Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.gleichfals ein Paß an der Weser verloren gangen. Als nun Tilly solcher gestalt den anfang gemacht / ließ er von gedachtem Holtz münden auß an die außschreibende Fürsten deß Nidersächsischen Crayses ein Schreiben ergehen / dieses lauts: Schreiben deß Graffen von Tilly an die Fürsten deß Nidersächsischen Crayses. Sie würden sich noch zuerinnern wissen / auß was Vrsachen die vom König in Dennemarck vorgenommene Werbung gleich anfangs / wegen der Key. M. vnd dero getrewen Ständen jm nachdencklich vnd gefährlich vorkommen / vnd daß er darauf den Nidersächsischen Crayß Ständen beweglich zu Gemüth geführt / vnd dieselbe ermahnt (inmassen jhm solches Key. M. in specie anbefohlen) nit allein auf solche / sondern auch andere dergleichen Werbungen / vermög deß Reichs Satzungen vnd Executions Ordnungen / wie nit weniger der zu folge der von Key. M. selbsten an die Crayß-Stände abgangener vnderschiedlicher Erinnerung vnd Mandaten / fleissige Achtung zugeben / dieselbe zuverhindern vnd zuverhüten / den Crayß vnd dessen Päß darvor zuversichern / vnd da der Crayß sich zu schwach befinden solte / daß die Keyserliche Armada selbigem succurriren wolte / mit angeheffter Versicherung / daß gedachter Nidersächsischer / so wol als andere Crayß bey jhrem jetzigen Stand vnd Freyheit auch Land vnd Leuthen erhalten werden vnd bleiben solten. Dannenhero zuforderst J. Key. M. vnd dero gehorsame Chur-Fürsten vnd Stände kein andere Gedancken wol schöpffen können / als daß der Crayß diesen getrewen Abmahnungen / wie auch der Mülhausisch Schluß vnd Keyserlich versprechen mitbranchten / statt / keines wegs aber zu weiterm Krieg vnd Empörung / wie auch zu dieser Begegnuß / die man nun dargegen vor die Hand nehmen müßte / Anlaß gegeben haben würde / gestalt alle Inconvenientzen / so noch ins künfftig hierauß entspringen möchten / also beschaffen / daß da man nit mit dem Rechsten ein andere zum Frieden zielend Resolution würcklich fassen wird / jhnen alles Vnheil als den rechten Häuptern / Directorn vnd außschreibenden Fürsten deß Nidersächs. Crayses / zu jhrer schweren Verantwortung hinwachsen würde. Dann sie noch in frischem Angedencken tragen würden / daß man jhme anfänglich einige Werbung / so im Nidersächs. Crayß vnter dem Nahmen vnd PatentEN der Kö. M. in Dennemarck / rc. eygner Defension vorgangen / nit geständig seyn wollen / nach dem aber das Gewerb so weit vberhand genommen / daß die Thaten am hellen Tage gelegen / weren die Sachen dahin gebracht worden / daß der Nidersächsische Crayß einen so ansehenlichen Potentaten zum Crayß ObristEN erwehlet / vnd desselben geworbenen Volck / so der Crayß vbernemmen sollen / diesen Schein gemacht / ob were solche Verfassung allein zu Schutz deß Crayses angesehen / gantz ohn daß jemals in deß Crayß Gedancken kommen / was wider Jhre Key. M. vorzunemmen. Wann er sich aber erinnere / was für vnterschiedliche Crayßtäge / vnd absonderliche Convent fürgangen / biß daß man endlich einen Schluß per praetensa majora zu Braunschweig affirmativa, vor dem Crayß Obristen vnd daß der Crayß dem Keyserl. Versprechen nit deferiren / sondern sich armiren solte / erhalten / vnd ob wol etliche vornehme Stände / die erstlich pro negativa votirt, hernach aber den affirmativis, doch nur mit Condition beygefallen / dieselbe es jedoch letztlich selbst solten difficultirt haben / weil derselben Fürsten Landstände sich nit dazu bequemen wöllen / zugeschweigen der andern die expresse protestirt sich durch die majora dißfalls gar nit binden zulassen / vnd dann das jenige so vom Schutz deß Religion vnd Prophanfriedens vnd deß Crayses Defension vorgeschützt würde / also beschaffen / daß die Key. May. beyde Religion-vnd Prophanfrieden aufrichtig zuhalten gäntzlich entschlossen / vnd daß die Evangelische Fürsten vnd Stände dessen von J. Key. M. auch den Catholischen Ständen vnd jhm zu verschiedenen mahlen versichert worden / vnd die Thaten selbst bezeugten / daß einigem Evangelischen Stand / so vor J. Key. M. bißhero gestanden / noch sich der Rebellen Sachen theilhafftig gemacht / nit das geringste zugemutet worden / einen gleichen Verstandt hette es mit jhren Landen vnd Leuthen vnd deß Crayses Defension. Also erscheine / daß die Intention besagter Crayß-Armatur an sich selbsten nit zulässig / noch beständig seyn könte / vmb so viel weniger / weil nunmehr der naher Vlm außgeschriebener Deputation-Tag herzu nahete / vnd die Key. May. Deputirte Chur-Fürsten vnd Stände / in der Person dahin zu erscheinen sich erkläret. Dahero der Nidersächsische Crayß eine schwere Verantwortung auf sich laden würde / da durch jhre so starcke von Tag zu Tag sich nahende Armada ein vnd anderer benachbarter Chur-Fürst vnd Stande / vmb Versicherung willen seiner Land vnd Leut / von Besuchung solches Tags abgehalten / vnd dardurch die heylsame Tagspflege zerschlagen / vnd die Mittel dermal eins zum Frieden zu gelangen / abermals benommen würden. Zu dero fernern Erwegung / daß nunmehr an Tag kommen / wie es dann die Pfältzische zu Heydelberg vnd sonsten gefundene Originalia verrichter Legationen bey den Königen zu Dennemarck / Schweden / Bechlehem Gabor vnd andern mehr Orten mit sich brächten / weil damals Engelland für den Pfaltzgraffen selbst keine Arma ergriffen / also keine andere Vrsachen hetten. Wann aber andere den Anfang per arma machten / man sich alsdann desto mehr der Concurrentz zuversehen. Nun hette sich Engelland zu Wasser vnd Land vnd zwar in specie für den Pfaltzgraffen auffs möglichste movirt / man gebe von mehr andn ein Gleichnuß / als were leichtlich zu inferiren / daß der Pfaltzgraf alle die jenige / welche auf conditionirte weiß Hülf versprochen / der würcklichen Concurrentz vnd Assistentz halben für Obligat halten würd / so hette man von deß Manßfelders Vorhaben die Nachricht / daß er principaliter die völlige Restitution deß Pfaltzgraffen / nit allein zu seinem gewesenen Patrimonial Land / sondern zu der Cron Böheim vnd incorporirten Landen zu befördern gemeinet. Inmassen er solch sein Vorhaben allbereit an etli- gleichfals ein Paß an der Weser verloren gangẽ. Als nun Tilly solcher gestalt den anfang gemacht / ließ er von gedachtem Holtz münden auß an die außschreibende Fürsten deß Nidersächsischen Crayses ein Schreiben ergehẽ / dieses lauts: Schreiben deß Graffen von Tilly an die Fürsten deß Nidersächsischen Crayses. Sie würden sich noch zuerinnern wissen / auß was Vrsachen die vom König in Dennemarck vorgenommene Werbung gleich anfangs / wegen der Key. M. vnd dero getrewen Ständen jm nachdencklich vnd gefährlich vorkommen / vnd daß er darauf den Nidersächsischen Crayß Ständen beweglich zu Gemüth geführt / vnd dieselbe ermahnt (inmassen jhm solches Key. M. in specie anbefohlen) nit allein auf solche / sondern auch andere dergleichen Werbungẽ / vermög deß Reichs Satzungen vnd Executions Ordnungen / wie nit weniger der zu folge der von Key. M. selbsten an die Crayß-Stände abgangener vnderschiedlicher Erinnerung vnd Mandaten / fleissige Achtung zugeben / dieselbe zuverhindern vnd zuverhüten / den Crayß vnd dessen Päß darvor zuversichern / vnd da der Crayß sich zu schwach befinden solte / daß die Keyserliche Armada selbigem succurriren wolte / mit angeheffter Versicherung / daß gedachter Nidersächsischer / so wol als andere Crayß bey jhrem jetzigen Stand vnd Freyheit auch Land vnd Leuthen erhalten werden vnd bleiben solten. Dannenhero zuforderst J. Key. M. vnd dero gehorsame Chur-Fürsten vnd Stände kein andere Gedancken wol schöpffen können / als daß der Crayß diesen getrewen Abmahnungen / wie auch der Mülhausisch Schluß vnd Keyserlich versprechen mitbrãchten / statt / keines wegs aber zu weiterm Krieg vnd Empörung / wie auch zu dieser Begegnuß / die man nun dargegen vor die Hand nehmen müßte / Anlaß gegeben haben würde / gestalt alle Inconvenientzen / so noch ins künfftig hierauß entspringen möchten / also beschaffen / daß da man nit mit dem Rechsten ein andere zum Frieden zielend Resolution würcklich fassen wird / jhnen alles Vnheil als den rechten Häuptern / Directorn vnd außschreibenden Fürsten deß Nidersächs. Crayses / zu jhrer schweren Verantwortung hinwachsen würde. Dann sie noch in frischem Angedencken tragen würden / daß man jhme anfänglich einige Werbung / so im Nidersächs. Crayß vnter dem Nahmen vnd PatentẼ der Kö. M. in Dennemarck / rc. eygner Defension vorgangen / nit geständig seyn wollen / nach dem aber das Gewerb so weit vberhand genommen / daß die Thaten am hellen Tage gelegen / weren die Sachen dahin gebracht worden / daß der Nidersächsische Crayß einen so ansehenlichen Potentaten zum Crayß ObristẼ erwehlet / vnd desselben geworbenen Volck / so der Crayß vbernem̃en sollen / diesen Schein gemacht / ob were solche Verfassung allein zu Schutz deß Crayses angesehen / gantz ohn daß jemals in deß Crayß Gedancken kommen / was wider Jhre Key. M. vorzunemmen. Wann er sich aber erinnere / was für vnterschiedliche Crayßtäge / vñ absonderliche Convent fürgangen / biß daß man endlich einen Schluß per praetensa majora zu Braunschweig affirmativa, vor dem Crayß Obristen vnd daß der Crayß dem Keyserl. Versprechen nit deferiren / sondern sich armiren solte / erhalten / vnd ob wol etliche vornehme Stände / die erstlich pro negativa votirt, hernach aber den affirmativis, doch nur mit Condition beygefallen / dieselbe es jedoch letztlich selbst solten difficultirt haben / weil derselben Fürsten Landstände sich nit dazu bequemen wöllen / zugeschweigen der andern die expressè protestirt sich durch die majora dißfalls gar nit binden zulassen / vnd dann das jenige so vom Schutz deß Religion vnd Prophanfriedens vnd deß Crayses Defension vorgeschützt würde / also beschaffen / daß die Key. May. beyde Religion-vnd Prophanfrieden aufrichtig zuhalten gäntzlich entschlossen / vñ daß die Evangelische Fürsten vnd Stände dessen von J. Key. M. auch den Catholischen Ständen vnd jhm zu verschiedenen mahlen versichert worden / vnd die Thaten selbst bezeugten / daß einigem Evangelischen Stand / so vor J. Key. M. bißhero gestanden / noch sich der Rebellen Sachen theilhafftig gemacht / nit das geringste zugemutet worden / einen gleichen Verstandt hette es mit jhren Landen vnd Leuthen vnd deß Crayses Defension. Also erscheine / daß die Intentiõ besagter Crayß-Armatur an sich selbsten nit zulässig / noch beständig seyn könte / vmb so viel weniger / weil nunmehr der naher Vlm außgeschriebener Deputation-Tag herzu nahete / vnd die Key. May. Deputirte Chur-Fürsten vnd Stände / in der Person dahin zu erscheinen sich erkläret. Dahero der Nidersächsische Crayß eine schwere Verantwortũg auf sich laden würde / da durch jhre so starcke von Tag zu Tag sich nahende Armada ein vnd anderer benachbarter Chur-Fürst vnd Stande / vmb Versicherung willen seiner Land vnd Leut / von Besuchung solches Tags abgehalten / vnd dardurch die heylsame Tagspflege zerschlagen / vnd die Mittel dermal eins zum Frieden zu gelangen / abermals benommen würden. Zu dero fernern Erwegung / daß nunmehr an Tag kommen / wie es dann die Pfältzische zu Heydelberg vnd sonsten gefundene Originalia verrichter Legationen bey den Königen zu Dennemarck / Schweden / Bechlehem Gabor vnd andern mehr Orten mit sich brächten / weil damals Engelland für den Pfaltzgraffen selbst keine Arma ergriffen / also keine andere Vrsachen hetten. Wañ aber andere den Anfang per arma machten / man sich alsdann desto mehr der Concurrentz zuversehẽ. Nun hette sich Engelland zu Wasser vnd Land vñ zwar in specie für den Pfaltzgraffen auffs möglichste movirt / man gebe von mehr andn ein Gleichnuß / als were leichtlich zu inferiren / daß der Pfaltzgraf alle die jenige / welche auf conditionirte weiß Hülf versprochen / der würcklichen Concurrentz vnd Assistentz halben für Obligat halten würd / so hette man von deß Manßfelders Vorhaben die Nachricht / daß er principaliter die völlige Restitution deß Pfaltzgraffen / nit allein zu seinem gewesenen Patrimonial Land / sondern zu der Cron Böheim vnd incorporirten Landen zu befördern gemeinet. Inmassen er solch sein Vorhaben allbereit an etli- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1076" n="953"/> gleichfals ein Paß an der Weser verloren gangẽ.</p> <p>Als nun Tilly solcher gestalt den anfang gemacht / ließ er von gedachtem Holtz münden auß an die außschreibende Fürsten deß Nidersächsischen Crayses ein Schreiben ergehẽ / dieses lauts:</p> <p><note place="left">Schreiben deß Graffen von Tilly an die Fürsten deß Nidersächsischen Crayses.</note> Sie würden sich noch zuerinnern wissen / auß was Vrsachen die vom König in Dennemarck vorgenommene Werbung gleich anfangs / wegen der Key. M. vnd dero getrewen Ständen jm nachdencklich vnd gefährlich vorkommen / vnd daß er darauf den Nidersächsischen Crayß Ständen beweglich zu Gemüth geführt / vnd dieselbe ermahnt (inmassen jhm solches Key. M. in specie anbefohlen) nit allein auf solche / sondern auch andere dergleichen Werbungẽ / vermög deß Reichs Satzungen vnd Executions Ordnungen / wie nit weniger der zu folge der von Key. M. selbsten an die Crayß-Stände abgangener vnderschiedlicher Erinnerung vnd Mandaten / fleissige Achtung zugeben / dieselbe zuverhindern vnd zuverhüten / den Crayß vnd dessen Päß darvor zuversichern / vnd da der Crayß sich zu schwach befinden solte / daß die Keyserliche Armada selbigem succurriren wolte / mit angeheffter Versicherung / daß gedachter Nidersächsischer / so wol als andere Crayß bey jhrem jetzigen Stand vnd Freyheit auch Land vnd Leuthen erhalten werden vnd bleiben solten. Dannenhero zuforderst J. Key. M. vnd dero gehorsame Chur-Fürsten vnd Stände kein andere Gedancken wol schöpffen können / als daß der Crayß diesen getrewen Abmahnungen / wie auch der Mülhausisch Schluß vnd Keyserlich versprechen mitbrãchten / statt / keines wegs aber zu weiterm Krieg vnd Empörung / wie auch zu dieser Begegnuß / die man nun dargegen vor die Hand nehmen müßte / Anlaß gegeben haben würde / gestalt alle Inconvenientzen / so noch ins künfftig hierauß entspringen möchten / also beschaffen / daß da man nit mit dem Rechsten ein andere zum Frieden zielend Resolution würcklich fassen wird / jhnen alles Vnheil als den rechten Häuptern / Directorn vnd außschreibenden Fürsten deß Nidersächs. Crayses / zu jhrer schweren Verantwortung hinwachsen würde.</p> <p>Dann sie noch in frischem Angedencken tragen würden / daß man jhme anfänglich einige Werbung / so im Nidersächs. Crayß vnter dem Nahmen vnd PatentẼ der Kö. M. in Dennemarck / rc. eygner Defension vorgangen / nit geständig seyn wollen / nach dem aber das Gewerb so weit vberhand genommen / daß die Thaten am hellen Tage gelegen / weren die Sachen dahin gebracht worden / daß der Nidersächsische Crayß einen so ansehenlichen Potentaten zum Crayß ObristẼ erwehlet / vnd desselben geworbenen Volck / so der Crayß vbernem̃en sollen / diesen Schein gemacht / ob were solche Verfassung allein zu Schutz deß Crayses angesehen / gantz ohn daß jemals in deß Crayß Gedancken kommen / was wider Jhre Key. M. vorzunemmen.</p> <p>Wann er sich aber erinnere / was für vnterschiedliche Crayßtäge / vñ absonderliche Convent fürgangen / biß daß man endlich einen Schluß per praetensa majora zu Braunschweig affirmativa, vor dem Crayß Obristen vnd daß der Crayß dem Keyserl. Versprechen nit deferiren / sondern sich armiren solte / erhalten / vnd ob wol etliche vornehme Stände / die erstlich pro negativa votirt, hernach aber den affirmativis, doch nur mit Condition beygefallen / dieselbe es jedoch letztlich selbst solten difficultirt haben / weil derselben Fürsten Landstände sich nit dazu bequemen wöllen / zugeschweigen der andern die expressè protestirt sich durch die majora dißfalls gar nit binden zulassen / vnd dann das jenige so vom Schutz deß Religion vnd Prophanfriedens vnd deß Crayses Defension vorgeschützt würde / also beschaffen / daß die Key. May. beyde Religion-vnd Prophanfrieden aufrichtig zuhalten gäntzlich entschlossen / vñ daß die Evangelische Fürsten vnd Stände dessen von J. Key. M. auch den Catholischen Ständen vnd jhm zu verschiedenen mahlen versichert worden / vnd die Thaten selbst bezeugten / daß einigem Evangelischen Stand / so vor J. Key. M. bißhero gestanden / noch sich der Rebellen Sachen theilhafftig gemacht / nit das geringste zugemutet worden / einen gleichen Verstandt hette es mit jhren Landen vnd Leuthen vnd deß Crayses Defension.</p> <p>Also erscheine / daß die Intentiõ besagter Crayß-Armatur an sich selbsten nit zulässig / noch beständig seyn könte / vmb so viel weniger / weil nunmehr der naher Vlm außgeschriebener Deputation-Tag herzu nahete / vnd die Key. May. Deputirte Chur-Fürsten vnd Stände / in der Person dahin zu erscheinen sich erkläret.</p> <p>Dahero der Nidersächsische Crayß eine schwere Verantwortũg auf sich laden würde / da durch jhre so starcke von Tag zu Tag sich nahende Armada ein vnd anderer benachbarter Chur-Fürst vnd Stande / vmb Versicherung willen seiner Land vnd Leut / von Besuchung solches Tags abgehalten / vnd dardurch die heylsame Tagspflege zerschlagen / vnd die Mittel dermal eins zum Frieden zu gelangen / abermals benommen würden.</p> <p>Zu dero fernern Erwegung / daß nunmehr an Tag kommen / wie es dann die Pfältzische zu Heydelberg vnd sonsten gefundene Originalia verrichter Legationen bey den Königen zu Dennemarck / Schweden / Bechlehem Gabor vnd andern mehr Orten mit sich brächten / weil damals Engelland für den Pfaltzgraffen selbst keine Arma ergriffen / also keine andere Vrsachen hetten. Wañ aber andere den Anfang per arma machten / man sich alsdann desto mehr der Concurrentz zuversehẽ. Nun hette sich Engelland zu Wasser vnd Land vñ zwar in specie für den Pfaltzgraffen auffs möglichste movirt / man gebe von mehr andn ein Gleichnuß / als were leichtlich zu inferiren / daß der Pfaltzgraf alle die jenige / welche auf conditionirte weiß Hülf versprochen / der würcklichen Concurrentz vnd Assistentz halben für Obligat halten würd / so hette man von deß Manßfelders Vorhaben die Nachricht / daß er principaliter die völlige Restitution deß Pfaltzgraffen / nit allein zu seinem gewesenen Patrimonial Land / sondern zu der Cron Böheim vnd incorporirten Landen zu befördern gemeinet. Inmassen er solch sein Vorhaben allbereit an etli- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [953/1076]
gleichfals ein Paß an der Weser verloren gangẽ.
Als nun Tilly solcher gestalt den anfang gemacht / ließ er von gedachtem Holtz münden auß an die außschreibende Fürsten deß Nidersächsischen Crayses ein Schreiben ergehẽ / dieses lauts:
Sie würden sich noch zuerinnern wissen / auß was Vrsachen die vom König in Dennemarck vorgenommene Werbung gleich anfangs / wegen der Key. M. vnd dero getrewen Ständen jm nachdencklich vnd gefährlich vorkommen / vnd daß er darauf den Nidersächsischen Crayß Ständen beweglich zu Gemüth geführt / vnd dieselbe ermahnt (inmassen jhm solches Key. M. in specie anbefohlen) nit allein auf solche / sondern auch andere dergleichen Werbungẽ / vermög deß Reichs Satzungen vnd Executions Ordnungen / wie nit weniger der zu folge der von Key. M. selbsten an die Crayß-Stände abgangener vnderschiedlicher Erinnerung vnd Mandaten / fleissige Achtung zugeben / dieselbe zuverhindern vnd zuverhüten / den Crayß vnd dessen Päß darvor zuversichern / vnd da der Crayß sich zu schwach befinden solte / daß die Keyserliche Armada selbigem succurriren wolte / mit angeheffter Versicherung / daß gedachter Nidersächsischer / so wol als andere Crayß bey jhrem jetzigen Stand vnd Freyheit auch Land vnd Leuthen erhalten werden vnd bleiben solten. Dannenhero zuforderst J. Key. M. vnd dero gehorsame Chur-Fürsten vnd Stände kein andere Gedancken wol schöpffen können / als daß der Crayß diesen getrewen Abmahnungen / wie auch der Mülhausisch Schluß vnd Keyserlich versprechen mitbrãchten / statt / keines wegs aber zu weiterm Krieg vnd Empörung / wie auch zu dieser Begegnuß / die man nun dargegen vor die Hand nehmen müßte / Anlaß gegeben haben würde / gestalt alle Inconvenientzen / so noch ins künfftig hierauß entspringen möchten / also beschaffen / daß da man nit mit dem Rechsten ein andere zum Frieden zielend Resolution würcklich fassen wird / jhnen alles Vnheil als den rechten Häuptern / Directorn vnd außschreibenden Fürsten deß Nidersächs. Crayses / zu jhrer schweren Verantwortung hinwachsen würde.
Schreiben deß Graffen von Tilly an die Fürsten deß Nidersächsischen Crayses. Dann sie noch in frischem Angedencken tragen würden / daß man jhme anfänglich einige Werbung / so im Nidersächs. Crayß vnter dem Nahmen vnd PatentẼ der Kö. M. in Dennemarck / rc. eygner Defension vorgangen / nit geständig seyn wollen / nach dem aber das Gewerb so weit vberhand genommen / daß die Thaten am hellen Tage gelegen / weren die Sachen dahin gebracht worden / daß der Nidersächsische Crayß einen so ansehenlichen Potentaten zum Crayß ObristẼ erwehlet / vnd desselben geworbenen Volck / so der Crayß vbernem̃en sollen / diesen Schein gemacht / ob were solche Verfassung allein zu Schutz deß Crayses angesehen / gantz ohn daß jemals in deß Crayß Gedancken kommen / was wider Jhre Key. M. vorzunemmen.
Wann er sich aber erinnere / was für vnterschiedliche Crayßtäge / vñ absonderliche Convent fürgangen / biß daß man endlich einen Schluß per praetensa majora zu Braunschweig affirmativa, vor dem Crayß Obristen vnd daß der Crayß dem Keyserl. Versprechen nit deferiren / sondern sich armiren solte / erhalten / vnd ob wol etliche vornehme Stände / die erstlich pro negativa votirt, hernach aber den affirmativis, doch nur mit Condition beygefallen / dieselbe es jedoch letztlich selbst solten difficultirt haben / weil derselben Fürsten Landstände sich nit dazu bequemen wöllen / zugeschweigen der andern die expressè protestirt sich durch die majora dißfalls gar nit binden zulassen / vnd dann das jenige so vom Schutz deß Religion vnd Prophanfriedens vnd deß Crayses Defension vorgeschützt würde / also beschaffen / daß die Key. May. beyde Religion-vnd Prophanfrieden aufrichtig zuhalten gäntzlich entschlossen / vñ daß die Evangelische Fürsten vnd Stände dessen von J. Key. M. auch den Catholischen Ständen vnd jhm zu verschiedenen mahlen versichert worden / vnd die Thaten selbst bezeugten / daß einigem Evangelischen Stand / so vor J. Key. M. bißhero gestanden / noch sich der Rebellen Sachen theilhafftig gemacht / nit das geringste zugemutet worden / einen gleichen Verstandt hette es mit jhren Landen vnd Leuthen vnd deß Crayses Defension.
Also erscheine / daß die Intentiõ besagter Crayß-Armatur an sich selbsten nit zulässig / noch beständig seyn könte / vmb so viel weniger / weil nunmehr der naher Vlm außgeschriebener Deputation-Tag herzu nahete / vnd die Key. May. Deputirte Chur-Fürsten vnd Stände / in der Person dahin zu erscheinen sich erkläret.
Dahero der Nidersächsische Crayß eine schwere Verantwortũg auf sich laden würde / da durch jhre so starcke von Tag zu Tag sich nahende Armada ein vnd anderer benachbarter Chur-Fürst vnd Stande / vmb Versicherung willen seiner Land vnd Leut / von Besuchung solches Tags abgehalten / vnd dardurch die heylsame Tagspflege zerschlagen / vnd die Mittel dermal eins zum Frieden zu gelangen / abermals benommen würden.
Zu dero fernern Erwegung / daß nunmehr an Tag kommen / wie es dann die Pfältzische zu Heydelberg vnd sonsten gefundene Originalia verrichter Legationen bey den Königen zu Dennemarck / Schweden / Bechlehem Gabor vnd andern mehr Orten mit sich brächten / weil damals Engelland für den Pfaltzgraffen selbst keine Arma ergriffen / also keine andere Vrsachen hetten. Wañ aber andere den Anfang per arma machten / man sich alsdann desto mehr der Concurrentz zuversehẽ. Nun hette sich Engelland zu Wasser vnd Land vñ zwar in specie für den Pfaltzgraffen auffs möglichste movirt / man gebe von mehr andn ein Gleichnuß / als were leichtlich zu inferiren / daß der Pfaltzgraf alle die jenige / welche auf conditionirte weiß Hülf versprochen / der würcklichen Concurrentz vnd Assistentz halben für Obligat halten würd / so hette man von deß Manßfelders Vorhaben die Nachricht / daß er principaliter die völlige Restitution deß Pfaltzgraffen / nit allein zu seinem gewesenen Patrimonial Land / sondern zu der Cron Böheim vnd incorporirten Landen zu befördern gemeinet. Inmassen er solch sein Vorhaben allbereit an etli-
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