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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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halten haben wollen / als wie vnser / den 6. Martij jüngsthin datirtes Patent außweiset / auch zu vnserem selbst eygenen vnnd vnserer armen Vnderthanen schaben / keine Musterplätz oder eigenmächtige Einquartirung zu gestatten / nicht gemeinet. Als ist hiermit vnser gnädigster Befehlich / daß du zwar den jenigen Befehlchshabern / so in vnserm Lande Schlesien zu werben begehren / vnnd sich mit vnserm Consenß / oder genugsamb beglaubten Abschrifften / bey dir anmelden werden / solche Werbungen verstattest jedoch aber der Soldatesca / weder Quartier zu machen / noch anders Exorbitantien zuverüben / vnd vnsere arme Vnderthanen muthwilliger weise / zubeschweren / durchauß nicht zulassest / sondern dich in allen begebenen Fällen / obgedachten vnsern publicierten Patenten gemeß / verhaltest / vnd denselben nach / wider die Delinquirenten verfahrest.

Solche Ordnung hetten Ihre Mayestät vnderschiedlich seithero widerholet / als vom 5. Junij 1625. Ihrer Mayest. Meynung sey nicht dahin gedeutet / gleichsamb der arme Mann der Soldatesca jhre Vnderhalt vnd Nahrung vberall vmbsonst / sondern vmb gebührliche Bezahlung / ausser was einer oder der ander auß gutem Willen thun möchte / widerfahren zu lassen schuldig seyn solle.

Gleiches hetten sie im Monat Martio / gleiches im Monat Junio / dieses 1626. Jahrs rescribiret / vnnd daß sie biß jetzo dergleichen Ordnungen steiff vnd fest gehalten / vnnd das Landt nicht eines jeden Muthwillen vnd Vergwaltigung exponiret vnd gleichsamb feil gegeben wissen wolten / darvon erklärten sich Jhre Mayestät vom 4. Augusti dieses Jahrs / mit folgenden Worten:

Wie wir dann auch nicht vnderlassen / mehrbesagtem vnserm General dem Hertzogen von Friedland die Inconvenientien / so auß seiner Befelchshaber / ohne dein Vorwissen vorgehende Werbungen / erfolgen würden / beweglich zu Gemüth führen / vnnd demselben anzubefehlen / daß er hinfüro / inmassen wir jhm vor diesem auch zugeschrieben / allen den jenigen Befelchshabern / denen er Bestallungen oder Werbungen aufftragen würde / ernstlich aufferlegen vnnd mit geben solte / daß sie sich vor allen Dingen / vnnd ehe sie jhre Werbungen anfangen / bey dir angeben / auch sich sonsten deiner publicirten Oberampts Patenten in allem gemeß / verhalten solten / derowegen du dann vber solchen deinen publicirten Patenten steiff vnnd fest zuhalten.

Wann dann hierauß beydes Jhrer Keyserlichen Mayestät Vorsorg gegen diese Lande vnnd ernster Wille / wie es mit der Werbung / Durchzug / Quartier vnd Profiand gehalten / vnd das Landt ausser gäntzlichen Vndergangs / praeservirt werde solte / klar zuersehen. Hingegen aber jhnen für Augen vnd täglicher Erfahrung stunde / daß demselben in den vnauffhörlichen Werbungen / Durchzügen / Zusammenrottirungen / eigenmächtigen Einquartirungen / Vergwaltigungen der armen Leuth / vervnsicherung der Straffen / Raub / Mord vnd Todtchlag / gantzlichen entgegen gegangen / vnnd das Landt nunmehr von allen Kräfften / in vnwiderbringlichen Verderb getrieben / ja auch dem Feind gute gelegenheit geben würde / seine Werbungen hin vnd wider / vnvermerckt / im Landt fortzustellen / vnd das arme verderbte Bolck an sich zu locken: Hette er obenerwehnte Keyserl. Resolution noch eins zu jedermännigliches Wissenschafft bringen / vnd den endlichen Hinfall deß armen Vatterlandes / möglicher massen verhüten helffen wollen. Vnd hierauff an sie sein Erinnern / were auch Befehlich / sie wolten dieses / darzu sie ohne das der gehorsamb gegen der Keyserlichen Mayest. vnd Königl. Mayest. vnd die Liebe deß Vatterlandes anmahnet / in genauwe Acht vnd Fortstellung nehmen / die Werbungen in jhren Fürstenthumben / Aemptern oder Herrschafften / ohne Vorzeigung gedachter seiner Patenten / vnd deeo darinn befindlichen Reservaten / keines weges verstatten / denen aber so richtigen Schein fürzuweisen hetten / vnd wann sie vnters Fähnlein gebracht oder zusammen rottirt / den nechsien Meg zur Keyserlichen Armee sich begeben / die Quartier zwar Mittags oder Abends in den Schencken oder Kretschamhäusern / doch vmb leidentliche Bezahlung / oder je mit deme / was die Leuthe auß gutem Willen hergeben / in dieser grossen Noth für lieb zu nehmen / einthun vnd widerfahren lassen. Denen jenigen aber welche mit Trotzen vnnd Pochen eigenmächtig einplatzten / keine richtige Patent fürwiesen / den Leuthen das jhrige mit Gewalt zu nehmen / sich vnderstünden / erstlich zwar mit Bescheidenheit / vnd wann dieses nicht verfangen woll / mit zugelassener Gegenwehr vnd zusammen gesetzter Macht / sich entgegen stellen / vnd hierdurch sich vnd das jhrige von besorglichem schaden theils entziehen / theils in Jhrer Keyserlichen vnnd Königlichen Mayest. Trew vnd Devotion je mehr vnd mehr befestigen / so wol in abgebung der gehörigen Schuldigkeit / von den wenigen vbrigen desto mehr fortfahren.

Dennemärckischen Kriegs-Commissarius suchet die Schlesier auff seine seithen zubringen. Hingegen hat der Dennemärckische Kriegs-Commissarius Joachim Mitzlaff / einen Trompetter mit Warnungsschreiben an die Fürsten vnd Stände in Schlesien / abgefertiget / vnd begehret / daß Fürsten vnd Stände mit dem Auffbott innen halten / deß Generalen von Friedland Ansinnen kein Gehör geben / auch dem von Donaw mit nichts / weder an Volck / noch Profiand oder Munition / einigen Vorschub thun / sondern gedachter Königlichen Armee / welche nicht als ein Feind deß Landes / sondern die Religion zubeschützen / angelanget were / mit dergleichen Nochturfft die Hand bieten wolten. Es ist aber dieser Trompetter im Landt nicht gar Willkomb gewesen / sondern weil er mit offenem Schreiben im Land herumb geritten / nicht als ein Tromptter / sondern als ein Auffwickler deß gemeinen Mannes / von dem Oberampt zur Lignitz in arret ge-

halten haben wollen / als wie vnser / den 6. Martij jüngsthin datirtes Patent außweiset / auch zu vnserem selbst eygenen vnnd vnserer armen Vnderthanen schaben / keine Musterplätz oder eigenmächtige Einquartirung zu gestatten / nicht gemeinet. Als ist hiermit vnser gnädigster Befehlich / daß du zwar den jenigen Befehlchshabern / so in vnserm Lande Schlesien zu werben begehren / vnnd sich mit vnserm Consenß / oder genugsamb beglaubten Abschrifften / bey dir anmelden werden / solche Werbungen verstattest jedoch aber der Soldatesca / weder Quartier zu machen / noch anders Exorbitantien zuverüben / vnd vnsere arme Vnderthanen muthwilliger weise / zubeschweren / durchauß nicht zulassest / sondern dich in allen begebenen Fällen / obgedachten vnsern publicierten Patenten gemeß / verhaltest / vnd denselben nach / wider die Delinquirenten verfahrest.

Solche Ordnung hetten Ihre Mayestät vnderschiedlich seithero widerholet / als vom 5. Junij 1625. Ihrer Mayest. Meynung sey nicht dahin gedeutet / gleichsamb der arme Mann der Soldatesca jhre Vnderhalt vnd Nahrung vberall vmbsonst / sondern vmb gebührliche Bezahlung / ausser was einer oder der ander auß gutem Willen thun möchte / widerfahren zu lassen schuldig seyn solle.

Gleiches hetten sie im Monat Martio / gleiches im Monat Junio / dieses 1626. Jahrs rescribiret / vnnd daß sie biß jetzo dergleichen Ordnungen steiff vnd fest gehalten / vnnd das Landt nicht eines jeden Muthwillen vnd Vergwaltigung exponiret vnd gleichsamb feil gegeben wissen wolten / darvon erklärten sich Jhre Mayestät vom 4. Augusti dieses Jahrs / mit folgenden Worten:

Wie wir dann auch nicht vnderlassen / mehrbesagtem vnserm General dem Hertzogen von Friedland die Inconvenientien / so auß seiner Befelchshaber / ohne dein Vorwissen vorgehende Werbungen / erfolgen würden / beweglich zu Gemüth führen / vnnd demselben anzubefehlen / daß er hinfüro / inmassen wir jhm vor diesem auch zugeschrieben / allen den jenigen Befelchshabern / denen er Bestallungen oder Werbungen aufftragen würde / ernstlich aufferlegen vnnd mit geben solte / daß sie sich vor allen Dingen / vnnd ehe sie jhre Werbungen anfangen / bey dir angeben / auch sich sonsten deiner publicirten Oberampts Patenten in allem gemeß / verhalten solten / derowegen du dann vber solchen deinen publicirten Patenten steiff vnnd fest zuhalten.

Wann dann hierauß beydes Jhrer Keyserlichen Mayestät Vorsorg gegen diese Lande vnnd ernster Wille / wie es mit der Werbung / Durchzug / Quartier vnd Profiand gehalten / vnd das Landt ausser gäntzlichen Vndergangs / praeservirt werde solte / klar zuersehen. Hingegen aber jhnen für Augen vnd täglicher Erfahrung stunde / daß demselben in den vnauffhörlichen Werbungen / Durchzügen / Zusammenrottirungen / eigenmächtigen Einquartirungen / Vergwaltigungen der armen Leuth / vervnsicherung der Straffen / Raub / Mord vnd Todtchlag / gantzlichen entgegen gegangen / vnnd das Landt nunmehr von allen Kräfften / in vnwiderbringlichen Verderb getrieben / ja auch dem Feind gute gelegenheit geben würde / seine Werbungen hin vnd wider / vnvermerckt / im Landt fortzustellen / vnd das arme verderbte Bolck an sich zu locken: Hette er obenerwehnte Keyserl. Resolution noch eins zu jedermännigliches Wissenschafft bringen / vnd den endlichen Hinfall deß armen Vatterlandes / möglicher massen verhüten helffen wollen. Vnd hierauff an sie sein Erinnern / were auch Befehlich / sie wolten dieses / darzu sie ohne das der gehorsamb gegen der Keyserlichen Mayest. vnd Königl. Mayest. vnd die Liebe deß Vatterlandes anmahnet / in genauwe Acht vnd Fortstellung nehmen / die Werbungen in jhren Fürstenthumben / Aemptern oder Herrschafften / ohne Vorzeigung gedachter seiner Patenten / vnd deeo darinn befindlichen Reservaten / keines weges verstatten / denen aber so richtigen Schein fürzuweisen hetten / vnd wann sie vnters Fähnlein gebracht oder zusammen rottirt / den nechsien Meg zur Keyserlichen Armee sich begeben / die Quartier zwar Mittags oder Abends in den Schencken oder Kretschamhäusern / doch vmb leidentliche Bezahlung / oder je mit deme / was die Leuthe auß gutem Willen hergeben / in dieser grossen Noth für lieb zu nehmen / einthun vnd widerfahren lassen. Denen jenigen aber welche mit Trotzen vnnd Pochen eigenmächtig einplatzten / keine richtige Patent fürwiesen / den Leuthen das jhrige mit Gewalt zu nehmen / sich vnderstünden / erstlich zwar mit Bescheidenheit / vnd wann dieses nicht verfangen woll / mit zugelassener Gegenwehr vnd zusammen gesetzter Macht / sich entgegen stellen / vnd hierdurch sich vnd das jhrige von besorglichem schaden theils entziehen / theils in Jhrer Keyserlichen vnnd Königlichen Mayest. Trew vnd Devotion je mehr vnd mehr befestigen / so wol in abgebung der gehörigen Schuldigkeit / von den wenigen vbrigen desto mehr fortfahren.

Dennemärckischen Kriegs-Commissarius suchet die Schlesier auff seine seithen zubringen. Hingegen hat der Dennemärckische Kriegs-Commissarius Joachim Mitzlaff / einen Trompetter mit Warnungsschreiben an die Fürsten vñ Stände in Schlesien / abgefertiget / vnd begehret / daß Fürsten vnd Stände mit dem Auffbott innen halten / deß Generalen von Friedland Ansinnen kein Gehör geben / auch dem von Donaw mit nichts / weder an Volck / noch Profiand oder Munition / einigen Vorschub thun / sondern gedachter Königlichen Armee / welche nicht als ein Feind deß Landes / sondern die Religion zubeschützen / angelanget were / mit dergleichen Nochturfft die Hand bieten wolten. Es ist aber dieser Trompetter im Landt nicht gar Willkomb gewesen / sondern weil er mit offenem Schreiben im Land herumb geritten / nicht als ein Tromptter / sondern als ein Auffwickler deß gemeinen Mannes / von dem Oberampt zur Lignitz in arret ge-

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[1036/1167] halten haben wollen / als wie vnser / den 6. Martij jüngsthin datirtes Patent außweiset / auch zu vnserem selbst eygenen vnnd vnserer armen Vnderthanen schaben / keine Musterplätz oder eigenmächtige Einquartirung zu gestatten / nicht gemeinet. Als ist hiermit vnser gnädigster Befehlich / daß du zwar den jenigen Befehlchshabern / so in vnserm Lande Schlesien zu werben begehren / vnnd sich mit vnserm Consenß / oder genugsamb beglaubten Abschrifften / bey dir anmelden werden / solche Werbungen verstattest jedoch aber der Soldatesca / weder Quartier zu machen / noch anders Exorbitantien zuverüben / vnd vnsere arme Vnderthanen muthwilliger weise / zubeschweren / durchauß nicht zulassest / sondern dich in allen begebenen Fällen / obgedachten vnsern publicierten Patenten gemeß / verhaltest / vnd denselben nach / wider die Delinquirenten verfahrest. Solche Ordnung hetten Ihre Mayestät vnderschiedlich seithero widerholet / als vom 5. Junij 1625. Ihrer Mayest. Meynung sey nicht dahin gedeutet / gleichsamb der arme Mann der Soldatesca jhre Vnderhalt vnd Nahrung vberall vmbsonst / sondern vmb gebührliche Bezahlung / ausser was einer oder der ander auß gutem Willen thun möchte / widerfahren zu lassen schuldig seyn solle. Gleiches hetten sie im Monat Martio / gleiches im Monat Junio / dieses 1626. Jahrs rescribiret / vnnd daß sie biß jetzo dergleichen Ordnungen steiff vnd fest gehalten / vnnd das Landt nicht eines jeden Muthwillen vnd Vergwaltigung exponiret vnd gleichsamb feil gegeben wissen wolten / darvon erklärten sich Jhre Mayestät vom 4. Augusti dieses Jahrs / mit folgenden Worten: Wie wir dann auch nicht vnderlassen / mehrbesagtem vnserm General dem Hertzogen von Friedland die Inconvenientien / so auß seiner Befelchshaber / ohne dein Vorwissen vorgehende Werbungen / erfolgen würden / beweglich zu Gemüth führen / vnnd demselben anzubefehlen / daß er hinfüro / inmassen wir jhm vor diesem auch zugeschrieben / allen den jenigen Befelchshabern / denen er Bestallungen oder Werbungen aufftragen würde / ernstlich aufferlegen vnnd mit geben solte / daß sie sich vor allen Dingen / vnnd ehe sie jhre Werbungen anfangen / bey dir angeben / auch sich sonsten deiner publicirten Oberampts Patenten in allem gemeß / verhalten solten / derowegen du dann vber solchen deinen publicirten Patenten steiff vnnd fest zuhalten. Wann dann hierauß beydes Jhrer Keyserlichen Mayestät Vorsorg gegen diese Lande vnnd ernster Wille / wie es mit der Werbung / Durchzug / Quartier vnd Profiand gehalten / vnd das Landt ausser gäntzlichen Vndergangs / praeservirt werde solte / klar zuersehen. Hingegen aber jhnen für Augen vnd täglicher Erfahrung stunde / daß demselben in den vnauffhörlichen Werbungen / Durchzügen / Zusammenrottirungen / eigenmächtigen Einquartirungen / Vergwaltigungen der armen Leuth / vervnsicherung der Straffen / Raub / Mord vnd Todtchlag / gantzlichen entgegen gegangen / vnnd das Landt nunmehr von allen Kräfften / in vnwiderbringlichen Verderb getrieben / ja auch dem Feind gute gelegenheit geben würde / seine Werbungen hin vnd wider / vnvermerckt / im Landt fortzustellen / vnd das arme verderbte Bolck an sich zu locken: Hette er obenerwehnte Keyserl. Resolution noch eins zu jedermännigliches Wissenschafft bringen / vnd den endlichen Hinfall deß armen Vatterlandes / möglicher massen verhüten helffen wollen. Vnd hierauff an sie sein Erinnern / were auch Befehlich / sie wolten dieses / darzu sie ohne das der gehorsamb gegen der Keyserlichen Mayest. vnd Königl. Mayest. vnd die Liebe deß Vatterlandes anmahnet / in genauwe Acht vnd Fortstellung nehmen / die Werbungen in jhren Fürstenthumben / Aemptern oder Herrschafften / ohne Vorzeigung gedachter seiner Patenten / vnd deeo darinn befindlichen Reservaten / keines weges verstatten / denen aber so richtigen Schein fürzuweisen hetten / vnd wann sie vnters Fähnlein gebracht oder zusammen rottirt / den nechsien Meg zur Keyserlichen Armee sich begeben / die Quartier zwar Mittags oder Abends in den Schencken oder Kretschamhäusern / doch vmb leidentliche Bezahlung / oder je mit deme / was die Leuthe auß gutem Willen hergeben / in dieser grossen Noth für lieb zu nehmen / einthun vnd widerfahren lassen. Denen jenigen aber welche mit Trotzen vnnd Pochen eigenmächtig einplatzten / keine richtige Patent fürwiesen / den Leuthen das jhrige mit Gewalt zu nehmen / sich vnderstünden / erstlich zwar mit Bescheidenheit / vnd wann dieses nicht verfangen woll / mit zugelassener Gegenwehr vnd zusammen gesetzter Macht / sich entgegen stellen / vnd hierdurch sich vnd das jhrige von besorglichem schaden theils entziehen / theils in Jhrer Keyserlichen vnnd Königlichen Mayest. Trew vnd Devotion je mehr vnd mehr befestigen / so wol in abgebung der gehörigen Schuldigkeit / von den wenigen vbrigen desto mehr fortfahren. Hingegen hat der Dennemärckische Kriegs-Commissarius Joachim Mitzlaff / einen Trompetter mit Warnungsschreiben an die Fürsten vñ Stände in Schlesien / abgefertiget / vnd begehret / daß Fürsten vnd Stände mit dem Auffbott innen halten / deß Generalen von Friedland Ansinnen kein Gehör geben / auch dem von Donaw mit nichts / weder an Volck / noch Profiand oder Munition / einigen Vorschub thun / sondern gedachter Königlichen Armee / welche nicht als ein Feind deß Landes / sondern die Religion zubeschützen / angelanget were / mit dergleichen Nochturfft die Hand bieten wolten. Es ist aber dieser Trompetter im Landt nicht gar Willkomb gewesen / sondern weil er mit offenem Schreiben im Land herumb geritten / nicht als ein Tromptter / sondern als ein Auffwickler deß gemeinen Mannes / von dem Oberampt zur Lignitz in arret ge- Dennemärckischen Kriegs-Commissarius suchet die Schlesier auff seine seithen zubringen.

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1036. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1167>, abgerufen am 23.11.2024.