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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.

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5. Buch. Von der Handlungs-Politik.
wohner solcher Pläze nicht der Verdienst entgeht,
den ihm die Eigne-Handlung bei gut einschlagenden
Conjuncturen und die Commissions-Handlung geben.
Die blosse Spedition ist auch nicht eigentlich als ein
Zweig der Zwischenhandlung anzusehen. Indessen
würde der Staat sehr übel tuhn, welcher in dieser
Rüksicht der durchgehenden oder Transito-Handlung
Schwierigkeit in den Weg legen wollte. Eins hilft
zum andern, und mancher Ort hat einen Absaz der
auf seinen Markt zusammen kommenden Waaren,
welcher sich auf die Transito-Handlung gründet. Der
Verdienst für den geringen Mann ist doch immer eben
so groß von der durchgehenden Waare, als von der,
welche der Kaufmann des Orts selbst verschreibt.

§. 7.

Die Handlungs-Politik voriger Zeiten sah inson-
derheit Jahrmärkte und Messen als ein Mittel an,
den Zwischenhandel zu erwecken und zu unterhalten.

Auch in neuern Zeiten wandten insonderheit die
Deutschen Fürsten dasselbe zuweilen an, um einzel-
nen Städten diesen Handel zuzuwenden. Sie waren
in ältern Zeiten sehr zuträglich als der Kaufmann
überhaupt gewohnt war mit seinen Waaren, sowol
zum Einkauf als Verkauf zu reisen. Durch sie wur-
den die Einkäufer und Verkäufer auf Einen Plaz

5. Buch. Von der Handlungs-Politik.
wohner ſolcher Plaͤze nicht der Verdienſt entgeht,
den ihm die Eigne-Handlung bei gut einſchlagenden
Conjuncturen und die Commiſſions-Handlung geben.
Die bloſſe Spedition iſt auch nicht eigentlich als ein
Zweig der Zwiſchenhandlung anzuſehen. Indeſſen
wuͤrde der Staat ſehr uͤbel tuhn, welcher in dieſer
Ruͤkſicht der durchgehenden oder Tranſito-Handlung
Schwierigkeit in den Weg legen wollte. Eins hilft
zum andern, und mancher Ort hat einen Abſaz der
auf ſeinen Markt zuſammen kommenden Waaren,
welcher ſich auf die Tranſito-Handlung gruͤndet. Der
Verdienſt fuͤr den geringen Mann iſt doch immer eben
ſo groß von der durchgehenden Waare, als von der,
welche der Kaufmann des Orts ſelbſt verſchreibt.

§. 7.

Die Handlungs-Politik voriger Zeiten ſah inſon-
derheit Jahrmaͤrkte und Meſſen als ein Mittel an,
den Zwiſchenhandel zu erwecken und zu unterhalten.

Auch in neuern Zeiten wandten inſonderheit die
Deutſchen Fuͤrſten daſſelbe zuweilen an, um einzel-
nen Staͤdten dieſen Handel zuzuwenden. Sie waren
in aͤltern Zeiten ſehr zutraͤglich als der Kaufmann
uͤberhaupt gewohnt war mit ſeinen Waaren, ſowol
zum Einkauf als Verkauf zu reiſen. Durch ſie wur-
den die Einkaͤufer und Verkaͤufer auf Einen Plaz

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[250/0258] 5. Buch. Von der Handlungs-Politik. wohner ſolcher Plaͤze nicht der Verdienſt entgeht, den ihm die Eigne-Handlung bei gut einſchlagenden Conjuncturen und die Commiſſions-Handlung geben. Die bloſſe Spedition iſt auch nicht eigentlich als ein Zweig der Zwiſchenhandlung anzuſehen. Indeſſen wuͤrde der Staat ſehr uͤbel tuhn, welcher in dieſer Ruͤkſicht der durchgehenden oder Tranſito-Handlung Schwierigkeit in den Weg legen wollte. Eins hilft zum andern, und mancher Ort hat einen Abſaz der auf ſeinen Markt zuſammen kommenden Waaren, welcher ſich auf die Tranſito-Handlung gruͤndet. Der Verdienſt fuͤr den geringen Mann iſt doch immer eben ſo groß von der durchgehenden Waare, als von der, welche der Kaufmann des Orts ſelbſt verſchreibt. §. 7. Die Handlungs-Politik voriger Zeiten ſah inſon- derheit Jahrmaͤrkte und Meſſen als ein Mittel an, den Zwiſchenhandel zu erwecken und zu unterhalten. Auch in neuern Zeiten wandten inſonderheit die Deutſchen Fuͤrſten daſſelbe zuweilen an, um einzel- nen Staͤdten dieſen Handel zuzuwenden. Sie waren in aͤltern Zeiten ſehr zutraͤglich als der Kaufmann uͤberhaupt gewohnt war mit ſeinen Waaren, ſowol zum Einkauf als Verkauf zu reiſen. Durch ſie wur- den die Einkaͤufer und Verkaͤufer auf Einen Plaz

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Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 250. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/258>, abgerufen am 23.11.2024.