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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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auch alle jhnen hierüber erlittene Schäden / vnnd außgestandene Vngelegenheit restituirt wurden / daß dem Hertzogen nicht allein alle diese bereit occupirte Graffschafften vnd eingenommene Oerter / sondern auch was von Jhr. Kön. Ma. zu Dennemarck / vnd deß N. S. Crayses Kriegsvolck noch ferrner in wehrender Tractation Zeit occupirt oder belägert werden möchte / solches alles in den Stand / darinn selbige Oerter zur Zeit der Occupation gewesen / ohne Entgelt oder Verzug völlig restituirt / das Volck auß seinem Land ohne einige weitere Belästigung abgeführet / dann auch aller jhm vnd seinen Vnderthanen zugezogner Schade vom N. Sächsischen Crayß wider erstattet würde.

9. Daß alle inserirte Articul vnd Puncten steth vnd vest gehalten würden / solte vom König in Dennemarck / alls Crayß-Obristen / vnd den Fürsten vnd Ständen deß Crayses in meliori forma Versicherung geleystet werden.

Letztlich / wann solche Puncten alle genugsamb versichert / vnd ins Werck gesetzt würden / entböthen sich die Friedländische jhres theils die Sachen dahin zu richten / daß der Keys. Majest. Armee abgeführt / vnnd der Crayß im wenigsten in keinerley Weg beleydiget / sondern die Fürsten vnd Stände deß Crayses bey dem Religion: vnd Prophanfrieden vielmehr geschützt vnd gehandhabt werden solten.

Resolutio[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt] vnd Postulata der Cyllischen Gesandten. Der Tyllischen Gesandten Postulata, so zugleich mit den Friedländischen vberreicht worden / waren / gar wenig außgenommen / gleiches Jnnhalts: Ist aber wol zu glauben / daß beyde Theil / da solche Puncten abgefasset vnd geschmidet worden / nicht weit von einander gewesen. Es waren aber. diese nachfolgende:

Demnach Jhr. Keys. Majest. vornembste Intention vnd Meynung je vnd allwegen gewesen / daß der König in Dennemarck vnd desselben anhangende Fürsten vnd Stände deß Nider Sächsischen Crayses jhr geworbenes Kriegsvolck abdancken / trennen / vnd auß dem Crayß vnd Reichs Boden abschaffen wolten: So würde begehrt / daß solche Abdanckung ohne Jhr. Keyserl. Majest. vnd der gehor samen Chur: Fürsten vnd Ständen deß Reichs Kosten / Schaden vnd Nachtheil den nechsten ins Werck gerichtet würde.

Es solten auch Jhre Königl. Majest. die Fürsten vnd Stände es jetzo vnd ins künfftig mit der Keyserl. Majestät vnd dero getrewen assistirenden Churfürsten vnd Ständen halten / vnd deren keinen offendiren oder beleydigen / auch solches bevrlaubt Volck niemand anders vberlassen / vnd den Mansfelder außm Crayß abschaffen / ins künfftig alle dergleichen verdächtige Werbungen / ohne der Keyserl. Majest. Verwilligung einstellen / auch anderm dem Crayß zuziehenden Volck kein Quartier / Proviandt / Paß / oder dergleichen gestatten: So auch ins künfftig zu Behuff deß Crayses etwas Volcks geworben würde / solte solches zu Jhr. Keys. Majestät Devotion gebraucht / deren Volck conjungirt / vnd zu Dämpffung dero Feinde / keines Wegs aber zu Vnterdruckung einiges gehorsamen Stands gebraucht werden: deßgleichen die verursachte Kriegskosten abgetragen / Jhr. Fürstl. Gn. Hertzog Christian zu Braunschweig vnd Lünenburg / wegen erlittenen Schadens Schadloß gehalten / die eingenommene Herrschafften vnnd Ort dero wider eingeraumbt / vnd von allem gnugsame Assecuration geleystet werden: dar gegen sich Graff von Tylli erbietig machte / auff solche Articulirte würcklich erfolgte Conditiones den Nider Sächsischen Crayß / mit dem vnterhabenden Volck zu Roß vnd Fuß / zu quittiren: auch seines Theils daran seyn wolte / daß Fürsten vnd Stände dieses Crayses bey beyden deß Reichs Religion: vnd Prophanfrieden geschützet vnd gehandhabt werden solten.

Auff diese so wolder Friedländisch: als der Tyllischen Resolutionen vnd Postulata haben sich deß Crayses Gesandte den 28. Decembr. also erklärt:

Antwort der Craytz Gesandten auff der Friedländischen vnd Tyllischen Postulata. Sie hetten sich kein andere Gedancken machen können / als die Gegentheile würden sich auff jhren Vorschlag mit einer solchen Resolution wider vernehmen lassen / darauß man zu verspüren / daß sie zum Ziel sich zu legen / vnd nicht weniger / wie jhres Theils daran kein Mangel gewesen / also auch sie / Friedländische vnd Tyllische / an jhrem Orth alle das jenige würden geleystet haben / dardurch die Churfürstliche hochpreyßliche Intention desto eher erreicht werden mögen: so vernemme man aber auß den Gegenschrifften das Widerspiel / vnd daß sie vielmehr allerley Vndienlich keiten extra scopum dieser Versamblung eingeführt / das Hauptwerck disputirt / deß Crayß Arma defensiva als vnrecht darnider gericht / vnd dargegen beyder Generaln Facta, als den Rechten vnnd Reichs Constitutionen gemäß justificirt. Hierumb köndten deß Crayses Rähte vnd Gesandten nicht fürüber / die Gegen Notdurfft auffs allerkürtzest / jedoch mit Vorbehalt der Keyserl. Praeeminentz / vnd allein zu Remonstrirung deß Crayses Vnschuldt dargegen einzubringen: bedingten darbey außdrücklich / daß sie in dergleichen Disputat mit den Gegentheilen sich hinfüro einzulassen nicht gemeynet / sondern semel pro semper alle dem jenigen / so hiernechst zu der Fürsten vnd Ständen dieses Crayses Praejuditz eingebracht werden möchte / Krafft dieses widersprochen / vnd dem Crayß darwider seine Iura vnd Defensiones reservirt haben wolten. Vnnd müsten sie an seinen Ort lassen gestellet seyn / daß jhrer Herrschafften proponirte Madia vnter dem Namen / daß es vermeynte Friedensmittel / elevirt werden wolten / welche doch sampt vnd sonders auß deß Reichs Constitutionen den Keyserl. Syncerationen / vnd deß vnschuldigen Crayses Verfassung genommen / zur Sachen hochnötig / vnd dem was an Chur Sachsen vnd Jhr. Keys. May. selbsten geschrieben worden / einstimmig: were auch ausser Zweifel / da Jhr. Keys. M. diesen Crayß dessen versicherte / daß sie hierdurch ein rechten vnbeweglichen Grund / zu gäntzlicher vertilgung alles Mißtrawens legen würde. Die Crayß Gesandten erinnerten sich deß hohen Respects / so Jh. Keys. M. als dem höchsten von Gott vorgesetzten Haupt / gebührete / were dahero jhnen nie in Sinn gestiegen / derselben zu nahe zu tretten / vnd Jhro praepostere procedendo Ziel vnd Maaß vorzuschrei-

auch alle jhnen hierüber erlittene Schäden / vnnd außgestandene Vngelegenheit restituirt wurden / daß dem Hertzogen nicht allein alle diese bereit occupirte Graffschafften vnd eingenom̃ene Oerter / sondern auch was von Jhr. Kön. Ma. zu Dennemarck / vnd deß N. S. Crayses Kriegsvolck noch ferrner in wehrender Tractation Zeit occupirt oder belägert werden möchte / solches alles in den Stand / darinn selbige Oerter zur Zeit der Occupation gewesen / ohne Entgelt oder Verzug völlig restituirt / das Volck auß seinem Land ohne einige weitere Belästigung abgeführet / dann auch aller jhm vnd seinen Vnderthanen zugezogner Schade vom N. Sächsischẽ Crayß wider erstattet würde.

9. Daß alle inserirte Articul vnd Puncten steth vnd vest gehalten würden / solte vom König in Dennemarck / alls Crayß-Obristen / vnd den Fürsten vnd Ständen deß Crayses in meliori forma Versicherung geleystet werden.

Letztlich / wann solche Puncten alle genugsamb versichert / vnd ins Werck gesetzt würdẽ / entböthen sich die Friedländische jhres theils die Sachen dahin zu richten / daß der Keys. Majest. Armee abgeführt / vnnd der Crayß im wenigsten in keinerley Weg beleydiget / sondern die Fürsten vnd Stände deß Crayses bey dem Religion: vnd Prophanfrieden vielmehr geschützt vñ gehandhabt werdẽ soltẽ.

Resolutio[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt] vnd Postulata der Cyllischen Gesandtẽ. Der Tyllischen Gesandten Postulata, so zugleich mit den Friedländischen vberreicht worden / waren / gar wenig außgenommen / gleiches Jnnhalts: Ist aber wol zu glauben / daß beyde Theil / da solche Puncten abgefasset vnd geschmidet wordẽ / nicht weit von einander gewesen. Es waren aber. diese nachfolgende:

Demnach Jhr. Keys. Majest. vornembste Intention vnd Meynung je vnd allwegen gewesen / daß der König in Dennemarck vnd desselben anhangende Fürsten vnd Stände deß Nider Sächsischen Crayses jhr geworbenes Kriegsvolck abdanckẽ / trennen / vnd auß dem Crayß vnd Reichs Boden abschaffen wolten: So würde begehrt / daß solche Abdanckung ohne Jhr. Keyserl. Majest. vnd der gehor samen Chur: Fürsten vnd Ständen deß Reichs Kosten / Schaden vnd Nachtheil den nechsten ins Werck gerichtet würde.

Es solten auch Jhre Königl. Majest. die Fürsten vnd Stände es jetzo vnd ins künfftig mit der Keyserl. Majestät vnd dero getrewen assistirenden Churfürsten vnd Ständen halten / vnd deren keinen offendiren oder beleydigen / auch solches bevrlaubt Volck niemand anders vberlassen / vnd den Mansfelder außm Crayß abschaffen / ins künfftig alle dergleichen verdächtige Werbungen / ohne der Keyserl. Majest. Verwilligung einstellen / auch anderm dem Crayß zuziehendẽ Volck kein Quartier / Proviandt / Paß / oder dergleichen gestatten: So auch ins künfftig zu Behuff deß Crayses etwas Volcks geworben würde / solte solches zu Jhr. Keys. Majestät Devotion gebraucht / deren Volck conjungirt / vnd zu Dämpffung dero Feinde / keines Wegs aber zu Vnterdruckung einiges gehorsamen Stands gebraucht werden: deßgleichen die verursachte Kriegskosten abgetragen / Jhr. Fürstl. Gn. Hertzog Christian zu Braunschweig vnd Lünenburg / wegen erlittenen Schadens Schadloß gehalten / die eingenommene Herrschafften vnnd Ort dero wider eingeraumbt / vñ von allem gnugsame Assecuration geleystet werden: dar gegen sich Graff von Tylli erbietig machte / auff solche Articulirte würcklich erfolgte Conditiones den Nider Sächsischen Crayß / mit dem vnterhabenden Volck zu Roß vnd Fuß / zu quittiren: auch seines Theils daran seyn wolte / daß Fürsten vnd Stände dieses Crayses bey beyden deß Reichs Religion: vnd Prophanfrieden geschützet vnd gehandhabt werden solten.

Auff diese so wolder Friedländisch: als der Tyllischen Resolutionen vnd Postulata haben sich deß Crayses Gesandte den 28. Decembr. also erklärt:

Antwort der Craytz Gesandten auff der Friedländischen vnd Tyllischen Postulata. Sie hetten sich kein andere Gedancken machen können / als die Gegentheile würden sich auff jhrẽ Vorschlag mit einer solchẽ Resolution wider vernehmen lassen / darauß man zu verspüren / daß sie zum Ziel sich zu legen / vnd nicht weniger / wie jhres Theils daran kein Mangel gewesen / also auch sie / Friedländische vnd Tyllische / an jhrem Orth alle das jenige würden geleystet haben / dardurch die Churfürstliche hochpreyßliche Intentiõ desto eher erreicht werden mögen: so vernem̃e man aber auß den Gegenschrifften das Widerspiel / vnd daß sie vielmehr allerley Vndienlich keiten extra scopum dieser Versamblung eingeführt / das Hauptwerck disputirt / deß Crayß Arma defensiva als vnrecht darnider gericht / vnd dargegen beyder Generaln Facta, als den Rechten vnnd Reichs Constitutionen gemäß justificirt. Hierumb köndten deß Crayses Rähte vnd Gesandten nicht fürüber / die Gegen Notdurfft auffs allerkürtzest / jedoch mit Vorbehalt der Keyserl. Praeeminentz / vnd allein zu Remonstrirung deß Crayses Vnschuldt dargegen einzubringen: bedingten darbey außdrücklich / daß sie in dergleichen Disputat mit den Gegentheilen sich hinfüro einzulassen nicht gemeynet / sondern semel pro semper alle dem jenigen / so hiernechst zu der Fürsten vnd Ständen dieses Crayses Praejuditz eingebracht werdẽ möchte / Krafft dieses widersprochen / vnd dem Crayß darwider seine Iura vnd Defensiones reservirt haben wolten. Vnnd müsten sie an seinen Ort lassen gestellet seyn / daß jhrer Herrschafften proponirte Madia vnter dem Namen / daß es vermeynte Friedensmittel / elevirt werden woltẽ / welche doch sampt vnd sonders auß deß Reichs Constitutionen den Keyserl. Syncerationen / vnd deß vnschuldigen Crayses Verfassung genommen / zur Sachen hochnötig / vnd dem was an Chur Sachsen vnd Jhr. Keys. May. selbsten geschriebẽ worden / einstimmig: were auch ausser Zweifel / da Jhr. Keys. M. diesen Crayß dessen versicherte / daß sie hierdurch ein rechten vnbeweglichen Grund / zu gäntzlicher vertilgung alles Mißtrawens legen würde. Die Crayß Gesandten erinnerten sich deß hohen Respects / so Jh. Keys. M. als dem höchsten von Gott vorgesetzten Haupt / gebührete / were dahero jhnen nie in Sinn gestiegen / derselben zu nahe zu tretten / vnd Jhro praeposterè procedendo Ziel vnd Maaß vorzuschrei-

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[1005/1132] auch alle jhnen hierüber erlittene Schäden / vnnd außgestandene Vngelegenheit restituirt wurden / daß dem Hertzogen nicht allein alle diese bereit occupirte Graffschafften vnd eingenom̃ene Oerter / sondern auch was von Jhr. Kön. Ma. zu Dennemarck / vnd deß N. S. Crayses Kriegsvolck noch ferrner in wehrender Tractation Zeit occupirt oder belägert werden möchte / solches alles in den Stand / darinn selbige Oerter zur Zeit der Occupation gewesen / ohne Entgelt oder Verzug völlig restituirt / das Volck auß seinem Land ohne einige weitere Belästigung abgeführet / dann auch aller jhm vnd seinen Vnderthanen zugezogner Schade vom N. Sächsischẽ Crayß wider erstattet würde. 9. Daß alle inserirte Articul vnd Puncten steth vnd vest gehalten würden / solte vom König in Dennemarck / alls Crayß-Obristen / vnd den Fürsten vnd Ständen deß Crayses in meliori forma Versicherung geleystet werden. Letztlich / wann solche Puncten alle genugsamb versichert / vnd ins Werck gesetzt würdẽ / entböthen sich die Friedländische jhres theils die Sachen dahin zu richten / daß der Keys. Majest. Armee abgeführt / vnnd der Crayß im wenigsten in keinerley Weg beleydiget / sondern die Fürsten vnd Stände deß Crayses bey dem Religion: vnd Prophanfrieden vielmehr geschützt vñ gehandhabt werdẽ soltẽ. Der Tyllischen Gesandten Postulata, so zugleich mit den Friedländischen vberreicht worden / waren / gar wenig außgenommen / gleiches Jnnhalts: Ist aber wol zu glauben / daß beyde Theil / da solche Puncten abgefasset vnd geschmidet wordẽ / nicht weit von einander gewesen. Es waren aber. diese nachfolgende: Resolutio_ vnd Postulata der Cyllischen Gesandtẽ. Demnach Jhr. Keys. Majest. vornembste Intention vnd Meynung je vnd allwegen gewesen / daß der König in Dennemarck vnd desselben anhangende Fürsten vnd Stände deß Nider Sächsischen Crayses jhr geworbenes Kriegsvolck abdanckẽ / trennen / vnd auß dem Crayß vnd Reichs Boden abschaffen wolten: So würde begehrt / daß solche Abdanckung ohne Jhr. Keyserl. Majest. vnd der gehor samen Chur: Fürsten vnd Ständen deß Reichs Kosten / Schaden vnd Nachtheil den nechsten ins Werck gerichtet würde. Es solten auch Jhre Königl. Majest. die Fürsten vnd Stände es jetzo vnd ins künfftig mit der Keyserl. Majestät vnd dero getrewen assistirenden Churfürsten vnd Ständen halten / vnd deren keinen offendiren oder beleydigen / auch solches bevrlaubt Volck niemand anders vberlassen / vnd den Mansfelder außm Crayß abschaffen / ins künfftig alle dergleichen verdächtige Werbungen / ohne der Keyserl. Majest. Verwilligung einstellen / auch anderm dem Crayß zuziehendẽ Volck kein Quartier / Proviandt / Paß / oder dergleichen gestatten: So auch ins künfftig zu Behuff deß Crayses etwas Volcks geworben würde / solte solches zu Jhr. Keys. Majestät Devotion gebraucht / deren Volck conjungirt / vnd zu Dämpffung dero Feinde / keines Wegs aber zu Vnterdruckung einiges gehorsamen Stands gebraucht werden: deßgleichen die verursachte Kriegskosten abgetragen / Jhr. Fürstl. Gn. Hertzog Christian zu Braunschweig vnd Lünenburg / wegen erlittenen Schadens Schadloß gehalten / die eingenommene Herrschafften vnnd Ort dero wider eingeraumbt / vñ von allem gnugsame Assecuration geleystet werden: dar gegen sich Graff von Tylli erbietig machte / auff solche Articulirte würcklich erfolgte Conditiones den Nider Sächsischen Crayß / mit dem vnterhabenden Volck zu Roß vnd Fuß / zu quittiren: auch seines Theils daran seyn wolte / daß Fürsten vnd Stände dieses Crayses bey beyden deß Reichs Religion: vnd Prophanfrieden geschützet vnd gehandhabt werden solten. Auff diese so wolder Friedländisch: als der Tyllischen Resolutionen vnd Postulata haben sich deß Crayses Gesandte den 28. Decembr. also erklärt: Sie hetten sich kein andere Gedancken machen können / als die Gegentheile würden sich auff jhrẽ Vorschlag mit einer solchẽ Resolution wider vernehmen lassen / darauß man zu verspüren / daß sie zum Ziel sich zu legen / vnd nicht weniger / wie jhres Theils daran kein Mangel gewesen / also auch sie / Friedländische vnd Tyllische / an jhrem Orth alle das jenige würden geleystet haben / dardurch die Churfürstliche hochpreyßliche Intentiõ desto eher erreicht werden mögen: so vernem̃e man aber auß den Gegenschrifften das Widerspiel / vnd daß sie vielmehr allerley Vndienlich keiten extra scopum dieser Versamblung eingeführt / das Hauptwerck disputirt / deß Crayß Arma defensiva als vnrecht darnider gericht / vnd dargegen beyder Generaln Facta, als den Rechten vnnd Reichs Constitutionen gemäß justificirt. Hierumb köndten deß Crayses Rähte vnd Gesandten nicht fürüber / die Gegen Notdurfft auffs allerkürtzest / jedoch mit Vorbehalt der Keyserl. Praeeminentz / vnd allein zu Remonstrirung deß Crayses Vnschuldt dargegen einzubringen: bedingten darbey außdrücklich / daß sie in dergleichen Disputat mit den Gegentheilen sich hinfüro einzulassen nicht gemeynet / sondern semel pro semper alle dem jenigen / so hiernechst zu der Fürsten vnd Ständen dieses Crayses Praejuditz eingebracht werdẽ möchte / Krafft dieses widersprochen / vnd dem Crayß darwider seine Iura vnd Defensiones reservirt haben wolten. Vnnd müsten sie an seinen Ort lassen gestellet seyn / daß jhrer Herrschafften proponirte Madia vnter dem Namen / daß es vermeynte Friedensmittel / elevirt werden woltẽ / welche doch sampt vnd sonders auß deß Reichs Constitutionen den Keyserl. Syncerationen / vnd deß vnschuldigen Crayses Verfassung genommen / zur Sachen hochnötig / vnd dem was an Chur Sachsen vnd Jhr. Keys. May. selbsten geschriebẽ worden / einstimmig: were auch ausser Zweifel / da Jhr. Keys. M. diesen Crayß dessen versicherte / daß sie hierdurch ein rechten vnbeweglichen Grund / zu gäntzlicher vertilgung alles Mißtrawens legen würde. Die Crayß Gesandten erinnerten sich deß hohen Respects / so Jh. Keys. M. als dem höchsten von Gott vorgesetzten Haupt / gebührete / were dahero jhnen nie in Sinn gestiegen / derselben zu nahe zu tretten / vnd Jhro praeposterè procedendo Ziel vnd Maaß vorzuschrei- Antwort der Craytz Gesandten auff der Friedländischen vnd Tyllischen Postulata.

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1005. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1132>, abgerufen am 23.11.2024.