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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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demselben recommandiret Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz einen Cavalier zu seinen Kriegs-Diensten. IV. 944 ihm notificiret Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz, warum er den zu Wasserburg angestellten Bäyerischen Cräyß-Convent nicht besuchen lassen könne. V. 340 praesentiret Churfürst Johann Hugoni zu Trier, als des heiligen Römischen Reichs Cammer-Richtern, ingleichen dem Cammer-Gerichts-Collegio, Graf Johann Tobiam Ignatium Nytzen, zum Cammer-Gerichts-Assessore. V. 377. 379 erinnert, als Bäyerischer Cräyß-Obrister, den Magistrat zu Regenspurg, daß er sein Reichs-Contingent an Mannschafft, in die Gegend München, auf die Musterung schicken solle. V. 381 schickt Herr Caspar Marqvard Zündten, als Abgesandten, an den Fränckischen Cräyß-Convent zu Nürnberg. 404 demselben giebt der Fränckische Cräyß-Convent auf sein Ansuchen eine kaltsinnige Antwort. V. 406 demselben ersuchet Chur Brandenburg, bey innstehender Wieder-Besetzung der Käyserlichen Principal-Commission zu Regenspurg dahin zu cooperiren, daß der zwischen gedachter Principal-Gommission und dem Chursürstlichen Collegio befindliche Ceremoniel-Streit, beygeleget werden möchte. IV. 579 bey demselben beschweret sich Churfürst Johann Georg der dritte zu Sachsen, über seinen bey dem Reiche gethanen Vorschlag, die Interims-Administration derer Sachsen-Lauenburgischen Lande denen Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg aufzutragen. IV. 783 excusiret sich bey Chur Sachsen, daß der Vorschlag, wegen Interims-Administration der Sachsen-Lauenburgischen Lande, ursprünglich nicht von ihm herkomme, und versichert, daß er iederzeit vor dessen Interesse portirt gewesen. IV. 786 thut bey dem Schwäbischen Cräyß Convent zu Ulm Anregung, wegen des bisher von unterschiedenen Reichs-Cräyssen tractirten Defensions-Wercks. V. 496 demselben entdecket der Fränckische Cräyß-Convent zu
demselben recommandiret Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz einen Cavalier zu seinen Kriegs-Diensten. IV. 944 ihm notificiret Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz, warum er den zu Wasserburg angestellten Bäyerischen Cräyß-Convent nicht besuchen lassen könne. V. 340 praesentiret Churfürst Johann Hugoni zu Trier, als des heiligen Römischen Reichs Cammer-Richtern, ingleichen dem Cammer-Gerichts-Collegio, Graf Johann Tobiam Ignatium Nytzen, zum Cammer-Gerichts-Assessore. V. 377. 379 erinnert, als Bäyerischer Cräyß-Obrister, den Magistrat zu Regenspurg, daß er sein Reichs-Contingent an Mannschafft, in die Gegend München, auf die Musterung schicken solle. V. 381 schickt Herr Caspar Marqvard Zündten, als Abgesandten, an den Fränckischen Cräyß-Convent zu Nürnberg. 404 demselben giebt der Fränckische Cräyß-Convent auf sein Ansuchen eine kaltsinnige Antwort. V. 406 demselben ersuchet Chur Brandenburg, bey innstehender Wieder-Besetzung der Käyserlichen Principal-Commission zu Regenspurg dahin zu cooperiren, daß der zwischen gedachter Principal-Gommission und dem Chursürstlichen Collegio befindliche Ceremoniel-Streit, beygeleget werden möchte. IV. 579 bey demselben beschweret sich Churfürst Johann Georg der dritte zu Sachsen, über seinen bey dem Reiche gethanen Vorschlag, die Interims-Administration derer Sachsen-Lauenburgischen Lande denen Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg aufzutragen. IV. 783 excusiret sich bey Chur Sachsen, daß der Vorschlag, wegen Interims-Administration der Sachsen-Lauenburgischen Lande, ursprünglich nicht von ihm herkomme, und versichert, daß er iederzeit vor dessen Interesse portirt gewesen. IV. 786 thut bey dem Schwäbischen Cräyß Convent zu Ulm Anregung, wegen des bisher von unterschiedenen Reichs-Cräyssen tractirten Defensions-Wercks. V. 496 demselben entdecket der Fränckische Cräyß-Convent zu
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                     Cammer-Richtern, ingleichen dem Cammer-Gerichts-Collegio, Graf Johann Tobiam
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                     den Fränckischen Cräyß-Convent zu Nürnberg. 404 demselben giebt der Fränckische
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[1063] demselben recommandiret Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz einen Cavalier zu seinen Kriegs-Diensten. IV. 944 ihm notificiret Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz, warum er den zu Wasserburg angestellten Bäyerischen Cräyß-Convent nicht besuchen lassen könne. V. 340 praesentiret Churfürst Johann Hugoni zu Trier, als des heiligen Römischen Reichs Cammer-Richtern, ingleichen dem Cammer-Gerichts-Collegio, Graf Johann Tobiam Ignatium Nytzen, zum Cammer-Gerichts-Assessore. V. 377. 379 erinnert, als Bäyerischer Cräyß-Obrister, den Magistrat zu Regenspurg, daß er sein Reichs-Contingent an Mannschafft, in die Gegend München, auf die Musterung schicken solle. V. 381 schickt Herr Caspar Marqvard Zündten, als Abgesandten, an den Fränckischen Cräyß-Convent zu Nürnberg. 404 demselben giebt der Fränckische Cräyß-Convent auf sein Ansuchen eine kaltsinnige Antwort. V. 406 demselben ersuchet Chur Brandenburg, bey innstehender Wieder-Besetzung der Käyserlichen Principal-Commission zu Regenspurg dahin zu cooperiren, daß der zwischen gedachter Principal-Gommission und dem Chursürstlichen Collegio befindliche Ceremoniel-Streit, beygeleget werden möchte. IV. 579 bey demselben beschweret sich Churfürst Johann Georg der dritte zu Sachsen, über seinen bey dem Reiche gethanen Vorschlag, die Interims-Administration derer Sachsen-Lauenburgischen Lande denen Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg aufzutragen. IV. 783 excusiret sich bey Chur Sachsen, daß der Vorschlag, wegen Interims-Administration der Sachsen-Lauenburgischen Lande, ursprünglich nicht von ihm herkomme, und versichert, daß er iederzeit vor dessen Interesse portirt gewesen. IV. 786 thut bey dem Schwäbischen Cräyß Convent zu Ulm Anregung, wegen des bisher von unterschiedenen Reichs-Cräyssen tractirten Defensions-Wercks. V. 496 demselben entdecket der Fränckische Cräyß-Convent zu

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1063>, abgerufen am 29.09.2024.