Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.gestelt seyn lassen müssen. Demnach aber E. Lbd. newlicher zeit vnder dem Praetext einer Wallfahrt gen Hall in Braband ein Reiß nacher Brüssel vorgenommen / daselbsten die Bestätigung angeregter Proceß mit allem ernst sollicitirt: vnd zugleich vnser Ampt Starckenburg die Bergstraß genant an sich erpracticiret / dasselbe vnserm Churhauß vnnd sämptlichen Agnaten / vermittels frembder Hülff vnnd Spanischen Favors / so viel an jhr / vngebührlich / vnd mit jhrem schlechten Ruhm entzogen / vnsern getrewen Leuten vnnd Vnderthanen ein gezwungene Pflicht gewaltähtiger weiß auff getrungen / vnd beydes mit solchen vnd allen jhren vorigen Actionen klärlich erwiesen / daß sie einer so ansehenlichen Beut vorhin gantz eyfferig nachgetrachtet / vnd dieselbe keines wegs dahinden lassen wollen: als haben wir vmb desto weniger darzu stillschweigen können / alldieweil wir vns nicht zu erinnern wissen / daß Wir oder vnsere löbliche Vorfahren solches vmb Ewer Ldd. oder das Ertzstifft Mayntz verschuldet / auch ohne das bewust / daß die vorige Ertzbischoffen sich dergleichen niemals vnderstanden: vnd wann schon Ewer Lbd. einige Praetension auff bemelte vnsere Bergstraß hetten / deren wir jhro zwar gantz keine geständig / so hette sich jedoch von Rechts vnnd der Teutschen Erbarkeit wegen gebührt / dieselbe nach außweisung der Reichs Constitutionen / deren Manutention jhro als einem vornehmen Churfürsten vnnd Ertz-Cantzlern vor andern obliget / außzuüben / angesehn / daß durch die eigene Gewaltthätigkeit eine gerechte / vielmehr aber ein vngerechte Sach / wie diese ist / verlohren vnd zu nichts gemacht wird / dannenhero wir zu GOtt dem allerhöchsten vnd gerechten Richter / deme wir es befehlen / das vngezweyffelt vnd starck vertrawen haben / er werde vns wider dergleichen vnschuldige harte Betrangnussen Rettung schaffen / vnd dermal eines wider zu dem vnserigen verhelffen. Mittler weil haben wir Ewer Lbd. dieses an statt vnserer Protestation / sintemal wir es deroselben in anderer Form insinuiren zu lassen / kein bequeme Gelegenheit haben / hiermit andeuten wöllen. Welche vernünfftig zu erachten / daß solche wider rechtliche Verfahrung die rechte Grundvest nit ist / darauff man einige Beständigkeit bawen könne oder solle / etc. Zu Eingang dieses Jahrs hat sich ein gefährlicher Aufflauff zu Mexico / der Hauptstadt in der West Indianischen Landschafft Mechoacan (so sonsten auch Nova Hispania genennet wird) erhaben. Dann als der Vice Re oder Stadthalter allda / Marggraff von Sylva / den Gubernatorn zu Metepique Melchior de Varetz / Rittern deß Ordens S. Jacob etlicher vrsachen halber vnlangst zuvor anklagen lassen / vnd jhn gefänglich anzunehmen befohlen / hat sich selbiger zu mehrer seiner Versicherung in das Closter St. Dominici obgedachter Stadt reterirt. Darauff der Stadthalter in das Closter / wo die Novitiaten zu wohnen pflegen / acht Soldaten zu seiner Verwahrung geleget / vnnd jhm alle Fenster vermachen lassen. Der Bischoff von Mexico / als seine vorhero gethane Vermanungen vmb abschaffung solcher Soldaten nichts helffen wollen / excommunicirte nicht allein die Soldaten / sondern auch den Corregidor der sie hingestellet / vnnd die andere interessirte / als den Secretarium Ossorium / den Canonicum Herreram / die auff deß Vice Re Seiten / vnangesehen sie Advocaten der Kirchen gewesen / gehalten / vnd den Fiscal Bracamonte vnd andere mehr / den Vice Re aber machte er solcher Excommunication nit theilhafftig / weil etliche der Meynung gewesen / man könte jhm / in Betrachtung er deß Königs Person alda repraesentirte / vnd deß Römischen Pabsts General Leutenant sey / mit solcher nit zukommen. Vnderdessen verlieff sich der Termin der excommunication / vnd ein berümbter Prediger / Dominicaner Ordens / Bosso genant / der dem Statthalter sehr appassionirt war / predigte vor allem Volck am newen Jahrstag / daß der König in Spanien vber die Kirchen sey / dahero sein Statthalter gar wol in die Kirchen vnd Clöster / ohne daß er könte excommunicirt werden / Soldaten zur Guardy legen möchte. Diese Predigt verursachte groß ärgernuß vnder dem Volck. Der Bischoff aber vollzoge die Excommunication mit außlöschung der Liechter vnd andern Ceremonien / alles zu den End damit die ins Closter gelegte Soldaten abgeschaffet würden. Als er aber gesehen / dz diß alles nit geholffen / hat er mit concussu divino geträwet. Der Statthalter als er vermerckt / daß der Bischoff die Excommunication nit auffheben wolte / hat er jhme durch den Canonicum Herrera / vnd den Fiscal Bracamonte / daß decretiret worden / er solte die Excommunication bey Straff aller Temporalien vnd 1000. Ducaten auffheben / anzeigen lassen. Der Bischoff aber fuhr dessen vnangesehen in der Excommunication fort / vnd forderte darauff den Königlichen Raht / so sie la Audientia Real nennen / zusamen / vnd beschlosse mit jhnen dahin / daß er Bischoff / nach dem es die Notturfft zu deß Königs Diensten also erfordere / ein weil auß Mexico ziehen solte. Nach dem aber den andern Tag hernach die vom Königl. Raht abermal vber diese Materi / ohne den Statthalter zusammem kommen / haben sie das widerspiel decrenret / vnd dem offtgedachten Bischoff / daß er bey straff 12000. Ducaten sich nit auß der Stadt begeben folte / anzeigen lassen. Den andern Tag hernach forderte der Statthalter die Rähte auch zusamen / ließ aber zuvor zween Relatores gefänglich annemmen / die er wolte außstreichen lassen. Vnd nach dem sie in dem Raht gesessen / kam der Bischoff in den Pallast / vnd ob wol der Statthalter jhme zu vnderschiedlichen mahlen / daß er sich darauß machen solte / ansagen lassen / hat er sich doch nichts daran gekehrt. Derowegen der Statthalter jhn in dem Zimmer / da er gewartet / versperren / vnd allenthalben Soldaten für die Pforten stellen / vnd die Königliche Rähte Habendavo / Ballecilla vnd Iberra / so diese Resolution widerrahten / gefänglich annemen / auch vmb den Mittag den Bischoff in eine Kutschen setzen / vnnd durch den gestelt seyn lassen müssen. Demnach aber E. Lbd. newlicher zeit vnder dem Praetext einer Wallfahrt gen Hall in Braband ein Reiß nacher Brüssel vorgenommen / daselbsten die Bestätigung angeregter Proceß mit allem ernst sollicitirt: vnd zugleich vnser Ampt Starckenburg die Bergstraß genant an sich erpracticiret / dasselbe vnserm Churhauß vnnd sämptlichen Agnaten / vermittels frembder Hülff vnnd Spanischen Favors / so viel an jhr / vngebührlich / vnd mit jhrem schlechten Ruhm entzogen / vnsern getrewen Leuten vnnd Vnderthanen ein gezwungene Pflicht gewaltähtiger weiß auff getrungen / vnd beydes mit solchen vnd allen jhren vorigen Actionen klärlich erwiesen / daß sie einer so ansehenlichen Beut vorhin gantz eyfferig nachgetrachtet / vnd dieselbe keines wegs dahinden lassen wollen: als haben wir vmb desto weniger darzu stillschweigen können / alldieweil wir vns nicht zu erinnern wissen / daß Wir oder vnsere löbliche Vorfahren solches vmb Ewer Ldd. oder das Ertzstifft Mayntz verschuldet / auch ohne das bewust / daß die vorige Ertzbischoffen sich dergleichen niemals vnderstanden: vnd wann schon Ewer Lbd. einige Praetension auff bemelte vnsere Bergstraß hetten / deren wir jhro zwar gantz keine geständig / so hette sich jedoch von Rechts vnnd der Teutschen Erbarkeit wegen gebührt / dieselbe nach außweisung der Reichs Constitutionen / deren Manutention jhro als einem vornehmen Churfürsten vnnd Ertz-Cantzlern vor andern obliget / außzuüben / angesehn / daß durch die eigene Gewaltthätigkeit eine gerechte / vielmehr aber ein vngerechte Sach / wie diese ist / verlohren vnd zu nichts gemacht wird / dannenhero wir zu GOtt dem allerhöchsten vnd gerechten Richter / deme wir es befehlen / das vngezweyffelt vnd starck vertrawen haben / er werde vns wider dergleichen vnschuldige harte Betrangnussen Rettung schaffen / vnd dermal eines wider zu dem vnserigen verhelffen. Mittler weil haben wir Ewer Lbd. dieses an statt vnserer Protestation / sintemal wir es deroselben in anderer Form insinuiren zu lassen / kein bequeme Gelegenheit haben / hiermit andeuten wöllen. Welche vernünfftig zu erachten / daß solche wider rechtliche Verfahrung die rechte Grundvest nit ist / darauff man einige Beständigkeit bawen könne oder solle / etc. Zu Eingang dieses Jahrs hat sich ein gefährlicher Aufflauff zu Mexico / der Hauptstadt in der West Indianischen Landschafft Mechoacan (so sonsten auch Nova Hispania genennet wird) erhaben. Dann als der Vice Re oder Stadthalter allda / Marggraff von Sylva / den Gubernatorn zu Metepique Melchior de Varetz / Rittern deß Ordens S. Jacob etlicher vrsachen halber vnlangst zuvor anklagen lassen / vnd jhn gefänglich anzunehmen befohlen / hat sich selbiger zu mehrer seiner Versicherung in das Closter St. Dominici obgedachter Stadt reterirt. Darauff der Stadthalter in das Closter / wo die Novitiaten zu wohnen pflegen / acht Soldaten zu seiner Verwahrung geleget / vnnd jhm alle Fenster vermachen lassen. Der Bischoff von Mexico / als seine vorhero gethane Vermanungen vmb abschaffung solcher Soldaten nichts helffen wollen / excommunicirte nicht allein die Soldaten / sondern auch den Corregidor der sie hingestellet / vnnd die andere interessirte / als den Secretarium Ossorium / den Canonicum Herreram / die auff deß Vice Re Seiten / vnangesehen sie Advocaten der Kirchen gewesen / gehalten / vnd den Fiscal Bracamonte vnd andere mehr / den Vice Re aber machte er solcher Excommunication nit theilhafftig / weil etliche der Meynung gewesen / man könte jhm / in Betrachtung er deß Königs Person alda repraesentirte / vnd deß Römischen Pabsts General Leutenant sey / mit solcher nit zukommen. Vnderdessen verlieff sich der Termin der excommunication / vnd ein berümbter Prediger / Dominicaner Ordens / Bosso genant / der dem Statthalter sehr appassionirt war / predigte vor allem Volck am newen Jahrstag / daß der König in Spanien vber die Kirchen sey / dahero sein Statthalter gar wol in die Kirchen vñ Clöster / ohne daß er könte excommunicirt werden / Soldaten zur Guardy legen möchte. Diese Predigt verursachte groß ärgernuß vnder dem Volck. Der Bischoff aber vollzoge die Excommunication mit außlöschung der Liechter vnd andern Ceremoniẽ / alles zu dẽ End damit die ins Closter gelegte Soldaten abgeschaffet würden. Als er aber gesehen / dz diß alles nit geholffen / hat er mit concussu divino geträwet. Der Statthalter als er vermerckt / daß der Bischoff die Excommunication nit auffheben wolte / hat er jhme durch den Canonicum Herrera / vnd den Fiscal Bracamonte / daß decretiret worden / er solte die Excommunication bey Straff aller Temporalien vnd 1000. Ducaten auffheben / anzeigen lassen. Der Bischoff aber fuhr dessen vnangesehen in der Excom̃unication fort / vnd forderte darauff den Königlichen Raht / so sie la Audientia Real nennen / zusamen / vnd beschlosse mit jhnen dahin / daß er Bischoff / nach dem es die Notturfft zu deß Königs Diensten also erfordere / ein weil auß Mexico ziehen solte. Nach dem aber den andern Tag hernach die vom Königl. Raht abermal vber diese Materi / ohne den Statthalter zusam̃em kommen / haben sie das widerspiel decrenret / vnd dem offtgedachten Bischoff / daß er bey straff 12000. Ducaten sich nit auß der Stadt begeben folte / anzeigen lassen. Den andern Tag hernach forderte der Statthalter die Rähte auch zusamen / ließ aber zuvor zween Relatores gefänglich annemmen / die er wolte außstreichen lassen. Vnd nach dem sie in dem Raht gesessen / kam der Bischoff in den Pallast / vnd ob wol der Statthalter jhme zu vnderschiedlichen mahlen / daß er sich darauß machẽ solte / ansagen lassen / hat er sich doch nichts daran gekehrt. Derowegen der Statthalter jhn in dem Zimmer / da er gewartet / versperren / vñ allenthalben Soldaten für die Pforten stellen / vnd die Königliche Rähte Habendavo / Ballecilla vnd Iberra / so diese Resolution widerrahten / gefänglich annemen / auch vmb den Mittag den Bischoff in eine Kutschen setzen / vnnd durch den <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1012" n="903"/> gestelt seyn lassen müssen. Demnach aber E. Lbd. newlicher zeit vnder dem Praetext einer Wallfahrt gen Hall in Braband ein Reiß nacher Brüssel vorgenommen / daselbsten die Bestätigung angeregter Proceß mit allem ernst sollicitirt: vnd zugleich vnser Ampt Starckenburg die Bergstraß genant an sich erpracticiret / dasselbe vnserm Churhauß vnnd sämptlichen Agnaten / vermittels frembder Hülff vnnd Spanischen Favors / so viel an jhr / vngebührlich / vnd mit jhrem schlechten Ruhm entzogen / vnsern getrewen Leuten vnnd Vnderthanen ein gezwungene Pflicht gewaltähtiger weiß auff getrungen / vnd beydes mit solchen vnd allen jhren vorigen Actionen klärlich erwiesen / daß sie einer so ansehenlichen Beut vorhin gantz eyfferig nachgetrachtet / vnd dieselbe keines wegs dahinden lassen wollen: als haben wir vmb desto weniger darzu stillschweigen können / alldieweil wir vns nicht zu erinnern wissen / daß Wir oder vnsere löbliche Vorfahren solches vmb Ewer Ldd. oder das Ertzstifft Mayntz verschuldet / auch ohne das bewust / daß die vorige Ertzbischoffen sich dergleichen niemals vnderstanden: vnd wann schon Ewer Lbd. einige Praetension auff bemelte vnsere Bergstraß hetten / deren wir jhro zwar gantz keine geständig / so hette sich jedoch von Rechts vnnd der Teutschen Erbarkeit wegen gebührt / dieselbe nach außweisung der Reichs Constitutionen / deren Manutention jhro als einem vornehmen Churfürsten vnnd Ertz-Cantzlern vor andern obliget / außzuüben / angesehn / daß durch die eigene Gewaltthätigkeit eine gerechte / vielmehr aber ein vngerechte Sach / wie diese ist / verlohren vnd zu nichts gemacht wird / dannenhero wir zu GOtt dem allerhöchsten vnd gerechten Richter / deme wir es befehlen / das vngezweyffelt vnd starck vertrawen haben / er werde vns wider dergleichen vnschuldige harte Betrangnussen Rettung schaffen / vnd dermal eines wider zu dem vnserigen verhelffen. Mittler weil haben wir Ewer Lbd. dieses an statt vnserer Protestation / sintemal wir es deroselben in anderer Form insinuiren zu lassen / kein bequeme Gelegenheit haben / hiermit andeuten wöllen. Welche vernünfftig zu erachten / daß solche wider rechtliche Verfahrung die rechte Grundvest nit ist / darauff man einige Beständigkeit bawen könne oder solle / etc.</p> <p>Zu Eingang dieses Jahrs hat sich ein gefährlicher Aufflauff zu Mexico / der Hauptstadt in der West Indianischen Landschafft Mechoacan (so sonsten auch Nova Hispania genennet wird) erhaben. Dann als der Vice Re oder Stadthalter allda / Marggraff von Sylva / den Gubernatorn zu Metepique Melchior de Varetz / Rittern deß Ordens S. Jacob etlicher vrsachen halber vnlangst zuvor anklagen lassen / vnd jhn gefänglich anzunehmen befohlen / hat sich selbiger zu mehrer seiner Versicherung in das Closter St. Dominici obgedachter Stadt reterirt. Darauff der Stadthalter in das Closter / wo die Novitiaten zu wohnen pflegen / acht Soldaten zu seiner Verwahrung geleget / vnnd jhm alle Fenster vermachen lassen. Der Bischoff von Mexico / als seine vorhero gethane Vermanungen vmb abschaffung solcher Soldaten nichts helffen wollen / excommunicirte nicht allein die Soldaten / sondern auch den Corregidor der sie hingestellet / vnnd die andere interessirte / als den Secretarium Ossorium / den Canonicum Herreram / die auff deß Vice Re Seiten / vnangesehen sie Advocaten der Kirchen gewesen / gehalten / vnd den Fiscal Bracamonte vnd andere mehr / den Vice Re aber machte er solcher Excommunication nit theilhafftig / weil etliche der Meynung gewesen / man könte jhm / in Betrachtung er deß Königs Person alda repraesentirte / vnd deß Römischen Pabsts General Leutenant sey / mit solcher nit zukommen. Vnderdessen verlieff sich der Termin der excommunication / vnd ein berümbter Prediger / Dominicaner Ordens / Bosso genant / der dem Statthalter sehr appassionirt war / predigte vor allem Volck am newen Jahrstag / daß der König in Spanien vber die Kirchen sey / dahero sein Statthalter gar wol in die Kirchen vñ Clöster / ohne daß er könte excommunicirt werden / Soldaten zur Guardy legen möchte. Diese Predigt verursachte groß ärgernuß vnder dem Volck. Der Bischoff aber vollzoge die Excommunication mit außlöschung der Liechter vnd andern Ceremoniẽ / alles zu dẽ End damit die ins Closter gelegte Soldaten abgeschaffet würden. Als er aber gesehen / dz diß alles nit geholffen / hat er mit concussu divino geträwet. Der Statthalter als er vermerckt / daß der Bischoff die Excommunication nit auffheben wolte / hat er jhme durch den Canonicum Herrera / vnd den Fiscal Bracamonte / daß decretiret worden / er solte die Excommunication bey Straff aller Temporalien vnd 1000. Ducaten auffheben / anzeigen lassen. Der Bischoff aber fuhr dessen vnangesehen in der Excom̃unication fort / vnd forderte darauff den Königlichen Raht / so sie la Audientia Real nennen / zusamen / vnd beschlosse mit jhnen dahin / daß er Bischoff / nach dem es die Notturfft zu deß Königs Diensten also erfordere / ein weil auß Mexico ziehen solte.</p> <p>Nach dem aber den andern Tag hernach die vom Königl. Raht abermal vber diese Materi / ohne den Statthalter zusam̃em kommen / haben sie das widerspiel decrenret / vnd dem offtgedachten Bischoff / daß er bey straff 12000. Ducaten sich nit auß der Stadt begeben folte / anzeigen lassen.</p> <p>Den andern Tag hernach forderte der Statthalter die Rähte auch zusamen / ließ aber zuvor zween Relatores gefänglich annemmen / die er wolte außstreichen lassen. Vnd nach dem sie in dem Raht gesessen / kam der Bischoff in den Pallast / vnd ob wol der Statthalter jhme zu vnderschiedlichen mahlen / daß er sich darauß machẽ solte / ansagen lassen / hat er sich doch nichts daran gekehrt. Derowegen der Statthalter jhn in dem Zimmer / da er gewartet / versperren / vñ allenthalben Soldaten für die Pforten stellen / vnd die Königliche Rähte Habendavo / Ballecilla vnd Iberra / so diese Resolution widerrahten / gefänglich annemen / auch vmb den Mittag den Bischoff in eine Kutschen setzen / vnnd durch den </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [903/1012]
gestelt seyn lassen müssen. Demnach aber E. Lbd. newlicher zeit vnder dem Praetext einer Wallfahrt gen Hall in Braband ein Reiß nacher Brüssel vorgenommen / daselbsten die Bestätigung angeregter Proceß mit allem ernst sollicitirt: vnd zugleich vnser Ampt Starckenburg die Bergstraß genant an sich erpracticiret / dasselbe vnserm Churhauß vnnd sämptlichen Agnaten / vermittels frembder Hülff vnnd Spanischen Favors / so viel an jhr / vngebührlich / vnd mit jhrem schlechten Ruhm entzogen / vnsern getrewen Leuten vnnd Vnderthanen ein gezwungene Pflicht gewaltähtiger weiß auff getrungen / vnd beydes mit solchen vnd allen jhren vorigen Actionen klärlich erwiesen / daß sie einer so ansehenlichen Beut vorhin gantz eyfferig nachgetrachtet / vnd dieselbe keines wegs dahinden lassen wollen: als haben wir vmb desto weniger darzu stillschweigen können / alldieweil wir vns nicht zu erinnern wissen / daß Wir oder vnsere löbliche Vorfahren solches vmb Ewer Ldd. oder das Ertzstifft Mayntz verschuldet / auch ohne das bewust / daß die vorige Ertzbischoffen sich dergleichen niemals vnderstanden: vnd wann schon Ewer Lbd. einige Praetension auff bemelte vnsere Bergstraß hetten / deren wir jhro zwar gantz keine geständig / so hette sich jedoch von Rechts vnnd der Teutschen Erbarkeit wegen gebührt / dieselbe nach außweisung der Reichs Constitutionen / deren Manutention jhro als einem vornehmen Churfürsten vnnd Ertz-Cantzlern vor andern obliget / außzuüben / angesehn / daß durch die eigene Gewaltthätigkeit eine gerechte / vielmehr aber ein vngerechte Sach / wie diese ist / verlohren vnd zu nichts gemacht wird / dannenhero wir zu GOtt dem allerhöchsten vnd gerechten Richter / deme wir es befehlen / das vngezweyffelt vnd starck vertrawen haben / er werde vns wider dergleichen vnschuldige harte Betrangnussen Rettung schaffen / vnd dermal eines wider zu dem vnserigen verhelffen. Mittler weil haben wir Ewer Lbd. dieses an statt vnserer Protestation / sintemal wir es deroselben in anderer Form insinuiren zu lassen / kein bequeme Gelegenheit haben / hiermit andeuten wöllen. Welche vernünfftig zu erachten / daß solche wider rechtliche Verfahrung die rechte Grundvest nit ist / darauff man einige Beständigkeit bawen könne oder solle / etc.
Zu Eingang dieses Jahrs hat sich ein gefährlicher Aufflauff zu Mexico / der Hauptstadt in der West Indianischen Landschafft Mechoacan (so sonsten auch Nova Hispania genennet wird) erhaben. Dann als der Vice Re oder Stadthalter allda / Marggraff von Sylva / den Gubernatorn zu Metepique Melchior de Varetz / Rittern deß Ordens S. Jacob etlicher vrsachen halber vnlangst zuvor anklagen lassen / vnd jhn gefänglich anzunehmen befohlen / hat sich selbiger zu mehrer seiner Versicherung in das Closter St. Dominici obgedachter Stadt reterirt. Darauff der Stadthalter in das Closter / wo die Novitiaten zu wohnen pflegen / acht Soldaten zu seiner Verwahrung geleget / vnnd jhm alle Fenster vermachen lassen. Der Bischoff von Mexico / als seine vorhero gethane Vermanungen vmb abschaffung solcher Soldaten nichts helffen wollen / excommunicirte nicht allein die Soldaten / sondern auch den Corregidor der sie hingestellet / vnnd die andere interessirte / als den Secretarium Ossorium / den Canonicum Herreram / die auff deß Vice Re Seiten / vnangesehen sie Advocaten der Kirchen gewesen / gehalten / vnd den Fiscal Bracamonte vnd andere mehr / den Vice Re aber machte er solcher Excommunication nit theilhafftig / weil etliche der Meynung gewesen / man könte jhm / in Betrachtung er deß Königs Person alda repraesentirte / vnd deß Römischen Pabsts General Leutenant sey / mit solcher nit zukommen. Vnderdessen verlieff sich der Termin der excommunication / vnd ein berümbter Prediger / Dominicaner Ordens / Bosso genant / der dem Statthalter sehr appassionirt war / predigte vor allem Volck am newen Jahrstag / daß der König in Spanien vber die Kirchen sey / dahero sein Statthalter gar wol in die Kirchen vñ Clöster / ohne daß er könte excommunicirt werden / Soldaten zur Guardy legen möchte. Diese Predigt verursachte groß ärgernuß vnder dem Volck. Der Bischoff aber vollzoge die Excommunication mit außlöschung der Liechter vnd andern Ceremoniẽ / alles zu dẽ End damit die ins Closter gelegte Soldaten abgeschaffet würden. Als er aber gesehen / dz diß alles nit geholffen / hat er mit concussu divino geträwet. Der Statthalter als er vermerckt / daß der Bischoff die Excommunication nit auffheben wolte / hat er jhme durch den Canonicum Herrera / vnd den Fiscal Bracamonte / daß decretiret worden / er solte die Excommunication bey Straff aller Temporalien vnd 1000. Ducaten auffheben / anzeigen lassen. Der Bischoff aber fuhr dessen vnangesehen in der Excom̃unication fort / vnd forderte darauff den Königlichen Raht / so sie la Audientia Real nennen / zusamen / vnd beschlosse mit jhnen dahin / daß er Bischoff / nach dem es die Notturfft zu deß Königs Diensten also erfordere / ein weil auß Mexico ziehen solte.
Nach dem aber den andern Tag hernach die vom Königl. Raht abermal vber diese Materi / ohne den Statthalter zusam̃em kommen / haben sie das widerspiel decrenret / vnd dem offtgedachten Bischoff / daß er bey straff 12000. Ducaten sich nit auß der Stadt begeben folte / anzeigen lassen.
Den andern Tag hernach forderte der Statthalter die Rähte auch zusamen / ließ aber zuvor zween Relatores gefänglich annemmen / die er wolte außstreichen lassen. Vnd nach dem sie in dem Raht gesessen / kam der Bischoff in den Pallast / vnd ob wol der Statthalter jhme zu vnderschiedlichen mahlen / daß er sich darauß machẽ solte / ansagen lassen / hat er sich doch nichts daran gekehrt. Derowegen der Statthalter jhn in dem Zimmer / da er gewartet / versperren / vñ allenthalben Soldaten für die Pforten stellen / vnd die Königliche Rähte Habendavo / Ballecilla vnd Iberra / so diese Resolution widerrahten / gefänglich annemen / auch vmb den Mittag den Bischoff in eine Kutschen setzen / vnnd durch den
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