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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Lermenpläß auff das vbrige wehrhaffte Volck / ausser deß 30. 10. vnd 5. Manns.

So bald der Glockenstreich ergangen / vnd das Ansagen verricht / soll sich ein jeder auff 3. tag mit Proviand versehen / vnd zu seinem außgezeichneten Lermenplatz begeben / wie folgt: Haßlach / Lanfeld / Waldsee / vnd Ottensheim.

Zufluchtörter für das vnwehrhaffte Volck / so bald der Glockenstreich / vnd das Ansagen verricht.

Es soll sich ein jeder mit seinen besten Sachen / Vieh vnd Proviand / zu seinem nechst gelegnen / vnd allhie außgezeichneten Zuflucht Ort begeben / als Schlegel / Reinen Riedel / Bürckenstein / Haßlach / Newhauß / Biberstein / Waldse / Eschelberg / Wartenberg / Landfeld / vnd Ottenhayn.

III. Ordnung / wie es im Mahl Land Vierthel auff erforderten eylenden Nothfall vnd General-Auffbott / so wolder Lermenplätz / vnd Zufluchtsörter / als auch deß Glockenstreichs / vnd Ansagens halben / gehalten / vnd auff den Cantzlen verkündt werden solle.

Lermenplätz / auff den 30. 10. vnd 5. Mann.

Wo fern der Feind / der dessen Einfall / auß Oesterreich durch den Wald zu gewarten / Freystatt / Weinberg / Brandegg / Klingenberg / vnd Waldhausen.

Wofern der Feind aber auß Böheim zu gewarten / Waldenfelß vnd Freystatt.

Wofern aber der Feind auß Oesterreich vber die Donaw zu gewarten / Surenstein / Greyn / Hüttich / Mathausen.

Wofern der Feind auß dem Mühl / vnd Raun Vierthel zu gewarten / Freystatt / Wildberg / Riedegg / Steuregg / vnd Mathausen.

Lermenpläß auff das vbrig wehrhaffte Volck / ausser deß 30. 10. vnd 5. Manns.

So bald der Glöckenstreich ergangen / vnd das Ansagen verricht / soll sich ein jeder auff 3. tag mit Proviand versehen / vnd zu seinem bestimpten Lermenplatz begeben / als Wildsberg / Riedegg / Freystatt / Weinberg / Prandegg / Greyn / vnd Waldhausen.

Zufluchtörther auff das vnwehrhaffte Volck.

So bald der Glockenstreich / vnd das Ansagen verricht / soll sich ein jeder mit seinen besten Sachen / Vieh vnd Proviand zu seinem außgezeichneten Zuflucht Ort begeben / als Wildberg / Freystatt / Weinberg / Prandegg / Klingenberg / Clam / Grayn / Waldhaussen / Steuregg / Matthausen / vnd Perlingstein.

IV. Ordnung / wie es im Traun Vierthel / auff erforderten Nothfall / vnd General Auffbott / so wol der Lermenplätz / Zufluchtörter / auch deß Glockenstreichs vnd Ansagens halber / gehalten / vnd auff den Cantzeln verkündt werden solle:

Lermenplätz / auff den 30. 10. vnd 5. Mann.

Wofern ein Gefahr / oder Einfall auß Steyermarck / oder Saltzbürg zu gewarten / Steyer / Surnstein / vnd Gmindt.

Wofern: in Gefahr auß Oesterreich zu gewarten / Enß vnd Steyer.

Lermenplätz / auff dz vbrige wehrhaffe Volck / ausser deß 30. 10. vnd 5. Manns.

So bald der Glockenstreich / vnd das Ansagen verricht / soll sich ein jeder auff 3. Tag proviandtieren / vnd zu seinen außgezeichneten Lermenplätzen begeben / als Enß / Steyer / Gschwindt vnd Gmündten.

Zufluchtörter für das vnwehrhaffte Volck.

So bald der Glockenstreich / vnd das Ansagen verricht / soll sich ein jeder / mit seinen besten sachen / Vieh vnnd Proviand zu seinen nechstgelegenen vnd bestimbten Zufluchtörtern begeben / als Eberßberg / Florian / Glunck / Steyer / Görsen / Gschwind / Surenstein / vnd Gmündten.

Hierauff haben sie in jhrem Vornemen weiter fort gefahren / vnd auch die Keyserliche Residentz vnd Hauptstatt deß Lands Lintz / in etlich 1000. starck belägert / vnd jmmer weiter vmb sich gegriffen. Welches in Bayern vn andern angrentzenden Päbstischen Landen nit geringe Forcht vnd Nachdencken erwecket.

Damit nun J. Keys. May. sie stillen vnd wider zu Ruhe bringen möchte / haben sie etliche an sie abgeordnet vnd darbey nachfolgend Patent an sie ergehen lassen.

Key. Ferdinand mähnet die Bauren von jhrem Vorhaben. Wir Ferdinand / rc. Entbieten N. der an jetzo in vnserm Ertzhertzogthumb Oesterreich ob der Enß versamleten Bawerschafft / vnser Gnad / vnd fügen euch hiemit gnedigst zu wissen / daß Wir vernemen / welcher massen jhr euch / als vnser von Gott anvertrawte natürliche Erbvnderthanen / durch ander friedhässige Leut zu einen vnverhofften Auffruhr vnd Auffstand bewegen vnd auffwicklen lassen / die Waffen vngebürlicher weiß ergriffen / bereit etlicher Ort feindthätlich bemächtige / vnd noch andere vnsere ruhig vnd friedliche Vnderthanen / mit allerhand starcken Bedrohungen zu euch ziehet / welches alles euch nit allein im wenigsten nicht geziemet / vnd als Erbvnderthanen / wider GOtt / Ewer Obrigkeit / vnd aller Völcker Recht eygnet / sondern vielmehr / zum fall jr je auff einen oder andern Weg beschwert worden weret / vnd deßwegen widerjemand Klag einzuwenden gehabt / jr dieselbe zu Erzeigung ewers schuldigen Gehorsambs / Vns als ewrem Erbherrn vnd Landsfürsten vorhero fürzutragen gebührt hette / daraüff Wir alsbalden alle billige Abstellung verschafft vnd anbefohlen haben wolten: Dannenhero vnd vmb dz jhr euch zu solchem Auffruhr vnd bösen Thaten verleiten vnd anführen lassen / thun wir darob nicht vnbillich ein sonder vngnädiges Mißfallen tragen / weren auch mit gebührender Bestraffung also balden fürzugehen wol befugt. Damit jhr ader gleichwol von Vns zu sehen vnd zu verspüren / dz wir es mit euch vnd den ewrigen vätterlich / vnd auffrecht / vnd wol meinen / auch allen verderblichen Lands-Ruin zu verhüten begehren / Als haben wir vnsere Commissarios die Edlen / auch Ehrsamb / gelehrte / vnser liebe vnd getrewe Carl Fuchsen Frey herrn / rc. Wolff Niclassen von Grünthal / zu Krembsegg vnnd Reinsperg / beyde vnsere Reichshosräth / vnd Martin Hafner / der Rechten Doct. vnsern N. O. Regiments Rath / zu diesem Ende / mit diesem vnserm Keys. Patent zu euch abgeordnet / daß sie euch von ewerm bösen vnd gantz vnverantwort-

Lermenpläß auff das vbrige wehrhaffte Volck / ausser deß 30. 10. vnd 5. Manns.

So bald der Glockenstreich ergangen / vnd das Ansagen verricht / soll sich ein jeder auff 3. tag mit Proviand versehen / vnd zu seinem außgezeichneten Lermenplatz begeben / wie folgt: Haßlach / Lanfeld / Waldsee / vnd Ottensheim.

Zufluchtörter für das vnwehrhaffte Volck / so bald der Glockenstreich / vñ das Ansagen verricht.

Es soll sich ein jeder mit seinen besten Sachen / Vieh vnd Proviand / zu seinem nechst gelegnen / vnd allhie außgezeichneten Zuflucht Ort begeben / als Schlegel / Reinen Riedel / Bürckenstein / Haßlach / Newhauß / Biberstein / Waldse / Eschelberg / Wartenberg / Landfeld / vnd Ottenhayn.

III. Ordnung / wie es im Mahl Land Vierthel auff erforderten eylenden Nothfall vnd General-Auffbott / so wolder Lermenplätz / vnd Zufluchtsörter / als auch deß Glockenstreichs / vnd Ansagens halben / gehalten / vnd auff den Cantzlen verkündt werden solle.

Lermenplätz / auff den 30. 10. vnd 5. Mann.

Wo fern der Feind / der dessen Einfall / auß Oesterreich durch den Wald zu gewarten / Freystatt / Weinberg / Brandegg / Klingenberg / vnd Waldhausen.

Wofern der Feind aber auß Böheim zu gewarten / Waldenfelß vnd Freystatt.

Wofern aber der Feind auß Oesterreich vber die Donaw zu gewarten / Surenstein / Greyn / Hüttich / Mathausen.

Wofern der Feind auß dem Mühl / vnd Raun Vierthel zu gewarten / Freystatt / Wildberg / Riedegg / Steuregg / vnd Mathausen.

Lermenpläß auff das vbrig wehrhaffte Volck / ausser deß 30. 10. vnd 5. Manns.

So bald der Glöckenstreich ergangen / vnd das Ansagen verricht / soll sich ein jeder auff 3. tag mit Proviand versehen / vnd zu seinem bestimpten Lermenplatz begeben / als Wildsberg / Riedegg / Freystatt / Weinberg / Prandegg / Greyn / vnd Waldhausen.

Zufluchtörther auff das vnwehrhaffte Volck.

So bald der Glockenstreich / vnd das Ansagen verricht / soll sich ein jeder mit seinen besten Sachẽ / Vieh vnd Proviand zu seinem außgezeichneten Zuflucht Ort begeben / als Wildberg / Freystatt / Weinberg / Prandegg / Klingenberg / Clam / Grayn / Waldhaussen / Steuregg / Matthausen / vnd Perlingstein.

IV. Ordnung / wie es im Traun Vierthel / auff erforderten Nothfall / vnd General Auffbott / so wol der Lermenplätz / Zufluchtörter / auch deß Glockenstreichs vnd Ansagens halber / gehalten / vnd auff den Cantzeln verkündt werden solle:

Lermenplätz / auff den 30. 10. vnd 5. Mann.

Wofern ein Gefahr / oder Einfall auß Steyermarck / oder Saltzbürg zu gewarten / Steyer / Surnstein / vnd Gmindt.

Wofern: in Gefahr auß Oesterreich zu gewarten / Enß vnd Steyer.

Lermenplätz / auff dz vbrige wehrhaffe Volck / ausser deß 30. 10. vnd 5. Manns.

So bald der Glockenstreich / vnd das Ansagen verricht / soll sich ein jeder auff 3. Tag proviandtieren / vnd zu seinen außgezeichneten Lermenplätzen begeben / als Enß / Steyer / Gschwindt vnd Gmündten.

Zufluchtörter für das vnwehrhaffte Volck.

So bald der Glockenstreich / vnd das Ansagen verricht / soll sich ein jeder / mit seinen besten sachen / Vieh vnnd Proviand zu seinen nechstgelegenen vnd bestimbtẽ Zufluchtörtern begeben / als Eberßberg / Florian / Glunck / Steyer / Görsen / Gschwind / Surenstein / vnd Gmündten.

Hierauff haben sie in jhrem Vornemen weiter fort gefahren / vnd auch die Keyserliche Residentz vnd Hauptstatt deß Lands Lintz / in etlich 1000. starck belägert / vnd jm̃er weiter vmb sich gegriffen. Welches in Bayern vn andern angrentzenden Päbstischen Landen nit geringe Forcht vnd Nachdencken erwecket.

Damit nun J. Keys. May. sie stillen vnd wider zu Ruhe bringen möchte / haben sie etliche an sie abgeordnet vnd darbey nachfolgend Patent an sie ergehen lassen.

Key. Ferdinand mähnet die Bauren von jhrem Vorhaben. Wir Ferdinand / rc. Entbieten N. der an jetzo in vnserm Ertzhertzogthumb Oesterreich ob der Enß versamleten Bawerschafft / vnser Gnad / vnd fügen euch hiemit gnedigst zu wissen / daß Wir vernemen / welcher massen jhr euch / als vnser von Gott anvertrawte natürliche Erbvnderthanen / durch ander friedhässige Leut zu einẽ vnverhofften Auffruhr vnd Auffstand bewegen vnd auffwicklen lassen / die Waffen vngebürlicher weiß ergriffen / bereit etlicher Ort feindthätlich bemächtige / vñ noch andere vnsere ruhig vnd friedliche Vnderthanen / mit allerhand starckẽ Bedrohungen zu euch ziehet / welches alles euch nit allein im wenigsten nicht geziemet / vnd als Erbvnderthanen / wider GOtt / Ewer Obrigkeit / vnd aller Völcker Recht eygnet / sondern vielmehr / zum fall jr je auff einen oder andern Weg beschwert worden weret / vnd deßwegen widerjemand Klag einzuwenden gehabt / jr dieselbe zu Erzeigung ewers schuldigen Gehorsambs / Vns als ewrem Erbherrn vnd Landsfürsten vorhero fürzutragen gebührt hette / daraüff Wir alsbalden alle billige Abstellung verschafft vnd anbefohlen haben wolten: Dannenhero vnd vmb dz jhr euch zu solchem Auffruhr vñ bösen Thaten verleiten vnd anführen lassen / thun wir darob nicht vnbillich ein sonder vngnädiges Mißfallen tragen / weren auch mit gebührender Bestraffung also balden fürzugehen wol befugt. Damit jhr ader gleichwol von Vns zu sehen vnd zu verspüren / dz wir es mit euch vnd den ewrigen vätterlich / vñ auffrecht / vnd wol meinen / auch allen verderblichen Lands-Ruin zu verhüten begehren / Als haben wir vnsere Com̃issarios die Edlen / auch Ehrsamb / gelehrte / vnser liebe vnd getrewe Carl Fuchsen Frey herrn / rc. Wolff Niclassen von Grünthal / zu Krembsegg vnnd Reinsperg / beyde vnsere Reichshosräth / vnd Martin Hafner / der Rechten Doct. vnsern N. O. Regiments Rath / zu diesem Ende / mit diesem vnserm Keys. Patent zu euch abgeordnet / daß sie euch von ewerm bösen vñ gantz vnverantwort-

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[1047/1178] Lermenpläß auff das vbrige wehrhaffte Volck / ausser deß 30. 10. vnd 5. Manns. So bald der Glockenstreich ergangen / vnd das Ansagen verricht / soll sich ein jeder auff 3. tag mit Proviand versehen / vnd zu seinem außgezeichneten Lermenplatz begeben / wie folgt: Haßlach / Lanfeld / Waldsee / vnd Ottensheim. Zufluchtörter für das vnwehrhaffte Volck / so bald der Glockenstreich / vñ das Ansagen verricht. Es soll sich ein jeder mit seinen besten Sachen / Vieh vnd Proviand / zu seinem nechst gelegnen / vnd allhie außgezeichneten Zuflucht Ort begeben / als Schlegel / Reinen Riedel / Bürckenstein / Haßlach / Newhauß / Biberstein / Waldse / Eschelberg / Wartenberg / Landfeld / vnd Ottenhayn. III. Ordnung / wie es im Mahl Land Vierthel auff erforderten eylenden Nothfall vnd General-Auffbott / so wolder Lermenplätz / vnd Zufluchtsörter / als auch deß Glockenstreichs / vnd Ansagens halben / gehalten / vnd auff den Cantzlen verkündt werden solle. Lermenplätz / auff den 30. 10. vnd 5. Mann. Wo fern der Feind / der dessen Einfall / auß Oesterreich durch den Wald zu gewarten / Freystatt / Weinberg / Brandegg / Klingenberg / vnd Waldhausen. Wofern der Feind aber auß Böheim zu gewarten / Waldenfelß vnd Freystatt. Wofern aber der Feind auß Oesterreich vber die Donaw zu gewarten / Surenstein / Greyn / Hüttich / Mathausen. Wofern der Feind auß dem Mühl / vnd Raun Vierthel zu gewarten / Freystatt / Wildberg / Riedegg / Steuregg / vnd Mathausen. Lermenpläß auff das vbrig wehrhaffte Volck / ausser deß 30. 10. vnd 5. Manns. So bald der Glöckenstreich ergangen / vnd das Ansagen verricht / soll sich ein jeder auff 3. tag mit Proviand versehen / vnd zu seinem bestimpten Lermenplatz begeben / als Wildsberg / Riedegg / Freystatt / Weinberg / Prandegg / Greyn / vnd Waldhausen. Zufluchtörther auff das vnwehrhaffte Volck. So bald der Glockenstreich / vnd das Ansagen verricht / soll sich ein jeder mit seinen besten Sachẽ / Vieh vnd Proviand zu seinem außgezeichneten Zuflucht Ort begeben / als Wildberg / Freystatt / Weinberg / Prandegg / Klingenberg / Clam / Grayn / Waldhaussen / Steuregg / Matthausen / vnd Perlingstein. IV. Ordnung / wie es im Traun Vierthel / auff erforderten Nothfall / vnd General Auffbott / so wol der Lermenplätz / Zufluchtörter / auch deß Glockenstreichs vnd Ansagens halber / gehalten / vnd auff den Cantzeln verkündt werden solle: Lermenplätz / auff den 30. 10. vnd 5. Mann. Wofern ein Gefahr / oder Einfall auß Steyermarck / oder Saltzbürg zu gewarten / Steyer / Surnstein / vnd Gmindt. Wofern: in Gefahr auß Oesterreich zu gewarten / Enß vnd Steyer. Lermenplätz / auff dz vbrige wehrhaffe Volck / ausser deß 30. 10. vnd 5. Manns. So bald der Glockenstreich / vnd das Ansagen verricht / soll sich ein jeder auff 3. Tag proviandtieren / vnd zu seinen außgezeichneten Lermenplätzen begeben / als Enß / Steyer / Gschwindt vnd Gmündten. Zufluchtörter für das vnwehrhaffte Volck. So bald der Glockenstreich / vnd das Ansagen verricht / soll sich ein jeder / mit seinen besten sachen / Vieh vnnd Proviand zu seinen nechstgelegenen vnd bestimbtẽ Zufluchtörtern begeben / als Eberßberg / Florian / Glunck / Steyer / Görsen / Gschwind / Surenstein / vnd Gmündten. Hierauff haben sie in jhrem Vornemen weiter fort gefahren / vnd auch die Keyserliche Residentz vnd Hauptstatt deß Lands Lintz / in etlich 1000. starck belägert / vnd jm̃er weiter vmb sich gegriffen. Welches in Bayern vn andern angrentzenden Päbstischen Landen nit geringe Forcht vnd Nachdencken erwecket. Damit nun J. Keys. May. sie stillen vnd wider zu Ruhe bringen möchte / haben sie etliche an sie abgeordnet vnd darbey nachfolgend Patent an sie ergehen lassen. Wir Ferdinand / rc. Entbieten N. der an jetzo in vnserm Ertzhertzogthumb Oesterreich ob der Enß versamleten Bawerschafft / vnser Gnad / vnd fügen euch hiemit gnedigst zu wissen / daß Wir vernemen / welcher massen jhr euch / als vnser von Gott anvertrawte natürliche Erbvnderthanen / durch ander friedhässige Leut zu einẽ vnverhofften Auffruhr vnd Auffstand bewegen vnd auffwicklen lassen / die Waffen vngebürlicher weiß ergriffen / bereit etlicher Ort feindthätlich bemächtige / vñ noch andere vnsere ruhig vnd friedliche Vnderthanen / mit allerhand starckẽ Bedrohungen zu euch ziehet / welches alles euch nit allein im wenigsten nicht geziemet / vnd als Erbvnderthanen / wider GOtt / Ewer Obrigkeit / vnd aller Völcker Recht eygnet / sondern vielmehr / zum fall jr je auff einen oder andern Weg beschwert worden weret / vnd deßwegen widerjemand Klag einzuwenden gehabt / jr dieselbe zu Erzeigung ewers schuldigen Gehorsambs / Vns als ewrem Erbherrn vnd Landsfürsten vorhero fürzutragen gebührt hette / daraüff Wir alsbalden alle billige Abstellung verschafft vnd anbefohlen haben wolten: Dannenhero vnd vmb dz jhr euch zu solchem Auffruhr vñ bösen Thaten verleiten vnd anführen lassen / thun wir darob nicht vnbillich ein sonder vngnädiges Mißfallen tragen / weren auch mit gebührender Bestraffung also balden fürzugehen wol befugt. Damit jhr ader gleichwol von Vns zu sehen vnd zu verspüren / dz wir es mit euch vnd den ewrigen vätterlich / vñ auffrecht / vnd wol meinen / auch allen verderblichen Lands-Ruin zu verhüten begehren / Als haben wir vnsere Com̃issarios die Edlen / auch Ehrsamb / gelehrte / vnser liebe vnd getrewe Carl Fuchsen Frey herrn / rc. Wolff Niclassen von Grünthal / zu Krembsegg vnnd Reinsperg / beyde vnsere Reichshosräth / vnd Martin Hafner / der Rechten Doct. vnsern N. O. Regiments Rath / zu diesem Ende / mit diesem vnserm Keys. Patent zu euch abgeordnet / daß sie euch von ewerm bösen vñ gantz vnverantwort- Key. Ferdinand mähnet die Bauren von jhrem Vorhaben.

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1047. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1178>, abgerufen am 23.11.2024.