Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.als deß Creysses Wolfahrt sehen / nicht so leichtlich gehorsambten / noch bey jren Crayßversamblung vnd Consultationen ichtwas gefährliches eingiengen / sondern von aller verdächtigen Arm[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]rung gäntzlich abstünden. Diesen Crayß in jhrem alten Stand verbleiben liessen / vnd den Keyserlichen Befehlen ein Genügen leisteten. Dardurch würde Jhr. Key. May. ein allergn. Satisfaction empfangen / sie aber von den Keyserlichen Armaden die geringste Beschwerung nicht / sondern vielmehr alles Keyserlichen Schutzes vnd Assistentz zugetrösten haben. Schrifftwechslung zwischen Keyser Ferdinanden vnd König in Dennemarck. Was aber im widrigen fall für Vnheyl zugezogen werden möchte / hette man leichtlich zuermessen / vnnd würde solches den Verursachern nimmermehr zuverantworten seyn. Mitlerweil wurden auch zwischen Jhrer May. Keyser Ferdinand vnnd dem König in Dennemarck etliche Schrifften gewechselt. Keyser Ferdinand hatte zu anfang deß Aprilis / nach dem er gemerckt / daß hin vnnd wider wegen Resolution der Chur Pfaltz starcke Kriegsbereitschafften vnd weitaußsehende Expeditionen obhanden weren / dem König zuwissen gethan / daß er zu widerbringung deß allgemeinen Friedens im Röm. Reich einen Deputation Tag außschreiben Vorhabens were / vnd deßwegen begehrt / daß er sich an gehörigen Orthen / vnd sonderlich bey dem König in Engelland interponiren wolte / damit nit solchen heylsamen Mitteln andere Verfassungen entgegen gesetzet / vnd dardurch die Sachen in mehrere Desperation gestürtzt werden möchten. Hierauff antwortete König Christian vnder Dato den 14. Maij folgender gestalt: Daß Jhre Key. May. einen erwünschten Frieden zustifften sich angelegen seyn liessen / hette er mit besondern Frewden vernommen / verhoffende / Gott würde seinen Segen darzu geben. Im vbrigen würde sich seine May. zuerinnern wissen / was er für media, darauf eine Interposition fundirt werden könte / durch den Graffen von Oldenburg vorschlagen lassen: weil aber darauff von S. May. keine Antwort erfolget / vnd er dannenhero anders nicht schliessen könte / als daß sie nicht geneigt / solche media zu acceptiren / vnd aber anderweit bey dem König in Groß Britannien schwerere Conditiones für Chur Pfaltz zuerheben nicht getrawete / wüßte er nichts weiter zu tentiren: wolte aber gleichwol die Hoffnung nit fallen lassen / Jhre Key. Mayest. würde noch endlich jhre Clementz / so sie den jenigen erwiesen / so Anstiffter zu aller Vnruhe gewesen / vnd den Churfürst Pfaltzgraffen / als einen jungen Herren zu solchen Consiliis verleitet hetten / auch gegen jhm selbsten blicken lassen / vnd hierdurch nicht allein das Römische Reich in Ruhe setzen / sondern auch ein ewigen Nachruhm der Milte vnd Sanfftmütigkeit erlangen. Diesem Schreiben hat der König noch ein anders / wegen Annehmung deß Crayß Obristen Ampts vnnd der vorgenommenen Verfassung halber beygefüget / dieses Innhalts: Er liesse Jhrer Mayest. vnverhalten seyn / welcher massen die samptliche Fürsten vnd Stände deß Nidersächsischen Crayses / jhn als dessen Mitstand wegen deß Hertzogthumbs Holstein zum Crayß Obristen erwehlet / vnd vmb Acceptirung solches Officii inständig ersuchen lassen. Ob er nun wol bey jetzigen gefährlichen Läufften der Verwaltung solches Ampts gern were vberhoben gewesen / hette er doch wegen embsigen anhaltens vnd guten vertrawens / so die Stände auff jhn gesetzt / solche Bitt nit abzuschlagen gewußt. Welches er dann J. M. entdecken vnd sie darneben versichern wollen / daß in dessen Verwaltung er allezeit sich den Reichs-vnd Crayßverfassungen gemeß erzeigen wolte. Nach dem er auch besorgete / es würden von der Verfassung / so im Crayß auff die Bein gebracht würde / allerhand vngleiche Bericht fallen / so verhielte es sich aber darmit also: Nach dem etliche Stände deß Crayses durch schwere Einquartirungen vnd andere Kriegspressuren fast gantz außgesogen vnd verderbet / vnd vber diß der Bayerische General Graf Tilly noch newlicher Zeit etlichen Ständen de novo mit solchen Molestien getrohet / daß dannenhero für eine Notthurfft erachtet worden / sich in etwas Bereitschafft zusetzen / damit der Crayß von dergleichen Beschwerungen künfftig möchte gefreyet bleiben / worzu er dann seine Stimme mit gegeben / weil er gesehen / daß auch die Oerter / daran er ein Jus gehabt / mit Einquartirung nit verschonet / vnd auch die Keyserliche Mandata solche Orth zuraumen / von erwehntem General nit respectirt / vnd noch darzu seine Deputirte von desselben Officirern hönisch gehalten worden. Der halben er neben andern Ständen auf Mittel dencken müssen / wie hinfüro diese Land von dergleichen Landverderben könten gesichert werden / zu welchem Zweck dann die jetzige Bereitschafften gerichtet weren. Fürsten vnd Ständ deß Nidersächsischen Crayses machen jhr Vorhaben / vnd dessen Vrsachen dem Ober-Sächsischen Crayß zuwissen. Deß Nidersächsischen Crayses Fürsten vnd Ständ hielten in dessen / vmb zu deliberiren / wie alle Sachen bey solchem Zustandt am besten anzugreiffen / einen Crayßtag zu Braunschweig / vnd thä[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]en vnder anderm dem Ober Sächsischen Crayß von jhrem Vorhaben / vnd was sie darzu bewogen / nachfolgenden Bericht: Was massen die Läuffte im Röm. Reich sich je länger je gefährlicher anliessen / das Landverderbliche Kriegswesen auch bißhero so gar nit abgestellet / daß vielmehr fast allenthalben stärckere Kriegsverfassungen / als zuvor niemals verspüret / solches alles were jhnen / deß Ober Sächsischen Crayses Chur-Fürsten vnd Ständen wol bekant vnd deßwegen hoch vonnöthen / hierunder ein wachendes Aug zuhaben / sintemal die Erfahrung bezeugete / daß solches Vnheyl biß anhero mehr als zuviel vmb sich gefressen / vnd der Vnschuldige neben dem Schuldigen zu Grund gerichtet / darneben dann nit ohn / ob wol die Nidersächs. Crayß der Vnruhe im Reich nie beygepflichtet / sondern wie gehorsamen vnd getrewen Ständen gebührete / an die Key. M. als jhr Oberhaupt sich jederzeit gehalten / vnd aller frembden Händel sich entschlagen / daß man dannoch dieser Vnschuld nicht ge- als deß Creysses Wolfahrt sehen / nicht so leichtlich gehorsambten / noch bey jren Crayßversamblung vnd Consultationen ichtwas gefährliches eingiengen / sondern von aller verdächtigen Arm[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]rung gäntzlich abstünden. Diesen Crayß in jhrem alten Stand verbleiben liessen / vnd den Keyserlichen Befehlen ein Genügen leisteten. Dardurch würde Jhr. Key. May. ein allergn. Satisfaction empfangen / sie aber von den Keyserlichen Armaden die geringste Beschwerung nicht / sondern vielmehr alles Keyserlichen Schutzes vnd Assistentz zugetrösten haben. Schrifftwechslung zwischen Keyser Ferdinanden vnd König in Dennemarck. Was aber im widrigen fall für Vnheyl zugezogen werden möchte / hette man leichtlich zuermessen / vnnd würde solches den Verursachern nimmermehr zuverantworten seyn. Mitlerweil wurden auch zwischen Jhrer May. Keyser Ferdinand vnnd dem König in Dennemarck etliche Schrifften gewechselt. Keyser Ferdinand hatte zu anfang deß Aprilis / nach dem er gemerckt / daß hin vnnd wider wegen Resolution der Chur Pfaltz starcke Kriegsbereitschafften vnd weitaußsehende Expeditionen obhanden weren / dem König zuwissen gethan / daß er zu widerbringung deß allgemeinen Friedens im Röm. Reich einen Deputation Tag außschreiben Vorhabens were / vnd deßwegen begehrt / daß er sich an gehörigen Orthen / vnd sonderlich bey dem König in Engelland interponiren wolte / damit nit solchen heylsamen Mitteln andere Verfassungen entgegen gesetzet / vnd dardurch die Sachen in mehrere Desperation gestürtzt werden möchten. Hierauff antwortete König Christian vnder Dato den 14. Maij folgender gestalt: Daß Jhre Key. May. einen erwünschten Frieden zustifften sich angelegen seyn liessen / hette er mit besondern Frewden vernommen / verhoffende / Gott würde seinen Segen darzu geben. Im vbrigen würde sich seine May. zuerinnern wissen / was er für media, darauf eine Interposition fundirt werden könte / durch den Graffen von Oldenburg vorschlagen lassen: weil aber darauff von S. May. keine Antwort erfolget / vnd er dannenhero anders nicht schliessen könte / als daß sie nicht geneigt / solche media zu acceptiren / vnd aber anderweit bey dem König in Groß Britannien schwerere Conditiones für Chur Pfaltz zuerheben nicht getrawete / wüßte er nichts weiter zu tentiren: wolte aber gleichwol die Hoffnung nit fallen lassen / Jhre Key. Mayest. würde noch endlich jhre Clementz / so sie den jenigen erwiesen / so Anstiffter zu aller Vnruhe gewesen / vnd den Churfürst Pfaltzgraffen / als einen jungen Herren zu solchen Consiliis verleitet hetten / auch gegen jhm selbsten blicken lassen / vnd hierdurch nicht allein das Römische Reich in Ruhe setzen / sondern auch ein ewigen Nachruhm der Milte vnd Sanfftmütigkeit erlangen. Diesem Schreiben hat der König noch ein anders / wegen Annehmung deß Crayß Obristen Ampts vnnd der vorgenommenen Verfassung halber beygefüget / dieses Innhalts: Er liesse Jhrer Mayest. vnverhalten seyn / welcher massen die samptliche Fürsten vnd Stände deß Nidersächsischen Crayses / jhn als dessen Mitstand wegen deß Hertzogthumbs Holstein zum Crayß Obristen erwehlet / vnd vmb Acceptirung solches Officii inständig ersuchẽ lassen. Ob er nun wol bey jetzigen gefährlichen Läufften der Verwaltung solches Ampts gern were vberhoben gewesen / hette er doch wegen embsigen anhaltens vnd guten vertrawens / so die Stände auff jhn gesetzt / solche Bitt nit abzuschlagen gewußt. Welches er dann J. M. entdecken vnd sie darneben versichern wollen / daß in dessen Verwaltung er allezeit sich den Reichs-vnd Crayßverfassungen gemeß erzeigen wolte. Nach dem er auch besorgete / es würden von der Verfassung / so im Crayß auff die Bein gebracht würde / allerhand vngleiche Bericht fallen / so verhielte es sich aber darmit also: Nach dem etliche Stände deß Crayses durch schwere Einquartirungen vnd andere Kriegspressurẽ fast gantz außgesogen vnd verderbet / vñ vber diß der Bayerische General Graf Tilly noch newlicher Zeit etlichen Ständen de novo mit solchẽ Molestien getrohet / daß dannenhero für eine Notthurfft erachtet worden / sich in etwas Bereitschafft zusetzen / damit der Crayß von dergleichen Beschwerungen künfftig möchte gefreyet bleiben / worzu er dañ seine Stimme mit gegeben / weil er gesehen / daß auch die Oerter / daran er ein Jus gehabt / mit Einquartirung nit verschonet / vnd auch die Keyserliche Mandata solche Orth zuraumen / von erwehntem General nit respectirt / vnd noch darzu seine Deputirte von desselben Officirern hönisch gehalten worden. Der halben er neben andern Ständen auf Mittel dencken müssen / wie hinfüro diese Land von dergleichen Landverderben könten gesichert werden / zu welchem Zweck dann die jetzige Bereitschafften gerichtet weren. Fürsten vnd Ständ deß Nidersächsischen Crayses machen jhr Vorhaben / vnd dessen Vrsachen dem Ober-Sächsischẽ Crayß zuwissen. Deß Nidersächsischen Crayses Fürsten vnd Ständ hielten in dessen / vmb zu deliberiren / wie alle Sachen bey solchem Zustandt am besten anzugreiffen / einen Crayßtag zu Braunschweig / vñ thä[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]en vnder anderm dem Ober Sächsischen Crayß von jhrem Vorhaben / vnd was sie darzu bewogen / nachfolgenden Bericht: Was massen die Läuffte im Röm. Reich sich je länger je gefährlicher anliessen / das Landverderbliche Kriegswesen auch bißhero so gar nit abgestellet / daß vielmehr fast allenthalben stärckere Kriegsverfassungen / als zuvor niemals verspüret / solches alles were jhnen / deß Ober Sächsischẽ Crayses Chur-Fürsten vnd Ständen wol bekant vnd deßwegen hoch vonnöthen / hierunder ein wachendes Aug zuhaben / sintemal die Erfahrung bezeugete / daß solches Vnheyl biß anhero mehr als zuviel vmb sich gefressen / vnd der Vnschuldige neben dem Schuldigẽ zu Grund gerichtet / darneben dann nit ohn / ob wol die Nidersächs. Crayß der Vnruhe im Reich nie beygepflichtet / sondern wie gehorsamen vnd getrewen Ständen gebührete / an die Key. 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Reich einen Deputation Tag außschreiben Vorhabens were / vnd deßwegen begehrt / daß er sich an gehörigen Orthen / vnd sonderlich bey dem König in Engelland interponiren wolte / damit nit solchen heylsamen Mitteln andere Verfassungen entgegen gesetzet / vnd dardurch die Sachen in mehrere Desperation gestürtzt werden möchten.</p> <p>Hierauff antwortete König Christian vnder Dato den 14. Maij folgender gestalt:</p> <p>Daß Jhre Key. May. einen erwünschten Frieden zustifften sich angelegen seyn liessen / hette er mit besondern Frewden vernommen / verhoffende / Gott würde seinen Segen darzu geben. Im vbrigen würde sich seine May. zuerinnern wissen / was er für media, darauf eine Interposition fundirt werden könte / durch den Graffen von Oldenburg vorschlagen lassen: weil aber darauff von S. May. keine Antwort erfolget / vnd er dannenhero anders nicht schliessen könte / als daß sie nicht geneigt / solche media zu acceptiren / vnd aber anderweit bey dem König in Groß Britannien schwerere Conditiones für Chur Pfaltz zuerheben nicht getrawete / wüßte er nichts weiter zu tentiren: wolte aber gleichwol die Hoffnung nit fallen lassen / Jhre Key. Mayest. würde noch endlich jhre Clementz / so sie den jenigen erwiesen / so Anstiffter zu aller Vnruhe gewesen / vnd den Churfürst Pfaltzgraffen / als einen jungen Herren zu solchen Consiliis verleitet hetten / auch gegen jhm selbsten blicken lassen / vnd hierdurch nicht allein das Römische Reich in Ruhe setzen / sondern auch ein ewigen Nachruhm der Milte vnd Sanfftmütigkeit erlangen.</p> <p>Diesem Schreiben hat der König noch ein anders / wegen Annehmung deß Crayß Obristen Ampts vnnd der vorgenommenen Verfassung halber beygefüget / dieses Innhalts:</p> <p>Er liesse Jhrer Mayest. vnverhalten seyn / welcher massen die samptliche Fürsten vnd Stände deß Nidersächsischen Crayses / jhn als dessen Mitstand wegen deß Hertzogthumbs Holstein zum Crayß Obristen erwehlet / vnd vmb Acceptirung solches Officii inständig ersuchẽ lassen. Ob er nun wol bey jetzigen gefährlichen Läufften der Verwaltung solches Ampts gern were vberhoben gewesen / hette er doch wegen embsigen anhaltens vnd guten vertrawens / so die Stände auff jhn gesetzt / solche Bitt nit abzuschlagen gewußt. Welches er dann J. M. entdecken vnd sie darneben versichern wollen / daß in dessen Verwaltung er allezeit sich den Reichs-vnd Crayßverfassungen gemeß erzeigen wolte.</p> <p>Nach dem er auch besorgete / es würden von der Verfassung / so im Crayß auff die Bein gebracht würde / allerhand vngleiche Bericht fallen / so verhielte es sich aber darmit also: Nach dem etliche Stände deß Crayses durch schwere Einquartirungen vnd andere Kriegspressurẽ fast gantz außgesogen vnd verderbet / vñ vber diß der Bayerische General Graf Tilly noch newlicher Zeit etlichen Ständen de novo mit solchẽ Molestien getrohet / daß dannenhero für eine Notthurfft erachtet worden / sich in etwas Bereitschafft zusetzen / damit der Crayß von dergleichen Beschwerungen künfftig möchte gefreyet bleiben / worzu er dañ seine Stimme mit gegeben / weil er gesehen / daß auch die Oerter / daran er ein Jus gehabt / mit Einquartirung nit verschonet / vnd auch die Keyserliche Mandata solche Orth zuraumen / von erwehntem General nit respectirt / vnd noch darzu seine Deputirte von desselben Officirern hönisch gehalten worden. Der halben er neben andern Ständen auf Mittel dencken müssen / wie hinfüro diese Land von dergleichen Landverderben könten gesichert werden / zu welchem Zweck dann die jetzige Bereitschafften gerichtet weren.</p> <p><note place="right">Fürsten vnd Ständ deß Nidersächsischen Crayses machen jhr Vorhaben / vnd dessen Vrsachen dem Ober-Sächsischẽ Crayß zuwissen.</note> Deß Nidersächsischen Crayses Fürsten vnd Ständ hielten in dessen / vmb zu deliberiren / wie alle Sachen bey solchem Zustandt am besten anzugreiffen / einen Crayßtag zu Braunschweig / vñ thä<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>en vnder anderm dem Ober Sächsischen Crayß von jhrem Vorhaben / vnd was sie darzu bewogen / nachfolgenden Bericht:</p> <p>Was massen die Läuffte im Röm. Reich sich je länger je gefährlicher anliessen / das Landverderbliche Kriegswesen auch bißhero so gar nit abgestellet / daß vielmehr fast allenthalben stärckere Kriegsverfassungen / als zuvor niemals verspüret / solches alles were jhnen / deß Ober Sächsischẽ Crayses Chur-Fürsten vnd Ständen wol bekant vnd deßwegen hoch vonnöthen / hierunder ein wachendes Aug zuhaben / sintemal die Erfahrung bezeugete / daß solches Vnheyl biß anhero mehr als zuviel vmb sich gefressen / vnd der Vnschuldige neben dem Schuldigẽ zu Grund gerichtet / darneben dann nit ohn / ob wol die Nidersächs. Crayß der Vnruhe im Reich nie beygepflichtet / sondern wie gehorsamen vnd getrewen Ständen gebührete / an die Key. M. als jhr Oberhaupt sich jederzeit gehalten / vnd aller frembden Händel sich entschlagen / daß man dannoch dieser Vnschuld nicht ge- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [955/1072]
als deß Creysses Wolfahrt sehen / nicht so leichtlich gehorsambten / noch bey jren Crayßversamblung vnd Consultationen ichtwas gefährliches eingiengen / sondern von aller verdächtigen Arm_rung gäntzlich abstünden. Diesen Crayß in jhrem alten Stand verbleiben liessen / vnd den Keyserlichen Befehlen ein Genügen leisteten. Dardurch würde Jhr. Key. May. ein allergn. Satisfaction empfangen / sie aber von den Keyserlichen Armaden die geringste Beschwerung nicht / sondern vielmehr alles Keyserlichen Schutzes vnd Assistentz zugetrösten haben.
Was aber im widrigen fall für Vnheyl zugezogen werden möchte / hette man leichtlich zuermessen / vnnd würde solches den Verursachern nimmermehr zuverantworten seyn.
Schrifftwechslung zwischen Keyser Ferdinanden vnd König in Dennemarck. Mitlerweil wurden auch zwischen Jhrer May. Keyser Ferdinand vnnd dem König in Dennemarck etliche Schrifften gewechselt. Keyser Ferdinand hatte zu anfang deß Aprilis / nach dem er gemerckt / daß hin vnnd wider wegen Resolution der Chur Pfaltz starcke Kriegsbereitschafften vnd weitaußsehende Expeditionen obhanden weren / dem König zuwissen gethan / daß er zu widerbringung deß allgemeinen Friedens im Röm. Reich einen Deputation Tag außschreiben Vorhabens were / vnd deßwegen begehrt / daß er sich an gehörigen Orthen / vnd sonderlich bey dem König in Engelland interponiren wolte / damit nit solchen heylsamen Mitteln andere Verfassungen entgegen gesetzet / vnd dardurch die Sachen in mehrere Desperation gestürtzt werden möchten.
Hierauff antwortete König Christian vnder Dato den 14. Maij folgender gestalt:
Daß Jhre Key. May. einen erwünschten Frieden zustifften sich angelegen seyn liessen / hette er mit besondern Frewden vernommen / verhoffende / Gott würde seinen Segen darzu geben. Im vbrigen würde sich seine May. zuerinnern wissen / was er für media, darauf eine Interposition fundirt werden könte / durch den Graffen von Oldenburg vorschlagen lassen: weil aber darauff von S. May. keine Antwort erfolget / vnd er dannenhero anders nicht schliessen könte / als daß sie nicht geneigt / solche media zu acceptiren / vnd aber anderweit bey dem König in Groß Britannien schwerere Conditiones für Chur Pfaltz zuerheben nicht getrawete / wüßte er nichts weiter zu tentiren: wolte aber gleichwol die Hoffnung nit fallen lassen / Jhre Key. Mayest. würde noch endlich jhre Clementz / so sie den jenigen erwiesen / so Anstiffter zu aller Vnruhe gewesen / vnd den Churfürst Pfaltzgraffen / als einen jungen Herren zu solchen Consiliis verleitet hetten / auch gegen jhm selbsten blicken lassen / vnd hierdurch nicht allein das Römische Reich in Ruhe setzen / sondern auch ein ewigen Nachruhm der Milte vnd Sanfftmütigkeit erlangen.
Diesem Schreiben hat der König noch ein anders / wegen Annehmung deß Crayß Obristen Ampts vnnd der vorgenommenen Verfassung halber beygefüget / dieses Innhalts:
Er liesse Jhrer Mayest. vnverhalten seyn / welcher massen die samptliche Fürsten vnd Stände deß Nidersächsischen Crayses / jhn als dessen Mitstand wegen deß Hertzogthumbs Holstein zum Crayß Obristen erwehlet / vnd vmb Acceptirung solches Officii inständig ersuchẽ lassen. Ob er nun wol bey jetzigen gefährlichen Läufften der Verwaltung solches Ampts gern were vberhoben gewesen / hette er doch wegen embsigen anhaltens vnd guten vertrawens / so die Stände auff jhn gesetzt / solche Bitt nit abzuschlagen gewußt. Welches er dann J. M. entdecken vnd sie darneben versichern wollen / daß in dessen Verwaltung er allezeit sich den Reichs-vnd Crayßverfassungen gemeß erzeigen wolte.
Nach dem er auch besorgete / es würden von der Verfassung / so im Crayß auff die Bein gebracht würde / allerhand vngleiche Bericht fallen / so verhielte es sich aber darmit also: Nach dem etliche Stände deß Crayses durch schwere Einquartirungen vnd andere Kriegspressurẽ fast gantz außgesogen vnd verderbet / vñ vber diß der Bayerische General Graf Tilly noch newlicher Zeit etlichen Ständen de novo mit solchẽ Molestien getrohet / daß dannenhero für eine Notthurfft erachtet worden / sich in etwas Bereitschafft zusetzen / damit der Crayß von dergleichen Beschwerungen künfftig möchte gefreyet bleiben / worzu er dañ seine Stimme mit gegeben / weil er gesehen / daß auch die Oerter / daran er ein Jus gehabt / mit Einquartirung nit verschonet / vnd auch die Keyserliche Mandata solche Orth zuraumen / von erwehntem General nit respectirt / vnd noch darzu seine Deputirte von desselben Officirern hönisch gehalten worden. Der halben er neben andern Ständen auf Mittel dencken müssen / wie hinfüro diese Land von dergleichen Landverderben könten gesichert werden / zu welchem Zweck dann die jetzige Bereitschafften gerichtet weren.
Deß Nidersächsischen Crayses Fürsten vnd Ständ hielten in dessen / vmb zu deliberiren / wie alle Sachen bey solchem Zustandt am besten anzugreiffen / einen Crayßtag zu Braunschweig / vñ thä_en vnder anderm dem Ober Sächsischen Crayß von jhrem Vorhaben / vnd was sie darzu bewogen / nachfolgenden Bericht:
Fürsten vnd Ständ deß Nidersächsischen Crayses machen jhr Vorhaben / vnd dessen Vrsachen dem Ober-Sächsischẽ Crayß zuwissen. Was massen die Läuffte im Röm. Reich sich je länger je gefährlicher anliessen / das Landverderbliche Kriegswesen auch bißhero so gar nit abgestellet / daß vielmehr fast allenthalben stärckere Kriegsverfassungen / als zuvor niemals verspüret / solches alles were jhnen / deß Ober Sächsischẽ Crayses Chur-Fürsten vnd Ständen wol bekant vnd deßwegen hoch vonnöthen / hierunder ein wachendes Aug zuhaben / sintemal die Erfahrung bezeugete / daß solches Vnheyl biß anhero mehr als zuviel vmb sich gefressen / vnd der Vnschuldige neben dem Schuldigẽ zu Grund gerichtet / darneben dann nit ohn / ob wol die Nidersächs. Crayß der Vnruhe im Reich nie beygepflichtet / sondern wie gehorsamen vnd getrewen Ständen gebührete / an die Key. M. als jhr Oberhaupt sich jederzeit gehalten / vnd aller frembden Händel sich entschlagen / daß man dannoch dieser Vnschuld nicht ge-
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