Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

Bild:
<< vorherige Seite

gestelt seyn lassen müssen. Demnach aber E. Lbd. newlicher zeit vnder dem Praetext einer Wallfahrt gen Hall in Braband ein Reiß nacher Brüssel vorgenommen / daselbsten die Bestätigung angeregter Proceß mit allem ernst sollicitirt: vnd zugleich vnser Ampt Starckenburg die Bergstraß genant an sich erpracticiret / dasselbe vnserm Churhauß vnnd sämptlichen Agnaten / vermittels frembder Hülff vnnd Spanischen Favors / so viel an jhr / vngebührlich / vnd mit jhrem schlechten Ruhm entzogen / vnsern getrewen Leuten vnnd Vnderthanen ein gezwungene Pflicht gewaltähtiger weiß auff getrungen / vnd beydes mit solchen vnd allen jhren vorigen Actionen klärlich erwiesen / daß sie einer so ansehenlichen Beut vorhin gantz eyfferig nachgetrachtet / vnd dieselbe keines wegs dahinden lassen wollen: als haben wir vmb desto weniger darzu stillschweigen können / alldieweil wir vns nicht zu erinnern wissen / daß Wir oder vnsere löbliche Vorfahren solches vmb Ewer Ldd. oder das Ertzstifft Mayntz verschuldet / auch ohne das bewust / daß die vorige Ertzbischoffen sich dergleichen niemals vnderstanden: vnd wann schon Ewer Lbd. einige Praetension auff bemelte vnsere Bergstraß hetten / deren wir jhro zwar gantz keine geständig / so hette sich jedoch von Rechts vnnd der Teutschen Erbarkeit wegen gebührt / dieselbe nach außweisung der Reichs Constitutionen / deren Manutention jhro als einem vornehmen Churfürsten vnnd Ertz-Cantzlern vor andern obliget / außzuüben / angesehn / daß durch die eigene Gewaltthätigkeit eine gerechte / vielmehr aber ein vngerechte Sach / wie diese ist / verlohren vnd zu nichts gemacht wird / dannenhero wir zu GOtt dem allerhöchsten vnd gerechten Richter / deme wir es befehlen / das vngezweyffelt vnd starck vertrawen haben / er werde vns wider dergleichen vnschuldige harte Betrangnussen Rettung schaffen / vnd dermal eines wider zu dem vnserigen verhelffen. Mittler weil haben wir Ewer Lbd. dieses an statt vnserer Protestation / sintemal wir es deroselben in anderer Form insinuiren zu lassen / kein bequeme Gelegenheit haben / hiermit andeuten wöllen. Welche vernünfftig zu erachten / daß solche wider rechtliche Verfahrung die rechte Grundvest nit ist / darauff man einige Beständigkeit bawen könne oder solle / etc.

Zu Eingang dieses Jahrs hat sich ein gefährlicher Aufflauff zu Mexico / der Hauptstadt in der West Indianischen Landschafft Mechoacan (so sonsten auch Nova Hispania genennet wird) erhaben. Dann als der Vice Re oder Stadthalter allda / Marggraff von Sylva / den Gubernatorn zu Metepique Melchior de Varetz / Rittern deß Ordens S. Jacob etlicher vrsachen halber vnlangst zuvor anklagen lassen / vnd jhn gefänglich anzunehmen befohlen / hat sich selbiger zu mehrer seiner Versicherung in das Closter St. Dominici obgedachter Stadt reterirt. Darauff der Stadthalter in das Closter / wo die Novitiaten zu wohnen pflegen / acht Soldaten zu seiner Verwahrung geleget / vnnd jhm alle Fenster vermachen lassen. Der Bischoff von Mexico / als seine vorhero gethane Vermanungen vmb abschaffung solcher Soldaten nichts helffen wollen / excommunicirte nicht allein die Soldaten / sondern auch den Corregidor der sie hingestellet / vnnd die andere interessirte / als den Secretarium Ossorium / den Canonicum Herreram / die auff deß Vice Re Seiten / vnangesehen sie Advocaten der Kirchen gewesen / gehalten / vnd den Fiscal Bracamonte vnd andere mehr / den Vice Re aber machte er solcher Excommunication nit theilhafftig / weil etliche der Meynung gewesen / man könte jhm / in Betrachtung er deß Königs Person alda repraesentirte / vnd deß Römischen Pabsts General Leutenant sey / mit solcher nit zukommen. Vnderdessen verlieff sich der Termin der excommunication / vnd ein berümbter Prediger / Dominicaner Ordens / Bosso genant / der dem Statthalter sehr appassionirt war / predigte vor allem Volck am newen Jahrstag / daß der König in Spanien vber die Kirchen sey / dahero sein Statthalter gar wol in die Kirchen vnd Clöster / ohne daß er könte excommunicirt werden / Soldaten zur Guardy legen möchte. Diese Predigt verursachte groß ärgernuß vnder dem Volck. Der Bischoff aber vollzoge die Excommunication mit außlöschung der Liechter vnd andern Ceremonien / alles zu den End damit die ins Closter gelegte Soldaten abgeschaffet würden. Als er aber gesehen / dz diß alles nit geholffen / hat er mit concussu divino geträwet. Der Statthalter als er vermerckt / daß der Bischoff die Excommunication nit auffheben wolte / hat er jhme durch den Canonicum Herrera / vnd den Fiscal Bracamonte / daß decretiret worden / er solte die Excommunication bey Straff aller Temporalien vnd 1000. Ducaten auffheben / anzeigen lassen. Der Bischoff aber fuhr dessen vnangesehen in der Excommunication fort / vnd forderte darauff den Königlichen Raht / so sie la Audientia Real nennen / zusamen / vnd beschlosse mit jhnen dahin / daß er Bischoff / nach dem es die Notturfft zu deß Königs Diensten also erfordere / ein weil auß Mexico ziehen solte.

Nach dem aber den andern Tag hernach die vom Königl. Raht abermal vber diese Materi / ohne den Statthalter zusammem kommen / haben sie das widerspiel decrenret / vnd dem offtgedachten Bischoff / daß er bey straff 12000. Ducaten sich nit auß der Stadt begeben folte / anzeigen lassen.

Den andern Tag hernach forderte der Statthalter die Rähte auch zusamen / ließ aber zuvor zween Relatores gefänglich annemmen / die er wolte außstreichen lassen. Vnd nach dem sie in dem Raht gesessen / kam der Bischoff in den Pallast / vnd ob wol der Statthalter jhme zu vnderschiedlichen mahlen / daß er sich darauß machen solte / ansagen lassen / hat er sich doch nichts daran gekehrt. Derowegen der Statthalter jhn in dem Zimmer / da er gewartet / versperren / vnd allenthalben Soldaten für die Pforten stellen / vnd die Königliche Rähte Habendavo / Ballecilla vnd Iberra / so diese Resolution widerrahten / gefänglich annemen / auch vmb den Mittag den Bischoff in eine Kutschen setzen / vnnd durch den

gestelt seyn lassen müssen. Demnach aber E. Lbd. newlicher zeit vnder dem Praetext einer Wallfahrt gen Hall in Braband ein Reiß nacher Brüssel vorgenommen / daselbsten die Bestätigung angeregter Proceß mit allem ernst sollicitirt: vnd zugleich vnser Ampt Starckenburg die Bergstraß genant an sich erpracticiret / dasselbe vnserm Churhauß vnnd sämptlichen Agnaten / vermittels frembder Hülff vnnd Spanischen Favors / so viel an jhr / vngebührlich / vnd mit jhrem schlechten Ruhm entzogen / vnsern getrewen Leuten vnnd Vnderthanen ein gezwungene Pflicht gewaltähtiger weiß auff getrungen / vnd beydes mit solchen vnd allen jhren vorigen Actionen klärlich erwiesen / daß sie einer so ansehenlichen Beut vorhin gantz eyfferig nachgetrachtet / vnd dieselbe keines wegs dahinden lassen wollen: als haben wir vmb desto weniger darzu stillschweigen können / alldieweil wir vns nicht zu erinnern wissen / daß Wir oder vnsere löbliche Vorfahren solches vmb Ewer Ldd. oder das Ertzstifft Mayntz verschuldet / auch ohne das bewust / daß die vorige Ertzbischoffen sich dergleichen niemals vnderstanden: vnd wann schon Ewer Lbd. einige Praetension auff bemelte vnsere Bergstraß hetten / deren wir jhro zwar gantz keine geständig / so hette sich jedoch von Rechts vnnd der Teutschen Erbarkeit wegen gebührt / dieselbe nach außweisung der Reichs Constitutionen / deren Manutention jhro als einem vornehmen Churfürsten vnnd Ertz-Cantzlern vor andern obliget / außzuüben / angesehn / daß durch die eigene Gewaltthätigkeit eine gerechte / vielmehr aber ein vngerechte Sach / wie diese ist / verlohren vnd zu nichts gemacht wird / dannenhero wir zu GOtt dem allerhöchsten vnd gerechten Richter / deme wir es befehlen / das vngezweyffelt vnd starck vertrawen haben / er werde vns wider dergleichen vnschuldige harte Betrangnussen Rettung schaffen / vnd dermal eines wider zu dem vnserigen verhelffen. Mittler weil haben wir Ewer Lbd. dieses an statt vnserer Protestation / sintemal wir es deroselben in anderer Form insinuiren zu lassen / kein bequeme Gelegenheit haben / hiermit andeuten wöllen. Welche vernünfftig zu erachten / daß solche wider rechtliche Verfahrung die rechte Grundvest nit ist / darauff man einige Beständigkeit bawen könne oder solle / etc.

Zu Eingang dieses Jahrs hat sich ein gefährlicher Aufflauff zu Mexico / der Hauptstadt in der West Indianischen Landschafft Mechoacan (so sonsten auch Nova Hispania genennet wird) erhaben. Dann als der Vice Re oder Stadthalter allda / Marggraff von Sylva / den Gubernatorn zu Metepique Melchior de Varetz / Rittern deß Ordens S. Jacob etlicher vrsachen halber vnlangst zuvor anklagen lassen / vnd jhn gefänglich anzunehmen befohlen / hat sich selbiger zu mehrer seiner Versicherung in das Closter St. Dominici obgedachter Stadt reterirt. Darauff der Stadthalter in das Closter / wo die Novitiaten zu wohnen pflegen / acht Soldaten zu seiner Verwahrung geleget / vnnd jhm alle Fenster vermachen lassen. Der Bischoff von Mexico / als seine vorhero gethane Vermanungen vmb abschaffung solcher Soldaten nichts helffen wollen / excommunicirte nicht allein die Soldaten / sondern auch den Corregidor der sie hingestellet / vnnd die andere interessirte / als den Secretarium Ossorium / den Canonicum Herreram / die auff deß Vice Re Seiten / vnangesehen sie Advocaten der Kirchen gewesen / gehalten / vnd den Fiscal Bracamonte vnd andere mehr / den Vice Re aber machte er solcher Excommunication nit theilhafftig / weil etliche der Meynung gewesen / man könte jhm / in Betrachtung er deß Königs Person alda repraesentirte / vnd deß Römischen Pabsts General Leutenant sey / mit solcher nit zukommen. Vnderdessen verlieff sich der Termin der excommunication / vnd ein berümbter Prediger / Dominicaner Ordens / Bosso genant / der dem Statthalter sehr appassionirt war / predigte vor allem Volck am newen Jahrstag / daß der König in Spanien vber die Kirchen sey / dahero sein Statthalter gar wol in die Kirchen vñ Clöster / ohne daß er könte excommunicirt werden / Soldaten zur Guardy legen möchte. Diese Predigt verursachte groß ärgernuß vnder dem Volck. Der Bischoff aber vollzoge die Excommunication mit außlöschung der Liechter vnd andern Ceremoniẽ / alles zu dẽ End damit die ins Closter gelegte Soldaten abgeschaffet würden. Als er aber gesehen / dz diß alles nit geholffen / hat er mit concussu divino geträwet. Der Statthalter als er vermerckt / daß der Bischoff die Excommunication nit auffheben wolte / hat er jhme durch den Canonicum Herrera / vnd den Fiscal Bracamonte / daß decretiret worden / er solte die Excommunication bey Straff aller Temporalien vnd 1000. Ducaten auffheben / anzeigen lassen. Der Bischoff aber fuhr dessen vnangesehen in der Excom̃unication fort / vnd forderte darauff den Königlichen Raht / so sie la Audientia Real nennen / zusamen / vnd beschlosse mit jhnen dahin / daß er Bischoff / nach dem es die Notturfft zu deß Königs Diensten also erfordere / ein weil auß Mexico ziehen solte.

Nach dem aber den andern Tag hernach die vom Königl. Raht abermal vber diese Materi / ohne den Statthalter zusam̃em kommen / haben sie das widerspiel decrenret / vnd dem offtgedachten Bischoff / daß er bey straff 12000. Ducaten sich nit auß der Stadt begeben folte / anzeigen lassen.

Den andern Tag hernach forderte der Statthalter die Rähte auch zusamen / ließ aber zuvor zween Relatores gefänglich annemmen / die er wolte außstreichen lassen. Vnd nach dem sie in dem Raht gesessen / kam der Bischoff in den Pallast / vnd ob wol der Statthalter jhme zu vnderschiedlichen mahlen / daß er sich darauß machẽ solte / ansagen lassen / hat er sich doch nichts daran gekehrt. Derowegen der Statthalter jhn in dem Zimmer / da er gewartet / versperren / vñ allenthalben Soldaten für die Pforten stellen / vnd die Königliche Rähte Habendavo / Ballecilla vnd Iberra / so diese Resolution widerrahten / gefänglich annemen / auch vmb den Mittag den Bischoff in eine Kutschen setzen / vnnd durch den

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div>
          <p><pb facs="#f1012" n="903"/>
gestelt seyn                      lassen müssen. Demnach aber E. Lbd. newlicher zeit vnder dem Praetext einer                      Wallfahrt gen Hall in Braband ein Reiß nacher Brüssel vorgenommen / daselbsten                      die Bestätigung angeregter Proceß mit allem ernst sollicitirt: vnd zugleich                      vnser Ampt Starckenburg die Bergstraß genant an sich erpracticiret / dasselbe                      vnserm Churhauß vnnd sämptlichen Agnaten / vermittels frembder Hülff vnnd                      Spanischen Favors / so viel an jhr / vngebührlich / vnd mit jhrem schlechten                      Ruhm entzogen / vnsern getrewen Leuten vnnd Vnderthanen ein gezwungene Pflicht                      gewaltähtiger weiß auff getrungen / vnd beydes mit solchen vnd allen jhren                      vorigen Actionen klärlich erwiesen / daß sie einer so ansehenlichen Beut vorhin                      gantz eyfferig nachgetrachtet / vnd dieselbe keines wegs dahinden lassen wollen:                      als haben wir vmb desto weniger darzu stillschweigen können / alldieweil wir vns                      nicht zu erinnern wissen / daß Wir oder vnsere löbliche Vorfahren solches vmb                      Ewer Ldd. oder das Ertzstifft Mayntz verschuldet / auch ohne das bewust / daß                      die vorige Ertzbischoffen sich dergleichen niemals vnderstanden: vnd wann schon                      Ewer Lbd. einige Praetension auff bemelte vnsere Bergstraß hetten / deren wir                      jhro zwar gantz keine geständig / so hette sich jedoch von Rechts vnnd der                      Teutschen Erbarkeit wegen gebührt / dieselbe nach außweisung der Reichs                      Constitutionen / deren Manutention jhro als einem vornehmen Churfürsten vnnd                      Ertz-Cantzlern vor andern obliget / außzuüben / angesehn / daß durch die eigene                      Gewaltthätigkeit eine gerechte / vielmehr aber ein vngerechte Sach / wie diese                      ist / verlohren vnd zu nichts gemacht wird / dannenhero wir zu GOtt dem                      allerhöchsten vnd gerechten Richter / deme wir es befehlen / das vngezweyffelt                      vnd starck vertrawen haben / er werde vns wider dergleichen vnschuldige harte                      Betrangnussen Rettung schaffen / vnd dermal eines wider zu dem vnserigen                      verhelffen. Mittler weil haben wir Ewer Lbd. dieses an statt vnserer                      Protestation / sintemal wir es deroselben in anderer Form insinuiren zu lassen /                      kein bequeme Gelegenheit haben / hiermit andeuten wöllen. Welche vernünfftig zu                      erachten / daß solche wider rechtliche Verfahrung die rechte Grundvest nit ist /                      darauff man einige Beständigkeit bawen könne oder solle / etc.</p>
          <p>Zu Eingang dieses Jahrs hat sich ein gefährlicher Aufflauff zu Mexico / der                      Hauptstadt in der West Indianischen Landschafft Mechoacan (so sonsten auch Nova                      Hispania genennet wird) erhaben. Dann als der Vice Re oder Stadthalter allda /                      Marggraff von Sylva / den Gubernatorn zu Metepique Melchior de Varetz / Rittern                      deß Ordens S. Jacob etlicher vrsachen halber vnlangst zuvor anklagen lassen /                      vnd jhn gefänglich anzunehmen befohlen / hat sich selbiger zu mehrer seiner                      Versicherung in das Closter St. Dominici obgedachter Stadt reterirt. Darauff der                      Stadthalter in das Closter / wo die Novitiaten zu wohnen pflegen / acht Soldaten                      zu seiner Verwahrung geleget / vnnd jhm alle Fenster vermachen lassen. Der                      Bischoff von Mexico / als seine vorhero gethane Vermanungen vmb abschaffung                      solcher Soldaten nichts helffen wollen / excommunicirte nicht allein die                      Soldaten / sondern auch den Corregidor der sie hingestellet / vnnd die andere                      interessirte / als den Secretarium Ossorium / den Canonicum Herreram / die auff                      deß Vice Re Seiten / vnangesehen sie Advocaten der Kirchen gewesen / gehalten /                      vnd den Fiscal Bracamonte vnd andere mehr / den Vice Re aber machte er solcher                      Excommunication nit theilhafftig / weil etliche der Meynung gewesen / man könte                      jhm / in Betrachtung er deß Königs Person alda repraesentirte / vnd deß                      Römischen Pabsts General Leutenant sey / mit solcher nit zukommen. Vnderdessen                      verlieff sich der Termin der excommunication / vnd ein berümbter Prediger /                      Dominicaner Ordens / Bosso genant / der dem Statthalter sehr appassionirt war /                      predigte vor allem Volck am newen Jahrstag / daß der König in Spanien vber die                      Kirchen sey / dahero sein Statthalter gar wol in die Kirchen vn&#x0303;                      Clöster / ohne daß er könte excommunicirt werden / Soldaten zur Guardy legen                      möchte. Diese Predigt verursachte groß ärgernuß vnder dem Volck. Der Bischoff                      aber vollzoge die Excommunication mit außlöschung der Liechter vnd andern                          Ceremonie&#x0303; / alles zu de&#x0303; End damit die ins Closter gelegte                      Soldaten abgeschaffet würden. Als er aber gesehen / dz diß alles nit geholffen /                      hat er mit concussu divino geträwet. Der Statthalter als er vermerckt / daß der                      Bischoff die Excommunication nit auffheben wolte / hat er jhme durch den                      Canonicum Herrera / vnd den Fiscal Bracamonte / daß decretiret worden / er solte                      die Excommunication bey Straff aller Temporalien vnd 1000. Ducaten auffheben /                      anzeigen lassen. Der Bischoff aber fuhr dessen vnangesehen in der Excom&#x0303;unication fort / vnd forderte darauff den Königlichen Raht / so                      sie la Audientia Real nennen / zusamen / vnd beschlosse mit jhnen dahin / daß er                      Bischoff / nach dem es die Notturfft zu deß Königs Diensten also erfordere / ein                      weil auß Mexico ziehen solte.</p>
          <p>Nach dem aber den andern Tag hernach die vom Königl. Raht abermal vber diese                      Materi / ohne den Statthalter zusam&#x0303;em kommen / haben sie das                      widerspiel decrenret / vnd dem offtgedachten Bischoff / daß er bey straff 12000.                      Ducaten sich nit auß der Stadt begeben folte / anzeigen lassen.</p>
          <p>Den andern Tag hernach forderte der Statthalter die Rähte auch zusamen / ließ                      aber zuvor zween Relatores gefänglich annemmen / die er wolte außstreichen                      lassen. Vnd nach dem sie in dem Raht gesessen / kam der Bischoff in den Pallast                      / vnd ob wol der Statthalter jhme zu vnderschiedlichen mahlen / daß er sich                      darauß mache&#x0303; solte / ansagen lassen / hat er sich doch nichts daran gekehrt.                      Derowegen der Statthalter jhn in dem Zimmer / da er gewartet / versperren /                          vn&#x0303; allenthalben Soldaten für die Pforten stellen / vnd die                      Königliche Rähte Habendavo / Ballecilla vnd Iberra / so diese Resolution                      widerrahten / gefänglich annemen / auch vmb den Mittag den Bischoff in eine                      Kutschen setzen / vnnd durch den
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[903/1012] gestelt seyn lassen müssen. Demnach aber E. Lbd. newlicher zeit vnder dem Praetext einer Wallfahrt gen Hall in Braband ein Reiß nacher Brüssel vorgenommen / daselbsten die Bestätigung angeregter Proceß mit allem ernst sollicitirt: vnd zugleich vnser Ampt Starckenburg die Bergstraß genant an sich erpracticiret / dasselbe vnserm Churhauß vnnd sämptlichen Agnaten / vermittels frembder Hülff vnnd Spanischen Favors / so viel an jhr / vngebührlich / vnd mit jhrem schlechten Ruhm entzogen / vnsern getrewen Leuten vnnd Vnderthanen ein gezwungene Pflicht gewaltähtiger weiß auff getrungen / vnd beydes mit solchen vnd allen jhren vorigen Actionen klärlich erwiesen / daß sie einer so ansehenlichen Beut vorhin gantz eyfferig nachgetrachtet / vnd dieselbe keines wegs dahinden lassen wollen: als haben wir vmb desto weniger darzu stillschweigen können / alldieweil wir vns nicht zu erinnern wissen / daß Wir oder vnsere löbliche Vorfahren solches vmb Ewer Ldd. oder das Ertzstifft Mayntz verschuldet / auch ohne das bewust / daß die vorige Ertzbischoffen sich dergleichen niemals vnderstanden: vnd wann schon Ewer Lbd. einige Praetension auff bemelte vnsere Bergstraß hetten / deren wir jhro zwar gantz keine geständig / so hette sich jedoch von Rechts vnnd der Teutschen Erbarkeit wegen gebührt / dieselbe nach außweisung der Reichs Constitutionen / deren Manutention jhro als einem vornehmen Churfürsten vnnd Ertz-Cantzlern vor andern obliget / außzuüben / angesehn / daß durch die eigene Gewaltthätigkeit eine gerechte / vielmehr aber ein vngerechte Sach / wie diese ist / verlohren vnd zu nichts gemacht wird / dannenhero wir zu GOtt dem allerhöchsten vnd gerechten Richter / deme wir es befehlen / das vngezweyffelt vnd starck vertrawen haben / er werde vns wider dergleichen vnschuldige harte Betrangnussen Rettung schaffen / vnd dermal eines wider zu dem vnserigen verhelffen. Mittler weil haben wir Ewer Lbd. dieses an statt vnserer Protestation / sintemal wir es deroselben in anderer Form insinuiren zu lassen / kein bequeme Gelegenheit haben / hiermit andeuten wöllen. Welche vernünfftig zu erachten / daß solche wider rechtliche Verfahrung die rechte Grundvest nit ist / darauff man einige Beständigkeit bawen könne oder solle / etc. Zu Eingang dieses Jahrs hat sich ein gefährlicher Aufflauff zu Mexico / der Hauptstadt in der West Indianischen Landschafft Mechoacan (so sonsten auch Nova Hispania genennet wird) erhaben. Dann als der Vice Re oder Stadthalter allda / Marggraff von Sylva / den Gubernatorn zu Metepique Melchior de Varetz / Rittern deß Ordens S. Jacob etlicher vrsachen halber vnlangst zuvor anklagen lassen / vnd jhn gefänglich anzunehmen befohlen / hat sich selbiger zu mehrer seiner Versicherung in das Closter St. Dominici obgedachter Stadt reterirt. Darauff der Stadthalter in das Closter / wo die Novitiaten zu wohnen pflegen / acht Soldaten zu seiner Verwahrung geleget / vnnd jhm alle Fenster vermachen lassen. Der Bischoff von Mexico / als seine vorhero gethane Vermanungen vmb abschaffung solcher Soldaten nichts helffen wollen / excommunicirte nicht allein die Soldaten / sondern auch den Corregidor der sie hingestellet / vnnd die andere interessirte / als den Secretarium Ossorium / den Canonicum Herreram / die auff deß Vice Re Seiten / vnangesehen sie Advocaten der Kirchen gewesen / gehalten / vnd den Fiscal Bracamonte vnd andere mehr / den Vice Re aber machte er solcher Excommunication nit theilhafftig / weil etliche der Meynung gewesen / man könte jhm / in Betrachtung er deß Königs Person alda repraesentirte / vnd deß Römischen Pabsts General Leutenant sey / mit solcher nit zukommen. Vnderdessen verlieff sich der Termin der excommunication / vnd ein berümbter Prediger / Dominicaner Ordens / Bosso genant / der dem Statthalter sehr appassionirt war / predigte vor allem Volck am newen Jahrstag / daß der König in Spanien vber die Kirchen sey / dahero sein Statthalter gar wol in die Kirchen vñ Clöster / ohne daß er könte excommunicirt werden / Soldaten zur Guardy legen möchte. Diese Predigt verursachte groß ärgernuß vnder dem Volck. Der Bischoff aber vollzoge die Excommunication mit außlöschung der Liechter vnd andern Ceremoniẽ / alles zu dẽ End damit die ins Closter gelegte Soldaten abgeschaffet würden. Als er aber gesehen / dz diß alles nit geholffen / hat er mit concussu divino geträwet. Der Statthalter als er vermerckt / daß der Bischoff die Excommunication nit auffheben wolte / hat er jhme durch den Canonicum Herrera / vnd den Fiscal Bracamonte / daß decretiret worden / er solte die Excommunication bey Straff aller Temporalien vnd 1000. Ducaten auffheben / anzeigen lassen. Der Bischoff aber fuhr dessen vnangesehen in der Excom̃unication fort / vnd forderte darauff den Königlichen Raht / so sie la Audientia Real nennen / zusamen / vnd beschlosse mit jhnen dahin / daß er Bischoff / nach dem es die Notturfft zu deß Königs Diensten also erfordere / ein weil auß Mexico ziehen solte. Nach dem aber den andern Tag hernach die vom Königl. Raht abermal vber diese Materi / ohne den Statthalter zusam̃em kommen / haben sie das widerspiel decrenret / vnd dem offtgedachten Bischoff / daß er bey straff 12000. Ducaten sich nit auß der Stadt begeben folte / anzeigen lassen. Den andern Tag hernach forderte der Statthalter die Rähte auch zusamen / ließ aber zuvor zween Relatores gefänglich annemmen / die er wolte außstreichen lassen. Vnd nach dem sie in dem Raht gesessen / kam der Bischoff in den Pallast / vnd ob wol der Statthalter jhme zu vnderschiedlichen mahlen / daß er sich darauß machẽ solte / ansagen lassen / hat er sich doch nichts daran gekehrt. Derowegen der Statthalter jhn in dem Zimmer / da er gewartet / versperren / vñ allenthalben Soldaten für die Pforten stellen / vnd die Königliche Rähte Habendavo / Ballecilla vnd Iberra / so diese Resolution widerrahten / gefänglich annemen / auch vmb den Mittag den Bischoff in eine Kutschen setzen / vnnd durch den

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1012
Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 903. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1012>, abgerufen am 23.11.2024.