Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.ten Craiß / vnd sonderlich in das Fürstenthumb Braunschweig / hernach auch in die Stiffter Magdeburg vnd Halberstatt feindtlich eingerucket / viel Oerther occupirt vnnd außgeplündert / darüber auch der Kirchen vnd Gotteshäuser nit verschonet worden / viel tausendt arme vnschuldige Vnterthanen mit Weib vnnd Kindern nicht allein alles zeitlichen Vorraths vnd Vnderhalts / sondern auch viel deroselben / jhrer Ehren / Leibs / Lebens vnd Gesundtheit tyrannischer Weise beraubet / ein grosse Anzahl Dörffer / Schlösser / Klöster / Mühlen vnd anderer Gebäw in die Aschen geleget / vnnd dermassen grausamblich gehauset / daß es auch Türcken nicht ärger machen können / vnd solches alles ohn einige rechtmässige Vrsach / auß lauter vnbegründten Praetexten / welche man zum Schein gebraucht / damit die vorlängst gefaste Intention / von außreutung der Augspurgischen Confession / bevorab in den erzehlten Stifftern vnnd Clöstern dieses Craises durch die arripirte Occasion durchgetrieben / vnd zu Werck gestellet werden möchten. Wann aber durch solche Procedur nicht allein die wolherge brachte Libertät in Religion vnnd Prophan Sachen auff das gröblichste violirt / sondern auch zugleich deß Reiches Fundamental Gesetze vnnd Verfassung vmbgekehret / vnnd darbeneben alle Ordtnung sampt der Teutschen Freyheit vnder die Füß getretten worden; welches dann vmb so viel vnverantwortlicher were den jenigen / welche mit die sem Craiß einerley Glaubens Bekandtnuß führeten / am aller straffwürdigsten aber denen / so vber diß in demselben gebohren vnnd erzogen / oder auch darinnen belehnt vnnd begütert / oder noch künfftig darzu die Hoffnung hetten. Hierumb weil die Acta der Braunschweigischen Friedens Tractaten / neben andern Nachrichtungen nunmehr genugsamb außwiesen / wohin die Intention / sonderlich der Catholischen Liga Armada gerichtet / in deme man Fürsten vnnd Stände dieses Craises deß Religion vnnd Prophanfriedens / deß freyen Exercitii Augspurgischer Confession / deß Reichs Constitutionen / ordentlicher Jurisdiction / Teutscher Libertät / vnd also Fürsten vnd Stände in jren Erb-vnd Wahl-Landen an Geist-vnnd Weltlichen Gerechtigkeiten / nach Notthurfft nicht versichern / noch gleich andern Reichs Ständen in Kayserlichen Schutz annehmen / oder sie der innhabenden Stiffter oder anderer Geistlicher Güter nicht zuentsetzen versprechen wölle: So hetten Fürsten vnd Stände deß Nider-Sächsischen Craises zu Verwahrung jhres Gewissens durch dieses Außschreiben / alle vnder beyden widrigen Armeen sich befindente Evangelische Officirer vnnd Soldaten erjnnern vnnd verwarnen / den jenigen aber / so einigem Fürsten vnnd Stand im Craiß mit Lehen oder andern Pflichten verwandt / oder an Lehen oder sonsten jchtwas darinnen zugewarten hette ernstlich gebieten wollen / daß sie jnnerhalb Monats frist / von obberührten Armeen / als offenbahren Feinden deß Craises / sich abtheten / mit Verwarnung / daß wo ferrn sie deme nicht nachkämen / daß als dann gegen den Innheimischen als Feinden vnnd Verräthern deß Vatterlandes / mit vnnachlässiger Straff an Leib / Ehr vnnd Gütern / mit Verlust aller Recht vnnd Gerechtigkeiten verfahren / den Außländischen aber / als Verfolgern jhrer Glaubensgenossen vnnd wahren Religion kein Quartir vergönnet werden solte. Sonsten bezeugeten gleichwol Fürsten vnnd Stände nachmalen vor GOtt vnnd der gantzen Christenheit / daß diese Defension zu Rettung jhrer selbsten / vnb jhrer armen nothleidenten Vnderthanen jhnen abgenöthiget / auch weiter nicht / als auff beständige Versicherung deß Craises / vnd Wider-Erlangung eines sicheren Ruhestandes / auch Maintenirung der Libertät in Religion vnd Prophan Sachen / ordentlichen Rechtens vnd Teutscher Freyheit: Keines wegs aber zur Offension der Kays. Mayest. oder Catholischen Religionsverwanden / noch auch einiges Chur-Fürsten vnnd Standes gemeint; sondern wünschten vnnd bitten nichts mehrers / als daß sie bey jhrer Gewissens Freyheit / vnd dem jhrigen rühig bleiben / vnnd dessen genugsamb gesichert seyn möchten / erböthen sich auch hinwiderumb Jhrer Kayserl. Mayest. in allen weltlichen Sachen allervnderthänigste Devotion / Trew vnd Gehorsamb / deß gleichen auch andern Chur-Fürsten vnnd Ständen deß Reichs / als jhren Mitgliedern gleichmässige gegen Bezeigung alle mögliche Dienst vnnd Freundtschafft jederzeit zuerweisen / also daß in allem / so zu gemeiner Wohlfahrt deß Vatterlandes / auch Fried vnnd Einigkeit dienlich / bey jhnen kein Mangel erscheinen solte. Wider dieses Mandat hat der Graff von Tilly eine Erklärung publiciren lassen / dieses Lauts; Ob wol gar nicht zu zweifflen / es würden Kay. May. als die nicht wenig selbst / deßgleichen deroselben getrewe vnd assistirende Chur-Fürsten vnd Stände in obberührtem Mandat hoch vnd hart angegriffen / zu erhaltung dero Kayser. Authorität / nothwendige Ehrenrettung vnd Ableynung solcher in züchten halber vornehmen / auch deßwegen der Graff von Tilly deroselben nicht vorgreiffen solte; So hette er doch ein Notturfft befunden / darzu für sein Person in particulari vnderdessen nicht stillzuschweigen / oder solche verkleinerliche Aufflagen auff sich ligen zulassen. Vielmehr andern / so der Sachen nit erfahren / zu einigem Argwohn / als wann die Sachen also beschaffen / Vrsach zu geben: Sondern alle widerwertige jnzüchten zubenehmen. So betewerte gedachter General vor Gott vnnd den Menschen mit guter Conscientz / vnd vrtheilten seine bißdahero geführte Actiones vnd vnwidertreibliche Bekundt schafftung / daß demselben bey seiner Kriegsverwaltung niemals zu Gemüth gestiegen / ichtwas fürzunehmen / welches zu schwäch-vnd dämpffung der Rechten in den Reichs Satzungen gewidmeten / vnnd von den lieben Vor Eltern hinderlassenen Teutschen Freyheit gereichete. ten Craiß / vnd sonderlich in das Fürstenthumb Braunschweig / hernach auch in die Stiffter Magdeburg vnd Halberstatt feindtlich eingerucket / viel Oerther occupirt vnnd außgeplündert / darüber auch der Kirchen vnd Gotteshäuser nit verschonet worden / viel tausendt arme vnschuldige Vnterthanen mit Weib vnnd Kindern nicht allein alles zeitlichen Vorraths vnd Vnderhalts / sondern auch viel deroselben / jhrer Ehren / Leibs / Lebens vnd Gesundtheit tyrannischer Weise beraubet / ein grosse Anzahl Dörffer / Schlösser / Klöster / Mühlen vnd anderer Gebäw in die Aschẽ geleget / vnnd dermassen grausamblich gehauset / daß es auch Türcken nicht ärger machen können / vnd solches alles ohn einige rechtmässige Vrsach / auß lauter vnbegründten Praetexten / welche man zum Schein gebraucht / damit die vorlängst gefaste Intention / von außreutung der Augspurgischen Confession / bevorab in den erzehltẽ Stifftern vnnd Clöstern dieses Craises durch die arripirte Occasion durchgetrieben / vnd zu Werck gestellet werden möchten. Wann aber durch solche Procedur nicht allein die wolherge brachte Libertät in Religion vnnd Prophan Sachen auff das gröblichste violirt / sondern auch zugleich deß Reiches Fundamental Gesetze vnnd Verfassung vmbgekehret / vnnd darbeneben alle Ordtnung sampt der Teutschen Freyheit vnder die Füß getretten worden; welches dann vmb so viel vnverantwortlicher were den jenigen / welche mit die sem Craiß einerley Glaubens Bekandtnuß führeten / am aller straffwürdigsten aber denen / so vber diß in demselben gebohren vnnd erzogen / oder auch darinnen belehnt vnnd begütert / oder noch künfftig darzu die Hoffnung hetten. Hierumb weil die Acta der Braunschweigischen Friedens Tractaten / neben andern Nachrichtungen nunmehr genugsamb außwiesen / wohin die Intention / sonderlich der Catholischen Liga Armada gerichtet / in deme man Fürsten vnnd Stände dieses Craises deß Religion vnnd Prophanfriedens / deß freyen Exercitii Augspurgischer Confession / deß Reichs Constitutionen / ordentlicher Jurisdiction / Teutscher Libertät / vnd also Fürsten vnd Stände in jren Erb-vnd Wahl-Landen an Geist-vnnd Weltlichen Gerechtigkeiten / nach Notthurfft nicht versichern / noch gleich andern Reichs Ständen in Kayserlichen Schutz annehmen / oder sie der innhabenden Stiffter oder anderer Geistlicher Güter nicht zuentsetzen versprechen wölle: So hetten Fürsten vnd Stände deß Nider-Sächsischen Craises zu Verwahrung jhres Gewissens durch dieses Außschreiben / alle vnder beyden widrigen Armeen sich befindente Evangelische Officirer vnnd Soldaten erjnnern vnnd verwarnen / den jenigen aber / so einigem Fürsten vnnd Stand im Craiß mit Lehen oder andern Pflichten verwandt / oder an Lehen oder sonsten jchtwas darinnen zugewarten hette ernstlich gebieten wollen / daß sie jnnerhalb Monats frist / von obberührten Armeen / als offenbahren Feinden deß Craises / sich abtheten / mit Verwarnung / daß wo ferrn sie deme nicht nachkämen / daß als dann gegen den Innheimischen als Feinden vnnd Verräthern deß Vatterlandes / mit vnnachlässiger Straff an Leib / Ehr vnnd Gütern / mit Verlust aller Recht vnnd Gerechtigkeiten verfahren / den Außländischen aber / als Verfolgern jhrer Glaubensgenossen vnnd wahren Religion kein Quartir vergönnet werden solte. Sonsten bezeugeten gleichwol Fürsten vnnd Stände nachmalen vor GOtt vnnd der gantzen Christenheit / daß diese Defension zu Rettung jhrer selbsten / vnb jhrer armen nothleidenten Vnderthanen jhnen abgenöthiget / auch weiter nicht / als auff beständige Versicherung deß Craises / vñ Wider-Erlangung eines sicheren Ruhestandes / auch Maintenirung der Libertät in Religion vnd Prophan Sachen / ordentlichen Rechtens vnd Teutscher Freyheit: Keines wegs aber zur Offension der Kays. Mayest. oder Catholischen Religionsverwanden / noch auch einiges Chur-Fürsten vnnd Standes gemeint; sondern wünschten vnnd bitten nichts mehrers / als daß sie bey jhrer Gewissens Freyheit / vnd dem jhrigen rühig bleiben / vnnd dessen genugsamb gesichert seyn möchten / erböthen sich auch hinwiderumb Jhrer Kayserl. Mayest. in allen weltlichen Sachen allervnderthänigste Devotion / Trew vnd Gehorsamb / deß gleichen auch andern Chur-Fürsten vnnd Ständen deß Reichs / als jhren Mitgliedern gleichmässige gegen Bezeigung alle mögliche Dienst vnnd Freundtschafft jederzeit zuerweisen / also daß in allem / so zu gemeiner Wohlfahrt deß Vatterlandes / auch Fried vnnd Einigkeit dienlich / bey jhnen kein Mangel erscheinen solte. Wider dieses Mandat hat der Graff von Tilly eine Erklärung publiciren lassen / dieses Lauts; Ob wol gar nicht zu zweifflen / es würden Kay. May. als die nicht wenig selbst / deßgleichen deroselben getrewe vnd assistirende Chur-Fürsten vñ Stände in obberührtem Mandat hoch vnd hart angegriffen / zu erhaltung dero Kayser. Authorität / nothwendige Ehrenrettung vnd Ableynung solcher in züchten halber vornehmen / auch deßwegen der Graff von Tilly deroselben nicht vorgreiffen solte; So hette er doch ein Notturfft befundẽ / darzu für sein Person in particulari vnderdessen nicht stillzuschweigen / oder solche verkleinerliche Aufflagen auff sich ligen zulassen. Vielmehr andern / so der Sachen nit erfahren / zu einigem Argwohn / als wann die Sachen also beschaffen / Vrsach zu geben: Sondern alle widerwertige jnzüchten zubenehmen. So betewerte gedachter General vor Gott vnnd den Menschen mit guter Conscientz / vnd vrtheilten seine bißdahero geführte Actiones vnd vnwidertreibliche Bekundt schafftũg / daß demselben bey seiner Kriegsverwaltung niemals zu Gemüth gestiegen / ichtwas fürzunehmẽ / welches zu schwäch-vnd dämpffung der Rechten in den Reichs Satzungen gewidmeten / vnnd von den lieben Vor Eltern hinderlassenen Teutschen Freyheit gereichete. <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1152" n="1025"/> ten Craiß / vnd sonderlich in das Fürstenthumb Braunschweig / hernach auch in die Stiffter Magdeburg vnd Halberstatt feindtlich eingerucket / viel Oerther occupirt vnnd außgeplündert / darüber auch der Kirchen vnd Gotteshäuser nit verschonet worden / viel tausendt arme vnschuldige Vnterthanen mit Weib vnnd Kindern nicht allein alles zeitlichen Vorraths vnd Vnderhalts / sondern auch viel deroselben / jhrer Ehren / Leibs / Lebens vnd Gesundtheit tyrannischer Weise beraubet / ein grosse Anzahl Dörffer / Schlösser / Klöster / Mühlen vnd anderer Gebäw in die Aschẽ geleget / vnnd dermassen grausamblich gehauset / daß es auch Türcken nicht ärger machen können / vnd solches alles ohn einige rechtmässige Vrsach / auß lauter vnbegründten Praetexten / welche man zum Schein gebraucht / damit die vorlängst gefaste Intention / von außreutung der Augspurgischen Confession / bevorab in den erzehltẽ Stifftern vnnd Clöstern dieses Craises durch die arripirte Occasion durchgetrieben / vnd zu Werck gestellet werden möchten. Wann aber durch solche Procedur nicht allein die wolherge brachte Libertät in Religion vnnd Prophan Sachen auff das gröblichste violirt / sondern auch zugleich deß Reiches Fundamental Gesetze vnnd Verfassung vmbgekehret / vnnd darbeneben alle Ordtnung sampt der Teutschen Freyheit vnder die Füß getretten worden; welches dann vmb so viel vnverantwortlicher were den jenigen / welche mit die sem Craiß einerley Glaubens Bekandtnuß führeten / am aller straffwürdigsten aber denen / so vber diß in demselben gebohren vnnd erzogen / oder auch darinnen belehnt vnnd begütert / oder noch künfftig darzu die Hoffnung hetten.</p> <p>Hierumb weil die Acta der Braunschweigischen Friedens Tractaten / neben andern Nachrichtungen nunmehr genugsamb außwiesen / wohin die Intention / sonderlich der Catholischen Liga Armada gerichtet / in deme man Fürsten vnnd Stände dieses Craises deß Religion vnnd Prophanfriedens / deß freyen Exercitii Augspurgischer Confession / deß Reichs Constitutionen / ordentlicher Jurisdiction / Teutscher Libertät / vnd also Fürsten vnd Stände in jren Erb-vnd Wahl-Landen an Geist-vnnd Weltlichen Gerechtigkeiten / nach Notthurfft nicht versichern / noch gleich andern Reichs Ständen in Kayserlichen Schutz annehmen / oder sie der innhabenden Stiffter oder anderer Geistlicher Güter nicht zuentsetzen versprechen wölle: So hetten Fürsten vnd Stände deß Nider-Sächsischen Craises zu Verwahrung jhres Gewissens durch dieses Außschreiben / alle vnder beyden widrigen Armeen sich befindente Evangelische Officirer vnnd Soldaten erjnnern vnnd verwarnen / den jenigen aber / so einigem Fürsten vnnd Stand im Craiß mit Lehen oder andern Pflichten verwandt / oder an Lehen oder sonsten jchtwas darinnen zugewarten hette ernstlich gebieten wollen / daß sie jnnerhalb Monats frist / von obberührten Armeen / als offenbahren Feinden deß Craises / sich abtheten / mit Verwarnung / daß wo ferrn sie deme nicht nachkämen / daß als dann gegen den Innheimischen als Feinden vnnd Verräthern deß Vatterlandes / mit vnnachlässiger Straff an Leib / Ehr vnnd Gütern / mit Verlust aller Recht vnnd Gerechtigkeiten verfahren / den Außländischen aber / als Verfolgern jhrer Glaubensgenossen vnnd wahren Religion kein Quartir vergönnet werden solte.</p> <p>Sonsten bezeugeten gleichwol Fürsten vnnd Stände nachmalen vor GOtt vnnd der gantzen Christenheit / daß diese Defension zu Rettung jhrer selbsten / vnb jhrer armen nothleidenten Vnderthanen jhnen abgenöthiget / auch weiter nicht / als auff beständige Versicherung deß Craises / vñ Wider-Erlangung eines sicheren Ruhestandes / auch Maintenirung der Libertät in Religion vnd Prophan Sachen / ordentlichen Rechtens vnd Teutscher Freyheit: Keines wegs aber zur Offension der Kays. Mayest. oder Catholischen Religionsverwanden / noch auch einiges Chur-Fürsten vnnd Standes gemeint; sondern wünschten vnnd bitten nichts mehrers / als daß sie bey jhrer Gewissens Freyheit / vnd dem jhrigen rühig bleiben / vnnd dessen genugsamb gesichert seyn möchten / erböthen sich auch hinwiderumb Jhrer Kayserl. Mayest. in allen weltlichen Sachen allervnderthänigste Devotion / Trew vnd Gehorsamb / deß gleichen auch andern Chur-Fürsten vnnd Ständen deß Reichs / als jhren Mitgliedern gleichmässige gegen Bezeigung alle mögliche Dienst vnnd Freundtschafft jederzeit zuerweisen / also daß in allem / so zu gemeiner Wohlfahrt deß Vatterlandes / auch Fried vnnd Einigkeit dienlich / bey jhnen kein Mangel erscheinen solte.</p> <p>Wider dieses Mandat hat der Graff von Tilly eine Erklärung publiciren lassen / dieses Lauts;</p> <p>Ob wol gar nicht zu zweifflen / es würden Kay. May. als die nicht wenig selbst / deßgleichen deroselben getrewe vnd assistirende Chur-Fürsten vñ Stände in obberührtem Mandat hoch vnd hart angegriffen / zu erhaltung dero Kayser. Authorität / nothwendige Ehrenrettung vnd Ableynung solcher in züchten halber vornehmen / auch deßwegen der Graff von Tilly deroselben nicht vorgreiffen solte; So hette er doch ein Notturfft befundẽ / darzu für sein Person in particulari vnderdessen nicht stillzuschweigen / oder solche verkleinerliche Aufflagen auff sich ligen zulassen. Vielmehr andern / so der Sachen nit erfahren / zu einigem Argwohn / als wann die Sachen also beschaffen / Vrsach zu geben: Sondern alle widerwertige jnzüchten zubenehmen. So betewerte gedachter General vor Gott vnnd den Menschen mit guter Conscientz / vnd vrtheilten seine bißdahero geführte Actiones vnd vnwidertreibliche Bekundt schafftũg / daß demselben bey seiner Kriegsverwaltung niemals zu Gemüth gestiegen / ichtwas fürzunehmẽ / welches zu schwäch-vnd dämpffung der Rechten in den Reichs Satzungen gewidmeten / vnnd von den lieben Vor Eltern hinderlassenen Teutschen Freyheit gereichete.</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1025/1152]
ten Craiß / vnd sonderlich in das Fürstenthumb Braunschweig / hernach auch in die Stiffter Magdeburg vnd Halberstatt feindtlich eingerucket / viel Oerther occupirt vnnd außgeplündert / darüber auch der Kirchen vnd Gotteshäuser nit verschonet worden / viel tausendt arme vnschuldige Vnterthanen mit Weib vnnd Kindern nicht allein alles zeitlichen Vorraths vnd Vnderhalts / sondern auch viel deroselben / jhrer Ehren / Leibs / Lebens vnd Gesundtheit tyrannischer Weise beraubet / ein grosse Anzahl Dörffer / Schlösser / Klöster / Mühlen vnd anderer Gebäw in die Aschẽ geleget / vnnd dermassen grausamblich gehauset / daß es auch Türcken nicht ärger machen können / vnd solches alles ohn einige rechtmässige Vrsach / auß lauter vnbegründten Praetexten / welche man zum Schein gebraucht / damit die vorlängst gefaste Intention / von außreutung der Augspurgischen Confession / bevorab in den erzehltẽ Stifftern vnnd Clöstern dieses Craises durch die arripirte Occasion durchgetrieben / vnd zu Werck gestellet werden möchten. Wann aber durch solche Procedur nicht allein die wolherge brachte Libertät in Religion vnnd Prophan Sachen auff das gröblichste violirt / sondern auch zugleich deß Reiches Fundamental Gesetze vnnd Verfassung vmbgekehret / vnnd darbeneben alle Ordtnung sampt der Teutschen Freyheit vnder die Füß getretten worden; welches dann vmb so viel vnverantwortlicher were den jenigen / welche mit die sem Craiß einerley Glaubens Bekandtnuß führeten / am aller straffwürdigsten aber denen / so vber diß in demselben gebohren vnnd erzogen / oder auch darinnen belehnt vnnd begütert / oder noch künfftig darzu die Hoffnung hetten.
Hierumb weil die Acta der Braunschweigischen Friedens Tractaten / neben andern Nachrichtungen nunmehr genugsamb außwiesen / wohin die Intention / sonderlich der Catholischen Liga Armada gerichtet / in deme man Fürsten vnnd Stände dieses Craises deß Religion vnnd Prophanfriedens / deß freyen Exercitii Augspurgischer Confession / deß Reichs Constitutionen / ordentlicher Jurisdiction / Teutscher Libertät / vnd also Fürsten vnd Stände in jren Erb-vnd Wahl-Landen an Geist-vnnd Weltlichen Gerechtigkeiten / nach Notthurfft nicht versichern / noch gleich andern Reichs Ständen in Kayserlichen Schutz annehmen / oder sie der innhabenden Stiffter oder anderer Geistlicher Güter nicht zuentsetzen versprechen wölle: So hetten Fürsten vnd Stände deß Nider-Sächsischen Craises zu Verwahrung jhres Gewissens durch dieses Außschreiben / alle vnder beyden widrigen Armeen sich befindente Evangelische Officirer vnnd Soldaten erjnnern vnnd verwarnen / den jenigen aber / so einigem Fürsten vnnd Stand im Craiß mit Lehen oder andern Pflichten verwandt / oder an Lehen oder sonsten jchtwas darinnen zugewarten hette ernstlich gebieten wollen / daß sie jnnerhalb Monats frist / von obberührten Armeen / als offenbahren Feinden deß Craises / sich abtheten / mit Verwarnung / daß wo ferrn sie deme nicht nachkämen / daß als dann gegen den Innheimischen als Feinden vnnd Verräthern deß Vatterlandes / mit vnnachlässiger Straff an Leib / Ehr vnnd Gütern / mit Verlust aller Recht vnnd Gerechtigkeiten verfahren / den Außländischen aber / als Verfolgern jhrer Glaubensgenossen vnnd wahren Religion kein Quartir vergönnet werden solte.
Sonsten bezeugeten gleichwol Fürsten vnnd Stände nachmalen vor GOtt vnnd der gantzen Christenheit / daß diese Defension zu Rettung jhrer selbsten / vnb jhrer armen nothleidenten Vnderthanen jhnen abgenöthiget / auch weiter nicht / als auff beständige Versicherung deß Craises / vñ Wider-Erlangung eines sicheren Ruhestandes / auch Maintenirung der Libertät in Religion vnd Prophan Sachen / ordentlichen Rechtens vnd Teutscher Freyheit: Keines wegs aber zur Offension der Kays. Mayest. oder Catholischen Religionsverwanden / noch auch einiges Chur-Fürsten vnnd Standes gemeint; sondern wünschten vnnd bitten nichts mehrers / als daß sie bey jhrer Gewissens Freyheit / vnd dem jhrigen rühig bleiben / vnnd dessen genugsamb gesichert seyn möchten / erböthen sich auch hinwiderumb Jhrer Kayserl. Mayest. in allen weltlichen Sachen allervnderthänigste Devotion / Trew vnd Gehorsamb / deß gleichen auch andern Chur-Fürsten vnnd Ständen deß Reichs / als jhren Mitgliedern gleichmässige gegen Bezeigung alle mögliche Dienst vnnd Freundtschafft jederzeit zuerweisen / also daß in allem / so zu gemeiner Wohlfahrt deß Vatterlandes / auch Fried vnnd Einigkeit dienlich / bey jhnen kein Mangel erscheinen solte.
Wider dieses Mandat hat der Graff von Tilly eine Erklärung publiciren lassen / dieses Lauts;
Ob wol gar nicht zu zweifflen / es würden Kay. May. als die nicht wenig selbst / deßgleichen deroselben getrewe vnd assistirende Chur-Fürsten vñ Stände in obberührtem Mandat hoch vnd hart angegriffen / zu erhaltung dero Kayser. Authorität / nothwendige Ehrenrettung vnd Ableynung solcher in züchten halber vornehmen / auch deßwegen der Graff von Tilly deroselben nicht vorgreiffen solte; So hette er doch ein Notturfft befundẽ / darzu für sein Person in particulari vnderdessen nicht stillzuschweigen / oder solche verkleinerliche Aufflagen auff sich ligen zulassen. Vielmehr andern / so der Sachen nit erfahren / zu einigem Argwohn / als wann die Sachen also beschaffen / Vrsach zu geben: Sondern alle widerwertige jnzüchten zubenehmen. So betewerte gedachter General vor Gott vnnd den Menschen mit guter Conscientz / vnd vrtheilten seine bißdahero geführte Actiones vnd vnwidertreibliche Bekundt schafftũg / daß demselben bey seiner Kriegsverwaltung niemals zu Gemüth gestiegen / ichtwas fürzunehmẽ / welches zu schwäch-vnd dämpffung der Rechten in den Reichs Satzungen gewidmeten / vnnd von den lieben Vor Eltern hinderlassenen Teutschen Freyheit gereichete.
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