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Wortwolke – Lemmata

Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

Diese Wortwolke basiert auf dem automatischen Lemmatisierungsverfahren historischer Texte (CAB), das im DTA für die Textsuche angewandt wird. Die Lemmatisierung fasst sowohl Transliterationen (also bspw. ſ → s) als auch grammatische Formen (Teil, Theil, Theile, Theiles, ...) zusammen. Die Wortidentifikation (Tokenisierung) erfolgt mittels DTA-Tokwrap. Die Fontgröße der einzelnen Lemmata in der Wortwolke ist proportional zu deren Frequenz im Dokument. Lemmata, die im Dokument weniger als dreimal vorkommen, werden nicht dargestellt.


1 1. 10 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 1827 1833 1834 19. 2 2. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 3 3. 30. 31. 4 4. 5 5. 6 6. 7. 8. 9. A A. Absicht Alter Amt Angelegenheit Anhang Ann. Anordnung Ansehung Anspruch Anstalt Anstalten Anstellung Antrag Anweisung Anwendung Anzeige April April. Arbeit Art Aufnahme Aufsicht August Ausführung B. Beamte Beaufsichtigung Bedingung Bedürfnis Behandlung Behörde Beitrag Bericht Berlin Bestimmung Bestätigung Besuch Betr. Betrag Beziehung Bezirk Bildung Buch Bürgerschule C. Cab.-O. Circ.-Rescr. Decbr. Direktor Einrichtung Eltern Erfahrung Erlaubnis Errichtung Erziehung Fall Falle Febr. Folge Frau G.-S. Gegenstand Geistliche Gelegenheit Gemeine Genehmigung Geschäft Gesetz Grund Grundsatz Grundstück Gymnasium Hinsicht Ii. Instruktion J. Jahr Jan. Januar Jude Jugend Juli Juni K. Kandidat Kenntnis Kind Kirche Klasse Kommissarius Konsistorium Kosten Königl. L.-R. Land Leben Lehrer M.-Bl. Magistrat Mai Mai. Mann Ministerium Mitglied Mittel Monat März März. N. Name Novbr. Nr. Octbr. Ordnung Ort Pension Person Pflicht Prediger Privatschule Provinz Prüfung Rechte Regel Regierung Reglement Rektor Rescr. Rücksicht S. Sache Schulamtskandidat Schuldeputation Schule Schulgeld Schullehrer Schulmeister Schulwesen Schüler Seite Seminar Seminarien Septbr. Sprache Staat Stadt Stand Stelle Stellvertreter Stiftung Strafe Studierende Superintendent Tag Taler Teil Teilnahme Th. Tit. Umstand Universität Unterhaltung Unterricht Untersuchung Verbindung Verfahren Verfügung Verhältnis Vermögen Verordnung Verpflichtung Verwaltung Vormund Vorschrift Vorsteher Wahl Waisenamt Weise Witwe Wort Zahl Zeit Zeugnis Zuwendung Zweck Zwecke Zögling a. aber akademisch alle allein allgemein als also am an ander andere angemessen annehmen anstellen anzeigen auch auf aufnehmen aus ausdrücklich außer b bedürfen befinden bei beide beim bekannt bereits besondere besonders bestehen bestehend bestimmen bestimmt betreffend bilden bis bisher bleiben bloß bringen christlich d d. da dabei dadurch dafür dagegen daher dahin damit dann darauf darin darüber dasselbe davon dazu daß demselben denjenig denn denselben dergleichen deshalb deutsch die diejenige diese dieselbe doch drei durch dürfen eben eigen eine einige einreichen einzeln endlich enthalten entweder er erfolgen erforderlich erhalten erst erteilen erwarten es etc. etwa ferner festsetzen finden folgend frei früh führen für ganz gar geben gedenkt gegen gegenwärtig gehören gehörig geistlich gemeinschaftlich genau geschehen gesetzlich gestatten gewiß gewöhnlich gleich groß gut haben halten hier hierdurch hiernach hoch ich ihr im immer in indem insbesondere jede jedoch jen jetzt jährlich jüdisch keine kirchen- klein kommen können künftig lange lassen leicht lernen letztere liegen machen man mehr mehrere mit mögen möglich möglichst müssen nach nah namentlich nehmen neu nicht noch notwendig nun nur nötig ob ober oder ohne ordentlich pro richtig s s. schon schriftlich sehen sehr sein seine selbst setzen sich sie sittlich so solch sollen sondern sonst sorgen sowie sowohl stehen städtisch sämtliche teils treten u. um und unmittelbar unsere unter unterwerfen v. veranlassen verbinden verpflichten verschieden verstehen viel vielmehr vollständig vom von vor vorgesetzt vorhanden vorzüglich was weder wegen weil weit welche welchen wenige wenn wer werden wichtig wie wieder wir wirklich wissenschaftlich wo wobei wohl wollen während zu zugleich zum zunächst zur zwar zweckmäßig zwei zweit § §. Übung äußer öffentlich über überall überhaupt überlassen übrig