Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Crayß von keinem Menschen verdacht werden können. Den Deputationtag belangend / hat dessen fortgang dieses Crayses verfassung / nicht hindern können / sintemahl dieselbe auff die Beine gebracht / ja die schreckliche Blutstürtzungen vnd Landverderben vom Gegentheil lange zuvor verüber worden / ehe der Deputationtag außgeschrieben worden. Da nun bey solchem Vnwesen der Deputationtag nicht gehalten werden können / so were die schuld den Vervrsachern desselben beyzumessen. Vnd müßte ja nur ein Spiegelfechten gewesen seyn / daß man jhne zum zweyten mahl bey solchen Leufften / da man wuste / daß er keinen fortgang haben könte / außgeschrieben / oder da es ein ernst / daß man durch denselben den Differentien im Reich / abhelffen wolle / warumb hette man jhn nicht zu der Zeit außgeschrieben / da nicht alleine der Crayß in keiner Verfassung gestanden / sondern auch sonsten keine widrige Armee auff den Beinen gewesen: Was aber darunder verborgen / daß man dazumahl gantz still geschwiegen / vnnd hernacher erst damit herfür kommen / wie man die schröckliche Combustion im Crayß selbsten erreget / vnd nun auff den vberfallenen Crayß die Vrsach / daß gedachter Deputationtag nicht vor sich gehe / legen wolte / darvon möchten andere vrtheilen. Ob nun wol vorangezogener massen / er vnd der Crayß zum höchsten offendirt / so hetten doch er vnnd die Stände / solches alles so weit hindan gesetzt / daß er vnnd sie zum Frieden vnd allen redlichen Mitteln / dardurch derselbe zu befördern were / sich allweg anerbotten / wie solches die vorangezogene Acta, genugsamb vnnd zum vberfluß außweisen. Vnd weil von denselben die Kayserliche Mayest. ohne zweiffel sathsamb informiret / so sehe er nicht wie es derselben an Nachrichtung von vnsern friedlichen Consilien vnd Intentionen ermangeln können / oder was für beständigere Eröffnung geschehen möge / als wie er vnd die Stände bey derselben Handlungen bezeuget. Da nun die Keyserliche Mayest. auff solche Nachrichtung von vorgedachter seiner vnnd der Ständen Intention den Frieden zu prosequiren vnd zu stabiliren / geneigt / so wird gewißlich an dieser seithen man sich auch also in die Sache schicken / daß ein weiters mit Fug nicht würde können begehrt werden. Er würde auch auß deß Crayses endlichen den Churfürstlichen Interponenten am 15. Februar. vbergebenen Erklärung besinden / daß deß Crayses Postulata nirgends anders hingerichtet gewesen / als daß der Crayß deß feindlichen Volcks entladen / alle occupirte Orth restituirt / der Crayß von ferrnerm Vberfall gesichert / vnnd alles so wol in Stifftern als Erbherrschafften in den Stand / darinn es vor diesen motibus gewesen / wider gesetzet / vnd das vbrige zu gütlicher Handlung der Chur-Fürsten vnd Stände deß Reichs / gesetzet würde. Ferrners hat der König vnder dato den 10. Julij dieses 1626. Jahrs ein Schreiben an Jhr. Kays. May. abgehen lassen / dieses Inhalts: Schreiben deß Königs in Dennemarck an Keyser Ferdinand. Dieweil er in Jhr. May. an den Hertzogen zu Braunschweig ergangenen Schreiben / nicht allein bey gemeltem Hertzogen / sondern auch der gantzen Welt in vngleichen Verdacht gesetzet werden solte / ob hetten seine Actiones ein weit andern vnd höhern Zweck / als er etwa praetendirte vnd dem Hertzogen oder andern einzubilden sich vnderstünde / so hette er vmb ferrnerer Expectorirung willen gegen Jh. Keyserl. Mayest. zu allem vberfluß seine Gemühtsmeynung nochmahls auffrichtig eröffnen wollen / nicht zweiffelnde Jhre Keyserl. Mayest. hierauß sein fried fertiges vnd nichts / so da nicht in deß Römischen Reichsverfassungen begriffen / suchendes Gemüth / genugsamb spühren / sich auch selbst der Christenheit / insonderheit aber dem Reich Teutscher Nation / vertrawlicher opinion von seinen Actionibus leiten lassen würde / in betrachtung / daß vnder andern J. Keyserl. May. in denen Gedancken stünden / ob hette er mit deren jhme abgenöhtigten Defension auff etwas anders vnd wider die Conservation deß Religion vnd Prophan-Friedens / gezielet / worinn er dann Jh. Keys. M. versichern könte / daß sie eines gar jrrigen berichtet / sintemal keines wegs seine Meynung / oder aber erweißlich / daß seine Intention vber die Considerirung deß Religion vnd Prophan-Friedens vnd dessen Assecuration solte gangen seyn. Wolte derwegen verhoffen / seine Hand vnd Siegel bey Jhr. Keys. Mayest. in je so hohem Valor / als etwa malfundirte Discurs vnd Mutmassungen / seyn würden. Wann er dann auch auß Jhr. Keyserl. May. Schreiben so viel vermerckt / daß im Fall der Hertzog von Braunschweig sich von jhme absondern würde / Jh. Keys. Mayest. alsdann desselben Landt vnd Leuth bey allen hergebrachten Freyheiten / insonderheit aber den Religon vnd Prophan-Frieden / kräfftiglich schützen vnd handhaben wolten. So könne er Jh. Keys. M. nicht verhalten / daß in diesem gantzev Werck all sein Tichten / Trachten vnd Gedancken / vor vnd nach geschehener Crayß-Obristen Wahl keinen andern / als eben von Jh. Keys. M. versprochenen Zweck gehabt vnd noch hette. Wann dann Jh. Keys. Majest. versprechung auff kräfftigliche restitution deß Religion vnnd Prophan-Friedens / im Römischen Reich / laut vnderschiedener Keyserl. Majestät Schreiben / gehe / deroselben auch billich Glauben zuzumessen / er auch seines theils niemahl auff jchtwas anders / als eben desselben Restitution vnd Conservation gesehen / wo[unleserliches Material - 2 Zeichen fehlen] dienet dann so vielfältiges vergiessen Christlichen Bluts / so viel Raub / Nahmb / Brand / Mord / vnnd anderer Laster / zu grundstürtzung Landt vnd Leuthe / were es nicht viel besser / daß allerseits die Waaffen abgelegt / vnnd die entstandene Differentien durch vnpartheyische Stände / dero Rath Deputation / Reichstag / oder wie man sich vergleichen könte / ohne ferriters Landtverderben vnnd vnschuldiges Blutvergiessen / erörtert Crayß von keinem Menschen verdacht werden können. Den Deputationtag belangend / hat dessen fortgang dieses Crayses verfassung / nicht hindern können / sintemahl dieselbe auff die Beine gebracht / ja die schreckliche Blutstürtzungen vnd Landverderben vom Gegentheil lange zuvor verüber worden / ehe der Deputationtag außgeschrieben worden. Da nun bey solchem Vnwesen der Deputationtag nicht gehalten werden können / so were die schuld den Vervrsachern desselben beyzumessen. Vnd müßte ja nur ein Spiegelfechten gewesen seyn / daß man jhne zum zweyten mahl bey solchen Leufften / da man wuste / daß er keinen fortgang haben könte / außgeschrieben / oder da es ein ernst / daß man durch denselben den Differentien im Reich / abhelffen wolle / warumb hette man jhn nicht zu der Zeit außgeschrieben / da nicht alleine der Crayß in keiner Verfassung gestanden / sondern auch sonsten keine widrige Armee auff den Beinen gewesen: Was aber darunder verborgen / daß man dazumahl gantz still geschwiegen / vnnd hernacher erst damit herfür kommen / wie man die schröckliche Combustion im Crayß selbsten erreget / vnd nun auff den vberfallenen Crayß die Vrsach / daß gedachter Deputationtag nicht vor sich gehe / legen wolte / darvon möchten andere vrtheilen. Ob nun wol vorangezogener massen / er vnd der Crayß zum höchsten offendirt / so hetten doch er vnnd die Stände / solches alles so weit hindan gesetzt / daß er vnnd sie zum Frieden vnd allen redlichen Mitteln / dardurch derselbe zu befördern were / sich allweg anerbotten / wie solches die vorangezogene Acta, genugsamb vnnd zum vberfluß außweisen. Vnd weil von denselben die Kayserliche Mayest. ohne zweiffel sathsamb informiret / so sehe er nicht wie es derselben an Nachrichtung von vnsern friedlichen Consilien vnd Intentionen ermangeln können / oder was für beständigere Eröffnung geschehen möge / als wie er vnd die Stände bey derselben Handlungen bezeuget. Da nun die Keyserliche Mayest. auff solche Nachrichtung von vorgedachter seiner vnnd der Ständen Intention den Frieden zu prosequiren vnd zu stabiliren / geneigt / so wird gewißlich an dieser seithen man sich auch also in die Sache schicken / daß ein weiters mit Fug nicht würde können begehrt werden. Er würde auch auß deß Crayses endlichen den Churfürstlichen Interponenten am 15. Februar. vbergebenen Erklärung besinden / daß deß Crayses Postulata nirgends anders hingerichtet gewesen / als daß der Crayß deß feindlichen Volcks entladen / alle occupirte Orth restituirt / der Crayß von ferrnerm Vberfall gesichert / vnnd alles so wol in Stifftern als Erbherrschafften in den Stand / darinn es vor diesen motibus gewesen / wider gesetzet / vnd das vbrige zu gütlicher Handlung der Chur-Fürsten vnd Stände deß Reichs / gesetzet würde. Ferrners hat der König vnder dato den 10. Julij dieses 1626. Jahrs ein Schreiben an Jhr. Kays. May. abgehen lassen / dieses Inhalts: Schreiben deß Königs in Dennemarck an Keyser Ferdinand. Dieweil er in Jhr. May. an den Hertzogen zu Braunschweig ergangenen Schreiben / nicht allein bey gemeltem Hertzogen / sondern auch der gantzen Welt in vngleichen Verdacht gesetzet werden solte / ob hetten seine Actiones ein weit andern vnd höhern Zweck / als er etwa praetendirte vnd dem Hertzogen oder andern einzubilden sich vnderstünde / so hette er vmb ferrnerer Expectorirung willen gegen Jh. Keyserl. Mayest. zu allem vberfluß seine Gemühtsmeynung nochmahls auffrichtig eröffnen wollen / nicht zweiffelnde Jhre Keyserl. Mayest. hierauß sein fried fertiges vnd nichts / so da nicht in deß Römischen Reichsverfassungen begriffen / suchendes Gemüth / genugsamb spühren / sich auch selbst der Christenheit / insonderheit aber dem Reich Teutscher Nation / vertrawlicher opinion von seinen Actionibus leiten lassen würde / in betrachtung / daß vnder andern J. Keyserl. May. in denen Gedancken stünden / ob hette er mit deren jhme abgenöhtigten Defension auff etwas anders vnd wider die Conservation deß Religion vnd Prophan-Friedens / gezielet / worinn er dann Jh. Keys. M. versichern könte / daß sie eines gar jrrigen berichtet / sintemal keines wegs seine Meynung / oder aber erweißlich / daß seine Intention vber die Considerirung deß Religion vnd Prophan-Friedens vnd dessen Assecuration solte gangen seyn. Wolte derwegen verhoffen / seine Hand vnd Siegel bey Jhr. Keys. Mayest. in je so hohem Valor / als etwa malfundirte Discurs vnd Mutmassungen / seyn würden. Wann er dann auch auß Jhr. Keyserl. May. Schreiben so viel vermerckt / daß im Fall der Hertzog von Braunschweig sich von jhme absondern würde / Jh. Keys. Mayest. alsdann desselben Landt vnd Leuth bey allen hergebrachten Freyheiten / insonderheit aber den Religon vnd Prophan-Frieden / kräfftiglich schützen vnd handhaben wolten. So könne er Jh. Keys. M. nicht verhalten / daß in diesem gantzev Werck all sein Tichten / Trachten vnd Gedancken / vor vnd nach geschehener Crayß-Obristen Wahl keinen andern / als eben von Jh. Keys. M. versprochenen Zweck gehabt vnd noch hette. Wann dann Jh. Keys. Majest. versprechung auff kräfftigliche restitution deß Religion vnnd Prophan-Friedens / im Römischen Reich / laut vnderschiedener Keyserl. Majestät Schreiben / gehe / deroselben auch billich Glauben zuzumessen / er auch seines theils niemahl auff jchtwas anders / als eben desselben Restitution vnd Conservation gesehen / wo[unleserliches Material – 2 Zeichen fehlen] dienet dann so vielfältiges vergiessen Christlichen Bluts / so viel Raub / Nahmb / Brand / Mord / vnnd anderer Laster / zu grundstürtzung Landt vnd Leuthe / were es nicht viel besser / daß allerseits die Waaffen abgelegt / vnnd die entstandene Differentien durch vnpartheyische Stände / dero Rath Deputation / Reichstag / oder wie man sich vergleichen könte / ohne ferriters Landtverderben vnnd vnschuldiges Blutvergiessen / erörtert <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1171" n="1040"/> Crayß von keinem Menschen verdacht werden können.</p> <p>Den Deputationtag belangend / hat dessen fortgang dieses Crayses verfassung / nicht hindern können / sintemahl dieselbe auff die Beine gebracht / ja die schreckliche Blutstürtzungen vnd Landverderben vom Gegentheil lange zuvor verüber worden / ehe der Deputationtag außgeschrieben worden. Da nun bey solchem Vnwesen der Deputationtag nicht gehalten werden können / so were die schuld den Vervrsachern desselben beyzumessen. Vnd müßte ja nur ein Spiegelfechten gewesen seyn / daß man jhne zum zweyten mahl bey solchen Leufften / da man wuste / daß er keinen fortgang haben könte / außgeschrieben / oder da es ein ernst / daß man durch denselben den Differentien im Reich / abhelffen wolle / warumb hette man jhn nicht zu der Zeit außgeschrieben / da nicht alleine der Crayß in keiner Verfassung gestanden / sondern auch sonsten keine widrige Armee auff den Beinen gewesen: Was aber darunder verborgen / daß man dazumahl gantz still geschwiegen / vnnd hernacher erst damit herfür kommen / wie man die schröckliche Combustion im Crayß selbsten erreget / vnd nun auff den vberfallenen Crayß die Vrsach / daß gedachter Deputationtag nicht vor sich gehe / legen wolte / darvon möchten andere vrtheilen.</p> <p>Ob nun wol vorangezogener massen / er vnd der Crayß zum höchsten offendirt / so hetten doch er vnnd die Stände / solches alles so weit hindan gesetzt / daß er vnnd sie zum Frieden vnd allen redlichen Mitteln / dardurch derselbe zu befördern were / sich allweg anerbotten / wie solches die vorangezogene Acta, genugsamb vnnd zum vberfluß außweisen. Vnd weil von denselben die Kayserliche Mayest. ohne zweiffel sathsamb informiret / so sehe er nicht wie es derselben an Nachrichtung von vnsern friedlichen Consilien vnd Intentionen ermangeln können / oder was für beständigere Eröffnung geschehen möge / als wie er vnd die Stände bey derselben Handlungen bezeuget.</p> <p>Da nun die Keyserliche Mayest. auff solche Nachrichtung von vorgedachter seiner vnnd der Ständen Intention den Frieden zu prosequiren vnd zu stabiliren / geneigt / so wird gewißlich an dieser seithen man sich auch also in die Sache schicken / daß ein weiters mit Fug nicht würde können begehrt werden. Er würde auch auß deß Crayses endlichen den Churfürstlichen Interponenten am 15. Februar. vbergebenen Erklärung besinden / daß deß Crayses Postulata nirgends anders hingerichtet gewesen / als daß der Crayß deß feindlichen Volcks entladen / alle occupirte Orth restituirt / der Crayß von ferrnerm Vberfall gesichert / vnnd alles so wol in Stifftern als Erbherrschafften in den Stand / darinn es vor diesen motibus gewesen / wider gesetzet / vnd das vbrige zu gütlicher Handlung der Chur-Fürsten vnd Stände deß Reichs / gesetzet würde.</p> <p>Ferrners hat der König vnder dato den 10. Julij dieses 1626. Jahrs ein Schreiben an Jhr. Kays. May. abgehen lassen / dieses Inhalts:</p> <p><note place="right">Schreiben deß Königs in Dennemarck an Keyser Ferdinand.</note> Dieweil er in Jhr. May. an den Hertzogen zu Braunschweig ergangenen Schreiben / nicht allein bey gemeltem Hertzogen / sondern auch der gantzen Welt in vngleichen Verdacht gesetzet werden solte / ob hetten seine Actiones ein weit andern vnd höhern Zweck / als er etwa praetendirte vnd dem Hertzogen oder andern einzubilden sich vnderstünde / so hette er vmb ferrnerer Expectorirung willen gegen Jh. Keyserl. Mayest. zu allem vberfluß seine Gemühtsmeynung nochmahls auffrichtig eröffnen wollen / nicht zweiffelnde Jhre Keyserl. Mayest. hierauß sein fried fertiges vnd nichts / so da nicht in deß Römischen Reichsverfassungen begriffen / suchendes Gemüth / genugsamb spühren / sich auch selbst der Christenheit / insonderheit aber dem Reich Teutscher Nation / vertrawlicher opinion von seinen Actionibus leiten lassen würde / in betrachtung / daß vnder andern J. Keyserl. May. in denen Gedancken stünden / ob hette er mit deren jhme abgenöhtigten Defension auff etwas anders vnd wider die Conservation deß Religion vnd Prophan-Friedens / gezielet / worinn er dann Jh. Keys. M. versichern könte / daß sie eines gar jrrigen berichtet / sintemal keines wegs seine Meynung / oder aber erweißlich / daß seine Intention vber die Considerirung deß Religion vnd Prophan-Friedens vnd dessen Assecuration solte gangen seyn. Wolte derwegen verhoffen / seine Hand vnd Siegel bey Jhr. Keys. Mayest. in je so hohem Valor / als etwa malfundirte Discurs vnd Mutmassungen / seyn würden.</p> <p>Wann er dann auch auß Jhr. Keyserl. May. Schreiben so viel vermerckt / daß im Fall der Hertzog von Braunschweig sich von jhme absondern würde / Jh. Keys. Mayest. alsdann desselben Landt vnd Leuth bey allen hergebrachten Freyheiten / insonderheit aber den Religon vnd Prophan-Frieden / kräfftiglich schützen vnd handhaben wolten. So könne er Jh. Keys. M. nicht verhalten / daß in diesem gantzev Werck all sein Tichten / Trachten vnd Gedancken / vor vnd nach geschehener Crayß-Obristen Wahl keinen andern / als eben von Jh. Keys. M. versprochenen Zweck gehabt vnd noch hette.</p> <p>Wann dann Jh. Keys. Majest. versprechung auff kräfftigliche restitution deß Religion vnnd Prophan-Friedens / im Römischen Reich / laut vnderschiedener Keyserl. Majestät Schreiben / gehe / deroselben auch billich Glauben zuzumessen / er auch seines theils niemahl auff jchtwas anders / als eben desselben Restitution vnd Conservation gesehen / wo<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="2"/> dienet dann so vielfältiges vergiessen Christlichen Bluts / so viel Raub / Nahmb / Brand / Mord / vnnd anderer Laster / zu grundstürtzung Landt vnd Leuthe / were es nicht viel besser / daß allerseits die Waaffen abgelegt / vnnd die entstandene Differentien durch vnpartheyische Stände / dero Rath Deputation / Reichstag / oder wie man sich vergleichen könte / ohne ferriters Landtverderben vnnd vnschuldiges Blutvergiessen / erörtert </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1040/1171]
Crayß von keinem Menschen verdacht werden können.
Den Deputationtag belangend / hat dessen fortgang dieses Crayses verfassung / nicht hindern können / sintemahl dieselbe auff die Beine gebracht / ja die schreckliche Blutstürtzungen vnd Landverderben vom Gegentheil lange zuvor verüber worden / ehe der Deputationtag außgeschrieben worden. Da nun bey solchem Vnwesen der Deputationtag nicht gehalten werden können / so were die schuld den Vervrsachern desselben beyzumessen. Vnd müßte ja nur ein Spiegelfechten gewesen seyn / daß man jhne zum zweyten mahl bey solchen Leufften / da man wuste / daß er keinen fortgang haben könte / außgeschrieben / oder da es ein ernst / daß man durch denselben den Differentien im Reich / abhelffen wolle / warumb hette man jhn nicht zu der Zeit außgeschrieben / da nicht alleine der Crayß in keiner Verfassung gestanden / sondern auch sonsten keine widrige Armee auff den Beinen gewesen: Was aber darunder verborgen / daß man dazumahl gantz still geschwiegen / vnnd hernacher erst damit herfür kommen / wie man die schröckliche Combustion im Crayß selbsten erreget / vnd nun auff den vberfallenen Crayß die Vrsach / daß gedachter Deputationtag nicht vor sich gehe / legen wolte / darvon möchten andere vrtheilen.
Ob nun wol vorangezogener massen / er vnd der Crayß zum höchsten offendirt / so hetten doch er vnnd die Stände / solches alles so weit hindan gesetzt / daß er vnnd sie zum Frieden vnd allen redlichen Mitteln / dardurch derselbe zu befördern were / sich allweg anerbotten / wie solches die vorangezogene Acta, genugsamb vnnd zum vberfluß außweisen. Vnd weil von denselben die Kayserliche Mayest. ohne zweiffel sathsamb informiret / so sehe er nicht wie es derselben an Nachrichtung von vnsern friedlichen Consilien vnd Intentionen ermangeln können / oder was für beständigere Eröffnung geschehen möge / als wie er vnd die Stände bey derselben Handlungen bezeuget.
Da nun die Keyserliche Mayest. auff solche Nachrichtung von vorgedachter seiner vnnd der Ständen Intention den Frieden zu prosequiren vnd zu stabiliren / geneigt / so wird gewißlich an dieser seithen man sich auch also in die Sache schicken / daß ein weiters mit Fug nicht würde können begehrt werden. Er würde auch auß deß Crayses endlichen den Churfürstlichen Interponenten am 15. Februar. vbergebenen Erklärung besinden / daß deß Crayses Postulata nirgends anders hingerichtet gewesen / als daß der Crayß deß feindlichen Volcks entladen / alle occupirte Orth restituirt / der Crayß von ferrnerm Vberfall gesichert / vnnd alles so wol in Stifftern als Erbherrschafften in den Stand / darinn es vor diesen motibus gewesen / wider gesetzet / vnd das vbrige zu gütlicher Handlung der Chur-Fürsten vnd Stände deß Reichs / gesetzet würde.
Ferrners hat der König vnder dato den 10. Julij dieses 1626. Jahrs ein Schreiben an Jhr. Kays. May. abgehen lassen / dieses Inhalts:
Dieweil er in Jhr. May. an den Hertzogen zu Braunschweig ergangenen Schreiben / nicht allein bey gemeltem Hertzogen / sondern auch der gantzen Welt in vngleichen Verdacht gesetzet werden solte / ob hetten seine Actiones ein weit andern vnd höhern Zweck / als er etwa praetendirte vnd dem Hertzogen oder andern einzubilden sich vnderstünde / so hette er vmb ferrnerer Expectorirung willen gegen Jh. Keyserl. Mayest. zu allem vberfluß seine Gemühtsmeynung nochmahls auffrichtig eröffnen wollen / nicht zweiffelnde Jhre Keyserl. Mayest. hierauß sein fried fertiges vnd nichts / so da nicht in deß Römischen Reichsverfassungen begriffen / suchendes Gemüth / genugsamb spühren / sich auch selbst der Christenheit / insonderheit aber dem Reich Teutscher Nation / vertrawlicher opinion von seinen Actionibus leiten lassen würde / in betrachtung / daß vnder andern J. Keyserl. May. in denen Gedancken stünden / ob hette er mit deren jhme abgenöhtigten Defension auff etwas anders vnd wider die Conservation deß Religion vnd Prophan-Friedens / gezielet / worinn er dann Jh. Keys. M. versichern könte / daß sie eines gar jrrigen berichtet / sintemal keines wegs seine Meynung / oder aber erweißlich / daß seine Intention vber die Considerirung deß Religion vnd Prophan-Friedens vnd dessen Assecuration solte gangen seyn. Wolte derwegen verhoffen / seine Hand vnd Siegel bey Jhr. Keys. Mayest. in je so hohem Valor / als etwa malfundirte Discurs vnd Mutmassungen / seyn würden.
Schreiben deß Königs in Dennemarck an Keyser Ferdinand. Wann er dann auch auß Jhr. Keyserl. May. Schreiben so viel vermerckt / daß im Fall der Hertzog von Braunschweig sich von jhme absondern würde / Jh. Keys. Mayest. alsdann desselben Landt vnd Leuth bey allen hergebrachten Freyheiten / insonderheit aber den Religon vnd Prophan-Frieden / kräfftiglich schützen vnd handhaben wolten. So könne er Jh. Keys. M. nicht verhalten / daß in diesem gantzev Werck all sein Tichten / Trachten vnd Gedancken / vor vnd nach geschehener Crayß-Obristen Wahl keinen andern / als eben von Jh. Keys. M. versprochenen Zweck gehabt vnd noch hette.
Wann dann Jh. Keys. Majest. versprechung auff kräfftigliche restitution deß Religion vnnd Prophan-Friedens / im Römischen Reich / laut vnderschiedener Keyserl. Majestät Schreiben / gehe / deroselben auch billich Glauben zuzumessen / er auch seines theils niemahl auff jchtwas anders / als eben desselben Restitution vnd Conservation gesehen / wo__ dienet dann so vielfältiges vergiessen Christlichen Bluts / so viel Raub / Nahmb / Brand / Mord / vnnd anderer Laster / zu grundstürtzung Landt vnd Leuthe / were es nicht viel besser / daß allerseits die Waaffen abgelegt / vnnd die entstandene Differentien durch vnpartheyische Stände / dero Rath Deputation / Reichstag / oder wie man sich vergleichen könte / ohne ferriters Landtverderben vnnd vnschuldiges Blutvergiessen / erörtert
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |