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Wortwolke – Wortformen (Types)

Der Statt Straßburg PoliceijOrdnung. Straßburg, 1628.

Diese Wortwolke listet alle Types der Textgrundlage des Werkes auf. Die Tokenisierung erfolgte automatisch mittels DTA-Tokwrap. Dargestellt werden die transliterierten (also bspw. ſ → s) Wortformen. Types unter einer absoluten Frequenz von 3 werden nicht dargestellt.


2 3 4 5 6 Allmußen Als Also Ammen Angehörigen Anno Arbeit Arme Armen Beampten Burger Burgern Dann Das Daß Der Die Dienstbotten Dreyssig Ehl Ein Eltern Er Es Eyden Fluchen Fol Frawen Frembden Fünff Gassen Gaßen Gebott Gericht Gesellen Gesind Gottes Grads Gut Hauß Heb Herr- Herren Heyligen Hochzeit Hochzeiten Holtz Häuser Häusern I. II. III. IV. IX. Jahr Jahren Jrten Jtem Juden Kinder Kirchen Kleydung Knecht Landt Laster Leben Leib Leibs Leichten Leut Lohn Mandat Mandata Mann Marx Meister Meisterschafften Mägd Ob Obrigkeit Oder Ordnung Ordnungen Person Personen Pfenning Pfundt Policey Pracht Predigten Raht Rath Reichs Rheinflötzer Richter Rüeger S. Schilling Sie So Sondern Speißen Spiel Stand Stands Statt Straff Straßburg Stuck TITVLVS Tag Thurn V. VI. VII. VIII Vnd Vnnd Vns Von Vorfahren Wann Wasser Weib Weiber Weibspersonen Welcher Wer Wider Wie Wir Würth X. XI. XII. XIII XIV. XVI. XVII Zechen Zucht Zuchtrichter Zuchtrichtern Zünfften aber acht alle allein allem allen aller allerdings alles als also alten am an andere anderen anderer anderm andern anders angeben armen auch auff auffsicht auß außerhalb außgenommen beedes befindung befohlen befunden beschaffenheit bessern bessert besserung bestelte betretten bey biß bißher bißhero bleiben da dabey dadurch damit dann darauff dardurch darfür darinn darwider darzu darüber das davon daß de dem deme den denen denselben der deren dergestalt dergleichen dero derselben dessen desto deß die diese dieselben diesem diesen dieser dieses doch drey dritten durch dz ein eine einem einen einer eines einige entweder er erinnert erlangt erlaubnuß erlaubt ernst ernstlich ersten es etc. etwan etwann etwas fahren fast ferners fleiß fleißig frembde frembden fünff für gantz gar geben gebotten gebracht gebrauchen gefahr gegeben gegen gehalten gehen gelegenheit gemacht gemein gemeinen gemeint gemäß geordnet geschehe geschehen geschrieben gestalt gestrafft gleich gulden gut gäntzlich haben halb halben halten handlen hat hette hiemit hienfüro hinfüro hoch hülff im in inn ins insonderheit ist je jede jedem jeden jeder jedes jemand jemandt jemandts jenige jenigen jhme jhnen jhr jhre jhrem jhren jhrer jhres kein keine keinen keiner kommen können künfftig lang lassen lieben machen mag man mann massen maß mehr mit möchte möge mögen nach nammen neben nemmen nicht nichts niemand niemandt nit noch nun ob oder offt ohn ohne ordnen ort orten pfenning pfund richten sachen sampt schaden schilling schuldig seidene sein seind seine seinem seinen seiner selbs selbst selbsten setzen sey seye seyen sich sie so solch solche solchem solchen solcher solches soll solle sollen sollend sonder sonderlich sondern sonst sonsten straff straffen tag theil theils thun thut thäte tragen trewlich vbel vber vberfluß verbotten verhalten verkauffen verlohren verordneten verordnung viel vier vmb vnd vnder vnderscheid vnnd vns vnser vnsere vnseren vnserer vnserm vnsern vnsers vom von vor vornemblich vrsach vrsachen wann was weder weg wegen wegs weil weiß welche welchen welcher welches wenig weniger wer werde werden were werth wesen wider wie will willen wir wo wol wollen worden wöllen würd würde würden würdt zehen zeit zeiten ziehen zu zucht zugeben zuhalten zulassen zum zumahl zur zurichten zuvor zuwider zwar zwey §.