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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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Fahrzeugen außerordentlich erleichtern. Endlich dürfen an der Unfallstelle niedrige Bahnmeisterwagen, Rollwagen oder Rollböcke nicht fehlen, die vom Wagen losgelöste Drehgestelle oder einzelne Achsen ersetzen können, und durch deren Einbau die Fortschaffung solcher Wagen ganz wesentlich erleichtert wird. - Zur schleunigen Entfernung schwerer Eisenmassen hat sich die Mitführung von Sauerstoffschneidevorrichtungen bis zu einer Schnittstärke von 100 mm als sehr zweckdienlich erwiesen.

Breusing.


Hinterbliebenenfürsorge, die Sorge für das wirtschaftliche Wohl der Hinterbliebenen (Witwe, Kinder) nach dem Tode des Ernährers (Ehemann, Vater). Für die Beamten von Staatseisenbahnen und ihre Hinterbliebenen ist die H. in den meisten der beteiligten Länder durch die auch für andere Staatsbeamte geltenden Gesetze geregelt. Auch für Angestellte von Privatbahnen ist die H. zum Teil gesetzlich geordnet und vorgeschrieben, so in Deutschland durch das Reichsgesetz vom 20. Dezember 1911, betreffend die Versicherung der Angestellten. Ebenso erstrecken sich die Arbeiterversicherungsgesetze (s. Arbeiterversicherung) zum Teil mit auf die Hinterbliebenenversorgung. Sie besteht in der Regel in einer Rente für die Witwe bis zum Tode oder bis zur Wiederverheiratung und für die Kinder bis zur Erreichung eines bestimmten Lebensalters, d. h. bis zu der Zeit, wo sie nach allgemeiner Anschauung für sich selbst zu sorgen imstande sind. In den Ländern, in denen solche gesetzlichen Grundlagen überhaupt oder für einen Teil der Eisenbahnbediensteten noch fehlen, bestehen vielfach bei den Eisenbahnverwaltungen Pensionskassen oder Pensionsfonds, die auch die Hinterbliebenenversorgung umfassen, s. Pensionskassen.

Für den Bereich der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen und der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen ist am 1. Juli 1913 eine Hinterbliebenenkasse in Wirksamkeit getreten, in der Beamte Zuschußrenten für ihre Ehefrauen und Kinder zu den gesetzlichen Bezügen versichern können. Die Zuschußrenten sind um so höher, je geringer die gesetzlichen Bezüge sind. Die Geldmittel werden durch Beiträge der Kassenmitglieder aufgebracht; die Eisenbahnverwaltung begünstigt die Kasse durch kostenlose Führung der Geschäfte. Der Beitritt ist den Beamten freigestellt.

Hoff.


Hobelmaschinen (planing machines, shaping-machines; machines a raboter, machines a planer; piallatrici); Werkzeugmaschinen zur Ausführung der Hobelarbeit an Werkstücken.

Man unterscheidet zwei Hauptgruppen von H., nämlich:

I. H. für die Metallbearbeitung;

II. H. für Holzbearbeitung.

I. H. für Metallbearbeitung.

Diese können wieder eingeteilt werden in H. kurzweg und in sog. Shaping-, Feil- oder Querhobelmaschinen.

Der grundsätzliche Unterschied der beiden Typen besteht in der Art der Spanabhebung vom Werkstück durch den im Support eingespannten Meißel.

Im ersteren Falle, also bei den H. erhält das auf den Tisch aufgespannte Werkstück eine selbsttätige Hin- und Herbewegung in der Längsrichtung, während das Hobelmesser in wagrechter Richtung seine Schaltbewegung ausführt und langsam über die ganze Breite des Werkstückes gesteuert wird. Der Meißel schneidet beim Vorwärtsgang des Tisches und wird sodann um einen bestimmten Weg, dem Vorschub, der je nach Material und Stärke der Maschine verschieden groß ist, geschaltet, worauf die, der Zeitersparnis halber, wesentlich beschleunigte Rückbewegung des Tisches eingeleitet wird. Diese Maschinen werden in erster Linie dort verwendet, wo schwere und große Werkstücke bearbeitet werden sollen, deren Längsabmessungen in der Schnittrichtung bedeutend größer sind wie deren Breiteabmessungen.

Die zweite Art der H., die Shapingmaschine, ist im allgemeinen dort am Platze, wo es sich um die Bearbeitung von Werkstücken handelt, deren Breite größer ist als die Längenabmessungen in der Schnittrichtung. Es können nun auch wieder zwei Arten von Shapingmaschinen unterschieden werden, u. zw. eine solche mit in der Schnittrichtung hin- und hergehendem, in der Breitenrichtung jedoch nicht verschiebbarem Stoß und eine Art der Shapingmaschine mit traversierendem Stoß, bei der der Stoß nicht nur seine Bewegung in der Schnittrichtung macht, sondern auch auf seinem Bett senkrecht zu dieser in der Breiterichtung des Werkstückes gesteuert werden kann. Im ersten Fall wird das verhältnismäßig kleine Werkstück auf einem Tisch aufgespannt, der selbsttätig in wagrechter Richtung unter dem hin- und hergehenden Werkzeug vorbeigesteuert wird, während im zweiten Fall das auf dem Tisch aufgespannte Werkstück während der Arbeit ruhig bleibt und der Stoß nicht nur die hin- und hergehende Schnittbewegung, sondern auch die Schaltbewegung senkrecht auf die erstere in wagrechter Richtung vollführt.

In Eisenbahnwerkstätten stehen verschiedenartige H., die sich, abgesehen von den Größenverhältnissen, durch die Art des

Fahrzeugen außerordentlich erleichtern. Endlich dürfen an der Unfallstelle niedrige Bahnmeisterwagen, Rollwagen oder Rollböcke nicht fehlen, die vom Wagen losgelöste Drehgestelle oder einzelne Achsen ersetzen können, und durch deren Einbau die Fortschaffung solcher Wagen ganz wesentlich erleichtert wird. – Zur schleunigen Entfernung schwerer Eisenmassen hat sich die Mitführung von Sauerstoffschneidevorrichtungen bis zu einer Schnittstärke von 100 mm als sehr zweckdienlich erwiesen.

Breusing.


Hinterbliebenenfürsorge, die Sorge für das wirtschaftliche Wohl der Hinterbliebenen (Witwe, Kinder) nach dem Tode des Ernährers (Ehemann, Vater). Für die Beamten von Staatseisenbahnen und ihre Hinterbliebenen ist die H. in den meisten der beteiligten Länder durch die auch für andere Staatsbeamte geltenden Gesetze geregelt. Auch für Angestellte von Privatbahnen ist die H. zum Teil gesetzlich geordnet und vorgeschrieben, so in Deutschland durch das Reichsgesetz vom 20. Dezember 1911, betreffend die Versicherung der Angestellten. Ebenso erstrecken sich die Arbeiterversicherungsgesetze (s. Arbeiterversicherung) zum Teil mit auf die Hinterbliebenenversorgung. Sie besteht in der Regel in einer Rente für die Witwe bis zum Tode oder bis zur Wiederverheiratung und für die Kinder bis zur Erreichung eines bestimmten Lebensalters, d. h. bis zu der Zeit, wo sie nach allgemeiner Anschauung für sich selbst zu sorgen imstande sind. In den Ländern, in denen solche gesetzlichen Grundlagen überhaupt oder für einen Teil der Eisenbahnbediensteten noch fehlen, bestehen vielfach bei den Eisenbahnverwaltungen Pensionskassen oder Pensionsfonds, die auch die Hinterbliebenenversorgung umfassen, s. Pensionskassen.

Für den Bereich der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen und der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen ist am 1. Juli 1913 eine Hinterbliebenenkasse in Wirksamkeit getreten, in der Beamte Zuschußrenten für ihre Ehefrauen und Kinder zu den gesetzlichen Bezügen versichern können. Die Zuschußrenten sind um so höher, je geringer die gesetzlichen Bezüge sind. Die Geldmittel werden durch Beiträge der Kassenmitglieder aufgebracht; die Eisenbahnverwaltung begünstigt die Kasse durch kostenlose Führung der Geschäfte. Der Beitritt ist den Beamten freigestellt.

Hoff.


Hobelmaschinen (planing machines, shaping-machines; machines à raboter, machines à planer; piallatrici); Werkzeugmaschinen zur Ausführung der Hobelarbeit an Werkstücken.

Man unterscheidet zwei Hauptgruppen von H., nämlich:

I. H. für die Metallbearbeitung;

II. H. für Holzbearbeitung.

I. H. für Metallbearbeitung.

Diese können wieder eingeteilt werden in H. kurzweg und in sog. Shaping-, Feil- oder Querhobelmaschinen.

Der grundsätzliche Unterschied der beiden Typen besteht in der Art der Spanabhebung vom Werkstück durch den im Support eingespannten Meißel.

Im ersteren Falle, also bei den H. erhält das auf den Tisch aufgespannte Werkstück eine selbsttätige Hin- und Herbewegung in der Längsrichtung, während das Hobelmesser in wagrechter Richtung seine Schaltbewegung ausführt und langsam über die ganze Breite des Werkstückes gesteuert wird. Der Meißel schneidet beim Vorwärtsgang des Tisches und wird sodann um einen bestimmten Weg, dem Vorschub, der je nach Material und Stärke der Maschine verschieden groß ist, geschaltet, worauf die, der Zeitersparnis halber, wesentlich beschleunigte Rückbewegung des Tisches eingeleitet wird. Diese Maschinen werden in erster Linie dort verwendet, wo schwere und große Werkstücke bearbeitet werden sollen, deren Längsabmessungen in der Schnittrichtung bedeutend größer sind wie deren Breiteabmessungen.

Die zweite Art der H., die Shapingmaschine, ist im allgemeinen dort am Platze, wo es sich um die Bearbeitung von Werkstücken handelt, deren Breite größer ist als die Längenabmessungen in der Schnittrichtung. Es können nun auch wieder zwei Arten von Shapingmaschinen unterschieden werden, u. zw. eine solche mit in der Schnittrichtung hin- und hergehendem, in der Breitenrichtung jedoch nicht verschiebbarem Stoß und eine Art der Shapingmaschine mit traversierendem Stoß, bei der der Stoß nicht nur seine Bewegung in der Schnittrichtung macht, sondern auch auf seinem Bett senkrecht zu dieser in der Breiterichtung des Werkstückes gesteuert werden kann. Im ersten Fall wird das verhältnismäßig kleine Werkstück auf einem Tisch aufgespannt, der selbsttätig in wagrechter Richtung unter dem hin- und hergehenden Werkzeug vorbeigesteuert wird, während im zweiten Fall das auf dem Tisch aufgespannte Werkstück während der Arbeit ruhig bleibt und der Stoß nicht nur die hin- und hergehende Schnittbewegung, sondern auch die Schaltbewegung senkrecht auf die erstere in wagrechter Richtung vollführt.

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[197/0211] Fahrzeugen außerordentlich erleichtern. Endlich dürfen an der Unfallstelle niedrige Bahnmeisterwagen, Rollwagen oder Rollböcke nicht fehlen, die vom Wagen losgelöste Drehgestelle oder einzelne Achsen ersetzen können, und durch deren Einbau die Fortschaffung solcher Wagen ganz wesentlich erleichtert wird. – Zur schleunigen Entfernung schwerer Eisenmassen hat sich die Mitführung von Sauerstoffschneidevorrichtungen bis zu einer Schnittstärke von 100 mm als sehr zweckdienlich erwiesen. Breusing. Hinterbliebenenfürsorge, die Sorge für das wirtschaftliche Wohl der Hinterbliebenen (Witwe, Kinder) nach dem Tode des Ernährers (Ehemann, Vater). Für die Beamten von Staatseisenbahnen und ihre Hinterbliebenen ist die H. in den meisten der beteiligten Länder durch die auch für andere Staatsbeamte geltenden Gesetze geregelt. Auch für Angestellte von Privatbahnen ist die H. zum Teil gesetzlich geordnet und vorgeschrieben, so in Deutschland durch das Reichsgesetz vom 20. Dezember 1911, betreffend die Versicherung der Angestellten. Ebenso erstrecken sich die Arbeiterversicherungsgesetze (s. Arbeiterversicherung) zum Teil mit auf die Hinterbliebenenversorgung. Sie besteht in der Regel in einer Rente für die Witwe bis zum Tode oder bis zur Wiederverheiratung und für die Kinder bis zur Erreichung eines bestimmten Lebensalters, d. h. bis zu der Zeit, wo sie nach allgemeiner Anschauung für sich selbst zu sorgen imstande sind. In den Ländern, in denen solche gesetzlichen Grundlagen überhaupt oder für einen Teil der Eisenbahnbediensteten noch fehlen, bestehen vielfach bei den Eisenbahnverwaltungen Pensionskassen oder Pensionsfonds, die auch die Hinterbliebenenversorgung umfassen, s. Pensionskassen. Für den Bereich der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen und der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen ist am 1. Juli 1913 eine Hinterbliebenenkasse in Wirksamkeit getreten, in der Beamte Zuschußrenten für ihre Ehefrauen und Kinder zu den gesetzlichen Bezügen versichern können. Die Zuschußrenten sind um so höher, je geringer die gesetzlichen Bezüge sind. Die Geldmittel werden durch Beiträge der Kassenmitglieder aufgebracht; die Eisenbahnverwaltung begünstigt die Kasse durch kostenlose Führung der Geschäfte. Der Beitritt ist den Beamten freigestellt. Hoff. Hobelmaschinen (planing machines, shaping-machines; machines à raboter, machines à planer; piallatrici); Werkzeugmaschinen zur Ausführung der Hobelarbeit an Werkstücken. Man unterscheidet zwei Hauptgruppen von H., nämlich: I. H. für die Metallbearbeitung; II. H. für Holzbearbeitung. I. H. für Metallbearbeitung. Diese können wieder eingeteilt werden in H. kurzweg und in sog. Shaping-, Feil- oder Querhobelmaschinen. Der grundsätzliche Unterschied der beiden Typen besteht in der Art der Spanabhebung vom Werkstück durch den im Support eingespannten Meißel. Im ersteren Falle, also bei den H. erhält das auf den Tisch aufgespannte Werkstück eine selbsttätige Hin- und Herbewegung in der Längsrichtung, während das Hobelmesser in wagrechter Richtung seine Schaltbewegung ausführt und langsam über die ganze Breite des Werkstückes gesteuert wird. Der Meißel schneidet beim Vorwärtsgang des Tisches und wird sodann um einen bestimmten Weg, dem Vorschub, der je nach Material und Stärke der Maschine verschieden groß ist, geschaltet, worauf die, der Zeitersparnis halber, wesentlich beschleunigte Rückbewegung des Tisches eingeleitet wird. Diese Maschinen werden in erster Linie dort verwendet, wo schwere und große Werkstücke bearbeitet werden sollen, deren Längsabmessungen in der Schnittrichtung bedeutend größer sind wie deren Breiteabmessungen. Die zweite Art der H., die Shapingmaschine, ist im allgemeinen dort am Platze, wo es sich um die Bearbeitung von Werkstücken handelt, deren Breite größer ist als die Längenabmessungen in der Schnittrichtung. Es können nun auch wieder zwei Arten von Shapingmaschinen unterschieden werden, u. zw. eine solche mit in der Schnittrichtung hin- und hergehendem, in der Breitenrichtung jedoch nicht verschiebbarem Stoß und eine Art der Shapingmaschine mit traversierendem Stoß, bei der der Stoß nicht nur seine Bewegung in der Schnittrichtung macht, sondern auch auf seinem Bett senkrecht zu dieser in der Breiterichtung des Werkstückes gesteuert werden kann. Im ersten Fall wird das verhältnismäßig kleine Werkstück auf einem Tisch aufgespannt, der selbsttätig in wagrechter Richtung unter dem hin- und hergehenden Werkzeug vorbeigesteuert wird, während im zweiten Fall das auf dem Tisch aufgespannte Werkstück während der Arbeit ruhig bleibt und der Stoß nicht nur die hin- und hergehende Schnittbewegung, sondern auch die Schaltbewegung senkrecht auf die erstere in wagrechter Richtung vollführt. In Eisenbahnwerkstätten stehen verschiedenartige H., die sich, abgesehen von den Größenverhältnissen, durch die Art des

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 197. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/211>, abgerufen am 23.11.2024.