Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.gemäß / das Volck / als welches halben weder Jh. May. noch andere gehorsame Chur-Fürsten vnd Stände / sich nit genugsamm versichert halten könten / abdancken / zu keinem weitläufftigen Wesen Vrsach geben / sondern vielmehr die friedfertige Consilia, vermittelst deß angestelten Deputation-Tags befördern helffen. Königs in Dennemarck Antwort auff das Keys. Schreiben. Dieses Schreiben hat der König zu Verden / nach dem er wegen seines gethanen Falls wider zu recht kommen / empfangen / vnd darauff den 23. Augusti also geantwortet: Wie er bey vbernommenem Crayß Obristen Ampt vnd angestelter Defensionsverfassung ein solche sichere Declaration seines friedliebenden Gemüths gethan / daß J. Key. M. Jhro weder eins noch dz ander mit Fug hette mißfallen lassen können / also könte er nicht absehen / ob dahero / weil er den Röm. Reich nit allein mit Pflichten verwandt / in jn wegen Führung deß Crayß Obristen Ampts Zweiffel zusetzen / zumal sein Großvatter König Christian III. wie auch sein Vatter Hertzog Adolph von Schleßwick Holstein dasselbe Ampt getragen / vnd were jhnen von den Reichs Constitutionib. solchs so wenig prawcludirt worden / als sie die Marggraffen von Brandenburg / welche wegen der Preussischen Lehen der Cron Polen mit Pflichten verwandt / an solchem oder andern dergleichen Reichs Emptern im Obersächs-vnd Fränckischen Crayß verhinderten / zugeschweigen / daß bey angedeutetem Verstandt der Reichs Constitutionen / die beschehene Executiones, welche außwertige König / vnderm Praetext eines Reichs Standes zu Werck gerichtet / sich weit weniger würden justificiren lassen. Ebenmessiger gestalt notificierte sich das angestelte Crayß Defensionwerck selbst / weil der Crayß durch vnverantwortliche Pressuren / auch den Keyserlichen Assecurationen vnd Mandaten zuwider / von der Bayerischen Armee bißhero getruckt / vnd mit einer Einquartirung vber die ander / auch zu der Zeit beschweret worden / da kein Apparentz einiger widrigen Armatur im Reich gewesen / vnd der Ober-vnd Nidersächsische Crayß jhr Volck licentirt gehabt. Darauß dann leicht zuschliessen / ob nicht gedachte Bayerische auff den Nidersächsischen Frontiren vnderhaltene Armaden / zumal sie einem Stand nach dem andern grosse Beschwerde zugefüget / auch noch ferner angetrohet / bey vielen getrewen Ständen nicht vnzimblichen Nachdencken / vnd gerechte Gelosie erweckt / bevorab den Fürsten vnd Ständen deß Nidersächsischen Crayses verdächtig worden; vnd ob selbe den bevorstehenden Deputation Tag / weil sie sich nunmehr selbst nach jhrem Geheiß vnd Willen zu formalisiren / mit Mord / Raub vnd Brandt recht herfür thäte / allen wahren Patrioten zun höchsten verdächtig machte / wo nicht gar verhindern möchte. Er bekennete / daß man sich deß jenigen noch weiter besorgte / daß man so lang auß gestanden / vnd das sich nunmehr im Werck erwiese / auß welcher Sorgfalt dann sein zu seines Reichs Behuff geworben Volck dem Crayß vberlassen worden / er auch wegen dessen Versicherung neben andern Crayß Fürsten vnd Ständen consultiret / zu jetziger nothgetrengten defension einen Schluß per majora zu machen / die weniger dissentirende beym Crayß hergebrachter Schuldigkeit Ampts wegen ermahnen helffen / könte aber bey sich nit ermessen / daß J. Key. M. dahero Vrsach solte nehmen können / an seiner vnd anderer Crayß Stände veränderter im Werck erwiesener Devotion zu zweiffeln / seinem Erbieten vnd bißhero gepflogener guten Correspondentz fernern Glauben zuverweigern / vnd sich einiger Alteration seines geneigten Gemüths zu verhütung fernern Blutvergiessens einbilden zulassen / weil J. M. nit vnwissend were sein gute Intention / den Frieden im Reich durch seine Interposition widerumb einzuführen / vnnd alle Extremiteten / so viel müglich zu praecaviren: Inmassen er dann dieser seiner Intention widrige Consilia, Offerten vnd Realmittel bißhero nit acceptiert sondern außgeschlagen / so weit fehlete es / daß seines vnd deß Crayses Armada sich ausser den Schrancken einer abgetrungenen Defension jemanden zu offendiren solte vndernommen haben. Hielte es derwegen für eine den Reichs Constitutionen / der Keyserlichen beschwornen Capitulation vnd der Teutschen Libertät zuwider lauffende Procedur / daß J. M. von feindseligen Leuten / welche den Frieden zu zerstören geneigt / vnd sonder zweiffel den Nidersächsischen Crayß längst gern ruinirt gesehen hetten / dahin bewogen worden daß sie dem Bayerischen Generaln vnd Hertzogen von Friedland Befehl gegeben / jhn wider alle Rechten feindlich zu vberziehen / vnd mit Gewalt die Disar mirung zubehaupten. Befinde auch J. Key. M. an jhn gethanes Ersuchen also beschaffen / vngeacht er sonst seiner friedfertigen Intention nachzusetzen geneigt / daß demnach solchem Anmuthen / bey dergleichen vnverschuldten Sachen / vnd zu schmälerung seiner Königl. Reputation / so wol deß Nidersächs. Crayses Verheerung angesehenem modo procedendi, statt zugeben nit rathsamb / sondern achtete sich schuldig / den Crayß für vnbillichem Gewalt so lang zubeschützen / biß auf anderweiten Befehl J. Key. M. der Bayerische General die occupierte Päß restituirt / das Volck auß dem Crayß abgeführt / vnd von dergleichen Hostiliteten ins künfftig genugsamm versichert würde. Auf welchen fall er J. Key. M. Begehren nachzukommen vnd sich aller gebühr zuerzeigen hiermit erbietig were. Im widrigen fall würde er die Mittel an die Hand nehmen müssen / darzu er offt sollicitirt worden / sich aber biß Dato noch nit verbündlich machen wollen. Bedinge sonsten vor Gott vnd der gantzen Christenheit / daß er mehr zu einem sichern Frieden / als darzu geneigt were: vnd wolte die Verantwortung alles Vnheils vnd Blutvergiessen / so alsdann erfolgen möchte / denen heimgestellet haben / die jhn zu solcher Handhabung seines Königlichen Respects / auch Defension deß Crayses vnd seiner eygenen Landen genöthiget. König in Spanien mahnet den König in Dennemarck von seinem Vorhaben ab. Vnder andern bemühete sich auch König Philippus in Spanien den König in Dennemarck von seinem Vorhaben abwendig zumachen / vnd fertigte zu solchem End den Freyherrn Johann gemäß / das Volck / als welches halben weder Jh. May. noch andere gehorsame Chur-Fürsten vnd Stände / sich nit genugsam̃ versichert halten könten / abdancken / zu keinem weitläufftigen Wesen Vrsach geben / sondern vielmehr die friedfertige Consilia, vermittelst deß angestelten Deputation-Tags befördern helffen. Königs in Dennemarck Antwort auff das Keys. Schreiben. Dieses Schreiben hat der König zu Verden / nach dem er wegen seines gethanen Falls wider zu recht kommen / empfangen / vnd darauff den 23. Augusti also geantwortet: Wie er bey vbernommenem Crayß Obristen Ampt vnd angestelter Defensionsverfassung ein solche sichere Declaration seines friedliebendẽ Gemüths gethan / daß J. Key. M. Jhro weder eins noch dz ander mit Fug hette mißfallen lassen können / also könte er nicht absehen / ob dahero / weil er dẽ Röm. Reich nit allein mit Pflichten verwandt / in jn wegen Führung deß Crayß Obristen Ampts Zweiffel zusetzen / zumal sein Großvatter König Christian III. wie auch sein Vatter Hertzog Adolph von Schleßwick Holstein dasselbe Ampt getragen / vnd were jhnen von den Reichs Constitutionib. solchs so wenig prawcludirt worden / als sie die Marggraffen von Brandenburg / welche wegẽ der Preussischen Lehen der Cron Polen mit Pflichten verwandt / an solchem oder andern dergleichẽ Reichs Emptern im Obersächs-vnd Fränckischen Crayß verhinderten / zugeschweigẽ / daß bey angedeutetem Verstandt der Reichs Constitutionẽ / die beschehene Executiones, welche außwertige König / vnderm Praetext eines Reichs Standes zu Werck gerichtet / sich weit weniger würden justificiren lassen. Ebenmessiger gestalt notificierte sich das angestelte Crayß Defensionwerck selbst / weil der Crayß durch vnverantwortliche Pressurẽ / auch den Keyserlichen Assecurationen vnd Mandaten zuwider / von der Bayerischen Armee bißhero getruckt / vnd mit einer Einquartirung vber die ander / auch zu der Zeit beschweret worden / da kein Apparentz einiger widrigen Armatur im Reich gewesen / vnd der Ober-vnd Nidersächsische Crayß jhr Volck licentirt gehabt. Darauß dann leicht zuschliessen / ob nicht gedachte Bayerische auff den Nidersächsischen Frontiren vnderhaltene Armaden / zumal sie einem Stand nach dem andern grosse Beschwerde zugefüget / auch noch ferner angetrohet / bey vielen getrewen Ständen nicht vnzimblichen Nachdenckẽ / vnd gerechte Gelosie erweckt / bevorab den Fürsten vnd Ständen deß Nidersächsischẽ Crayses verdächtig worden; vnd ob selbe den bevorstehenden Deputation Tag / weil sie sich nunmehr selbst nach jhrem Geheiß vnd Willen zu formalisirẽ / mit Mord / Raub vnd Brandt recht herfür thäte / allen wahren Patrioten zũ höchsten verdächtig machte / wo nicht gar verhindern möchte. Er bekennete / daß man sich deß jenigẽ noch weiter besorgte / daß man so lang auß gestanden / vnd das sich nunmehr im Werck erwiese / auß welcher Sorgfalt dann sein zu seines Reichs Behuff geworben Volck dem Crayß vberlassen worden / er auch wegen dessen Versicherung neben andern Crayß Fürsten vnd Ständẽ consultiret / zu jetziger nothgetrengten defension einen Schluß per majora zu machen / die weniger dissentirende beym Crayß hergebrachter Schuldigkeit Ampts wegen ermahnen helffen / könte aber bey sich nit ermessen / daß J. Key. M. dahero Vrsach solte nehmen können / an seiner vnd anderer Crayß Stände veränderter im Werck erwiesener Devotiõ zu zweiffeln / seinem Erbieten vnd bißhero gepflogener guten Correspondentz fernern Glauben zuverweigern / vnd sich einiger Alteration seines geneigten Gemüths zu verhütũg fernern Blutvergiessens einbilden zulassen / weil J. M. nit vnwissend were sein gute Intention / den Frieden im Reich durch seine Interposition widerumb einzuführen / vnnd alle Extremiteten / so viel müglich zu praecaviren: Inmassen er dann dieser seiner Intention widrige Consilia, Offerten vnd Realmittel bißhero nit acceptiert sondern außgeschlagen / so weit fehlete es / daß seines vnd deß Crayses Armada sich ausser dẽ Schrancken einer abgetrungenen Defension jemanden zu offendiren solte vndernommen habẽ. Hielte es derwegen für eine den Reichs Constitutionen / der Keyserlichen beschwornen Capitulatiõ vnd der Teutschen Libertät zuwider lauffende Procedur / daß J. M. von feindseligen Leuten / welche den Frieden zu zerstören geneigt / vnd sonder zweiffel den Nidersächsischẽ Crayß längst gern ruinirt gesehen hetten / dahin bewogen wordẽ daß sie dem Bayerischen Generaln vnd Hertzogen von Friedland Befehl gegeben / jhn wider alle Rechtẽ feindlich zu vberziehẽ / vnd mit Gewalt die Disar mirũg zubehaupten. Befinde auch J. Key. M. an jhn gethanes Ersuchẽ also beschaffen / vngeacht er sonst seiner friedfertigen Intention nachzusetzẽ geneigt / daß demnach solchem Anmuthen / bey dergleichen vnverschuldten Sachen / vnd zu schmälerung seiner Königl. Reputation / so wol deß Nidersächs. Crayses Verheerung angesehenem modo procedendi, statt zugeben nit rathsamb / sondern achtete sich schuldig / den Crayß für vnbillichem Gewalt so lang zubeschützen / biß auf anderweitẽ Befehl J. Key. M. der Bayerische General die occupierte Päß restituirt / das Volck auß dem Crayß abgeführt / vnd von dergleichen Hostiliteten ins künfftig genugsam̃ versichert würde. Auf welchen fall er J. Key. M. Begehren nachzukommen vnd sich aller gebühr zuerzeigen hiermit erbietig were. Im widrigen fall würde er die Mittel an die Hand nehmen müssen / darzu er offt sollicitirt worden / sich aber biß Dato noch nit verbündlich machen wollen. Bedinge sonsten vor Gott vnd der gantzen Christenheit / daß er mehr zu einem sichern Frieden / als darzu geneigt were: vñ wolte die Verantwortung alles Vnheils vnd Blutvergiessen / so alsdann erfolgen möchte / denen heimgestellet haben / die jhn zu solcher Handhabung seines Königlichen Respects / auch Defension deß Crayses vnd seiner eygenen Landen genöthiget. König in Spanien mahnet den König in Dennemarck von seinem Vorhaben ab. Vnder andern bemühete sich auch König Philippus in Spanien den König in Dennemarck von seinem Vorhaben abwendig zumachen / vnd fertigte zu solchem End den Freyherrn Johann <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1082" n="959"/> gemäß / das Volck / als welches halben weder Jh. May. noch andere gehorsame Chur-Fürsten vnd Stände / sich nit genugsam̃ versichert halten könten / abdancken / zu keinem weitläufftigen Wesen Vrsach geben / sondern vielmehr die friedfertige Consilia, vermittelst deß angestelten Deputation-Tags befördern helffen.</p> <p><note place="left">Königs in Dennemarck Antwort auff das Keys. Schreiben.</note> Dieses Schreiben hat der König zu Verden / nach dem er wegen seines gethanen Falls wider zu recht kommen / empfangen / vnd darauff den 23. Augusti also geantwortet:</p> <p>Wie er bey vbernommenem Crayß Obristen Ampt vnd angestelter Defensionsverfassung ein solche sichere Declaration seines friedliebendẽ Gemüths gethan / daß J. Key. M. Jhro weder eins noch dz ander mit Fug hette mißfallen lassen können / also könte er nicht absehen / ob dahero / weil er dẽ Röm. Reich nit allein mit Pflichten verwandt / in jn wegen Führung deß Crayß Obristen Ampts Zweiffel zusetzen / zumal sein Großvatter König Christian III. wie auch sein Vatter Hertzog Adolph von Schleßwick Holstein dasselbe Ampt getragen / vnd were jhnen von den Reichs Constitutionib. solchs so wenig prawcludirt worden / als sie die Marggraffen von Brandenburg / welche wegẽ der Preussischen Lehen der Cron Polen mit Pflichten verwandt / an solchem oder andern dergleichẽ Reichs Emptern im Obersächs-vnd Fränckischen Crayß verhinderten / zugeschweigẽ / daß bey angedeutetem Verstandt der Reichs Constitutionẽ / die beschehene Executiones, welche außwertige König / vnderm Praetext eines Reichs Standes zu Werck gerichtet / sich weit weniger würden justificiren lassen.</p> <p>Ebenmessiger gestalt notificierte sich das angestelte Crayß Defensionwerck selbst / weil der Crayß durch vnverantwortliche Pressurẽ / auch den Keyserlichen Assecurationen vnd Mandaten zuwider / von der Bayerischen Armee bißhero getruckt / vnd mit einer Einquartirung vber die ander / auch zu der Zeit beschweret worden / da kein Apparentz einiger widrigen Armatur im Reich gewesen / vnd der Ober-vnd Nidersächsische Crayß jhr Volck licentirt gehabt. Darauß dann leicht zuschliessen / ob nicht gedachte Bayerische auff den Nidersächsischen Frontiren vnderhaltene Armaden / zumal sie einem Stand nach dem andern grosse Beschwerde zugefüget / auch noch ferner angetrohet / bey vielen getrewen Ständen nicht vnzimblichen Nachdenckẽ / vnd gerechte Gelosie erweckt / bevorab den Fürsten vnd Ständen deß Nidersächsischẽ Crayses verdächtig worden; vnd ob selbe den bevorstehenden Deputation Tag / weil sie sich nunmehr selbst nach jhrem Geheiß vnd Willen zu formalisirẽ / mit Mord / Raub vnd Brandt recht herfür thäte / allen wahren Patrioten zũ höchsten verdächtig machte / wo nicht gar verhindern möchte.</p> <p>Er bekennete / daß man sich deß jenigẽ noch weiter besorgte / daß man so lang auß gestanden / vnd das sich nunmehr im Werck erwiese / auß welcher Sorgfalt dann sein zu seines Reichs Behuff geworben Volck dem Crayß vberlassen worden / er auch wegen dessen Versicherung neben andern Crayß Fürsten vnd Ständẽ consultiret / zu jetziger nothgetrengten defension einen Schluß per majora zu machen / die weniger dissentirende beym Crayß hergebrachter Schuldigkeit Ampts wegen ermahnen helffen / könte aber bey sich nit ermessen / daß J. Key. M. dahero Vrsach solte nehmen können / an seiner vnd anderer Crayß Stände veränderter im Werck erwiesener Devotiõ zu zweiffeln / seinem Erbieten vnd bißhero gepflogener guten Correspondentz fernern Glauben zuverweigern / vnd sich einiger Alteration seines geneigten Gemüths zu verhütũg fernern Blutvergiessens einbilden zulassen / weil J. M. nit vnwissend were sein gute Intention / den Frieden im Reich durch seine Interposition widerumb einzuführen / vnnd alle Extremiteten / so viel müglich zu praecaviren: Inmassen er dann dieser seiner Intention widrige Consilia, Offerten vnd Realmittel bißhero nit acceptiert sondern außgeschlagen / so weit fehlete es / daß seines vnd deß Crayses Armada sich ausser dẽ Schrancken einer abgetrungenen Defension jemanden zu offendiren solte vndernommen habẽ. Hielte es derwegen für eine den Reichs Constitutionen / der Keyserlichen beschwornen Capitulatiõ vnd der Teutschen Libertät zuwider lauffende Procedur / daß J. M. von feindseligen Leuten / welche den Frieden zu zerstören geneigt / vnd sonder zweiffel den Nidersächsischẽ Crayß längst gern ruinirt gesehen hetten / dahin bewogen wordẽ daß sie dem Bayerischen Generaln vnd Hertzogen von Friedland Befehl gegeben / jhn wider alle Rechtẽ feindlich zu vberziehẽ / vnd mit Gewalt die Disar mirũg zubehaupten. Befinde auch J. Key. M. an jhn gethanes Ersuchẽ also beschaffen / vngeacht er sonst seiner friedfertigen Intention nachzusetzẽ geneigt / daß demnach solchem Anmuthen / bey dergleichen vnverschuldten Sachen / vnd zu schmälerung seiner Königl. Reputation / so wol deß Nidersächs. Crayses Verheerung angesehenem modo procedendi, statt zugeben nit rathsamb / sondern achtete sich schuldig / den Crayß für vnbillichem Gewalt so lang zubeschützen / biß auf anderweitẽ Befehl J. Key. M. der Bayerische General die occupierte Päß restituirt / das Volck auß dem Crayß abgeführt / vnd von dergleichen Hostiliteten ins künfftig genugsam̃ versichert würde. Auf welchen fall er J. Key. M. Begehren nachzukommen vnd sich aller gebühr zuerzeigen hiermit erbietig were. Im widrigen fall würde er die Mittel an die Hand nehmen müssen / darzu er offt sollicitirt worden / sich aber biß Dato noch nit verbündlich machen wollen. Bedinge sonsten vor Gott vnd der gantzen Christenheit / daß er mehr zu einem sichern Frieden / als darzu geneigt were: vñ wolte die Verantwortung alles Vnheils vnd Blutvergiessen / so alsdann erfolgen möchte / denen heimgestellet haben / die jhn zu solcher Handhabung seines Königlichen Respects / auch Defension deß Crayses vnd seiner eygenen Landen genöthiget.</p> <p><note place="right">König in Spanien mahnet den König in Dennemarck von seinem Vorhaben ab.</note> Vnder andern bemühete sich auch König Philippus in Spanien den König in Dennemarck von seinem Vorhaben abwendig zumachen / vnd fertigte zu solchem End den Freyherrn Johann </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [959/1082]
gemäß / das Volck / als welches halben weder Jh. May. noch andere gehorsame Chur-Fürsten vnd Stände / sich nit genugsam̃ versichert halten könten / abdancken / zu keinem weitläufftigen Wesen Vrsach geben / sondern vielmehr die friedfertige Consilia, vermittelst deß angestelten Deputation-Tags befördern helffen.
Dieses Schreiben hat der König zu Verden / nach dem er wegen seines gethanen Falls wider zu recht kommen / empfangen / vnd darauff den 23. Augusti also geantwortet:
Königs in Dennemarck Antwort auff das Keys. Schreiben. Wie er bey vbernommenem Crayß Obristen Ampt vnd angestelter Defensionsverfassung ein solche sichere Declaration seines friedliebendẽ Gemüths gethan / daß J. Key. M. Jhro weder eins noch dz ander mit Fug hette mißfallen lassen können / also könte er nicht absehen / ob dahero / weil er dẽ Röm. Reich nit allein mit Pflichten verwandt / in jn wegen Führung deß Crayß Obristen Ampts Zweiffel zusetzen / zumal sein Großvatter König Christian III. wie auch sein Vatter Hertzog Adolph von Schleßwick Holstein dasselbe Ampt getragen / vnd were jhnen von den Reichs Constitutionib. solchs so wenig prawcludirt worden / als sie die Marggraffen von Brandenburg / welche wegẽ der Preussischen Lehen der Cron Polen mit Pflichten verwandt / an solchem oder andern dergleichẽ Reichs Emptern im Obersächs-vnd Fränckischen Crayß verhinderten / zugeschweigẽ / daß bey angedeutetem Verstandt der Reichs Constitutionẽ / die beschehene Executiones, welche außwertige König / vnderm Praetext eines Reichs Standes zu Werck gerichtet / sich weit weniger würden justificiren lassen.
Ebenmessiger gestalt notificierte sich das angestelte Crayß Defensionwerck selbst / weil der Crayß durch vnverantwortliche Pressurẽ / auch den Keyserlichen Assecurationen vnd Mandaten zuwider / von der Bayerischen Armee bißhero getruckt / vnd mit einer Einquartirung vber die ander / auch zu der Zeit beschweret worden / da kein Apparentz einiger widrigen Armatur im Reich gewesen / vnd der Ober-vnd Nidersächsische Crayß jhr Volck licentirt gehabt. Darauß dann leicht zuschliessen / ob nicht gedachte Bayerische auff den Nidersächsischen Frontiren vnderhaltene Armaden / zumal sie einem Stand nach dem andern grosse Beschwerde zugefüget / auch noch ferner angetrohet / bey vielen getrewen Ständen nicht vnzimblichen Nachdenckẽ / vnd gerechte Gelosie erweckt / bevorab den Fürsten vnd Ständen deß Nidersächsischẽ Crayses verdächtig worden; vnd ob selbe den bevorstehenden Deputation Tag / weil sie sich nunmehr selbst nach jhrem Geheiß vnd Willen zu formalisirẽ / mit Mord / Raub vnd Brandt recht herfür thäte / allen wahren Patrioten zũ höchsten verdächtig machte / wo nicht gar verhindern möchte.
Er bekennete / daß man sich deß jenigẽ noch weiter besorgte / daß man so lang auß gestanden / vnd das sich nunmehr im Werck erwiese / auß welcher Sorgfalt dann sein zu seines Reichs Behuff geworben Volck dem Crayß vberlassen worden / er auch wegen dessen Versicherung neben andern Crayß Fürsten vnd Ständẽ consultiret / zu jetziger nothgetrengten defension einen Schluß per majora zu machen / die weniger dissentirende beym Crayß hergebrachter Schuldigkeit Ampts wegen ermahnen helffen / könte aber bey sich nit ermessen / daß J. Key. M. dahero Vrsach solte nehmen können / an seiner vnd anderer Crayß Stände veränderter im Werck erwiesener Devotiõ zu zweiffeln / seinem Erbieten vnd bißhero gepflogener guten Correspondentz fernern Glauben zuverweigern / vnd sich einiger Alteration seines geneigten Gemüths zu verhütũg fernern Blutvergiessens einbilden zulassen / weil J. M. nit vnwissend were sein gute Intention / den Frieden im Reich durch seine Interposition widerumb einzuführen / vnnd alle Extremiteten / so viel müglich zu praecaviren: Inmassen er dann dieser seiner Intention widrige Consilia, Offerten vnd Realmittel bißhero nit acceptiert sondern außgeschlagen / so weit fehlete es / daß seines vnd deß Crayses Armada sich ausser dẽ Schrancken einer abgetrungenen Defension jemanden zu offendiren solte vndernommen habẽ. Hielte es derwegen für eine den Reichs Constitutionen / der Keyserlichen beschwornen Capitulatiõ vnd der Teutschen Libertät zuwider lauffende Procedur / daß J. M. von feindseligen Leuten / welche den Frieden zu zerstören geneigt / vnd sonder zweiffel den Nidersächsischẽ Crayß längst gern ruinirt gesehen hetten / dahin bewogen wordẽ daß sie dem Bayerischen Generaln vnd Hertzogen von Friedland Befehl gegeben / jhn wider alle Rechtẽ feindlich zu vberziehẽ / vnd mit Gewalt die Disar mirũg zubehaupten. Befinde auch J. Key. M. an jhn gethanes Ersuchẽ also beschaffen / vngeacht er sonst seiner friedfertigen Intention nachzusetzẽ geneigt / daß demnach solchem Anmuthen / bey dergleichen vnverschuldten Sachen / vnd zu schmälerung seiner Königl. Reputation / so wol deß Nidersächs. Crayses Verheerung angesehenem modo procedendi, statt zugeben nit rathsamb / sondern achtete sich schuldig / den Crayß für vnbillichem Gewalt so lang zubeschützen / biß auf anderweitẽ Befehl J. Key. M. der Bayerische General die occupierte Päß restituirt / das Volck auß dem Crayß abgeführt / vnd von dergleichen Hostiliteten ins künfftig genugsam̃ versichert würde. Auf welchen fall er J. Key. M. Begehren nachzukommen vnd sich aller gebühr zuerzeigen hiermit erbietig were. Im widrigen fall würde er die Mittel an die Hand nehmen müssen / darzu er offt sollicitirt worden / sich aber biß Dato noch nit verbündlich machen wollen. Bedinge sonsten vor Gott vnd der gantzen Christenheit / daß er mehr zu einem sichern Frieden / als darzu geneigt were: vñ wolte die Verantwortung alles Vnheils vnd Blutvergiessen / so alsdann erfolgen möchte / denen heimgestellet haben / die jhn zu solcher Handhabung seines Königlichen Respects / auch Defension deß Crayses vnd seiner eygenen Landen genöthiget.
Vnder andern bemühete sich auch König Philippus in Spanien den König in Dennemarck von seinem Vorhaben abwendig zumachen / vnd fertigte zu solchem End den Freyherrn Johann
König in Spanien mahnet den König in Dennemarck von seinem Vorhaben ab.
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