Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.C. 5. In Ansehung des Zwischenhandels. zusammen gebracht. Auch noch schaffen sie diesenNuzen in dem grossen Handel den Kaufleuten solcher Gegenden, welche den Handel noch nicht genug aus- studirt haben, oder wo die Strassen nicht sicher ge- nug sind, daß sie ihr Gewerbe in dem gewöhnlichen Wege der Spedition und Commission gehörig betrei- ben könnten. Aber in solchen Handlungs-Pläzen, wo die Zwischen-Handlung ihren festen Siz haben soll, kann die Handlung sich nicht an gewisse Zeiten binden. Der Ausländer muß die Waare, die er dort sucht, zu §. 8. Ich habe B. 2. C. 1. §. 11 von einer Art des C. 5. In Anſehung des Zwiſchenhandels. zuſammen gebracht. Auch noch ſchaffen ſie dieſenNuzen in dem groſſen Handel den Kaufleuten ſolcher Gegenden, welche den Handel noch nicht genug aus- ſtudirt haben, oder wo die Straſſen nicht ſicher ge- nug ſind, daß ſie ihr Gewerbe in dem gewoͤhnlichen Wege der Spedition und Commiſſion gehoͤrig betrei- ben koͤnnten. Aber in ſolchen Handlungs-Plaͤzen, wo die Zwiſchen-Handlung ihren feſten Siz haben ſoll, kann die Handlung ſich nicht an gewiſſe Zeiten binden. Der Auslaͤnder muß die Waare, die er dort ſucht, zu §. 8. Ich habe B. 2. C. 1. §. 11 von einer Art des <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <p><pb facs="#f0259" n="251"/><fw place="top" type="header">C. 5. In Anſehung des Zwiſchenhandels.</fw><lb/> zuſammen gebracht. Auch noch ſchaffen ſie dieſen<lb/> Nuzen in dem groſſen Handel den Kaufleuten ſolcher<lb/> Gegenden, welche den Handel noch nicht genug aus-<lb/> ſtudirt haben, oder wo die Straſſen nicht ſicher ge-<lb/> nug ſind, daß ſie ihr Gewerbe in dem gewoͤhnlichen<lb/> Wege der Spedition und Commiſſion gehoͤrig betrei-<lb/> ben koͤnnten. Aber in ſolchen Handlungs-Plaͤzen,<lb/> wo die Zwiſchen-Handlung ihren feſten Siz haben<lb/> ſoll, kann die Handlung ſich nicht an gewiſſe Zeiten<lb/> binden.</p><lb/> <p>Der Auslaͤnder muß die Waare, die er dort ſucht, zu<lb/> allen Zeiten finden, er mag ſie committiren oder ſelbſt<lb/> kommen ſie zu holen. Z. B. im J. 1789 waren in Ham-<lb/> burg 13 Marokkaner, um Leinen aus der erſten Hand<lb/> zu kaufen. Sie fanden deſſen mehr, als ſie brauchten,<lb/> ohngeachter Hamburg keine Leinen-Meſſe hat. Aber<lb/> eben dieſe Leute wuͤrden, wenn eine ſolche Meſſe hier<lb/> waͤre, ihre Reiſe ſchwerlich darnach einrichten koͤn-<lb/> nen, um zur Zeit der Meſſe hier zu ſein. Wenn<lb/> daher auch ein ſolcher Plaz einen Jahrmarkt und<lb/> Meſſe hat, ſo koͤmmt dieſelbe bei deſſen uͤbrigen Hand-<lb/> lung in keine Achtung, und vermehrt deſſen Wol-<lb/> ſtand nicht ſonderlich.</p> </div><lb/> <div n="6"> <head>§. 8.</head><lb/> <p>Ich habe B. 2. C. 1. §. 11 von einer Art des<lb/> Zwiſchenhandels, der nicht uͤber den Wohnſiz des<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [251/0259]
C. 5. In Anſehung des Zwiſchenhandels.
zuſammen gebracht. Auch noch ſchaffen ſie dieſen
Nuzen in dem groſſen Handel den Kaufleuten ſolcher
Gegenden, welche den Handel noch nicht genug aus-
ſtudirt haben, oder wo die Straſſen nicht ſicher ge-
nug ſind, daß ſie ihr Gewerbe in dem gewoͤhnlichen
Wege der Spedition und Commiſſion gehoͤrig betrei-
ben koͤnnten. Aber in ſolchen Handlungs-Plaͤzen,
wo die Zwiſchen-Handlung ihren feſten Siz haben
ſoll, kann die Handlung ſich nicht an gewiſſe Zeiten
binden.
Der Auslaͤnder muß die Waare, die er dort ſucht, zu
allen Zeiten finden, er mag ſie committiren oder ſelbſt
kommen ſie zu holen. Z. B. im J. 1789 waren in Ham-
burg 13 Marokkaner, um Leinen aus der erſten Hand
zu kaufen. Sie fanden deſſen mehr, als ſie brauchten,
ohngeachter Hamburg keine Leinen-Meſſe hat. Aber
eben dieſe Leute wuͤrden, wenn eine ſolche Meſſe hier
waͤre, ihre Reiſe ſchwerlich darnach einrichten koͤn-
nen, um zur Zeit der Meſſe hier zu ſein. Wenn
daher auch ein ſolcher Plaz einen Jahrmarkt und
Meſſe hat, ſo koͤmmt dieſelbe bei deſſen uͤbrigen Hand-
lung in keine Achtung, und vermehrt deſſen Wol-
ſtand nicht ſonderlich.
§. 8.
Ich habe B. 2. C. 1. §. 11 von einer Art des
Zwiſchenhandels, der nicht uͤber den Wohnſiz des
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