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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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H. Schrifft nicht begriffen/ wollen gemeint haben/ so wäre die Frage/ ob sie daran recht gethan/ daß sie solche Satzungen für Apostolisch angenommen/ und gebilliget/ welche von den Aposteln nicht herrühren/ noch mit der Heil. Schrifft überein stimmen. Sonsten gilt der Spruch des H. Cypriani l. 2. Epist. 3. Man muß nicht acht haben/ was ein an der vor uns gemeinet habe das man thun solle: sondern was Christus gethan hat/ welcher der erste ist unter allen.

Das siebende Capitel.

Von dem Römischen Pabst.

NAchdem die Papisten aus ihren Posten und Contrecharpen durch das durchtringende Schwerdt des Worts GOttes heraus geschlagen seyn: so nehmen sie ihre endliche Zuflucht und retirade auf die Engelburg zu Rom: alda der Pabst seine Residentz hat: Dessen Gewalt und Ansehen sie dan gewaltig erheben/ und hefftig darauf trotzen: mit Fürgeben/ Christus habe Petrum verordnet zu einem Stadthalter seiner Kirchen auf Erden: Dem er dan zugleich Gewalt gegeben über die gantze Christenheit in Glaubenssachen allerdings zu schalten und zu walten. Nun seye Er Petrus zu Rom Bischoff gewesen/ und habe also solchen Gewalt hiermit auf den Römischen Stuel gebracht und erblich gewendet. Und diese S. Petri Nachfolger so wohl im Gewalt/ als auch im Amt seyn nach und nach die Römische Päbste von Anfang biß ietzo/ und also auch fortan. Was demnach einer aus solchen Päbsten in Glaubens-sachen redet/ und bestimmet/ dasselbige sollen auch alle Gläubigen ohne eintzige Wieder-Red oder Zweiffel für warhafftig glauben und gutheissen/ und ihren Verstand an dessen Gutgedüncken anfesselen lassen. Dieses ist also die zusammen-gelöhtete Einbildungs-Kette / womit der Pabst die Papisten ans Joch anstrenget. Wir aber wollen die Theile dieser Irrthums-Ketten Stück-weise von einander trennen/ und ein jeden absonderlich beschauen: Und erstlich die Frage erörteren/ ob dan Christus in seiner Kirchen auf Erden eines solchen Stadthalters vonnöhten habe. Zum andern ob er dem Petro einen solchen Gewalt gegeben/ vermöge dessen er über die andern Aposteln herrschen solle. Zum dritten ob Petrus von Christo den Gewalt überkommen über die Glaubens-sachen zu meisteren. Zum vierdten ob dan die Päbste S. Petri Stuel-Erben und Nachfolger seyn. Zum fünfften/ ob die Römische Päbste in Glaubens-sachen nicht irren können. Zum sechsten/ vom Gewalt des Römischen Pabstes. Und endlich ob der Römische Pabst seye der Anti-Christ.

Die erste Frage.

Ob Christus in seiner Kirchen auf Erden eines sichtbarlichen Haubts oder Stadthalters vonnöhten habe?

DIe Papisten spechen Ja/ wir aber sagen Nein darzu/ und das aus nachfolgenden Ursachen.

Dan erstlich: so hätte Christus seine liebe Kirche übel versorget/ wan er einen blossen Menschen zu einem allgemeinen Haubt und Stadthalter über sie verordnet hätte: in Betrachtung/ daß derselbige/ er sey gleich wer er wolle /

H. Schrifft nicht begriffen/ wollen gemeint haben/ so wäre die Frage/ ob sie daran recht gethan/ daß sie solche Satzungen für Apostolisch angenommen/ und gebilliget/ welche von den Aposteln nicht herrühren/ noch mit der Heil. Schrifft überein stimmen. Sonsten gilt der Spruch des H. Cypriani l. 2. Epist. 3. Man muß nicht acht haben/ was ein an der vor uns gemeinet habe das man thun solle: sondern was Christus gethan hat/ welcher der erste ist unter allen.

Das siebende Capitel.

Von dem Römischen Pabst.

NAchdem die Papisten aus ihren Posten und Contrecharpen durch das durchtringende Schwerdt des Worts GOttes heraus geschlagen seyn: so nehmen sie ihre endliche Zuflucht und retirade auf die Engelburg zu Rom: alda der Pabst seine Residentz hat: Dessen Gewalt und Ansehen sie dan gewaltig erheben/ und hefftig darauf trotzen: mit Fürgeben/ Christus habe Petrum verordnet zu einem Stadthalter seiner Kirchen auf Erden: Dem er dan zugleich Gewalt gegeben über die gantze Christenheit in Glaubenssachen allerdings zu schalten und zu walten. Nun seye Er Petrus zu Rom Bischoff gewesen/ und habe also solchen Gewalt hiermit auf den Römischen Stuel gebracht und erblich gewendet. Und diese S. Petri Nachfolger so wohl im Gewalt/ als auch im Amt seyn nach und nach die Römische Päbste von Anfang biß ietzo/ und also auch fortan. Was demnach einer aus solchen Päbsten in Glaubens-sachen redet/ und bestimmet/ dasselbige sollen auch alle Gläubigen ohne eintzige Wieder-Red oder Zweiffel für warhafftig glauben und gutheissen/ und ihren Verstand an dessen Gutgedüncken anfesselen lassen. Dieses ist also die zusammen-gelöhtete Einbildungs-Kette / womit der Pabst die Papisten ans Joch anstrenget. Wir aber wollen die Theile dieser Irrthums-Ketten Stück-weise von einander trennen/ und ein jeden absonderlich beschauen: Und erstlich die Frage erörteren/ ob dan Christus in seiner Kirchen auf Erden eines solchen Stadthalters vonnöhten habe. Zum andern ob er dem Petro einen solchen Gewalt gegeben/ vermöge dessen er über die andern Aposteln herrschen solle. Zum dritten ob Petrus von Christo den Gewalt überkommen über die Glaubens-sachen zu meisteren. Zum vierdten ob dan die Päbste S. Petri Stuel-Erben und Nachfolger seyn. Zum fünfften/ ob die Römische Päbste in Glaubens-sachen nicht irren können. Zum sechsten/ vom Gewalt des Römischen Pabstes. Und endlich ob der Römische Pabst seye der Anti-Christ.

Die erste Frage.

Ob Christus in seiner Kirchen auf Erden eines sichtbarlichen Haubts oder Stadthalters vonnöhten habe?

DIe Papisten spechen Ja/ wir aber sagen Nein darzu/ und das aus nachfolgenden Ursachen.

Dan erstlich: so hätte Christus seine liebe Kirche übel versorget/ wan er einen blossen Menschen zu einem allgemeinen Haubt und Stadthalter über sie verordnet hätte: in Betrachtung/ daß derselbige/ er sey gleich wer er wolle /

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H.            Schrifft nicht begriffen/ wollen gemeint haben/ so wäre die Frage/ ob sie daran recht            gethan/ daß sie solche Satzungen für Apostolisch angenommen/ und gebilliget/ welche von            den Aposteln nicht herrühren/ noch mit der Heil. Schrifft überein stimmen. Sonsten gilt            der Spruch des H. Cypriani l. 2. Epist. 3. Man muß nicht acht haben/ was ein an der vor            uns gemeinet habe das man thun solle: sondern was Christus gethan hat/ welcher der erste            ist unter allen.</p>
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[76/0096] H. Schrifft nicht begriffen/ wollen gemeint haben/ so wäre die Frage/ ob sie daran recht gethan/ daß sie solche Satzungen für Apostolisch angenommen/ und gebilliget/ welche von den Aposteln nicht herrühren/ noch mit der Heil. Schrifft überein stimmen. Sonsten gilt der Spruch des H. Cypriani l. 2. Epist. 3. Man muß nicht acht haben/ was ein an der vor uns gemeinet habe das man thun solle: sondern was Christus gethan hat/ welcher der erste ist unter allen. Das siebende Capitel. Von dem Römischen Pabst. NAchdem die Papisten aus ihren Posten und Contrecharpen durch das durchtringende Schwerdt des Worts GOttes heraus geschlagen seyn: so nehmen sie ihre endliche Zuflucht und retirade auf die Engelburg zu Rom: alda der Pabst seine Residentz hat: Dessen Gewalt und Ansehen sie dan gewaltig erheben/ und hefftig darauf trotzen: mit Fürgeben/ Christus habe Petrum verordnet zu einem Stadthalter seiner Kirchen auf Erden: Dem er dan zugleich Gewalt gegeben über die gantze Christenheit in Glaubenssachen allerdings zu schalten und zu walten. Nun seye Er Petrus zu Rom Bischoff gewesen/ und habe also solchen Gewalt hiermit auf den Römischen Stuel gebracht und erblich gewendet. Und diese S. Petri Nachfolger so wohl im Gewalt/ als auch im Amt seyn nach und nach die Römische Päbste von Anfang biß ietzo/ und also auch fortan. Was demnach einer aus solchen Päbsten in Glaubens-sachen redet/ und bestimmet/ dasselbige sollen auch alle Gläubigen ohne eintzige Wieder-Red oder Zweiffel für warhafftig glauben und gutheissen/ und ihren Verstand an dessen Gutgedüncken anfesselen lassen. Dieses ist also die zusammen-gelöhtete Einbildungs-Kette / womit der Pabst die Papisten ans Joch anstrenget. Wir aber wollen die Theile dieser Irrthums-Ketten Stück-weise von einander trennen/ und ein jeden absonderlich beschauen: Und erstlich die Frage erörteren/ ob dan Christus in seiner Kirchen auf Erden eines solchen Stadthalters vonnöhten habe. Zum andern ob er dem Petro einen solchen Gewalt gegeben/ vermöge dessen er über die andern Aposteln herrschen solle. Zum dritten ob Petrus von Christo den Gewalt überkommen über die Glaubens-sachen zu meisteren. Zum vierdten ob dan die Päbste S. Petri Stuel-Erben und Nachfolger seyn. Zum fünfften/ ob die Römische Päbste in Glaubens-sachen nicht irren können. Zum sechsten/ vom Gewalt des Römischen Pabstes. Und endlich ob der Römische Pabst seye der Anti-Christ. Die erste Frage. Ob Christus in seiner Kirchen auf Erden eines sichtbarlichen Haubts oder Stadthalters vonnöhten habe? DIe Papisten spechen Ja/ wir aber sagen Nein darzu/ und das aus nachfolgenden Ursachen. Dan erstlich: so hätte Christus seine liebe Kirche übel versorget/ wan er einen blossen Menschen zu einem allgemeinen Haubt und Stadthalter über sie verordnet hätte: in Betrachtung/ daß derselbige/ er sey gleich wer er wolle /

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 76. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/96>, abgerufen am 23.11.2024.