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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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die Weser abgebrandt worden. Der König hatte zwar auch eine Impressa auff Ferden vor / weil aber der Verlust an diesem Ort so groß / hat er die Attacquirung selbiger Statt für das mal eingestellet / vnd das Volck wider in Guarnison ziehen lassen.

Hertzog von Braunschweig vnd seine Landständ begeben sich in Keyserl. Devotion. Es hat bißhero bey den Vnwesen in Nider-Sachsen / nicht allein die Keys. Mayest. sondern auch der Graff von Tylli / so wol durch Schreiben / als durch Abgesandte / mit vielfältigem Anerbieten vnd Syncerationen / instendig bey Hertzog Friderich Vlrichen vnd dessen Landtständen anhalten lassen / daß sie sich vom König in Dennemarck abthun vnd in Keyserliche Devotion vnd Gehorsamb ergeben wolten. Weil nun gemelter Hertzog vnd die Seinige gesehen / daß in etlichen Treffen dem König das Glück zimblich zuwider gewesen / vnd sich die Sachen ansehen lassen / als würden sie endlich ein schlechten Auß gang gewinnen / haben sie sich accommodirt / vnnd die Stände deß Hertzogthumbs Braunschweig ein Versicherungsschreiben / das sie in Keyserlicher Mayest. Devotion verharren wolten / vnter dato Braunschweig den 26. Augusti / von sich gegeben / dieses Inhalts:

Versicherungs schreiben der Braunschweigischen Land-Stände. Sie die von der Ritter-vnnd Landschafft der beyden Fürstenthumb Braunschweig Wolffenbüttel-vnd Calenbergischen Theils / bekenneten vnd theten hiermit kund: Als die Röm. Keyserl. May. in vnd bey denen im Reich Teutscher Nation vor etlich Jahren erhabenen / auch annoch wehrenden Kriegsempörungen / gedachter dieser Fürstenthumb vnd der darinn gehörigen Graff-Herr-vnd Landtschafften / mit Stätten / Festungen vnd allen andern Orten / von Hertzog Friderich Vlrichen zu Braunschweig / jhrem Gnäd[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]gen Landtsfürsten vnnd Herrn / dergestalt versichert seyn wollen / daß ermelte Ort in vnnd bey wehrender solcher Vnruhe von der Königlichen Dänischen Guarnison erlediget / in deß Königs in Dennemarck vnd anderer Jh. Keyserl May. vnd deß Reichs Widerwertigen Hände vnd Gewalt nicht mehr kommen / noch einig dergleichen Dänische / derselben anhengig / oder sonst eintzige frembde Guarnison darinn ein vnd auffgenommen / auch Jhr. Keyserl. Mayest. vnd deroselben Kriegs-Armee / oder auch andern gehorsamen Ständen deß Reichs / kein schad darauß geschehen: sondern vielmehr alle solche Ort der Keyserl. Armaden offen vnd dienstwürdig bleiben / vnnd deroselben darauß Hülff vnd Beystand geleystet werden solte / solche Assecuration auch durch den Keyserlichen General Graffen von Tylli / bey jhrem Landtsfürsten inständig begehren lassen: vnd gleich wie sie zu abwendung dieses Kriegswesens vor diesem zu Braunschweig an ersprießlichen Friedensmitteln / an sich niemals nichts erwinden lassen / sondern bey Jhr. Keyserl. May. Devotion jederzeit verharret / dahero auch nicht gesinnet / sich dergleichen vnwesens fürbas anzunehmen / zumahl sie anders nichts wünschten vnd begehrten / dann daß allem ferrnern Vnheil vnd Landtverderblichen Kriegswesen dermal eins gesteuret / vnd der allgemeine Fried widergebracht werden möge / als wolten sie jhnen auch nochmahlen kein andere Gedancken beywohnen lassen. Erklärten vnd verpflichten sich auch dahin ins gesampt / in krafft dieses Briefs / also vnd dergestalt / daß in Jhr. Keyserl. Mayest. allervnderthänigstem Gehorsamb sie beständig verharren / darvon nicht abstehen / auch so viel an jhnen were / daran seyn vnnd darob halten wolten / daß obberührte Fürstenthumb / Graff-Herr-vnd Landtschafften deß landes zu Braunschweig / vnnd darein gehörige Festungen / Stätt vnnd Oerter von der Königlichen Dänischen Guarnison / ledig vnd frey gemacht / zu deß Königs in Dennemarck / oder in andere der Keyserl. Mayest. vnd deß Römischen Reichs Widerwertige Händ vnnd Gewalt nicht mehr kommen / noch einige dergleichen Dänische derselben anhengige / vnnd sonsten eintzige frembde Guarnison darein nicht eingenommen / sondern dieselbe Jh. Keyserl. Mayest dero Armaden / so dann jhrem Landtsfürsten / auch jhnen vnnd dem Reich zu gutem offen vnd dienstwärtig bleiben / vnd gedachter Keyserlichen Armaden auff begehren vnd erheischenden Nothfall / Hülff vnd Beystand darauß geleystet / da hingegen Jhrer Keyserl. Mayest. Widerwertigen / Rebellen vnnd Feindseeligen / keinerley Vorschub vnd Assistentz mit jhrem willen nicht gestattet werden solte / da auch der gleichen einigerley Practicken attentirt werden solten / wollen sie solches / so bald sie es in Erfahrung brächten / getrewlich verwehren / vnd nach jhren kräfften abwenden helffen / wie nicht weniger Jhr. Keyserl. Mayest. Armaden vnd Soldatesca / jederzeit der Paß vnd Repaß / auch Einquartierung / im fall es wider verhoffen seyn müste / nicht verhindern: dem Keyserlichen Kriegsvolck / da es in den Quartieren Feindseelig angegriffen würde / so viel an jhnen were / assistiren / den Commercien in den Stätten vnd auff dem Landt mit kaufsen vnd verkauffen / so wol mit außfolgung der Proviand vnd Victualien jhren freyen Lauff lassen wollen / auch was hierin begriffen / jhren Mitverwandten / Ständen / Bürgern vnd Vnderthanen / vnverzüglich offentlich verkündigen / vnnd darob mit allem Ernst halten lassen / vnd sonsten ins gemein also vnnd dergestalt sich erzeigen / wie solches / getrewen / gehorsamen / friedliebenden Ständen vnd Vnderthanen / Jhrer Keyserlichen Mayestät vnd deß Reichs gebührete / alles bey jhren wahren vnd Bidermans Ehren / Trew vnd Glauben / auch verzeihung vnnd verlust jhrer Privilegien / Beneficien / Haab vnnd Gütern / etc.

Versicherungsschreiben Hertzog Friderich Vlrichs zu Braunschweig. Ingleichem hat auch Hertzog Friderich Vlrich ein Versicherungsschreiben vnder dato Zell den 29. Augusti / von sich gegeben / so eben dieses Inhalts gewesen / darbey er noch ferrner darinn versprochen / daß er sich vom König in Dennemarck / auch zu Lauenburg auffgerichten Vertrag abthun / die Königl. Dänische Guarnison außschaffen / darzu sich der Keys. Armaden Succurs vnd Handbietung eussersten Nothfals gebrauchen /

die Weser abgebrandt worden. Der König hatte zwar auch eine Impressa auff Ferden vor / weil aber der Verlust an diesem Ort so groß / hat er die Attacquirung selbiger Statt für das mal eingestellet / vnd das Volck wider in Guarnison ziehen lassen.

Hertzog võ Braunschweig vnd seine Landständ begeben sich in Keyserl. Devotion. Es hat bißhero bey den Vnwesen in Nider-Sachsen / nicht allein die Keys. Mayest. sondern auch der Graff von Tylli / so wol durch Schreiben / als durch Abgesandte / mit vielfältigem Anerbieten vnd Syncerationen / instendig bey Hertzog Friderich Vlrichen vnd dessen Landtständen anhalten lassen / daß sie sich vom König in Dennemarck abthun vnd in Keyserliche Devotion vñ Gehorsamb ergeben wolten. Weil nun gemelter Hertzog vnd die Seinige gesehen / daß in etlichen Treffen dem König das Glück zimblich zuwider gewesen / vnd sich die Sachen ansehen lassen / als würden sie endlich ein schlechten Auß gang gewinnen / haben sie sich accommodirt / vnnd die Stände deß Hertzogthumbs Braunschweig ein Versicherungsschreiben / das sie in Keyserlicher Mayest. Devotion verharren wolten / vnter dato Braunschweig den 26. Augusti / von sich gegeben / dieses Inhalts:

Versicherungs schreiben der Braunschweigischẽ Land-Stände. Sie die von der Ritter-vnnd Landschafft der beyden Fürstenthumb Braunschweig Wolffenbüttel-vnd Calenbergischen Theils / bekenneten vnd theten hiermit kund: Als die Röm. Keyserl. May. in vnd bey denen im Reich Teutscher Nation vor etlich Jahren erhabenen / auch annoch wehrenden Kriegsempörungen / gedachter dieser Fürstenthumb vnd der darinn gehörigen Graff-Herr-vnd Landtschafften / mit Stätten / Festungen vnd allen andern Orten / von Hertzog Friderich Vlrichen zu Braunschweig / jhrem Gnäd[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]gen Landtsfürsten vnnd Herrn / dergestalt versichert seyn wollen / daß ermelte Ort in vnnd bey wehrender solcher Vnruhe von der Königlichen Dänischen Guarnison erlediget / in deß Königs in Dennemarck vnd anderer Jh. Keyserl May. vnd deß Reichs Widerwertigen Hände vnd Gewalt nicht mehr kommen / noch einig dergleichen Dänische / derselben anhengig / oder sonst eintzige frembde Guarnison darinn ein vnd auffgenommen / auch Jhr. Keyserl. Mayest. vnd deroselben Kriegs-Armee / oder auch andern gehorsamen Ständen deß Reichs / kein schad darauß geschehen: sondern vielmehr alle solche Ort der Keyserl. Armaden offen vnd dienstwürdig bleiben / vnnd deroselben darauß Hülff vnd Beystand geleystet werden solte / solche Assecuration auch durch den Keyserlichen General Graffen von Tylli / bey jhrem Landtsfürsten inständig begehren lassen: vnd gleich wie sie zu abwendung dieses Kriegswesens vor diesem zu Braunschweig an ersprießlichen Friedensmitteln / an sich niemals nichts erwinden lassen / sondern bey Jhr. Keyserl. May. Devotion jederzeit verharret / dahero auch nicht gesinnet / sich dergleichen vnwesens fürbas anzunehmen / zumahl sie anders nichts wünschten vnd begehrten / dann daß allem ferrnern Vnheil vnd Landtverderblichen Kriegswesen dermal eins gesteuret / vnd der allgemeine Fried widergebracht werden möge / als wolten sie jhnen auch nochmahlen kein andere Gedancken beywohnen lassen. Erklärten vnd verpflichten sich auch dahin ins gesampt / in krafft dieses Briefs / also vnd dergestalt / daß in Jhr. Keyserl. Mayest. allervnderthänigstem Gehorsamb sie beständig verharren / darvon nicht abstehen / auch so viel an jhnen were / daran seyn vnnd darob halten wolten / daß obberührte Fürstenthumb / Graff-Herr-vnd Landtschafften deß landes zu Braunschweig / vnnd darein gehörige Festungen / Stätt vnnd Oerter von der Königlichen Dänischen Guarnison / ledig vnd frey gemacht / zu deß Königs in Dennemarck / oder in andere der Keyserl. Mayest. vnd deß Römischen Reichs Widerwertige Händ vnnd Gewalt nicht mehr kommen / noch einige dergleichen Dänische derselben anhengige / vnnd sonsten eintzige frembde Guarnison darein nicht eingenommen / sondern dieselbe Jh. Keyserl. Mayest dero Armaden / so dann jhrem Landtsfürsten / auch jhnen vnnd dem Reich zu gutem offen vnd dienstwärtig bleiben / vnd gedachter Keyserlichen Armaden auff begehren vnd erheischenden Nothfall / Hülff vnd Beystand darauß geleystet / da hingegen Jhrer Keyserl. Mayest. Widerwertigen / Rebellen vnnd Feindseeligen / keinerley Vorschub vnd Assistentz mit jhrem willen nicht gestattet werden solte / da auch der gleichen einigerley Practicken attentirt werden solten / wollen sie solches / so bald sie es in Erfahrung brächten / getrewlich verwehren / vnd nach jhren kräfften abwenden helffen / wie nicht weniger Jhr. Keyserl. Mayest. Armaden vnd Soldatesca / jederzeit der Paß vnd Repaß / auch Einquartierung / im fall es wider verhoffen seyn müste / nicht verhindern: dem Keyserlichen Kriegsvolck / da es in den Quartieren Feindseelig angegriffen würde / so viel an jhnen were / assistiren / den Commercien in den Stätten vnd auff dem Landt mit kaufsen vnd verkauffen / so wol mit außfolgung der Proviand vnd Victualien jhren freyen Lauff lassen wollen / auch was hierin begriffen / jhren Mitverwandten / Ständen / Bürgern vnd Vnderthanen / vnverzüglich offentlich verkündigen / vnnd darob mit allem Ernst halten lassen / vnd sonsten ins gemein also vnnd dergestalt sich erzeigen / wie solches / getrewen / gehorsamen / friedliebenden Ständen vnd Vnderthanen / Jhrer Keyserlichen Mayestät vnd deß Reichs gebührete / alles bey jhren wahren vnd Bidermans Ehren / Trew vnd Glauben / auch verzeihung vnnd verlust jhrer Privilegien / Beneficien / Haab vnnd Gütern / etc.

Versicherungsschreiben Hertzog Friderich Vlrichs zu Braunschweig. Ingleichem hat auch Hertzog Friderich Vlrich ein Versicherungsschreiben vnder dato Zell den 29. Augusti / von sich gegeben / so eben dieses Inhalts gewesen / darbey er noch ferrner darinn versprochen / daß er sich vom König in Dennemarck / auch zu Lauenburg auffgerichtẽ Vertrag abthun / die Königl. Dänische Guarnison außschaffen / darzu sich der Keys. Armaden Succurs vñ Handbietung eusserstẽ Nothfals gebrauchen /

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          <p><note place="left">Versicherungs schreiben der Braunschweigische&#x0303; Land-Stände.</note> Sie die von der Ritter-vnnd Landschafft                      der beyden Fürstenthumb Braunschweig Wolffenbüttel-vnd Calenbergischen Theils /                      bekenneten vnd theten hiermit kund: Als die Röm. Keyserl. May. in vnd bey denen                      im Reich Teutscher Nation vor etlich Jahren erhabenen / auch annoch wehrenden                      Kriegsempörungen / gedachter dieser Fürstenthumb vnd der darinn gehörigen                      Graff-Herr-vnd Landtschafften / mit Stätten / Festungen vnd allen andern Orten /                      von Hertzog Friderich Vlrichen zu Braunschweig / jhrem Gnäd<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>gen Landtsfürsten                      vnnd Herrn / dergestalt versichert seyn wollen / daß ermelte Ort in vnnd bey                      wehrender solcher Vnruhe von der Königlichen Dänischen Guarnison erlediget / in                      deß Königs in Dennemarck vnd anderer Jh. Keyserl May. vnd deß Reichs                      Widerwertigen Hände vnd Gewalt nicht mehr kommen / noch einig dergleichen                      Dänische / derselben anhengig / oder sonst eintzige frembde Guarnison darinn ein                      vnd auffgenommen / auch Jhr. Keyserl. Mayest. vnd deroselben Kriegs-Armee / oder                      auch andern gehorsamen Ständen deß Reichs / kein schad darauß geschehen: sondern                      vielmehr alle solche Ort der Keyserl. Armaden offen vnd dienstwürdig bleiben /                      vnnd deroselben darauß Hülff vnd Beystand geleystet werden solte / solche                      Assecuration auch durch den Keyserlichen General Graffen von Tylli / bey jhrem                      Landtsfürsten inständig begehren lassen: vnd gleich wie sie zu abwendung dieses                      Kriegswesens vor diesem zu Braunschweig an ersprießlichen Friedensmitteln / an                      sich niemals nichts erwinden lassen / sondern bey Jhr. Keyserl. May. 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Mayest. allervnderthänigstem Gehorsamb sie beständig                      verharren / darvon nicht abstehen / auch so viel an jhnen were / daran seyn vnnd                      darob halten wolten / daß obberührte Fürstenthumb / Graff-Herr-vnd                      Landtschafften deß landes zu Braunschweig / vnnd darein gehörige Festungen /                      Stätt vnnd Oerter von der Königlichen Dänischen Guarnison / ledig vnd frey                      gemacht / zu deß Königs in Dennemarck / oder in andere der Keyserl. Mayest. vnd                      deß Römischen Reichs Widerwertige Händ vnnd Gewalt nicht mehr kommen / noch                      einige dergleichen Dänische derselben anhengige / vnnd sonsten eintzige frembde                      Guarnison darein nicht eingenommen / sondern dieselbe Jh. Keyserl. Mayest dero                      Armaden / so dann jhrem Landtsfürsten / auch jhnen vnnd dem Reich zu gutem offen                      vnd dienstwärtig bleiben / vnd gedachter Keyserlichen Armaden auff begehren vnd                      erheischenden Nothfall / Hülff vnd Beystand darauß geleystet / da hingegen Jhrer                      Keyserl. Mayest. Widerwertigen / Rebellen vnnd Feindseeligen / keinerley                      Vorschub vnd Assistentz mit jhrem willen nicht gestattet werden solte / da auch                      der gleichen einigerley Practicken attentirt werden solten / wollen sie solches                      / so bald sie es in Erfahrung brächten / getrewlich verwehren / vnd nach jhren                      kräfften abwenden helffen / wie nicht weniger Jhr. Keyserl. Mayest. Armaden vnd                      Soldatesca / jederzeit der Paß vnd Repaß / auch Einquartierung / im fall es                      wider verhoffen seyn müste / nicht verhindern: dem Keyserlichen Kriegsvolck / da                      es in den Quartieren Feindseelig angegriffen würde / so viel an jhnen were /                      assistiren / den Commercien in den Stätten vnd auff dem Landt mit kaufsen vnd                      verkauffen / so wol mit außfolgung der Proviand vnd Victualien jhren freyen                      Lauff lassen wollen / auch was hierin begriffen / jhren Mitverwandten / Ständen                      / Bürgern vnd Vnderthanen / vnverzüglich offentlich verkündigen / vnnd darob mit                      allem Ernst halten lassen / vnd sonsten ins gemein also vnnd dergestalt sich                      erzeigen / wie solches / getrewen / gehorsamen / friedliebenden Ständen vnd                      Vnderthanen / Jhrer Keyserlichen Mayestät vnd deß Reichs gebührete / alles bey                      jhren wahren vnd Bidermans Ehren / Trew vnd Glauben / auch verzeihung vnnd                      verlust jhrer Privilegien / Beneficien / Haab vnnd Gütern / etc.</p>
          <p><note place="right">Versicherungsschreiben Hertzog Friderich Vlrichs zu                          Braunschweig.</note> Ingleichem hat auch Hertzog Friderich Vlrich ein                      Versicherungsschreiben vnder dato Zell den 29. Augusti / von sich gegeben / so                      eben dieses Inhalts gewesen / darbey er noch ferrner darinn versprochen / daß er                      sich vom König in Dennemarck / auch zu Lauenburg auffgerichte&#x0303;                      Vertrag abthun / die Königl. Dänische Guarnison außschaffen / darzu sich der                      Keys. Armaden Succurs vn&#x0303; Handbietung eusserste&#x0303;                      Nothfals gebrauchen /
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[1044/1175] die Weser abgebrandt worden. Der König hatte zwar auch eine Impressa auff Ferden vor / weil aber der Verlust an diesem Ort so groß / hat er die Attacquirung selbiger Statt für das mal eingestellet / vnd das Volck wider in Guarnison ziehen lassen. Es hat bißhero bey den Vnwesen in Nider-Sachsen / nicht allein die Keys. Mayest. sondern auch der Graff von Tylli / so wol durch Schreiben / als durch Abgesandte / mit vielfältigem Anerbieten vnd Syncerationen / instendig bey Hertzog Friderich Vlrichen vnd dessen Landtständen anhalten lassen / daß sie sich vom König in Dennemarck abthun vnd in Keyserliche Devotion vñ Gehorsamb ergeben wolten. Weil nun gemelter Hertzog vnd die Seinige gesehen / daß in etlichen Treffen dem König das Glück zimblich zuwider gewesen / vnd sich die Sachen ansehen lassen / als würden sie endlich ein schlechten Auß gang gewinnen / haben sie sich accommodirt / vnnd die Stände deß Hertzogthumbs Braunschweig ein Versicherungsschreiben / das sie in Keyserlicher Mayest. Devotion verharren wolten / vnter dato Braunschweig den 26. Augusti / von sich gegeben / dieses Inhalts: Hertzog võ Braunschweig vnd seine Landständ begeben sich in Keyserl. Devotion. Sie die von der Ritter-vnnd Landschafft der beyden Fürstenthumb Braunschweig Wolffenbüttel-vnd Calenbergischen Theils / bekenneten vnd theten hiermit kund: Als die Röm. Keyserl. May. in vnd bey denen im Reich Teutscher Nation vor etlich Jahren erhabenen / auch annoch wehrenden Kriegsempörungen / gedachter dieser Fürstenthumb vnd der darinn gehörigen Graff-Herr-vnd Landtschafften / mit Stätten / Festungen vnd allen andern Orten / von Hertzog Friderich Vlrichen zu Braunschweig / jhrem Gnäd_gen Landtsfürsten vnnd Herrn / dergestalt versichert seyn wollen / daß ermelte Ort in vnnd bey wehrender solcher Vnruhe von der Königlichen Dänischen Guarnison erlediget / in deß Königs in Dennemarck vnd anderer Jh. Keyserl May. vnd deß Reichs Widerwertigen Hände vnd Gewalt nicht mehr kommen / noch einig dergleichen Dänische / derselben anhengig / oder sonst eintzige frembde Guarnison darinn ein vnd auffgenommen / auch Jhr. Keyserl. Mayest. vnd deroselben Kriegs-Armee / oder auch andern gehorsamen Ständen deß Reichs / kein schad darauß geschehen: sondern vielmehr alle solche Ort der Keyserl. Armaden offen vnd dienstwürdig bleiben / vnnd deroselben darauß Hülff vnd Beystand geleystet werden solte / solche Assecuration auch durch den Keyserlichen General Graffen von Tylli / bey jhrem Landtsfürsten inständig begehren lassen: vnd gleich wie sie zu abwendung dieses Kriegswesens vor diesem zu Braunschweig an ersprießlichen Friedensmitteln / an sich niemals nichts erwinden lassen / sondern bey Jhr. Keyserl. May. Devotion jederzeit verharret / dahero auch nicht gesinnet / sich dergleichen vnwesens fürbas anzunehmen / zumahl sie anders nichts wünschten vnd begehrten / dann daß allem ferrnern Vnheil vnd Landtverderblichen Kriegswesen dermal eins gesteuret / vnd der allgemeine Fried widergebracht werden möge / als wolten sie jhnen auch nochmahlen kein andere Gedancken beywohnen lassen. Erklärten vnd verpflichten sich auch dahin ins gesampt / in krafft dieses Briefs / also vnd dergestalt / daß in Jhr. Keyserl. Mayest. allervnderthänigstem Gehorsamb sie beständig verharren / darvon nicht abstehen / auch so viel an jhnen were / daran seyn vnnd darob halten wolten / daß obberührte Fürstenthumb / Graff-Herr-vnd Landtschafften deß landes zu Braunschweig / vnnd darein gehörige Festungen / Stätt vnnd Oerter von der Königlichen Dänischen Guarnison / ledig vnd frey gemacht / zu deß Königs in Dennemarck / oder in andere der Keyserl. Mayest. vnd deß Römischen Reichs Widerwertige Händ vnnd Gewalt nicht mehr kommen / noch einige dergleichen Dänische derselben anhengige / vnnd sonsten eintzige frembde Guarnison darein nicht eingenommen / sondern dieselbe Jh. Keyserl. Mayest dero Armaden / so dann jhrem Landtsfürsten / auch jhnen vnnd dem Reich zu gutem offen vnd dienstwärtig bleiben / vnd gedachter Keyserlichen Armaden auff begehren vnd erheischenden Nothfall / Hülff vnd Beystand darauß geleystet / da hingegen Jhrer Keyserl. Mayest. Widerwertigen / Rebellen vnnd Feindseeligen / keinerley Vorschub vnd Assistentz mit jhrem willen nicht gestattet werden solte / da auch der gleichen einigerley Practicken attentirt werden solten / wollen sie solches / so bald sie es in Erfahrung brächten / getrewlich verwehren / vnd nach jhren kräfften abwenden helffen / wie nicht weniger Jhr. Keyserl. Mayest. Armaden vnd Soldatesca / jederzeit der Paß vnd Repaß / auch Einquartierung / im fall es wider verhoffen seyn müste / nicht verhindern: dem Keyserlichen Kriegsvolck / da es in den Quartieren Feindseelig angegriffen würde / so viel an jhnen were / assistiren / den Commercien in den Stätten vnd auff dem Landt mit kaufsen vnd verkauffen / so wol mit außfolgung der Proviand vnd Victualien jhren freyen Lauff lassen wollen / auch was hierin begriffen / jhren Mitverwandten / Ständen / Bürgern vnd Vnderthanen / vnverzüglich offentlich verkündigen / vnnd darob mit allem Ernst halten lassen / vnd sonsten ins gemein also vnnd dergestalt sich erzeigen / wie solches / getrewen / gehorsamen / friedliebenden Ständen vnd Vnderthanen / Jhrer Keyserlichen Mayestät vnd deß Reichs gebührete / alles bey jhren wahren vnd Bidermans Ehren / Trew vnd Glauben / auch verzeihung vnnd verlust jhrer Privilegien / Beneficien / Haab vnnd Gütern / etc. Versicherungs schreiben der Braunschweigischẽ Land-Stände. Ingleichem hat auch Hertzog Friderich Vlrich ein Versicherungsschreiben vnder dato Zell den 29. Augusti / von sich gegeben / so eben dieses Inhalts gewesen / darbey er noch ferrner darinn versprochen / daß er sich vom König in Dennemarck / auch zu Lauenburg auffgerichtẽ Vertrag abthun / die Königl. Dänische Guarnison außschaffen / darzu sich der Keys. Armaden Succurs vñ Handbietung eusserstẽ Nothfals gebrauchen / Versicherungsschreiben Hertzog Friderich Vlrichs zu Braunschweig.

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Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1044. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1175>, abgerufen am 23.11.2024.