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Wortwolke – Lemmata

Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718.

Diese Wortwolke basiert auf dem automatischen Lemmatisierungsverfahren historischer Texte (CAB), das im DTA für die Textsuche angewandt wird. Die Lemmatisierung fasst sowohl Transliterationen (also bspw. ſ → s) als auch grammatische Formen (Teil, Theil, Theile, Theiles, ...) zusammen. Die Wortidentifikation (Tokenisierung) erfolgt mittels DTA-Tokwrap. Die Fontgröße der einzelnen Lemmata in der Wortwolke ist proportional zu deren Frequenz im Dokument. Lemmata, die im Dokument weniger als dreimal vorkommen, werden nicht dargestellt.


1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Amt Ansehen Ansehung Arbeit Art Baum Beamte Bediente Beschaffenheit Buch Cap. Deutschland Dienst Ding Dorf E. Ehre Einwohner Eltern Ende Exempel Fall Feind Feuer Fleiß Freiheit Fürst Fürstl. Gebäude Gedanke Geld Gelegenheit Gericht Gesetz Gewalt Glückseligkeit Gott Grund Gut Hand Handlung Handwerk Haus Herr Herrschaft Hof Holz Interesse Jahr Kapitel Kaufmann Kind Kirche Klugheit Kontrakt Krieg Kunst König Land Landes-Fürst Landes-Herr Landes-Obrigkeit Leben Leib Leute Lust Macht Mangel Mann Manufaktur Materie Maß Meinung Meister Mensch Mittel Mißbrauch Mühe Münze Nachricht Nahrung Name Natur Not Nutzen Obrigkeit Ordnung Ort Partei Person Pflicht Potentat Prinz Provinz Raison Rat Recht Rechte Regel Regent Regente Regierung Reich Reiche Religion Republik Richter Sache Schaden Schrift Schule Staat Stadt Stand Strafe Stück Tag Teil Testament Umstand Universität Unkosten Unterschied Untertan Ursache Verbrechen Vermögen Verordnung Verstand Volk Vorteil W. Wald Ware Wasser Weg Weise Welt Werk Wesen Willen Wissenschaft Wohlfahrt Wort Zeit Zweifel aber abschaffen acht alle allein allerhand allezeit allgemein als alsdann also alt am an anbefehlen ander andere andern anders anführen anhalten anlegen annehmen ansehen anstellen antreffen anwenden applizieren arm auch auf aufrichten aus außer bald bedienen befinden befördern bei beide bekannt bekommen besondere besorgen bestehen bestellen bestrafen beständig bezahlen billig bis bisweilen bleiben bloß bringen böse christlich d da dabei dadurch daher dahin damit daran darauf daraus darinnen darüber daselbst dasselbe davon davor dazu daß denn dennoch dergleichen desto deswegen determinieren deutsch die diejenige dienen diese dieselbe dieselbige diesfalls doch dritt durch dürfen eben eher ehrlich eigen einander eine einführen einige einmal einrichten endlich entstehen entweder er erfahren erfordern erhalten erkennen erlangen erst erstlich erweisen es etliche etwan etwas fast ferner finden fleißig folgend frei fremd führen für fürstlich ganz gar geben gebrauchen gegen gehen gehören gehörig gelehrt gemein genau genug gereichen gering geschehen geschickt gesund gewiß glauben gleich gleichwie groß gut haben halten handeln hart heilig helfen heraus hernach heutig hier hierbei hierdurch hierinnen hierzu hin hingegen hoch ich ihr im immer in indem ingleichen insgemein ja jede jedoch jedwede jemand jen jung keine klein kommen können landes- lang lange lassen laufen leben legen leicht leiden lernen liegen machen man manche mehr mehrere meiste menschlich mit mögen möglich müssen nach nachdem natürlich nebst nehmen nennen neu nicht nichts niemand noch nun nur nächst nämlich nötig nützlich ob observieren oder oft ohne ordentlich pflegen recht rechtschaffen richten richtig römisch s. sagen schaffen scharf schicken schlecht schließen schon schreiben schuldig schwer schädlich sehen sehr sein seine selbig selbst setzen sich sie so sofern solch sollen sonderlich sondern sonst sowohl stark stehen suchen teils tragen traktieren treiben tun tüchtig u. um und unnötig unsere unter unterscheiden untersuchen verbessern verbieten verfertigen verkaufen vernünftig verordnen versehen verstehen verursachen viel vielmehr vom von vor vornehm vornehmen vornehmlich wahr wann was weder wegen weil weit weiter welche welchen wenig wenige wenigste wenn wer werden wichtig wider wie wieder wiederum wir wissen wo wohl wollen z. ziehen ziemlich zu zugleich zum zumal zur zusammen zwar zwei § §. öffentlich öfters über übrig