Rechten nach kein modus legitimandi ist, wodurch das- selbe die Rechte eines ehelichen Kindes ohne Fürstliches Rescript erhalten könnte 30).
§. 144. Von den Wirkungen der Legitimation a) nach römischen Rechten.
Die Wirkungen, welche die Legitimation nach römi- schen Rechten hervorbringt, sind verschieden. Sie äus- sern sich
I) auf Seiten des Vaters darin, daß derselbe dadurch
a) die väterliche Gewalt erlangt. Ist nun diese gleich vor und nach den Zeiten Constantins des Großen sehr gemindert worden, so ist sie doch immer noch mit sehr wichtigen Vortheilen verknüpft. Man den- ke nur an die Rechte des Vaters in Ansehung des Pecu- liums seiner Kinder.
b) Erhält auch dadurch der Vater ein neues Erbrecht in Ansehung der legitimirten Kinder. Denn wenn gleich der Vater den natürlichen Kindern nach rö- mischen Rechten auch succedirt, so ist doch dieses Erb- recht ziemlich eingeschränkt, und beynahe ganz unbedeu- tend, wie zu seiner Zeit in der Lehre von der Erbfolge vorkommen wird. Allein den legitimirten Kindern succe- dirt nun der Vater eben so, wie seinen ehelichen Kindern, ohne Unterschied, die Legitimation mag durch die Ehe oder durch fürstliches Rescript geschehen seyn.
II)
30)Fratr.becmannorum Consil. et Decis. P. II. Cons. LXXXV. n. 20. S. 403.
De his, qui ſui vel alieni iuris ſunt.
Rechten nach kein modus legitimandi iſt, wodurch daſ- ſelbe die Rechte eines ehelichen Kindes ohne Fuͤrſtliches Reſcript erhalten koͤnnte 30).
§. 144. Von den Wirkungen der Legitimation a) nach roͤmiſchen Rechten.
Die Wirkungen, welche die Legitimation nach roͤmi- ſchen Rechten hervorbringt, ſind verſchieden. Sie aͤuſ- ſern ſich
I) auf Seiten des Vaters darin, daß derſelbe dadurch
a) die vaͤterliche Gewalt erlangt. Iſt nun dieſe gleich vor und nach den Zeiten Conſtantins des Großen ſehr gemindert worden, ſo iſt ſie doch immer noch mit ſehr wichtigen Vortheilen verknuͤpft. Man den- ke nur an die Rechte des Vaters in Anſehung des Pecu- liums ſeiner Kinder.
b) Erhaͤlt auch dadurch der Vater ein neues Erbrecht in Anſehung der legitimirten Kinder. Denn wenn gleich der Vater den natuͤrlichen Kindern nach roͤ- miſchen Rechten auch ſuccedirt, ſo iſt doch dieſes Erb- recht ziemlich eingeſchraͤnkt, und beynahe ganz unbedeu- tend, wie zu ſeiner Zeit in der Lehre von der Erbfolge vorkommen wird. Allein den legitimirten Kindern ſucce- dirt nun der Vater eben ſo, wie ſeinen ehelichen Kindern, ohne Unterſchied, die Legitimation mag durch die Ehe oder durch fuͤrſtliches Reſcript geſchehen ſeyn.
II)
30)Fratr.becmannorum Conſil. et Deciſ. P. II. Conſ. LXXXV. n. 20. S. 403.
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De his, qui ſui vel alieni iuris ſunt.
Rechten nach kein modus legitimandi iſt, wodurch daſ-
ſelbe die Rechte eines ehelichen Kindes ohne Fuͤrſtliches
Reſcript erhalten koͤnnte 30).
§. 144.
Von den Wirkungen der Legitimation a) nach roͤmiſchen
Rechten.
Die Wirkungen, welche die Legitimation nach roͤmi-
ſchen Rechten hervorbringt, ſind verſchieden. Sie aͤuſ-
ſern ſich
I) auf Seiten des Vaters darin, daß derſelbe
dadurch
a) die vaͤterliche Gewalt erlangt. Iſt nun
dieſe gleich vor und nach den Zeiten Conſtantins des
Großen ſehr gemindert worden, ſo iſt ſie doch immer
noch mit ſehr wichtigen Vortheilen verknuͤpft. Man den-
ke nur an die Rechte des Vaters in Anſehung des Pecu-
liums ſeiner Kinder.
b) Erhaͤlt auch dadurch der Vater ein neues
Erbrecht in Anſehung der legitimirten Kinder. Denn
wenn gleich der Vater den natuͤrlichen Kindern nach roͤ-
miſchen Rechten auch ſuccedirt, ſo iſt doch dieſes Erb-
recht ziemlich eingeſchraͤnkt, und beynahe ganz unbedeu-
tend, wie zu ſeiner Zeit in der Lehre von der Erbfolge
vorkommen wird. Allein den legitimirten Kindern ſucce-
dirt nun der Vater eben ſo, wie ſeinen ehelichen Kindern,
ohne Unterſchied, die Legitimation mag durch die Ehe
oder durch fuͤrſtliches Reſcript geſchehen ſeyn.
II)
30) Fratr. becmannorum Conſil. et Deciſ. P. II. Conſ. LXXXV.
n. 20. S. 403.
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Glück, Christian Friedrich von: Versuch einer ausführlichen Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld ein Commentar für meine Zuhörer. Erlangen, 1791, S. 269. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/glueck_pandecten02_1791/283>, abgerufen am 23.11.2024.
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