Lehmann, Henni: Das Kunst-Studium der Frauen. Darmstadt, 1914.möglichkeiten geschaffen worden sind oder geschaffen werden können, die Wir zählen in Deutschland zehn Kunstakademien (Es wären daneben Nirgend ist die Aufnahme an Bedingungen geknüpft, die nicht von möglichkeiten geschaffen worden sind oder geschaffen werden können, die Wir zählen in Deutschland zehn Kunstakademien (Es wären daneben Nirgend ist die Aufnahme an Bedingungen geknüpft, die nicht von <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0009" n="3"/> möglichkeiten geschaffen worden sind oder geschaffen werden können, die<lb/> den für Männer vorhandenen, vom Staate unterhaltenen Anstalten ent-<lb/> sprechende günstige Ausbildungsbedingungen bieten. Wir wissen aus der<lb/> Analogie der höheren Lehranstalten, welchen Vorsprung staatliche Schulen<lb/> stets haben.</p><lb/> <p>Wir zählen in Deutschland zehn Kunstakademien (Es wären daneben<lb/> für eine gewisse künstlerische Ausbildung noch das Staedelsche Kunst-<lb/> institut zu Frankfurt a. M. und die Königliche Akademie für Graphik<lb/> und Buchgewerbe zu Leipzig zu nennen. Beide lassen Frauen zu.), –<lb/> Berlin, Königsberg, Düsseldorf, Breslau, Kassel, Karlsruhe, München,<lb/> Stuttgart, Weimar, Dresden. Auf Preußen entfallen also fünf dieser<lb/> Akademien. Nachzuweisen ist bei der Aufnahme meist ein gewisses Bil-<lb/> dungsniveau, ebenso die vorhandene Befähigung und eine gewisse künstle-<lb/> rische Vorbildung. Auch ist vielfach eine Altersgrenze nach unten oder nach<lb/> oben normiert. Die Vorschriften sind nicht genau gleich, – so verlangt<lb/> Dresden eine allgemeine Bildung, die „mindestens der Reife der Untertertia<lb/> eines Gymnasiums, der entsprechenden Klasse einer Realschule oder der<lb/> Absolvierung einer höheren Bürgerschule entspricht“. Königsberg ver-<lb/> langt eine gute Elementarbildung, von der nicht klar erhellt, ob sie künstle-<lb/> rischer oder allgemeiner Natur sein soll, Berlin eine allgemeine Bildung,<lb/> welche zum Einjährig-freiwilligen Dienst berechtigt, bei besonderer künstle-<lb/> rischer Begabung kann jedoch hiervon dispensiert werden und ein besonderes<lb/> Examen dafür eintreten, Kassel den Nachweis der Erfüllung der gesetzlichen<lb/> Schulpflicht, München eine entsprechende allgemeine Bildung, usw.</p><lb/> <p>Nirgend ist die Aufnahme an Bedingungen geknüpft, die nicht von<lb/> Frauen unschwer erfüllt werden könnten, nirgend sind sie derart, daß auch<lb/> in der so gern zitierten weiblichen Eigenart eine Hinderung gesehen werden<lb/> könnte. Trotzdem haben bisher nur wenige Akademien den Frauen die<lb/> Aufnahme gewährt. Es ist dies in Weimar, Breslau, Kassel, in gesonderten<lb/> Klassen in beschränkter Zahl nach Maßgabe des verfügbaren Platzes in<lb/> Stuttgart der Fall. Jn Königsberg sind bereits bestehende gesonderte<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [3/0009]
möglichkeiten geschaffen worden sind oder geschaffen werden können, die
den für Männer vorhandenen, vom Staate unterhaltenen Anstalten ent-
sprechende günstige Ausbildungsbedingungen bieten. Wir wissen aus der
Analogie der höheren Lehranstalten, welchen Vorsprung staatliche Schulen
stets haben.
Wir zählen in Deutschland zehn Kunstakademien (Es wären daneben
für eine gewisse künstlerische Ausbildung noch das Staedelsche Kunst-
institut zu Frankfurt a. M. und die Königliche Akademie für Graphik
und Buchgewerbe zu Leipzig zu nennen. Beide lassen Frauen zu.), –
Berlin, Königsberg, Düsseldorf, Breslau, Kassel, Karlsruhe, München,
Stuttgart, Weimar, Dresden. Auf Preußen entfallen also fünf dieser
Akademien. Nachzuweisen ist bei der Aufnahme meist ein gewisses Bil-
dungsniveau, ebenso die vorhandene Befähigung und eine gewisse künstle-
rische Vorbildung. Auch ist vielfach eine Altersgrenze nach unten oder nach
oben normiert. Die Vorschriften sind nicht genau gleich, – so verlangt
Dresden eine allgemeine Bildung, die „mindestens der Reife der Untertertia
eines Gymnasiums, der entsprechenden Klasse einer Realschule oder der
Absolvierung einer höheren Bürgerschule entspricht“. Königsberg ver-
langt eine gute Elementarbildung, von der nicht klar erhellt, ob sie künstle-
rischer oder allgemeiner Natur sein soll, Berlin eine allgemeine Bildung,
welche zum Einjährig-freiwilligen Dienst berechtigt, bei besonderer künstle-
rischer Begabung kann jedoch hiervon dispensiert werden und ein besonderes
Examen dafür eintreten, Kassel den Nachweis der Erfüllung der gesetzlichen
Schulpflicht, München eine entsprechende allgemeine Bildung, usw.
Nirgend ist die Aufnahme an Bedingungen geknüpft, die nicht von
Frauen unschwer erfüllt werden könnten, nirgend sind sie derart, daß auch
in der so gern zitierten weiblichen Eigenart eine Hinderung gesehen werden
könnte. Trotzdem haben bisher nur wenige Akademien den Frauen die
Aufnahme gewährt. Es ist dies in Weimar, Breslau, Kassel, in gesonderten
Klassen in beschränkter Zahl nach Maßgabe des verfügbaren Platzes in
Stuttgart der Fall. Jn Königsberg sind bereits bestehende gesonderte
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(2022-07-11T15:25:44Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
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