Ist nun aber aus der bedeutenden Empfindlichkeit des Leibes und der Geburtstheile, aus der sehr erhöhten Temperatur und vermehrten Anschwellung der letztern und aus der Beschaffen- heit des Pulses, ein bereits angeregter Entzündungszustand abzunehmen, so muß eine hinlängliche Blutentziehung als das zweckmäßigste Vorbereitungsmittel zur Wendung betrachtet werden, obwohl nach dieser auch noch die erwähnten krampf- widrigen Mittel mit Nutzen angewendet werden können.
§. 1178.
Bevor man nun zur Operation selbst schreitet, ist noch zu bestimmen ob man, in einem gegebenen Falle, dieselbe mit der rechten oder linken Hand verrichten wolle. Es wird näm- lich ein geübter Geburtshelfer zwar allerdings im Stande seyn, die Füße, sie mögen in einer oder der andern Seite der Ge- bärmutter liegen, mit jeder Hand aufzufinden und herabzu- führen, allein nichts destoweniger wird durch eine schickliche Wahl der Hand die Operation in allen Fällen sehr erleichtert. Man kann hierüber als Regel bemerken, daß (vorzüglich in den Fällen wo die Füße in der Gegend des Gebärmuttergrun- des liegen, oder wo man mit der Hand, bei noch stehendem Wasser, eine Strecke zwischen Uterus und Eihäuten vordrin- gen will, bevor man die letztern sprengt) diejenige Hand stets die schicklichste sey, welche der Seite, wo die Füße liegen, am nächsten ist; daß man also für die in der rechten Seite liegenden Füße die linke, für die in der linken Seite liegen- den Füße die rechte Hand wähle. Ist hingegen das Wasser abgeflossen, und liegen die Füße nicht sehr entfernt vom Mut- termunde, so wird man es zuweilen bequemer finden, die der Seite gleichnamige Hand zur Operation zu wählen.
§. 1179.
Sind nun alle diese Vorbereitungen getroffen, ist die zu Entbindende auf das zweckmäßig angeordnete Lager gebracht und hinlänglich von den Gehülfen unterstützt, so begiebt der Operirende sich, nachdem er das Oberkleid abgelegt hat, vor
Iſt nun aber aus der bedeutenden Empfindlichkeit des Leibes und der Geburtstheile, aus der ſehr erhoͤhten Temperatur und vermehrten Anſchwellung der letztern und aus der Beſchaffen- heit des Pulſes, ein bereits angeregter Entzuͤndungszuſtand abzunehmen, ſo muß eine hinlaͤngliche Blutentziehung als das zweckmaͤßigſte Vorbereitungsmittel zur Wendung betrachtet werden, obwohl nach dieſer auch noch die erwaͤhnten krampf- widrigen Mittel mit Nutzen angewendet werden koͤnnen.
§. 1178.
Bevor man nun zur Operation ſelbſt ſchreitet, iſt noch zu beſtimmen ob man, in einem gegebenen Falle, dieſelbe mit der rechten oder linken Hand verrichten wolle. Es wird naͤm- lich ein geuͤbter Geburtshelfer zwar allerdings im Stande ſeyn, die Fuͤße, ſie moͤgen in einer oder der andern Seite der Ge- baͤrmutter liegen, mit jeder Hand aufzufinden und herabzu- fuͤhren, allein nichts deſtoweniger wird durch eine ſchickliche Wahl der Hand die Operation in allen Faͤllen ſehr erleichtert. Man kann hieruͤber als Regel bemerken, daß (vorzuͤglich in den Faͤllen wo die Fuͤße in der Gegend des Gebaͤrmuttergrun- des liegen, oder wo man mit der Hand, bei noch ſtehendem Waſſer, eine Strecke zwiſchen Uterus und Eihaͤuten vordrin- gen will, bevor man die letztern ſprengt) diejenige Hand ſtets die ſchicklichſte ſey, welche der Seite, wo die Fuͤße liegen, am naͤchſten iſt; daß man alſo fuͤr die in der rechten Seite liegenden Fuͤße die linke, fuͤr die in der linken Seite liegen- den Fuͤße die rechte Hand waͤhle. Iſt hingegen das Waſſer abgefloſſen, und liegen die Fuͤße nicht ſehr entfernt vom Mut- termunde, ſo wird man es zuweilen bequemer finden, die der Seite gleichnamige Hand zur Operation zu waͤhlen.
§. 1179.
Sind nun alle dieſe Vorbereitungen getroffen, iſt die zu Entbindende auf das zweckmaͤßig angeordnete Lager gebracht und hinlaͤnglich von den Gehuͤlfen unterſtuͤtzt, ſo begiebt der Operirende ſich, nachdem er das Oberkleid abgelegt hat, vor
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Iſt nun aber aus der bedeutenden Empfindlichkeit des Leibes
und der Geburtstheile, aus der ſehr erhoͤhten Temperatur und
vermehrten Anſchwellung der letztern und aus der Beſchaffen-
heit des Pulſes, ein bereits angeregter Entzuͤndungszuſtand
abzunehmen, ſo muß eine hinlaͤngliche Blutentziehung als das
zweckmaͤßigſte Vorbereitungsmittel zur Wendung betrachtet
werden, obwohl nach dieſer auch noch die erwaͤhnten krampf-
widrigen Mittel mit Nutzen angewendet werden koͤnnen.
§. 1178.
Bevor man nun zur Operation ſelbſt ſchreitet, iſt noch
zu beſtimmen ob man, in einem gegebenen Falle, dieſelbe mit
der rechten oder linken Hand verrichten wolle. Es wird naͤm-
lich ein geuͤbter Geburtshelfer zwar allerdings im Stande
ſeyn, die Fuͤße, ſie moͤgen in einer oder der andern Seite der Ge-
baͤrmutter liegen, mit jeder Hand aufzufinden und herabzu-
fuͤhren, allein nichts deſtoweniger wird durch eine ſchickliche
Wahl der Hand die Operation in allen Faͤllen ſehr erleichtert.
Man kann hieruͤber als Regel bemerken, daß (vorzuͤglich in
den Faͤllen wo die Fuͤße in der Gegend des Gebaͤrmuttergrun-
des liegen, oder wo man mit der Hand, bei noch ſtehendem
Waſſer, eine Strecke zwiſchen Uterus und Eihaͤuten vordrin-
gen will, bevor man die letztern ſprengt) diejenige Hand ſtets
die ſchicklichſte ſey, welche der Seite, wo die Fuͤße liegen,
am naͤchſten iſt; daß man alſo fuͤr die in der rechten Seite
liegenden Fuͤße die linke, fuͤr die in der linken Seite liegen-
den Fuͤße die rechte Hand waͤhle. Iſt hingegen das Waſſer
abgefloſſen, und liegen die Fuͤße nicht ſehr entfernt vom Mut-
termunde, ſo wird man es zuweilen bequemer finden, die der
Seite gleichnamige Hand zur Operation zu waͤhlen.
§. 1179.
Sind nun alle dieſe Vorbereitungen getroffen, iſt die zu
Entbindende auf das zweckmaͤßig angeordnete Lager gebracht
und hinlaͤnglich von den Gehuͤlfen unterſtuͤtzt, ſo begiebt der
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 316. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/340>, abgerufen am 23.11.2024.
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