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Wortwolke – Lemmata

Stein, Lorenz von: Handbuch der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts: mit Vergleichung der Literatur und Gesetzgebung von Frankreich, England und Deutschland; als Grundlage für Vorlesungen. Stuttgart, 1870.

Diese Wortwolke basiert auf dem automatischen Lemmatisierungsverfahren historischer Texte (CAB), das im DTA für die Textsuche angewandt wird. Die Lemmatisierung fasst sowohl Transliterationen (also bspw. ſ → s) als auch grammatische Formen (Teil, Theil, Theile, Theiles, ...) zusammen. Die Wortidentifikation (Tokenisierung) erfolgt mittels DTA-Tokwrap. Die Fontgröße der einzelnen Lemmata in der Wortwolke ist proportional zu deren Frequenz im Dokument. Lemmata, die im Dokument weniger als dreimal vorkommen, werden nicht dargestellt.


1 1. 1848 1852 1864 1865 2 3 Akt Anfang Anstalten Anwendung Arbeit Armenwesen Armut Art Art. Auffaßung Aufgabe Aufhebung Ausdruck Bahn Bank Bd. Bedeutung Bedingung Bedürfnis Begriff Behandlung Behörde Berg Beruf Besitz Bestimmung Betrieb Bewegung Bewußtsein Beziehung Bildung Bildungswesen Block Charakter Darlehen De Deutschland Eigentum Einheit Einzelne Element England Entwicklung Epoche Errichtung Erscheinung Erwerb Europa Fall Ff. Folge Forderung Form Fortschritt Frage Frankreich Freiheit Funktion Fähigkeit Ganze Gebiet Gedanke Gefahr Gegenstand Geld Geltung Gemeinde Gemeinschaft Gesamtheit Geschichte Gesellschaft Gesetz Gesetzgebung Gestalt Gewalt Gewerbe Grenze Grund Grundbuchswesen Grundform Grundlage Grundsatz Gut Haftung Handel Herstellung I. Idee Ii. Iii. Industrie Inhalt Interesse Jahrhundert Juli Juni Kampf Kapital Klasse Kraft Kredit Kreditwesen Land Landwirtschaft Leben Lehre Literatur Mai Mangel Maß Maßregel Mitglied Mittel Mohl Moment März Natur Not Note Oberaufsicht Ordnung Organ Organisation Organismus Persönlichkeit Pflicht Polizei Polizeirecht Polizeiwissenschaft Preußen Prinzip Privatrecht Produktion Punkt Rau Recht Rechte Rechtsbildung Regierung Rönne S. Sache Scheidung Seite Selbstverwaltung Sicherheit Sinn Staat Staatsrecht Stadt Standpunkt Stein Stelle Stellung Stubenrauch System Tat Tatsache Teil Theorie Tätigkeit Unternehmung Unternehmungskredit Unterschied Unterstützung Verbindung Verein Vereinsrecht Vereinswesen Verfassung Vergl. Verhältnis Verkehr Verordnung Verpflichtung Verschiedenheit Versicherungswesen Verständnis Versuch Vertrag Verwaltung Verwaltungslehre Verwaltungsrecht Volk Volkswirtschaft Volkswirtschaftspflege Vollziehung Voraussetzung Vorschrift Wasser Wasserrecht Weg Weise Wert Wesen Willen Wissenschaft Zeit Zustand Zweck Zweifel a a. aber achtzehnt alle allein allerdings allgemein allmählich als alt am amtlich an ander andere andererseits anerkennen auch auf aufnehmen aus ausbilden ausschließlich b beginnen behandeln bei beide bereits beruhen beschränken besondere bestehen bestimmen bestimmt betrachten bilden bis bisher bleiben bloß bringen bürgerlich d da dabei dadurch dafür dagegen daher damit daneben dann darauf daraus darin dasselbe dazu daß de denn dennoch deshalb deutsch die diejenige diese dieselbe doch drei dritt durch eben eigen eigentlich ein einander eine einerseits einfach einheitlich einzeln empfangen endlich englisch enthalten entstehen entwickeln er ergeben erhalten erkennen erscheinen erst erstere erzeugen es fast fehlen fest feststellen ff finden folgen folgend fordern formal formell französisch frei früh für ganz gar geben gegen gegenwärtig gegenüber gehen gehören geistig gelangen gelten genau gesamt geschehen gesellschaftlich gesetzlich gewerblich gewinnen gleich groß gut haben herstellen hier historisch hoch ihr ii. im immer in indem individuell inner international je jede jedoch jen jetzt juristisch keine klar kommen können lange lassen letztere liegen machen man mehr meist mit möglich möglichst müssen nach namentlich natürlich neben nebst nehmen nennen neu neunzehnt nicht nichts nie noch notwendig nun nur o. obig oder ohne ordnen organisch persönlich polizeilich positiv praktisch rechtlich reich rein richtig s s. scheiden schließen schon sehr sein seine seit selbst selbständig setzen sich sie so solch sollen sondern sowohl sozial speziell staatsbürgerlich stehen stellen stets streng ständisch systematisch technisch teils treten tun tätig um umfassen und unsere unter v. verbinden vermögen verschieden vertreten viel vielmehr volkswirtschaftlich voll vollziehend vom von vor vorig wahr was weder weil weit welche wenig wenn werden wesentlich wichtig wie wieder wir wirklich wirtschaftlich wissenschaftlich wo wohl wollen während zu zuerst zugleich zum zunächst zur zwar zwei zweit zweitens zwischen §. Österreich öffentlich örtlich über überhaupt übrig