Steub, Ludwig: Drei Sommer in Tirol. München, 1846.Als das Land wieder mit Oesterreich vereiniget war, erinnerten sich die Tiroler auch gerne ihrer alten Privilegien und manche mochten vielleicht hoffen, sie würden jetzt nach einem siebenjährigen Schlummer frischer und blühender wieder auferstehen, als sie zu Schlafe gegangen. Man legt dem Kaiser Franz ein Wort in den Mund, das zu damaliger Zeit erflossen, solchen Wünschen nicht gerade günstig scheinen mochte. Die Vorstellungen, welche die Tiroler damals ihrem kaiserlichen Herrn überreichten, lassen auch fast schließen, sie hätten Gründe gehabt, wegen der Wiederherstellung ihrer Freiheiten besorgt zu seyn. Sie ergehen sich in ausführlichen Motivirungen ihrer Ansprüche, die kaum nothwendig waren, wenn die Ueberzeugung galt, daß sie auf Seiten des Landesfürsten nicht beanstandet werden würden. "Mehr als Tirol, sagt eine Vorstellung etlicher Tiroler Stimmführer, welche zu Wien am 23 Junius 1814 abgefaßt wurde, *) mehr als Tirol im Jahre 1809 für das allerhöchste Interesse Ihrer Majestät und für das ihm wiedergeschenkte Kleinod seiner alten Verfassung kann kein Land thun." Man erlaubte sich daher, den Monarchen an das früher so oft gegebene Kaiserwort zu erinnern und bemerkte, wie es der allerhöchsten Gnade, dem großen Vaterherzen Seiner Majestät nicht angemessen sey, daß die Spuren der unglücklichen Begebenheiten, unter denen die Völker gelitten, gerade in Tirol für alle folgenden Jahrhunderte durch den Verlust der Verfassung, an welche des Tirolers Existenz geknüpft sey, verewigt werden sollten. Indessen zeigte Franz nach kurzer Zeit, daß es nicht seine Absicht war, den Tirolern ihre Verfassung vorzuenthalten. Er stellte sie wieder her und zwar, wie im Patent vom 24 März 1816 gesagt ist, aus Gnade, doch in voller Anerkennung der vielfältigen Verdienste und der hochherzigen Gesinnungen der biedern Bewohner des Landes Tirol; jedoch "mit denjenigen Verbesserungen, welche die veränderten Verhältnisse *) Siehe: Tirol unter der bayerischen Regierung S. 427. Ihre Abfassung wird S. 231 Herrn Jos. v. Giovanelli in Bozen zugeschrieben.
Als das Land wieder mit Oesterreich vereiniget war, erinnerten sich die Tiroler auch gerne ihrer alten Privilegien und manche mochten vielleicht hoffen, sie würden jetzt nach einem siebenjährigen Schlummer frischer und blühender wieder auferstehen, als sie zu Schlafe gegangen. Man legt dem Kaiser Franz ein Wort in den Mund, das zu damaliger Zeit erflossen, solchen Wünschen nicht gerade günstig scheinen mochte. Die Vorstellungen, welche die Tiroler damals ihrem kaiserlichen Herrn überreichten, lassen auch fast schließen, sie hätten Gründe gehabt, wegen der Wiederherstellung ihrer Freiheiten besorgt zu seyn. Sie ergehen sich in ausführlichen Motivirungen ihrer Ansprüche, die kaum nothwendig waren, wenn die Ueberzeugung galt, daß sie auf Seiten des Landesfürsten nicht beanstandet werden würden. „Mehr als Tirol, sagt eine Vorstellung etlicher Tiroler Stimmführer, welche zu Wien am 23 Junius 1814 abgefaßt wurde, *) mehr als Tirol im Jahre 1809 für das allerhöchste Interesse Ihrer Majestät und für das ihm wiedergeschenkte Kleinod seiner alten Verfassung kann kein Land thun.“ Man erlaubte sich daher, den Monarchen an das früher so oft gegebene Kaiserwort zu erinnern und bemerkte, wie es der allerhöchsten Gnade, dem großen Vaterherzen Seiner Majestät nicht angemessen sey, daß die Spuren der unglücklichen Begebenheiten, unter denen die Völker gelitten, gerade in Tirol für alle folgenden Jahrhunderte durch den Verlust der Verfassung, an welche des Tirolers Existenz geknüpft sey, verewigt werden sollten. Indessen zeigte Franz nach kurzer Zeit, daß es nicht seine Absicht war, den Tirolern ihre Verfassung vorzuenthalten. Er stellte sie wieder her und zwar, wie im Patent vom 24 März 1816 gesagt ist, aus Gnade, doch in voller Anerkennung der vielfältigen Verdienste und der hochherzigen Gesinnungen der biedern Bewohner des Landes Tirol; jedoch „mit denjenigen Verbesserungen, welche die veränderten Verhältnisse *) Siehe: Tirol unter der bayerischen Regierung S. 427. Ihre Abfassung wird S. 231 Herrn Jos. v. Giovanelli in Bozen zugeschrieben.
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Als das Land wieder mit Oesterreich vereiniget war, erinnerten sich die Tiroler auch gerne ihrer alten Privilegien und manche mochten vielleicht hoffen, sie würden jetzt nach einem siebenjährigen Schlummer frischer und blühender wieder auferstehen, als sie zu Schlafe gegangen. Man legt dem Kaiser Franz ein Wort in den Mund, das zu damaliger Zeit erflossen, solchen Wünschen nicht gerade günstig scheinen mochte. Die Vorstellungen, welche die Tiroler damals ihrem kaiserlichen Herrn überreichten, lassen auch fast schließen, sie hätten Gründe gehabt, wegen der Wiederherstellung ihrer Freiheiten besorgt zu seyn. Sie ergehen sich in ausführlichen Motivirungen ihrer Ansprüche, die kaum nothwendig waren, wenn die Ueberzeugung galt, daß sie auf Seiten des Landesfürsten nicht beanstandet werden würden. „Mehr als Tirol, sagt eine Vorstellung etlicher Tiroler Stimmführer, welche zu Wien am 23 Junius 1814 abgefaßt wurde, *) mehr als Tirol im Jahre 1809 für das allerhöchste Interesse Ihrer Majestät und für das ihm wiedergeschenkte Kleinod seiner alten Verfassung kann kein Land thun.“ Man erlaubte sich daher, den Monarchen an das früher so oft gegebene Kaiserwort zu erinnern und bemerkte, wie es der allerhöchsten Gnade, dem großen Vaterherzen Seiner Majestät nicht angemessen sey, daß die Spuren der unglücklichen Begebenheiten, unter denen die Völker gelitten, gerade in Tirol für alle folgenden Jahrhunderte durch den Verlust der Verfassung, an welche des Tirolers Existenz geknüpft sey, verewigt werden sollten.
Indessen zeigte Franz nach kurzer Zeit, daß es nicht seine Absicht war, den Tirolern ihre Verfassung vorzuenthalten. Er stellte sie wieder her und zwar, wie im Patent vom 24 März 1816 gesagt ist, aus Gnade, doch in voller Anerkennung der vielfältigen Verdienste und der hochherzigen Gesinnungen der biedern Bewohner des Landes Tirol; jedoch „mit denjenigen Verbesserungen, welche die veränderten Verhältnisse
*) Siehe: Tirol unter der bayerischen Regierung S. 427. Ihre Abfassung wird S. 231 Herrn Jos. v. Giovanelli in Bozen zugeschrieben.
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