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Clodius, Christian August Heinrich: Entwurf einer systematischen Poetik nebst Collectaneen zu ihrer Ausführung. Erster Theil. Leipzig, 1804.

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Strophe nicht anfangen, weil man sonst das eintretende Gesetz p1c_359.002
des Reims nicht bemerken und fassen kann. b) Sind p1c_359.003
drey Zeilen unter einander ohne Reim und correspondiren p1c_359.004
ihnen drey andre Zeilen, so müssen diese sogleich folgen und p1c_359.005
am besten so, daß eine gewisse Ordnung in der Stellung der p1c_359.006
Reime den Reim unterstützt. c) Zwischen zwey auf einander p1c_359.007
reimenden Zeilen dürfen höchsten drey andre stehen, weil p1c_359.008
man sonst den Einklang nicht mehr bemerken kann. d) Zeilen, p1c_359.009
die gar keinen Reim haben, dürfen nur in so fern statt p1c_359.010
finden, als sie das Gesetz der übrigen gereimten nicht zu sehr p1c_359.011
erschweren. Am besten stehen sie also an Anfang oder p1c_359.012
zu Ende einer Strophe. Wenigstens müssen sie in dieser p1c_359.013
Strophe eine feste Stelle haben, damit sie nach einer bestimmten p1c_359.014
Ordnung wiederkehren. Hat der Dichter gar keine p1c_359.015
Strophen angenommen, so ist eine nicht gereimte Zeile immer p1c_359.016
eine Nachlässigkeit. e) Die gereimten Zeilen einzeln p1c_359.017
genommen müssen nicht zu lang seyn, daß das Ohr sie fassen p1c_359.018
könne, und sie nicht ohne Proportion gegen einander p1c_359.019
erscheinen. - Man möchte einwenden, daß von einem p1c_359.020
Theil dieser Regeln durch die Sechstinnen der Provenzaldichter p1c_359.021
und Jtaliener eine Ausnahme gemacht werde. Die p1c_359.022
regelmäßigen Sechstinnen bestehen nämlich aus sechs Strophen, p1c_359.023
jede Strophe besteht aus sechs Zeilen. Diese sechs p1c_359.024
Zeilen jeder Strophe sind unter einander gar nicht gereimt. p1c_359.025
Aber die Schlußwörter der Zeilen sind in allen Strophen die p1c_359.026
nämlichen und stehen nur in einer andern bestimmten Ordnung. p1c_359.027
Dies ist eine Spielerey, die bey der Ausführung p1c_359.028
eines niedlichen Gedankens allenfalls statt finden kann. Es

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Strophe nicht anfangen, weil man sonst das eintretende Gesetz p1c_359.002
des Reims nicht bemerken und fassen kann. b) Sind p1c_359.003
drey Zeilen unter einander ohne Reim und correspondiren p1c_359.004
ihnen drey andre Zeilen, so müssen diese sogleich folgen und p1c_359.005
am besten so, daß eine gewisse Ordnung in der Stellung der p1c_359.006
Reime den Reim unterstützt. c) Zwischen zwey auf einander p1c_359.007
reimenden Zeilen dürfen höchsten drey andre stehen, weil p1c_359.008
man sonst den Einklang nicht mehr bemerken kann. d) Zeilen, p1c_359.009
die gar keinen Reim haben, dürfen nur in so fern statt p1c_359.010
finden, als sie das Gesetz der übrigen gereimten nicht zu sehr p1c_359.011
erschweren. Am besten stehen sie also an Anfang oder p1c_359.012
zu Ende einer Strophe. Wenigstens müssen sie in dieser p1c_359.013
Strophe eine feste Stelle haben, damit sie nach einer bestimmten p1c_359.014
Ordnung wiederkehren. Hat der Dichter gar keine p1c_359.015
Strophen angenommen, so ist eine nicht gereimte Zeile immer p1c_359.016
eine Nachlässigkeit. e) Die gereimten Zeilen einzeln p1c_359.017
genommen müssen nicht zu lang seyn, daß das Ohr sie fassen p1c_359.018
könne, und sie nicht ohne Proportion gegen einander p1c_359.019
erscheinen. ─ Man möchte einwenden, daß von einem p1c_359.020
Theil dieser Regeln durch die Sechstinnen der Provenzaldichter p1c_359.021
und Jtaliener eine Ausnahme gemacht werde. Die p1c_359.022
regelmäßigen Sechstinnen bestehen nämlich aus sechs Strophen, p1c_359.023
jede Strophe besteht aus sechs Zeilen. Diese sechs p1c_359.024
Zeilen jeder Strophe sind unter einander gar nicht gereimt. p1c_359.025
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[359/0417] p1c_359.001 Strophe nicht anfangen, weil man sonst das eintretende Gesetz p1c_359.002 des Reims nicht bemerken und fassen kann. b) Sind p1c_359.003 drey Zeilen unter einander ohne Reim und correspondiren p1c_359.004 ihnen drey andre Zeilen, so müssen diese sogleich folgen und p1c_359.005 am besten so, daß eine gewisse Ordnung in der Stellung der p1c_359.006 Reime den Reim unterstützt. c) Zwischen zwey auf einander p1c_359.007 reimenden Zeilen dürfen höchsten drey andre stehen, weil p1c_359.008 man sonst den Einklang nicht mehr bemerken kann. d) Zeilen, p1c_359.009 die gar keinen Reim haben, dürfen nur in so fern statt p1c_359.010 finden, als sie das Gesetz der übrigen gereimten nicht zu sehr p1c_359.011 erschweren. Am besten stehen sie also an Anfang oder p1c_359.012 zu Ende einer Strophe. Wenigstens müssen sie in dieser p1c_359.013 Strophe eine feste Stelle haben, damit sie nach einer bestimmten p1c_359.014 Ordnung wiederkehren. Hat der Dichter gar keine p1c_359.015 Strophen angenommen, so ist eine nicht gereimte Zeile immer p1c_359.016 eine Nachlässigkeit. e) Die gereimten Zeilen einzeln p1c_359.017 genommen müssen nicht zu lang seyn, daß das Ohr sie fassen p1c_359.018 könne, und sie nicht ohne Proportion gegen einander p1c_359.019 erscheinen. ─ Man möchte einwenden, daß von einem p1c_359.020 Theil dieser Regeln durch die Sechstinnen der Provenzaldichter p1c_359.021 und Jtaliener eine Ausnahme gemacht werde. Die p1c_359.022 regelmäßigen Sechstinnen bestehen nämlich aus sechs Strophen, p1c_359.023 jede Strophe besteht aus sechs Zeilen. Diese sechs p1c_359.024 Zeilen jeder Strophe sind unter einander gar nicht gereimt. p1c_359.025 Aber die Schlußwörter der Zeilen sind in allen Strophen die p1c_359.026 nämlichen und stehen nur in einer andern bestimmten Ordnung. p1c_359.027 Dies ist eine Spielerey, die bey der Ausführung p1c_359.028 eines niedlichen Gedankens allenfalls statt finden kann. Es

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Zitationshilfe: Clodius, Christian August Heinrich: Entwurf einer systematischen Poetik nebst Collectaneen zu ihrer Ausführung. Erster Theil. Leipzig, 1804, S. 359. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clodius_poetik01_1804/417>, abgerufen am 23.11.2024.