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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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ausgebildete Schraube gegeben, eine weitere Entlastung der Schraubenspindel wird nur selten vorgesehen. Hingegen erfordern die mit Preßwasser betriebenen Vorrichtungen zur Verhütung unbeabsichtigten Niedergehens der Last im Falle der Undichtheit einer Stopfbüchse oder beim Bersten eines Preßzylinders immerhin eine besondere, in jedem Augenblicke selbsttätig wirkende Sicherung, wenn auch die Ausbildungen der Preßzylinder aus Stahlguß, gepreßtem Stahlkörper oder gezogenen Stahlrohren und die Erprobung unter hohem Drucke diese Gefahr fast ausschließen.

In dieser Sicherung, die häufig aus selbsttätig in Zahnstangen eingreifenden Knaggen besteht, liegt der Hauptunterschied der Bauarten dieser Hebeböcke.

Der elektromotorische Antrieb der Hebeböcke erfolgt entweder durch Verwendung einer oder zwei fahrbarer Triebmaschinen mit mechanischen Gelenkwellenkupplungen für den Antrieb der Böcke oder durch Einzelantrieb eines jeden Bockes mit eingebautem Elektromotor.

In ersterem Falle kann zur besseren Ausnutzung des Anlagewertes die fahrbare Triebmaschine auch für den Antrieb von Maschinen in der Werkstätte benutzt werden. Trotz dieses Vorteiles wird diese Anordnung in neuerer Zeit nicht mehr gewählt, weil einerseits mit den Gelenkwellenkupplungen verschiedene Nachteile verbunden sind, die den letztgenannten Vorteil anderweitiger Verwendung der Triebmaschine bei weitem aufwiegen, und anderseits die Anlage teurer wird.

Die in Abb. 53 dargestellten, mit Einzelmotoren elektrisch betriebenen Lokomotivhebeböcke dienen zum Heben von Lokomotiven im Gewichte bis 80 t. Die Böcke haben eine lichte Entfernung von 3300 mm voneinander, die tiefste Stellung der Traversenoberkante beträgt 360 mm, die höchste Stellung der Traversenunterkante 2300 mm über Basis der Böcke. Jeder Bock hat seinen eigenen Motor mit einer Leistung von 21/2-3 PS., je nach Stromart. Bei einer Nutzlast aller vier Hebeböcke von 60 t kann eine Hubgeschwindigkeit


Abb. 53. Lokomotivhebeböcke.
von 16-20 cm in der Minute, bei einer Nutzlast von 80 t eine Hubgeschwindigkeit von 12-15 cm in der Minute erreicht werden. Die Kraftübertragung wird nur durch gefräste Stirnräder und eine selbsthemmende Schraubenspindel (unter Ausschaltung jeder Kegelradübersetzung) vermittelt, die bei Verwendung von Stahlaugenlagern aufgehängt ist. Für je zwei Böcke, die eine Traverse tragen, ist ein Doppelkontroller, eine Schalttafel und eine Kabeltrommel vorgesehen. Die Verbindung der Elektromotoren der zwei Böcke miteinander erfolgt durch biegsame Kabel mit Steckkontakten. Die Böcke sind mittels exzentrisch gelagerter Transportrollen senkrecht zur Gleisachse fahrbar.

Der in Abb. 54 dargestellte elektrisch betriebene Waggonhebebock mit seitlich aus dem

ausgebildete Schraube gegeben, eine weitere Entlastung der Schraubenspindel wird nur selten vorgesehen. Hingegen erfordern die mit Preßwasser betriebenen Vorrichtungen zur Verhütung unbeabsichtigten Niedergehens der Last im Falle der Undichtheit einer Stopfbüchse oder beim Bersten eines Preßzylinders immerhin eine besondere, in jedem Augenblicke selbsttätig wirkende Sicherung, wenn auch die Ausbildungen der Preßzylinder aus Stahlguß, gepreßtem Stahlkörper oder gezogenen Stahlrohren und die Erprobung unter hohem Drucke diese Gefahr fast ausschließen.

In dieser Sicherung, die häufig aus selbsttätig in Zahnstangen eingreifenden Knaggen besteht, liegt der Hauptunterschied der Bauarten dieser Hebeböcke.

Der elektromotorische Antrieb der Hebeböcke erfolgt entweder durch Verwendung einer oder zwei fahrbarer Triebmaschinen mit mechanischen Gelenkwellenkupplungen für den Antrieb der Böcke oder durch Einzelantrieb eines jeden Bockes mit eingebautem Elektromotor.

In ersterem Falle kann zur besseren Ausnutzung des Anlagewertes die fahrbare Triebmaschine auch für den Antrieb von Maschinen in der Werkstätte benutzt werden. Trotz dieses Vorteiles wird diese Anordnung in neuerer Zeit nicht mehr gewählt, weil einerseits mit den Gelenkwellenkupplungen verschiedene Nachteile verbunden sind, die den letztgenannten Vorteil anderweitiger Verwendung der Triebmaschine bei weitem aufwiegen, und anderseits die Anlage teurer wird.

Die in Abb. 53 dargestellten, mit Einzelmotoren elektrisch betriebenen Lokomotivhebeböcke dienen zum Heben von Lokomotiven im Gewichte bis 80 t. Die Böcke haben eine lichte Entfernung von 3300 mm voneinander, die tiefste Stellung der Traversenoberkante beträgt 360 mm, die höchste Stellung der Traversenunterkante 2300 mm über Basis der Böcke. Jeder Bock hat seinen eigenen Motor mit einer Leistung von 21/2–3 PS., je nach Stromart. Bei einer Nutzlast aller vier Hebeböcke von 60 t kann eine Hubgeschwindigkeit


Abb. 53. Lokomotivhebeböcke.
von 16–20 cm in der Minute, bei einer Nutzlast von 80 t eine Hubgeschwindigkeit von 12–15 cm in der Minute erreicht werden. Die Kraftübertragung wird nur durch gefräste Stirnräder und eine selbsthemmende Schraubenspindel (unter Ausschaltung jeder Kegelradübersetzung) vermittelt, die bei Verwendung von Stahlaugenlagern aufgehängt ist. Für je zwei Böcke, die eine Traverse tragen, ist ein Doppelkontroller, eine Schalttafel und eine Kabeltrommel vorgesehen. Die Verbindung der Elektromotoren der zwei Böcke miteinander erfolgt durch biegsame Kabel mit Steckkontakten. Die Böcke sind mittels exzentrisch gelagerter Transportrollen senkrecht zur Gleisachse fahrbar.

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[123/0134] ausgebildete Schraube gegeben, eine weitere Entlastung der Schraubenspindel wird nur selten vorgesehen. Hingegen erfordern die mit Preßwasser betriebenen Vorrichtungen zur Verhütung unbeabsichtigten Niedergehens der Last im Falle der Undichtheit einer Stopfbüchse oder beim Bersten eines Preßzylinders immerhin eine besondere, in jedem Augenblicke selbsttätig wirkende Sicherung, wenn auch die Ausbildungen der Preßzylinder aus Stahlguß, gepreßtem Stahlkörper oder gezogenen Stahlrohren und die Erprobung unter hohem Drucke diese Gefahr fast ausschließen. In dieser Sicherung, die häufig aus selbsttätig in Zahnstangen eingreifenden Knaggen besteht, liegt der Hauptunterschied der Bauarten dieser Hebeböcke. Der elektromotorische Antrieb der Hebeböcke erfolgt entweder durch Verwendung einer oder zwei fahrbarer Triebmaschinen mit mechanischen Gelenkwellenkupplungen für den Antrieb der Böcke oder durch Einzelantrieb eines jeden Bockes mit eingebautem Elektromotor. In ersterem Falle kann zur besseren Ausnutzung des Anlagewertes die fahrbare Triebmaschine auch für den Antrieb von Maschinen in der Werkstätte benutzt werden. Trotz dieses Vorteiles wird diese Anordnung in neuerer Zeit nicht mehr gewählt, weil einerseits mit den Gelenkwellenkupplungen verschiedene Nachteile verbunden sind, die den letztgenannten Vorteil anderweitiger Verwendung der Triebmaschine bei weitem aufwiegen, und anderseits die Anlage teurer wird. Die in Abb. 53 dargestellten, mit Einzelmotoren elektrisch betriebenen Lokomotivhebeböcke dienen zum Heben von Lokomotiven im Gewichte bis 80 t. Die Böcke haben eine lichte Entfernung von 3300 mm voneinander, die tiefste Stellung der Traversenoberkante beträgt 360 mm, die höchste Stellung der Traversenunterkante 2300 mm über Basis der Böcke. Jeder Bock hat seinen eigenen Motor mit einer Leistung von 21/2–3 PS., je nach Stromart. Bei einer Nutzlast aller vier Hebeböcke von 60 t kann eine Hubgeschwindigkeit [Abbildung Abb. 53. Lokomotivhebeböcke. ] von 16–20 cm in der Minute, bei einer Nutzlast von 80 t eine Hubgeschwindigkeit von 12–15 cm in der Minute erreicht werden. Die Kraftübertragung wird nur durch gefräste Stirnräder und eine selbsthemmende Schraubenspindel (unter Ausschaltung jeder Kegelradübersetzung) vermittelt, die bei Verwendung von Stahlaugenlagern aufgehängt ist. Für je zwei Böcke, die eine Traverse tragen, ist ein Doppelkontroller, eine Schalttafel und eine Kabeltrommel vorgesehen. Die Verbindung der Elektromotoren der zwei Böcke miteinander erfolgt durch biegsame Kabel mit Steckkontakten. Die Böcke sind mittels exzentrisch gelagerter Transportrollen senkrecht zur Gleisachse fahrbar. Der in Abb. 54 dargestellte elektrisch betriebene Waggonhebebock mit seitlich aus dem

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 123. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/134>, abgerufen am 23.11.2024.