Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.Thes. IV. Das Hochfürstliche und Hertzogliche Haus Sachsen pranget mit verschiedenen unvergleichlichen Printzen. ES würde zu lange fallen/ alle die Printzen/ die dieses Hohe Haus erhöhen / nach der Reihe zu erzehlen/ sintemahl es von denen/ die die Chur-Würde getragen/ gar unvergleichliche aufzuweisen hat/ und darunter vornehmlich Churfürst Friedrichen der Weise/ Johannes der Beständige/ und Churfürst Johann Friedrich der Großmüthige/ welcher der reinen Lehre halber die Chur verlohre / und das zwar vor seine Nachkommen ein grosser Verlust war/ der aber diesen grossen Printzen um des willen verewiget. Seinen Printzen/ Johann Friedrichen dem mittlern/ deme seine Festung Grimmenstein zerstöhret/ und er gefangen nach Neustadt in Oesterreich geführet ward/ alwo er auch seinen Fürstl. Geist aufgeben müssen/ geschahe auf gewisse masse/ ohnfehlbar zu viel. Einige der Protestanten haben sich fast müde geschrieben/ diesen Fürsten recht schwartz zu machen/ da sie doch wohl hätten bedencken sollen/ ob man seine Actiones und Absichten auch alle recht genau/ vernünftig und unparteyisch considerire/ oder ob man selbige nur auf der unrechten Seiten vorstelle. Daß Hertzog Johann Friedrich in allen und jeden recht gehabt haben soll/ begehret man eben nicht zu sagen; daß ihm aber auch in vielen zu arg und unverschuldet mitgefahren worden/ kan ebenfals nicht geläugnet werden. Man erwege vorher die geheimen Intriguen, die von dem Päbstlichen Hofe und andern damahls gespielet worden/ und fälle sodann ein unpassionirtes Urtheil: wenigstens war es vor die Religion und Teutsche Freyheit was höchst gefährliches und bey denen Protestantischen Fürsten ein unverantwortlicher Staas-Fehler/ einen ihres Mittels in ewiger Gefängniß zu lassen. Mit was vor gutem Rechte träget nicht Hertzog Ernst, Ernestinischer Linie, den Nahmen des Frommen. Dieser Fürst führet selbigen gewiß mit so unwiedersprechlichem Befugniß/ daß auch der adversariorum ihr sonst gewöhnlicher Neiden/ solches selbst bekennen muß. Die ungefärbte Gottes furcht dieses theuren Fürsten blühet in dem hohen Hertzoglichen Hause Sachsen noch beständig/ und hat selbigem von dem Allerhöchsten so viel Seegen zugewendet/ der darinnen bis an das Ende der Welt dauren wirb. Das Alterthum pranget mit seinen Helden/ aber man lasse ihm diese Hirn- und Wahngebuhrten/ das Haus Sachsen stellet in der Person Hertzog Bernhardi von Weymar einen solchen Helden auf/ der jenes seine alle so genannte Helden hinfallen macht/ und mit ein ander übern hauffen wirft: von denen übrigen ist vorher schon Erwehnung geschehen. Vid. Strauch. diss. Exot. v. des Apostatae Nihus. Hypodix.
Thes. IV. Das Hochfürstliche und Hertzogliche Haus Sachsen pranget mit verschiedenen unvergleichlichen Printzen. ES würde zu lange fallen/ alle die Printzen/ die dieses Hohe Haus erhöhen / nach der Reihe zu erzehlen/ sintemahl es von denen/ die die Chur-Würde getragen/ gar unvergleichliche aufzuweisen hat/ und darunter vornehmlich Churfürst Friedrichen der Weise/ Johannes der Beständige/ und Churfürst Johann Friedrich der Großmüthige/ welcher der reinen Lehre halber die Chur verlohre / und das zwar vor seine Nachkommen ein grosser Verlust war/ der aber diesen grossen Printzen um des willen verewiget. Seinen Printzen/ Johann Friedrichen dem mittlern/ deme seine Festung Grimmenstein zerstöhret/ und er gefangen nach Neustadt in Oesterreich geführet ward/ alwo er auch seinen Fürstl. Geist aufgeben müssen/ geschahe auf gewisse masse/ ohnfehlbar zu viel. Einige der Protestanten haben sich fast müde geschrieben/ diesen Fürsten recht schwartz zu machen/ da sie doch wohl hätten bedencken sollen/ ob man seine Actiones und Absichten auch alle recht genau/ vernünftig und unparteyisch considerire/ oder ob man selbige nur auf der unrechten Seiten vorstelle. Daß Hertzog Johann Friedrich in allen und jeden recht gehabt haben soll/ begehret man eben nicht zu sagen; daß ihm aber auch in vielen zu arg und unverschuldet mitgefahren worden/ kan ebenfals nicht geläugnet werden. Man erwege vorher die geheimen Intriguen, die von dem Päbstlichen Hofe und andern damahls gespielet worden/ und fälle sodann ein unpassionirtes Urtheil: wenigstens war es vor die Religion und Teutsche Freyheit was höchst gefährliches und bey denen Protestantischen Fürsten ein unverantwortlicher Staas-Fehler/ einen ihres Mittels in ewiger Gefängniß zu lassen. Mit was vor gutem Rechte träget nicht Hertzog Ernst, Ernestinischer Linie, den Nahmen des Frommen. Dieser Fürst führet selbigen gewiß mit so unwiedersprechlichem Befugniß/ daß auch der adversariorum ihr sonst gewöhnlicher Neiden/ solches selbst bekennen muß. Die ungefärbte Gottes furcht dieses theuren Fürsten blühet in dem hohen Hertzoglichen Hause Sachsen noch beständig/ und hat selbigem von dem Allerhöchsten so viel Seegen zugewendet/ der darinnen bis an das Ende der Welt dauren wirb. Das Alterthum pranget mit seinen Helden/ aber man lasse ihm diese Hirn- und Wahngebuhrten/ das Haus Sachsen stellet in der Person Hertzog Bernhardi von Weymar einen solchen Helden auf/ der jenes seine alle so genannte Helden hinfallen macht/ und mit ein ander übern hauffen wirft: von denen übrigen ist vorher schon Erwehnung geschehen. Vid. Strauch. diss. Exot. v. des Apostatae Nihus. Hypodix.
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Thes. IV.
Das Hochfürstliche und Hertzogliche Haus Sachsen pranget mit verschiedenen unvergleichlichen Printzen.
ES würde zu lange fallen/ alle die Printzen/ die dieses Hohe Haus erhöhen / nach der Reihe zu erzehlen/ sintemahl es von denen/ die die Chur-Würde getragen/ gar unvergleichliche aufzuweisen hat/ und darunter vornehmlich Churfürst Friedrichen der Weise/ Johannes der Beständige/ und Churfürst Johann Friedrich der Großmüthige/ welcher der reinen Lehre halber die Chur verlohre / und das zwar vor seine Nachkommen ein grosser Verlust war/ der aber diesen grossen Printzen um des willen verewiget. Seinen Printzen/ Johann Friedrichen dem mittlern/ deme seine Festung Grimmenstein zerstöhret/ und er gefangen nach Neustadt in Oesterreich geführet ward/ alwo er auch seinen Fürstl. Geist aufgeben müssen/ geschahe auf gewisse masse/ ohnfehlbar zu viel. Einige der Protestanten haben sich fast müde geschrieben/ diesen Fürsten recht schwartz zu machen/ da sie doch wohl hätten bedencken sollen/ ob man seine Actiones und Absichten auch alle recht genau/ vernünftig und unparteyisch considerire/ oder ob man selbige nur auf der unrechten Seiten vorstelle. Daß Hertzog Johann Friedrich in allen und jeden recht gehabt haben soll/ begehret man eben nicht zu sagen; daß ihm aber auch in vielen zu arg und unverschuldet mitgefahren worden/ kan ebenfals nicht geläugnet werden. Man erwege vorher die geheimen Intriguen, die von dem Päbstlichen Hofe und andern damahls gespielet worden/ und fälle sodann ein unpassionirtes Urtheil: wenigstens war es vor die Religion und Teutsche Freyheit was höchst gefährliches und bey denen Protestantischen Fürsten ein unverantwortlicher Staas-Fehler/ einen ihres Mittels in ewiger Gefängniß zu lassen. Mit was vor gutem Rechte träget nicht Hertzog Ernst, Ernestinischer Linie, den Nahmen des Frommen. Dieser Fürst führet selbigen gewiß mit so unwiedersprechlichem Befugniß/ daß auch der adversariorum ihr sonst gewöhnlicher Neiden/ solches selbst bekennen muß. Die ungefärbte Gottes furcht dieses theuren Fürsten blühet in dem hohen Hertzoglichen Hause Sachsen noch beständig/ und hat selbigem von dem Allerhöchsten so viel Seegen zugewendet/ der darinnen bis an das Ende der Welt dauren wirb. Das Alterthum pranget mit seinen Helden/ aber man lasse ihm diese Hirn- und Wahngebuhrten/ das Haus Sachsen stellet in der Person Hertzog Bernhardi von Weymar einen solchen Helden auf/ der jenes seine alle so genannte Helden hinfallen macht/ und mit ein ander übern hauffen wirft: von denen übrigen ist vorher schon Erwehnung geschehen.
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