besuch doch nicht ganz verbieten möchte.
Flocon protestirt wiederholt, daß man die Frauen den Unmündigen gleich stelle. Er will nicht zugeben, daß man die Frauen als Unmündige behandele.
Sr. Romme billigt das Verbot gegen Unmündige ebenfalls nicht.
Die Versammlung schreitet zur Abstimmung.
Dupin: Ich verlange die Abstimmung per Division, d. h. die Trennung der einzelnen Paragraphen.
Dies geschieht. Die Versammlung entscheidet, daß weder Frauen noch Unmündige (minorennes) sich in Klubs als Effektivglieder aufnehmen, noch ihnen beiwohnen dürfen. (Widerspruch zur Linken.)
Nach einigem Lärmen geht die Versammlung zu Art. 3 über. Dieser Artikel verbietet den Klubs, längere Sitzungen zu halten als die Polizeistunde vorschreibt. (Angenommen.) Art. 4 gesteht den Polizeibeamten bestimmte Plätze im Saale an, um die Verhandlungen zu überwachen.
Durrien hält dies gefährlich und protestirt gegen jede Anwesenheit eines Polizisten.
Ein Glied schlägt vor, es dem Ermessen des Polizeibeamten zu überlassen, ob und auf welchem Platze er im Saale beiwohnen wolle.
Senard, Minister des Innern: Es ist uns gerade darum zu thun, durch die rechtliche Anwesenheit eines Polizeibeamten dem Gesetze die gehörige Achtung zu verschaffen. Deshalb dringt er auf Beibehaltung des Paragraphen.
Durrien protestirt wiederholt, dringt aber mit seiner schwachen Stimme nicht durch. Der Art. 4 wird angenommen.
Art. 5 schreibt a) die Anlage namentlicher Listen aller Glieder vor und b) genaue Protokollführung über Alles, was verhandelt wird. Ad a wird genehmigt. Ad b wird lebhaft bestritten; Senard selbst bekämpft einen Theil des Paragraphen, weil er den Polizeibeamten verpflichtet, den Beschwerdepunkt vorher anzuzeigen, ehe er bei der Behörde klage und auf Bestrafung dringe.
Bac ist der Ansicht, daß dieser Fingerzeig beibehalten bleiben müsse. Cocquerel unterstützt den Minister und der Paragraph ohne die Worte „nach vorheriger Andeutung (apres avertissement) wird angenommen.
Art. 6. Rücksichtlich der Symbole und äußerer Abzeichen rief Considerant auf die Bühne. H. Priest macht einen kleinen Zusatz gegen das Denunziationswesen, der durchgeht.
Art. 6 wird angenommen.
Art. 7. Betrifft die Wechselverhältnisse von Klub zu Klub und rief zwischen Bac, dem bekannten Präsidenten der Rue Castiglione (Bergpartei) und Senard, Minister, einen lebhaften Kampf hervor, der bei Postschluß noch fortdauert. Kein Zweifel, daß der ganze Entwurf durchgeht. (4 Uhr.)
Nach 4 Uhr. ‒ Artikel 8 verurtheilt Jedermann, der sich mit Waffen im Klub einfände, zu sechsmonatlichem Gefängniß und Verlust der bürgerlichen Rechte von 3 bis 10 Jahren. Angenommen.
Art. 9 und 10 behandeln die gegen Verstöße der Art. 6 und 7 ausgesprochenen Strafen an Geld und Gefängniß.
Art. 11 überläßt den Gerichten die Wahl, nach Fällung der in Art. 8, 9 u. 10 bedingten Urtheile, die Schließung der Klubs auszusprechen.
Art. 12 straft die Wiederversammlung der Glieder nach gerichtlicher Schließung des Klubs mit 6 bis 12 monatlichem Gefängniß und Einstellung der Bürgerrechte von 5 bis 10 Jahren.
Art. 13 lautet also: Unabhängig von obigen Klubs, können die Bürger mit Genehmigung der städtischen Behörden und unter den von diesen zu stellenden Bedingungen, zu politischem oder anderm Zwecke Zirkel oder Versammlungen (réunions) stiften etc. etc.
Dufaure wünschte die Worte „oder anderem“ (Zwecke) gestrichen.
Dupin vertheidigt dagegen die ursprüngliche Fassung.
Considerant beschwor die Versammlung doch einen Unterschied zwischen geheimen und öffentlichen Gesellschaften zu machen. Gegen die geheimen möge man seinethalben strenge Gesetze erlassen, aber gegen öffentliche Vereine solle man sich doch billiger beweisen.
Cocquerel verwahrte sich im Namen des Ausschusses gegen jeden Verdacht, als habe er die religiösen Zirkel irgendwie beschränken wollen, wie es die Vorredner andeuten.
Marrast, Präs.: Zu obrigem Artikel sind nicht weniger als sechs Amendements gemacht worden.
Flocon: Lesen Sie selbige! Marrast liest die Amendements vor.
Bechard beantragt die Ueberweisung derselben an den Ausschuß. Cocquerel unterstützt ihn. Die Ueberweisung wird entschieden und die Fortberathung auf morgen vertagt. Schließlich überreicht Hr. Durrier eine Petition Emil Girardins, um Aufhebung der Maßregeln gegen die „la Presse.“Um 6 Uhr wird die Sitzung geschlossen.