Bayreuther Zeitungen. Nr. 20. Bayreuth, 15. Februar 1752.[Beginn Spaltensatz]
durch die sogenannte Strassen Hoog, Veene Utrecht / vom 6 Feb. Man hat Ursache Regenspurg / vom 11 Febr. Weilen [Beginn Spaltensatz]
durch die sogenannte Strassen Hoog, Veene Utrecht / vom 6 Feb. Man hat Ursache Regenspurg / vom 11 Febr. Weilen <TEI> <text> <body> <div type="jPoliticalNews" n="1"> <div type="jArticle" n="2"> <p><pb facs="#f0002" n="78"/><fw type="pageNum" place="top">78</fw><cb type="start"/> durch die sogenannte Strassen Hoog, Veene<lb/> und Wagenstraaten ziehen. Die hiesige Bur-<lb/> germannschaft wird sich von 7 Uhr des Vor-<lb/> mittags in ersagten Strassen in Reihen gestel-<lb/> let befinden, und so lange das Gewehr präsen-<lb/> tiren, als der Zug währet. Wenn aber selbi-<lb/> ger vorbey ist, so wird sie ihm mit verdecktem<lb/> Gewehr unter dem lincken Arm, bis zum Aus-<lb/> gang der Stadt folgen. Daselbst wird sie<lb/> Halte machen, und, nach deme sie das Gewehr<lb/> wieder auf die Schulter genommen, wird sie<lb/> in guter Ordnung auf die nämliche Posten zu-<lb/> ruckkehren, die sie vorher innen hatte, und sich<lb/> daselbst aus einander begeben. Die Officiers<lb/> sollen mit ihren Uniformen bekleidet seyn, je-<lb/> doch schwarze Hosen, Strümpfe Schuschnal-<lb/> len und Handschuh anhaben, auch um den lin-<lb/> cken Arm einen Flor, auf dem Hut eine Orani-<lb/> sche Cocarde, und die ordentliche Schärpe<lb/> tragen. Die Fusiliers sollen gefärbte Kleider<lb/> haben. Die, welche Uniformen haben, wer-<lb/> den gebethen selbige anzulegen, oder sonsten,<lb/> unter dem Gewehr in schwarzen Westen, Ho-<lb/> sen, Strümpfen, Handschuhen und Cocarden<lb/> zu erscheinen. Wenn der Zug bey der soge-<lb/> nannten Brücke, Wagenburg, wird ange-<lb/> langet seyn, so werden die Prinzen und die<lb/> Herren, so sie begleiten, ingleichen die Glieder<lb/> der verschiedenen Collegiorum in Carossen <gap reason="illegible" unit="chars" quantity="8"/>stei-<lb/> gen, welche sämtlich von 2 Pferden gezogen,<lb/> und von den Gerichtsdienern der Republic sol-<lb/> len eröfnet werden. Nachdem der Leichnam<lb/> über ersagte Brücke wird paßiret seyn, so wer-<lb/> den alle Herren, die vor selbigem hergehen, und<lb/> die Standarten, Commandostäbe, Fahnen <choice><abbr>ec.</abbr></choice><lb/> tragen, oder Pferde führen, selbige den hierzu<lb/> ernennten Personen übergeben, und sich gleich-<lb/> falls in ihre Carossen und Wägen setzen, um<lb/> dem Zug bis nach Delft zu folgen. Bey Anlan-<lb/> gung des Leichnams auf dem Ryswicker Weg<lb/> wird selbigerv einem aus 4 Officiers 2 Unterofi-<lb/> ciers und 24 Leibgarden, bestehendem Deta-<lb/><cb n="2"/> chement empfangen werden, welches ihn bis<lb/> nach Delst begleiten, und daselbst an den bee-<lb/> den Seiten des Thores in Reihen. gestellet so<lb/> lange verbleiben sollen, bis der ganze Zug in<lb/> die Stadt eingegangen ist. Wenn der Zug<lb/> bey dem Thor von Delst anlangen wird, so<lb/> werden die Prinzen, nebst den Herren, so sie<lb/> begleiten, ingleichen die Glieder der verschiede-<lb/> nen Collegiorum <choice><abbr>ec.</abbr></choice> aus ihren Carossen steigen,<lb/> u. sich in die nämliche Ordnung stellen, in der sie<lb/> bey ihrem Ausgang aus dem Hof auf einander<lb/> gefolget sind; bey Ankunft des Leichnams in<lb/> der Stadt aber wird man zu dreyen malen 21<lb/> Canonen, die auf die Batterie bey dem Rot-<lb/> terdammer Thor gepflanzet sind, lösen; wel-<lb/> che Triple=Salve noch zu zweyen verschiedenen<lb/> malen wiederholet werden wird, nämlich, wenn<lb/> der Leichnam in die Kirche, wo er beygesetzt<lb/> werden soll, gebracht, und dann auch wenn er<lb/> würklich in die Kruft gelassen werden wird.<lb/> Nach dieser hierdurch zu Ende gebrachten<lb/> Trauer=Ceremonie wird man allen verschiede-<lb/> nen Collegien und anderen Personen, so sich<lb/> dabey eingefunden, im Namen des Durch-<lb/> lauchtigsten Hauses Danck abstatten, und als-<lb/> dann der Zug in eben der Ordnung wieder zu-<lb/> ruck gehen, in welcher er gekommen war.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <head>Utrecht / vom 6 Feb.</head> <p>Man hat Ursache<lb/> zu glauben, daß die Vermählung des Her-<lb/> zogs von Zweybrücken mit einer von den Me-<lb/> dames de France kein Traum sey. Denn<lb/> sollte wohl ein Fürst von seinem Range einig<lb/> und allein um deßwillen nach Paris gehen,<lb/> um mit einem fremden Könige zu soupiren,<lb/> der ihn nicht anders tractiren kan, als wie ei-<lb/> nen Französischen Duc, und wo er so ein ge-<lb/> ringes Cerimoniel findet, daß, wenn er sich<lb/> bey einer Reise des Hofes mit befindet, ihm<lb/> nicht mehr, als in allem ein Laquais und ein<lb/> Cammerdiener zu seinem Gefolge erlaubt ist?</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <head>Regenspurg / vom 11 Febr.</head> <p>Weilen<lb/> weder die Münz=noch andere Materien so prä-<lb/><cb type="end"/> </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [78/0002]
78
durch die sogenannte Strassen Hoog, Veene
und Wagenstraaten ziehen. Die hiesige Bur-
germannschaft wird sich von 7 Uhr des Vor-
mittags in ersagten Strassen in Reihen gestel-
let befinden, und so lange das Gewehr präsen-
tiren, als der Zug währet. Wenn aber selbi-
ger vorbey ist, so wird sie ihm mit verdecktem
Gewehr unter dem lincken Arm, bis zum Aus-
gang der Stadt folgen. Daselbst wird sie
Halte machen, und, nach deme sie das Gewehr
wieder auf die Schulter genommen, wird sie
in guter Ordnung auf die nämliche Posten zu-
ruckkehren, die sie vorher innen hatte, und sich
daselbst aus einander begeben. Die Officiers
sollen mit ihren Uniformen bekleidet seyn, je-
doch schwarze Hosen, Strümpfe Schuschnal-
len und Handschuh anhaben, auch um den lin-
cken Arm einen Flor, auf dem Hut eine Orani-
sche Cocarde, und die ordentliche Schärpe
tragen. Die Fusiliers sollen gefärbte Kleider
haben. Die, welche Uniformen haben, wer-
den gebethen selbige anzulegen, oder sonsten,
unter dem Gewehr in schwarzen Westen, Ho-
sen, Strümpfen, Handschuhen und Cocarden
zu erscheinen. Wenn der Zug bey der soge-
nannten Brücke, Wagenburg, wird ange-
langet seyn, so werden die Prinzen und die
Herren, so sie begleiten, ingleichen die Glieder
der verschiedenen Collegiorum in Carossen ________stei-
gen, welche sämtlich von 2 Pferden gezogen,
und von den Gerichtsdienern der Republic sol-
len eröfnet werden. Nachdem der Leichnam
über ersagte Brücke wird paßiret seyn, so wer-
den alle Herren, die vor selbigem hergehen, und
die Standarten, Commandostäbe, Fahnen
tragen, oder Pferde führen, selbige den hierzu
ernennten Personen übergeben, und sich gleich-
falls in ihre Carossen und Wägen setzen, um
dem Zug bis nach Delft zu folgen. Bey Anlan-
gung des Leichnams auf dem Ryswicker Weg
wird selbigerv einem aus 4 Officiers 2 Unterofi-
ciers und 24 Leibgarden, bestehendem Deta-
chement empfangen werden, welches ihn bis
nach Delst begleiten, und daselbst an den bee-
den Seiten des Thores in Reihen. gestellet so
lange verbleiben sollen, bis der ganze Zug in
die Stadt eingegangen ist. Wenn der Zug
bey dem Thor von Delst anlangen wird, so
werden die Prinzen, nebst den Herren, so sie
begleiten, ingleichen die Glieder der verschiede-
nen Collegiorum aus ihren Carossen steigen,
u. sich in die nämliche Ordnung stellen, in der sie
bey ihrem Ausgang aus dem Hof auf einander
gefolget sind; bey Ankunft des Leichnams in
der Stadt aber wird man zu dreyen malen 21
Canonen, die auf die Batterie bey dem Rot-
terdammer Thor gepflanzet sind, lösen; wel-
che Triple=Salve noch zu zweyen verschiedenen
malen wiederholet werden wird, nämlich, wenn
der Leichnam in die Kirche, wo er beygesetzt
werden soll, gebracht, und dann auch wenn er
würklich in die Kruft gelassen werden wird.
Nach dieser hierdurch zu Ende gebrachten
Trauer=Ceremonie wird man allen verschiede-
nen Collegien und anderen Personen, so sich
dabey eingefunden, im Namen des Durch-
lauchtigsten Hauses Danck abstatten, und als-
dann der Zug in eben der Ordnung wieder zu-
ruck gehen, in welcher er gekommen war.
Utrecht / vom 6 Feb. Man hat Ursache
zu glauben, daß die Vermählung des Her-
zogs von Zweybrücken mit einer von den Me-
dames de France kein Traum sey. Denn
sollte wohl ein Fürst von seinem Range einig
und allein um deßwillen nach Paris gehen,
um mit einem fremden Könige zu soupiren,
der ihn nicht anders tractiren kan, als wie ei-
nen Französischen Duc, und wo er so ein ge-
ringes Cerimoniel findet, daß, wenn er sich
bey einer Reise des Hofes mit befindet, ihm
nicht mehr, als in allem ein Laquais und ein
Cammerdiener zu seinem Gefolge erlaubt ist?
Regenspurg / vom 11 Febr. Weilen
weder die Münz=noch andere Materien so prä-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Peter Fankhauser: Automatische Transformation von TUSTEP nach TEI P5 (DTA-Basisformat).
Deutsches Textarchiv: Metadatenerfassung
Institut für Deutsche Sprache, Mannheim: Bereitstellung der Bilddigitalisate und Volltext-Transkription
Susanne Haaf, Nicole Postelt: Nachkorrektur und Vervollständigung der TEI/DTABf-Annotation; Artikelstrukturierung
Weitere Informationen:Dieser Text wurde aus dem TUSTEP-Format nach TEI-P5 konvertiert und anschließend in das DTA-Basisformat überführt.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |