Muttermund herabzuführen, wobei der Fuß selbst in der Ge- gend der Knöchel mit Zeige- und Mittelfinger gefaßt und behutsam, daß man ihn nicht gegen das Gelenk biege, herab- geführt werden muß. Um das Kreuzen der Füße zu verhüten, ist es aber zweckmäßig, sters den untersten Fuß, welcher auch meistens am bequemsten zu erreichen ist, zu fassen; und zwar so, daß, wenn er sehr hoch liegt, er erst durch Herabbewegen des Kniees erreichbarer gemacht werde. -- Hat man auf die beschriebene Weise nun den Fuß in den Muttermund gebracht, so faßt man ihn etwas fester, und durch einen stärkern Zug, welchen man oft vortheilhaft durch ein gelindes Pressen der Kreisenden unterstützen läßt, bewirkt man nun die eigentliche Wendung des Rumpfs in die Axe der obern Beckenöffnung; ein Zug welcher so lange fortgesetzt werden muß, bis man das Eintreten der Hüftenbreite in den Eingang des kleinen Beckens bestimmt erkennt.
§. 1185.
Behufs der nachfolgenden Extraktion hingegen kann es nothwendig werden, beide Füße in das Becken herabzuführen, und zu diesem Entzweck verfährt man entweder so, daß man, wenn die Füße dicht nebeneinander liegen, sogleich beide, mit Zeige- Mittel- und drittem Finger erfaßt, sie gegen und in den Muttermund herabzieht, dann den einen Fuß losläßt, den andern allein durch einen gelinden Zug in die Mutterscheide bringt, hierauf den zweiten Fuß nachholt, und nun mit An- ziehung beider Füße, theils das Kind vollends wendet, theils die Hüften in den Beckeneingang herabführt. Oder auch, man erfaßt, wie gewöhnlich, anfänglich nur einen Fuß, führt die- sen in die Mutterscheide herab, und legt sodann eine Wen- dungsschlinge um denselben (indem man die angefeuchtete Schlinge über die Spitzen der conisch gelegten Finger hängt, sie mit diesen einführt und von den Zehen aus so über den Fuß und um die Knöchel legt, daß man die Schlinge auf dem Rücken des Fußes zuzieht), geht hierauf abermal mit der Hand gegen den Gebärmuttergrund herauf, holt eben so
II. Theil. 21
Muttermund herabzufuͤhren, wobei der Fuß ſelbſt in der Ge- gend der Knoͤchel mit Zeige- und Mittelfinger gefaßt und behutſam, daß man ihn nicht gegen das Gelenk biege, herab- gefuͤhrt werden muß. Um das Kreuzen der Fuͤße zu verhuͤten, iſt es aber zweckmaͤßig, ſters den unterſten Fuß, welcher auch meiſtens am bequemſten zu erreichen iſt, zu faſſen; und zwar ſo, daß, wenn er ſehr hoch liegt, er erſt durch Herabbewegen des Kniees erreichbarer gemacht werde. — Hat man auf die beſchriebene Weiſe nun den Fuß in den Muttermund gebracht, ſo faßt man ihn etwas feſter, und durch einen ſtaͤrkern Zug, welchen man oft vortheilhaft durch ein gelindes Preſſen der Kreiſenden unterſtuͤtzen laͤßt, bewirkt man nun die eigentliche Wendung des Rumpfs in die Axe der obern Beckenoͤffnung; ein Zug welcher ſo lange fortgeſetzt werden muß, bis man das Eintreten der Huͤftenbreite in den Eingang des kleinen Beckens beſtimmt erkennt.
§. 1185.
Behufs der nachfolgenden Extraktion hingegen kann es nothwendig werden, beide Fuͤße in das Becken herabzufuͤhren, und zu dieſem Entzweck verfaͤhrt man entweder ſo, daß man, wenn die Fuͤße dicht nebeneinander liegen, ſogleich beide, mit Zeige- Mittel- und drittem Finger erfaßt, ſie gegen und in den Muttermund herabzieht, dann den einen Fuß loslaͤßt, den andern allein durch einen gelinden Zug in die Mutterſcheide bringt, hierauf den zweiten Fuß nachholt, und nun mit An- ziehung beider Fuͤße, theils das Kind vollends wendet, theils die Huͤften in den Beckeneingang herabfuͤhrt. Oder auch, man erfaßt, wie gewoͤhnlich, anfaͤnglich nur einen Fuß, fuͤhrt die- ſen in die Mutterſcheide herab, und legt ſodann eine Wen- dungsſchlinge um denſelben (indem man die angefeuchtete Schlinge uͤber die Spitzen der coniſch gelegten Finger haͤngt, ſie mit dieſen einfuͤhrt und von den Zehen aus ſo uͤber den Fuß und um die Knoͤchel legt, daß man die Schlinge auf dem Ruͤcken des Fußes zuzieht), geht hierauf abermal mit der Hand gegen den Gebaͤrmuttergrund herauf, holt eben ſo
II. Theil. 21
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Muttermund herabzufuͤhren, wobei der Fuß ſelbſt in der Ge-
gend der Knoͤchel mit Zeige- und Mittelfinger gefaßt und
behutſam, daß man ihn nicht gegen das Gelenk biege, herab-
gefuͤhrt werden muß. Um das Kreuzen der Fuͤße zu verhuͤten,
iſt es aber zweckmaͤßig, ſters den unterſten Fuß, welcher auch
meiſtens am bequemſten zu erreichen iſt, zu faſſen; und zwar
ſo, daß, wenn er ſehr hoch liegt, er erſt durch Herabbewegen
des Kniees erreichbarer gemacht werde. — Hat man auf die
beſchriebene Weiſe nun den Fuß in den Muttermund gebracht,
ſo faßt man ihn etwas feſter, und durch einen ſtaͤrkern Zug,
welchen man oft vortheilhaft durch ein gelindes Preſſen der
Kreiſenden unterſtuͤtzen laͤßt, bewirkt man nun die eigentliche
Wendung des Rumpfs in die Axe der obern Beckenoͤffnung;
ein Zug welcher ſo lange fortgeſetzt werden muß, bis man
das Eintreten der Huͤftenbreite in den Eingang des kleinen
Beckens beſtimmt erkennt.
§. 1185.
Behufs der nachfolgenden Extraktion hingegen kann es
nothwendig werden, beide Fuͤße in das Becken herabzufuͤhren,
und zu dieſem Entzweck verfaͤhrt man entweder ſo, daß man,
wenn die Fuͤße dicht nebeneinander liegen, ſogleich beide, mit
Zeige- Mittel- und drittem Finger erfaßt, ſie gegen und in
den Muttermund herabzieht, dann den einen Fuß loslaͤßt, den
andern allein durch einen gelinden Zug in die Mutterſcheide
bringt, hierauf den zweiten Fuß nachholt, und nun mit An-
ziehung beider Fuͤße, theils das Kind vollends wendet, theils
die Huͤften in den Beckeneingang herabfuͤhrt. Oder auch, man
erfaßt, wie gewoͤhnlich, anfaͤnglich nur einen Fuß, fuͤhrt die-
ſen in die Mutterſcheide herab, und legt ſodann eine Wen-
dungsſchlinge um denſelben (indem man die angefeuchtete
Schlinge uͤber die Spitzen der coniſch gelegten Finger haͤngt,
ſie mit dieſen einfuͤhrt und von den Zehen aus ſo uͤber den
Fuß und um die Knoͤchel legt, daß man die Schlinge auf
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II. Theil. 21
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 321. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/345>, abgerufen am 23.11.2024.
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