Wiener Zeitung. Nr. 276. [Wien], 19. November 1850.[Beginn Spaltensatz]
1850 beginnt, und am 31. October 1851 endigt, fälli- 4. Die Uebernahme, Prüfung und Richtigstellung 5. Den Bezirkshauptmannschaften steht insbesondere 6. Die Entscheidung der Recurse gegen die Steuer- 7. Die in den §§. 4, 5 der gegenwärtigen Verordnung 8. Für Wien und Umgebung werden die den Bezirks- 9. Zur Ueberreichung der Bekenntnisse über das Ein- Se. Majestät haben über Antrag des Justiz=Ministers Se. k. k. Majestät haben mit Allerhöchster Entschlie- Se. Majestät haben mit der Allerhöchsten Entschlie- Nach den Bestimmungen des Allerhöchsten Patentes Unmittelbar nach dieser Ziehung wird die 17. Verlo- Heute den 19. November 1850 wird in der k. k. Hof- Dasselbe enthält unter Nr. 444 die Verordnung der Ministerien der Justiz, der Nr. 445 den Erlaß des Finanz=Ministers vom 13. No- Nr. 446 den Erlaß des Ministers des Jnnern vom 14ten Nr. 447 das kaiserl. Patent vom 15. November 1850, Mit diesem Stücke wird das acht und fünfzigste Nichtamtlicher Theil. Oesterreich. Wien. Aus Anlaß des vorgestern verbreiteten beunruhigenden Se. Majestät der König von Baiern hat nach Mel- Am 5ten d. M. erfolgte zu Florenz die Unterzeich- Jn der XVIII. Sitzung des Central=Leitungs=Comit e Auf die Anfrage eines Ausstellers, ob besondere Kunst- Nachdem eine hinreichende Anzahl von Berichterstat- Mit Hinweisung auf die Comitebeschlüsse der 17. Si- CTelegraphische ( Privat= ) Depeschen. Paris, 15. Nov. Die Straßburger Garnison wird Brüssel, 15. Nov. Das Ministerium erhält bezüg- Turin, 15. Nov. Gestern traf ein außerordentlicher Das Steuererhebungsgesetz ist mit 99 gegen 23 Stim- Triest, 17. Nov. Wochenbericht. Zucker, Weiß- -- 18. Nov. London 12, 20; Silberagio24 1 / 2. Zara, 14. Nov. Eine neue in Posavina ausgebro- [Beginn Spaltensatz]
1850 beginnt, und am 31. October 1851 endigt, fälli- 4. Die Uebernahme, Prüfung und Richtigstellung 5. Den Bezirkshauptmannschaften steht insbesondere 6. Die Entscheidung der Recurse gegen die Steuer- 7. Die in den §§. 4, 5 der gegenwärtigen Verordnung 8. Für Wien und Umgebung werden die den Bezirks- 9. Zur Ueberreichung der Bekenntnisse über das Ein- Se. Majestät haben über Antrag des Justiz=Ministers Se. k. k. Majestät haben mit Allerhöchster Entschlie- Se. Majestät haben mit der Allerhöchsten Entschlie- Nach den Bestimmungen des Allerhöchsten Patentes Unmittelbar nach dieser Ziehung wird die 17. Verlo- Heute den 19. November 1850 wird in der k. k. Hof- Dasselbe enthält unter Nr. 444 die Verordnung der Ministerien der Justiz, der Nr. 445 den Erlaß des Finanz=Ministers vom 13. No- Nr. 446 den Erlaß des Ministers des Jnnern vom 14ten Nr. 447 das kaiserl. Patent vom 15. November 1850, Mit diesem Stücke wird das acht und fünfzigste Nichtamtlicher Theil. Oesterreich. Wien. Aus Anlaß des vorgestern verbreiteten beunruhigenden Se. Majestät der König von Baiern hat nach Mel- Am 5ten d. M. erfolgte zu Florenz die Unterzeich- Jn der XVIII. Sitzung des Central=Leitungs=Comit é Auf die Anfrage eines Ausstellers, ob besondere Kunst- Nachdem eine hinreichende Anzahl von Berichterstat- Mit Hinweisung auf die Comitébeschlüsse der 17. Si- CTelegraphische ( Privat= ) Depeschen. Paris, 15. Nov. Die Straßburger Garnison wird Brüssel, 15. Nov. Das Ministerium erhält bezüg- Turin, 15. Nov. Gestern traf ein außerordentlicher Das Steuererhebungsgesetz ist mit 99 gegen 23 Stim- Triest, 17. Nov. Wochenbericht. Zucker, Weiß- — 18. Nov. London 12, 20; Silberagio24 1 / 2. Zara, 14. Nov. Eine neue in Posavina ausgebro- <TEI> <text> <body> <div type="jPoliticalNews" n="1"> <div type="jArticle" n="2"> <p><pb facs="#f0002" n="3494"/><fw type="pageNum" place="top">3494</fw><cb type="start"/> 1850 beginnt, und am 31. October 1851 endigt, fälli-<lb/> gen Beträge anzuwenden.</p><lb/> <p>4. Die Uebernahme, Prüfung und Richtigstellung<lb/> der Bekenntnisse über die Einkommensteuer, dann die<lb/> Festsetzung der Steuergebühr liegt den Bezirkshaupt-<lb/> mannschaften ob. Denselben wird für diesen Zweck ein<lb/> Finanz=Beamter beigegeben, unter dessen Mitwirkung<lb/> und unter der Leitung des Vorstehers der Bezirkshaupt-<lb/> mannschaft sind die Amtshandlungen, die bisher den Be-<lb/> zirks=Commissionen zugewiesen waren, zu vollziehen.</p><lb/> <p>5. Den Bezirkshauptmannschaften steht insbesondere<lb/> zu, die Mitwirkung der Vertrauensmänner, die zu<lb/> Folge §. 25 des Allerhöchsten Patentes vom 29. October<lb/> 1849 aus der Gemeinde beizuziehen sind, so wie ande-<lb/> rer Sachverständiger in allen jenen Fällen in Anspruch<lb/> zu nehmen, wo es sich um die Erhebung und Richtigstel-<lb/> lung der, auf die Steuerbemessung Einfluß nehmenden<lb/> Thatsachen handelt.</p><lb/> <p>6. Die Entscheidung der Recurse gegen die Steuer-<lb/> bemessung der Bezirkshauptmannschaften für das Ver-<lb/> waltungsjahr 1851 ist den, für das Steuerwesen bestell-<lb/> ten Landesbehörden, nämlich den Finanz=Landes=Direc-<lb/> tionen und Steuer=Directionen zugewiesen, bei denen die<lb/> Entscheidungen über die Recurse durch die in Folge des<lb/> §. 24 der Vollzugsvorschrift vom 11. Jänner 1850 be-<lb/> stellten Landes=Commissionen zu schöpfen sind. Deuselben<lb/> ist es übrigens eingeräumt, zur Erhärtung oder Beur-<lb/> theilung thatsächlicher Verhältnisse, Vertrauensmänner<lb/> und Sachverständige zu vernehmen.</p><lb/> <p>7. Die in den §§. 4, 5 der gegenwärtigen Verordnung<lb/> enthaltenen Bestimmungen treten in den Ländern, in wel-<lb/> chen die Bezirkshauptmannschaften noch nicht errichtet<lb/> sind, mit der Errichtung derselben in Wirksamkeit. Bis<lb/> dahin haben daselbst die bisherigen Bezirks=Commissio-<lb/> nen in Thätigkeit zu bleiben.</p><lb/> <p>8. Für Wien und Umgebung werden die den Bezirks-<lb/> hauptmannschaften für die Einkommensteuer übertrage-<lb/> nen Amtshandlungen von der hier bestehenden Steuer-<lb/> Administration vollführt.</p><lb/> <p>9. Zur Ueberreichung der Bekenntnisse über das Ein-<lb/> kommen und der Anzeigen über die stehenden Bezüge<lb/> wird, mit Beziehung auf den §. 32 des Allerh. Paten-<lb/> tes vom 29. October 1849 und die Bestimmungen der<lb/> Vollzugsvorschrift vom 11. Jänner 1850 die Frist bis<lb/> Ende December 1850 bestimmt.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <p>Se. Majestät haben über Antrag des Justiz=Ministers<lb/> mit Allerhöchster Entschließung vom 14ten l. M., den<lb/> Präsidenten des Landesgerichtes zu Wiener Neustadt<lb/> Jvan Freiherrn v. <hi rendition="#g">Apfaltern,</hi> zum General=Advoca-<lb/> ten am obersten Gerichts= und Cassations=Hofe zu er-<lb/> nennen geruht.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <p>Se. k. k. Majestät haben mit Allerhöchster Entschlie-<lb/> ßung vom 13ten l. M., dem Ministerialrathe des k. k.<lb/> Cultus= und Unterrichts=Ministeriums, Probst Andreas<lb/><hi rendition="#g">Meschutar,</hi> in Anerkennung seiner vieljährigen aus-<lb/> gezeichneten Dienstleistung das Ritterkreuz des königl.<lb/> Ungarischen St. Stephan=Ordens taxfrei zu verleihen<lb/> geruht.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <p>Se. Majestät haben mit der Allerhöchsten Entschlie-<lb/> ßung vom 13. d. M. den Ministerial=Secretär im Mi-<lb/> nisterium des Jnneren Anton <hi rendition="#g">Malf<hi rendition="#aq">è</hi>r</hi> zum zweiten<lb/> Statthaltereirathe in Triest allergnädigst zu ernennen<lb/> geruht.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <p>Nach den Bestimmungen des Allerhöchsten Patentes<lb/> vom 21. März 1818 wird am 2. December d. J. eine<lb/> Ergänzungs=Verlosung der älteren Staatsschuld, in dem<lb/> hierzu bestimmten Locale in der Singerstraße im Banko-<lb/> hause um 10 Uhr Vormittags Statt finden.</p><lb/> <p>Unmittelbar nach dieser Ziehung wird die 17. Verlo-<lb/> sung der Serien des Anlehens vom Jahre 1839 und end-<lb/> lich die <hi rendition="#g">erste</hi> Verlosung der Serien der Ungarischen<lb/> Central=Eisenbahn=Obligationen vorgenommen werden.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <p>Heute den 19. November 1850 wird in der k. k. Hof-<lb/> und Staatsdruckerei in Wien das <hi rendition="#aq">CL</hi>. Stück des allge-<lb/> meinen Reichsgesetz= und Regierungsblattes, und zwar<lb/> sowohl in der Deutschen Allein=Ausgabe, als sämmtlichen<lb/> neun Doppel=Ausgaben ausgegeben und versendet werden.</p><lb/> <p>Dasselbe enthält unter</p><lb/> <p>Nr. 444 die Verordnung der Ministerien der Justiz, der<lb/> Finanzen und des Cultus und Unterrichtes vom 8ten<lb/> November 1850, über die Erhebung und Verrech-<lb/> nung der gesetzlichen und freiwilligen Normal=Schul-<lb/> fondsbeiträge.</p><lb/> <p>Nr. 445 den Erlaß des Finanz=Ministers vom 13. No-<lb/> vember 1850, womit die besonderen Bestimmungen<lb/> zur Vollziehung des A. h. Patentes vom 10. October<lb/><cb n="2"/> 1850 in Betreff der Einkommensteuer für das Ver-<lb/> waltungsjahr 1851 bekannt gemacht werden.</p><lb/> <p>Nr. 446 den Erlaß des Ministers des Jnnern vom 14ten<lb/> November 1850 über die Zulagen der zur Assistenz-<lb/> leistung verwendeten Officiere.</p><lb/> <p>Nr. 447 das kaiserl. Patent vom 15. November 1850,<lb/> wodurch jede Mittheilung, welche sich auf die Be-<lb/> wegung von Truppen im Reiche, oder auf ähnliche<lb/> Verhältnisse und militärische Operationen bezieht,<lb/> durch Druckschriften mit einziger Ausnahme der of-<lb/> ficiellen Nachrichten, unbedingt verboten, mit Geld-<lb/> strafe bis zu 500 fl., und im zweiten Uebertretungs-<lb/> falle, außerdem auch noch mit der Einstellung des<lb/> weiteren Erscheinens der betreffenden Zeitung ver-<lb/> pönt wird.</p><lb/> <p>Mit diesem Stücke wird das <hi rendition="#g">acht und fünfzigste<lb/> Beilageheft</hi> ausgegeben und versendet, welches den<lb/> allerunterthänigsten Vortrag des Ministers des Jnnern<lb/> und rücksichtlich des Ministerrathes zu vorstehendem, im<lb/><hi rendition="#aq">CL</hi>. Stück des allgemeinen Reichsgesetz= und Regierungs-<lb/> blattes unter Nr. 447 enthaltenen A. h. Patentes vom<lb/> 15. November 1850 enthält.</p> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div n="1"> <head> <hi rendition="#fr">Nichtamtlicher Theil.</hi> </head><lb/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#fr">Oesterreich.<lb/><hi rendition="#g">Wien</hi>.</hi> </head><lb/> <div type="jArticle" n="3"> <p> <hi rendition="#fr">Aus Anlaß des vorgestern verbreiteten beunruhigenden<lb/> Gerüchtes über eine angebliche schwere Erkrankung<lb/> Sr. Majestät des Kaisers Ferdinand sind wir in der<lb/> Lage, aus der verläßlichsten Quelle die erfreuliche Ver-<lb/> sicherung geben zu können, daß dieses Gerücht jedes<lb/> Grundes entbehrt, und daß Se. Majestät der Kaiser<lb/> Ferdinand sich vollkommen wohl und gesund befindet.</hi> </p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div type="jArticle" n="3"> <p>Se. Majestät der König von Baiern hat nach Mel-<lb/> dung der „N. Münchn. Ztg.“ Sr. Durchlaucht dem<lb/> k. k. Oesterreichischen Minister=Präsidenten, Feldmar-<lb/> schall=Lieutenant Fürsten v. <hi rendition="#g">Schwarzenberg,</hi> den<lb/> Haus=Orden vom heil. Hubertus verliehen.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div type="jPoliticalNews" n="3"> <p>Am 5ten d. M. erfolgte zu Florenz die Unterzeich-<lb/> nung des zwischen dem k. k. Oesterr. Geschäftsträger<lb/> Freiherrn v. <hi rendition="#g">Hügel</hi> und dem großherzoglich Toskani-<lb/> schen Minister der auswärtigen Angelegenheiten Duca<lb/> di Casigliano vereinbarten Vertrages über die Bildung<lb/> eines Oesterreichisch=Jtalienischen Postvereines, so wie<lb/> eines Special=Vertrages über den Beitritt Toskana's<lb/> zu demselben.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div type="jArticle" n="3"> <p>Jn der <hi rendition="#aq">XVIII</hi>. Sitzung des Central=Leitungs=Comit <hi rendition="#aq">é</hi><lb/> für die Londoner Jndustrie=Ausstellung, welche am 11ten<lb/> d. M. Statt fand, wurde über den Antrag einer Eng-<lb/> lischen Zeitschrift: „ <hi rendition="#aq">tho Expositor</hi> “ ( der Aussteller ) , be-<lb/> rathen, die Oesterreichischen Ausstellungsgegenstände zu<lb/> besprechen und hierbei auch deren Preise anzugeben, wel-<lb/> che nach den bekannten Entscheiden der Englischen Aus-<lb/> stellungs=Commission auf den Gegenständen selbst nicht<lb/> bemerkbar gemacht werden dürfen. Man beschloß, es<lb/> solle an alle Anmelder ein Circular ergehen, in welchem<lb/> die Gründe, welche die öffentliche Besprechung für die<lb/> Jndustriellen wünschenswerth machen, hervorgehoben und<lb/> sie aufgefordert werden, jene Notizen, welche sie zur Ver-<lb/> öffentlichung zu bringen wünschen ( also auch, Falls sie es<lb/> in ihrem Jnteresse finden, die Preise ihrer Erzeugnisse )<lb/> an das Comit <hi rendition="#aq">é</hi> gelangen zu lassen, das sie sowohl der<lb/> „Austria“ in Wien als dem „ <hi rendition="#aq">Expositor</hi> “ in London über-<lb/> mitteln werde. Uebrigens werde das Comit <hi rendition="#aq">é</hi> selbst einen<lb/> Katalog der Oesterreichischen Exposition verfassen und in<lb/> London vertheilen lassen, in dem nach Wunsch der Aus-<lb/> steller auch die Preise der Waaren erscheinen werden.<lb/> Das Comit <hi rendition="#aq">é</hi> will unter Einem den Ausstellern bemerk-<lb/> bar machen, daß Waaren, welche irgend eine unrichtige<lb/> Bezeichnung, als: Fremde Firmen, Wappen oder Er-<lb/> zeugungsorte, wenn auch nur in den Verzierungen an<lb/> sich tragen, von den Beurtheilungs=Commissionen zurück-<lb/> gewiesen werden müßten.</p><lb/> <p>Auf die Anfrage eines Ausstellers, ob besondere Kunst-<lb/> werke vor der Absendung nach London nicht von der Com-<lb/> mission öffentlich ausgestellt werden wollten, äußert sich<lb/> das Comit <hi rendition="#aq">é</hi> ablehnend, indem sie Verfügungen solcher<lb/> Art den Ausstellern selbst überlassen muß.</p><lb/> <p>Nachdem eine hinreichende Anzahl von Berichterstat-<lb/> tern sich angemeldet, und der für die Anmeldungen ge-<lb/> setzte Termin abgelaufen ist, wird das Anmeldungspro-<lb/><cb n="3"/> tokoll geschlossen und einem engeren Ausschusse zur Be-<lb/> richterstattung zugewiesen werden.</p><lb/> <p>Mit Hinweisung auf die Comit<hi rendition="#aq">é</hi>beschlüsse der 17. Si-<lb/> tzung werden die acht Beurtheilungs=Commissionen aus<lb/> folgenden Mitgliedern der ständigen Commission beste-<lb/> hen: Für die Section <hi rendition="#aq">I</hi>, mineralische und metallische<lb/> Rohstoffe, Halb= und einfache Ganzfabrikate aus den-<lb/> selben, die Herren <hi rendition="#g">Kudernatsch, Sprenger,<lb/> Rösner</hi> in Wien, <hi rendition="#g">Kompaß</hi> und <hi rendition="#g">Lechner</hi> in Steyr,<lb/> Graf <hi rendition="#g">Andr<hi rendition="#aq">é</hi>assy</hi> und <hi rendition="#g">Russegger</hi> in Ungarn, Rit-<lb/> ter von <hi rendition="#g">Ferro</hi> in Siebenbürgen, <hi rendition="#g">Peintinger</hi> und<lb/><hi rendition="#g">Tunner</hi> in Steiermark, <hi rendition="#g">Scheließnigg</hi> in Kärn-<lb/> then. Für die Section <hi rendition="#aq">II</hi>, Chemikalien und chemische<lb/> Producte, die Herren: Ritter v. <hi rendition="#g">Baumgartner,</hi> Rit-<lb/> ter v. <hi rendition="#g">Spörlin, Schrötter, Seybel</hi> in Wien,<lb/> Flor. <hi rendition="#g">Robert</hi> in Mähren, <hi rendition="#g">Mitterbacher</hi> in Salz-<lb/> burg. Für die Section <hi rendition="#aq">III</hi>: Glas=, Porzellan=, Thonwaaren,<lb/> die Herren: Ritter v. <hi rendition="#g">Baumgartner,</hi> Freiherr v.<lb/><hi rendition="#g">Leithner, Hardtmuth, Sprenger</hi> und <hi rendition="#g">Rös-<lb/> ner</hi> in Wien. Für die Section <hi rendition="#aq">IV</hi>: landwirthschaft-<lb/> liche Rohproducte und Fabrikate ( mit Ausnahme der<lb/> Spinnstoffe ) die Herren: Ritter v. <hi rendition="#g">Neuwall,</hi> Ritter<lb/> v. <hi rendition="#g">Kleyle, Schrötter, Seybel</hi> in Wien, Flor.<lb/><hi rendition="#g">Robert</hi> in Mähren, Graf <hi rendition="#g">Andr<hi rendition="#aq">é</hi>assy,</hi> v. <hi rendition="#g">Joob,<lb/> Krause</hi> und <hi rendition="#g">Malvieux</hi> in Ungarn, <hi rendition="#g">Hlubek</hi> in<lb/> Steiermark, <hi rendition="#g">Kirchmayer</hi> in Krakau, <hi rendition="#g">Singer</hi> in<lb/> Lemberg, <hi rendition="#g">Wallbaum</hi> in Kronstadt und Regensdorff<lb/> in Triest. Für die Section <hi rendition="#aq">V</hi>: Spinn= und Webestoffe,<lb/> Gespinnste und Gewebe jeder Art, die Herren: <hi rendition="#g">Horn-<lb/> bostel, Wagner, Mayer, Zeisel, Gülcher,<lb/> Weidinger, Henking</hi> in Wien, Ritter v. <hi rendition="#g">Dier-<lb/> zer</hi> in Linz, <hi rendition="#g">Haupt, Schöller</hi> und <hi rendition="#g">Zurhelle</hi><lb/> in Mähren, <hi rendition="#g">Moline</hi> in Laibach und Ritter v.<lb/><hi rendition="#g">Minerbi</hi> in Triest. Für die Section <hi rendition="#aq">VI</hi>: Holz,<lb/> Leder, Horn, Bein und deren Erzeugnisse, die<lb/> Herren: <hi rendition="#g">Leistler</hi> und <hi rendition="#g">Schumann</hi> in Wien<lb/> und <hi rendition="#g">Costa</hi> in Laibach. Für die Section <hi rendition="#aq">VII:</hi><lb/> Maschinen aller Art, Präcisionswerkzeuge, physikalische,<lb/> mathematische, akustische, musikalische Jnstrumente und<lb/> Apparate, die Herren: Ritter v. <hi rendition="#g">Baumgartner,</hi> Rit-<lb/> ter v. <hi rendition="#g">Burg, Steinheil, Martin, Schmid,<lb/> Streicher</hi> in Wien. Für die Section <hi rendition="#aq">VIII</hi>: Kunst-<lb/> gegenstände, Papier, typographische Arbeiten, Zeichen-<lb/> und Malerrequisiten, die Herren: <hi rendition="#g">Hock, Auer, Spren-<lb/> ger, Höfken,</hi> Ritter v. <hi rendition="#g">Spörlin, Rösner</hi> in<lb/> Wien und <hi rendition="#g">Meynier</hi> in Fiume. Die von Wien ab-<lb/> wesenden Mitglieder sind nicht verpflichtet, sich behufs<lb/> der Beurtheilung der Ausstellungsgegenstände nach Wien<lb/> zu begeben, sie haben nur bei Beurtheilungen in ihrem<lb/> Aufenthaltsorte oder dessen Nähe oder falls sie ihre son-<lb/> stigen Geschäfte nach Wien führen, mitzuwirken. Die<lb/> einzelnen Sectionen sind ermächtigt, sich durch Beizie-<lb/> hung von Sachverständigen außer dem Kreise der Com-<lb/> mission zu verstärken.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div n="3"> <head><hi rendition="#aq">C</hi><hi rendition="#g">Telegraphische</hi> ( Privat= ) <hi rendition="#g">Depeschen.</hi></head><lb/> <div type="jArticle" n="4"> <p><hi rendition="#g">Paris,</hi> 15. Nov. Die Straßburger Garnison wird<lb/> mit 4 Regimentern verstärkt werden — der in Preußen<lb/> herrschenden Aufregung wegen, wie der „Constitutionnel“<lb/> wissen will. Zur Begutachtung des ministeriellen Natio-<lb/> nalgarden=Gesetzentwurfes ist die Commission gebildet.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="4"> <p><hi rendition="#g">Brüssel,</hi> 15. Nov. Das Ministerium erhält bezüg-<lb/> lich seines Verhaltens gegen die Römische Curie ein<lb/> Vertrauensvotum der Kammer. Es erklärt den Vertrag<lb/> mit dem Deutschen Zollverein auf ein halbes oder auch<lb/> ganzes Jahr verlängern zu wollen.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="4"> <p><hi rendition="#g">Turin,</hi> 15. Nov. Gestern traf ein außerordentlicher<lb/> Courier mit wichtigen Nachrichten ein, welche einen lang-<lb/> dauernden Ministerrath veranlaßten.</p><lb/> <p>Das Steuererhebungsgesetz ist mit 99 gegen 23 Stim-<lb/> men angenommen worden. Die Wahl des Professors<lb/> Berti ist unter großem Tumulte der Kammer für ungil-<lb/> tig erklärt worden. Dem Vernehmen nach soll Nigra<lb/> definitiv das Finanzportefeuille an Cavour abgeben, Gioja<lb/> dagegen das Handelsministerium übernehmen.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="4"> <p><hi rendition="#g">Triest,</hi> 17. Nov. Wochenbericht. Zucker, Weiß-<lb/> bahia 18 1 / 2, Weißhavanna21 1 / 2, Blondhavanna17 1 / 2<lb/> —18 1 / 2, Portorico 15. Mako Baumwolle 50—55,<lb/> Amerikanische 55—57, Macedonische 40, Speiseöl 27<lb/> —27 1 / 2, Leccer Oel26 1 / 2, Fabriksöl 28, Tafelöl<lb/> 28 1 / 2 —34 Fr., Smyrnaer Weinbeeren13 1 / 2 —14 Fr.,<lb/> Getreide flau.</p><lb/> <p>— 18. Nov. London 12, 20; Silberagio24 1 / 2.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="4"> <p><hi rendition="#g">Zara,</hi> 14. Nov. Eine neue in Posavina ausgebro-<lb/> chene Jnsurrection ist von Omer Pascha bereits über-<lb/> wunden. Das Rebellenheer bei 5000 Mann stark ward<lb/> bei Wranduk auf das Haupt geschlagen. 150 Jnsur-<lb/> genten blieben todt auf dem Platze. Wranduk ist ein-<lb/><cb type="end"/> </p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [3494/0002]
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1850 beginnt, und am 31. October 1851 endigt, fälli-
gen Beträge anzuwenden.
4. Die Uebernahme, Prüfung und Richtigstellung
der Bekenntnisse über die Einkommensteuer, dann die
Festsetzung der Steuergebühr liegt den Bezirkshaupt-
mannschaften ob. Denselben wird für diesen Zweck ein
Finanz=Beamter beigegeben, unter dessen Mitwirkung
und unter der Leitung des Vorstehers der Bezirkshaupt-
mannschaft sind die Amtshandlungen, die bisher den Be-
zirks=Commissionen zugewiesen waren, zu vollziehen.
5. Den Bezirkshauptmannschaften steht insbesondere
zu, die Mitwirkung der Vertrauensmänner, die zu
Folge §. 25 des Allerhöchsten Patentes vom 29. October
1849 aus der Gemeinde beizuziehen sind, so wie ande-
rer Sachverständiger in allen jenen Fällen in Anspruch
zu nehmen, wo es sich um die Erhebung und Richtigstel-
lung der, auf die Steuerbemessung Einfluß nehmenden
Thatsachen handelt.
6. Die Entscheidung der Recurse gegen die Steuer-
bemessung der Bezirkshauptmannschaften für das Ver-
waltungsjahr 1851 ist den, für das Steuerwesen bestell-
ten Landesbehörden, nämlich den Finanz=Landes=Direc-
tionen und Steuer=Directionen zugewiesen, bei denen die
Entscheidungen über die Recurse durch die in Folge des
§. 24 der Vollzugsvorschrift vom 11. Jänner 1850 be-
stellten Landes=Commissionen zu schöpfen sind. Deuselben
ist es übrigens eingeräumt, zur Erhärtung oder Beur-
theilung thatsächlicher Verhältnisse, Vertrauensmänner
und Sachverständige zu vernehmen.
7. Die in den §§. 4, 5 der gegenwärtigen Verordnung
enthaltenen Bestimmungen treten in den Ländern, in wel-
chen die Bezirkshauptmannschaften noch nicht errichtet
sind, mit der Errichtung derselben in Wirksamkeit. Bis
dahin haben daselbst die bisherigen Bezirks=Commissio-
nen in Thätigkeit zu bleiben.
8. Für Wien und Umgebung werden die den Bezirks-
hauptmannschaften für die Einkommensteuer übertrage-
nen Amtshandlungen von der hier bestehenden Steuer-
Administration vollführt.
9. Zur Ueberreichung der Bekenntnisse über das Ein-
kommen und der Anzeigen über die stehenden Bezüge
wird, mit Beziehung auf den §. 32 des Allerh. Paten-
tes vom 29. October 1849 und die Bestimmungen der
Vollzugsvorschrift vom 11. Jänner 1850 die Frist bis
Ende December 1850 bestimmt.
Se. Majestät haben über Antrag des Justiz=Ministers
mit Allerhöchster Entschließung vom 14ten l. M., den
Präsidenten des Landesgerichtes zu Wiener Neustadt
Jvan Freiherrn v. Apfaltern, zum General=Advoca-
ten am obersten Gerichts= und Cassations=Hofe zu er-
nennen geruht.
Se. k. k. Majestät haben mit Allerhöchster Entschlie-
ßung vom 13ten l. M., dem Ministerialrathe des k. k.
Cultus= und Unterrichts=Ministeriums, Probst Andreas
Meschutar, in Anerkennung seiner vieljährigen aus-
gezeichneten Dienstleistung das Ritterkreuz des königl.
Ungarischen St. Stephan=Ordens taxfrei zu verleihen
geruht.
Se. Majestät haben mit der Allerhöchsten Entschlie-
ßung vom 13. d. M. den Ministerial=Secretär im Mi-
nisterium des Jnneren Anton Malfèr zum zweiten
Statthaltereirathe in Triest allergnädigst zu ernennen
geruht.
Nach den Bestimmungen des Allerhöchsten Patentes
vom 21. März 1818 wird am 2. December d. J. eine
Ergänzungs=Verlosung der älteren Staatsschuld, in dem
hierzu bestimmten Locale in der Singerstraße im Banko-
hause um 10 Uhr Vormittags Statt finden.
Unmittelbar nach dieser Ziehung wird die 17. Verlo-
sung der Serien des Anlehens vom Jahre 1839 und end-
lich die erste Verlosung der Serien der Ungarischen
Central=Eisenbahn=Obligationen vorgenommen werden.
Heute den 19. November 1850 wird in der k. k. Hof-
und Staatsdruckerei in Wien das CL. Stück des allge-
meinen Reichsgesetz= und Regierungsblattes, und zwar
sowohl in der Deutschen Allein=Ausgabe, als sämmtlichen
neun Doppel=Ausgaben ausgegeben und versendet werden.
Dasselbe enthält unter
Nr. 444 die Verordnung der Ministerien der Justiz, der
Finanzen und des Cultus und Unterrichtes vom 8ten
November 1850, über die Erhebung und Verrech-
nung der gesetzlichen und freiwilligen Normal=Schul-
fondsbeiträge.
Nr. 445 den Erlaß des Finanz=Ministers vom 13. No-
vember 1850, womit die besonderen Bestimmungen
zur Vollziehung des A. h. Patentes vom 10. October
1850 in Betreff der Einkommensteuer für das Ver-
waltungsjahr 1851 bekannt gemacht werden.
Nr. 446 den Erlaß des Ministers des Jnnern vom 14ten
November 1850 über die Zulagen der zur Assistenz-
leistung verwendeten Officiere.
Nr. 447 das kaiserl. Patent vom 15. November 1850,
wodurch jede Mittheilung, welche sich auf die Be-
wegung von Truppen im Reiche, oder auf ähnliche
Verhältnisse und militärische Operationen bezieht,
durch Druckschriften mit einziger Ausnahme der of-
ficiellen Nachrichten, unbedingt verboten, mit Geld-
strafe bis zu 500 fl., und im zweiten Uebertretungs-
falle, außerdem auch noch mit der Einstellung des
weiteren Erscheinens der betreffenden Zeitung ver-
pönt wird.
Mit diesem Stücke wird das acht und fünfzigste
Beilageheft ausgegeben und versendet, welches den
allerunterthänigsten Vortrag des Ministers des Jnnern
und rücksichtlich des Ministerrathes zu vorstehendem, im
CL. Stück des allgemeinen Reichsgesetz= und Regierungs-
blattes unter Nr. 447 enthaltenen A. h. Patentes vom
15. November 1850 enthält.
Nichtamtlicher Theil.
Oesterreich.
Wien.
Aus Anlaß des vorgestern verbreiteten beunruhigenden
Gerüchtes über eine angebliche schwere Erkrankung
Sr. Majestät des Kaisers Ferdinand sind wir in der
Lage, aus der verläßlichsten Quelle die erfreuliche Ver-
sicherung geben zu können, daß dieses Gerücht jedes
Grundes entbehrt, und daß Se. Majestät der Kaiser
Ferdinand sich vollkommen wohl und gesund befindet.
Se. Majestät der König von Baiern hat nach Mel-
dung der „N. Münchn. Ztg.“ Sr. Durchlaucht dem
k. k. Oesterreichischen Minister=Präsidenten, Feldmar-
schall=Lieutenant Fürsten v. Schwarzenberg, den
Haus=Orden vom heil. Hubertus verliehen.
Am 5ten d. M. erfolgte zu Florenz die Unterzeich-
nung des zwischen dem k. k. Oesterr. Geschäftsträger
Freiherrn v. Hügel und dem großherzoglich Toskani-
schen Minister der auswärtigen Angelegenheiten Duca
di Casigliano vereinbarten Vertrages über die Bildung
eines Oesterreichisch=Jtalienischen Postvereines, so wie
eines Special=Vertrages über den Beitritt Toskana's
zu demselben.
Jn der XVIII. Sitzung des Central=Leitungs=Comit é
für die Londoner Jndustrie=Ausstellung, welche am 11ten
d. M. Statt fand, wurde über den Antrag einer Eng-
lischen Zeitschrift: „ tho Expositor “ ( der Aussteller ) , be-
rathen, die Oesterreichischen Ausstellungsgegenstände zu
besprechen und hierbei auch deren Preise anzugeben, wel-
che nach den bekannten Entscheiden der Englischen Aus-
stellungs=Commission auf den Gegenständen selbst nicht
bemerkbar gemacht werden dürfen. Man beschloß, es
solle an alle Anmelder ein Circular ergehen, in welchem
die Gründe, welche die öffentliche Besprechung für die
Jndustriellen wünschenswerth machen, hervorgehoben und
sie aufgefordert werden, jene Notizen, welche sie zur Ver-
öffentlichung zu bringen wünschen ( also auch, Falls sie es
in ihrem Jnteresse finden, die Preise ihrer Erzeugnisse )
an das Comit é gelangen zu lassen, das sie sowohl der
„Austria“ in Wien als dem „ Expositor “ in London über-
mitteln werde. Uebrigens werde das Comit é selbst einen
Katalog der Oesterreichischen Exposition verfassen und in
London vertheilen lassen, in dem nach Wunsch der Aus-
steller auch die Preise der Waaren erscheinen werden.
Das Comit é will unter Einem den Ausstellern bemerk-
bar machen, daß Waaren, welche irgend eine unrichtige
Bezeichnung, als: Fremde Firmen, Wappen oder Er-
zeugungsorte, wenn auch nur in den Verzierungen an
sich tragen, von den Beurtheilungs=Commissionen zurück-
gewiesen werden müßten.
Auf die Anfrage eines Ausstellers, ob besondere Kunst-
werke vor der Absendung nach London nicht von der Com-
mission öffentlich ausgestellt werden wollten, äußert sich
das Comit é ablehnend, indem sie Verfügungen solcher
Art den Ausstellern selbst überlassen muß.
Nachdem eine hinreichende Anzahl von Berichterstat-
tern sich angemeldet, und der für die Anmeldungen ge-
setzte Termin abgelaufen ist, wird das Anmeldungspro-
tokoll geschlossen und einem engeren Ausschusse zur Be-
richterstattung zugewiesen werden.
Mit Hinweisung auf die Comitébeschlüsse der 17. Si-
tzung werden die acht Beurtheilungs=Commissionen aus
folgenden Mitgliedern der ständigen Commission beste-
hen: Für die Section I, mineralische und metallische
Rohstoffe, Halb= und einfache Ganzfabrikate aus den-
selben, die Herren Kudernatsch, Sprenger,
Rösner in Wien, Kompaß und Lechner in Steyr,
Graf Andréassy und Russegger in Ungarn, Rit-
ter von Ferro in Siebenbürgen, Peintinger und
Tunner in Steiermark, Scheließnigg in Kärn-
then. Für die Section II, Chemikalien und chemische
Producte, die Herren: Ritter v. Baumgartner, Rit-
ter v. Spörlin, Schrötter, Seybel in Wien,
Flor. Robert in Mähren, Mitterbacher in Salz-
burg. Für die Section III: Glas=, Porzellan=, Thonwaaren,
die Herren: Ritter v. Baumgartner, Freiherr v.
Leithner, Hardtmuth, Sprenger und Rös-
ner in Wien. Für die Section IV: landwirthschaft-
liche Rohproducte und Fabrikate ( mit Ausnahme der
Spinnstoffe ) die Herren: Ritter v. Neuwall, Ritter
v. Kleyle, Schrötter, Seybel in Wien, Flor.
Robert in Mähren, Graf Andréassy, v. Joob,
Krause und Malvieux in Ungarn, Hlubek in
Steiermark, Kirchmayer in Krakau, Singer in
Lemberg, Wallbaum in Kronstadt und Regensdorff
in Triest. Für die Section V: Spinn= und Webestoffe,
Gespinnste und Gewebe jeder Art, die Herren: Horn-
bostel, Wagner, Mayer, Zeisel, Gülcher,
Weidinger, Henking in Wien, Ritter v. Dier-
zer in Linz, Haupt, Schöller und Zurhelle
in Mähren, Moline in Laibach und Ritter v.
Minerbi in Triest. Für die Section VI: Holz,
Leder, Horn, Bein und deren Erzeugnisse, die
Herren: Leistler und Schumann in Wien
und Costa in Laibach. Für die Section VII:
Maschinen aller Art, Präcisionswerkzeuge, physikalische,
mathematische, akustische, musikalische Jnstrumente und
Apparate, die Herren: Ritter v. Baumgartner, Rit-
ter v. Burg, Steinheil, Martin, Schmid,
Streicher in Wien. Für die Section VIII: Kunst-
gegenstände, Papier, typographische Arbeiten, Zeichen-
und Malerrequisiten, die Herren: Hock, Auer, Spren-
ger, Höfken, Ritter v. Spörlin, Rösner in
Wien und Meynier in Fiume. Die von Wien ab-
wesenden Mitglieder sind nicht verpflichtet, sich behufs
der Beurtheilung der Ausstellungsgegenstände nach Wien
zu begeben, sie haben nur bei Beurtheilungen in ihrem
Aufenthaltsorte oder dessen Nähe oder falls sie ihre son-
stigen Geschäfte nach Wien führen, mitzuwirken. Die
einzelnen Sectionen sind ermächtigt, sich durch Beizie-
hung von Sachverständigen außer dem Kreise der Com-
mission zu verstärken.
CTelegraphische ( Privat= ) Depeschen.
Paris, 15. Nov. Die Straßburger Garnison wird
mit 4 Regimentern verstärkt werden — der in Preußen
herrschenden Aufregung wegen, wie der „Constitutionnel“
wissen will. Zur Begutachtung des ministeriellen Natio-
nalgarden=Gesetzentwurfes ist die Commission gebildet.
Brüssel, 15. Nov. Das Ministerium erhält bezüg-
lich seines Verhaltens gegen die Römische Curie ein
Vertrauensvotum der Kammer. Es erklärt den Vertrag
mit dem Deutschen Zollverein auf ein halbes oder auch
ganzes Jahr verlängern zu wollen.
Turin, 15. Nov. Gestern traf ein außerordentlicher
Courier mit wichtigen Nachrichten ein, welche einen lang-
dauernden Ministerrath veranlaßten.
Das Steuererhebungsgesetz ist mit 99 gegen 23 Stim-
men angenommen worden. Die Wahl des Professors
Berti ist unter großem Tumulte der Kammer für ungil-
tig erklärt worden. Dem Vernehmen nach soll Nigra
definitiv das Finanzportefeuille an Cavour abgeben, Gioja
dagegen das Handelsministerium übernehmen.
Triest, 17. Nov. Wochenbericht. Zucker, Weiß-
bahia 18 1 / 2, Weißhavanna21 1 / 2, Blondhavanna17 1 / 2
—18 1 / 2, Portorico 15. Mako Baumwolle 50—55,
Amerikanische 55—57, Macedonische 40, Speiseöl 27
—27 1 / 2, Leccer Oel26 1 / 2, Fabriksöl 28, Tafelöl
28 1 / 2 —34 Fr., Smyrnaer Weinbeeren13 1 / 2 —14 Fr.,
Getreide flau.
— 18. Nov. London 12, 20; Silberagio24 1 / 2.
Zara, 14. Nov. Eine neue in Posavina ausgebro-
chene Jnsurrection ist von Omer Pascha bereits über-
wunden. Das Rebellenheer bei 5000 Mann stark ward
bei Wranduk auf das Haupt geschlagen. 150 Jnsur-
genten blieben todt auf dem Platze. Wranduk ist ein-
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