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Welczeck, Adelheid von: Das Frauenstimmrecht in den verschiedenen Ländern. Gautzsch b. Leipzig, 1908 (= Kultur und Fortschritt, Bd. 135).

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Organisation ist die Einteilung nach Bundesstaaten des Deutschen Reiches
gedacht; die in einem Bundesstaat vorhandenen Ortsvereine schließen
sich zu Landesvereinen zusammen. In denjenigen Staaten, in welchen
das Vereinsgesetz die Gründung von Stimmrechtsvereinen nicht zuläßt,
wird die Organisation durch die Wahl von Vertrauenspersonen geregelt.

Somit ist die feste Grundlage geschaffen für eine Bewegung, welche
wie kaum eine andere berufen erscheint, das Kulturleben unseres Staates
zu beeinflussen. Die deutsche Frau, welche bisher in unermüdlicher
Arbeit und strenger Pflichterfüllung wesentlich zum Gedeihen unseres
Volkes beigetragen hat, beginnt sich darauf zu besinnen, daß sie, die dem
Staate seine Bürger schenkt, auch ihrerseits Bürgerrechte zu
fordern hat. Die deutsche Frau erhebt ihre Stimme, weil sie fühlt, daß
sie ein Recht hat gehört zu werden, wo über die Geschicke ihres Vater-
landes, über das Wohl und Wehe ihres eigenen Geschlechtes und das
ihrer Kinder entschieden wird; und sie wird nicht verstummen bis ihr
dies Recht zu teil wird!



Quellenmaterial:
Handbuch der Frauenbewegung von Helene Lange und Gertrud Bäumer.
Erster Teil.

Der Linke Flügel von Else Lüders.
Report of the International Woman Suffrage Alliance in Washington
1902.

Report of the International Woman Suffrage Alliance in Berlin 1904
and Kopenhagen 1906.

Die Frauenbewegung, alle Jahrgänge.
Die Gleichheit, 16. Jahrgang 1906.
Jus Suffragii, Jahrgang 1906/07.



Verlag: Felix Dietrich, Gautzsch bei Leipzig, Kregelstraße 5.
Druck: Fr. Andrä's Nachf., Leipzig.

Organisation ist die Einteilung nach Bundesstaaten des Deutschen Reiches
gedacht; die in einem Bundesstaat vorhandenen Ortsvereine schließen
sich zu Landesvereinen zusammen. In denjenigen Staaten, in welchen
das Vereinsgesetz die Gründung von Stimmrechtsvereinen nicht zuläßt,
wird die Organisation durch die Wahl von Vertrauenspersonen geregelt.

Somit ist die feste Grundlage geschaffen für eine Bewegung, welche
wie kaum eine andere berufen erscheint, das Kulturleben unseres Staates
zu beeinflussen. Die deutsche Frau, welche bisher in unermüdlicher
Arbeit und strenger Pflichterfüllung wesentlich zum Gedeihen unseres
Volkes beigetragen hat, beginnt sich darauf zu besinnen, daß sie, die dem
Staate seine Bürger schenkt, auch ihrerseits Bürgerrechte zu
fordern hat. Die deutsche Frau erhebt ihre Stimme, weil sie fühlt, daß
sie ein Recht hat gehört zu werden, wo über die Geschicke ihres Vater-
landes, über das Wohl und Wehe ihres eigenen Geschlechtes und das
ihrer Kinder entschieden wird; und sie wird nicht verstummen bis ihr
dies Recht zu teil wird!



Quellenmaterial:
Handbuch der Frauenbewegung von Helene Lange und Gertrud Bäumer.
Erster Teil.

Der Linke Flügel von Else Lüders.
Report of the International Woman Suffrage Alliance in Washington
1902.

Report of the International Woman Suffrage Alliance in Berlin 1904
and Kopenhagen 1906.

Die Frauenbewegung, alle Jahrgänge.
Die Gleichheit, 16. Jahrgang 1906.
Jus Suffragii, Jahrgang 1906/07.



Verlag: Felix Dietrich, Gautzsch bei Leipzig, Kregelstraße 5.
Druck: Fr. Andrä's Nachf., Leipzig.

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[16/0017] Organisation ist die Einteilung nach Bundesstaaten des Deutschen Reiches gedacht; die in einem Bundesstaat vorhandenen Ortsvereine schließen sich zu Landesvereinen zusammen. In denjenigen Staaten, in welchen das Vereinsgesetz die Gründung von Stimmrechtsvereinen nicht zuläßt, wird die Organisation durch die Wahl von Vertrauenspersonen geregelt. Somit ist die feste Grundlage geschaffen für eine Bewegung, welche wie kaum eine andere berufen erscheint, das Kulturleben unseres Staates zu beeinflussen. Die deutsche Frau, welche bisher in unermüdlicher Arbeit und strenger Pflichterfüllung wesentlich zum Gedeihen unseres Volkes beigetragen hat, beginnt sich darauf zu besinnen, daß sie, die dem Staate seine Bürger schenkt, auch ihrerseits Bürgerrechte zu fordern hat. Die deutsche Frau erhebt ihre Stimme, weil sie fühlt, daß sie ein Recht hat gehört zu werden, wo über die Geschicke ihres Vater- landes, über das Wohl und Wehe ihres eigenen Geschlechtes und das ihrer Kinder entschieden wird; und sie wird nicht verstummen bis ihr dies Recht zu teil wird! Quellenmaterial: Handbuch der Frauenbewegung von Helene Lange und Gertrud Bäumer. Erster Teil. Der Linke Flügel von Else Lüders. Report of the International Woman Suffrage Alliance in Washington 1902. Report of the International Woman Suffrage Alliance in Berlin 1904 and Kopenhagen 1906. Die Frauenbewegung, alle Jahrgänge. Die Gleichheit, 16. Jahrgang 1906. Jus Suffragii, Jahrgang 1906/07. Verlag: Felix Dietrich, Gautzsch bei Leipzig, Kregelstraße 5. Druck: Fr. Andrä's Nachf., Leipzig.

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Zitationshilfe: Welczeck, Adelheid von: Das Frauenstimmrecht in den verschiedenen Ländern. Gautzsch b. Leipzig, 1908 (= Kultur und Fortschritt, Bd. 135), S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/welczeck_frauenstimmrecht_1908/17>, abgerufen am 27.04.2024.