Börne, Ludwig: Briefe aus Paris. Bd. 6. Paris, 1834.faßt worden sind, und daß sie größtentheils der Das Wenigste von den bisher gesagten findet VI. 14
faßt worden ſind, und daß ſie größtentheils der Das Wenigſte von den bisher geſagten findet VI. 14
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0221" n="209"/> faßt worden ſind, und daß ſie größtentheils der<lb/> Staatsrath Feuerbach ſo herrlich erſonnen. Glauben<lb/> Sie aber ja nicht, daß dieſer unſer berühmte Lands¬<lb/> mann darum ein boshafter oder einfältiger Menſch<lb/> ſein müſſe. Ich kenne ihn zwar nicht, doch mag er<lb/> der beſte Menſch, der zärtlichſte Gatte, der liebe¬<lb/> vollſte Vater, der großmüthigſte Freund ſein. Das<lb/> hilft aber hier alles nichts. Sobald einem deutſchen<lb/> Rechtsgelehrten Staatsverbrechen auf den Kopf fallen,<lb/> wird er wie vom Schlage gerührt, alle ſeine Geiſtes¬<lb/> kräfte werden gelähmt, und er ſinkt ganz zu dem<lb/> irren Zuſtande eines kindiſch und unmündig gewor¬<lb/> denen Geiſtes herab. Er iſt dann kein Menſch<lb/> mehr, er iſt nur noch ein Thier das ißt und trinkt<lb/> und — ein Staatsdiener.</p><lb/> <p>Das Wenigſte von den bisher geſagten findet<lb/> zwar auf Frankfurt eine Anwendung. Da dort keine<lb/> monarchiſche, ſondern eine republikaniſche Verfaſſung<lb/> herrſcht, konnte die Regierung nie zu dem Wahne<lb/> kommen, daß ſie den Staat ausmache. Aber doch<lb/> ſind unſere Geſetzgeber, Richter und Regenten noch<lb/> in den Irrthümern einer alten Zeit gebildet. Sie<lb/> haben immer noch von der Heiligkeit des Staats<lb/> und der beſtehenden Einrichtungen eine abergläubiſche<lb/> Vorſtellung. Wenn das nicht wäre, hätte nie ge¬<lb/> ſchehen können, daß man angeſchuldigte Bürger<lb/> <fw place="bottom" type="sig"><hi rendition="#aq">VI.</hi> 14<lb/></fw> </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [209/0221]
faßt worden ſind, und daß ſie größtentheils der
Staatsrath Feuerbach ſo herrlich erſonnen. Glauben
Sie aber ja nicht, daß dieſer unſer berühmte Lands¬
mann darum ein boshafter oder einfältiger Menſch
ſein müſſe. Ich kenne ihn zwar nicht, doch mag er
der beſte Menſch, der zärtlichſte Gatte, der liebe¬
vollſte Vater, der großmüthigſte Freund ſein. Das
hilft aber hier alles nichts. Sobald einem deutſchen
Rechtsgelehrten Staatsverbrechen auf den Kopf fallen,
wird er wie vom Schlage gerührt, alle ſeine Geiſtes¬
kräfte werden gelähmt, und er ſinkt ganz zu dem
irren Zuſtande eines kindiſch und unmündig gewor¬
denen Geiſtes herab. Er iſt dann kein Menſch
mehr, er iſt nur noch ein Thier das ißt und trinkt
und — ein Staatsdiener.
Das Wenigſte von den bisher geſagten findet
zwar auf Frankfurt eine Anwendung. Da dort keine
monarchiſche, ſondern eine republikaniſche Verfaſſung
herrſcht, konnte die Regierung nie zu dem Wahne
kommen, daß ſie den Staat ausmache. Aber doch
ſind unſere Geſetzgeber, Richter und Regenten noch
in den Irrthümern einer alten Zeit gebildet. Sie
haben immer noch von der Heiligkeit des Staats
und der beſtehenden Einrichtungen eine abergläubiſche
Vorſtellung. Wenn das nicht wäre, hätte nie ge¬
ſchehen können, daß man angeſchuldigte Bürger
VI. 14
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