Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

Bild:
<< vorherige Seite

vertheilet / so gar die Religionsverenderung vnd Verfolgung eingeführet / vnd sonsten viel andere Innovationes vnnd attentata den Brüsselischen Articuln schnur stracks zu wider vorgenommen worden / wil geschweigen jetzunder deß Processes / welcher wider vnsern freundlichen lieben Bruder Hertzog Ludwig Philipsen noch den heutigen Tag geschüret wird / der als ein Pupill deß seinigen spolirt / vnnd ob wol S. Lbd. von der Keyserl. Mayest. selbsten vor vnschuldig erkant vnd erkläret worden / doch in so langer zeit zu keiner Restitution gelangen kan / sondern deß seinigen entsetzet / auch ohne gebürende Fürstliche Alimenta ausser Landes mit höchster Beschwerung sich auffhalten muß: Welches alles wir dißmal nur kürtzlich / mit vnderlassung vieler noch beschwerlichen Vmbständen / allein darumb anrühren müssen / weil vns vber diß noch bey eusserster zugefügter Ruin noch die Schuld zugemessen werden wil / als ob wir gegen Keyserl. May. vns mit gehorsamen Respect zu bezeugen nicht gesinnet / alle gütliche Mittel vnd also den wehrten Frieden verworffen vnd außgeschlagen hetten / nur zu dem End / die vnerhörte Proceß zu beschdnen / vnnd vns bey männiglichen verhast zu machen / damit zu eusserstem Vnglück vnd Widerwertigkeit / wir zugleich bey männiglich auch die Affection vnnd billichmässige Handbietung verlieren möchten.

Auß welchem allem dann auch ferrner klar am Tag / daß wir gar nicht beschuldiget werden können / als ob von der Keyserl. Mayest. was wir begehrten zu haben / von derselben alles gleichsam erzwingen / oder Jhro Leges vorschreiben wolten / welches vns nie in Sinn kommen / daß wir aber deß Effects wegen / vnd ob auch auff der andern Seiten mit der Güte rechter Ernst / bißhero in Sorgfeltigkeit begriffen aewesen / deß haben wir je grosse vnd erhebliche Vrsach gehabt / weil Jhre Mayest. zu Regenspurg / wie auch vor vnd hernacher so vielsältig Münd-vnd Schrifftlich / vns für vnsere Person zu keiner Restitution mehr kommen zu lassen sich erkläret: vnd da es also in solchen terminis / wider so vieler Christlicher Könige / Chur-Fürsten vnd Ständen wolgemeinte Intention de facto verbleiben solte / zumalen der Frieden vns gäntzlich versagt vnd abgeschnitten wurde: Dahin vns je mit keinen Fug oder Schein zugemnthet werden könte / ohne zuverlässige sichere Gewißheit vns blößlich auff Gnad vnd Vngnad darzustellen / oder etwas zu praestiren / dardurch vber den verlust deß Guts / auch vnser Leben / Ehr vnd Gewissen / periclitiren / oder den Fundamental verfassungen deß Reichs / den weltlichen Churfürsten vnd der Posteritet praejudicirt / vns also ein ewige Schmach zugezogen / auff vnsere Familiam vnd die Posteritet propagirt werden möchte. In dem wir auch zugleich noch jetzo vnderschiedliche Exempla vor Augen sehen / daß auß den jenigen Ständen / welchen die Restitution schon vor längst versprochen / jedoch nicht geleistet / auch vnderschiedliche gemachte Accorda vnd Syncerationes zu keinem Effect gebracht werden / daß wir dann mit sicherer ablegung der Waffen ein guten anfang machen solten / so ist dasselbe von vns schon vor längst beschehen: Der Hertzog von Braunschweig vnd Graff von Mansfeld / welche auch schon lange zeit nicht mehr vnder vnserm Commando oder Sold gewesen / haben keinen eintzigen Mann mehr auff den Beinen: Hingegen bleibt deß General Tilly Armee beysammen vnd vnabgedanckt: verderbt / ruinirt einen Evangelischen Standt im Reich nach dem andern / vngeachtet man versprochen / so bald der Hertzog vnd Graff hinweg / man auch gemeldte Armee cassiren wolte / gleicher gestalt als versprochen worden / so bald die Vnion auffgehebt / auch die Liga dissolvirt werden solte / deren doch bißhero keines geschehen / auch darzu noch keine apparentz ist: welches wir alles an seinem Ort gestelt seyn lassen / vnd GOtt dem gerechten Richter der in das Verborgen sihet vnd der zeit / befehlen müssen.

Daß nun vnsers Vettern deß Hertzogen in Bayern Lbd. sich gegen Ewer Lbo. endtlich zu einem sicheren beständigen billichen Frieden geneigt erklären / vnd an Ewer Lbd. so instendig gesinnet / der Sachen sich weiter zu gütlicher handlung vnderfangen auch vertröstung geben / daß darauff das Werck sich besser anlassen wird / als es jetzt das ansehen haben möchte / auch verhoffen / wann Ewer Lbd. die Hand anschlagen / daß zugleich andere getrewe / gemeine Reichsstände / secundiren wurden / da bezeugen wir auß friedfertigem / auffrichtigem Hertzen / daß wann Seine Lbd. es da mit in ernst meinen / wie wir verhoffen / daß wir hingegen auß Lieb vnsers betrübten Vatterlandes / vielmehr eines ehrlichen / sichern Friedes begierig seyn / ohngeachtet Seine Lbd. vns vnnd vnseren Landen gegen sie gantz vnverschuldter weiß / weit übler als die Spannische selbsten zugesetzt / vnd wir vns zum wenigsten zu S. Lbd. in dero zugeschlagenem Glück einer grösseren moderation versehen hetten.

Es werden auch Ewer Lbd. allbereit vnd ehe vns deroselben jetziges Schreiben zukommen verstanden haben / daß wir abermals also auff die Bahn kommende gütliche Handlung außzuschlagen nicht gemeinet: Inmassen wir vns noch jetzo darzu willig zu bequemen hiemit erkleret haben wollen / wann zu forderst / wie gemeldt / wir deß rechten ernstes auff der andern Seiten versichert / darauff von Ewer Lbd. der gewißheit / wie auch wer endtlich vnd eygentlich die Vnderhändler (darunder Ewer Lbd. oder auch vns dieselbe allein lieb vnnd angenem) seyn solten / wie auch mit weme wir vns einzulassen haben / in dem vnsere Lande von vnderschiedlichen Partheyen occupirt / vnd vns vorenthalten / verstendigt wurden: damit wir sehen können / daß dardurch auß dem grund der Sachen allerseits abgeholffen / wir vnd andere ins gemein zur ruh kommen / vnd also ein durchgehender Fried im Reich wider auffgerichtet vnd stabilirt werden möchte. Damit auch mit keinen specialien vnd praepeditis sich ein jeder andern theils vergebenlich auffhalten oder deßwegen ein oder

vertheilet / so gar die Religionsverenderung vnd Verfolgung eingeführet / vnd sonsten viel andere Innovationes vnnd attentata den Brüsselischen Articuln schnur stracks zu wider vorgenommen worden / wil geschweigen jetzunder deß Processes / welcher wider vnsern freundlichen lieben Bruder Hertzog Ludwig Philipsen noch den heutigen Tag geschüret wird / der als ein Pupill deß seinigen spolirt / vnnd ob wol S. Lbd. von der Keyserl. Mayest. selbsten vor vnschuldig erkant vnd erkläret worden / doch in so langer zeit zu keiner Restitution gelangen kan / sondern deß seinigen entsetzet / auch ohne gebürende Fürstliche Alimenta ausser Landes mit höchster Beschwerung sich auffhalten muß: Welches alles wir dißmal nur kürtzlich / mit vnderlassung vieler noch beschwerlichen Vmbständen / allein darumb anrühren müssen / weil vns vber diß noch bey eusserster zugefügter Ruin noch die Schuld zugemessen werden wil / als ob wir gegen Keyserl. May. vns mit gehorsamen Respect zu bezeugen nicht gesinnet / alle gütliche Mittel vnd also den wehrten Frieden verworffen vnd außgeschlagen hetten / nur zu dem End / die vnerhörte Proceß zu beschdnen / vnnd vns bey männiglichen verhast zu machen / damit zu eusserstem Vnglück vnd Widerwertigkeit / wir zugleich bey männiglich auch die Affection vnnd billichmässige Handbietung verlieren möchten.

Auß welchem allem dann auch ferrner klar am Tag / daß wir gar nicht beschuldiget werden können / als ob von der Keyserl. Mayest. was wir begehrten zu haben / von derselben alles gleichsam erzwingen / oder Jhro Leges vorschreiben wolten / welches vns nie in Sinn kommen / daß wir aber deß Effects wegen / vnd ob auch auff der andern Seiten mit der Güte rechter Ernst / bißhero in Sorgfeltigkeit begriffen aewesen / deß haben wir je grosse vnd erhebliche Vrsach gehabt / weil Jhre Mayest. zu Regenspurg / wie auch vor vnd hernacher so vielsältig Münd-vnd Schrifftlich / vns für vnsere Person zu keiner Restitution mehr kommen zu lassen sich erkläret: vnd da es also in solchen terminis / wider so vieler Christlicher Könige / Chur-Fürsten vnd Ständen wolgemeinte Intention de facto verbleiben solte / zumalen der Frieden vns gäntzlich versagt vnd abgeschnitten wurde: Dahin vns je mit keinẽ Fug oder Schein zugemnthet werden könte / ohne zuverlässige sichere Gewißheit vns blößlich auff Gnad vnd Vngnad darzustellen / oder etwas zu praestiren / dardurch vber den verlust deß Guts / auch vnser Leben / Ehr vnd Gewissen / periclitiren / oder den Fundamental verfassungen deß Reichs / den weltlichen Churfürsten vnd der Posteritet praejudicirt / vns also ein ewige Schmach zugezogen / auff vnsere Familiam vnd die Posteritet propagirt werden möchte. In dem wir auch zugleich noch jetzo vnderschiedliche Exempla vor Augen sehen / daß auß den jenigen Ständen / welchen die Restitution schon vor längst versprochen / jedoch nicht geleistet / auch vnderschiedliche gemachte Accorda vnd Syncerationes zu keinem Effect gebracht werden / daß wir dann mit sicherer ablegung der Waffen ein guten anfang machen solten / so ist dasselbe von vns schon vor längst beschehen: Der Hertzog von Braunschweig vnd Graff von Mansfeld / welche auch schon lange zeit nicht mehr vnder vnserm Commando oder Sold gewesen / haben keinen eintzigen Mann mehr auff den Beinen: Hingegen bleibt deß General Tilly Armee beysammen vnd vnabgedanckt: verderbt / ruinirt einen Evangelischen Standt im Reich nach dem andern / vngeachtet man versprochen / so bald der Hertzog vnd Graff hinweg / man auch gemeldte Armee cassiren wolte / gleicher gestalt als versprochen worden / so bald die Vnion auffgehebt / auch die Liga dissolvirt werden solte / deren doch bißhero keines geschehen / auch darzu noch keine apparentz ist: welches wir alles an seinem Ort gestelt seyn lassen / vnd GOtt dem gerechten Richter der in das Verborgen sihet vnd der zeit / befehlen müssen.

Daß nun vnsers Vettern deß Hertzogen in Bayern Lbd. sich gegen Ewer Lbo. endtlich zu einem sicheren beständigen billichen Frieden geneigt erklären / vnd an Ewer Lbd. so instendig gesinnet / der Sachen sich weiter zu gütlicher handlung vnderfangen auch vertröstung geben / daß darauff das Werck sich besser anlassen wird / als es jetzt das ansehen haben möchte / auch verhoffen / wann Ewer Lbd. die Hand anschlagen / daß zugleich andere getrewe / gemeine Reichsstände / secundiren wurden / da bezeugen wir auß friedfertigem / auffrichtigem Hertzen / daß wann Seine Lbd. es da mit in ernst meinen / wie wir verhoffen / daß wir hingegen auß Lieb vnsers betrübten Vatterlandes / vielmehr eines ehrlichen / sichern Friedes begierig seyn / ohngeachtet Seine Lbd. vns vnnd vnseren Landen gegen sie gantz vnverschuldter weiß / weit übler als die Spannische selbsten zugesetzt / vnd wir vns zum wenigsten zu S. Lbd. in dero zugeschlagenem Glück einer grösseren moderation versehen hetten.

Es werden auch Ewer Lbd. allbereit vnd ehe vns deroselben jetziges Schreiben zukommen verstanden haben / daß wir abermals also auff die Bahn kommende gütliche Handlung außzuschlagen nicht gemeinet: Inmassen wir vns noch jetzo darzu willig zu bequemen hiemit erkleret haben wollen / wann zu forderst / wie gemeldt / wir deß rechten ernstes auff der andern Seiten versichert / darauff von Ewer Lbd. der gewißheit / wie auch wer endtlich vnd eygentlich die Vnderhändler (darunder Ewer Lbd. oder auch vns dieselbe allein lieb vnnd angenem) seyn solten / wie auch mit weme wir vns einzulassen haben / in dem vnsere Lande von vnderschiedlichen Partheyen occupirt / vnd vns vorenthalten / verstendigt wurden: damit wir sehen können / daß dardurch auß dem grund der Sachen allerseits abgeholffen / wir vnd andere ins gemein zur ruh kommen / vnd also ein durchgehender Fried im Reich wider auffgerichtet vnd stabilirt werden möchte. Damit auch mit keinen specialien vnd praepeditis sich ein jeder andern theils vergebenlich auffhaltẽ oder deßwegẽ ein oder

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div>
          <p><pb facs="#f1010" n="901"/>
vertheilet / so gar die Religionsverenderung vnd Verfolgung eingeführet / vnd                      sonsten viel andere Innovationes vnnd attentata den Brüsselischen Articuln                      schnur stracks zu wider vorgenommen worden / wil geschweigen jetzunder deß                      Processes / welcher wider vnsern freundlichen lieben Bruder Hertzog Ludwig                      Philipsen noch den heutigen Tag geschüret wird / der als ein Pupill deß seinigen                      spolirt / vnnd ob wol S. Lbd. von der Keyserl. Mayest. selbsten vor vnschuldig                      erkant vnd erkläret worden / doch in so langer zeit zu keiner Restitution                      gelangen kan / sondern deß seinigen entsetzet / auch ohne gebürende Fürstliche                      Alimenta ausser Landes mit höchster Beschwerung sich auffhalten muß: Welches                      alles wir dißmal nur kürtzlich / mit vnderlassung vieler noch beschwerlichen                      Vmbständen / allein darumb anrühren müssen / weil vns vber diß noch bey                      eusserster zugefügter Ruin noch die Schuld zugemessen werden wil / als ob wir                      gegen Keyserl. May. vns mit gehorsamen Respect zu bezeugen nicht gesinnet / alle                      gütliche Mittel vnd also den wehrten Frieden verworffen vnd außgeschlagen hetten                      / nur zu dem End / die vnerhörte Proceß zu beschdnen / vnnd vns bey männiglichen                      verhast zu machen / damit zu eusserstem Vnglück vnd Widerwertigkeit / wir                      zugleich bey männiglich auch die Affection vnnd billichmässige Handbietung                      verlieren möchten.</p>
          <p>Auß welchem allem dann auch ferrner klar am Tag / daß wir gar nicht beschuldiget                      werden können / als ob von der Keyserl. Mayest. was wir begehrten zu haben / von                      derselben alles gleichsam erzwingen / oder Jhro Leges vorschreiben wolten /                      welches vns nie in Sinn kommen / daß wir aber deß Effects wegen / vnd ob auch                      auff der andern Seiten mit der Güte rechter Ernst / bißhero in Sorgfeltigkeit                      begriffen aewesen / deß haben wir je grosse vnd erhebliche Vrsach gehabt / weil                      Jhre Mayest. zu Regenspurg / wie auch vor vnd hernacher so vielsältig Münd-vnd                      Schrifftlich / vns für vnsere Person zu keiner Restitution mehr kommen zu lassen                      sich erkläret: vnd da es also in solchen terminis / wider so vieler Christlicher                      Könige / Chur-Fürsten vnd Ständen wolgemeinte Intention de facto verbleiben                      solte / zumalen der Frieden vns gäntzlich versagt vnd abgeschnitten wurde: Dahin                      vns je mit keine&#x0303; Fug oder Schein zugemnthet werden könte / ohne zuverlässige                      sichere Gewißheit vns blößlich auff Gnad vnd Vngnad darzustellen / oder etwas zu                      praestiren / dardurch vber den verlust deß Guts / auch vnser Leben / Ehr vnd                      Gewissen / periclitiren / oder den Fundamental verfassungen deß Reichs / den                      weltlichen Churfürsten vnd der Posteritet praejudicirt / vns also ein ewige                      Schmach zugezogen / auff vnsere Familiam vnd die Posteritet propagirt werden                      möchte. In dem wir auch zugleich noch jetzo vnderschiedliche Exempla vor Augen                      sehen / daß auß den jenigen Ständen / welchen die Restitution schon vor längst                      versprochen / jedoch nicht geleistet / auch vnderschiedliche gemachte Accorda                      vnd Syncerationes zu keinem Effect gebracht werden / daß wir dann mit sicherer                      ablegung der Waffen ein guten anfang machen solten / so ist dasselbe von vns                      schon vor längst beschehen: Der Hertzog von Braunschweig vnd Graff von Mansfeld                      / welche auch schon lange zeit nicht mehr vnder vnserm Commando oder Sold                      gewesen / haben keinen eintzigen Mann mehr auff den Beinen: Hingegen bleibt deß                      General Tilly Armee beysammen vnd vnabgedanckt: verderbt / ruinirt einen                      Evangelischen Standt im Reich nach dem andern / vngeachtet man versprochen / so                      bald der Hertzog vnd Graff hinweg / man auch gemeldte Armee cassiren wolte /                      gleicher gestalt als versprochen worden / so bald die Vnion auffgehebt / auch                      die Liga dissolvirt werden solte / deren doch bißhero keines geschehen / auch                      darzu noch keine apparentz ist: welches wir alles an seinem Ort gestelt seyn                      lassen / vnd GOtt dem gerechten Richter der in das Verborgen sihet vnd der zeit                      / befehlen müssen.</p>
          <p>Daß nun vnsers Vettern deß Hertzogen in Bayern Lbd. sich gegen Ewer Lbo. endtlich                      zu einem sicheren beständigen billichen Frieden geneigt erklären / vnd an Ewer                      Lbd. so instendig gesinnet / der Sachen sich weiter zu gütlicher handlung                      vnderfangen auch vertröstung geben / daß darauff das Werck sich besser anlassen                      wird / als es jetzt das ansehen haben möchte / auch verhoffen / wann Ewer Lbd.                      die Hand anschlagen / daß zugleich andere getrewe / gemeine Reichsstände /                      secundiren wurden / da bezeugen wir auß friedfertigem / auffrichtigem Hertzen /                      daß wann Seine Lbd. es da mit in ernst meinen / wie wir verhoffen / daß wir                      hingegen auß Lieb vnsers betrübten Vatterlandes / vielmehr eines ehrlichen /                      sichern Friedes begierig seyn / ohngeachtet Seine Lbd. vns vnnd vnseren Landen                      gegen sie gantz vnverschuldter weiß / weit übler als die Spannische selbsten                      zugesetzt / vnd wir vns zum wenigsten zu S. Lbd. in dero zugeschlagenem Glück                      einer grösseren moderation versehen hetten.</p>
          <p>Es werden auch Ewer Lbd. allbereit vnd ehe vns deroselben jetziges Schreiben                      zukommen verstanden haben / daß wir abermals also auff die Bahn kommende                      gütliche Handlung außzuschlagen nicht gemeinet: Inmassen wir vns noch jetzo                      darzu willig zu bequemen hiemit erkleret haben wollen / wann zu forderst / wie                      gemeldt / wir deß rechten ernstes auff der andern Seiten versichert / darauff                      von Ewer Lbd. der gewißheit / wie auch wer endtlich vnd eygentlich die                      Vnderhändler (darunder Ewer Lbd. oder auch vns dieselbe allein lieb vnnd                      angenem) seyn solten / wie auch mit weme wir vns einzulassen haben / in dem                      vnsere Lande von vnderschiedlichen Partheyen occupirt / vnd vns vorenthalten /                      verstendigt wurden: damit wir sehen können / daß dardurch auß dem grund der                      Sachen allerseits abgeholffen / wir vnd andere ins gemein zur ruh kommen / vnd                      also ein durchgehender Fried im Reich wider auffgerichtet vnd stabilirt werden                      möchte. Damit auch mit keinen specialien vnd praepeditis sich ein jeder andern                      theils vergebenlich auffhalte&#x0303; oder deßwege&#x0303; ein                          oder
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[901/1010] vertheilet / so gar die Religionsverenderung vnd Verfolgung eingeführet / vnd sonsten viel andere Innovationes vnnd attentata den Brüsselischen Articuln schnur stracks zu wider vorgenommen worden / wil geschweigen jetzunder deß Processes / welcher wider vnsern freundlichen lieben Bruder Hertzog Ludwig Philipsen noch den heutigen Tag geschüret wird / der als ein Pupill deß seinigen spolirt / vnnd ob wol S. Lbd. von der Keyserl. Mayest. selbsten vor vnschuldig erkant vnd erkläret worden / doch in so langer zeit zu keiner Restitution gelangen kan / sondern deß seinigen entsetzet / auch ohne gebürende Fürstliche Alimenta ausser Landes mit höchster Beschwerung sich auffhalten muß: Welches alles wir dißmal nur kürtzlich / mit vnderlassung vieler noch beschwerlichen Vmbständen / allein darumb anrühren müssen / weil vns vber diß noch bey eusserster zugefügter Ruin noch die Schuld zugemessen werden wil / als ob wir gegen Keyserl. May. vns mit gehorsamen Respect zu bezeugen nicht gesinnet / alle gütliche Mittel vnd also den wehrten Frieden verworffen vnd außgeschlagen hetten / nur zu dem End / die vnerhörte Proceß zu beschdnen / vnnd vns bey männiglichen verhast zu machen / damit zu eusserstem Vnglück vnd Widerwertigkeit / wir zugleich bey männiglich auch die Affection vnnd billichmässige Handbietung verlieren möchten. Auß welchem allem dann auch ferrner klar am Tag / daß wir gar nicht beschuldiget werden können / als ob von der Keyserl. Mayest. was wir begehrten zu haben / von derselben alles gleichsam erzwingen / oder Jhro Leges vorschreiben wolten / welches vns nie in Sinn kommen / daß wir aber deß Effects wegen / vnd ob auch auff der andern Seiten mit der Güte rechter Ernst / bißhero in Sorgfeltigkeit begriffen aewesen / deß haben wir je grosse vnd erhebliche Vrsach gehabt / weil Jhre Mayest. zu Regenspurg / wie auch vor vnd hernacher so vielsältig Münd-vnd Schrifftlich / vns für vnsere Person zu keiner Restitution mehr kommen zu lassen sich erkläret: vnd da es also in solchen terminis / wider so vieler Christlicher Könige / Chur-Fürsten vnd Ständen wolgemeinte Intention de facto verbleiben solte / zumalen der Frieden vns gäntzlich versagt vnd abgeschnitten wurde: Dahin vns je mit keinẽ Fug oder Schein zugemnthet werden könte / ohne zuverlässige sichere Gewißheit vns blößlich auff Gnad vnd Vngnad darzustellen / oder etwas zu praestiren / dardurch vber den verlust deß Guts / auch vnser Leben / Ehr vnd Gewissen / periclitiren / oder den Fundamental verfassungen deß Reichs / den weltlichen Churfürsten vnd der Posteritet praejudicirt / vns also ein ewige Schmach zugezogen / auff vnsere Familiam vnd die Posteritet propagirt werden möchte. In dem wir auch zugleich noch jetzo vnderschiedliche Exempla vor Augen sehen / daß auß den jenigen Ständen / welchen die Restitution schon vor längst versprochen / jedoch nicht geleistet / auch vnderschiedliche gemachte Accorda vnd Syncerationes zu keinem Effect gebracht werden / daß wir dann mit sicherer ablegung der Waffen ein guten anfang machen solten / so ist dasselbe von vns schon vor längst beschehen: Der Hertzog von Braunschweig vnd Graff von Mansfeld / welche auch schon lange zeit nicht mehr vnder vnserm Commando oder Sold gewesen / haben keinen eintzigen Mann mehr auff den Beinen: Hingegen bleibt deß General Tilly Armee beysammen vnd vnabgedanckt: verderbt / ruinirt einen Evangelischen Standt im Reich nach dem andern / vngeachtet man versprochen / so bald der Hertzog vnd Graff hinweg / man auch gemeldte Armee cassiren wolte / gleicher gestalt als versprochen worden / so bald die Vnion auffgehebt / auch die Liga dissolvirt werden solte / deren doch bißhero keines geschehen / auch darzu noch keine apparentz ist: welches wir alles an seinem Ort gestelt seyn lassen / vnd GOtt dem gerechten Richter der in das Verborgen sihet vnd der zeit / befehlen müssen. Daß nun vnsers Vettern deß Hertzogen in Bayern Lbd. sich gegen Ewer Lbo. endtlich zu einem sicheren beständigen billichen Frieden geneigt erklären / vnd an Ewer Lbd. so instendig gesinnet / der Sachen sich weiter zu gütlicher handlung vnderfangen auch vertröstung geben / daß darauff das Werck sich besser anlassen wird / als es jetzt das ansehen haben möchte / auch verhoffen / wann Ewer Lbd. die Hand anschlagen / daß zugleich andere getrewe / gemeine Reichsstände / secundiren wurden / da bezeugen wir auß friedfertigem / auffrichtigem Hertzen / daß wann Seine Lbd. es da mit in ernst meinen / wie wir verhoffen / daß wir hingegen auß Lieb vnsers betrübten Vatterlandes / vielmehr eines ehrlichen / sichern Friedes begierig seyn / ohngeachtet Seine Lbd. vns vnnd vnseren Landen gegen sie gantz vnverschuldter weiß / weit übler als die Spannische selbsten zugesetzt / vnd wir vns zum wenigsten zu S. Lbd. in dero zugeschlagenem Glück einer grösseren moderation versehen hetten. Es werden auch Ewer Lbd. allbereit vnd ehe vns deroselben jetziges Schreiben zukommen verstanden haben / daß wir abermals also auff die Bahn kommende gütliche Handlung außzuschlagen nicht gemeinet: Inmassen wir vns noch jetzo darzu willig zu bequemen hiemit erkleret haben wollen / wann zu forderst / wie gemeldt / wir deß rechten ernstes auff der andern Seiten versichert / darauff von Ewer Lbd. der gewißheit / wie auch wer endtlich vnd eygentlich die Vnderhändler (darunder Ewer Lbd. oder auch vns dieselbe allein lieb vnnd angenem) seyn solten / wie auch mit weme wir vns einzulassen haben / in dem vnsere Lande von vnderschiedlichen Partheyen occupirt / vnd vns vorenthalten / verstendigt wurden: damit wir sehen können / daß dardurch auß dem grund der Sachen allerseits abgeholffen / wir vnd andere ins gemein zur ruh kommen / vnd also ein durchgehender Fried im Reich wider auffgerichtet vnd stabilirt werden möchte. Damit auch mit keinen specialien vnd praepeditis sich ein jeder andern theils vergebenlich auffhaltẽ oder deßwegẽ ein oder

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1010
Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 901. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1010>, abgerufen am 28.07.2024.