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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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nicht alleine alle Excesse in dero Oesterreichischen, sondern auch andern Churfürsten und Ständen des Reichs zugehörigen Landen abgestellet werden möchten. I. 171 eben derselben an Churfürst Philipp Christoph zu Trier, das Dom-Capitul daselbst an dem vollkommenen Genuß des Teutschen Friedens nicht zu hindern, und solches bey dessen alten Juribus verbleiben zu lassen. I. 211 eben derselben, an den Königlichen Frantzösischen Feld-Marschall, Herrn von Erlach, daß alle Kriegs-Beschwerden eingestellet, denen Cammer-Gerichts-Personen zu Speyer die Soldatesca wieder abgenommen, und dem Westphälischen Frieden, an Seiten Franckreichs, gemäß gelebet werden möge. I. 162 der Reichs-Gesandten zu Nürnberg, an den Käyser Ferdinandum III. vor Bischoff Melchior Otten zu Bamberg, wegen dessen Stiffts in Kärndten gelegenen unmittelbaren freyen Herrschafft. I. 287 eben derselben, an die General-Staaten der vereinigten Niederlande, die Restitution der dem Teutschen Orden zugehörigen Commenthurey Gömert betreffend. I. 285 der Reichs-Deputation zu Franckfurt, an die ausschreibenden Fürsten des Ober-Rheinischen Cräysses, vor Graf Johann zu Nassau-Saarbrücken, wegen der halben Herrschafft Lohr betreffenden Mandati executorialis. I. 857 eben derselben, an Marggraf Friedrich den V. zu Baden-Durlach, vor Graf Johann zu Nassau-Saarbrücken, wegen Verstattung einer Dilation, zu Bezahlung eines Capitals. I. 855 der Evangelischen Gesandten bey der Reichs-Deputation zu Franckfurt, an Käyser Ferdinandum III. vor die Gan-Erben des Hauses und Herrschafft Rotenberg, der von Chur Bäyern ihnen verweigerten Restitution halber. I. 550 eben derselben, an Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz, wegen derer Gan-Erben zu Rotenberg, und daß derselben Restitutions-Sache vor solcher Reichs-Deputation gelassen werden möge. I. 543
nicht alleine alle Excesse in dero Oesterreichischen, sondern auch andern Churfürsten und Ständen des Reichs zugehörigen Landen abgestellet werden möchten. I. 171 eben derselben an Churfürst Philipp Christoph zu Trier, das Dom-Capitul daselbst an dem vollkommenen Genuß des Teutschen Friedens nicht zu hindern, und solches bey dessen alten Juribus verbleiben zu lassen. I. 211 eben derselben, an den Königlichen Frantzösischen Feld-Marschall, Herrn von Erlach, daß alle Kriegs-Beschwerden eingestellet, denen Cammer-Gerichts-Personen zu Speyer die Soldatesca wieder abgenommen, und dem Westphälischen Frieden, an Seiten Franckreichs, gemäß gelebet werden möge. I. 162 der Reichs-Gesandten zu Nürnberg, an den Käyser Ferdinandum III. vor Bischoff Melchior Otten zu Bamberg, wegen dessen Stiffts in Kärndten gelegenen unmittelbaren freyen Herrschafft. I. 287 eben derselben, an die General-Staaten der vereinigten Niederlande, die Restitution der dem Teutschen Orden zugehörigen Commenthurey Gömert betreffend. I. 285 der Reichs-Deputation zu Franckfurt, an die ausschreibenden Fürsten des Ober-Rheinischen Cräysses, vor Graf Johann zu Nassau-Saarbrücken, wegen der halben Herrschafft Lohr betreffenden Mandati executorialis. I. 857 eben derselben, an Marggraf Friedrich den V. zu Baden-Durlach, vor Graf Johann zu Nassau-Saarbrücken, wegen Verstattung einer Dilation, zu Bezahlung eines Capitals. I. 855 der Evangelischen Gesandten bey der Reichs-Deputation zu Franckfurt, an Käyser Ferdinandum III. vor die Gan-Erben des Hauses und Herrschafft Rotenberg, der von Chur Bäyern ihnen verweigerten Restitution halber. I. 550 eben derselben, an Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz, wegen derer Gan-Erben zu Rotenberg, und daß derselben Restitutions-Sache vor solcher Reichs-Deputation gelassen werden möge. I. 543
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                     dessen alten Juribus verbleiben zu lassen. I. 211 eben derselben, an den
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                     Nürnberg, an den Käyser Ferdinandum III. vor Bischoff Melchior Otten zu Bamberg,
                     wegen dessen Stiffts in Kärndten gelegenen unmittelbaren freyen Herrschafft. I.
                     287 eben derselben, an die General-Staaten der vereinigten Niederlande, die
                     Restitution der dem Teutschen Orden zugehörigen Commenthurey Gömert betreffend.
                     I. 285 der Reichs-Deputation zu Franckfurt, an die ausschreibenden Fürsten des
                     Ober-Rheinischen Cräysses, vor Graf Johann zu Nassau-Saarbrücken, wegen der
                     halben Herrschafft Lohr betreffenden Mandati executorialis. I. 857 eben
                     derselben, an Marggraf Friedrich den V. zu Baden-Durlach, vor Graf Johann zu
                     Nassau-Saarbrücken, wegen Verstattung einer Dilation, zu Bezahlung eines
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                     halber. I. 550 eben derselben, an Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz, wegen
                     derer Gan-Erben zu Rotenberg, und daß derselben Restitutions-Sache vor solcher
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[0958] nicht alleine alle Excesse in dero Oesterreichischen, sondern auch andern Churfürsten und Ständen des Reichs zugehörigen Landen abgestellet werden möchten. I. 171 eben derselben an Churfürst Philipp Christoph zu Trier, das Dom-Capitul daselbst an dem vollkommenen Genuß des Teutschen Friedens nicht zu hindern, und solches bey dessen alten Juribus verbleiben zu lassen. I. 211 eben derselben, an den Königlichen Frantzösischen Feld-Marschall, Herrn von Erlach, daß alle Kriegs-Beschwerden eingestellet, denen Cammer-Gerichts-Personen zu Speyer die Soldatesca wieder abgenommen, und dem Westphälischen Frieden, an Seiten Franckreichs, gemäß gelebet werden möge. I. 162 der Reichs-Gesandten zu Nürnberg, an den Käyser Ferdinandum III. vor Bischoff Melchior Otten zu Bamberg, wegen dessen Stiffts in Kärndten gelegenen unmittelbaren freyen Herrschafft. I. 287 eben derselben, an die General-Staaten der vereinigten Niederlande, die Restitution der dem Teutschen Orden zugehörigen Commenthurey Gömert betreffend. I. 285 der Reichs-Deputation zu Franckfurt, an die ausschreibenden Fürsten des Ober-Rheinischen Cräysses, vor Graf Johann zu Nassau-Saarbrücken, wegen der halben Herrschafft Lohr betreffenden Mandati executorialis. I. 857 eben derselben, an Marggraf Friedrich den V. zu Baden-Durlach, vor Graf Johann zu Nassau-Saarbrücken, wegen Verstattung einer Dilation, zu Bezahlung eines Capitals. I. 855 der Evangelischen Gesandten bey der Reichs-Deputation zu Franckfurt, an Käyser Ferdinandum III. vor die Gan-Erben des Hauses und Herrschafft Rotenberg, der von Chur Bäyern ihnen verweigerten Restitution halber. I. 550 eben derselben, an Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz, wegen derer Gan-Erben zu Rotenberg, und daß derselben Restitutions-Sache vor solcher Reichs-Deputation gelassen werden möge. I. 543

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/958>, abgerufen am 29.09.2024.