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Allgemeine Zeitung, Nr. 135, 21. März 1908.

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München, Samstag Allgemeine Zeitung 21. März 1908. Nr. 134.
[Spaltenumbruch] band Bayerischer Metallindustrieller vorgelegt wurde, fand
bei den Vertretern aller beteiligten Gewerkschaften, auch
des Deutschen Metallarbeiterverbandes, eine Aufnahme,
die begründete Aussicht auf das Zustandekommen der Or-
ganisation eröffnet.



Amtliche Nachrichten.
st. Südwestafrika-Denkmünze.

Aus Anlaß der Beendigung
des Krieges in Südwestafrika hat der Deutsche Kaiser nach
den Anträgen des Bayerischen Landeskomitees für freiwillige
Krankenpflege im Kriege den Nachbenannten, die sich innerhalb
der Organisation des Roten Kreuzes in Bayern
in besonders anerkennenswerter Weise um die an diesem Kriege
beteiligt gewesenen Truppen verdient gemacht haben, die Süd-
westafrika-Denkmünze aus Stahl
am schwarz-weiß-
roten Bande verliehen:

Reichsrat Graf * v. Drechsel-Deufsstetten,
München; Generalleutnant z. D. Ritter * v. Landmann, Mün-
chen; Regierungsrat S. * v. Hartlieb, München; Generalmajor
z. D. R. * Hoffmann, München; Legationsrat Dr. G. * Rohmer,
München; Bezirksamtsassessor Dr. K. * Wolff, München; stellv.
Bankdirektor E. * Herrmann, München; Spediteur J. H. * Herlitz,
München; Reichsrat Ernst Graf * v. Moy, München; Privatier
E. * Siebein. Utting; Sekretär J. * Rittinger, München; Oberst-
leutnant a. D. K. * v. Spies, Riedhof b. Wolfratshausen; Reichs-
rat F. * v. Deuster, Sternberg; Kaufmann R. * Schwarz, Mün-
chen; Konserv.-Fabr.-Bes. A. * Biller, Arnbruck; Hoflieferant H.
* Hertrich, Hof; Badeverwalter J. * Linxweiler, Hofrat Dr. W.
* Dietz, Oberstleutnant z. D. A. * Endres in Kissingen; Jnh. d.
Firma Aug. Herkert O. * Herkert, Kitzingen; Hofrat F. * Hessing,
Göggingen; Gutsbesitzerin Gräfin * Landberg-Hallberger,
Tutzing; Reg.-Dir.-Witwe E. * Mayer, Regensburg; kgl. Käm-
merer Frhr. * v. Zurhein, Würzburg; Hofmarschall Frhr. * von
Laßberg, München; kgl. Kämmerer Freiherr * v. Mauchen-
heim, Kissingen; Hofstabssekretär H. * Spatze, München;
Reichsrat Fürst * zu Castell-Castell, Castell; Bankdirektor Frhr.
* v. Pechmann. Rechtsritter des Johanniterordens Graf A. * zu
Pappenheim, Bankheamter W. * Baumann, Regier.-Forstdirektor
L. Frhr. * v. Raesfeldt, kgl. belg. Generalkonsul * Steub, Kom-
merzkenrat G. * Pröbst, Buchbindermeister G. * Schick jun., Re-
gierungsrat Frhr. * von und zu Aufseß. in München; Bezirksamt-
mann O. * Wirt, Altötting: Bezirksamtmann K. * Lindig,
Aichach; Kaufmann F. * Klöck, München; Generalleutnant z. D.
Ritter * v. Keller, München; exp. Bezirksamtsassessor Frhr. * von
Kreußer, Tegernsee: Gutsbesitzer Frhr. * Stromer von Reichen-
bach, München; Regierungspräsident Frhr. * v. Andrian-Werburg,
Kaufmann J. * Hubrich, Gutsbesitzer J. * Knauer, Rentner M.
* Thallmayr, in Landshut; rechtsk. Bürgermeister F. * von
Leistner, Straubing; rechtsk. Bürgermeister J. * Muggenthaler,
Passau; Bezirksamtmann B. * de Rudder, Wolfstein; Regie-
rungspräsident Ritter * v. Neuffer, Regierungsdirektor A. D.
* Conrad, Gewerbeaufsichtsassistent W. * Rösinger in Speyer;
Gutsbesitzer Dr. H. * Bischoff, Dürkheim; Regierungsrat Th.
* Stöhsel, Ansbach; Reichsrat Dr. E. Ritter * v. Buhl, Deides-
heim; Buchdruckereibesitzer A. * Kaußler, Landau; Kommerzien-
rat H. * Wellensiek, Oberleutnant a. D. Fr. * Velten, in Speyer;
Staatsminister des Jnnern v. Brettreich. München; Oberregie-
rungsrat a. D. A. * Kayser, Großhändler W. * Laux, in Regens-
burg; Bezirksamtmann A. * Brinz, Pegnitz; rechtsk. Bürger-
meister P. * Bräuninger, Hof; rechtsk. Bürgermeister W.
* Flessa. Kulmbach: Kommerzienrat F. * Nüßlein, Bamberg;
Hofrat Dr. K. * Göschel, Kommerzienrat W. * Gerngros, prakt.
Arzt Dr. S. * Merkel, Kommerzienrat M. * Landmann, in Nürn-
berg; 2. Bürgermeister E. * Fränger. Erlangen; Bezirksamtmann
A. * Herold. Rothenburg; Hofrat Oberbürgermeister Dr. Ritter
* v. Schuh, Lebkuchenfabrikant H. * Metzger in Nürnberg; Regie-
rungsrechnungskommissar J. * Stephan, Kommerzienrat Hein.
* Bock, Kommerzienrat W. * Hilcken in Würzburg; Bezirksamt-
mann H. * Otto, Ochsenfurt; Bezirksamtsassessor G. * Seiler, Hof-
heim: Regierungspräsident Ritter * v. Praun, Rentier H. * Lot-
ter, Regierungspräsidialsekretär L. *Klöpffer. Fabrikbesitzer H.
* Ammon in Augsburg; Bezirksamtmann K. * v. Grundherr,
Markt Oberdorf; Bezirksamtmann O. * Braun, Krumbach.



Bayerischer Landtag
78. Sitzung des Finanzausschusses.

Tagesordnung: Pfälzische Eisenbahnen.

Referent Abg. Dr. Pichler bespricht die Petition des pfälzi-
schen Eisenbahnerverbandes zur Uebernahme der mittleren Be-
amten.

Abg. Buttmann spricht für die Jngenieurassistenten und fragt
an, warum so wenig Bahnmeister 1. Klasse übernommen werden
sollen, es läge hier wieder eine Zurücksetzung der anderen vor.

Abg. Cadau bittet um Mitteilung, in welcher Weise die Be-
rechnung des Durchschnittsalters für die Einreihung der Expedi-
toren erfolgte.

Der Regierungskommissar: Die Vergleichung mit den rechts-
rheinischen Verhältnissen habe zu den Vorschlagen der Regie-
rung geführt. Eine kleine Abrundung, wie sie Abg. Buttmann
wünscht, könne 1908 gemacht werden bezüglich der neueren Bahn-
hofvorstände in Germersheim, Speyer usw. Einige Jngenieur-
assistenten mit besserer Vorbildung seien in A Vb übergeführt
worden. Es sei noch zu erwägen, ob noch einige nachträglich in
A Vb aufgenommen werden können. Die Bahnmeister der
Pfalzbahnen könnten wegen gleicher Dienstleistung wie bei der
Staatsbahn nur in beschränkter Zahl in Ab 1 übergeführt werden.

Vizepräsident Dr. Hammerschmidt und Korreferent Dr. Leh-
mann
wünschen Ueberführung von älteren Expeditoren zu Ober-
expeditoren noch für 1908, ebenso Abg. Ehrhart. Abg. Cadau
bittet um Umwandlung einer entsprechenden Anzahl von Stellen
bei der Staatsbahn.

Vizepräsident Dr. Hammerschmidt meint, daß bei Erledigung
von Stellen pfälzische Beamte zuerst berücksichtigt werden sollen.
Man dürfe bei der Uebernahme nicht schablonisieren, sondern
müsse gewisse Verhältnisse berücksichtigen. Eine große Zahl
der Pfalzbahnbeamten
sei in einer großen Erregung.
Es sei deshalb begreiflich, daß sie eine Gelegenheit suchen, ihre
Bitten vorzubringen. Redner fragt an, warum ihnen mitgeteilt
wurde, sie könnten ihre Bitten nicht vor Schluß der Beratungen
im Ausschuß vorbringen, wodurch ihnen die Möglichkeit abge-
schnitten sei, ihre Bitten zur rechten Zeit vorzutragen.

Verkehrsminister v. Franendorfer bemerkt, er habe wegen der
Konsequenzen den Wunsch gewisser Beamten um tagelangen Ur-
laub zur Besprechung mit Abgeordneten nicht entsprechen können,
ebenso nicht der Bitte um eine Audienz, da ja die Herren alles
schriftlich eingereicht hätten. Bei der Uebernahme dürfe man nicht
zu viele Ausnahmen machen, um nicht bei den diesseitigen Be-
amten Unzufriedenheit hervorzurufen. Für die nächste Zeit sei
in Aussicht genommen, bei Vorrückungen pfälzische Stellen mit
den jetzigen Beamten der Pfalzbahn zu besetzen.

Abg. Ehrhart bemerkt, die Anregung zu einer Deputation
nach München sei von dem liberalen Abg. Gießen ausgegan-
gen. Eine mündliche Aussprache sei immer erwünscht.

Verkehrsminister v. Frauendorfer teilt mit, daß er dem Direk-
tor der Pfalzbahnen auf dessen Anfrage hin, ob er den Beamten
[Spaltenumbruch] Urlaub zum Zweck der Jnformation von Abgeordneten erteilen
soll, davon abgeraten habe.

Vizepräsident Dr. Hammerschmidt spricht den Wunsch aus, daß
den Beamten der Pfalzbahnen eine Audienz beim Minister ge-
währt werde

Referent Dr. Pichler meint, daß den Pfalzbahnbeamten vom
Minister das größte Wohlwollen entgegengebracht worden sei, und
dieser habe recht getan, den Urlaub zu verweigern.
Weiter teilt er mit, daß die dem pfälzischen Eisenbahnpersonal
bisher gewährten Vergünstigungen, welche dem staatlichen Eisen-
bahnpersonal nicht zustehen, aufgehoben werden, so z. B. freier
Lebensmitteltransport und frachtfreier Bezug von Hausbrand-
kohlen, ferner daß Militärpensionisten, die in staatliche
Kategorien eingereiht werden, hinsichtlich ihrer Militärpension
den für die staatlichen Beamten und Bediensteten maßgebenden
Vorschriften unterliegen.

Nach einer weiteren Debatte über Personalverhältnisse be-
merkt

Minister v. Frauendorfer zu Art. X, daß die Frist von zwei
Monaten für die Uebernahmeerklärung der Beamten auf vielleicht
14 Tage gekürzt werden müsse.

Nächste Sitzung Dienstag, 24. März, vormittags 91/2 Uhr.



Handels-Zeitung.
(Der Nachdruck der nicht mit einem * gezeichneten Originalartikel, Notizen und
Telegramme ist nur mit genauer Quellenangabe gestattet.)


Börsengesetz.

# Der erste Vizepräsident der Handelskammer zu Ber-
lin, Herr Franz v. Mendelssohn, hat in der heutigen
Sitzung des Deutschen Handelstages ein längeres
Referat über das Börsengesetz erstattet. Er knüpfte
an ein von Geheimrat Rießer auf dem Hamburger Ban-
kiertag gesprochenes Wort an: "Wir hatten früher
eine Börseohne Börsengesetz
und haben heute
ein Börsengesetz ohne Börse
" und erinnerte an
die anfangs vorigen Jahres durch die Regierung abgege-
benen Erklärungen über die Notwendigkeit der
Reform
des Börsengesetzes, die auch von Parlamen-
tariern und Organen der Parteien, welche bei Schaffung
des Gesetzes mitgewirkt hatten, zugegeben worden sei, und
erkannte an, daß der von der Regierung dem Reichstag
vorgelegte Entwurf unbeschadet gewisser Mängel als
einen ernsten Versuch, die schlimmsten Miß-
stände zu bekämpfen
, und als eine geeignete Grund-
lage für eine die Vertragstreue und Verkehrssicherheit im
Börsengeschäft hebende Reform bezeichnet werden konnte.
Was nun den Kern des Entwurfs, den Abschnitt über den
Börsenterminhandel, anlangt, so sei von den
Grundsätzen des Entwurfs im wesentlichen allein die Be-
seitigung des Verbots des Terminhandels in Jndustrie-
werten geblieben. Aber auch diese Verbesserung sei durch
anderweitige Kommissionsbeschlüsse völlig illusorisch
gemacht worden. Hierher gehört die Aufnahme der Be-
stimmung, daß Aktien einer inländischen Erwerbsgesell-
schaft nur mit deren Zustimmung zum Börsenterminhandel
zugelassen werden dürfen und daß der Bundesrat den
Börsenterminhandel in solchen Aktien verbieten muß, sofern
die Zustimmung wieder zurückgenommen wird, sowie der
ebenfalls den jetzigen Zustand verschlechternde Beschluß,
nach welchem das vor, bei oder nach der Abwicklung eines
verbotenen Börsentermingeschäfts zu seiner Erfüllung Ge-
leistete innerhalb dreier Jahre vom Tage der Abwicklung
an zurückgefordert werden kann. Aber ganz abgesehen von
diesen Sonderbestimmungen verliere die Beseitigung des
Verbots des Börsenterminhandels in Jndustriewerten ihren
Wert schon durch die Beibehaltung des Registers
und des Registerzwanges. Denn dadurch würde der
Provinzbankier, dessen Kunden sich bekanntlich
nicht in das Register eintragen lassen, dann zwar nach dem
Gesetz berechtigt sein, Termingeschäfte in Jndustriewerten
abzuschließen, tatsächlich aber verhindert, die ihm daraus
entstehenden Forderungen geltend zu machen! Es bliebe
somit ein Vorteil lediglich für die großen
Banken, die vielleicht dank der Kommis-
sionsmehrheit ihre im Plenum des Reichs-
tages der Börse zum Vorwurf gemachten
Paläste noch mehr ausdehnen könnten
.

Doch während die Kommission wenigstens theoretisch
die Beseitigung des Verbots des Terminhandels in Jndu-
striewerten hat bestehen lassen, habe sie der Produkten-
börse gegen über ganze Arbeit
gemacht. Sie hat
sich nicht damit zufrieden gegeben, daß das Verbot des
Terminhandels in Getreide und Mühlenfabrikaten nach
dem Entwurf bestehen bleiben sollte, sondern auch abge-
lehnt, die Zu lässigkeit des handelsrecht-
lichen Lieferungsgeschäftes
nach Maßgabe des
an der Berliner Börse üblichen, zwischen Landwirtschaft
und Produktenhandel unter Mitwirkung der Regierungs-
organe vereinbarten Schlußscheine gesetzlich festzulegen und
die diesbezüglichen Bestimmungen des Entwurfs glatt weg-
gestrichen. Sie hat sich also entschieden für die weitere
Entrechtung der Produktenbörse, für die
fernere Zerstörung des deutschen Getreide-
geschäfts
. Sogar in einer Körperschaft, die man ganz
gewiß nicht als eine Interessenvertretung des mobilen Ka-
pitals bezeichnen kann, im preußischen Herrenhause, ist am
11. Mai 1907 widerspruchslos ein Antrag des Grafen von
der Schulenburg-Grünthal angenommen worden, "bei der
Novelle zum Börsengesetz eine genaue Definition der erlaub-
ten Zeitgeschäfte in Getreide und Mühlenfabrikation (han-
delsrechtlichen Lieferungsgeschäfte) vorzunehmen". Wenn
die Reichstagskommission trotzdem an der Streichung der in
dem Entwurfe vorgesehenen Definition festhält, so ist dies
gewiß nicht der erste, aber vielleicht der ekla-
tanteste Beweis dafür, wie man bei der
Börsengesetzgebung hinweggeht über alle
Einwendungen der Sachkundigen und sich
lediglich leiten läßt von Vorurteilen
, denen
nachzugeben doch niemand sich ängstlicher hüten sollte als
der verantwortliche Gesetzgeber. Ergab sich schon aus diesen
fundamentalen Entscheidungen der Kommission hinreichend
deren Entschlossenheit, eine wirkliche Reform des Börsen-
gesetzes zu verhindern, so hat sie sich selbst übertroffen, als
sie am letzten Tage der ersten Lesung die Wiederher-
stellung des Registers und Registerzwan-
[Spaltenumbruch] ges und die Androhung von Freiheitsstra-
fen für den Abschluß verbotener Börsen-
termingeschäfte beschloß
.

Die moralische Verwerflichkeit, die ma-
terielle Schädlichkeit
der Bestimmungen des Bör-
sengesetzes über das Register bedarf seit langem keines Be-
weises mehr. Trotzdem hat die Kommission des Reichstages
beschlossen, diese Bestimmungen des Börsengesetzes aufrecht
zu erhalten und mit ihnen zugleich die Vorschriften über die
Unwirksamkeit gestellter Sicherheiten und abgegebener
Schuldanerkenntnisse. Mit anderen Worten:

der Freibrief für Wortbruch und Untreue
soll verlängert werden von denselben Gesetzgebern, denen
auf allen anderen Gebieten des Erwerbslebens keine Maß-
nahmen zur Bekämpfung der Unlauterkeit scharf genug
sind, es sollen weiter die
skandalösen Unredlichkeiten
von Rechts wegen sanktioniert sein, die ver-
nichtender auf das Rechtsgefühl wirken als es die schlimm-
sten Ausschreitungen des Wettbewerbs tun können.

Und im schärfsten Kontraste zu der Milde, mit der
man den böswilligen Schuldner behandelt, stehen die dra-
konischen Strafbestimmungen, welche die Kommission der
Novelle eingefügt hat. Hiernach würde der Kontrahent
eines verbotenen Termingeschäfts härter bestraft werden
müssen als der Betrüger, und dies, abwohl es bis heute,
nach zwölfjähriger Dauer des Börsengesetzes, weder dem
Gesetzgeber, noch der Rechtsprechung gelungen ist, eine all-
gemein als richtig anerkannte Erklärung des Begriffes
"Börsentermingeschäft" zu geben. Es besteht also die Mög-
lichkeit, daß Geschäfte, die man heute noch für legitim hält,
etwa die handelsrechtlichen Lieferungsgeschäfte an der Pro-
duktenbörse auf Grund des Berliner Schlußscheines, in Zu-
kunft einmal von der Rechtsprechung als verbotene Termin-
geschäfte aufgefaßt und alsdann die Kontrahenten dieser
als wirtschaftlich notwendig anerkannten Geschäfte zu Ver-
brechern gestempelt werden! Aber es bedarf nicht der-
artiger grotesker Konsequenzen, um die Strafbestimmun-
gen zu kennzeichnen. Es fehlt ihnen überhaupt
an jeder inneren Berechtigung
. Die zivilrecht-
liche Ungültigkeit der verbotenen Geschäfte ist für den, der
sie abschließt, wahrlich Strafe genug, und die Androhung
der kriminellen Verurteilung ist nichts anderes als eine
bewußte Beleidigung unseres Rechtsgefühls, das bereits
in jener Ungültigkeit ein Unrecht erblickt.

Der Deutsche Handelstag nahm schließlich ein-
stimmig eine Resolution an, in der aufs schärfste
die von der Börsengesetzkommission gefaßten Beschlüsse miß-
billigt
. Er richtet an die gesetzgebenden Körperschaften
das dringende Ersuchen, mit aller Entschieden-
heit
diesen Beschlüssen entgegenzutreten und
durch tunlichste Beschleunigung der Verabschie-
dung des Entwurfs der deutschen Börse endlich die Mög-
lichkeit wiederzugeben, ihre nationalen und wirt-
schaftlichen Aufgaben zu erfüllen.



Geldmarkt und Banken.
Neue vierprozentige Nürnberger Stadtanleihe.

Die
5 Millionen neue 4proz. Nürnberger Stadtanleihe wurden
von dem Konsortium zum Kurse von 97.09 Proz. übernommen
und werden mit 98 Proz. am 26. März cr. zur Zeichnung
aufgelegt.

.. Württembergische Landesbank, Stuttgart.

Der Rechen-
schaftsbericht für das Jahr 1907 hebt hervor, daß die außerge-
wöhnlichen allgemeinen Verhältnisse das Jnstitut zur Vorsicht
und Zurückhaltung, namentlich in bezug auf langsichtige En-
gagements zwangen. Trotzdem war es möglich, den berechtigten
Kreditansprüchen zu genügen. Der Kundenkreis erfuhr eine
weitere, namhafte Ausdehnung. Die Umsätze sind von 490 Mill.
auf 840 Mill. gestiegen; die Zahl der Kunden von 3496 auf 4850.
An Wechseln wurden vereinnahmt 258,045 M (134,675 M),
Zinsen 325,780 M (284,979 M), Provisionen 169,663 M (i. V.
157,174 M), Effekten 36,604 M (116,014 M). Mit dem Vortrage
von 76,499 M (51,515 M) war ein Bruttogewinn von
866,593 M (744,357 M) vorhanden. Der Reingewinn be-
trug 605,514 M (508,476 M); hiervon sollen 5 Proz. Dividende,
wie seit dem Jahre 1899 zur Verteilung gelangen. Den Ver-
pflichtungen
an Tratten 2.45 Mill. M, Depositen 5.34 Mill.
Mark und Kreditoren 3.9 Mill. M, zusammen 11.69 Mill. M
standen an sofort greifbaren Mitteln gegenüber: Kassa 0.78 Mill.
Mark, Wechsel 5.12 Mill. M, Effekten 0.56 Mill. M und Bank-
guthaben 1.13 Mill. M, zusammen 8.09 Mill. M. Die Debi-
toren betragen 11.09 Mill. M, das Aktienkapital ist 8 Mill. M.

* 5proz. Gold-Notes der United States Rubber Co.
in New-York.

Diese Noten im Betrage von 8 Mill. Dollars,
fällig am 15. April 1909, werden von der First Natio-
nal-Bank in New-York
, dem Bankhause Blair Co.
in New-York und dem Bankhause Kidder Peabody u. Co.
in Boston zu 971/4 Prozent plus Zinsen zum Verkaufe
gestellt.

Schweizerische Kreditanstalt in Zürich.

Das mit einem
Aktienkapital von 65 Mill. Fr. arbeitende große schweizerische
Finanzinstitut erzielte im verflossenen Jahre einen Gesamt-
umsatz
von 15.27 Milliarden Fr., d. h. 1.22 Milliarden mehr
als im Vorjahr. Nach 2.76 Mill. (2.37 Mill.) Unkosten und
Steuern und 16,376 Fr. (163,642 Fr.) Abschreibungen auf De-
bitoren ergibt sich ein Nettogewinn von 5.73 Mill. (5.69
Millionen), aus dem, wie in den letzten 12 Jahren, wieder
eine Dividende von 8 Proz. verteilt wird. Die Verwaltung
verweist in ihrem Bericht darauf, daß sie zur Aufrechter-
haltung ihrer Dividende
durch den Wegfall größerer
Verluste im Kontokorrentgeschäft, durch frühere niedrige Be-
wertung der Effekten und Vornahme von Rückstellungen und
endlich durch rechtzeitige Abstoßung eines Teiles der Effekten-
bestände in der Lage gewesen sei. Dagegen erreichte die Summe
der Konsortialbeteiligungen, speziell in amerikanischen
Werten, eine ungewöhnliche Höhe und erforderte wesentliche Kurs-
abschreibungen.

Im Interesse einer möglichst baldigen und vollständigen
Konzentration des Banknotengeschäftes bei der
Schweizerischen Nationalbank hat die Schweizerische Kreditanstalt
in Zürich sich als einzige Aktionärin der Bank in St. Gallen
damit einverstanden erklärt, daß deren Notenemission mit dem

[irrelevantes Material]

München, Samstag Allgemeine Zeitung 21. März 1908. Nr. 134.
[Spaltenumbruch] band Bayeriſcher Metallinduſtrieller vorgelegt wurde, fand
bei den Vertretern aller beteiligten Gewerkſchaften, auch
des Deutſchen Metallarbeiterverbandes, eine Aufnahme,
die begründete Ausſicht auf das Zuſtandekommen der Or-
ganiſation eröffnet.



Amtliche Nachrichten.
st. Südweſtafrika-Denkmünze.

Aus Anlaß der Beendigung
des Krieges in Südweſtafrika hat der Deutſche Kaiſer nach
den Anträgen des Bayeriſchen Landeskomitees für freiwillige
Krankenpflege im Kriege den Nachbenannten, die ſich innerhalb
der Organiſation des Roten Kreuzes in Bayern
in beſonders anerkennenswerter Weiſe um die an dieſem Kriege
beteiligt geweſenen Truppen verdient gemacht haben, die Süd-
weſtafrika-Denkmünze aus Stahl
am ſchwarz-weiß-
roten Bande verliehen:

Reichsrat Graf * v. Drechſel-Deufſſtetten,
München; Generalleutnant z. D. Ritter * v. Landmann, Mün-
chen; Regierungsrat S. * v. Hartlieb, München; Generalmajor
z. D. R. * Hoffmann, München; Legationsrat Dr. G. * Rohmer,
München; Bezirksamtsaſſeſſor Dr. K. * Wolff, München; ſtellv.
Bankdirektor E. * Herrmann, München; Spediteur J. H. * Herlitz,
München; Reichsrat Ernſt Graf * v. Moy, München; Privatier
E. * Siebein. Utting; Sekretär J. * Rittinger, München; Oberſt-
leutnant a. D. K. * v. Spies, Riedhof b. Wolfratshauſen; Reichs-
rat F. * v. Deuſter, Sternberg; Kaufmann R. * Schwarz, Mün-
chen; Konſerv.-Fabr.-Beſ. A. * Biller, Arnbruck; Hoflieferant H.
* Hertrich, Hof; Badeverwalter J. * Linxweiler, Hofrat Dr. W.
* Dietz, Oberſtleutnant z. D. A. * Endres in Kiſſingen; Jnh. d.
Firma Aug. Herkert O. * Herkert, Kitzingen; Hofrat F. * Heſſing,
Göggingen; Gutsbeſitzerin Gräfin * Landberg-Hallberger,
Tutzing; Reg.-Dir.-Witwe E. * Mayer, Regensburg; kgl. Käm-
merer Frhr. * v. Zurhein, Würzburg; Hofmarſchall Frhr. * von
Laßberg, München; kgl. Kämmerer Freiherr * v. Mauchen-
heim, Kiſſingen; Hofſtabsſekretär H. * Spatze, München;
Reichsrat Fürſt * zu Caſtell-Caſtell, Caſtell; Bankdirektor Frhr.
* v. Pechmann. Rechtsritter des Johanniterordens Graf A. * zu
Pappenheim, Bankheamter W. * Baumann, Regier.-Forſtdirektor
L. Frhr. * v. Raesfeldt, kgl. belg. Generalkonſul * Steub, Kom-
merzkenrat G. * Pröbſt, Buchbindermeiſter G. * Schick jun., Re-
gierungsrat Frhr. * von und zu Aufſeß. in München; Bezirksamt-
mann O. * Wirt, Altötting: Bezirksamtmann K. * Lindig,
Aichach; Kaufmann F. * Klöck, München; Generalleutnant z. D.
Ritter * v. Keller, München; exp. Bezirksamtsaſſeſſor Frhr. * von
Kreußer, Tegernſee: Gutsbeſitzer Frhr. * Stromer von Reichen-
bach, München; Regierungspräſident Frhr. * v. Andrian-Werburg,
Kaufmann J. * Hubrich, Gutsbeſitzer J. * Knauer, Rentner M.
* Thallmayr, in Landshut; rechtsk. Bürgermeiſter F. * von
Leiſtner, Straubing; rechtsk. Bürgermeiſter J. * Muggenthaler,
Paſſau; Bezirksamtmann B. * de Rudder, Wolfſtein; Regie-
rungspräſident Ritter * v. Neuffer, Regierungsdirektor A. D.
* Conrad, Gewerbeaufſichtsaſſiſtent W. * Röſinger in Speyer;
Gutsbeſitzer Dr. H. * Biſchoff, Dürkheim; Regierungsrat Th.
* Stöhſel, Ansbach; Reichsrat Dr. E. Ritter * v. Buhl, Deides-
heim; Buchdruckereibeſitzer A. * Kaußler, Landau; Kommerzien-
rat H. * Wellenſiek, Oberleutnant a. D. Fr. * Velten, in Speyer;
Staatsminiſter des Jnnern v. Brettreich. München; Oberregie-
rungsrat a. D. A. * Kayſer, Großhändler W. * Laux, in Regens-
burg; Bezirksamtmann A. * Brinz, Pegnitz; rechtsk. Bürger-
meiſter P. * Bräuninger, Hof; rechtsk. Bürgermeiſter W.
* Fleſſa. Kulmbach: Kommerzienrat F. * Nüßlein, Bamberg;
Hofrat Dr. K. * Göſchel, Kommerzienrat W. * Gerngros, prakt.
Arzt Dr. S. * Merkel, Kommerzienrat M. * Landmann, in Nürn-
berg; 2. Bürgermeiſter E. * Fränger. Erlangen; Bezirksamtmann
A. * Herold. Rothenburg; Hofrat Oberbürgermeiſter Dr. Ritter
* v. Schuh, Lebkuchenfabrikant H. * Metzger in Nürnberg; Regie-
rungsrechnungskommiſſar J. * Stephan, Kommerzienrat Hein.
* Bock, Kommerzienrat W. * Hilcken in Würzburg; Bezirksamt-
mann H. * Otto, Ochſenfurt; Bezirksamtsaſſeſſor G. * Seiler, Hof-
heim: Regierungspräſident Ritter * v. Praun, Rentier H. * Lot-
ter, Regierungspräſidialſekretär L. *Klöpffer. Fabrikbeſitzer H.
* Ammon in Augsburg; Bezirksamtmann K. * v. Grundherr,
Markt Oberdorf; Bezirksamtmann O. * Braun, Krumbach.



Bayeriſcher Landtag
78. Sitzung des Finanzausſchuſſes.

Tagesordnung: Pfälziſche Eiſenbahnen.

Referent Abg. Dr. Pichler beſpricht die Petition des pfälzi-
ſchen Eiſenbahnerverbandes zur Uebernahme der mittleren Be-
amten.

Abg. Buttmann ſpricht für die Jngenieuraſſiſtenten und fragt
an, warum ſo wenig Bahnmeiſter 1. Klaſſe übernommen werden
ſollen, es läge hier wieder eine Zurückſetzung der anderen vor.

Abg. Cadau bittet um Mitteilung, in welcher Weiſe die Be-
rechnung des Durchſchnittsalters für die Einreihung der Expedi-
toren erfolgte.

Der Regierungskommiſſar: Die Vergleichung mit den rechts-
rheiniſchen Verhältniſſen habe zu den Vorſchlagen der Regie-
rung geführt. Eine kleine Abrundung, wie ſie Abg. Buttmann
wünſcht, könne 1908 gemacht werden bezüglich der neueren Bahn-
hofvorſtände in Germersheim, Speyer uſw. Einige Jngenieur-
aſſiſtenten mit beſſerer Vorbildung ſeien in A Vb übergeführt
worden. Es ſei noch zu erwägen, ob noch einige nachträglich in
A Vb aufgenommen werden können. Die Bahnmeiſter der
Pfalzbahnen könnten wegen gleicher Dienſtleiſtung wie bei der
Staatsbahn nur in beſchränkter Zahl in Ab 1 übergeführt werden.

Vizepräſident Dr. Hammerſchmidt und Korreferent Dr. Leh-
mann
wünſchen Ueberführung von älteren Expeditoren zu Ober-
expeditoren noch für 1908, ebenſo Abg. Ehrhart. Abg. Cadau
bittet um Umwandlung einer entſprechenden Anzahl von Stellen
bei der Staatsbahn.

Vizepräſident Dr. Hammerſchmidt meint, daß bei Erledigung
von Stellen pfälziſche Beamte zuerſt berückſichtigt werden ſollen.
Man dürfe bei der Uebernahme nicht ſchabloniſieren, ſondern
müſſe gewiſſe Verhältniſſe berückſichtigen. Eine große Zahl
der Pfalzbahnbeamten
ſei in einer großen Erregung.
Es ſei deshalb begreiflich, daß ſie eine Gelegenheit ſuchen, ihre
Bitten vorzubringen. Redner fragt an, warum ihnen mitgeteilt
wurde, ſie könnten ihre Bitten nicht vor Schluß der Beratungen
im Ausſchuß vorbringen, wodurch ihnen die Möglichkeit abge-
ſchnitten ſei, ihre Bitten zur rechten Zeit vorzutragen.

Verkehrsminiſter v. Franendorfer bemerkt, er habe wegen der
Konſequenzen den Wunſch gewiſſer Beamten um tagelangen Ur-
laub zur Beſprechung mit Abgeordneten nicht entſprechen können,
ebenſo nicht der Bitte um eine Audienz, da ja die Herren alles
ſchriftlich eingereicht hätten. Bei der Uebernahme dürfe man nicht
zu viele Ausnahmen machen, um nicht bei den diesſeitigen Be-
amten Unzufriedenheit hervorzurufen. Für die nächſte Zeit ſei
in Ausſicht genommen, bei Vorrückungen pfälziſche Stellen mit
den jetzigen Beamten der Pfalzbahn zu beſetzen.

Abg. Ehrhart bemerkt, die Anregung zu einer Deputation
nach München ſei von dem liberalen Abg. Gießen ausgegan-
gen. Eine mündliche Ausſprache ſei immer erwünſcht.

Verkehrsminiſter v. Frauendorfer teilt mit, daß er dem Direk-
tor der Pfalzbahnen auf deſſen Anfrage hin, ob er den Beamten
[Spaltenumbruch] Urlaub zum Zweck der Jnformation von Abgeordneten erteilen
ſoll, davon abgeraten habe.

Vizepräſident Dr. Hammerſchmidt ſpricht den Wunſch aus, daß
den Beamten der Pfalzbahnen eine Audienz beim Miniſter ge-
währt werde

Referent Dr. Pichler meint, daß den Pfalzbahnbeamten vom
Miniſter das größte Wohlwollen entgegengebracht worden ſei, und
dieſer habe recht getan, den Urlaub zu verweigern.
Weiter teilt er mit, daß die dem pfälziſchen Eiſenbahnperſonal
bisher gewährten Vergünſtigungen, welche dem ſtaatlichen Eiſen-
bahnperſonal nicht zuſtehen, aufgehoben werden, ſo z. B. freier
Lebensmitteltransport und frachtfreier Bezug von Hausbrand-
kohlen, ferner daß Militärpenſioniſten, die in ſtaatliche
Kategorien eingereiht werden, hinſichtlich ihrer Militärpenſion
den für die ſtaatlichen Beamten und Bedienſteten maßgebenden
Vorſchriften unterliegen.

Nach einer weiteren Debatte über Perſonalverhältniſſe be-
merkt

Miniſter v. Frauendorfer zu Art. X, daß die Friſt von zwei
Monaten für die Uebernahmeerklärung der Beamten auf vielleicht
14 Tage gekürzt werden müſſe.

Nächſte Sitzung Dienstag, 24. März, vormittags 9½ Uhr.



Handels-Zeitung.
(Der Nachdruck der nicht mit einem * gezeichneten Originalartikel, Notizen und
Telegramme iſt nur mit genauer Quellenangabe geſtattet.)


Börſengeſetz.

# Der erſte Vizepräſident der Handelskammer zu Ber-
lin, Herr Franz v. Mendelsſohn, hat in der heutigen
Sitzung des Deutſchen Handelstages ein längeres
Referat über das Börſengeſetz erſtattet. Er knüpfte
an ein von Geheimrat Rießer auf dem Hamburger Ban-
kiertag geſprochenes Wort an: „Wir hatten früher
eine Börſeohne Börſengeſetz
und haben heute
ein Börſengeſetz ohne Börſe
“ und erinnerte an
die anfangs vorigen Jahres durch die Regierung abgege-
benen Erklärungen über die Notwendigkeit der
Reform
des Börſengeſetzes, die auch von Parlamen-
tariern und Organen der Parteien, welche bei Schaffung
des Geſetzes mitgewirkt hatten, zugegeben worden ſei, und
erkannte an, daß der von der Regierung dem Reichstag
vorgelegte Entwurf unbeſchadet gewiſſer Mängel als
einen ernſten Verſuch, die ſchlimmſten Miß-
ſtände zu bekämpfen
, und als eine geeignete Grund-
lage für eine die Vertragstreue und Verkehrsſicherheit im
Börſengeſchäft hebende Reform bezeichnet werden konnte.
Was nun den Kern des Entwurfs, den Abſchnitt über den
Börſenterminhandel, anlangt, ſo ſei von den
Grundſätzen des Entwurfs im weſentlichen allein die Be-
ſeitigung des Verbots des Terminhandels in Jnduſtrie-
werten geblieben. Aber auch dieſe Verbeſſerung ſei durch
anderweitige Kommiſſionsbeſchlüſſe völlig illuſoriſch
gemacht worden. Hierher gehört die Aufnahme der Be-
ſtimmung, daß Aktien einer inländiſchen Erwerbsgeſell-
ſchaft nur mit deren Zuſtimmung zum Börſenterminhandel
zugelaſſen werden dürfen und daß der Bundesrat den
Börſenterminhandel in ſolchen Aktien verbieten muß, ſofern
die Zuſtimmung wieder zurückgenommen wird, ſowie der
ebenfalls den jetzigen Zuſtand verſchlechternde Beſchluß,
nach welchem das vor, bei oder nach der Abwicklung eines
verbotenen Börſentermingeſchäfts zu ſeiner Erfüllung Ge-
leiſtete innerhalb dreier Jahre vom Tage der Abwicklung
an zurückgefordert werden kann. Aber ganz abgeſehen von
dieſen Sonderbeſtimmungen verliere die Beſeitigung des
Verbots des Börſenterminhandels in Jnduſtriewerten ihren
Wert ſchon durch die Beibehaltung des Regiſters
und des Regiſterzwanges. Denn dadurch würde der
Provinzbankier, deſſen Kunden ſich bekanntlich
nicht in das Regiſter eintragen laſſen, dann zwar nach dem
Geſetz berechtigt ſein, Termingeſchäfte in Jnduſtriewerten
abzuſchließen, tatſächlich aber verhindert, die ihm daraus
entſtehenden Forderungen geltend zu machen! Es bliebe
ſomit ein Vorteil lediglich für die großen
Banken, die vielleicht dank der Kommiſ-
ſionsmehrheit ihre im Plenum des Reichs-
tages der Börſe zum Vorwurf gemachten
Paläſte noch mehr ausdehnen könnten
.

Doch während die Kommiſſion wenigſtens theoretiſch
die Beſeitigung des Verbots des Terminhandels in Jndu-
ſtriewerten hat beſtehen laſſen, habe ſie der Produkten-
börſe gegen über ganze Arbeit
gemacht. Sie hat
ſich nicht damit zufrieden gegeben, daß das Verbot des
Terminhandels in Getreide und Mühlenfabrikaten nach
dem Entwurf beſtehen bleiben ſollte, ſondern auch abge-
lehnt, die Zu läſſigkeit des handelsrecht-
lichen Lieferungsgeſchäftes
nach Maßgabe des
an der Berliner Börſe üblichen, zwiſchen Landwirtſchaft
und Produktenhandel unter Mitwirkung der Regierungs-
organe vereinbarten Schlußſcheine geſetzlich feſtzulegen und
die diesbezüglichen Beſtimmungen des Entwurfs glatt weg-
geſtrichen. Sie hat ſich alſo entſchieden für die weitere
Entrechtung der Produktenbörſe, für die
fernere Zerſtörung des deutſchen Getreide-
geſchäfts
. Sogar in einer Körperſchaft, die man ganz
gewiß nicht als eine Intereſſenvertretung des mobilen Ka-
pitals bezeichnen kann, im preußiſchen Herrenhauſe, iſt am
11. Mai 1907 widerſpruchslos ein Antrag des Grafen von
der Schulenburg-Grünthal angenommen worden, „bei der
Novelle zum Börſengeſetz eine genaue Definition der erlaub-
ten Zeitgeſchäfte in Getreide und Mühlenfabrikation (han-
delsrechtlichen Lieferungsgeſchäfte) vorzunehmen“. Wenn
die Reichstagskommiſſion trotzdem an der Streichung der in
dem Entwurfe vorgeſehenen Definition feſthält, ſo iſt dies
gewiß nicht der erſte, aber vielleicht der ekla-
tanteſte Beweis dafür, wie man bei der
Börſengeſetzgebung hinweggeht über alle
Einwendungen der Sachkundigen und ſich
lediglich leiten läßt von Vorurteilen
, denen
nachzugeben doch niemand ſich ängſtlicher hüten ſollte als
der verantwortliche Geſetzgeber. Ergab ſich ſchon aus dieſen
fundamentalen Entſcheidungen der Kommiſſion hinreichend
deren Entſchloſſenheit, eine wirkliche Reform des Börſen-
geſetzes zu verhindern, ſo hat ſie ſich ſelbſt übertroffen, als
ſie am letzten Tage der erſten Leſung die Wiederher-
ſtellung des Regiſters und Regiſterzwan-
[Spaltenumbruch] ges und die Androhung von Freiheitsſtra-
fen für den Abſchluß verbotener Börſen-
termingeſchäfte beſchloß
.

Die moraliſche Verwerflichkeit, die ma-
terielle Schädlichkeit
der Beſtimmungen des Bör-
ſengeſetzes über das Regiſter bedarf ſeit langem keines Be-
weiſes mehr. Trotzdem hat die Kommiſſion des Reichstages
beſchloſſen, dieſe Beſtimmungen des Börſengeſetzes aufrecht
zu erhalten und mit ihnen zugleich die Vorſchriften über die
Unwirkſamkeit geſtellter Sicherheiten und abgegebener
Schuldanerkenntniſſe. Mit anderen Worten:

der Freibrief für Wortbruch und Untreue
ſoll verlängert werden von denſelben Geſetzgebern, denen
auf allen anderen Gebieten des Erwerbslebens keine Maß-
nahmen zur Bekämpfung der Unlauterkeit ſcharf genug
ſind, es ſollen weiter die
ſkandalöſen Unredlichkeiten
von Rechts wegen ſanktioniert ſein, die ver-
nichtender auf das Rechtsgefühl wirken als es die ſchlimm-
ſten Ausſchreitungen des Wettbewerbs tun können.

Und im ſchärfſten Kontraſte zu der Milde, mit der
man den böswilligen Schuldner behandelt, ſtehen die dra-
koniſchen Strafbeſtimmungen, welche die Kommiſſion der
Novelle eingefügt hat. Hiernach würde der Kontrahent
eines verbotenen Termingeſchäfts härter beſtraft werden
müſſen als der Betrüger, und dies, abwohl es bis heute,
nach zwölfjähriger Dauer des Börſengeſetzes, weder dem
Geſetzgeber, noch der Rechtſprechung gelungen iſt, eine all-
gemein als richtig anerkannte Erklärung des Begriffes
„Börſentermingeſchäft“ zu geben. Es beſteht alſo die Mög-
lichkeit, daß Geſchäfte, die man heute noch für legitim hält,
etwa die handelsrechtlichen Lieferungsgeſchäfte an der Pro-
duktenbörſe auf Grund des Berliner Schlußſcheines, in Zu-
kunft einmal von der Rechtſprechung als verbotene Termin-
geſchäfte aufgefaßt und alsdann die Kontrahenten dieſer
als wirtſchaftlich notwendig anerkannten Geſchäfte zu Ver-
brechern geſtempelt werden! Aber es bedarf nicht der-
artiger grotesker Konſequenzen, um die Strafbeſtimmun-
gen zu kennzeichnen. Es fehlt ihnen überhaupt
an jeder inneren Berechtigung
. Die zivilrecht-
liche Ungültigkeit der verbotenen Geſchäfte iſt für den, der
ſie abſchließt, wahrlich Strafe genug, und die Androhung
der kriminellen Verurteilung iſt nichts anderes als eine
bewußte Beleidigung unſeres Rechtsgefühls, das bereits
in jener Ungültigkeit ein Unrecht erblickt.

Der Deutſche Handelstag nahm ſchließlich ein-
ſtimmig eine Reſolution an, in der aufs ſchärfſte
die von der Börſengeſetzkommiſſion gefaßten Beſchlüſſe miß-
billigt
. Er richtet an die geſetzgebenden Körperſchaften
das dringende Erſuchen, mit aller Entſchieden-
heit
dieſen Beſchlüſſen entgegenzutreten und
durch tunlichſte Beſchleunigung der Verabſchie-
dung des Entwurfs der deutſchen Börſe endlich die Mög-
lichkeit wiederzugeben, ihre nationalen und wirt-
ſchaftlichen Aufgaben zu erfüllen.



Geldmarkt und Banken.
Neue vierprozentige Nürnberger Stadtanleihe.

Die
5 Millionen neue 4proz. Nürnberger Stadtanleihe wurden
von dem Konſortium zum Kurſe von 97.09 Proz. übernommen
und werden mit 98 Proz. am 26. März cr. zur Zeichnung
aufgelegt.

.. Württembergiſche Landesbank, Stuttgart.

Der Rechen-
ſchaftsbericht für das Jahr 1907 hebt hervor, daß die außerge-
wöhnlichen allgemeinen Verhältniſſe das Jnſtitut zur Vorſicht
und Zurückhaltung, namentlich in bezug auf langſichtige En-
gagements zwangen. Trotzdem war es möglich, den berechtigten
Kreditanſprüchen zu genügen. Der Kundenkreis erfuhr eine
weitere, namhafte Ausdehnung. Die Umſätze ſind von 490 Mill.
auf 840 Mill. geſtiegen; die Zahl der Kunden von 3496 auf 4850.
An Wechſeln wurden vereinnahmt 258,045 M (134,675 M),
Zinſen 325,780 M (284,979 M), Proviſionen 169,663 M (i. V.
157,174 M), Effekten 36,604 M (116,014 M). Mit dem Vortrage
von 76,499 M (51,515 M) war ein Bruttogewinn von
866,593 M (744,357 M) vorhanden. Der Reingewinn be-
trug 605,514 M (508,476 M); hiervon ſollen 5 Proz. Dividende,
wie ſeit dem Jahre 1899 zur Verteilung gelangen. Den Ver-
pflichtungen
an Tratten 2.45 Mill. M, Depoſiten 5.34 Mill.
Mark und Kreditoren 3.9 Mill. M, zuſammen 11.69 Mill. M
ſtanden an ſofort greifbaren Mitteln gegenüber: Kaſſa 0.78 Mill.
Mark, Wechſel 5.12 Mill. M, Effekten 0.56 Mill. M und Bank-
guthaben 1.13 Mill. M, zuſammen 8.09 Mill. M. Die Debi-
toren betragen 11.09 Mill. M, das Aktienkapital iſt 8 Mill. M.

* 5proz. Gold-Notes der United States Rubber Co.
in New-York.

Dieſe Noten im Betrage von 8 Mill. Dollars,
fällig am 15. April 1909, werden von der Firſt Natio-
nal-Bank in New-York
, dem Bankhauſe Blair Co.
in New-York und dem Bankhauſe Kidder Peabody u. Co.
in Boſton zu 97¼ Prozent plus Zinſen zum Verkaufe
geſtellt.

Schweizeriſche Kreditanſtalt in Zürich.

Das mit einem
Aktienkapital von 65 Mill. Fr. arbeitende große ſchweizeriſche
Finanzinſtitut erzielte im verfloſſenen Jahre einen Geſamt-
umſatz
von 15.27 Milliarden Fr., d. h. 1.22 Milliarden mehr
als im Vorjahr. Nach 2.76 Mill. (2.37 Mill.) Unkoſten und
Steuern und 16,376 Fr. (163,642 Fr.) Abſchreibungen auf De-
bitoren ergibt ſich ein Nettogewinn von 5.73 Mill. (5.69
Millionen), aus dem, wie in den letzten 12 Jahren, wieder
eine Dividende von 8 Proz. verteilt wird. Die Verwaltung
verweiſt in ihrem Bericht darauf, daß ſie zur Aufrechter-
haltung ihrer Dividende
durch den Wegfall größerer
Verluſte im Kontokorrentgeſchäft, durch frühere niedrige Be-
wertung der Effekten und Vornahme von Rückſtellungen und
endlich durch rechtzeitige Abſtoßung eines Teiles der Effekten-
beſtände in der Lage geweſen ſei. Dagegen erreichte die Summe
der Konſortialbeteiligungen, ſpeziell in amerikaniſchen
Werten, eine ungewöhnliche Höhe und erforderte weſentliche Kurs-
abſchreibungen.

Im Intereſſe einer möglichſt baldigen und vollſtändigen
Konzentration des Banknotengeſchäftes bei der
Schweizeriſchen Nationalbank hat die Schweizeriſche Kreditanſtalt
in Zürich ſich als einzige Aktionärin der Bank in St. Gallen
damit einverſtanden erklärt, daß deren Notenemiſſion mit dem

[irrelevantes Material]

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[6/0006] München, Samstag Allgemeine Zeitung 21. März 1908. Nr. 134. band Bayeriſcher Metallinduſtrieller vorgelegt wurde, fand bei den Vertretern aller beteiligten Gewerkſchaften, auch des Deutſchen Metallarbeiterverbandes, eine Aufnahme, die begründete Ausſicht auf das Zuſtandekommen der Or- ganiſation eröffnet. Amtliche Nachrichten. st. Südweſtafrika-Denkmünze. Aus Anlaß der Beendigung des Krieges in Südweſtafrika hat der Deutſche Kaiſer nach den Anträgen des Bayeriſchen Landeskomitees für freiwillige Krankenpflege im Kriege den Nachbenannten, die ſich innerhalb der Organiſation des Roten Kreuzes in Bayern in beſonders anerkennenswerter Weiſe um die an dieſem Kriege beteiligt geweſenen Truppen verdient gemacht haben, die Süd- weſtafrika-Denkmünze aus Stahl am ſchwarz-weiß- roten Bande verliehen: Reichsrat Graf * v. Drechſel-Deufſſtetten, München; Generalleutnant z. D. Ritter * v. Landmann, Mün- chen; Regierungsrat S. * v. Hartlieb, München; Generalmajor z. D. R. * Hoffmann, München; Legationsrat Dr. G. * Rohmer, München; Bezirksamtsaſſeſſor Dr. K. * Wolff, München; ſtellv. Bankdirektor E. * Herrmann, München; Spediteur J. H. * Herlitz, München; Reichsrat Ernſt Graf * v. Moy, München; Privatier E. * Siebein. Utting; Sekretär J. * Rittinger, München; Oberſt- leutnant a. D. K. * v. Spies, Riedhof b. Wolfratshauſen; Reichs- rat F. * v. Deuſter, Sternberg; Kaufmann R. * Schwarz, Mün- chen; Konſerv.-Fabr.-Beſ. A. * Biller, Arnbruck; Hoflieferant H. * Hertrich, Hof; Badeverwalter J. * Linxweiler, Hofrat Dr. W. * Dietz, Oberſtleutnant z. D. A. * Endres in Kiſſingen; Jnh. d. Firma Aug. Herkert O. * Herkert, Kitzingen; Hofrat F. * Heſſing, Göggingen; Gutsbeſitzerin Gräfin * Landberg-Hallberger, Tutzing; Reg.-Dir.-Witwe E. * Mayer, Regensburg; kgl. Käm- merer Frhr. * v. Zurhein, Würzburg; Hofmarſchall Frhr. * von Laßberg, München; kgl. Kämmerer Freiherr * v. Mauchen- heim, Kiſſingen; Hofſtabsſekretär H. * Spatze, München; Reichsrat Fürſt * zu Caſtell-Caſtell, Caſtell; Bankdirektor Frhr. * v. Pechmann. Rechtsritter des Johanniterordens Graf A. * zu Pappenheim, Bankheamter W. * Baumann, Regier.-Forſtdirektor L. Frhr. * v. Raesfeldt, kgl. belg. Generalkonſul * Steub, Kom- merzkenrat G. * Pröbſt, Buchbindermeiſter G. * Schick jun., Re- gierungsrat Frhr. * von und zu Aufſeß. in München; Bezirksamt- mann O. * Wirt, Altötting: Bezirksamtmann K. * Lindig, Aichach; Kaufmann F. * Klöck, München; Generalleutnant z. D. Ritter * v. Keller, München; exp. Bezirksamtsaſſeſſor Frhr. * von Kreußer, Tegernſee: Gutsbeſitzer Frhr. * Stromer von Reichen- bach, München; Regierungspräſident Frhr. * v. Andrian-Werburg, Kaufmann J. * Hubrich, Gutsbeſitzer J. * Knauer, Rentner M. * Thallmayr, in Landshut; rechtsk. Bürgermeiſter F. * von Leiſtner, Straubing; rechtsk. Bürgermeiſter J. * Muggenthaler, Paſſau; Bezirksamtmann B. * de Rudder, Wolfſtein; Regie- rungspräſident Ritter * v. Neuffer, Regierungsdirektor A. D. * Conrad, Gewerbeaufſichtsaſſiſtent W. * Röſinger in Speyer; Gutsbeſitzer Dr. H. * Biſchoff, Dürkheim; Regierungsrat Th. * Stöhſel, Ansbach; Reichsrat Dr. E. Ritter * v. Buhl, Deides- heim; Buchdruckereibeſitzer A. * Kaußler, Landau; Kommerzien- rat H. * Wellenſiek, Oberleutnant a. D. Fr. * Velten, in Speyer; Staatsminiſter des Jnnern v. Brettreich. München; Oberregie- rungsrat a. D. A. * Kayſer, Großhändler W. * Laux, in Regens- burg; Bezirksamtmann A. * Brinz, Pegnitz; rechtsk. Bürger- meiſter P. * Bräuninger, Hof; rechtsk. Bürgermeiſter W. * Fleſſa. Kulmbach: Kommerzienrat F. * Nüßlein, Bamberg; Hofrat Dr. K. * Göſchel, Kommerzienrat W. * Gerngros, prakt. Arzt Dr. S. * Merkel, Kommerzienrat M. * Landmann, in Nürn- berg; 2. Bürgermeiſter E. * Fränger. Erlangen; Bezirksamtmann A. * Herold. Rothenburg; Hofrat Oberbürgermeiſter Dr. Ritter * v. Schuh, Lebkuchenfabrikant H. * Metzger in Nürnberg; Regie- rungsrechnungskommiſſar J. * Stephan, Kommerzienrat Hein. * Bock, Kommerzienrat W. * Hilcken in Würzburg; Bezirksamt- mann H. * Otto, Ochſenfurt; Bezirksamtsaſſeſſor G. * Seiler, Hof- heim: Regierungspräſident Ritter * v. Praun, Rentier H. * Lot- ter, Regierungspräſidialſekretär L. *Klöpffer. Fabrikbeſitzer H. * Ammon in Augsburg; Bezirksamtmann K. * v. Grundherr, Markt Oberdorf; Bezirksamtmann O. * Braun, Krumbach. Bayeriſcher Landtag 78. Sitzung des Finanzausſchuſſes. München, 20. März. Tagesordnung: Pfälziſche Eiſenbahnen. Referent Abg. Dr. Pichler beſpricht die Petition des pfälzi- ſchen Eiſenbahnerverbandes zur Uebernahme der mittleren Be- amten. Abg. Buttmann ſpricht für die Jngenieuraſſiſtenten und fragt an, warum ſo wenig Bahnmeiſter 1. Klaſſe übernommen werden ſollen, es läge hier wieder eine Zurückſetzung der anderen vor. Abg. Cadau bittet um Mitteilung, in welcher Weiſe die Be- rechnung des Durchſchnittsalters für die Einreihung der Expedi- toren erfolgte. Der Regierungskommiſſar: Die Vergleichung mit den rechts- rheiniſchen Verhältniſſen habe zu den Vorſchlagen der Regie- rung geführt. Eine kleine Abrundung, wie ſie Abg. Buttmann wünſcht, könne 1908 gemacht werden bezüglich der neueren Bahn- hofvorſtände in Germersheim, Speyer uſw. Einige Jngenieur- aſſiſtenten mit beſſerer Vorbildung ſeien in A Vb übergeführt worden. Es ſei noch zu erwägen, ob noch einige nachträglich in A Vb aufgenommen werden können. Die Bahnmeiſter der Pfalzbahnen könnten wegen gleicher Dienſtleiſtung wie bei der Staatsbahn nur in beſchränkter Zahl in Ab 1 übergeführt werden. Vizepräſident Dr. Hammerſchmidt und Korreferent Dr. Leh- mann wünſchen Ueberführung von älteren Expeditoren zu Ober- expeditoren noch für 1908, ebenſo Abg. Ehrhart. Abg. Cadau bittet um Umwandlung einer entſprechenden Anzahl von Stellen bei der Staatsbahn. Vizepräſident Dr. Hammerſchmidt meint, daß bei Erledigung von Stellen pfälziſche Beamte zuerſt berückſichtigt werden ſollen. Man dürfe bei der Uebernahme nicht ſchabloniſieren, ſondern müſſe gewiſſe Verhältniſſe berückſichtigen. Eine große Zahl der Pfalzbahnbeamten ſei in einer großen Erregung. Es ſei deshalb begreiflich, daß ſie eine Gelegenheit ſuchen, ihre Bitten vorzubringen. Redner fragt an, warum ihnen mitgeteilt wurde, ſie könnten ihre Bitten nicht vor Schluß der Beratungen im Ausſchuß vorbringen, wodurch ihnen die Möglichkeit abge- ſchnitten ſei, ihre Bitten zur rechten Zeit vorzutragen. Verkehrsminiſter v. Franendorfer bemerkt, er habe wegen der Konſequenzen den Wunſch gewiſſer Beamten um tagelangen Ur- laub zur Beſprechung mit Abgeordneten nicht entſprechen können, ebenſo nicht der Bitte um eine Audienz, da ja die Herren alles ſchriftlich eingereicht hätten. Bei der Uebernahme dürfe man nicht zu viele Ausnahmen machen, um nicht bei den diesſeitigen Be- amten Unzufriedenheit hervorzurufen. Für die nächſte Zeit ſei in Ausſicht genommen, bei Vorrückungen pfälziſche Stellen mit den jetzigen Beamten der Pfalzbahn zu beſetzen. Abg. Ehrhart bemerkt, die Anregung zu einer Deputation nach München ſei von dem liberalen Abg. Gießen ausgegan- gen. Eine mündliche Ausſprache ſei immer erwünſcht. Verkehrsminiſter v. Frauendorfer teilt mit, daß er dem Direk- tor der Pfalzbahnen auf deſſen Anfrage hin, ob er den Beamten Urlaub zum Zweck der Jnformation von Abgeordneten erteilen ſoll, davon abgeraten habe. Vizepräſident Dr. Hammerſchmidt ſpricht den Wunſch aus, daß den Beamten der Pfalzbahnen eine Audienz beim Miniſter ge- währt werde Referent Dr. Pichler meint, daß den Pfalzbahnbeamten vom Miniſter das größte Wohlwollen entgegengebracht worden ſei, und dieſer habe recht getan, den Urlaub zu verweigern. Weiter teilt er mit, daß die dem pfälziſchen Eiſenbahnperſonal bisher gewährten Vergünſtigungen, welche dem ſtaatlichen Eiſen- bahnperſonal nicht zuſtehen, aufgehoben werden, ſo z. B. freier Lebensmitteltransport und frachtfreier Bezug von Hausbrand- kohlen, ferner daß Militärpenſioniſten, die in ſtaatliche Kategorien eingereiht werden, hinſichtlich ihrer Militärpenſion den für die ſtaatlichen Beamten und Bedienſteten maßgebenden Vorſchriften unterliegen. Nach einer weiteren Debatte über Perſonalverhältniſſe be- merkt Miniſter v. Frauendorfer zu Art. X, daß die Friſt von zwei Monaten für die Uebernahmeerklärung der Beamten auf vielleicht 14 Tage gekürzt werden müſſe. Nächſte Sitzung Dienstag, 24. März, vormittags 9½ Uhr. Handels-Zeitung. (Der Nachdruck der nicht mit einem * gezeichneten Originalartikel, Notizen und Telegramme iſt nur mit genauer Quellenangabe geſtattet.) * München, 20. März. Börſengeſetz. # Der erſte Vizepräſident der Handelskammer zu Ber- lin, Herr Franz v. Mendelsſohn, hat in der heutigen Sitzung des Deutſchen Handelstages ein längeres Referat über das Börſengeſetz erſtattet. Er knüpfte an ein von Geheimrat Rießer auf dem Hamburger Ban- kiertag geſprochenes Wort an: „Wir hatten früher eine Börſeohne Börſengeſetz und haben heute ein Börſengeſetz ohne Börſe“ und erinnerte an die anfangs vorigen Jahres durch die Regierung abgege- benen Erklärungen über die Notwendigkeit der Reform des Börſengeſetzes, die auch von Parlamen- tariern und Organen der Parteien, welche bei Schaffung des Geſetzes mitgewirkt hatten, zugegeben worden ſei, und erkannte an, daß der von der Regierung dem Reichstag vorgelegte Entwurf unbeſchadet gewiſſer Mängel als einen ernſten Verſuch, die ſchlimmſten Miß- ſtände zu bekämpfen, und als eine geeignete Grund- lage für eine die Vertragstreue und Verkehrsſicherheit im Börſengeſchäft hebende Reform bezeichnet werden konnte. Was nun den Kern des Entwurfs, den Abſchnitt über den Börſenterminhandel, anlangt, ſo ſei von den Grundſätzen des Entwurfs im weſentlichen allein die Be- ſeitigung des Verbots des Terminhandels in Jnduſtrie- werten geblieben. Aber auch dieſe Verbeſſerung ſei durch anderweitige Kommiſſionsbeſchlüſſe völlig illuſoriſch gemacht worden. Hierher gehört die Aufnahme der Be- ſtimmung, daß Aktien einer inländiſchen Erwerbsgeſell- ſchaft nur mit deren Zuſtimmung zum Börſenterminhandel zugelaſſen werden dürfen und daß der Bundesrat den Börſenterminhandel in ſolchen Aktien verbieten muß, ſofern die Zuſtimmung wieder zurückgenommen wird, ſowie der ebenfalls den jetzigen Zuſtand verſchlechternde Beſchluß, nach welchem das vor, bei oder nach der Abwicklung eines verbotenen Börſentermingeſchäfts zu ſeiner Erfüllung Ge- leiſtete innerhalb dreier Jahre vom Tage der Abwicklung an zurückgefordert werden kann. Aber ganz abgeſehen von dieſen Sonderbeſtimmungen verliere die Beſeitigung des Verbots des Börſenterminhandels in Jnduſtriewerten ihren Wert ſchon durch die Beibehaltung des Regiſters und des Regiſterzwanges. Denn dadurch würde der Provinzbankier, deſſen Kunden ſich bekanntlich nicht in das Regiſter eintragen laſſen, dann zwar nach dem Geſetz berechtigt ſein, Termingeſchäfte in Jnduſtriewerten abzuſchließen, tatſächlich aber verhindert, die ihm daraus entſtehenden Forderungen geltend zu machen! Es bliebe ſomit ein Vorteil lediglich für die großen Banken, die vielleicht dank der Kommiſ- ſionsmehrheit ihre im Plenum des Reichs- tages der Börſe zum Vorwurf gemachten Paläſte noch mehr ausdehnen könnten. Doch während die Kommiſſion wenigſtens theoretiſch die Beſeitigung des Verbots des Terminhandels in Jndu- ſtriewerten hat beſtehen laſſen, habe ſie der Produkten- börſe gegen über ganze Arbeit gemacht. Sie hat ſich nicht damit zufrieden gegeben, daß das Verbot des Terminhandels in Getreide und Mühlenfabrikaten nach dem Entwurf beſtehen bleiben ſollte, ſondern auch abge- lehnt, die Zu läſſigkeit des handelsrecht- lichen Lieferungsgeſchäftes nach Maßgabe des an der Berliner Börſe üblichen, zwiſchen Landwirtſchaft und Produktenhandel unter Mitwirkung der Regierungs- organe vereinbarten Schlußſcheine geſetzlich feſtzulegen und die diesbezüglichen Beſtimmungen des Entwurfs glatt weg- geſtrichen. Sie hat ſich alſo entſchieden für die weitere Entrechtung der Produktenbörſe, für die fernere Zerſtörung des deutſchen Getreide- geſchäfts. Sogar in einer Körperſchaft, die man ganz gewiß nicht als eine Intereſſenvertretung des mobilen Ka- pitals bezeichnen kann, im preußiſchen Herrenhauſe, iſt am 11. Mai 1907 widerſpruchslos ein Antrag des Grafen von der Schulenburg-Grünthal angenommen worden, „bei der Novelle zum Börſengeſetz eine genaue Definition der erlaub- ten Zeitgeſchäfte in Getreide und Mühlenfabrikation (han- delsrechtlichen Lieferungsgeſchäfte) vorzunehmen“. Wenn die Reichstagskommiſſion trotzdem an der Streichung der in dem Entwurfe vorgeſehenen Definition feſthält, ſo iſt dies gewiß nicht der erſte, aber vielleicht der ekla- tanteſte Beweis dafür, wie man bei der Börſengeſetzgebung hinweggeht über alle Einwendungen der Sachkundigen und ſich lediglich leiten läßt von Vorurteilen, denen nachzugeben doch niemand ſich ängſtlicher hüten ſollte als der verantwortliche Geſetzgeber. Ergab ſich ſchon aus dieſen fundamentalen Entſcheidungen der Kommiſſion hinreichend deren Entſchloſſenheit, eine wirkliche Reform des Börſen- geſetzes zu verhindern, ſo hat ſie ſich ſelbſt übertroffen, als ſie am letzten Tage der erſten Leſung die Wiederher- ſtellung des Regiſters und Regiſterzwan- ges und die Androhung von Freiheitsſtra- fen für den Abſchluß verbotener Börſen- termingeſchäfte beſchloß. Die moraliſche Verwerflichkeit, die ma- terielle Schädlichkeit der Beſtimmungen des Bör- ſengeſetzes über das Regiſter bedarf ſeit langem keines Be- weiſes mehr. Trotzdem hat die Kommiſſion des Reichstages beſchloſſen, dieſe Beſtimmungen des Börſengeſetzes aufrecht zu erhalten und mit ihnen zugleich die Vorſchriften über die Unwirkſamkeit geſtellter Sicherheiten und abgegebener Schuldanerkenntniſſe. Mit anderen Worten: der Freibrief für Wortbruch und Untreue ſoll verlängert werden von denſelben Geſetzgebern, denen auf allen anderen Gebieten des Erwerbslebens keine Maß- nahmen zur Bekämpfung der Unlauterkeit ſcharf genug ſind, es ſollen weiter die ſkandalöſen Unredlichkeiten von Rechts wegen ſanktioniert ſein, die ver- nichtender auf das Rechtsgefühl wirken als es die ſchlimm- ſten Ausſchreitungen des Wettbewerbs tun können. Und im ſchärfſten Kontraſte zu der Milde, mit der man den böswilligen Schuldner behandelt, ſtehen die dra- koniſchen Strafbeſtimmungen, welche die Kommiſſion der Novelle eingefügt hat. Hiernach würde der Kontrahent eines verbotenen Termingeſchäfts härter beſtraft werden müſſen als der Betrüger, und dies, abwohl es bis heute, nach zwölfjähriger Dauer des Börſengeſetzes, weder dem Geſetzgeber, noch der Rechtſprechung gelungen iſt, eine all- gemein als richtig anerkannte Erklärung des Begriffes „Börſentermingeſchäft“ zu geben. Es beſteht alſo die Mög- lichkeit, daß Geſchäfte, die man heute noch für legitim hält, etwa die handelsrechtlichen Lieferungsgeſchäfte an der Pro- duktenbörſe auf Grund des Berliner Schlußſcheines, in Zu- kunft einmal von der Rechtſprechung als verbotene Termin- geſchäfte aufgefaßt und alsdann die Kontrahenten dieſer als wirtſchaftlich notwendig anerkannten Geſchäfte zu Ver- brechern geſtempelt werden! Aber es bedarf nicht der- artiger grotesker Konſequenzen, um die Strafbeſtimmun- gen zu kennzeichnen. Es fehlt ihnen überhaupt an jeder inneren Berechtigung. Die zivilrecht- liche Ungültigkeit der verbotenen Geſchäfte iſt für den, der ſie abſchließt, wahrlich Strafe genug, und die Androhung der kriminellen Verurteilung iſt nichts anderes als eine bewußte Beleidigung unſeres Rechtsgefühls, das bereits in jener Ungültigkeit ein Unrecht erblickt. Der Deutſche Handelstag nahm ſchließlich ein- ſtimmig eine Reſolution an, in der aufs ſchärfſte die von der Börſengeſetzkommiſſion gefaßten Beſchlüſſe miß- billigt. Er richtet an die geſetzgebenden Körperſchaften das dringende Erſuchen, mit aller Entſchieden- heit dieſen Beſchlüſſen entgegenzutreten und durch tunlichſte Beſchleunigung der Verabſchie- dung des Entwurfs der deutſchen Börſe endlich die Mög- lichkeit wiederzugeben, ihre nationalen und wirt- ſchaftlichen Aufgaben zu erfüllen. Geldmarkt und Banken. ꕖ Neue vierprozentige Nürnberger Stadtanleihe. Die 5 Millionen neue 4proz. Nürnberger Stadtanleihe wurden von dem Konſortium zum Kurſe von 97.09 Proz. übernommen und werden mit 98 Proz. am 26. März cr. zur Zeichnung aufgelegt. .. Württembergiſche Landesbank, Stuttgart. Der Rechen- ſchaftsbericht für das Jahr 1907 hebt hervor, daß die außerge- wöhnlichen allgemeinen Verhältniſſe das Jnſtitut zur Vorſicht und Zurückhaltung, namentlich in bezug auf langſichtige En- gagements zwangen. Trotzdem war es möglich, den berechtigten Kreditanſprüchen zu genügen. Der Kundenkreis erfuhr eine weitere, namhafte Ausdehnung. Die Umſätze ſind von 490 Mill. auf 840 Mill. geſtiegen; die Zahl der Kunden von 3496 auf 4850. An Wechſeln wurden vereinnahmt 258,045 M (134,675 M), Zinſen 325,780 M (284,979 M), Proviſionen 169,663 M (i. V. 157,174 M), Effekten 36,604 M (116,014 M). Mit dem Vortrage von 76,499 M (51,515 M) war ein Bruttogewinn von 866,593 M (744,357 M) vorhanden. Der Reingewinn be- trug 605,514 M (508,476 M); hiervon ſollen 5 Proz. Dividende, wie ſeit dem Jahre 1899 zur Verteilung gelangen. Den Ver- pflichtungen an Tratten 2.45 Mill. M, Depoſiten 5.34 Mill. Mark und Kreditoren 3.9 Mill. M, zuſammen 11.69 Mill. M ſtanden an ſofort greifbaren Mitteln gegenüber: Kaſſa 0.78 Mill. Mark, Wechſel 5.12 Mill. M, Effekten 0.56 Mill. M und Bank- guthaben 1.13 Mill. M, zuſammen 8.09 Mill. M. Die Debi- toren betragen 11.09 Mill. M, das Aktienkapital iſt 8 Mill. M. * 5proz. Gold-Notes der United States Rubber Co. in New-York. Dieſe Noten im Betrage von 8 Mill. Dollars, fällig am 15. April 1909, werden von der Firſt Natio- nal-Bank in New-York, dem Bankhauſe Blair Co. in New-York und dem Bankhauſe Kidder Peabody u. Co. in Boſton zu 97¼ Prozent plus Zinſen zum Verkaufe geſtellt. ≏ Schweizeriſche Kreditanſtalt in Zürich. Das mit einem Aktienkapital von 65 Mill. Fr. arbeitende große ſchweizeriſche Finanzinſtitut erzielte im verfloſſenen Jahre einen Geſamt- umſatz von 15.27 Milliarden Fr., d. h. 1.22 Milliarden mehr als im Vorjahr. Nach 2.76 Mill. (2.37 Mill.) Unkoſten und Steuern und 16,376 Fr. (163,642 Fr.) Abſchreibungen auf De- bitoren ergibt ſich ein Nettogewinn von 5.73 Mill. (5.69 Millionen), aus dem, wie in den letzten 12 Jahren, wieder eine Dividende von 8 Proz. verteilt wird. Die Verwaltung verweiſt in ihrem Bericht darauf, daß ſie zur Aufrechter- haltung ihrer Dividende durch den Wegfall größerer Verluſte im Kontokorrentgeſchäft, durch frühere niedrige Be- wertung der Effekten und Vornahme von Rückſtellungen und endlich durch rechtzeitige Abſtoßung eines Teiles der Effekten- beſtände in der Lage geweſen ſei. Dagegen erreichte die Summe der Konſortialbeteiligungen, ſpeziell in amerikaniſchen Werten, eine ungewöhnliche Höhe und erforderte weſentliche Kurs- abſchreibungen. Im Intereſſe einer möglichſt baldigen und vollſtändigen Konzentration des Banknotengeſchäftes bei der Schweizeriſchen Nationalbank hat die Schweizeriſche Kreditanſtalt in Zürich ſich als einzige Aktionärin der Bank in St. Gallen damit einverſtanden erklärt, daß deren Notenemiſſion mit dem _

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen, Susanne Haaf: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-04-08T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, Linda Kirsten, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 135, 21. März 1908, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine135_1908/6>, abgerufen am 23.11.2024.